gepubliceerd op 09 maart 2012
Ministerieel besluit tot wijziging van het ministerieel besluit van 28 december 2001 tot uitvoering van sommige bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
11 MEI 2011. - Ministerieel besluit tot wijziging van het ministerieel besluit van 28 december 2001 tot uitvoering van sommige bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 11 mei 2011 tot wijziging van het ministerieel besluit van 28 december 2001 tot uitvoering van sommige bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 25 mei 2011).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 11. MAI 2011 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28.Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Der Minister des Innern, Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, des Artikels VII.I.1 Absatz 2, 3 und 4;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste;
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 26. April 2011;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 281 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 27. April 2011;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.418/2 des Staatsrates vom 18. April 2011, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Erlässt: Artikel 1 - In den AEPol wird ein Artikel VII.30 mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Art. VII.30 - Die in Artikel VII.I.1 Absatz 2 RSPol erwähnten allgemeinen Funktionen werden in Anlage 26 festgelegt. » Art. 2 - In den AEPol wird ein Artikel VII.31 mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Art. VII.31 - Die in Artikel VII.I.1 Absatz 2 RSPol erwähnten Grund- und stellungsgebundenen Kompetenzen jeder allgemeinen Funktion werden in Anlage 27 festgelegt. » Art. 3 - In den AEPol wird ein Artikel VII.32 mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Art. VII.32 - Die in Artikel VII.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnte Bezugsliste der Grund- und stellungsgebundenen Kompetenzen wird in Anlage 28 festgelegt. » Art. 4 - In den AEPol wird ein Artikel VII.33 mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Art. VII.33 - Die Bezugsliste der spezifischen Kompetenzen und die Methodik für die Festlegung der spezifischen Kompetenzen, die in Artikel VII.I.1 Absatz 4 RSPol erwähnt sind, werden in Anlage 29 festgelegt. » Art. 5 - In den AEPol werden die Anlagen 26, 27, 28 und 29 eingefügt, die vorliegendem Erlass als Anlage 1, 2, 3 beziehungsweise 4 beigefügt sind.
Brüssel, den 11. Mai 2011 Frau A. TURTELBOOM
Anlage 1 zum Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Anlage 26 zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Methodik: Zur Beurteilung der Übereinstimmung der beruflichen Fähigkeiten der bewerteten Person mit dem Kompetenzprofil der von ihr ausgeübten Funktion muss der bewerteten Person vorher das Kompetenzprofil der Funktion mitgeteilt werden.
Die Profile werden nach folgender Methodik erstellt.
Jedes Personalmitglied übt eine Funktion innerhalb der Organisation aus. Die Stellung dieser Funktion innerhalb der Organisation wird durch den Stellenplan bestimmt, der nach Konzertierung im zuständigen Ausschuss angenommen wird. Diese Funktion wird einerseits durch eine Reihe auszuübender Tätigkeiten und andererseits durch den Beitrag der Person, die sie ausübt, bestimmt. Durch die Kombination dieser beiden Elemente lassen sich die beruflichen Kompetenzen bestimmen, die für eine optimale Ausübung der Funktion unerlässlich sind.
Die Funktionen in der Organisation werden auf der Grundlage eines gleichartigen Beitrags in Familien gruppiert. Sie haben daher, was die Kompetenzen angeht, einen gemeinsamen Nenner: Dieser gemeinsame Nenner bildet das allgemeine Profil jeder Funktionsfamilie.
Zur Bestimmung der Funktionsfamilien werden 2 Steigerungsachsen berücksichtigt: - die Achse « Betreuung » (entweder gehört das Personalmitglied einem Team an und es arbeitet an gemeinsamen Projekten mit oder ihm untersteht eine mehr oder weniger grosse Anzahl Personen und es wird Koordinator, Dienstleiter...), - die Achse « von der Funktion erwartetes Niveau des Beitrags » (Umfang des zur Tätigkeit der Organisation geleisteten Beitrags; dieser Begriff entspricht mehr oder weniger den Erwartungen in Sachen Kenntnisse, Erfahrung und Know-how).
Anhand der Kombination dieser beiden Steigerungsachsen lassen sich 13 Stellungen definieren. Diese verschiedenen Stellungen verweisen auf die 13 Rollen, die in der Organisation vorhanden sind (siehe Tabelle I).
Jeder so definierten Stellung entspricht eine Funktionsfamilie, die eine vergleichbare Rolle in der Organisation spielt. Jeder Funktionsfamilie entspricht eine Oberbezeichnung. Anhand dieser Einteilung wird jede Funktion je nach der auf den beiden Steigerungsachsen erreichten Stufe einer dieser Familien zugeordnet.
Dies ist die Positionierung (siehe Tabelle II).
Zur Positionierung einer Funktion müssen die Kriterien für die Einordnung auf der horizontalen und der vertikalen Achse bestimmt werden: - horizontale Steigerungsachse « Betreuung »: Für die Einordnung auf dieser Achse ist eine Tabelle auf der Grundlage von Anlage 3 zum RSPol (siehe Tabelle III) erstellt worden. - vertikale Steigerungsachse « von der Funktion erwartetes Niveau des Beitrags »: Für diese Achse richtet sich die Einordnung nach dem jeweiligen Beitrag einer Funktion der Stufe A, B, C oder D (in Anlehnung an die Stufen des öffentlichen Dienstes). So entspricht die Stellung « Ausführung » Funktionen mit einem Beitrag der Stufe C oder D (mit zwei getrennten Profilen: einem Profil für Funktionen der Stufe D und einem Profil für Funktionen der Stufe C und für Polizeibedienstete), die Stellung « Ratgebung » entspricht Funktionen mit einem Beitrag der Stufe B, wohingegen die Stellungen « Beratung » und « Beratung-Expertise » Funktionen mit einem Beitrag der Stufe A entsprechen (die Stellung « Beratung-Expertise » ist Funktionen mit eindeutiger Einwirkung auf Strategieebene vorbehalten).
Neben den vorerwähnten allgemeinen Grundsätzen muss präzisiert werden, dass die Funktion « Inspektor » aufgrund der erforderlichen zusätzlichen polizeilichen Ausbildung und des Umfangs des Beitrags der Stellung « Ratgebung » zugeordnet wird und dass die Funktion « Hauptinspektor » aufgrund der erforderlichen Ausbildung, aber auch aufgrund der Koordinierungsaufgaben, die oft mit dieser Funktion einhergehen, der Stellung « Ratgebung-Koordinierung » zugeordnet wird (eine solche Funktion ohne Koordinierungsaufgaben würde der Stellung « Ratgebung« zugeordnet werden).
Eine Funktion kann nur ausnahmsweise einer höheren Stellung (höhere Stufe auf der einen und/oder der anderen Steigerungsachse) zugeordnet werden als derjenigen, der sie bei strikter Anwendung der vorerwähnten Grundsätze zugeordnet würde. Dies ist jedoch nur möglich, wenn diese Neupositionierung aus funktioneller Sicht aufgrund des Inhalts der Arbeit völlig gerechtfertigt ist.
Wenn die Funktion nicht auf der Grundlage des Stellenplans als solcher positioniert werden kann, muss eine zusätzliche Konzertierung im zuständigen Ausschuss stattfinden.
Zusammenfassend erfolgt die Bestimmung eines Profils in mehreren Etappen: - Der Funktion wird gemäss dem Stellenplan eine der 13 Stellungen zugewiesen, die für die integrierte Polizei definiert worden sind. - Mit der Funktion wird das in Artikel VII.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnte allgemeine Profil verbunden. Dieses Profil umfasst eine Reihe allgemeiner Kompetenzen, die in der Bezugsliste der Kompetenzen festgelegt sind. - Der Bewerter kann das Profil falls erforderlich durch eine oder mehrere spezifische Kompetenzen ergänzen (siehe Anlage 29).
Tabelle I - Allgemeine Funktionen: Stellungen in der Organisation
Steigerungsachse « Betreuung » Steigerungsachse « von der Funktion erwartetes Niveau des Beitrags »
-
Koordinierung betreut eine kleine Gruppe von Mitarbeitern für eine bestimmte Dauer und/oder für eine Reihe von Ausführungsaufgaben; auf die Ausführung bestimmter Aufträge beschränkte Verantwortung
Verwaltung einer Einheit hat direkte hierarchische Autorität über eine Reihe von Mitarbeitern; legt Ziele im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Organisa-tion fest; trägt zur Festlegung von Strategien für seinen Zuständigkeitsbereich bei
Direktion (1) leitet eine bedeutende Einheit (Direktion, bestimmte Dienste...); legt die Strategien seiner Einheit fest; ist für die Ergebnisse und für das Personal seiner Einheit verantwortlich
Höheres Management (1) leitet ein Polizeikorps, eine Inspektion oder eine Generaldirektion, mit dem beziehungsweise der ein Mandat der Kategorie 5 oder 6 verbunden ist
Ausführung befolgt Anweisungen; führt Aufgaben nach genauen Richtlinien aus; erstattet regelmässig Bericht
X a. Ausführung
0
0
0
0
Ratgebung wendet eine Technik an.Die erfüllten Aufgaben bestehen aus einer Kombination von Ausführung und Verwaltung der Mittel, Techniken oder Methoden
X b. Ratgebung
X c.Ratgebung-Koordinierung
X d. Ratgebung-Verwaltung einer Einheit
0
0
Beratung trägt Verantwortung auf technischer und methodischer Ebene;kann zur Festlegung der Strategien im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Organisation beitragen
X e. Beratung
X f.Beratung-Koordinierung
X g. Beratung-Verwaltung einer Einheit
X h.Beratung-Direktion
X m. Managen
Beratung-Expertise tritt aufgrund seines technischen, methodischen und/oder funktionellen Know-hows als Bezugsperson in der strategischen Entscheidungsfindung auf
X i.Beratung- Expertise
X j. Beratung- Expertise/Koordinierung
X k.Beratung-Expertise/ Verwaltung einer Einheit
X l. Beratung-Expertise/Direktion
(1) spezifische Bewertung für Mandatsinhaber Tabelle II - allgemeine Funktionen
Stellungen in der Organisation
Inhalt
Entsprechende allgemeine Funktionen
a.Ausführung
befolgt Anweisungen; führt Aufgaben nach genauen Richtlinien aus; erstattet regelmässig Bericht
Mitarbeiter
b. Ratgebung
wendet eine Technik an.Die erfüllten Aufgaben bestehen aus einer Kombination von Ausführung und Verwaltung der Mittel, Techniken oder Methoden
Konsultant-Mitarbeiter
c. Ratgebung-Koordinierung
+ betreut eine kleine Gruppe von Mitarbeitern für eine bestimmte Dauer oder für eine Reihe von Ausführungsaufgaben;auf die Ausführung bestimmter Aufträge beschränkte Verantwortung
Konsultant-Koordinator
d. Ratgebung-Verwaltung einer Einheit
+ hat direkte hierarchische Autorität über eine Reihe von Mitarbeitern;legt Ziele im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Organisation fest; trägt zur Festlegung von Strategien für seinen Zuständigkeitsbereich bei
Konsultant-Verwalter
e. Beratung
trägt Verantwortung auf technischer und methodischer Ebene;kann zur Festlegung der Strategien im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Organisation beitragen
Berater-Mitarbeiter
f. Beratung-Koordinierung
+ betreut eine kleine Gruppe von Mitarbeitern für eine bestimmte Dauer oder für eine Reihe von Ausführungsaufgaben;auf die Ausführung bestimmter Aufträge beschränkte Verantwortung
Berater-Koordinator
g. Beratung-Verwaltung einer Einheit
+ hat direkte hierarchische Autorität über eine Reihe von Mitarbeitern;legt Ziele im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Organisation fest; trägt zur Festlegung von Strategien für seinen Zuständigkeitsbereich bei
Berater-Verwalter
h. Beratung-Direktion
leitet eine bedeutende Einheit (Direktion, bestimmte Dienste...); legt die Strategien seiner Einheit fest; ist für die Ergebnisse und für das Personal seiner Einheit verantwortlich
Berater-Direktor
i. Beratung-Expertise
tritt aufgrund seines technischen, methodischen und/oder funktionellen Know-hows als Bezugsperson in der strategischen Entscheidungsfindung auf
Berater-Experte/Mitarbeiter
j.Beratung-Expertise/Koordinierung
+ betreut eine kleine Gruppe von Mitarbeitern für eine bestimmte Dauer oder für eine Reihe von Ausführungsaufgaben; auf die Ausführung bestimmter Aufträge beschränkte Verantwortung
Berater-Experte/Koordinator
k. Beratung-Expertise/Verwaltung einer Einheit
+ hat direkte hierarchische Autorität über eine Reihe von Mitarbeitern;legt Ziele im Rahmen der allgemeinen Zielsetzungen der Organisation fest; trägt zur Festlegung von Strategien für seinen Zuständigkeitsbereich bei
Berater-Experte/Verwalter
l. Beratung-Expertise/Direktion
+ leitet eine bedeutende Einheit (Direktion, bestimmte Dienste...); legt die Strategien seiner Einheit fest; ist für die Ergebnisse und für das Personal seiner Einheit verantwortlich
Berater-Experte/Direktor
m. Höheres Management
leitet ein Polizeikorps, eine Inspektion oder eine Generaldirektion, mit dem beziehungsweise der ein Mandat der Kategorie 5 oder 6 verbunden ist
Manager
Tabelle III - Betreuung
HÖHERES MANAGEMENT
Generalkommissar Generalinspektor Generaldirektoren - Korpschefs (Personalbestand => 600)
DIREKTION
Beigeordneter Generalinspektor Direktoren-Koordinatoren und Gerichtspolizeidirektoren (grosse, mittlere und kleine Amtsbereiche) Dienstleiter Ops bei den Direktoren-Koordinatoren und den Gerichtspolizeidirektoren (grosse Amtsbereiche) Direktoren Unmittelbar vom CG oder von einer GD abhängende Dienstleiter Dienstleiter DAC, SSGPI, Shape, DPPR/VDKP Korpschefs (Personalbestand => 300) und Korpschefs (Personalbestand 300)
VERWALTUNG EINER EINHEIT
Dienstleiter der Direktionen (ausser DAC, SSGPI, Shape, DPPR/VDKP) Dienstleiter (nicht Ops) bei den Direktoren-Koordinatoren (grosse Amtsbereiche) Dienstleiter bei den Direktoren-Koordinatoren und bei den Gerichtspolizeidirektoren (kleine und mittlere Amtsbereiche) Abteilungsleiter bei den Direktoren-Koordinatoren und den Gerichtspolizeidirektoren (grosse Amtsbereiche) Abteilungsleiter DAC/SDKP Chefs einer Einheit (Personalbestand 300)
KOORDINIERUNG
Abteilungsleiter (ausser DAC/DAR) + Bürochefs oder Postenchefs Abteilungsleiter bei den Gerichtspolizeidirektoren (kleine und mittlere Amtsbereiche) Bürochefs oder Postenchefs bei den Gerichtspolizeidirektoren (grosse Amtsbereiche) Bürochefs oder Postenchefs DAC Leiter der Zelle und Teamleiter Zeitweiliger Koordinator - |B4 Dienstleiter (Personalbestand 300) |B4 Zeitweiliger Koordinator
Föderale Polizei Lokale Polizei Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 11.Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste beigefügt zu werden Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM
Anlage 2 zum Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Anlage 27 zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Grund- und stellungsgebundene Kompetenzen Methodik: Die Grund- und stellungsgebundenen Kompetenzen bilden den allgemeinen Teil des Kompetenzprofils. Für jede Funktionsfamilie ist somit ein « allgemeines Profil » festgelegt: Bei der Wahl der hierzu gehörenden Kompetenzen und der Bestimmung des zu erreichenden Niveaus der Kompetenzen ist man der Logik gefolgt, dass je nach bekleideter Stellung höhere Anforderungen gestellt werden. Die allgemeinen Profile dürfen in keinem Fall geändert werden, weder bei der Wahl der hierzu gehörenden Kompetenzen noch hinsichtlich des für jede dieser Kompetenzen zu erreichenden Niveaus.
Alle Grundkompetenzen werden in der Bezugsliste der Kompetenzen definiert; sie finden, auf verschiedenen Niveaus, auf alle Personalmitglieder Anwendung und kommen demnach in allen Kompetenzprofilen vor, ungeachtet der ausgeübten Funktion.
Die stellungsgebundenen Kompetenzen sind in der Bezugsliste der Kompetenzen aufgeführt. Nicht alle stellungsgebundenen Kompetenzen gelten für alle Funktionen. Nur die für die ausgeübte Funktion relevanten Kompetenzen sind in das Profil der betreffenden Funktion aufgenommen worden.
Die allgemeinen Profile können im Vergleich zur täglichen Arbeit sehr « abstrakt » und/oder zu allgemein erscheinen. Ausserdem können Funktionen mit sehr unterschiedlichem Inhalt ein und dasselbe Profil zugeteilt bekommen. Daher sollten die verschiedenen Kompetenzen des Profils in den Kontext gestellt werden, das heisst auf konkrete Weise verdeutlicht werden. Bei dieser « Kontextualisierung » werden sowohl die betreffenden Tätigkeiten als auch der Beitrag, der von der Funktion erwartet wird, berücksichtigt.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste beigefügt zu werden Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM
Anlage 3 zum Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Anlage 28 zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Bezugsliste der Kompetenzen Methodik: Die Bezugsliste der Kompetenzen enthält eine Reihe von Kompetenzen, die alle nach den im Folgenden beschriebenem Niveaus wiedergegeben sind.
Jede Funktion ist mit einem « Kompetenzprofil » verbunden, das eine Reihe von Kompetenzen umfasst, die jeweils in fünf Niveaus unterteilt sind. - Niveau 1: einfache Kenntnisse, noch kein Know-how vorhanden, - Niveau 2: Fähigkeit, die Kenntnisse in einfachen und wiederkehrenden Situationen anzuwenden, - Niveau 3: Beherrschung der Kompetenz in verschiedenen Situationen, die jedoch unter die gewöhnliche Arbeit fallen, - Niveau 4: vollständige Beherrschung der Kompetenz in komplexen Situationen und/oder Situationen, die nicht unter die gewöhnliche Arbeit fallen, - Niveau 5: Fähigkeit, innovative Lösungen für komplexe und/oder unbekannte Situationen zu erarbeiten und/oder zu steuern.
Das Kompetenzprofil umfasst drei Arten von Kompetenzen: - Grundkompetenzen: eine Reihe grundlegender Kompetenzen, die den Profilen aller Funktionen innerhalb der integrierten Polizei gemein sind (lesen können, schreiben können,...), - stellungsgebundene allgemeine Kompetenzen: eine Reihe von Kompetenzen, die allen Funktionen einer Stellung innerhalb der Organisation gemein sind, - spezifische Kompetenzen: Kompetenzen, die an die Spezifität der Funktion, an ihren strategischen Bezugsbereich und an die ausgeübten Tätigkeiten gebunden sind (siehe Anlage 29).
Grundkompetenzen:
1
2
3
4
5
Mündliche Sprachfertigkeit
Sich in einer der Landessprachen ausdrücken
Eine Mitteilung im Rahmen der gängigen Aufgaben deutlich und korrekt formulieren
An einem Ideenaustausch über die gängigen Aufgaben teilnehmen
Debattieren, Ideen in einem grösseren Kontext als dem üblichen Arbeitskontext hervorbringen und/oder in der Öffentlichkeit reden können
Eine Debatte führen; in einer neuen Situation argumentieren; eine korrekte und verständliche Mitteilung improvisieren können
Lesefertigkeit
Einen einfachen Text über die gängigen Aufgaben lesen
Einfache Unterlagen in Zusammenhang mit der ausgeübten Funktion lesen und verstehen
Verschiedene Unterlagen verstehen und benutzen, um seine Aufgaben zu bewältigen und nützliche Informationen einzuholen
Unterlagen, die verschiedene Überlegungen und/oder Informationen beinhalten, die über den gewöhnlichen Kontext hinausgehen, verstehen und benutzen
Komplexe Unterlagen, die verschiedene Überlegungen beinhalten, verstehen, benutzen und in einen globalen Zusammenhang stellen
Schreibfertigkeit
In einer der Landessprachen schreiben
Einfache Unterlagen in Zusammenhang mit der gewöhnlichen Arbeit abfassen
Unterlagen unterschiedlicher Art und mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad in Zusammenhang mit dem üblichen Arbeitskontext abfassen
Verschiedene Unterlagen abfassen, die Informationen und/oder Überlegungen beinhalten, die über den gewöhnlichen Kontext hinausgehen
Verschiedene Unterlagen, komplexe Berichte und treffende Argumentationen abfassen
Mitteilung von Informationen
Die Kommunikationsregeln kennen und die Informationen identifizieren, die mitzuteilen sind
Erwartete Informationen zur gewöhnlichen Arbeit mitteilen
Informationen aus verschiedenen Quellen, die weitergegeben werden müssen, richtig identifizieren und sie durch eine klare, korrekte und objektive Mitteilung weitergeben
Aus einer Fülle von komplexen und ungewöhnlichen Informationen die relevanten Informationen herausfiltern und eine klare und angemessene Mitteilung erarbeiten
Komplexe Informationen unterscheiden und weitergeben und Schritte zur Verbesserung der internen und externen Kommunikation unternehmen
Sozialer Umgang - Höflichkeit
Die Regeln der Organisation in Sachen persönliches Erscheinungsbild kennen
Bei der gewöhnlichen Arbeit die Regeln der Organisation in Sachen persönliches Erscheinungsbild und Haltung anwenden
Sein persönliches Erscheinungsbild und seine Haltung gemäss den Regeln der Organisation den jeweiligen Umständen anpassen
Sein persönliches Erscheinungsbild in schwierigen und/oder ungewöhnlichen Situationen anpassen
Auf ein angepasstes persönliches Erscheinungsbild achten und zu seiner Verbesserung beitragen
Stellungsgebundene Kompetenzen
1
2
3
4
5
Kenntnis des Tätigkeits- bereichs
Den Tätigkeitsbereich seiner Funktion kennen
Den eigenen Arbeitsbereich in die Struktur einordnen können und ihre Haupttätigkeiten kennen
Den eigenen Tätigkeitsbereich in Bezug auf die angrenzenden Bereiche einordnen können und die wesentlichen Verfahrens- und Arbeitsweisen dieser Bereiche verstehen
Die Arbeitsabläufe des Tätigkeitsbereichs in Bezug auf Inhalt und Ausführung kennen
Die Ausführung der Arbeitsabläufe leiten und/oder neue Ideen im Hinblick auf ihre Verbesserung erarbeiten
Funktionelle Kenntnisse
Die theoretischen Grundelemente in Zusammenhang mit der ausgeübten Funktion kennen
Seine Grundkenntnisse bei einfachen und gewöhnlichen Aufgaben anwenden
Seine Kenntnisse in Zusammenhang mit der Funktion vertiefen, sie in verschiedenen und komplexen Situationen anwenden
Über gründliche Kenntnisse der theoretischen Grundelemente in Zusammenhang mit der Funktion verfügen, sie in ungewöhnlichen und komplexen Situationen anwenden
Über Expertisewissen in der Funktion verfügen, die eigenen Kenntnisse und die der anderen ausbauen
Technische Kenntnisse
Die Grundtechniken der Funktion kennen
Die Grundtechniken der Funktion bei einfachen und gewöhnlichen Aufgaben anwenden
Die gewöhnlichen Techniken in verschiedenen und komplexen Situationen anwenden
Die Techniken der Funktion beherrschen, um in komplexen und neuen Situationen angemessen zu reagieren
Über Expertisewissen in den Techniken der Funktion verfügen, die bekannten Techniken ausbauen und verbessern können und in neuen und komplexen Situationen Alternativen vorschlagen
Aktionsziele
Ziele festlegen können; die eigenen Ziele und die des Dienstes kennen
Bei der gewöhnlichen Arbeit gemäss den festgelegten Zielen handeln
Seine Handlungsweise gemäss den festgelegten Zielen den jeweiligen Situationen anpassen
Ziele für sich und für andere in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Organisation festlegen
Den Prozess der Festlegung der Ziele überwachen und auf ihre Kohärenz achten; die Zielsetzungen der Organisation in konkrete und operative Ziele umsetzen können
Operative Autonomie
Den eigenen Zuständigkeitsbereich, dessen Inhalt und Grenzen kennen
Ein Arbeitsprogramm mit einer Abfolge deutlich identifizierter Handlungen anwenden
Ein Arbeitsprogramm anwenden, das eine Abfolge verschiedener Handlungen enthält, die je nach Arbeitskontext zu wählen sind
Ein Arbeitsprogramm durch die nötigen angemessenen Handlungen der Neuheit und Komplexität der Situation anpassen
Die Anwendung der Arbeitsprogramme steuern und/oder innovative und effiziente Programme entwickeln
Organisation der Arbeit
Die Tätigkeiten der Personen kennen, die unter seiner Verantwortung stehen
Anweisungen in Zusammenhang mit den gewöhnlichen Tätigkeiten des Teams erteilen und ihre Ausführung überwachen
Anweisungen erteilen, die zwar mit komplexen Tätigkeiten zusammenhängen, jedoch zur gewöhnlichen Arbeit des Teams gehören
Anweisungen erteilen, die den Umständen der Ausführung und der Komplexität der betreffenden Tätigkeit angemessen sind
Neue Organisationsschemen und -methoden vorschlagen und/oder umsetzen
Verwaltung der Mittel und Verfolgung der Ziele
Die Ziele des Teams und die für ihre Verwirklichung verfügbaren Mittel kennen
Die Verwirklichung der Ziele des Teams verfolgen und die im Rahmen der gewöhnlichen Arbeit verfügbaren Mittel verwalten
Die Verfolgung der Ziele des Teams und die Verwaltung der gewährten Mittel den jeweiligen Situationen anpassen
Die Ziele des Teams neuen und/oder besonderen Umständen anpassen und/oder ihre Formulierung ändern können; die Verwaltung der Mittel dementsprechend anpassen
Eine Verfolgung der Ziele und eine effiziente Verwaltung der Mittel in Übereinstimmung mit der Strategie der Organisation entwickeln und/oder umsetzen
Begeistern und Motivierung der Gruppe
Die individuellen Arbeitsweisen und die Techniken, um eine Gruppe zu begeistern, kennen
Ein positives Arbeitsklima innerhalb der Gruppe unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitsweisen schaffen
Spannungen und Zufriedenheit innerhalb der Gruppe aufspüren und seine Handlungen dementsprechend anpassen, um den Zusammenhalt und den Enthusiasmus der Gruppe zu stärken
Durch angemessene Handlungen Spannungen innerhalb der Gruppe verhindern; durch Einwirkung auf das Zufriedenheitsgefühl der Gruppe eine verstärkte Zustimmung aller zu den gemeinsamen Zielen hervorrufen und die Motivation, auf angemessene Weise dazu beizutragen, verstärken
Den Enthusiasmus der Mitglieder des Teams wecken, indem man eine positive Einstellung und Handlungswillen vermittelt; neue Methoden zur Konfliktbewältigung und zur Motivierung der Gruppe vorschlagen und/oder anwenden
Überzeugungsvermögen
Die Kommunikationstechniken kennen, anhand deren die Zustimmung der Gesprächspartner gewonnen werden kann
Im Rahmen der gewöhnlichen Arbeit der Gruppe die Gruppe von der Wichtigkeit des gemeinsamen Ziels überzeugen
Anhand der verschiedenen Tätigkeiten der Gruppe die Wichtigkeit des gemeinsamen Ziels aufzeigen und die Zustimmung der Gruppe zu diesem Ziel erhöhen
Andere davon überzeugen können, dass bestimmte Entscheidungen unter neuen und/oder schwierigen Umständen gerechtfertigt sind; dafür sorgen, dass die Gruppe dem gemeinsamen Ziel zustimmt und jeden ermutigen, sein Potenzial in das Ganze einzubringen
Durch Verhandeln oder Charisma überzeugen; die Zustimmung seiner Gesprächspartner (innerhalb und ausserhalb der Organisation) gewinnen können
Planungsvermögen
Die Grundtechniken in Sachen Planung kennen
Die gängigen Tätigkeiten planen, die zur gewöhnlichen Arbeit der Gruppe gehören
Komplexe Aufgaben planen und Prioritäten für verschiedene Tätigkeiten festlegen können
Prioritäten für komplexe Aufgaben planen und festlegen;
Unsicherheitsfaktoren in die Planung einbeziehen können
Die Methoden für die Planung und Festlegung von Prioritäten anwenden und/oder verbessern, indem man den Umgang mit Unsicherheitsfaktoren einbezieht
Entscheidungsvermögen
Die Grundtechniken in Sachen Entscheidungsfindung kennen
Angebrachte Entscheidungen im Rahmen der gängigen Tätigkeiten des Dienstes treffen
Angebrachte Entscheidungen im Rahmen verschiedener Tätigkeiten treffen, die zur gewöhnlichen Arbeit des Dienstes gehören
Seine Entscheidungsfindung der Neuheit und/oder Schwierigkeit der jeweiligen Situationen anpassen; Unsicherheitsfaktoren darin einbeziehen können
Die Entscheidungsfindung optimieren, ungeachtet dessen, was auf dem Spiel steht, und der Schwierigkeit; auf verschiedenen Ebenen der Organisation an der Verbesserung der Entscheidungsfindung teilnehmen
Einwirkung auf das Umfeld
Die Methoden kennen, die nützlich sind, um seinen Einfluss auf das interne und externe Umfeld auszuarbeiten
Einfluss auf die Gruppe im Hinblick auf die gewöhnliche Arbeit haben und ihr eine Richtung im Sinne der Organisation geben
Einfluss auf die Arbeitsweise der Gruppe haben; der Gruppe im Sinne der Strategie der Organisation eine Richtung geben, die der Verschiedenheit der möglichen Umstände gerecht wird
Einfluss auf die Gruppe und auf andere Einheiten der Organisation haben; durch verschiedene Handlungen seinen Einflussbereich ausserhalb der Organisation ausarbeiten
Einfluss auf verschiedene Ebenen innerhalb und ausserhalb der Organisation haben; Einfluss auf die Entscheidungsfindung seiner Gesprächspartner ausüben; seinen Einflussbereich innerhalb und ausserhalb der Organisation verstärken und ausarbeiten; den Umfang seiner Handlungen ausbauen
N.B.: Die stellungsgebundenen Kompetenzen, die nicht in einem bestimmten allgemeinen Profil aufgenommen sind, können als spezifische Kompetenzen zur Erweiterung dieses Profils benutzt werden.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste beigefügt zu werden Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM Anlage 4 zum Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Anlage 29 zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Spezifische Kompetenzen Methodik: Wenn die verschiedenen Kompetenzen trotz « Kontextualisierung » (siehe Methodik in Anlage 27) noch zu allgemein erscheinen, kann das allgemeine Profil durch eine oder mehrere spezifische Kompetenzen erweitert werden. Diese können aus der nachstehenden Bezugsliste der Kompetenzen ausgewählt werden.
Kompetenzen können auch « geschaffen » werden. In diesem Fall müssen die Kompetenzen unbedingt kohärent bleiben mit der Methodik des Bewertungssystems und insbesondere mit den definierten Kompetenzniveaus (siehe Methodik in Anlage 28). Der Kohärenz halber muss jede neue Kompetenz unbedingt nach dieser Niveaueinteilung definiert werden. Ausserdem ist jede überflüssige Wiederholung bereits definierter Kompetenzen zu vermeiden.
Spezifische Kompetenzen: Bezugsliste der Kompetenzen Die Aufzählung dieser Kompetenzen ist nicht erschöpfend.
1
2
3
4
5
Kenntnis der angrenzenden Tätigkeitsbereiche
Die angrenzenden Tätigkeitsbereiche aufzählen können
Die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Polizei in die globale Struktur einordnen
Die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Tätigkeitsbereichen identifizieren und verstehen; deren Haupttätigkeiten kennen
Die Schlüsselprozesse der angrenzenden Bereiche identifizieren und verstehen; ihre allgemeine Funktionsweise kennen
Die Einwirkung der angrenzenden Tätigkeitsbereiche auf die interne Funktionsweise analysieren und verstehen; diese gegenseitigen Verknüpfungen im Hinblick auf eine globale Verbesserung der Organisation ausbauen
Persönliche Organisation
Die mit dem Dienstposten verbundenen Anweisungen in der Reihenfolge ihrer Ausführung beschreiben
Die erhaltenen Anweisungen ordentlich und methodisch ausführen
Unter Beachtung der Arbeitsabläufe eine wirksame Methode einsetzen, um angemessen auf die jeweiligen Situationen zu reagieren
Wirksame persönliche Arbeitsmethoden entwickeln, um angemessen auf neue und komplexe Situationen zu reagieren
Seine Arbeit angemessen im Sinne der von der Organisation festgelegten Ziele organisieren
Verfolgung der Tätigkeiten
Die Ziele der unternommenen Schritte und die Mittel zu deren Erreichung angeben
Seiner Tätigkeit nachgehen, die jeweiligen Hindernisse identifizieren und melden
Seiner Tätigkeit nachgehen und Lösungen für die jeweiligen Hindernisse vorschlagen
Seiner Tätigkeit nachgehen, die jeweiligen Hindernisse identifizieren und die nötigen Anpassungen vornehmen
Systeme zur Verfolgung von Tätigkeiten einführen, die Anpassungen koordinieren und überwachen; die Benutzung von Systemen mit Indikatoren fördern
Gruppenarbeit
Die Verfahrensregeln in Zusammenhang mit der Gruppenarbeit angeben
Die Verfahrensregeln in Zusammenhang mit der Gruppenarbeit anwenden, insbesondere durch gegenseitige Hilfe, Zuhören und Informierung
Eine reibungslose Arbeit der Gruppe durch angemessene und positive Reaktionen auf die jeweiligen zwischenmenschlichen Situationen fördern
Durch positive und angemessene Massnahmen in neuen und/oder schwierigen Situationen am Zusammenhalt der Gruppe arbeiten
Durch verschiedene Massnahmen zur Synergie der Gruppe und zur Aufrechterhaltung eines positiven Arbeitsumfelds beitragen
Meinungsbildung und -äusserung
Sich eine Meinung zu einem einfachen Thema bilden und sie äussern
Sich eine Meinung zu einem einfachen Thema bilden und sie durch eine korrekte Argumentation verteidigen
Meinungen zu verschiedenen Themen durch verschiedene und gut durchdachte Argumente verteidigen
Über verschiedene Themen, die nicht notwendigerweise den eigenen Tätigkeitsbereich betreffen, debattieren; überzeugen können und die Zustimmung der anderen hervorrufen
Überzeugen können, die Zustimmung der anderen durch Charisma oder Verhandeln hervorrufen; Schlagfertigkeit besitzen und hervorstechende Argumente improvisieren können
Psychische Belastbarkeit
Situationen, die psychisch schwierig sein können, und die angemessene Reaktion darauf erkennen
Angemessen auf Situationen reagieren, die als schwierig empfunden werden
Angemessen und massvoll auf ungewöhnliche Situationen reagieren
Kaltblütig und massvoll auf unbekannte und schwierige Situationen reagieren
In extremen Situationen seinen Stress beherrschen, um angemessen und massvoll handeln zu können, und/oder durch Anwendung angemessener Techniken eine höhere psychische Belastbarkeit bei sich und bei anderen entwickeln
Initiative
Seine Funktion und die Grenzen seiner Eingriffsmöglichkeiten beschreiben
Den Ablauf der Arbeit im Rahmen der gewöhnlichen Arbeit gewährleisten
Angemessene Massnahmen zum sicheren Ablauf der Arbeit in verschiedenen Situationen vorschlagen
Geeignete Reaktionen auf komplexe und ungewöhnliche Situationen erarbeiten und vorschlagen
Die Umsetzung innovativer Lösungen steuern; möglichen problematischen Situationen vorgreifen sowie innovative und geeignete Lösungen erarbeiten
Reaktions-fähigkeit
Gewöhnliche Situationen von neuen und/oder problematischen Situationen unterscheiden
Neue und/oder problematische Situationen melden, um zu bestimmen, wie man angemessen darauf reagieren kann
Angemessen auf verschiedene Situation-en reagieren, indem man die üblichen Reaktionen den jeweiligen Umständen anpasst
Massnahmen treffen, die der Schwierigkeit und der Neuheit der jeweiligen Situationen angepasst sind
Neue, korrekte und effiziente Reaktionsmöglichkeiten für komplexe und neue Probleme erarbeiten
Anpassungs-fähigkeit
Die Situationen, mit denen man konfrontiert wird, je nach Grad der Neuheit und Komplexität identifizieren
Schritte vornehmen, die sich im Rahmen der gewöhnlichen Arbeit bewährt haben
Bewährte Schritte der Verschiedenartigkeit der jeweiligen Situationen anpassen
Bekannte und bewährte Lösungen komplexen und ungewöhnlichen Situationen anpassen
Auf die angemessene Anpassung der Massnahmen an die jeweiligen Situationen achten und/oder alternative Lösungen erarbeiten
Analyse
Die Elemente einer Analyse angeben (Beobachtung - Vergleich - Ausarbeitung von Hypothesen - Schlussfolgerung)
Eine einfache vertraute Situation kurzfristig analysieren
Eine komplexe vertraute Situation kurz- und mittelfristig analysieren
Eine komplexe und/oder ungewöhnliche Situation analysieren; ihre Merkmale und Auswirkungen kurz-, mittel- und langfristig untersuchen
Verschiedene komplexe und ungewöhnliche Situationen und ihre Wechselwirkung analysieren; ihre Merkmale und Auswirkungen kurz-, mittel- und langfristig untersuchen; verschiedene Analyseprozesse überwachen
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 11. Mai 2011 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste beigefügt zu werden Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM