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Omzendbrief GPI 4. - Politiehervorming. - Visuele identiteit van de geïntegreerde politiediensten, gestructureerd op twee niveaus. - Gebruik van het logo met of zonder tekst. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 4. - Réforme de la police. - Identité visuelle des services de police intégrée, structurée à deux niveaux. - Utilisation du logo avec ou sans texte. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
8 MAART 2001. - Omzendbrief GPI 4. - Politiehervorming. - Visuele | 8 MARS 2001. - Circulaire GPI 4. - Réforme de la police. - Identité |
identiteit van de geïntegreerde politiediensten, gestructureerd op | visuelle des services de police intégrée, structurée à deux niveaux. - |
twee niveaus. - Gebruik van het logo met of zonder tekst. - Duitse vertaling | Utilisation du logo avec ou sans texte. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
4 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 maart 2001 betreffende | circulaire GPI 4 du Ministre de l'Intérieur du 8 mars 2001 relative à |
de visuele identiteit van de geïntegreerde politiediensten, | la réforme de la police. - Identité visuelle des services de police |
gestructureerd op twee niveaus. - Gebruik van het logo met of zonder | intégrée, structurée à deux niveaux. - Utilisation du logo avec ou |
tekst (Belgisch Staatsblad van 12 april 2001), opgemaakt door de | sans texte (Moniteur belge du 12 avril 2001), établie par le Service |
Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
8. MÄRZ 2001 - Rundschreiben GPI 4 - Visuelle Identität der auf zwei | 8. MÄRZ 2001 - Rundschreiben GPI 4 - Visuelle Identität der auf zwei |
Ebenen strukturierten integrierten Polizei Benutzung des Emblems mit | Ebenen strukturierten integrierten Polizei Benutzung des Emblems mit |
oder ohne Text | oder ohne Text |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Herren Korpschefs der Gemeindepolizei | An die Herren Korpschefs der Gemeindepolizei |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
in meinem Rundschreiben GPI 2 vom 5. Juli 2000 über die Benutzung des | in meinem Rundschreiben GPI 2 vom 5. Juli 2000 über die Benutzung des |
Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei | Emblems der neuen, auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
durch die Polizeidienste habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es besser | durch die Polizeidienste habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es besser |
wäre, mit der Reproduktion des Emblems zu warten, bis es eine | wäre, mit der Reproduktion des Emblems zu warten, bis es eine |
einheitliche « visuelle Identität » bekommen hat. | einheitliche « visuelle Identität » bekommen hat. |
Die Einheitlichkeit der visuellen Identität der auf zwei Ebenen | Die Einheitlichkeit der visuellen Identität der auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizei, insbesondere bei der Benutzung | strukturierten integrierten Polizei, insbesondere bei der Benutzung |
des Emblems auf verschiedenen Trägern und in allen möglichen Kontexten | des Emblems auf verschiedenen Trägern und in allen möglichen Kontexten |
(Briefköpfe, Fahrzeuge, Dienstkarten, Visitenkarten,...), muss | (Briefköpfe, Fahrzeuge, Dienstkarten, Visitenkarten,...), muss |
realisiert werden. Dazu ist ein öffentlicher Auftrag erteilt worden. | realisiert werden. Dazu ist ein öffentlicher Auftrag erteilt worden. |
Auf diese Weise wird man in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 über | Auf diese Weise wird man in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 über |
einen Leitfaden mit den Anwendungs- und Benutzungsnormen in Bezug auf | einen Leitfaden mit den Anwendungs- und Benutzungsnormen in Bezug auf |
die visuelle Identität verfügen können. | die visuelle Identität verfügen können. |
Inzwischen sind auf verschiedenen Ebenen bereits zahlreiche | Inzwischen sind auf verschiedenen Ebenen bereits zahlreiche |
Initiativen ergriffen worden beziehungsweise werden ergriffen, um das | Initiativen ergriffen worden beziehungsweise werden ergriffen, um das |
Emblem und einen Text auf verschiedenen Trägern anzubringen. In | Emblem und einen Text auf verschiedenen Trägern anzubringen. In |
Ermangelung einer Koordination können solche Initiativen dazu führen, | Ermangelung einer Koordination können solche Initiativen dazu führen, |
dass unterschiedliche Arten von Emblemen, verschiedenartige grafische | dass unterschiedliche Arten von Emblemen, verschiedenartige grafische |
Formen und Schriftarten entstehen. | Formen und Schriftarten entstehen. |
Damit die Elemente der visuellen Identität nicht falsch benutzt | Damit die Elemente der visuellen Identität nicht falsch benutzt |
werden, müssen alle neuen Vorschläge oder Anträge zur Benutzung des | werden, müssen alle neuen Vorschläge oder Anträge zur Benutzung des |
Emblems (mit oder ohne Text) der HOET & HOET AG, die ich zur | Emblems (mit oder ohne Text) der HOET & HOET AG, die ich zur |
Ausarbeitung der visuellen Identität des Emblems gewählt habe, zur | Ausarbeitung der visuellen Identität des Emblems gewählt habe, zur |
Genehmigung vorgelegt werden. | Genehmigung vorgelegt werden. |
Damit wir uns hierbei nicht verzetteln, ist innerhalb der | Damit wir uns hierbei nicht verzetteln, ist innerhalb der |
Generaldirektion der Materiellen Mittel - Direktion der Ausrüstung | Generaldirektion der Materiellen Mittel - Direktion der Ausrüstung |
(DMG/DME) der Föderalen Polizei - eine Kontaktstelle eingerichtet | (DMG/DME) der Föderalen Polizei - eine Kontaktstelle eingerichtet |
worden, durch die alle Initiativen in Bezug auf die visuelle Identität | worden, durch die alle Initiativen in Bezug auf die visuelle Identität |
laufen müssen. Herr Jean-Luc PARMENTIER ist als "Garant für das | laufen müssen. Herr Jean-Luc PARMENTIER ist als "Garant für das |
Emblem" angestellt worden. Dieser Offizier wird die verschiedenen | Emblem" angestellt worden. Dieser Offizier wird die verschiedenen |
Anträge entgegennehmen und dem Polizeikorps, das den ursprünglichen | Anträge entgegennehmen und dem Polizeikorps, das den ursprünglichen |
Antrag eingereicht hat, den festgehaltenen Standpunkt bekannt geben. | Antrag eingereicht hat, den festgehaltenen Standpunkt bekannt geben. |
Diese Person ist zu erreichen unter: | Diese Person ist zu erreichen unter: |
Postadresse: Föderale Polizei | Postadresse: Föderale Polizei |
Generaldirektion der materiellen Mittel | Generaldirektion der materiellen Mittel |
Direktion der Ausrüstung | Direktion der Ausrüstung |
Rue Fritz Toussaint 47, BRÜSSEL | Rue Fritz Toussaint 47, BRÜSSEL |
Telefon: 02-642 64 94 | Telefon: 02-642 64 94 |
Fax: 02-642 64 76. | Fax: 02-642 64 76. |
Ich bitte Sie, die Polizeikorps Ihres Amtsbereichs hiervon in Kenntnis | Ich bitte Sie, die Polizeikorps Ihres Amtsbereichs hiervon in Kenntnis |
zu setzen. | zu setzen. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |