← Terug naar "Wet tot wijziging van diverse bepalingen betreffende het verlengen van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en kmo's. - Duitse vertaling"
| Wet tot wijziging van diverse bepalingen betreffende het verlengen van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en kmo's. - Duitse vertaling | Loi modifiant diverses dispositions relatives à la prolongation des contrats de fourniture d'énergie des clients résidentiels et des PME. - Traduction allemande |
|---|---|
| 4 JUNI 2021. - Wet tot wijziging van diverse bepalingen betreffende | 4 JUIN 2021. - Loi modifiant diverses dispositions relatives à la |
| het verlengen van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en | prolongation des contrats de fourniture d'énergie des clients |
| kmo's. - Duitse vertaling | résidentiels et des PME. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 4 juni | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 2021 tot wijziging van diverse bepalingen betreffende het verlengen | loi du 4 juin 2021 modifiant diverses dispositions relatives à la |
| van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en kmo's (Belgisch | prolongation des contrats de fourniture d'énergie des clients |
| Staatsblad van 30 juni 2021). | résidentiels et des PME (Moniteur belge du 30 juin 2021). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
| 4. JUNI 2021 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über | 4. JUNI 2021 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über |
| die Verlängerung von Energielieferverträgen von Haushaltskunden und | die Verlängerung von Energielieferverträgen von Haushaltskunden und |
| KMB | KMB |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| Art. 2 - 3 - [Bestimmungen zur Abänderung des Gesetzes vom 12. April | Art. 2 - 3 - [Bestimmungen zur Abänderung des Gesetzes vom 12. April |
| 1965 über den Transport gasförmiger und anderer Produkte durch | 1965 über den Transport gasförmiger und anderer Produkte durch |
| Leitungen] | Leitungen] |
| Art. 4 - Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 1999 über die | Art. 4 - Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 1999 über die |
| Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das | Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das |
| Gesetz vom 15. März 2021, wird durch Nummern 93 und 94 mit folgendem | Gesetz vom 15. März 2021, wird durch Nummern 93 und 94 mit folgendem |
| Wortlaut ergänzt: | Wortlaut ergänzt: |
| "93. "aktivem Produkt": Vertragsangebot für die Lieferung von Energie | "93. "aktivem Produkt": Vertragsangebot für die Lieferung von Energie |
| an Haushaltskunden und/oder KMB, das diese auf der Website oder über | an Haushaltskunden und/oder KMB, das diese auf der Website oder über |
| die App des Versorgers und/oder über Preisvergleichsportale und | die App des Versorgers und/oder über Preisvergleichsportale und |
| gegebenenfalls über andere öffentliche Kanäle abschließen können, | gegebenenfalls über andere öffentliche Kanäle abschließen können, |
| 94. "günstigstem gleichwertigem Produkt": das günstigste | 94. "günstigstem gleichwertigem Produkt": das günstigste |
| Standardvertragsangebot für die Lieferung von Elektrizität an | Standardvertragsangebot für die Lieferung von Elektrizität an |
| Haushaltskunden und/oder KMB aus der Palette des Versorgers, das die | Haushaltskunden und/oder KMB aus der Palette des Versorgers, das die |
| gleichen Merkmale wie der laufende Vertrag des Kunden aufweist, | gleichen Merkmale wie der laufende Vertrag des Kunden aufweist, |
| insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien: fester oder variabler | insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien: fester oder variabler |
| Preis, Vertragslaufzeit im Falle einer bestimmten Laufzeit, im Vertrag | Preis, Vertragslaufzeit im Falle einer bestimmten Laufzeit, im Vertrag |
| enthaltene Dienstleistungen, ausschließlich online abzuschließender | enthaltene Dienstleistungen, ausschließlich online abzuschließender |
| Vertrag oder nicht, grüne oder graue Energie." | Vertrag oder nicht, grüne oder graue Energie." |
| Art. 5 - Artikel 18 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das | Art. 5 - Artikel 18 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das |
| Gesetz vom 3. April 2013, wird durch Paragraphen 2/2/1 und 2/2/2 mit | Gesetz vom 3. April 2013, wird durch Paragraphen 2/2/1 und 2/2/2 mit |
| folgendem Wortlaut ergänzt: | folgendem Wortlaut ergänzt: |
| " § 2/2/1 - Wenn der Vertrag mit bestimmter Laufzeit eines | " § 2/2/1 - Wenn der Vertrag mit bestimmter Laufzeit eines |
| Haushaltskunden oder eines KMB ausläuft, stellt der Versorger | Haushaltskunden oder eines KMB ausläuft, stellt der Versorger |
| mindestens zwei Monate vor Vertragsablauf eine Übersicht über alle | mindestens zwei Monate vor Vertragsablauf eine Übersicht über alle |
| seine zu diesem Zeitpunkt aktiven Produkte zur Verfügung. Der | seine zu diesem Zeitpunkt aktiven Produkte zur Verfügung. Der |
| Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich und | Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich und |
| deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen | deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen |
| Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste | Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste |
| ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem | ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem |
| Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf | Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf |
| der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird | der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird |
| dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung | dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung |
| gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen | gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen |
| des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet werden. | des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet werden. |
| Wenn das entsprechende Produkt kein aktives Produkt mehr ist oder wenn | Wenn das entsprechende Produkt kein aktives Produkt mehr ist oder wenn |
| der Preis des Produkts vom aktuellen Preis des aktiven Produkts | der Preis des Produkts vom aktuellen Preis des aktiven Produkts |
| abweicht, informiert der Versorger den Haushaltskunden oder den KMB | abweicht, informiert der Versorger den Haushaltskunden oder den KMB |
| zum Zeitpunkt der im vorhergehenden Absatz erwähnten Mitteilung | zum Zeitpunkt der im vorhergehenden Absatz erwähnten Mitteilung |
| darüber. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden | darüber. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden |
| oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf | oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf |
| deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise, | deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise, |
| inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden | inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden |
| Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Kunden auf, seine | Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Kunden auf, seine |
| Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf einem anderen | Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf einem anderen |
| dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen. | dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen. |
| Wenn der Haushaltskunde oder der KMB bis zum Enddatum des laufenden | Wenn der Haushaltskunde oder der KMB bis zum Enddatum des laufenden |
| Vertrags nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der | Vertrags nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der |
| Versorger ihm das günstigste gleichwertige Produkt mit bestimmter | Versorger ihm das günstigste gleichwertige Produkt mit bestimmter |
| Laufzeit zu, das er zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. | Laufzeit zu, das er zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. |
| Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich | Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich |
| per Brief oder auf einem anderen dauerhaften Träger darüber. Eine | per Brief oder auf einem anderen dauerhaften Träger darüber. Eine |
| Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen | Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen |
| Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat | Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat |
| und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt | und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt |
| zugeteilt wird. | zugeteilt wird. |
| § 2/2/2 - Betrifft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit eines | § 2/2/2 - Betrifft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit eines |
| Haushaltskunden oder eines KMB ein Produkt, das nicht mehr aktiv ist | Haushaltskunden oder eines KMB ein Produkt, das nicht mehr aktiv ist |
| und keiner vertraglichen Preisgarantie unterliegt, so übermittelt der | und keiner vertraglichen Preisgarantie unterliegt, so übermittelt der |
| Versorger dem Haushaltskunden oder dem KMB mindestens zwei Monate im | Versorger dem Haushaltskunden oder dem KMB mindestens zwei Monate im |
| Voraus eine Übersicht über alle seine derzeitigen aktiven Produkte. | Voraus eine Übersicht über alle seine derzeitigen aktiven Produkte. |
| Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich | Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich |
| und deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen | und deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen |
| Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste | Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste |
| ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem | ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem |
| Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf | Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf |
| der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird | der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird |
| dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung | dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung |
| gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Haushaltskunden | gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Haushaltskunden |
| oder dem KMB im Rahmen des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet | oder dem KMB im Rahmen des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet |
| werden. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden | werden. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden |
| oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf | oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf |
| deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise, | deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise, |
| inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden | inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden |
| Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Haushaltskunden oder | Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Haushaltskunden oder |
| den KMB auf, seine Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf | den KMB auf, seine Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf |
| einem anderen dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen. | einem anderen dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen. |
| Eine Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen | Eine Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen |
| Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat | Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat |
| und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt | und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt |
| zugeteilt wird. | zugeteilt wird. |
| Wenn der Haushaltskunde oder der KMB zwei Monate nach Erhalt des | Wenn der Haushaltskunde oder der KMB zwei Monate nach Erhalt des |
| Briefes nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der Versorger | Briefes nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der Versorger |
| ihm das günstigste gleichwertige Produkt zu, das er zu diesem | ihm das günstigste gleichwertige Produkt zu, das er zu diesem |
| Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. Der Versorger informiert den | Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. Der Versorger informiert den |
| Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich per Brief oder auf einem | Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich per Brief oder auf einem |
| anderen dauerhaften Träger darüber." | anderen dauerhaften Träger darüber." |
| Art. 6 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. | Art. 6 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. |
| Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit bringt der Energieversorger | Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit bringt der Energieversorger |
| seine Geschäftspraktiken ab dem nächsten Vertragsablauf mit den in den | seine Geschäftspraktiken ab dem nächsten Vertragsablauf mit den in den |
| Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung. | Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung. |
| Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit hat der Energieversorger bis | Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit hat der Energieversorger bis |
| zum 1. März 2022 Zeit, um seine Geschäftspraktiken mit den in den | zum 1. März 2022 Zeit, um seine Geschäftspraktiken mit den in den |
| Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen. | Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen. |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2021 | Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2021 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
| Die Ministerin der Energie | Die Ministerin der Energie |
| T. VAN DER STRAETEN | T. VAN DER STRAETEN |
| Die Staatssekretärin für Haushalt und Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Haushalt und Verbraucherschutz |
| E. DE BLEEKER | E. DE BLEEKER |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
| V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |