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Omzendbrief van 22 december 2004
gepubliceerd op 17 maart 2005

Omzendbrief GPI 42 betreffende sommige verloven toegekend in 2005. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2005000066
pub.
17/03/2005
prom.
22/12/2004
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


22 DECEMBER 2004. - Omzendbrief GPI 42 betreffende sommige verloven toegekend in 2005. - Duitse vertaling


De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 42 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 december 2004 betreffende sommige verloven toegekend in 2005 (Belgisch Staatsblad van 28 december 2004), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

22. DEZEMBER 2004 - Rundschreiben GPI 42 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2005 gewährte Urlaubstage An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 15.Dezember 2004 geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die Richtlinien für das Jahr 2005 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. 1. Urlaubskalender 2005 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen Behörde festgelegt werden Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, gewährt.

Richtlinien für das Jahr 2005: Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2005 dem Urlaubsblatt hinzugefügt.

Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub genommen werden.

Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Im Jahr 2005 fallen drei gesetzliche Feiertage (1. Januar, 1. Mai und 25. Dezember) auf einen Samstag oder einen Sonntag.Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 6. Mai, 22. Juli und 31. Oktober festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen werden.

Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von dieser Regel abweichen. 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11.März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage.

Der Minister des Innern P. DEWAEL

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