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Meertalige weergave van Wet van 03/07/2019
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Wet tot wijziging van de wet van 21 december 2013 houdende het Consulair Wetboek en van de wet van 10 februari 2015 met betrekking tot geautomatiseerde verwerkingen van persoonsgegevens die noodzakelijk zijn voor de Belgische paspoorten en reisdocumenten. - Duitse vertaling van uittreksels Loi portant modification de la loi du 21 décembre 2013 portant le Code consulaire et de la loi du 10 février 2015 relative aux traitements automatisés de données à caractère personnel nécessaires aux passeports et titres de voyage belges. - Traduction allemande d'extraits
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 3 JULI 2019. - Wet tot wijziging van de wet van 21 december 2013 houdende het Consulair Wetboek en van de wet van 10 februari 2015 met betrekking tot geautomatiseerde verwerkingen van persoonsgegevens die noodzakelijk zijn voor de Belgische paspoorten en reisdocumenten. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot 8 van de wet van 3 juli 2019 tot wijziging van de wet van 21 december 2013 houdende het Consulair Wetboek en van de wet van 10 februari 2015 met betrekking tot geautomatiseerde verwer-kingen van persoonsgegevens die noodzakelijk zijn voor de Belgische paspoorten en reisdocumenten SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 3 JUILLET 2019. - Loi portant modification de la loi du 21 décembre 2013 portant le Code consulaire et de la loi du 10 février 2015 relative aux traitements automatisés de données à caractère personnel nécessaires aux passeports et titres de voyage belges. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1 à 8 de la loi du 3 juillet 2019 portant modification de la loi du 21 décembre 2013 portant le Code consulaire et de la loi du 10 février 2015 relative aux traitements automatisés de données à caractère personnel nécessaires aux passeports et titres de voyage
(Belgisch Staatsblad van 22 augustus 2019). belges (Moniteur belge du 22 août 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL
UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
3. JULI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. Dezember 3. JULI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. Dezember
2013 zur Einführung des Konsulargesetzbuches und des Gesetzes vom 10. 2013 zur Einführung des Konsulargesetzbuches und des Gesetzes vom 10.
Februar 2015 über automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Februar 2015 über automatisierte Verarbeitungen personenbezogener
Daten, die für belgische Pässe und Reisescheine erforderlich sind Daten, die für belgische Pässe und Reisescheine erforderlich sind
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 21. Dezember 2013 zur KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 21. Dezember 2013 zur
Einführung des Konsulargesetzbuches Einführung des Konsulargesetzbuches
Art. 2 - Artikel 33 Absatz 1 des Konsulargesetzbuches wird wie folgt Art. 2 - Artikel 33 Absatz 1 des Konsulargesetzbuches wird wie folgt
ersetzt: ersetzt:
"Der Leiter einer berufskonsularischen Vertretung kann gemäß Artikel "Der Leiter einer berufskonsularischen Vertretung kann gemäß Artikel
30 des Gesetzbuches über das internationale Privatrecht ausländische 30 des Gesetzbuches über das internationale Privatrecht ausländische
gerichtliche Entscheidungen oder authentische Urkunden legalisieren." gerichtliche Entscheidungen oder authentische Urkunden legalisieren."
Art. 3 - Artikel 34 desselben Gesetzbuches wird wie folgt abgeändert: Art. 3 - Artikel 34 desselben Gesetzbuches wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 5 wird das Wort "Eventuelle" aufgehoben. 1. In Absatz 5 wird das Wort "Eventuelle" aufgehoben.
2. Artikel 34 wird durch folgenden Satz ergänzt: "Der König legt die 2. Artikel 34 wird durch folgenden Satz ergänzt: "Der König legt die
Zusammensetzung und die Höchstbeträge der Kosten für die Prüfung fest Zusammensetzung und die Höchstbeträge der Kosten für die Prüfung fest
und regelt die Modalitäten für die Zahlung und Erstattung dieser und regelt die Modalitäten für die Zahlung und Erstattung dieser
Kosten." Kosten."
Art. 4 - Artikel 39 Absatz 6 desselben Gesetzbuches wird aufgehoben. Art. 4 - Artikel 39 Absatz 6 desselben Gesetzbuches wird aufgehoben.
Art. 5 - In dasselbe Gesetzbuch werden die Artikel 39/1, 39/2, 39/3 Art. 5 - In dasselbe Gesetzbuch werden die Artikel 39/1, 39/2, 39/3
und 39/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt: und 39/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 39/1 - Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der "Art. 39/1 - Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der
Gerichtshandlungen und insbesondere um zu verhindern, dass die von Gerichtshandlungen und insbesondere um zu verhindern, dass die von
diesen Handlungen betroffenen Personen versuchen, sich diesen zu diesen Handlungen betroffenen Personen versuchen, sich diesen zu
entziehen, und um dem Minister zu ermöglichen, die in den Artikeln entziehen, und um dem Minister zu ermöglichen, die in den Artikeln
39/2 und 39/3 erwähnten Verwaltungsakte vorzunehmen und die 39/2 und 39/3 erwähnten Verwaltungsakte vorzunehmen und die
Datenverarbeitung, erwähnt in Kapitel 7/1 des Gesetzes vom 10. Februar Datenverarbeitung, erwähnt in Kapitel 7/1 des Gesetzes vom 10. Februar
2015 über automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die 2015 über automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die
für belgische Pässe und Reisescheine erforderlich sind, durchzuführen, für belgische Pässe und Reisescheine erforderlich sind, durchzuführen,
teilen die Staatsanwaltschaft und die Polizeidienste ihm auf eigene teilen die Staatsanwaltschaft und die Polizeidienste ihm auf eigene
Initiative in den in den Richtlinien des Kollegiums der Initiative in den in den Richtlinien des Kollegiums der
Generalprokuratoren vorgesehenen Fällen die Identität der Belgier mit, Generalprokuratoren vorgesehenen Fällen die Identität der Belgier mit,
gegen die wegen eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 des gegen die wegen eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 des
Strafgesetzbuches erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt wird Strafgesetzbuches erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt wird
oder gegen die eine der folgenden freiheitsbeschränkenden oder gegen die eine der folgenden freiheitsbeschränkenden
gerichtlichen Maßnahmen erlassen wurde: gerichtlichen Maßnahmen erlassen wurde:
a) freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme mit Verbot, das a) freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme mit Verbot, das
Staatsgebiet zu verlassen, Staatsgebiet zu verlassen,
b) Haftbefehl, b) Haftbefehl,
c) Europäischer Haftbefehl, c) Europäischer Haftbefehl,
d) internationaler Haftbefehl, d) internationaler Haftbefehl,
e) nationale oder internationale Ausschreibung zwecks Festnahme. e) nationale oder internationale Ausschreibung zwecks Festnahme.
Die zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen teilen Die zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen teilen
dem Minister auf eigene Initiative die Identität der Belgier mit, die dem Minister auf eigene Initiative die Identität der Belgier mit, die
offensichtlich ein bedeutendes Risiko oder eine bedeutende Bedrohung offensichtlich ein bedeutendes Risiko oder eine bedeutende Bedrohung
für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit
darstellen. darstellen.
Art. 39/2 - § 1 - In Abweichung von Artikel 39 Absatz 1 wird die Art. 39/2 - § 1 - In Abweichung von Artikel 39 Absatz 1 wird die
Ausstellung eines belgischen Personalausweises verweigert: Ausstellung eines belgischen Personalausweises verweigert:
1. wenn in den in Artikel 39/1 erwähnten Fällen gegen den 1. wenn in den in Artikel 39/1 erwähnten Fällen gegen den
Antragsteller eine freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme Antragsteller eine freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme
erlassen wurde, erlassen wurde,
2. wenn in den in Artikel 39/1 erwähnten Fällen gegen den 2. wenn in den in Artikel 39/1 erwähnten Fällen gegen den
Antragsteller wegen eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 Antragsteller wegen eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1
des Strafgesetzbuches erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt des Strafgesetzbuches erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt
wird, wird,
3. wenn der Antragsteller fehlerhafte Angaben zu seiner 3. wenn der Antragsteller fehlerhafte Angaben zu seiner
Staatsangehörigkeit oder Identität gemacht hat. Staatsangehörigkeit oder Identität gemacht hat.
§ 2 - In Abweichung von Artikel 39 Absatz 1 kann der Minister auf der § 2 - In Abweichung von Artikel 39 Absatz 1 kann der Minister auf der
Grundlage einer mit Gründen versehenen Stellungnahme eines Organs, Grundlage einer mit Gründen versehenen Stellungnahme eines Organs,
eines Dienstes beziehungsweise einer Einrichtung, die in diesem Rahmen eines Dienstes beziehungsweise einer Einrichtung, die in diesem Rahmen
zuständig sind, die Ausstellung eines belgischen Personalausweises zuständig sind, die Ausstellung eines belgischen Personalausweises
verweigern, wenn der Antragsteller offensichtlich ein bedeutendes verweigern, wenn der Antragsteller offensichtlich ein bedeutendes
Risiko oder eine bedeutende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Risiko oder eine bedeutende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder
die öffentliche Sicherheit darstellt. die öffentliche Sicherheit darstellt.
§ 3 - Der Minister oder der zuständige Beamte der Direktion Reise- und § 3 - Der Minister oder der zuständige Beamte der Direktion Reise- und
Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige Angelegenheiten kann vor Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige Angelegenheiten kann vor
Ausstellung eines belgischen Personalausweises Organe, Dienste oder Ausstellung eines belgischen Personalausweises Organe, Dienste oder
Einrichtungen, die in diesem Rahmen zuständig sind, jederzeit darum Einrichtungen, die in diesem Rahmen zuständig sind, jederzeit darum
ersuchen, eine Untersuchung durchzuführen. In Erwartung der ersuchen, eine Untersuchung durchzuführen. In Erwartung der
Untersuchungsergebnisse wird die Ausstellung des Personalausweises Untersuchungsergebnisse wird die Ausstellung des Personalausweises
ausgesetzt. ausgesetzt.
Art. 39/3 - Belgische Personalausweise werden unter den in Artikel Art. 39/3 - Belgische Personalausweise werden unter den in Artikel
39/2 § 1 erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig erklärt. 39/2 § 1 erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig erklärt.
Belgische Personalausweise können auch unter den in Artikel 39/2 § 2 Belgische Personalausweise können auch unter den in Artikel 39/2 § 2
erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig erklärt werden. erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig erklärt werden.
In letzterem Fall kann der Minister oder der zuständige Beamte der In letzterem Fall kann der Minister oder der zuständige Beamte der
Direktion Reise- und Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige Direktion Reise- und Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige
Angelegenheiten vor Entzug oder Ungültigkeitserklärung eines Angelegenheiten vor Entzug oder Ungültigkeitserklärung eines
belgischen Personalausweises das Organ, den Dienst beziehungsweise die belgischen Personalausweises das Organ, den Dienst beziehungsweise die
Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig sind, jederzeit um Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig sind, jederzeit um
zusätzliche Informationen ersuchen, mit denen der Beschluss zum Entzug zusätzliche Informationen ersuchen, mit denen der Beschluss zum Entzug
oder zur Ungültigkeitserklärung untermauert werden kann. oder zur Ungültigkeitserklärung untermauert werden kann.
Art. 39/4 - Die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen Art. 39/4 - Die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen
Personalausweises wird aufgehoben: Personalausweises wird aufgehoben:
1. in den in Artikel 39/2 § 1 Nr. 1 erwähnten Fällen, sobald die 1. in den in Artikel 39/2 § 1 Nr. 1 erwähnten Fällen, sobald die
freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme endet, freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme endet,
2. in dem in Artikel 39/2 § 1 Nr. 2 erwähnten Fall nach einer 2. in dem in Artikel 39/2 § 1 Nr. 2 erwähnten Fall nach einer
Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung der
Strafverfolgung, einem Einstellungsbeschluss oder einer Strafverfolgung, einem Einstellungsbeschluss oder einer
Endentscheidung des Untersuchungsgerichts, das als erkennendes Gericht Endentscheidung des Untersuchungsgerichts, das als erkennendes Gericht
tagt, oder einem formell rechtskräftigen Urteil oder Entscheid in tagt, oder einem formell rechtskräftigen Urteil oder Entscheid in
Bezug auf den Betreffenden, Bezug auf den Betreffenden,
3. in dem in Artikel 39/2 § 1 Nr. 3 erwähnten Fall, sobald 3. in dem in Artikel 39/2 § 1 Nr. 3 erwähnten Fall, sobald
Staatsangehörigkeit und Identität des Antragstellers gesetzlich Staatsangehörigkeit und Identität des Antragstellers gesetzlich
feststehen, feststehen,
4. in dem in Artikel 39/2 § 2 erwähnten Fall, sobald das Organ, der 4. in dem in Artikel 39/2 § 2 erwähnten Fall, sobald das Organ, der
Dienst beziehungsweise die Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig Dienst beziehungsweise die Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig
sind, beschließen, dass der Antragsteller offensichtlich kein sind, beschließen, dass der Antragsteller offensichtlich kein
bedeutendes Risiko oder keine bedeutende Bedrohung mehr für die bedeutendes Risiko oder keine bedeutende Bedrohung mehr für die
öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt. öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt.
Die Staatsanwaltschaft teilt dem Minister auf eigene Initiative die Die Staatsanwaltschaft teilt dem Minister auf eigene Initiative die
Identität der Belgier mit, die in die in den Nummern 1 und 2 erwähnten Identität der Belgier mit, die in die in den Nummern 1 und 2 erwähnten
Kategorien fallen. Die zuständigen belgischen Organe, Dienste und Kategorien fallen. Die zuständigen belgischen Organe, Dienste und
Einrichtungen teilen dem Minister auf eigene Initiative die Identität Einrichtungen teilen dem Minister auf eigene Initiative die Identität
der Belgier mit, die in die in Nr. 4 erwähnte Kategorie fallen. der Belgier mit, die in die in Nr. 4 erwähnte Kategorie fallen.
In dem in Nr. 1 erwähnten Fall kann der Minister jedoch, wenn der In dem in Nr. 1 erwähnten Fall kann der Minister jedoch, wenn der
Antragsteller in Sachverhalte verwickelt war, die den in Artikel 6 § 1 Antragsteller in Sachverhalte verwickelt war, die den in Artikel 6 § 1
Nr. 1 oder Nr. 1/1 des Königlichen Erlasses vom 21. Juli 2016 über die Nr. 1 oder Nr. 1/1 des Königlichen Erlasses vom 21. Juli 2016 über die
gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank erwähnten Kriterien gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank erwähnten Kriterien
entsprechen, das zuständige Organ, den zuständigen Dienst oder die entsprechen, das zuständige Organ, den zuständigen Dienst oder die
zuständige Einrichtung, wie in Artikel 39/2 § 2 erwähnt, konsultieren, zuständige Einrichtung, wie in Artikel 39/2 § 2 erwähnt, konsultieren,
um zu prüfen, ob die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen um zu prüfen, ob die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen
Personalausweises auf der Grundlage von Artikel 39/2 § 2 nicht Personalausweises auf der Grundlage von Artikel 39/2 § 2 nicht
aufrechterhalten werden muss." aufrechterhalten werden muss."
Art. 6 - Im selben Gesetzbuch werden die Artikel 62 bis 65/1 wie folgt Art. 6 - Im selben Gesetzbuch werden die Artikel 62 bis 65/1 wie folgt
ersetzt: ersetzt:
"Art. 62 - Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der "Art. 62 - Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der
Gerichtshandlungen und insbesondere um zu verhindern, dass die von Gerichtshandlungen und insbesondere um zu verhindern, dass die von
diesen Handlungen betroffenen Personen versuchen, sich diesen zu diesen Handlungen betroffenen Personen versuchen, sich diesen zu
entziehen, und um dem Minister zu ermöglichen, die in den Artikeln 63 entziehen, und um dem Minister zu ermöglichen, die in den Artikeln 63
und 65 erwähnten Verwaltungsakte vorzunehmen und die und 65 erwähnten Verwaltungsakte vorzunehmen und die
Datenverarbeitung, erwähnt in Kapitel 7/1 des Gesetzes vom 10. Februar Datenverarbeitung, erwähnt in Kapitel 7/1 des Gesetzes vom 10. Februar
2015 über automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die 2015 über automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die
für belgische Pässe und Reisescheine erforderlich sind, durchzuführen, für belgische Pässe und Reisescheine erforderlich sind, durchzuführen,
teilen die Staatsanwaltschaft und die Polizeidienste ihm auf eigene teilen die Staatsanwaltschaft und die Polizeidienste ihm auf eigene
Initiative in den in den Richtlinien des Kollegiums der Initiative in den in den Richtlinien des Kollegiums der
Generalprokuratoren vorgesehenen Fällen die Identität der Belgier und Generalprokuratoren vorgesehenen Fällen die Identität der Belgier und
der anerkannten Staatenlosen und Flüchtlinge mit, gegen die wegen der anerkannten Staatenlosen und Flüchtlinge mit, gegen die wegen
eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 des Strafgesetzbuches eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 des Strafgesetzbuches
erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt wird oder gegen die eine erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt wird oder gegen die eine
der folgenden freiheitsbeschränkenden gerichtlichen Maßnahmen erlassen der folgenden freiheitsbeschränkenden gerichtlichen Maßnahmen erlassen
wurde: wurde:
a) freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme mit Verbot, das a) freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme mit Verbot, das
Staatsgebiet zu verlassen, Staatsgebiet zu verlassen,
b) Haftbefehl, b) Haftbefehl,
c) Europäischer Haftbefehl, c) Europäischer Haftbefehl,
d) internationaler Haftbefehl, d) internationaler Haftbefehl,
e) nationale oder internationale Ausschreibung zwecks Festnahme. e) nationale oder internationale Ausschreibung zwecks Festnahme.
Die zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen teilen Die zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen teilen
dem Minister auf eigene Initiative die Identität der Belgier und der dem Minister auf eigene Initiative die Identität der Belgier und der
anerkannten Staatenlosen und Flüchtlinge mit, die offensichtlich ein anerkannten Staatenlosen und Flüchtlinge mit, die offensichtlich ein
bedeutendes Risiko oder eine bedeutende Bedrohung für die öffentliche bedeutendes Risiko oder eine bedeutende Bedrohung für die öffentliche
Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellen. Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellen.
Art. 63 - § 1 - Die Ausstellung eines belgischen Passes oder Art. 63 - § 1 - Die Ausstellung eines belgischen Passes oder
Reisescheins wird verweigert: Reisescheins wird verweigert:
1. wenn in den in Artikel 62 erwähnten Fällen gegen den Antragsteller 1. wenn in den in Artikel 62 erwähnten Fällen gegen den Antragsteller
eine freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme erlassen wurde, eine freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme erlassen wurde,
2. wenn in den in Artikel 62 erwähnten Fällen gegen den Antragsteller 2. wenn in den in Artikel 62 erwähnten Fällen gegen den Antragsteller
wegen eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 des wegen eines in den Artikeln 198, 199 oder 199bis Nr. 1 des
Strafgesetzbuches erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt wird, Strafgesetzbuches erwähnten Vergehens strafrechtlich ermittelt wird,
3. wenn der Antragsteller fehlerhafte Angaben zu seiner 3. wenn der Antragsteller fehlerhafte Angaben zu seiner
Staatsangehörigkeit oder Identität gemacht hat, Staatsangehörigkeit oder Identität gemacht hat,
4. einem nicht für mündig erklärten minderjährigen Kind gegenüber, 4. einem nicht für mündig erklärten minderjährigen Kind gegenüber,
wenn ein Elternteil, der die elterliche Autorität ausübt, gemäß wenn ein Elternteil, der die elterliche Autorität ausübt, gemäß
Artikel 374/1 des Zivilgesetzbuches beantragt hat, bei Beantragung Artikel 374/1 des Zivilgesetzbuches beantragt hat, bei Beantragung
eines belgischen Passes oder Reisescheins für dieses Kind konsultiert eines belgischen Passes oder Reisescheins für dieses Kind konsultiert
zu werden, und wenn dieser Elternteil die Erlaubnis für die zu werden, und wenn dieser Elternteil die Erlaubnis für die
Ausstellung dieses Dokuments verweigert. Ausstellung dieses Dokuments verweigert.
§ 2 - Der Minister kann auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen § 2 - Der Minister kann auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen
Stellungnahme eines Organs, eines Dienstes beziehungsweise einer Stellungnahme eines Organs, eines Dienstes beziehungsweise einer
Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig sind, die Ausstellung Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig sind, die Ausstellung
eines belgischen Passes oder Reisescheins verweigern, wenn der eines belgischen Passes oder Reisescheins verweigern, wenn der
Antragsteller offensichtlich ein bedeutendes Risiko oder eine Antragsteller offensichtlich ein bedeutendes Risiko oder eine
bedeutende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche bedeutende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche
Sicherheit darstellt. Sicherheit darstellt.
§ 3 - Der Minister oder der zuständige Beamte der Direktion Reise- und § 3 - Der Minister oder der zuständige Beamte der Direktion Reise- und
Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige Angelegenheiten kann vor Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige Angelegenheiten kann vor
Ausstellung eines belgischen Passes oder Reisescheins Organe, Dienste Ausstellung eines belgischen Passes oder Reisescheins Organe, Dienste
oder Einrichtungen, die in diesem Rahmen zuständig sind, jederzeit oder Einrichtungen, die in diesem Rahmen zuständig sind, jederzeit
darum ersuchen, eine Untersuchung durchzuführen. In Erwartung der darum ersuchen, eine Untersuchung durchzuführen. In Erwartung der
Untersuchungsergebnisse wird die Ausstellung des Passes oder Untersuchungsergebnisse wird die Ausstellung des Passes oder
Reisescheins ausgesetzt. Reisescheins ausgesetzt.
Art. 65 - Belgische Pässe und Reisescheine werden unter den in Artikel Art. 65 - Belgische Pässe und Reisescheine werden unter den in Artikel
63 § 1 Nr. 1 bis 3 erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig 63 § 1 Nr. 1 bis 3 erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig
erklärt. In dem in Artikel 63 § 1 Nr. 4 erwähnten Fall wird der Pass erklärt. In dem in Artikel 63 § 1 Nr. 4 erwähnten Fall wird der Pass
oder Reiseschein entzogen oder für ungültig erklärt, sofern das oder Reiseschein entzogen oder für ungültig erklärt, sofern das
Familiengericht eine solche Maßnahme auferlegt hat. Familiengericht eine solche Maßnahme auferlegt hat.
Belgische Pässe und Reisescheine können auch unter den in Artikel 63 § Belgische Pässe und Reisescheine können auch unter den in Artikel 63 §
2 erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig erklärt werden. 2 erwähnten Bedingungen entzogen oder für ungültig erklärt werden.
In letzterem Fall kann der Minister oder der zuständige Beamte der In letzterem Fall kann der Minister oder der zuständige Beamte der
Direktion Reise- und Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige Direktion Reise- und Identitätsdokumente des FÖD Auswärtige
Angelegenheiten vor Entzug oder Ungültigkeitserklärung eines Angelegenheiten vor Entzug oder Ungültigkeitserklärung eines
belgischen Passes oder Reisescheins das Organ, den Dienst belgischen Passes oder Reisescheins das Organ, den Dienst
beziehungsweise die Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig sind, beziehungsweise die Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig sind,
jederzeit um zusätzliche Informationen ersuchen, mit denen der jederzeit um zusätzliche Informationen ersuchen, mit denen der
Beschluss zum Entzug oder zur Ungültigkeitserklärung untermauert Beschluss zum Entzug oder zur Ungültigkeitserklärung untermauert
werden kann. werden kann.
Art. 65/1 - Die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen Passes Art. 65/1 - Die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen Passes
oder Reisescheins wird aufgehoben: oder Reisescheins wird aufgehoben:
1. in den in Artikel 63 § 1 Nr. 1 erwähnten Fällen, sobald die 1. in den in Artikel 63 § 1 Nr. 1 erwähnten Fällen, sobald die
freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme endet, freiheitsbeschränkende gerichtliche Maßnahme endet,
2. in dem in Artikel 63 § 1 Nr. 2 erwähnten Fall nach einer 2. in dem in Artikel 63 § 1 Nr. 2 erwähnten Fall nach einer
Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung der
Strafverfolgung, einem Einstellungsbeschluss oder einer Strafverfolgung, einem Einstellungsbeschluss oder einer
Endentscheidung des Untersuchungsgerichts, das als erkennendes Gericht Endentscheidung des Untersuchungsgerichts, das als erkennendes Gericht
tagt, oder einem formell rechtskräftigen Urteil oder Entscheid in tagt, oder einem formell rechtskräftigen Urteil oder Entscheid in
Bezug auf den Betreffenden, Bezug auf den Betreffenden,
3. in dem in Artikel 63 § 1 Nr. 3 erwähnten Fall, sobald 3. in dem in Artikel 63 § 1 Nr. 3 erwähnten Fall, sobald
Staatsangehörigkeit und Identität des Antragstellers gesetzlich Staatsangehörigkeit und Identität des Antragstellers gesetzlich
feststehen, feststehen,
4. in dem in Artikel 63 § 1 Nr. 4 erwähnten Fall, sobald gemäß Artikel 4. in dem in Artikel 63 § 1 Nr. 4 erwähnten Fall, sobald gemäß Artikel
374/1 des Zivilgesetzbuches entweder beide Elternteile beziehungsweise 374/1 des Zivilgesetzbuches entweder beide Elternteile beziehungsweise
der Elternteil, der die elterliche Autorität über ein nicht für mündig der Elternteil, der die elterliche Autorität über ein nicht für mündig
erklärtes minderjähriges Kind alleine ausübt, ihre Erlaubnis erteilen erklärtes minderjähriges Kind alleine ausübt, ihre Erlaubnis erteilen
für die Ausstellung des Passes beziehungsweise Reisescheins an das für die Ausstellung des Passes beziehungsweise Reisescheins an das
Kind oder der zuständige Richter seine Erlaubnis für diese Ausstellung Kind oder der zuständige Richter seine Erlaubnis für diese Ausstellung
erteilt, erteilt,
5. in dem in Artikel 63 § 2 erwähnten Fall, sobald das Organ, der 5. in dem in Artikel 63 § 2 erwähnten Fall, sobald das Organ, der
Dienst beziehungsweise die Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig Dienst beziehungsweise die Einrichtung, die in diesem Rahmen zuständig
sind, beschließen, dass der Antragsteller offensichtlich kein sind, beschließen, dass der Antragsteller offensichtlich kein
bedeutendes Risiko oder keine bedeutende Bedrohung mehr für die bedeutendes Risiko oder keine bedeutende Bedrohung mehr für die
öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt. öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt.
Die Staatsanwaltschaft teilt dem Minister auf eigene Initiative die Die Staatsanwaltschaft teilt dem Minister auf eigene Initiative die
Identität der Belgier mit, die in die in den Nummern 1 und 2 erwähnten Identität der Belgier mit, die in die in den Nummern 1 und 2 erwähnten
Kategorien fallen. Der Greffier des Familiengerichts teilt dem Kategorien fallen. Der Greffier des Familiengerichts teilt dem
Minister auf eigene Initiative die Identität der minderjährigen Minister auf eigene Initiative die Identität der minderjährigen
Belgier mit, die in die in Nr. 4 erwähnte Kategorie fallen, sofern es Belgier mit, die in die in Nr. 4 erwähnte Kategorie fallen, sofern es
sich um eine Entscheidung des Familiengerichts handelt. Die sich um eine Entscheidung des Familiengerichts handelt. Die
zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen teilen dem zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen teilen dem
Minister auf eigene Initiative die Identität der Belgier mit, die in Minister auf eigene Initiative die Identität der Belgier mit, die in
die in Nr. 5 erwähnte Kategorie fallen. die in Nr. 5 erwähnte Kategorie fallen.
In dem in Nr. 1 erwähnten Fall kann der Minister jedoch, wenn der In dem in Nr. 1 erwähnten Fall kann der Minister jedoch, wenn der
Antragsteller in Sachverhalte verwickelt war, die den in Artikel 6 § 1 Antragsteller in Sachverhalte verwickelt war, die den in Artikel 6 § 1
Nr. 1 oder Nr. 1/1 des Königlichen Erlasses vom 21. Juli 2016 über die Nr. 1 oder Nr. 1/1 des Königlichen Erlasses vom 21. Juli 2016 über die
gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank erwähnten Kriterien gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank erwähnten Kriterien
entsprechen, das zuständige Organ, den zuständigen Dienst oder die entsprechen, das zuständige Organ, den zuständigen Dienst oder die
zuständige Einrichtung, wie in Artikel 63 § 2 erwähnt, konsultieren, zuständige Einrichtung, wie in Artikel 63 § 2 erwähnt, konsultieren,
um zu prüfen, ob die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen um zu prüfen, ob die Verweigerung der Ausstellung eines belgischen
Passes oder Reisescheins auf der Grundlage von Artikel 63 § 2 nicht Passes oder Reisescheins auf der Grundlage von Artikel 63 § 2 nicht
aufrechterhalten werden muss." aufrechterhalten werden muss."
Art. 7 - In dasselbe Gesetzbuch wird ein Artikel 65/3 mit folgendem Art. 7 - In dasselbe Gesetzbuch wird ein Artikel 65/3 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 65/3 - Ein Rückkehrausweis mit begrenzter territorialer "Art. 65/3 - Ein Rückkehrausweis mit begrenzter territorialer
Gültigkeit und begrenzter Dauer kann jedoch in den in den Artikeln Gültigkeit und begrenzter Dauer kann jedoch in den in den Artikeln
39/2, 63 und 65/2 erwähnten Fällen mit vorheriger Zustimmung der 39/2, 63 und 65/2 erwähnten Fällen mit vorheriger Zustimmung der
zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen ausgestellt zuständigen belgischen Organe, Dienste und Einrichtungen ausgestellt
werden. werden.
In den in Artikel 39/2 §§ 1 und 2 und Artikel 39/3 Absatz 1 und 2 In den in Artikel 39/2 §§ 1 und 2 und Artikel 39/3 Absatz 1 und 2
erwähnten Fällen wird ein verweigerter, entzogener oder für ungültig erwähnten Fällen wird ein verweigerter, entzogener oder für ungültig
erklärter Personalausweis durch einen territorial begrenzten erklärter Personalausweis durch einen territorial begrenzten
Rückkehrausweis ersetzt. Rückkehrausweis ersetzt.
Wer einen solchen Rückkehrausweis außerhalb seiner begrenzten Wer einen solchen Rückkehrausweis außerhalb seiner begrenzten
territorialen Gültigkeit und begrenzten Dauer verwendet, wird mit territorialen Gültigkeit und begrenzten Dauer verwendet, wird mit
einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu zwei Jahren und mit einer einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu zwei Jahren und mit einer
Geldbuße von 26 bis zu 1000 EUR oder mit nur einer dieser Strafen Geldbuße von 26 bis zu 1000 EUR oder mit nur einer dieser Strafen
bestraft. Die Bestimmungen von Buch 1 des Strafgesetzbuches, bestraft. Die Bestimmungen von Buch 1 des Strafgesetzbuches,
einschließlich Kapitel 7 und Artikel 85, finden Anwendung auf diese einschließlich Kapitel 7 und Artikel 85, finden Anwendung auf diese
Straftat." Straftat."
Art. 8 - In dasselbe Gesetzbuch wird ein Artikel 65/4 mit folgendem Art. 8 - In dasselbe Gesetzbuch wird ein Artikel 65/4 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 65/4 - Der Beschluss zur Ausschreibung des Identitätsdokuments "Art. 65/4 - Der Beschluss zur Ausschreibung des Identitätsdokuments
eines nicht für mündig erklärten Minderjährigen unter zwölf Jahren eines nicht für mündig erklärten Minderjährigen unter zwölf Jahren
oder des Personalausweises eines nicht für mündig erklärten oder des Personalausweises eines nicht für mündig erklärten
Minderjährigen über zwölf Jahre durch den für Inneres zuständigen Minderjährigen über zwölf Jahre durch den für Inneres zuständigen
Minister aufgrund von Artikel 6 § 11 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 Minister aufgrund von Artikel 6 § 11 des Gesetzes vom 19. Juli 1991
über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die
Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente zieht automatisch den Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente zieht automatisch den
Beschluss zur Verweigerung der Ausstellung, zum Entzug oder zur Beschluss zur Verweigerung der Ausstellung, zum Entzug oder zur
Ungültigkeitserklärung des belgischen Passes oder Reisescheins des Ungültigkeitserklärung des belgischen Passes oder Reisescheins des
betreffenden Minderjährigen durch den für Auswärtige Angelegenheiten betreffenden Minderjährigen durch den für Auswärtige Angelegenheiten
zuständigen Minister nach sich. zuständigen Minister nach sich.
Der Beschluss zur Verweigerung der Ausstellung eines belgischen Passes Der Beschluss zur Verweigerung der Ausstellung eines belgischen Passes
oder Reisescheins wird aufgehoben, wenn der in Absatz 1 erwähnte oder Reisescheins wird aufgehoben, wenn der in Absatz 1 erwähnte
Beschluss zur Ausschreibung des Identitätsdokuments eines nicht für Beschluss zur Ausschreibung des Identitätsdokuments eines nicht für
mündig erklärten Minderjährigen unter zwölf Jahren oder des mündig erklärten Minderjährigen unter zwölf Jahren oder des
Personalausweises eines nicht für mündig erklärten Minderjährigen über Personalausweises eines nicht für mündig erklärten Minderjährigen über
zwölf Jahre aufgehoben wird." zwölf Jahre aufgehoben wird."
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2019 Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
D. REYNDERS D. REYNDERS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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