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| Wet tot wijziging van het Wetboek van strafvordering en het Gerechtelijk Wetboek wat de bekendmaking van de vonnissen en arresten betreft. - Duitse vertaling van uittreksels | Loi modifiant le Code d'instruction criminelle et le Code judiciaire en ce qui concerne la publication des jugements et des arrêts. - Traduction allemande d'extraits |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 5 MEI 2019. - Wet tot wijziging van het Wetboek van strafvordering en het Gerechtelijk Wetboek wat de bekendmaking van de vonnissen en arresten betreft. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 en | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 5 MAI 2019. - Loi modifiant le Code d'instruction criminelle et le Code judiciaire en ce qui concerne la publication des jugements et des arrêts. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
| 6 tot 9 van de wet van 5 mei 2019 tot wijziging van het Wetboek van | articles 1 et 6 à 9 de la loi du 5 mai 2019 modifiant le Code |
| strafvordering en het Gerechtelijk Wetboek wat de bekendmaking van de | d'instruction criminelle et le Code judiciaire en ce qui concerne la |
| vonnissen en arresten betreft (Belgisch Staatsblad van 16 mei 2019). | publication des jugements et des arrêts (Moniteur belge du 16 mai 2019). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
| 5. MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Strafprozessgesetzbuches und | 5. MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Strafprozessgesetzbuches und |
| des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Bekanntmachung von Urteilen | des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Bekanntmachung von Urteilen |
| und Entscheiden | und Entscheiden |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| (...) | (...) |
| KAPITEL 3 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches | KAPITEL 3 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches |
| Art. 6 - In Artikel 780 Absatz 1 des Gerichtsgesetzbuches, zuletzt | Art. 6 - In Artikel 780 Absatz 1 des Gerichtsgesetzbuches, zuletzt |
| abgeändert durch das Gesetz vom 14. Oktober 2018, werden in der | abgeändert durch das Gesetz vom 14. Oktober 2018, werden in der |
| Bestimmung unter Nr. 5 zwischen dem Wort "Verkündung" und den Wörtern | Bestimmung unter Nr. 5 zwischen dem Wort "Verkündung" und den Wörtern |
| "in öffentlicher Sitzung" die Wörter "des Tenors" eingefügt. | "in öffentlicher Sitzung" die Wörter "des Tenors" eingefügt. |
| Art. 7 - Artikel 782bis desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das | Art. 7 - Artikel 782bis desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das |
| Gesetz vom 26. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Juni | Gesetz vom 26. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Juni |
| 2008, wird wie folgt abgeändert: | 2008, wird wie folgt abgeändert: |
| 1. In Absatz 1 werden die Wörter "Das Urteil wird vom Vorsitzenden der | 1. In Absatz 1 werden die Wörter "Das Urteil wird vom Vorsitzenden der |
| Kammer, die es erlassen hat, verkündet," durch die Wörter "Der Tenor | Kammer, die es erlassen hat, verkündet," durch die Wörter "Der Tenor |
| des Urteils wird vom Vorsitzenden der Kammer, die das Urteil erlassen | des Urteils wird vom Vorsitzenden der Kammer, die das Urteil erlassen |
| hat, verkündet," ersetzt. | hat, verkündet," ersetzt. |
| 2. Zwischen Absatz 1 und Absatz 2 werden vier Absätze mit folgendem | 2. Zwischen Absatz 1 und Absatz 2 werden vier Absätze mit folgendem |
| Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
| "Die Entscheidung wird gemäß den vom König festgelegten Modalitäten | "Die Entscheidung wird gemäß den vom König festgelegten Modalitäten |
| vollständig in einer für die Öffentlichkeit zugänglichen | vollständig in einer für die Öffentlichkeit zugänglichen |
| elektronischen Datenbank der Urteile und Entscheide des gerichtlichen | elektronischen Datenbank der Urteile und Entscheide des gerichtlichen |
| Stands registriert. | Stands registriert. |
| Alle Daten, die eine unmittelbare Identifizierung der Parteien und der | Alle Daten, die eine unmittelbare Identifizierung der Parteien und der |
| anderen am Rechtsstreit beteiligten Personen ermöglichen, werden in | anderen am Rechtsstreit beteiligten Personen ermöglichen, werden in |
| dieser Entscheidung weggelassen. Der Vorsitzende der Kammer, die das | dieser Entscheidung weggelassen. Der Vorsitzende der Kammer, die das |
| Urteil erlassen hat, kann in allen Fällen entweder von Amts wegen oder | Urteil erlassen hat, kann in allen Fällen entweder von Amts wegen oder |
| auf einen mit Gründen versehenen Antrag einer der Parteien das Urteil | auf einen mit Gründen versehenen Antrag einer der Parteien das Urteil |
| vollständig in öffentlicher Sitzung verkünden, selbst in Abwesenheit | vollständig in öffentlicher Sitzung verkünden, selbst in Abwesenheit |
| der anderen Richter und, außer in Straf- und gegebenenfalls in | der anderen Richter und, außer in Straf- und gegebenenfalls in |
| Disziplinarsachen, der Staatsanwaltschaft. | Disziplinarsachen, der Staatsanwaltschaft. |
| Falls die Registrierung des Urteils in der elektronischen Datenbank | Falls die Registrierung des Urteils in der elektronischen Datenbank |
| nicht möglich ist, verkündet der Vorsitzende das Urteil vollständig | nicht möglich ist, verkündet der Vorsitzende das Urteil vollständig |
| oder er stellt der Öffentlichkeit das Urteil bis zum Ende der Sitzung | oder er stellt der Öffentlichkeit das Urteil bis zum Ende der Sitzung |
| im Sitzungssaal zur Verfügung. | im Sitzungssaal zur Verfügung. |
| Wenn das Verfahren, was die Plädoyers und Berichte betrifft, in der | Wenn das Verfahren, was die Plädoyers und Berichte betrifft, in der |
| Ratskammer beendet ist, kann der Vorsitzende der Kammer, die das | Ratskammer beendet ist, kann der Vorsitzende der Kammer, die das |
| Urteil erlassen hat, in Abweichung von Absatz 2 und durch eine mit | Urteil erlassen hat, in Abweichung von Absatz 2 und durch eine mit |
| Gründen versehene Entscheidung, die in das Urteil aufgenommen wird, | Gründen versehene Entscheidung, die in das Urteil aufgenommen wird, |
| entscheiden, dass bestimmte Teile der im Urteil aufgenommenen | entscheiden, dass bestimmte Teile der im Urteil aufgenommenen |
| Begründung in der Registrierung in der für die Öffentlichkeit | Begründung in der Registrierung in der für die Öffentlichkeit |
| zugänglichen elektronischen Datenbank weggelassen werden, wenn die | zugänglichen elektronischen Datenbank weggelassen werden, wenn die |
| Registrierung dieser Passagen das Recht der Parteien oder anderer am | Registrierung dieser Passagen das Recht der Parteien oder anderer am |
| Rechtsstreit beteiligter Personen auf Schutz des Privatlebens in | Rechtsstreit beteiligter Personen auf Schutz des Privatlebens in |
| unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt." | unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt." |
| 3. In Absatz 2, der Absatz 6 wird, werden die Wörter "die Verkündung | 3. In Absatz 2, der Absatz 6 wird, werden die Wörter "die Verkündung |
| des Urteils" durch die Wörter "die Verkündung des in Absatz 1 | des Urteils" durch die Wörter "die Verkündung des in Absatz 1 |
| erwähnten Tenors des Urteils oder des in Absatz 2 erwähnten Urteils" | erwähnten Tenors des Urteils oder des in Absatz 2 erwähnten Urteils" |
| ersetzt. | ersetzt. |
| 4. Der Artikel wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt: | 4. Der Artikel wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
| "Nach der in Absatz 1, 3 oder 4 erwähnten Verkündung können die | "Nach der in Absatz 1, 3 oder 4 erwähnten Verkündung können die |
| Parteien die vollständige Entscheidung unmittelbar in der Kanzlei | Parteien die vollständige Entscheidung unmittelbar in der Kanzlei |
| einsehen. | einsehen. |
| In den in Artikel 782 Absatz 2 erwähnten Fällen kann die Entscheidung | In den in Artikel 782 Absatz 2 erwähnten Fällen kann die Entscheidung |
| eingesehen werden, sobald sie unterzeichnet worden ist." | eingesehen werden, sobald sie unterzeichnet worden ist." |
| Art. 8 - Artikel 1109 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz | Art. 8 - Artikel 1109 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz |
| vom 14. November 2000, wird wie folgt ersetzt: | vom 14. November 2000, wird wie folgt ersetzt: |
| "Art. 1109 - Der Tenor der Entscheide wird vom Vorsitzenden in | "Art. 1109 - Der Tenor der Entscheide wird vom Vorsitzenden in |
| Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und mit dem Beistand des Greffiers | Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und mit dem Beistand des Greffiers |
| in öffentlicher Sitzung verkündet. | in öffentlicher Sitzung verkündet. |
| Der Entscheid wird gemäß den vom König festgelegten Modalitäten | Der Entscheid wird gemäß den vom König festgelegten Modalitäten |
| vollständig in der in Artikel 782bis erwähnten elektronischen | vollständig in der in Artikel 782bis erwähnten elektronischen |
| Datenbank registriert. Alle Daten, die eine unmittelbare | Datenbank registriert. Alle Daten, die eine unmittelbare |
| Identifizierung der Parteien und der anderen am Rechtsstreit | Identifizierung der Parteien und der anderen am Rechtsstreit |
| beteiligten Personen ermöglichen, werden im Entscheid weggelassen. Der | beteiligten Personen ermöglichen, werden im Entscheid weggelassen. Der |
| Vorsitzende kann in allen Fällen entweder von Amts wegen oder auf | Vorsitzende kann in allen Fällen entweder von Amts wegen oder auf |
| einen mit Gründen versehenen Antrag einer der Parteien den Entscheid | einen mit Gründen versehenen Antrag einer der Parteien den Entscheid |
| in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und mit dem Beistand des | in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und mit dem Beistand des |
| Greffiers vollständig in öffentlicher Sitzung verkünden. | Greffiers vollständig in öffentlicher Sitzung verkünden. |
| Falls die Registrierung des Entscheids in der elektronischen Datenbank | Falls die Registrierung des Entscheids in der elektronischen Datenbank |
| nicht möglich ist, verkündet der Vorsitzende den Entscheid vollständig | nicht möglich ist, verkündet der Vorsitzende den Entscheid vollständig |
| oder er stellt der Öffentlichkeit den Entscheid bis zum Ende der | oder er stellt der Öffentlichkeit den Entscheid bis zum Ende der |
| Sitzung im Sitzungssaal zur Verfügung." | Sitzung im Sitzungssaal zur Verfügung." |
| KAPITEL 4 - Inkrafttreten | KAPITEL 4 - Inkrafttreten |
| Art. 9 - Vorliegendes Gesetz tritt an einem vom König festzulegenden | Art. 9 - Vorliegendes Gesetz tritt an einem vom König festzulegenden |
| Datum und spätestens am 1. September 2020 in Kraft. | Datum und spätestens am 1. September 2020 in Kraft. |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 5. Mai 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 5. Mai 2019 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| K. GEENS | K. GEENS |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
| K. GEENS | K. GEENS |