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Koninklijk Besluit van 02 november 2017
gepubliceerd op 12 juni 2018

Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92, op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel telefoonabonnement. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst financien
numac
2018012391
pub.
12/06/2018
prom.
02/11/2017
ELI
eli/besluit/2017/11/02/2018012391/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN


2 NOVEMBER 2017. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92, op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel telefoonabonnement. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 2 november 2017 tot wijziging van het KB/WIB 92, op het stuk van de voordelen van alle aard voor het persoonlijk gebruik van een kosteloos ter beschikking gestelde PC, tablet, internetaansluiting, mobiele telefoon of vast of mobiel telefoonabonnement (Belgisch Staatsblad van 13 november 2017).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, mit dem Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, die pauschale Bestimmung der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines PCs, Tablets, Internetanschlusses oder Mobiltelefons zu modernisieren. Einerseits sind in dem Erlass neue Fälle vorgesehen, die in dem derzeit geltenden Text fehlen, wie die Nutzung eines Tablets oder Mobiltelefons.

Andererseits werden die geltenden Beträge revidiert, um der Verringerung der Kosten dieser Technologien am besten zu entsprechen.

Der Vorteil für die Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten PCs wird fortan auf 72 EUR pro Jahr veranschlagt anstelle von derzeit 180 EUR pro Jahr. Derselbe Betrag gilt bei kostenloser Zurverfügungstellung eines Laptops.

Die kostenlose Zurverfügungstellung eines Tablets oder Mobiltelefons wird mit 36 EUR pro Jahr beziffert.

Diese beiden Pauschalbeträge (72 und 36 EUR) gelten pro zur Verfügung gestelltes Gerät und müssen gegebenenfalls kumuliert werden.

Der Betrag des Vorteils für einen vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Internetanschluss wird bei 60 EUR pro Jahr belassen und gilt auch im Fall eines mobilen Internetanschlusses.

Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl Geräte, die angeschlossen werden können.

Schließlich wird für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie eine neue Pauschalveranschlagung eingeführt, die auf 48 EUR pro Jahr festgelegt ist.

Als Antwort auf das Gutachten des Staatsrates (Gutachten Nr. 62.168/3 vom 18. Oktober 2017) muss präzisiert werden, dass sich die Vorteile auf die Zurverfügungstellung von Geräten beziehen, deren Preis im Laufe der Jahre stark gesunken ist: So sind die Preise für PCs, Laptops und vor allem für Handys und Smartphones dank der technischen Entwicklung und dem wachsenden Wettbewerb im Vergleich zu früher stark gesunken. So sind die Preise für PCs und Laptops um mehr als die Hälfte gesunken, weshalb eine Senkung des entsprechenden Vorteils jeglicher Art um 60 Prozent, oder mit anderen Worten von 180 EUR auf 72 EUR, mehr als angemessen und gerecht ist. Der steuerpflichtige Vorteil für ein Tablet oder ein Mobiltelefon, der bisher nicht besteht, wird auf die Hälfte eines vollwertigen PCs oder Laptops geschätzt und beträgt folglich 36 EUR. Der steuerpflichtige Vorteil für die kostenlose Zurverfügungstellung des Internets wird bei 60 EUR belassen und durch einen geringeren steuerpflichtigen Vorteil für ein Telefonabonnement ergänzt, ungeachtet dessen, ob es sich um Festnetz- oder Mobiltelefonie handelt.

Um eine rückwirkende Kraft hinsichtlich der Veranschlagung bereits gewährter Vorteile zu vermeiden, treten die neuen Regeln für die pauschale Bestimmung dieser Vorteile am 1. Januar 2018 in Kraft.

Außerdem ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung getragen worden.

Gegebenenfalls werden die verschiedenen Beträge addiert.

Beispiele:

Vorteil

Betrag

Desktop-PC und fester Internetanschluss zu Hause

132

Festnetzinternet zu Hause

60

Handy (Gerät + Abonnement)

84

Smartphone (Gerät + Abonnement)

144

Handy (Abonnement ohne Gerät)


Smartphone

108

Handy

48


Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.

Ich habe die Ehre, Sire, der ehrerbietige und treue Diener Eurer Majestät zu sein.

Der Minister der Finanzen J. VAN OVERTVELDT

2. NOVEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Vorteile jeglicher Art für die Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 Absatz 2; Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juni 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des geschäftsführenden Ausschusses des Landesamtes für soziale Sicherheit vom 14. Juli 2017;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 14.

September 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.168 des Staatsrates vom 18. Oktober 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 10 des KE/EStGB 92, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 25. März 2003, wird wie folgt ersetzt: "10. Nutzung zu persönlichen Zwecken eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs, Tablets, Internetanschlusses, Mobiltelefons oder Abonnements für Festnetz- oder Mobiltelefonie: Der Vorteil wird pauschal festgelegt auf: - 72 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten Desktop-PC oder Laptop, - 36 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet oder Mobiltelefon, - 60 EUR pro Jahr für einen kostenlos zur Verfügung gestellten Internetanschluss, ob fest oder mobil und ungeachtet der Anzahl der Geräte, die angeschlossen werden können, - 48 EUR pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie." Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die Vorteile anwendbar, über die ein Steuerpflichtiger ab dem 1. Januar 2018 verfügt.

Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Ciergnon, den 2. November 2017 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Finanzen J. VAN OVERTVELDT

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