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Koninklijk Besluit van 22 februari 2017
gepubliceerd op 28 juni 2022

Koninklijk besluit houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Officieuze coördinatie in het Duits

bron
federale overheidsdienst beleid en ondersteuning
numac
2022041001
pub.
28/06/2022
prom.
22/02/2017
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BELEID EN ONDERSTEUNING


22 FEBRUARI 2017. - Koninklijk besluit houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Officieuze coördinatie in het Duits


De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van het koninklijk besluit van 22 februari 2017 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning (Belgisch Staatsblad van 28 februari 2017), zoals het werd gewijzigd bij het koninklijk besluit van 30 september 2021 tot wijziging van diverse bepalingen betreffende het Rijkspersoneel (Belgisch Staatsblad van 4 november 2021).

Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST HAUSHALT UND GESCHÄFTSFÜHRUNGSKONTROLLE UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 22. FEBRUAR 2017 - Königlicher Erlass zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung wird am 1.März 2017 unter der Amtsgewalt der für den Öffentlichen Dienst, den Haushalt und die Digitale Agenda zuständigen Minister geschaffen.

Art. 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung hat insbesondere folgende Aufträge: 1. Koordinierung der internen Kommunikationsstrategie der Föderalbehörde und der Information der Bürger, der Unternehmen und der Medien sowie, in diesem Rahmen, Unterstützung von Initiativen der Föderalbehörde, unbeschadet der Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes Kanzlei, 2.Aufstellung des Haushaltsplans und Gewährleistung der Begleitung und Überwachung der Haushaltsplanungsarbeiten der Föderalbehörde, 3. Konzeption und Ausarbeitung von strategischen Vorschlägen und von Vorschriften in Bezug auf den Haushaltsplan und die Buchführung des Föderalstaates, 4.Kontrolle der Ausgaben, 5. in der Eigenschaft als föderaler Accountant, Erstellung der Rechnungen und Gewährleistung der Begleitung und Überwachung der Buchhaltungsvorgänge der Föderalbehörde, 6.präventive Integritätskontrolle, 7. Aufbau eines Expertisezentrums für die Erforschung, Ausarbeitung und Entwicklung von Methoden, Normen und Techniken in den Bereichen Haushalt, Geschäftsführungskontrolle und Berichterstattung, 8.Wahrnehmung einer unterstützenden Rolle in den Bereichen, die in den Nummern 3 bis 7 aufgeführt sind, 9. Durchführung von Untersuchungen und Analysen über tatsächliche, erwartete und erwünschte Haushaltsentwicklungen bei den öffentlichen Behörden und ihren verschiedenen Untersektoren, 10.Durchführung der Personal- und Lohnverwaltung für die Kunden der Generaldirektion Sozialsekretariat PersoPoint, 11. Unterstützung und Beratung der Föderalbehörde in Bezug auf die Personal- und Lohnverwaltung, 12.Koordinierung und Organisation des Ausschusses der föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen öffentlichen Dienste; Beratung bei der Konzertierung mit den repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen, 13. Konzeption und Ausarbeitung von strategischen Vorschlägen und von Vorschriften in Bezug auf den föderalen administrativen öffentlichen Dienst, 14.verwaltungstechnische Kontrolle, 15. Organisation, Festlegung und Koordinierung der globalen Strategie im Bereich Personal und Organisation innerhalb der Föderalbehörde, 16.Unterstützung, Beratung und Dienstleistungen zu allen Aspekten der Anwerbung und der Auswahl, der Laufbahn, Schulung und Entwicklung der Beamten und zur allgemeinen Personalpolitik innerhalb der Föderalbehörde, 17. Austausch von Wissen und bewährten Verfahren in Bezug auf die Ausarbeitung von Strategien und Vorschriften für den föderalen administrativen öffentlichen Dienst, 18.Festlegung der Ankaufspolitik, Unterstützung im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich Rechtsberatung, Vergabe öffentlicher Aufträge als zentrale Beschaffungsstelle, Sammlung strategischer Informationen über Lieferungen und Dienstleistungen, 19. Gewährleistung der Gesundheitsüberwachung der Mitglieder des föderalen Personals zwecks Förderung und Erhaltung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer durch Verhütung arbeitsbedingter Risiken, 20.Beratung und Unterstützung der internen Dienste für Gefahrenverhütung der angeschlossenen Dienste in den Bereichen Ergonomie, Betriebshygiene, psychosoziale Aspekte der Arbeit und Sicherheit am Arbeitsplatz, 21. Entwicklung von Kultur-, Förderungs-, Unterhaltungs-, Bildungs- und Sportinitiativen [für Begünstigte, deren Liste Wir nach Zustimmung des Ministers des öffentlichen Dienstes festlegen], 22.Entwicklung und Überwachung einer digitalen Agenda der Föderalregierung, die eine effiziente, multifunktionale und sichere Nutzung der IKT durch alle Bürger, Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Dienste in Belgien fördert und es ihnen ermöglicht, optimale digitale Prozesse für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen zu nutzen, 23. Umsetzung eines digitalen Aktionsplans für E-Government, Festlegung einer Strategie für Synergien zwischen öffentlichen Diensten in Abstimmung mit der "G-Cloud" und Organisation und Verwaltung der Agenda der "G-Cloud", 24.Koordinierung und Harmonisierung der verschiedenen Kanäle der digitalen Kommunikation und Verwaltung von Informationen für Bürger und Unternehmen, unbeschadet der Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes Kanzlei, 25. Aufbau eines Expertisezentrums für die digitale Transformation der Föderalbehörde und im Bereich der neuen digitalen Technologien und der Verwendung von Daten, 26.Koordinierung der Politik des Zugangs zu und der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors und der Harmonisierung und Verwaltung des Begriffskorpus, 27. Vertretung der Föderalbehörde in Belgien und im Ausland im Bereich E-Government, 28.Verfolgung der technologischen Innovationen und deren Verbreitung innerhalb der Föderalbehörde, Vorschlagung oder Bewertung von Normen, insbesondere im Bereich Interoperabilität und Sicherheit, 29. Entwicklung der Rechtsvorschriften im Bereich E-Government, 30.Gewährleistung einer ausreichenden Unterstützung der digitalen Transformation der Föderalbehörde durch die "G-Cloud", insbesondere durch Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte der "G-Cloud" und der drei Konzertierungsausschüsse, durch aktive Teilnahme an den Sitzungen der "G-Cloud" und durch regelmäßige Berichterstattung an die Regierung, 31. Überwachung der Umsetzung bereichsübergreifender Projekte im Zusammenhang mit der digitalen Transformation, 32.Überwachung der Kohärenz der Politik zwischen der Generaldirektion Digitale Transformation und den "G-Cloud"-Initiativen, 33. Entwicklung und Verwaltung digitaler Dienste und Plattformen im Hinblick auf die digitale Interaktion mit Bürgern und Unternehmen sowie zwischen Verwaltungen, 34.Organisation des elektronischen Datenaustauschs zwischen Behörden und integrierter Datenzugriff als föderaler Dienste-Integrator, 35. Verfolgung der technologischen und verordnungsrechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die in den Nummern 22 bis 34 erwähnten Aufträge. Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung kann einwilligen, einen oder mehrere der vorerwähnten Aufträge für gleich welche anderen Dienste oder Verwaltungsbehörden zu übernehmen. [Art. 2 Abs. 1 Nr. 21 abgeändert durch Art. 39 des K.E. vom 30.

September 2021 (B.S. vom 4. November 2021)] Art. 3 - Das Organigramm des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung umfasst: 1. die Funktion des Präsidenten des Direktionsausschusses, 2.sechs Managementfunktionen -1.

Art. 4 - Das Organigramm des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung umfasst sechs Generaldirektionen: 1. Haushalt und Politikbewertung, 2.Digitale Transformation, 3. Anwerbung und Entwicklung, 4.Sozialsekretariat PersoPoint, 5. Föderaler Accountant und Procurement, 6.Interner Unterstützender Dienst.

Art. 5 - Der Generaldirektor der Generaldirektion Anwerbung und Entwicklung übt die Funktion als geschäftsführender Verwalter von SELOR (Auswahlbüro der Föderalverwaltung) aus.

Art. 6 - Beim Föderalen Öffentlichen Dienst Politik und Unterstützung wird eine Kundenlenkungsgruppe eingerichtet, die sich zusammensetzt aus: 1. fünf Vertretern, die von den im Kollegium versammelten Präsidenten des Direktionsausschusses der föderalen öffentlichen Dienste entsandt werden, 2.drei Vertretern des Kollegiums der leitenden Beamten der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit, 3. zwei Vertretern, die von den im Kollegium versammelten leitenden Beamten der Einrichtungen öffentlichen Interesses entsandt werden. Die Kundenlenkungsgruppe wählt jedes Jahr turnusmäßig unter den Vertretern der vorerwähnten Kollegien einen Vorsitzenden aus ihren Mitgliedern.

Die Kundenlenkungsgruppe übermittelt dem Direktionsausschuss des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung Stellungnahmen zu den Aufträgen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung. Wird die Stellungnahme nicht befolgt, begründet der Präsident des Direktionsausschusses diese Entscheidung.

Art. 7 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung übernimmt die Dienste des Föderalen Öffentlichen Dienstes Haushalt und Geschäftsführungskontrolle, des Föderalen Öffentlichen Dienstes Personal und Organisation und des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie und die davon abhängigen Dienste.

Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung übernimmt das Zentralbüro, das innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt geschaffen wurde und das mit den in den Artikeln 5 und 7 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz erwähnten Aufträgen betraut ist.

Art. 8 - Der Königliche Erlass vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Personal und Organisation wird aufgehoben.

Der Königliche Erlass vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie wird aufgehoben.

Der Königliche Erlass vom 15. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Haushalt und Geschäftsführungskontrolle wird aufgehoben.

Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2017 in Kraft.

Art. 10 - Die für die Digitale Agenda, für die Volksgesundheit, für den Öffentlichen Dienst beziehungsweise für den Haushalt zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

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