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Omzendbrief van 10 april 2000
gepubliceerd op 27 september 2000

Ministeriële Omzendbrief : PZ 1 : Opstart lokale politie. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling

bron
ministerie van binnenlandse zaken
numac
2000000621
pub.
27/09/2000
prom.
10/04/2000
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN


10 APRIL 2000. - Ministeriële Omzendbrief : PZ 1 : Opstart lokale politie. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ 1 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 april 2000 betreffende de opstart van de lokale politie.- Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 16 mei 2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 10. APRIL 2000 - Ministerielles Rundschreiben: PZ 1: Einrichtung der lokalen Polizei Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Zur Kenntnisnahme: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, I.Allgemeines Das am 24. Mai 1998 im Senat zwischen den acht demokratischen Parteien unterzeichnete Abkommen - besser bekannt unter dem Namen Octopus-Abkommen - galt als Startzeichen für eine tiefgreifende Reform des belgischen Polizeisystems.

Eine radikale Veränderung in der Organisation der Polizeidienste war unbedingt notwendig. Die vorhandenen Strukturen reichten nämlich nicht mehr aus, um den vielfältigen polizeilichen Aufträgen, die mit einer äusserst vielseitigen und beweglichen Gesellschaft einhergehen, nachzukommen.

Im Octopus-Abkommen ist die Tatsache berücksichtigt worden, dass eine moderne Polizeistruktur in erster Linie den Erwartungen der Bevölkerung in Sachen Sicherheit entgegenkommen muss.

Aus den Debatten ging hervor, dass lediglich eine auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei den Problemen der Gesellschaft, insbesondere den Problemen in bezug auf die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates und der öffentlichen Ordnung, begegnen kann. Diese Lösung bot ebenfalls den Vorteil, manche Spannungen, gar Konflikte zwischen den verschiedenen Polizeidiensten abzubauen.

So ist eine auf zwei Ebenen strukturierte Polizei entstanden. Auf lokaler Ebene wird es nur eine einzige Polizei, die lokale Polizei, und auf nationaler Ebene die föderale Polizei geben. Diese beiden Ebenen sind autonom und unterstehen verschiedenen Behörden. Beide Ebenen sind auf der Grundlage funktioneller und struktureller Regeln funktional miteinander verbunden.

Während der vorherigen Legislaturperiode hat das Parlament mit grosser Mehrheit das Octopus-Abkommen in ein Gesetz, das Gesetz vom 7.

Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999), gefasst.

Die jetzige Regierung ist fest entschlossen, die Octopus-Abkommen (siehe Regierungsabkommen: La voie vers le XXIème siècle - der Weg ins XXI. Jahrhundert) und die 260 Artikel des Gesetzes umzusetzen.

Die Durchführung der Reformen und die Einrichtung der Strukturen, die ich oben erwähnt habe, verlaufen optimal. Die Regierung hält das vorgesehene Timing ein.

Am 1. Januar 2000 sind bestimmte Artikel des vorerwähnten Gesetzes in Kraft getreten. In diesen Artikeln wird die für die spätere Anwendung des Gesetzes erforderliche Regelung vorgesehen.

II. Konzept Ich glaube, die Zeit ist reif, dem Bürger die ersten sichtbaren Zeichen einer integrierten Arbeitsweise dieser Polizei aufzuzeigen.

Die Frist für die Einrichtung der föderalen Polizei ist bekannt. Sie ist im Gesetz selbst angegeben. In bezug auf die lokale Polizei ist hingegen keine Frist in diesem Gesetz vorgesehen worden.

Während die Gendarmerie und die Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft in eine föderale Polizei integriert werden, halte ich es für notwendig, verschiedene Initiativen in bezug auf die lokale Polizei zu ergreifen.

Ich möchte, dass die lokale Polizei ebenfalls so schnell wie möglich eingerichtet wird. Nur dann wird die integrierte Polizei, entsprechend der Wahl und dem Wunsch der Bevölkerung, zur Realität. Dabei bin ich mir bewusst, dass die Gemeindewahlen diesen Prozess zeitweilig verzögern werden.

Um den Aufbau der lokalen Polizei zu beschleunigen, werde ich in drei Phasen vorgehen, und zwar: 1. sofort mit der Einrichtung von Pilotpolizeizonen beginnen;darin werden die lokalen Polizeidienste eine lokale Polizei formen, noch bevor diese landesweit startet, 2. einen Terminplan für die effektive Einrichtung der Eingemeindezonen und ihre Umgestaltung in lokale Polizeidienste (konkrete Funktionsfähigkeit ab dem 1.Januar 2001) vorsehen, 3. ebenfalls einen dem Charakter der Mehrgemeindezonen angepassten Terminplan für ihre Einrichtung und ihre Umgestaltung in lokale Polizeidienste vorsehen. Mit vorliegendem Rundschreiben sollen folgende Aspekte beleuchtet werden: 1. die (föderale und provinziale) Begleitstruktur, 2.die im Sinne des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verwirklichenden Ziele, 3. die Pilotpolizeizonen, 4.die vorläufige Liste der Pilotzonen.

Sowohl für die Funktionsfähigkeit der Pilotpolizeizonen als auch für die Funktionsfähigkeit der Begleitstruktur hat die Regierung Haushaltsmittel in Höhe von zirka 200 Millionen F zur Verfügung gestellt.

III. Begleitstruktur 1. Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam Es wird eine föderale Überwachungsstruktur geschaffen, die ein allgemeines Arbeitsschema vorgeben wird.Diese Struktur wird insbesondere den allgemeinen Rahmen und den Arbeitsrahmen für (1) die Pilotpolizeizonen, (2) den gestaffelten effektiven Start der Eingemeindezonen einerseits und (3) der Mehrgemeindezonen andererseits festlegen. Auf Basis des allgemeinen Rahmens und des Arbeitsrahmens wird dieses Team ebenfalls die Überwachung, die Begleitung und die Koordinierung des Prozesses wahrnehmen. a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird sich wie folgt zusammensetzen: 1.nichtständige Mitglieder: - ein vom Minister der Justiz auf Vorschlag des Kollegiums der Generalprokuratoren bestimmter Magistrat, - der Gendarmeriekommandant oder sein Stellvertreter, - der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei oder sein Stellvertreter, - der Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft oder sein Stellvertreter, - die Mitglieder der Arbeitsgruppe 10 - Polizeireform, - die Leiter der von diesem Projekt betroffenen Arbeitsgruppen. Je nach Tagesordnung lädt der Vorsitzende die Leiter ein, deren Anwesenheit er für nützlich hält, - der Dienstleiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen Polizeiunterstützungsdienstes, Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam kann die Hilfe von Sachverständigen in Anspruch nehmen. 2. ständige Mitglieder: Zu den ständigen Mitgliedern des Unterstützungsteams für die noch einzurichtenden Polizeizonen gehören: - zwei Mitarbeiter der Abteilung « Fünfeck-Beratung » des Allgemeinen Polizeiunterstützungsdienstes, - zwei vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei bestimmte Mitglieder der Gemeindepolizei, - zwei vom Gendarmeriekommandanten bestimmte Mitglieder der Gendarmerie, - ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft bestimmtes Mitglied der Gerichtspolizei. Dieses Unterstützungsteam wird innerhalb der Abteilung « Unterstützung in Sachen Polizeipolitik » des APUD (rue Royale 47, 1000 Brüssel - Tel.: 02/500 26 31 (Fr.) und 02/500 26 29 (Nl.)) untergebracht. Das Team wird die vom föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam getroffenen Entscheidungen vorbereiten, durchführen und unterstützen. a) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam untersteht unmittelbar dem Minister des Innern.Den Vorsitz wird der beigeordnete Kabinettschef des Ministers des Innern oder sein Stellvertreter führen.

Bei der Ausführung seiner täglichen Arbeiten wird das Unterstützungsteam der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Kabinetts des Ministers des Innern unmittelbar Bericht erstatten. b) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird eine Geschäftsordnung festlegen und sie dem Minister des Innern zur Billigung vorlegen.In dieser Geschäftsordnung werden unter anderem die Tagungsorte, die Häufigkeit der Versammlungen, das Beschlussverfahren, die Art und Weise, wie dem Minister des Innern Bericht erstattet wird, usw. vorgesehen. c) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die geeigneten Überwachungsinstrumente bereitstellen, damit jederzeit über den Entwicklungsstand des Projekts berichtet oder jede andere Bewertung vorgenommen werden kann.d) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird regelmässig einen Bericht für den Minister des Innern erstellen.Dieser Bericht umfasst: - eine Beschreibung des Entwicklungsstandes, - bestehende oder absehbare Probleme, - eine Übersicht über positive und negative Erfahrungen sowie über Lehren, die bei der Entwicklung des Projekts gezogen werden können.

Diese Übersicht wird den betroffenen Akteuren später in Form eines Vademekums zur Verfügung gestellt. e) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die Koordinierung und die Betreuung der provinzialen Unterstützungsteams gewährleisten.f) Das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam wird die von der Regierung für die Umsetzung der Pilotprojekte zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel verwalten.Das föderale Team wird in den kommenden Tagen ein spezifisches Rundschreiben diesbezüglich erstellen. 2. Das provinziale Unterstützungsteam Dem Provinzgouverneur wird eine spezifische Rolle innerhalb dieses provinzialen Unterstützungsteams eingeräumt.Er/Sie wird einerseits die Unterstützung und die Überwachung der Pilotpolizeiprojekte und andererseits die in mehreren Etappen gegliederte Einrichtung der Ein- und Mehrgemeindezonen leiten.

Für Angelegenheiten, die unmittelbar den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft berühren, sollte der Gouverneur systematisch einen Vertreter der Staatsanwaltschaft einladen. a) Zusammensetzung Folgende Personen werden unter dem Vorsitz des Gouverneurs mit der effektiven Unterstützung, der Überwachung und der Begleitung der drei vorerwähnten Phasen beauftragt sein: - der (die) Bezirkskommissar(e), - zwei Korpschefs der Gemeindepolizei, die vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses unter den ordentlichen Kandidaten oder ihren Ersatzkandidaten, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei sind und zur betreffenden Provinz gehören, oder gegebenenfalls von anderen Polizeioffizieren der betreffenden Bezirke bestimmt werden, - zwei Brigadekommandanten der Gendarmerie aus der Provinz, - ein vom Gendarmeriekommandanten bestimmter Vertreter der Gendarmerie, - ein vom Generalkommissar der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft bestimmter Vertreter der Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft, - ein oder mehrere Sachverständige, die vom Gouverneur oder auf seinen Antrag hin bestimmt werden.b) Abgrenzung des Arbeitsrahmens der provinzialen Unterstützungsteams 1.Laut den im allgemeinen Arbeitsrahmen festgelegten Prinzipien den Pilotpolizeizonen die notwendige direkte Unterstützung bieten, und danach bei der Einrichtung der lokalen Polizei (Eingemeindezonen und Mehrgemeindezonen) eine direkte Unterstützung bieten. 2. Unter Beachtung des für die Einrichtung der lokalen Polizei auferlegten allgemeinen Zeitplans einen konkreten Zeitplan für die verschiedenen Polizeizonen aufstellen und diesen dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam vorlegen, das ihn wiederum dem Minister des Innern zur Gültigkeitserklärung unterbreitet.3. Es wird sich klar herausstellen, welche Vorbereitungen noch zur effektiven Einrichtung der Eingemeindezonen und der Mehrgemeindezonen getroffen werden müssen.Die Erfahrungen des föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteams und auch der provinzialen Unterstützungsteams werden den lokalen Akteuren mitgeteilt werden müssen (Informationsaustausch). 4. Einen monatlichen Bericht über den Entwicklungsstand erstellen und ihn dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam übermitteln.5. Sämtliche konkreten Probleme, die den Aufbau der Pilotpolizeizonen oder die derzeitige Arbeit der Polizeidienste beeinträchtigen könnten, müssen der Pilotgruppe der Polizeireform innerhalb des Kabinetts des Ministers des Innern unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden;diese erteilt dann die notwendigen Richtlinien und/oder beruft sofort das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam ein.

IV. Pilotpolizeizonen (PPZ) 1. Zielsetzung Wenn wir eine substantielle Veränderung unserer Polizeistruktur bewirken wollen, ist es notwendig, mit Pilotpolizeizonen zu arbeiten. Die Erfahrungen innerhalb der Pilotpolizeizonen sollen anderen Polizeizonen zugute kommen.

Diese Vorgehensweise wird den Übergang zu einer lokalen Polizei beschleunigen und zu einer Optimierung der integrierten Polizei beitragen. 2. Ausgangspunkt a) In der Vergangenheit hat der Minister des Innern schon verschiedene Versuche mit Pilotzonen durchgeführt, sei es auch nur im Rahmen der Pilotprojekte für Interpolizeizonen.Es handelte sich hierbei jedoch nur um ein zeitweiliges Konzept, bei dem es vor allem darum ging, die operative Zusammenarbeit zwischen der Gemeindepolizei und den territorialen Gendarmeriebrigaden zu verbessern. b) Jetzt möchte ich einige Polizeizonen als Pilotzonen arbeiten lassen, um eine integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste zu erreichen.c) Ich werde die Pilotpolizeizonen nachstehend bestimmen.In einer ersten Phase sollen mindestens zwei Pilotpolizeizonen pro Provinz und eine Pilotpolizeizone für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt eingerichtet werden. d) In einer späteren Phase können weitere Pilotpolizeizonen in dieses Verfahren einbezogen werden.3. Rechtsgrundlage Die Rechtgrundlage für die Verwirklichung dieser Pilotzonen sind: a) Artikel 8 in fine des Gesetzes vom 5.August 1992 über das Polizeiamt, b) die Artikel 16, 44, 51 und 51bis des Gesetzes vom 2.Dezember 1957 über die Gendarmerie. 4. Bestimmung der Zonen a) Flandern: Ostflandern: PZ Gent und PZ Lokeren, Westflandern: PZ Blankenberge/Zuienkerke und PZ Ostende, Antwerpen: PZ Antwerpen und PZ Lier, Limburg: PZ Hasselt/Diepenbeek/Zonhoven und PZ Tongeren/Herstappe, Flämisch-Brabant: PZ Löwen, PZ Affligem/Roosdaal/Ternat/Liedekerke und PZ Vilvoorde/Machelen.b) Wallonien: Hennegau: PZ Charleroi und PZ Silly/Brugelette/Lens/Chièvre/Jurbise/Enghien, Wallonisch-Brabant: PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve und PZ Jodoigne/Ramillies/ Hélécine/Orp-Jauche/Perwez, Luxemburg: PZ Durbuy/Hotton/Erezée/Rendeux/Marche-en-Famenne/Nassogne/ Tenneville/Manhay/La Roche-en-Ardenne/Houffalize/Gouvy/Vielsalm und PZ Libramont/Neufchâteau/Bastogne/Bertogne/Sainte-Ode/Vaux-sur-Sûre/ Fauvillers/Léglise, Lüttich: PZ Soumagne/Fléron/Beyne-Heusay und PZ Seraing/Neupré, Namur: PZ Namur und PZ Ciney/Hamois/Havelange/Somme-Leuze.c) Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: PZ Etterbeek/Woluwe-Saint-Pierre/Woluwe-Saint-Lambert.5. Verfahrensweise a) In den vorerwähnten Zonen werden sich die betreffenden Partner verpflichten, eine integrierte Arbeitsweise der vorhandenen Polizeidienste innerhalb des allgemeinen Arbeitsrahmens, wie er vom föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam ausgearbeitet worden ist, schnellstmöglich zu realisieren. b) Erstrebenswert ist eine optimal integrierte Arbeitsweise der vorhandenen Polizeidienste, bei der sämtliche Aspekte der Arbeit, insbesondere gemeinsame Einsätze, Zusammenarbeit,... einbezogen werden. c) Das Einsatzmanagement könnte von der Gruppe « Operative Beratung », wie man sie zur Zeit aus den bestehenden Sicherheitscharten kennt, oder von einem spezifischen Direktionsrat, der sich aus Verantwortlichen der Gemeindepolizei und der Gendarmerie zusammensetzt, übernommen werden. Ein Stellvertreter der (zukünftigen) föderalen Polizei tagt im Direktionsrat, weil die föderale Ebene ebenfalls betroffen und mitverantwortlich ist und wegen der funktionellen Beziehungen zwischen der (zukünftigen) lokalen und föderalen Polizei.

Selbstverständlich hat dieser Direktionsrat dem (den) Bürgermeister(n) Bericht zu erstatten.

Neben diesem Direktionsrat kann gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das Polizeiamt auch ein Einsatzleiter bestimmt werden. Diese Bestimmung ist jedoch kein Vorgriff auf die erste Bestellung für die Stelle als Zonenleiter (siehe Art. 247 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes). d) Die Pilotpolizeizonen erstellen regelmässig einen Bericht für das provinziale Unterstützungsteam, das wiederum dem föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteam Bericht erstatten muss.e) Angelegenheiten, die die Gewerkschaften betreffen, werden im Basiskonzertierungsausschuss (BAKO) bzw.auf der Ebene der Polizeizone im Ad-hoc-BAKO besprochen. 6. Konkrete Arbeitsweise a) Die Gruppe « Operative Beratung » oder der Direktionsrat sind verpflichtet, die integrierte Arbeitsweise im Sinne des Gesetzes vom 7.Dezember 1998 zu organisieren.

Die aktuellen Sicherheitscharten müssen unter Berücksichtigung des nachstehenden Punktes 7 überarbeitet werden. b) Ferner kann bereits begonnen werden mit: der Vorbereitung des Stellenplans der lokalen Polizei, der vom Gemeinderat oder vom Polizeirat festzulegen ist.Hierbei sind die vom König festgelegten Mindestnormen (Artikel 47 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes) zu beachten, der Ausbildung der Mitglieder der Gendarmerie und auch der Gemeindepolizei, der Einrichtung einer gemeinsamen Infrastruktur, der Einrichtung gemischter Aufgebote, der Harmonisierung der internen Richtlinien, dem Übergang zu einem gemeinsamen Datenverarbeitungssystem, unter anderem der Organisation des Empfangs, der Einsatzzentrale, der Einsätze, der Harmonisierung der Konzepte Revierarbeit und Sektorenarbeit, des Fahndungsdienstes, des Opferbeistands,... c) Die neue Uniform ist zu tragen, sobald sie zur Verfügung steht. Das neue Emblem ist sobald wie möglich zu benutzen. 7. Punkte, die besondere Beachtung verdienen Die jeweiligen Verantwortlichkeiten innerhalb der Pilotpolizeizonen einerseits und zwischen den Pilotpolizeizonen und der Vermittlungsebene andererseits müssen in den Protokollen oder Verträgen klar und deutlich festgelegt werden (funktionelle Verantwortlichkeit, operative Verantwortlichkeit, zivilrechtliche Haftung, Verantwortlichkeit in Sachen Geschäftsführung usw.).

Die proportionale Verteilung der leitenden Funktionen, wie sie in Artikel 248 letzter Absatz des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt wird, muss gewährleistet sein.

In bezug auf die Gendarmerie sind folgende Prinzipien einzuhalten: a) Die integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste darf in bezug auf die Gendarmerie keinerlei Auswirkung auf den Haushaltsplan haben.Der Haushaltsrahmen der Gendarmerie für das Jahr 2000 ist festgesetzt; somit besteht keinerlei Spielraum. b) Die integrierte Arbeitsweise darf die Ausführung föderaler Aufträge nicht beeinträchtigen.Sie darf insbesondere nicht den Einsatz der jetzigen Bereitschaftseinheiten im Rahmen der Euro 2000 beeinträchtigen. c) Zu beachten sind die Beschlüsse, die von der Regierung in bezug auf die Übertragung des Personalbestands der Gendarmerie zur lokalen Ebene gefasst worden sind und noch zu fassen sind. V. Schlussfolgerung Vorliegendes Rundschreiben ist das erste Rundschreiben über die Einrichtung der lokalen Polizei.

Ich bitte die Provinzgouverneure, dieses Rundschreiben bekanntzugeben und die Massnahmen zu ergreifen, die zur Einrichtung des provinzialen Unterstützungsteams nötig sind.

Ich bitte die Polizeizonen, mit den Verhandlungen zur Durchführung der integrierten Arbeitsweise zu beginnen sowie dem Unterstützungsteam der Polizeizonen ab sofort einen Überblick über eventuelle Fragen und Probleme zu übermitteln. Diese werden bei der nächsten Sitzung des föderalen Überwachungs- und Unterstützungsteams behandelt werden.

VI. Anpassung der Arbeitsweise der Interpolizeizonen Ab dem Datum der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses über die Aufteilung des Staatsgebietes in Polizeizonen wird die Arbeitsweise der Interpolizeizonen auf die Abgrenzungen der zukünftigen Polizeizonen abgestimmt (z.B. Anpassung der Zusammensetzung des Fünfeck-Beratungsorgans auf lokaler Ebene an die neue Abgrenzung).

Dabei ist es jedoch selbstverständlich, dass in diesem Bereich Kontinuität angesagt ist. Man muss sich vergewissern, dass auch die ehemaligen Partner der Bevölkerung angemessene Dienstleistungen erbringen werden können. Die Abgrenzung der Zonen kann nur unter dieser Voraussetzung angepasst werden.

Das provinziale Unterstützungsteam muss für die Funktionsfähigkeit der neuen Interpolizeizonen sorgen und ebenfalls seine Unterstützung beim progressiven Abbau der in den Sicherheitscharten verankerten Verpflichtungen anbieten.

Der Minister des Innern A. Duquesne.

Anlage VERTRETUNG DER POLIZEIDIENSTE IN DEN PROVINZIALEN UNTERSTÜTZUNGSTEAMS Provinz Antwerpen Gemeindepolizei: - Herr Lamine (Korpschef von Antwerpen), - Herr Buelens (Korpschef von Mecheln), Gendarmerie: - Herr Dommicent (Brigadekommandant von Mecheln), - Herr Boonen (Brigadekommandant von Brecht), - Herr Leys (Distriktkommandant von Turnhout), Gerichtspolizei: - Herr Van Achter (Leitender Kommissar der Brigade Antwerpen).

Provinz Limburg Gemeindepolizei: - Herr Beckers (Korpschef von Hasselt), - Herr Voordeckers (Korpschef von Tessenderlo), Gendarmerie: - Herr Grootaers (Brigadekommandant von Herk-de-Stad), - Herr Neyens (Brigadekommandant von Meeuwen-Gruitrode), - Herr Jacobs (Distriktkommandant von Hasselt), Gerichtspolizei: - Herr Van Achter (Hauptkommissar der Brigade Antwerpen).

Provinz Ostflandern Gemeindepolizei: - Herr Carlier (Korpschef von Gent), - Herr Collier (Korpschef von Sint-Niklaas), Gendarmerie: - Herr Schiettekatte (Brigadekommandant von Ronse), - Herr De Vos (Brigadekommandant von Ninove), - Herr Bergmans (Distriktkommandant von Gent), Gerichtspolizei: - Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent).

Provinz Westflandern Gemeindepolizei: - Herr Dupuis (Korpschef von Ostende), - Herr Schoonjans (Korpschef von De Panne), Gendarmerie: - Herr Samyn (Brigadekommandant von Dentergem), - Herr Oyen (Brigadekommandant von Ypern), - Herr Demey (Distriktkommandant von Brügge), Gerichtspolizei: - Herr Maes (Leitender Kommissar der Brigade Gent).

Provinz Flämisch-Brabant Gemeindepolizei: - Herr Michiels (Korpschef von Löwen), - Herr Debruyn (Korpschef von Dilbeek), Gendarmerie: - Herr Surinx (Brigadekommandant von Zaventem), - Herr Rondas (Brigadekommandant von Oud-Heverlee), - Herr Van Thielen (Distriktkommandant von Löwen), Gerichtspolizei: - Frau Beeckman (Kommissarin der Brigade Brüssel).

Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt Gemeindepolizei: - Herr Van Geem (Korpschef von Molenbeek-Saint-Jean), - Herr Decafmeyer (Korpschef von Woluwe-Saint-Lambert), Gendarmerie: - Herr Devos (Brigadekommandant von Etterbeek), - Herr Leclere (Brigadekommandant von Forest), - Herr Torrez (Distriktkommandant von Brüssel), Gerichtspolizei: - Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel).

Provinz Wallonisch-Brabant Gemeindepolizei: - Herr Van De Walle (Korpschef von Waterloo), - Herr Castermans (Korpschef von Ottignies-Louvain-la-Neuve), Gendarmerie: - Herr Cherpion (Brigadekommandant von Nivelles), - Herr Delvenne (Brigadekommandant von Beauvechain), - Herr Deridder (Distriktkommandant von Wavre), Gerichtspolizei: - Herr Allemeersch (Kommissar der Brigade Brüssel).

Provinz Lüttich Gemeindepolizei: - Herr Beaupere (Polizei Lüttich), - Herr Rener (Korpschef von Seraing), Gendarmerie: - Herr Herminne (Brigadekommandant von Herve), - Herr Groven (Brigadekommandant von Braives), - Herr Desenfants (Distriktkommandant von Eupen), Gerichtspolizei: - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich).

Provinz Namur Gemeindepolizei: - Herr Warny (Korpschef von Namur), - Herr Goukens (Korpschef von Sambreville), Gendarmerie: - Herr Waltzing (Brigadekommandant von Floreffe), - Herr Genonceaux (Brigadekommandant von Houyet), - Herr Dehon (Distriktkommandant von Dinant), Gerichtspolizei: - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich).

Provinz Hennegau Gemeindepolizei: - Herr De Winter (Korpschef von Mouscron), - Frau Biot (Polizei Charleroi), Gendarmerie: - Herr Acton (Brigadekommandant von Erquelinnes), - Herr Estievenart (Brigadekommandant von Colfontaine), - Herr Kubiak (Distriktkommandant von Mons), Gerichtspolizei: - Herr Elise (Abteilungskommissar des Generalkommissariats).

Provinz Luxemburg Gemeindepolizei: - Herr Baquet (Korpschef von Bastogne), - Herr De Vreese (Korpschef von Aubange), Gendarmerie: - Herr Chetter (Brigadekommandant von Neufchâteau), - Herr Arend (Brigadekommandant von Aubange-Athus), - Herr Stockmans (Distriktkommandant von Marche-en-Famenne), Gerichtspolizei: - Herr Ponthiere (Abteilungskommissar der Brigade Lüttich).

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