gepubliceerd op 31 maart 2005
Ministeriële omzendbrief PLP 37 betreffende de samenwerking en het uitwisselen van inlichtingen met betrekking tot het fenomeen terrorisme en extremisme. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
20 DECEMBER 2004. - Ministeriële omzendbrief PLP 37 betreffende de samenwerking en het uitwisselen van inlichtingen met betrekking tot het fenomeen terrorisme en extremisme. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP 37 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 20 december 2004 betreffende de samenwerking en het uitwisselen van inlichtingen met betrekking tot het fenomeen terrorisme en extremisme (Belgisch Staatsblad van 25 januari 2005), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
20. DEZEMBER 2004 - Ministerielles Rundschreiben PLP 37 über die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen in Bezug auf Terrorismus und Extremismus An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An den Generalkommissar der föderalen Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An die Bezirkskommissare An die Korpschefs der lokalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, 1.Allgemeiner Kontext Die jüngsten dramatischen Vorkommnisse in den Bereichen Terrorismus und Extremismus können die Ziele, die wir zunächst im nationalen Sicherheitsplan 2003-2004 und kürzlich im nationalen Sicherheitsplan 2004-2007 formuliert haben, nur unterstreichen. Aus den Informationen, die ich eingeholt habe, geht zudem hervor, dass der Informationsaustausch innerhalb unseres integrierten Polizeidienstes ordnungsgemäss verläuft.
Der Informationsfluss, wie er durch die verbindliche Richtlinie MFO-3 geregelt wird, hat bereits mehrmals Früchte getragen.
Im Rahmen einer effizienten Terrorismusbekämpfung sind ständige Informationserhebungen von höchster Wichtigkeit. Diesbezüglich möchte ich erneut die Bedeutung der lokalen Polizei hervorheben. Sie sieht und hört, was sich vor Ort tut, und ist selbstverständlich am besten geeignet, den in Artikel 44 des Gesetzes über das Polizeiamt gestellten Anforderungen zu genügen.
Damit dies so bleibt, muss die lokale Polizei dieser Tätigkeit ständige Beachtung schenken. Dieser Interessenschwerpunkt kann zu einem späteren, noch zu bestimmenden Termin in den zonalen Sicherheitsplan aufgenommen werden.
In vorliegendem Rundschreiben wird somit auch das verfeinert, betont und erläutert, was bereits teilweise in Artikel 44 GPA erwähnt ist, der seinerseits in der verbindlichen Richtlinie MFO-3 in technischer Hinsicht erläutert worden ist. Ich möchte, dass Sie diesem wichtigen Faktor stets Rechnung tragen.
II. Massnahmen der föderalen Behörde Auf föderaler Ebene haben wir einige strukturelle Verbesserungen angebracht. Auch hier ging es darum, weiterhin sehr wachsam zu sein und dafür zu sorgen, dass wir über alle Strukturen verfügen können, die notwendig sind, um alle angefragten Informationen rechtzeitig zusammenzutragen, zu erhalten und zu verarbeiten, damit sie anschliessend in ihren Kontext gestellt werden können.
Erst dann können wir, in Kenntnis der Sachlage und nach korrekter Einschätzung der Tragweite jedes zu unternehmenden Schritts, unserer Polizei die notwendigen politischen Anweisungen, Informationen und Aufträge erteilen.
Um dies zu gewährleisten, werden wir die Gemischte Antiterrorgruppe (GAG) ausdehnen und zu einem « Allgemeinen Nachrichtendienst Sicherheitsbedrohung » (ANS) umformen. Hier werden alle Sicherheits- und Nachrichtendienste ihren Platz haben, einschliesslich der Vertreter der lokalen und der föderalen Polizei sowie der verschiedenen Abteilungen, die nützliche einschlägige Informationen z.B. in den Bereichen Verkehr, Transport, Finanzen, Zoll und auswärtige Beziehungen liefern können. Alle verfügbaren Daten und Informationen werden also in diesem Dienst zusammengetragen. Dieser einzurichtende neue Dienst wird dem Minister der Justiz und mir selbst unterstehen.
Zudem werden die Dienste der föderalen Polizei, die sich spezifisch mit Angelegenheiten wie Terrorismus und Extremismus befassen, personell und materiell verstärkt.
III. Massnahmen für die lokale Polizei Auch hier ist bereits viel erreicht worden. Im Jahr 2002, dem Jahr der Reform und der Einrichtung der lokalen Polizei, stellte sich heraus, dass auf Ebene der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bereits wichtige Initiativen entwickelt worden waren. Die Informationssammlung war jedoch ungenügend strukturiert und liess den lokalen Korps zu viel Spielraum bei der Sammlung und Verarbeitung.
Zur Unterstützung der Zonen und Verbesserung des Informationsflusses hat die föderale Polizei über die Gerichtspolizeidirektoren Netzwerke mit den lokalen Polizeikorps eingerichtet. In über 100 Zonen bestehen bereits gemeinsame Kontaktstellen mit den Gerichtspolizeidiensten (GPD) der föderalen Polizei. In bestimmten Bezirken sind sogar Projekte gestartet worden, an denen neben der lokalen und der föderalen Polizei auch die Nachrichtendienste, der Zoll und selbst die Armee teilnehmen. Das kann ich nur begrüssen und fördern.
Ich werde jedoch nichts unversucht lassen, damit alle möglichen Quellen und Strukturen ausgeschöpft werden und unserer Bevölkerung somit eine grösstmögliche Sicherheit garantiert wird.
IV. Vorgehensweise für die lokale Polizei Im nationalen Sicherheitsplan 2004-2007 wird die Eindämmung und, wenn möglich, Reduzierung des Ausmasses des Terrorismus als eine Priorität beschrieben. Hierbei wird von der lokalen Polizei erwartet, dass sie u.a.: - gezielte Informationen sammelt und übermittelt, - besonders auf die Qualität der Feststellungen achtet.
Damit die Sammlung, der Fluss und die örtliche Verarbeitung der Informationen optimal verläuft, bitte ich die Bürgermeister beziehungsweise, im Fall von Mehrgemeindezonen, die Vorsitzenden der Polizeikollegien, die Organisation des Informationsflusses innerhalb des Polizeikorps als Schwerpunkt in den zonalen Sicherheitsplan 2005-2008 aufzunehmen und mich darüber zu informieren, auf welche Weise ihre Korps dazu bei(ge)tragen (haben).
Dieser Schwerpunkt kann in Form eines Aktionsplans ausgearbeitet werden, wobei zumindest folgende Fragen zu beantworten sind: - Wer liefert die Information? - Welche Informationen werden gesammelt/eingeholt? - Wie geschieht das (aktiv und passiv)? - Wann geschieht das? - Wem wird diese Information übermittelt? - Welche (technologischen und materiellen) Hilfsmittel werden hierzu angewandt? - Mit wem wird hierbei zusammengearbeitet? -...
Diesem Aktionsplan muss übrigens auch ein Massnahmenplan beziehungsweise Kontrollplan beigefügt werden, in dem Massstäbe und Indikatoren aufgenommen sind. Der zonale Sicherheitsrat kann sich dann auf jeder Versammlung auf der Grundlage dieses Kontrollplans informieren lassen.
Der Aktionsplan wird, wie im Rundschreiben PLP 35 vorgeschrieben, der CGL übermittelt, um dem zonalen Sicherheitsplan beigefügt zu werden.
Die CGL erstellt jährlich einen Bericht, der mir zugestellt wird, sodass ich nach gründlicher Analyse überprüfen kann, wie die Gesamtheit der Informationsflüsse notfalls optimiert werden kann.
Bitte setzen Sie die Bürgermeister Ihrer Provinz dringend vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
P. DEWAEL Vizepremierminister und Minister des Innern