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| Wet inzake de toepassing van het beginsel van de wederzijdse erkenning van rechterlijke beslissingen in strafzaken tussen de lidstaten van de Europese Unie. - Duitse vertaling | Loi relative à l'application du principe de reconnaissance mutuelle des décisions judiciaires en matière pénale entre les Etats membres de l'Union européenne. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 5 AUGUSTUS 2006. - Wet inzake de toepassing van het beginsel van de | 5 AOUT 2006. - Loi relative à l'application du principe de |
| wederzijdse erkenning van rechterlijke beslissingen in strafzaken | reconnaissance mutuelle des décisions judiciaires en matière pénale |
| tussen de lidstaten van de Europese Unie. - Duitse vertaling | entre les Etats membres de l'Union européenne. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 5 | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| augustus 2006 inzake de toepassing van het beginsel van de wederzijdse | loi du 5 août 2006 relative à l'application du principe de |
| erkenning van rechterlijke beslissingen in strafzaken tussen de | reconnaissance mutuelle des décisions judiciaires en matière pénale |
| lidstaten van de Europese Unie (Belgisch Staatsblad van 7 september | entre les Etats membres de l'Union européenne (Moniteur belge du 7 |
| 2006). | septembre 2006). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| ANLAGE | ANLAGE |
| BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 3 § 1 | BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 3 § 1 |
| a) | a) |
| Gerichtsbehörde, die die Einfrierungsentscheidung erlassen hat: | Gerichtsbehörde, die die Einfrierungsentscheidung erlassen hat: |
| Offizielle Bezeichnung: | Offizielle Bezeichnung: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Name ihres Vertreters: . . . . . | Name ihres Vertreters: . . . . . |
| Funktion (Titel/Dienstgrad): . . . . . | Funktion (Titel/Dienstgrad): . . . . . |
| Aktenzeichen: . . . . . | Aktenzeichen: . . . . . |
| Anschrift: | Anschrift: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| E-Mail: . . . . . | E-Mail: . . . . . |
| Sprachen, in denen mit der ausstellenden Gerichtsbehörde verkehrt | Sprachen, in denen mit der ausstellenden Gerichtsbehörde verkehrt |
| werden kann: | werden kann: |
| . . . . . | . . . . . |
| (Ggf.) Angaben zu der/den Person(en), die zu kontaktieren ist/sind, | (Ggf.) Angaben zu der/den Person(en), die zu kontaktieren ist/sind, |
| wenn zusätzliche Informationen über die Vollstreckung der Entscheidung | wenn zusätzliche Informationen über die Vollstreckung der Entscheidung |
| erforderlich sind oder praktische Vorkehrungen für die Übergabe des | erforderlich sind oder praktische Vorkehrungen für die Übergabe des |
| Beweismittels getroffen werden müssen (einschliesslich Angabe der | Beweismittels getroffen werden müssen (einschliesslich Angabe der |
| Sprachen, in denen mit der/den betreffenden Person(en) verkehrt werden | Sprachen, in denen mit der/den betreffenden Person(en) verkehrt werden |
| kann): | kann): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| b) | b) |
| Behörde, die im Entscheidungsstaat für die Vollstreckung der | Behörde, die im Entscheidungsstaat für die Vollstreckung der |
| Einfrierungsentscheidung zuständig ist (falls es sich um eine andere | Einfrierungsentscheidung zuständig ist (falls es sich um eine andere |
| als die unter Buchstabe a) genannte Behörde handelt): | als die unter Buchstabe a) genannte Behörde handelt): |
| Offizielle Bezeichnung: | Offizielle Bezeichnung: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Name ihres Vertreters: | Name ihres Vertreters: |
| . . . . . | . . . . . |
| Funktion (Titel/Dienstgrad): | Funktion (Titel/Dienstgrad): |
| . . . . . | . . . . . |
| Aktenzeichen: | Aktenzeichen: |
| . . . . . | . . . . . |
| Anschrift: | Anschrift: |
| . . . . . | . . . . . |
| Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| E-Mail: | E-Mail: |
| . . . . . | . . . . . |
| Sprachen, in denen mit der für die Vollstreckung zuständigen Behörde | Sprachen, in denen mit der für die Vollstreckung zuständigen Behörde |
| verkehrt werden kann: | verkehrt werden kann: |
| . . . . . | . . . . . |
| (Gegebenenfalls) Angaben zu der/den Person(en), die zu kontaktieren | (Gegebenenfalls) Angaben zu der/den Person(en), die zu kontaktieren |
| ist/sind, wenn zusätzliche Informationen über die Vollstreckung der | ist/sind, wenn zusätzliche Informationen über die Vollstreckung der |
| Entscheidung erforderlich sind oder praktische Vorkehrungen für die | Entscheidung erforderlich sind oder praktische Vorkehrungen für die |
| Übergabe des Beweismittels getroffen werden müssen (einschliesslich | Übergabe des Beweismittels getroffen werden müssen (einschliesslich |
| Angabe der Sprachen, in denen mit der/den betreffenden Person(en) | Angabe der Sprachen, in denen mit der/den betreffenden Person(en) |
| verkehrt werden kann): | verkehrt werden kann): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| c) | c) |
| Wurden die Buchstaben a) und b) ausgefüllt, so ist unter diesem | Wurden die Buchstaben a) und b) ausgefüllt, so ist unter diesem |
| Buchstaben anzugeben, welche der beiden Behörden zu kontaktieren ist | Buchstaben anzugeben, welche der beiden Behörden zu kontaktieren ist |
| oder ob beide Behörden zu kontaktieren sind: | oder ob beide Behörden zu kontaktieren sind: |
| Behörde unter Buchstabe a) | Behörde unter Buchstabe a) |
| Behörde unter Buchstabe b) | Behörde unter Buchstabe b) |
| d) | d) |
| Im Fall der Benennung einer zentralen Behörde für die Übermittlung und | Im Fall der Benennung einer zentralen Behörde für die Übermittlung und |
| administrative Entgegennahme der Einfrierungsentscheidungen (gilt nur | administrative Entgegennahme der Einfrierungsentscheidungen (gilt nur |
| für Irland und das Vereinigte Königreich): | für Irland und das Vereinigte Königreich): |
| Name der zentralen Behörde: | Name der zentralen Behörde: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Gegebenenfalls zu kontaktierende Person (Titel/Dienstgrad und Name): | Gegebenenfalls zu kontaktierende Person (Titel/Dienstgrad und Name): |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Anschrift: | Anschrift: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Aktenzeichen: | Aktenzeichen: |
| . . . . . | . . . . . |
| Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| E-Mail: | E-Mail: |
| . . . . . | . . . . . |
| e) | e) |
| Die Einfrierungsentscheidung: | Die Einfrierungsentscheidung: |
| 1. Datum und gegebenenfalls Bezugsnummer | 1. Datum und gegebenenfalls Bezugsnummer |
| 2. Angabe des Zwecks der Entscheidung | 2. Angabe des Zwecks der Entscheidung |
| 2.1. Spätere Einziehung | 2.1. Spätere Einziehung |
| 2.2. Beweisaufnahme | 2.2. Beweisaufnahme |
| 3. (Ggf.) Beschreibung etwaiger Formvorschriften und Verfahren, die | 3. (Ggf.) Beschreibung etwaiger Formvorschriften und Verfahren, die |
| bei der Vollstreckung einer Entscheidung zur Sicherstellung von | bei der Vollstreckung einer Entscheidung zur Sicherstellung von |
| Beweismitteln einzuhalten sind | Beweismitteln einzuhalten sind |
| f) | f) |
| Angaben zum Gut oder zum Beweismittel im Vollstreckungsstaat, das | Angaben zum Gut oder zum Beweismittel im Vollstreckungsstaat, das |
| Gegenstand der Einfrierungsentscheidung ist: | Gegenstand der Einfrierungsentscheidung ist: |
| Beschreibung des Gutes oder des Beweismittels und Lokalisierung: | Beschreibung des Gutes oder des Beweismittels und Lokalisierung: |
| 1. a) Genaue Beschreibung des Gutes und gegebenenfalls Angabe des | 1. a) Genaue Beschreibung des Gutes und gegebenenfalls Angabe des |
| Höchstbetrags, um dessen Wiedererlangung ersucht wird (falls in der | Höchstbetrags, um dessen Wiedererlangung ersucht wird (falls in der |
| Sicherstellungsentscheidung betreffend den Wert des Ertrags ein | Sicherstellungsentscheidung betreffend den Wert des Ertrags ein |
| Höchstbetrag angegeben ist) | Höchstbetrag angegeben ist) |
| b) Genaue Beschreibung des Beweismittels | b) Genaue Beschreibung des Beweismittels |
| 2. Genaue Belegenheit des Gutes oder des Beweismittels (soweit nicht | 2. Genaue Belegenheit des Gutes oder des Beweismittels (soweit nicht |
| bekannt, Angabe der letzten bekannten Belegenheit) | bekannt, Angabe der letzten bekannten Belegenheit) |
| 3. Person, die das Gut oder das Beweismittel verwahrt, oder bekannter | 3. Person, die das Gut oder das Beweismittel verwahrt, oder bekannter |
| Eigentümer des Gutes oder des Beweismittels, sofern es sich nicht um | Eigentümer des Gutes oder des Beweismittels, sofern es sich nicht um |
| die Person handelt, die der Straftat verdächtigt ist oder wegen der | die Person handelt, die der Straftat verdächtigt ist oder wegen der |
| Straftat verurteilt wurde (sofern nach den einzelstaatlichen | Straftat verurteilt wurde (sofern nach den einzelstaatlichen |
| Rechtsvorschriften des Entscheidungsstaates anwendbar) | Rechtsvorschriften des Entscheidungsstaates anwendbar) |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| g) | g) |
| (Soweit vorhanden) Angaben zur Identität (1) der natürlichen oder (2) | (Soweit vorhanden) Angaben zur Identität (1) der natürlichen oder (2) |
| juristischen Person(en), die der Straftat verdächtigt ist (sind) oder | juristischen Person(en), die der Straftat verdächtigt ist (sind) oder |
| wegen der Straftat verurteilt wurde(n) (sofern nach den | wegen der Straftat verurteilt wurde(n) (sofern nach den |
| einzelstaatlichen Rechtsvorschriften des Entscheidungsstaats | einzelstaatlichen Rechtsvorschriften des Entscheidungsstaats |
| anwendbar) oder/und zu der/den Person(en), auf die sich die | anwendbar) oder/und zu der/den Person(en), auf die sich die |
| Einfrierungsentscheidung bezieht: | Einfrierungsentscheidung bezieht: |
| 1. Natürliche Personen | 1. Natürliche Personen |
| Familienname: . . . . . | Familienname: . . . . . |
| Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
| (Ggf.) Mädchenname: . . . . . | (Ggf.) Mädchenname: . . . . . |
| (Ggf.) Aliasnamen: . . . . . | (Ggf.) Aliasnamen: . . . . . |
| Geschlecht: . . . . . | Geschlecht: . . . . . |
| Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
| Geburtsdatum: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . |
| Geburtsort: . . . . . | Geburtsort: . . . . . |
| Wohnort und/oder bekannte Anschrift: (soweit nicht bekannt, Angabe der | Wohnort und/oder bekannte Anschrift: (soweit nicht bekannt, Angabe der |
| letzten bekannten Anschrift): | letzten bekannten Anschrift): |
| . . . . . | . . . . . |
| Falls bekannt: Sprache oder Sprachen, die die betreffende Person | Falls bekannt: Sprache oder Sprachen, die die betreffende Person |
| versteht: | versteht: |
| . . . . . | . . . . . |
| 2. Juristische Personen | 2. Juristische Personen |
| Name: . . . . . | Name: . . . . . |
| Art der juristischen Person: . . . . . | Art der juristischen Person: . . . . . |
| Registrierungsnummer: . . . . . | Registrierungsnummer: . . . . . |
| Satzungsmässiger Sitz: . . . . . | Satzungsmässiger Sitz: . . . . . |
| h) | h) |
| Vom Vollstreckungsstaat nach der Vollstreckung der | Vom Vollstreckungsstaat nach der Vollstreckung der |
| Einfrierungsentscheidung zu treffende Massnahmen: | Einfrierungsentscheidung zu treffende Massnahmen: |
| Einziehung | Einziehung |
| 1.1. Das Gut muss zum Zwecke seiner späteren Einziehung im | 1.1. Das Gut muss zum Zwecke seiner späteren Einziehung im |
| Vollstreckungsstaat verbleiben. | Vollstreckungsstaat verbleiben. |
| 1.1.1. Siehe beigefügtes Ersuchen um Vollstreckung einer am .......... | 1.1.1. Siehe beigefügtes Ersuchen um Vollstreckung einer am .......... |
| (Datum) im Entscheidungsstaat erlassenen Einziehungsentscheidung | (Datum) im Entscheidungsstaat erlassenen Einziehungsentscheidung |
| 1.1.2. Siehe beigefügtes Ersuchen um Einziehung im Vollstreckungsstaat | 1.1.2. Siehe beigefügtes Ersuchen um Einziehung im Vollstreckungsstaat |
| und spätere Vollstreckung einer solchen Entscheidung | und spätere Vollstreckung einer solchen Entscheidung |
| 1.1.3. Voraussichtlicher Termin für die Vorlage eines Ersuchens nach | 1.1.3. Voraussichtlicher Termin für die Vorlage eines Ersuchens nach |
| Nummer 1.1.1 bzw. 1.1.2 | Nummer 1.1.1 bzw. 1.1.2 |
| oder | oder |
| Sicherstellung von Beweismitteln | Sicherstellung von Beweismitteln |
| 2.1. Gut muss zum Zwecke der Beweisaufnahme dem Entscheidungsstaat | 2.1. Gut muss zum Zwecke der Beweisaufnahme dem Entscheidungsstaat |
| übergeben werden | übergeben werden |
| 2.1.1. Siehe beigefügtes Ersuchen um Übergabe des Gutes | 2.1.1. Siehe beigefügtes Ersuchen um Übergabe des Gutes |
| oder | oder |
| 2.2. Gut muss im Vollstreckungsstaat verbleiben, um zu einem späteren | 2.2. Gut muss im Vollstreckungsstaat verbleiben, um zu einem späteren |
| Zeitpunkt im Entscheidungsstaat als Beweismittel verwendet werden zu | Zeitpunkt im Entscheidungsstaat als Beweismittel verwendet werden zu |
| können | können |
| 2.2.2. Termin für die Vorlage eines Ersuchens nach Nummer 2.1.1 | 2.2.2. Termin für die Vorlage eines Ersuchens nach Nummer 2.1.1 |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| i) | i) |
| Straftat(en) | Straftat(en) |
| Darlegung der einschlägigen Gründe für die Einfrierungsentscheidung | Darlegung der einschlägigen Gründe für die Einfrierungsentscheidung |
| und zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts nach Kenntnis der | und zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts nach Kenntnis der |
| Gerichtsbehörde, die die Einfrierungsentscheidung und Bescheinigung | Gerichtsbehörde, die die Einfrierungsentscheidung und Bescheinigung |
| ausstellt: | ausstellt: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en) und anwendbare Gesetzes- | Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en) und anwendbare Gesetzes- |
| oder Verordnungsbestimmung, auf deren Grundlage, beziehungsweise | oder Verordnungsbestimmung, auf deren Grundlage, beziehungsweise |
| anwendbares Gesetzbuch, auf dessen Grundlage die | anwendbares Gesetzbuch, auf dessen Grundlage die |
| Einfrierungsentscheidung ergangen ist: | Einfrierungsentscheidung ergangen ist: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| 1.Bitte kreuzen Sie gegebenenfalls eine oder mehrere der nachstehenden | 1.Bitte kreuzen Sie gegebenenfalls eine oder mehrere der nachstehenden |
| Straftaten an, auf die sich die oben genannte(n) Straftat(en) | Straftaten an, auf die sich die oben genannte(n) Straftat(en) |
| bezieht/beziehen, sofern die Straftaten im Entscheidungsstaat mit | bezieht/beziehen, sofern die Straftaten im Entscheidungsstaat mit |
| einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden | einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden |
| Sicherungsmassnahme mit einer maximalen Dauer von mindestens drei | Sicherungsmassnahme mit einer maximalen Dauer von mindestens drei |
| Jahren geahndet wird/werden: | Jahren geahndet wird/werden: |
| o Beteiligung an einer kriminellen Organisation | o Beteiligung an einer kriminellen Organisation |
| o Terrorismus | o Terrorismus |
| o Menschenhandel | o Menschenhandel |
| o sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie | o sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie |
| o illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen | o illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen |
| o illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen | o illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen |
| o Korruption | o Korruption |
| o Betrugshandlungen, einschliesslich Betrugshandlungen zum Nachteil | o Betrugshandlungen, einschliesslich Betrugshandlungen zum Nachteil |
| der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im Sinne | der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im Sinne |
| des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen | des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen |
| Interessen der Europäischen Gemeinschaften | Interessen der Europäischen Gemeinschaften |
| o Wäsche von Erträgen aus Straftaten | o Wäsche von Erträgen aus Straftaten |
| o Falschmünzerei und Nachmachen des Euro | o Falschmünzerei und Nachmachen des Euro |
| o Computerkriminalität | o Computerkriminalität |
| o Umweltkriminalität, einschliesslich des illegalen Handels mit | o Umweltkriminalität, einschliesslich des illegalen Handels mit |
| bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten | bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten |
| o Beihilfe zur ordnungswidrigen Einreise und zum ordnungswidrigen | o Beihilfe zur ordnungswidrigen Einreise und zum ordnungswidrigen |
| Aufenthalt | Aufenthalt |
| o vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung | o vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung |
| o illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe | o illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe |
| o Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme | o Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme |
| o Rassismus und Fremdenfeindlichkeit | o Rassismus und Fremdenfeindlichkeit |
| o organisierter oder bewaffneter Diebstahl | o organisierter oder bewaffneter Diebstahl |
| o illegaler Handel mit Kulturgütern, einschliesslich Antiquitäten und | o illegaler Handel mit Kulturgütern, einschliesslich Antiquitäten und |
| Kunstgegenständen | Kunstgegenständen |
| o Betrug | o Betrug |
| o Erpressung und Schutzgelderpressung | o Erpressung und Schutzgelderpressung |
| o Nachmachen von Produkten und Produktpiraterie | o Nachmachen von Produkten und Produktpiraterie |
| o Verfälschen von Verwaltungsdokumenten und Handel mit Fälschungen | o Verfälschen von Verwaltungsdokumenten und Handel mit Fälschungen |
| o Verfälschen von Zahlungsmitteln | o Verfälschen von Zahlungsmitteln |
| o illegaler Handel mit Hormonstoffen und anderen Wachstumsförderern | o illegaler Handel mit Hormonstoffen und anderen Wachstumsförderern |
| o illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen | o illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen |
| o Handel mit gestohlenen Fahrzeugen | o Handel mit gestohlenen Fahrzeugen |
| o Vergewaltigung | o Vergewaltigung |
| o Brandstiftung | o Brandstiftung |
| o Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen | o Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen |
| Strafgerichtshofs fallen | Strafgerichtshofs fallen |
| o Flugzeug- und Schiffsentführung | o Flugzeug- und Schiffsentführung |
| o Sabotage | o Sabotage |
| 2. Vollständige Beschreibung der Straftat oder der Straftaten, die von | 2. Vollständige Beschreibung der Straftat oder der Straftaten, die von |
| Nr. 1 nicht erfasst werden: | Nr. 1 nicht erfasst werden: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| j) | j) |
| Rechtsbehelfe gegen die Einfrierungsentscheidung, die die betroffenen | Rechtsbehelfe gegen die Einfrierungsentscheidung, die die betroffenen |
| Personen, einschliesslich gutgläubiger Dritter, im Entscheidungsstaat | Personen, einschliesslich gutgläubiger Dritter, im Entscheidungsstaat |
| einlegen können: | einlegen können: |
| Beschreibung der möglichen Rechtsbehelfe einschliesslich der jeweils | Beschreibung der möglichen Rechtsbehelfe einschliesslich der jeweils |
| notwendigen Schritte | notwendigen Schritte |
| Gericht, bei dem Klage erhoben werden kann | Gericht, bei dem Klage erhoben werden kann |
| Angabe, welche Person einen Rechtsbehelf einlegen kann | Angabe, welche Person einen Rechtsbehelf einlegen kann |
| Frist für die Klageerhebung | Frist für die Klageerhebung |
| Behörde im Entscheidungsstaat, die weitere Auskunft über die Verfahren | Behörde im Entscheidungsstaat, die weitere Auskunft über die Verfahren |
| zur Einlegung eines Rechtsbehelfs im Entscheidungsstaat sowie über die | zur Einlegung eines Rechtsbehelfs im Entscheidungsstaat sowie über die |
| Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und Übersetzungsdiensten erteilen | Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und Übersetzungsdiensten erteilen |
| kann: | kann: |
| Bezeichnung: . . . . . | Bezeichnung: . . . . . |
| (Gegebenenfalls) Kontaktperson: . . . . . | (Gegebenenfalls) Kontaktperson: . . . . . |
| Anschrift: . . . . . | Anschrift: . . . . . |
| Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Telefonnummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) | Fax-Nummer: (Landesvorwahl) (Zonenvorwahl) (...) |
| . . . . . | . . . . . |
| E-Mail: | E-Mail: |
| . . . . . | . . . . . |
| k) | k) |
| Sonstige für den Fall relevante Umstände (fakultative Angaben) : | Sonstige für den Fall relevante Umstände (fakultative Angaben) : |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| l) | l) |
| Der Wortlaut der Einfrierungsentscheidung ist der Bescheinigung | Der Wortlaut der Einfrierungsentscheidung ist der Bescheinigung |
| beigefügt. | beigefügt. |
| Unterschrift der ausstellenden Gerichtsbehörde und/oder ihres | Unterschrift der ausstellenden Gerichtsbehörde und/oder ihres |
| Vertreters zur Bestätigung der Richtigkeit des Inhalts der | Vertreters zur Bestätigung der Richtigkeit des Inhalts der |
| Bescheinigung: | Bescheinigung: |
| . . . . . | . . . . . |
| Name: . . . . . | Name: . . . . . |
| Funktion (Titel/Dienstgrad): . . . . . | Funktion (Titel/Dienstgrad): . . . . . |
| Datum: . . . . . | Datum: . . . . . |
| (Ggf.) Amtlicher Stempel | (Ggf.) Amtlicher Stempel |