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Omzendbrief van 08 maart 2001
gepubliceerd op 13 oktober 2001

Omzendbrief GPI 4. - Politiehervorming. - Visuele identiteit van de geïntegreerde politiediensten, gestructureerd op twee niveaus. - Gebruik van het logo met of zonder tekst. - Duitse vertaling

bron
ministerie van binnenlandse zaken
numac
2001000806
pub.
13/10/2001
prom.
08/03/2001
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN


8 MAART 2001. - Omzendbrief GPI 4. - Politiehervorming. - Visuele identiteit van de geïntegreerde politiediensten, gestructureerd op twee niveaus. - Gebruik van het logo met of zonder tekst. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 4 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 maart 2001 betreffende de visuele identiteit van de geïntegreerde politiediensten, gestructureerd op twee niveaus. - Gebruik van het logo met of zonder tekst (Belgisch Staatsblad van 12 april 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 8. MÄRZ 2001 - Rundschreiben GPI 4 - Visuelle Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei Benutzung des Emblems mit oder ohne Text An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An die Herren Korpschefs der Gemeindepolizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in meinem Rundschreiben GPI 2 vom 5.Juli 2000 über die Benutzung des Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei durch die Polizeidienste habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es besser wäre, mit der Reproduktion des Emblems zu warten, bis es eine einheitliche « visuelle Identität » bekommen hat.

Die Einheitlichkeit der visuellen Identität der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, insbesondere bei der Benutzung des Emblems auf verschiedenen Trägern und in allen möglichen Kontexten (Briefköpfe, Fahrzeuge, Dienstkarten, Visitenkarten,...), muss realisiert werden. Dazu ist ein öffentlicher Auftrag erteilt worden.

Auf diese Weise wird man in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 über einen Leitfaden mit den Anwendungs- und Benutzungsnormen in Bezug auf die visuelle Identität verfügen können.

Inzwischen sind auf verschiedenen Ebenen bereits zahlreiche Initiativen ergriffen worden beziehungsweise werden ergriffen, um das Emblem und einen Text auf verschiedenen Trägern anzubringen. In Ermangelung einer Koordination können solche Initiativen dazu führen, dass unterschiedliche Arten von Emblemen, verschiedenartige grafische Formen und Schriftarten entstehen.

Damit die Elemente der visuellen Identität nicht falsch benutzt werden, müssen alle neuen Vorschläge oder Anträge zur Benutzung des Emblems (mit oder ohne Text) der HOET & HOET AG, die ich zur Ausarbeitung der visuellen Identität des Emblems gewählt habe, zur Genehmigung vorgelegt werden.

Damit wir uns hierbei nicht verzetteln, ist innerhalb der Generaldirektion der Materiellen Mittel - Direktion der Ausrüstung (DMG/DME) der Föderalen Polizei - eine Kontaktstelle eingerichtet worden, durch die alle Initiativen in Bezug auf die visuelle Identität laufen müssen. Herr Jean-Luc PARMENTIER ist als "Garant für das Emblem" angestellt worden. Dieser Offizier wird die verschiedenen Anträge entgegennehmen und dem Polizeikorps, das den ursprünglichen Antrag eingereicht hat, den festgehaltenen Standpunkt bekannt geben.

Diese Person ist zu erreichen unter: Postadresse: Föderale Polizei Generaldirektion der materiellen Mittel Direktion der Ausrüstung Rue Fritz Toussaint 47, BRÜSSEL Telefon: 02-642 64 94 Fax: 02-642 64 76.

Ich bitte Sie, die Polizeikorps Ihres Amtsbereichs hiervon in Kenntnis zu setzen.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE

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