gepubliceerd op 24 januari 2022
Koninklijk besluit betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools. - Duitse vertaling
MINISTERIE VAN LANDSVERDEDIGING
9 JULI 2007. - Koninklijk besluit betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 juli 2007 betreffende de organisatie van de vakrichtingen, expertisedomeinen en competentiepools (Belgisch staatsblad van 8 augustus 2007).
MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG 9. JULI 2007 - Königlicher Erlass bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 28.Februar 2007 zur Festlegung des Statuts der Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte, insbesondere der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42, 243 und 272;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 und 14.
Juli 1998;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden;
Aufgrund des am 5. April 2007 geschlossenen Protokolls des Verhandlungsausschusses des Militärpersonals;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.981/4 des Staatsrates vom 30. Mai 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Landesverteidigung, Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Für die Anwendung vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. "dem Gesetz": das Gesetz vom 28.Februar 2007 zur Festlegung des Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des aktiven Kaders der Streitkräfte; 2. "dem Königlichen Erlass vom 5.Oktober 1976": der Königliche Erlass vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte; 3. "dem Königlichen Erlass vom 13.Januar 2003": der Königliche Erlass vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden.
KAPITEL II - Die Fachrichtungen und Kompetenzpools Art. 2 - Gemäß Artikel 38/1 des Gesetzes werden die Offiziere, mit Ausnahme der Offiziere, die in einem Dienstgrad eines Generaloffiziers ernannt oder eingesetzt sind, sowie die Unteroffiziere in eine der in der Tabelle I der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten Fachrichtungen eingetragen.
Diese Militärpersonen können einen oder mehrere der in der Tabelle II der Anlage A zu vorliegendem Erlass bestimmten Kompetenzpools erwerben.
Art. 3 - [...] [Art. 3 aufgehoben durch Art. 5 des K.E. vom 1. Oktober 2013 (B.S. vom 8. Oktober 2013)] Art.4 - Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm dazu angewiesene Behörde ist die Behörde im Sinne der Artikel 40 und 41 des Gesetzes.
KAPITEL III - Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen Art. 5 - Es werden aufgehoben: 1. der Königliche Erlass vom 5.Oktober 1976, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 24. Juni 1977, 8. November 1979, 25. Juni 1991 und 14. Juli 1998; 2. der Königliche Erlass vom 13.Januar 2003.
Bis zum vom König bestimmten Datum finden die Bestimmungen der Königlichen Erlasse vom 5. Oktober 1976 und 13. Januar 2003 jedoch weiterhin Anwendung für die Veranstaltung der Beförderungsausschüsse, die zur Prüfung der Bewerbungen um die Dienstgrade eines höheren Offiziers und eines höheren Unteroffiziers eingesetzt werden.
Art. 6 - Die in den Königlichen Erlassen vom 5. Oktober 1976 und 13.
Januar 2003 aufgeführten Korps und Spezialitäten werden in Anwendung von Artikel 243 §§ 2 bis 4 des Gesetzes in die in Artikel 2 gemäß den Tabellen I und II der Anlage B zu vorliegendem Erlass bestimmten Fachrichtungen aufgenommen.
Die Militärperson kann allerdings nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in eine Fachrichtung eingetragen werden.
Die vom Generaldirektor Human Resources angewiesene Behörde nimmt die in den vorigen Absätzen erwähnte initiale Eintragung in eine Fachrichtung vor.
Art. 7 - § 1 - Wenn sie in eine Fachrichtung eingetragen wird, wird die betreffende Militärperson davon durch schriftliche Notifizierung in Kenntnis gesetzt.
Die betreffende Militärperson kann, innerhalb von sechzig Werktagen nach der Notifizierung, einen Antrag beim Generaldirektor Human Resources einreichen, um die Fachrichtung zu wechseln.
Der Generaldirektor Human Resources oder die von ihm angewiesene Behörde entscheidet, ob dem Antrag der Militärperson stattgegeben bzw. nicht stattgegeben werden kann. Diese Entscheidung wird der betreffenden Militärperson innerhalb von sechzig Werktagen nach der Antragstellung zugestellt. § 2 - Die Kriterien zur Eintragung in eine Fachrichtung oder zur Erwerbung eines Kompetenzpools sind die Kompetenzen jeder Militärperson, nach der Personalkategorie, der sie am Tag vor Inkrafttreten dieser Bestimmung angehörte, worunter: 1. die infolge der erfolgreich absolvierten Grundausbildung und, gegebenenfalls, Weiterbildung erworbenen Kenntnisse;2. die infolge der erfolgreich absolvierten nichtstatutarischen Ausbildungen erworbenen Kenntnisse;3. die, je nach dem Fall, mit einer Fachrichtung oder einem Kompetenzpool verbundene Berufserfahrung. Die Eintragung erfolgt auf der Basis des Personalbedarfs der Streitkräfte.
Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt in Kraft am vom König für das Inkrafttreten der Artikel 38 Absatz 1, 40, 41, 42 und 243 des Gesetzes bestimmten Datum.
Art. 9 - Unser Minister der Landesverteidigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 9. Juli 2007 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Landesverteidigung A. FLAHAUT
Anlage A zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools
Tabelle I Fachrichtungen
Allgemeine Unterstützung
Informationssammlung
Betätigung von Bodenwaffensystemen
Betätigung von Luftwaffensystemen
Betätigung von Marinewaffensystemen
Flugsicherung
Sanitätsdienstliche Unterstützung
Militär- und Zivilpionierwesen
''Supply chain'' und Mobilität
Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Techniken des Bodenmaterials
Techniken des Luftmaterials
Techniken des Marinematerials
Medizinische Techniken
Musiker
Sondertechniken
Tabelle II Kompetenzpools
Analyse und Nutzung der Nachrichten und Sicherheit
Haushalt und Finanzen
Verwaltung Human Resources und Organisationen
Verwaltung Material Resources und Infrastruktur
Image und Öffentlichkeitsarbeit
''Joint and Combined''-Operationen
Politische und Militärangelegenheiten
Umwelt und Prävention
Allgemeine Verwaltung
Anlage B zum Königlichen Erlass vom 9. Juli 2007 bezüglich der Organisation der Fachrichtungen und Kompetenzpools Tabelle I: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps der Musiker in die Fachrichtungen für die Offiziere
Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 5. Oktober 1976 zur Festlegung der Offizierskorps der Streitkräfte (a)
Fachrichtungen (FR) (a)
Heer
Infanterie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Panzertruppen
FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Artillerie
FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Pionierwesen
FR Militär- und Zivilpionierwesen
Fernmeldetruppen
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Logistik
FR "Supply chain" und Mobilität FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Verwaltung
FR Allgemeine Unterstützung
Luftstreit-kräfte
Fliegendes Personal
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Nichtfliegendes Personal
FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Flugsicherung FR Militär- und Zivilpionierwesen FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken des Luftmaterials FR Sondertechniken
Leichtes Flugwesen
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Marine
Marinepersonal
FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Techniken des Marinematerials FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität FR Sondertechniken
Sanitäts-dienst
Medizinisch-technisch
FR Medizinische Techniken
Medizinisch unterstützend
FR Sanitätsdienstliche Unterstützung FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Musiker
Musiker Heer
FR Musiker
Musiker Luftstreitkräfte
FR Musiker
Musiker Marine
FR Musiker
(a) Die Offiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes können auch nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung eingetragen werden. Tabelle II: Integration der Korps/Spezialitäten des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine, des Sanitätsdienstes und des Sonderkorps der Musiker in die Fachrichtungen für die Unteroffiziere
Korps und Spezialitäten des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2003 bezüglich der Organisation der Korps und Spezialitäten, denen die Unteroffiziere der Streitkräfte zugeteilt werden (a)
Fachrichtungen (FR) (a)
Heer
Infanterie
Infanterie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Leibeserziehung
FR Allgemeine Unterstützung
Panzertruppen
Panzer
FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Aufklärung
FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Gefechtsfeldüberwachung
FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Artillerie
Feldartillerie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Flugabwehrartillerie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
UAV
FR Informationssammlung FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Pionierwesen
Gefechtspioniertruppe
FR Militär- und Zivilpionierwesen
Schwere Pioniertruppe
FR Militär- und Zivilpionierwesen
Kommunikations- und Informationssysteme
Operator Kommunikations- und Informationssysteme
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Unterstützung Informations- und Kommunikationstechnologie
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Informatik
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Heer
Logistik
Spezialist Versorgung
FR "Supply chain" und Mobilität FR Militär- und Zivilpionierwesen
Spezialist Transport und Kontrolle der Bewegungen
FR "Supply chain" und Mobilität
Spezialist Catering
FR Allgemeine Unterstützung FR "Supply chain" und Mobilität
Spezialist Munitionsrenovierung
FR Militär- und Zivilpionierwesen
Spezialist Sprengkörperräumung und -beseitigung
FR Militär- und Zivilpionierwesen
Techniker Material leichtes Flugwesen und UAV
FR Techniken des Luftmaterials
Techniker rollendes Material und Geräte
FR Techniken des Bodenmaterials
Techniker Materialien
FR Techniken des Bodenmaterials
Techniker Bewaffnung und Optik
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Techniker Elektronik
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme FR Techniken des Luftmaterials
Techniker Optronik
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Verwaltung
FR Allgemeine Unterstützung
Luftstreit-kräfte
Fliegendes Personal
Bordmechaniker
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
SARSO
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Retter-Taucher
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Loadmaster-Steward
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Nichtfliegendes Personal
Luftoperationen
FR Allgemeine Unterstützung FR Informationssammlung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Betätigung von Luftwaffensystemen FR Flugsicherung
Technik Flugzeuge
FR Techniken des Luftmaterials
C3IS
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Grundoperationen
FR Allgemeine Unterstützung FR Betätigung von Bodenwaffensystemen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Technische Unterstützung
FR Allgemeine Unterstützung FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Luftmaterials
Nichttechnische Unterstützung
FR Allgemeine Unterstützung FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Leichtes Flugwesen
Fliegendes Personal des leichten Flugwesens
FR Betätigung von Luftwaffensystemen
Marine
Marinepersonal
Nautischer Dienst
FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Diplomiert in Navigation
FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Detektor
FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Waffentechniker
FR Betätigung von Marinewaffensystemen
Taucher-Minenräumer
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Militär- und Zivilpionierwesen
Marinefernmeldewesen
FR Betätigung von Marinewaffensystemen FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Waffentechnischer Dienst
FR Techniken des Marinematerials
Technischer Dienst
FR Techniken des Marinematerials
Schiffszimmermann
FR Militär- und Zivilpionierwesen
Fahrzeugreparateur
FR Techniken des Bodenmaterials
Dreher-Schlosser
FR Techniken des Bodenmaterials FR Techniken des Marinematerials
Marineinfanterie
FR Betätigung von Bodenwaffensystemen
Verwaltung
FR Allgemeine Unterstützung
Versorgung
FR "Supply chain" und Mobilität
Koch
FR Allgemeine Unterstützung
Sanitäts-dienst
Medizinisch unterstützendes Personal
FR Sanitätsdienstliche Unterstützung
FR Techniken der Kommunikations- und Informationssysteme
Musiker
Musiker Heer
FR Musiker
Musiker Luftstreitkräfte
FR Musiker
Musiker Marine
FR Musiker
(a) Die Unteroffiziere jedes Korps und jeder Spezialität des Heeres, der Luftstreitkräfte, der Marine und des Sanitätsdienstes sowie die Unteroffiziere Musiker können auch nach den in Artikel 7 § 2 bestimmten Kriterien in jede Fachrichtung eingetragen werden.