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Meertalige weergave van Programmawet van 20/12/2020
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Programmawet Loi-programme
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
20 DECEMBER 2020. - Programmawet 20 DECEMBRE 2020. - Loi-programme
Duitse vertaling van uittreksels Traduction allemande d'extraits
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van artikel 15 van de Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
programmawet van 20 december 2020 (Belgisch Staatsblad van 30 december l'article 15 de la loi-programme du 20 décembre 2020 (Moniteur belge
2020). du 30 décembre 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
20. DEZEMBER 2020 - Programmgesetz 20. DEZEMBER 2020 - Programmgesetz
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
(...) (...)
TITEL 2 - Finanzen TITEL 2 - Finanzen
(...) (...)
KAPITEL 2 - Mehrwertsteuer KAPITEL 2 - Mehrwertsteuer
Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden auf dem gesamten belgischen Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden auf dem gesamten belgischen
Staatsgebiet Staatsgebiet
Art. 15 - Artikel 1quater des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli Art. 15 - Artikel 1quater des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli
1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der
Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen, eingefügt durch den Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen, eingefügt durch den
Königlichen Erlass vom 10. Februar 2009, wird wie folgt ersetzt: Königlichen Erlass vom 10. Februar 2009, wird wie folgt ersetzt:
"Artikel 1quater - § 1 - Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist "Artikel 1quater - § 1 - Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist
anwendbar auf Immobilienarbeiten und andere in Tabelle A Rubrik XXXI § anwendbar auf Immobilienarbeiten und andere in Tabelle A Rubrik XXXI §
3 Nr. 3 bis 6 der Anlage zu vorliegendem Erlass aufgezählte 3 Nr. 3 bis 6 der Anlage zu vorliegendem Erlass aufgezählte
Leistungen, die den Abbruch eines Gebäudes und den damit Leistungen, die den Abbruch eines Gebäudes und den damit
einhergehenden Wiederaufbau einer Wohnung zum Gegenstand haben, die einhergehenden Wiederaufbau einer Wohnung zum Gegenstand haben, die
zur Bewohnung durch den Bauherrn, der eine natürliche Person ist, zur Bewohnung durch den Bauherrn, der eine natürliche Person ist,
bestimmt ist und auf derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude bestimmt ist und auf derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude
gelegen ist, für die gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des gelegen ist, für die gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des
Gesetzbuches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 der Gesetzbuches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 der
Steueranspruch entstanden ist. Steueranspruch entstanden ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der
Arbeiten: Arbeiten:
a) zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten a) zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung
im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16.
Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen
vom Bauherrn genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort vom Bauherrn genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt,
b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat. b) eine Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 hat.
2. Der Bauherr, der eine natürliche Person ist: 2. Der Bauherr, der eine natürliche Person ist:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis §
1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die
vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird angegeben, dass das elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird angegeben, dass das
Gebäude, das er abreißen und wieder aufbauen lässt, dazu bestimmt ist, Gebäude, das er abreißen und wieder aufbauen lässt, dazu bestimmt ist,
als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von
Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989
bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom
Bauherrn genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort Bauherrn genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und dass dieses Gebäude eine unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und dass dieses Gebäude eine
Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird; beigefügt wird
dieser Erklärung eine Abschrift: dieser Erklärung eine Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Unternehmensvertrags beziehungsweise der Unternehmensverträge, - des Unternehmensvertrags beziehungsweise der Unternehmensverträge,
b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der
in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus.
3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31.
Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme der Wohnung ein. Inbesitznahme der Wohnung ein.
4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2
Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der
Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien
oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung
befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den
Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der
Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Bauherrn ist, der Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Bauherrn ist, der
eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt:
- andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder
Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist,
- eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen
Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres
nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme
der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden
ist. ist.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf:
1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht
auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau-
oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten,
2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder
einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen,
Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum
Gegenstand haben, Gegenstand haben,
3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer
Wohnung. Wohnung.
Vorliegender Paragraph ist nicht auf Abbruch- und Vorliegender Paragraph ist nicht auf Abbruch- und
Wiederaufbauleistungen in einer der in Tabelle A Rubrik XXXVII Absatz Wiederaufbauleistungen in einer der in Tabelle A Rubrik XXXVII Absatz
2 Nr. 2 der Anlage zu vorliegendem Erlass erwähnten Großstädte 2 Nr. 2 der Anlage zu vorliegendem Erlass erwähnten Großstädte
anwendbar. anwendbar.
§ 2 - Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist anwendbar auf § 2 - Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist anwendbar auf
Immobilienarbeiten und andere in Tabelle A Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6 Immobilienarbeiten und andere in Tabelle A Rubrik XXXI § 3 Nr. 3 bis 6
der Anlage zu vorliegendem Erlass aufgezählte Leistungen, die den der Anlage zu vorliegendem Erlass aufgezählte Leistungen, die den
Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau einer Abbruch eines Gebäudes und den damit einhergehenden Wiederaufbau einer
Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung in einem Wohnung zum Gegenstand haben, die zur Langzeitvermietung in einem
sozialpolitischen Kontext bestimmt ist und auf derselben sozialpolitischen Kontext bestimmt ist und auf derselben
Katasterparzelle wie dieses Gebäude steht, für die gemäß den Artikeln Katasterparzelle wie dieses Gebäude steht, für die gemäß den Artikeln
22 und 22bis § 1 des Gesetzbuches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 22 und 22bis § 1 des Gesetzbuches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem
31. Dezember 2022 der Steueranspruch entstanden ist. 31. Dezember 2022 der Steueranspruch entstanden ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der 1. Die Leistungen betreffen ein Gebäude, das nach Ausführung der
Arbeiten vom Bauherrn als Wohnung an eine Agentur für Sozialwohnungen Arbeiten vom Bauherrn als Wohnung an eine Agentur für Sozialwohnungen
vermietet wird oder das als Wohnung im Rahmen eines Verwaltungsmandats vermietet wird oder das als Wohnung im Rahmen eines Verwaltungsmandats
vermietet wird, das der Bauherr einer Agentur für Sozialwohnungen vermietet wird, das der Bauherr einer Agentur für Sozialwohnungen
erteilt hat. erteilt hat.
2. Der Bauherr: 2. Der Bauherr:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis §
1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die 1 des Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, eine Erklärung an die
vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird angegeben, dass das elektronische Adresse. In dieser Erklärung wird angegeben, dass das
Gebäude, das er abreißen und wieder aufbauen lässt, dazu bestimmt ist, Gebäude, das er abreißen und wieder aufbauen lässt, dazu bestimmt ist,
während eines Zeitraums von mindestens fünfzehn Jahren als Wohnung an während eines Zeitraums von mindestens fünfzehn Jahren als Wohnung an
oder über eine Agentur für Sozialwohnungen vermietet zu werden; oder über eine Agentur für Sozialwohnungen vermietet zu werden;
beigefügt wird dieser Erklärung eine Abschrift: beigefügt wird dieser Erklärung eine Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Unternehmensvertrags beziehungsweise der Unternehmensverträge, - des Unternehmensvertrags beziehungsweise der Unternehmensverträge,
b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der b) händigt dem beziehungsweise den Dienstleistenden eine Abschrift der
in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus. in Buchstabe a) erwähnten Erklärung aus.
3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des 3. Der Zeitpunkt, zu dem gemäß den Artikeln 22 und 22bis § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31. Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, tritt spätestens am 31.
Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Dezember des Jahres der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme der Wohnung ein. Inbesitznahme der Wohnung ein.
4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den 4. Auf den vom Dienstleistenden ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Duplikaten, die er aufbewahrt, ist auf der Grundlage der in Nr. 2
Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der Buchstabe b) erwähnten Abschrift der Erklärung das Bestehen der
Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes Voraussetzungen, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien rechtfertigen, angegeben; außer bei Kollusion zwischen den Parteien
oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung oder offensichtlicher Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung
befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den befreit die in Nr. 2 Buchstabe a) erwähnte Erklärung des Kunden den
Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die Dienstleistenden von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf: Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf:
1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht 1. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die sich nicht
auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau- auf die Wohnung im eigentlichen Sinne beziehen, wie Pflanzenanbau-
oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten, oder Gartenarbeiten und Einfriedungsarbeiten,
2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder 2. Immobilienarbeiten und andere Immobilienleistungen, die alle oder
einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen, einen Teil der Bestandteile von Schwimmbädern, Saunen,
Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Minigolfanlagen, Tennisplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum
Gegenstand haben, Gegenstand haben,
3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer 3. die Reinigung einer ganzen beziehungsweise eines Teils einer
Wohnung. Wohnung.
§ 3 - Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist anwendbar auf § 3 - Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist anwendbar auf
Lieferungen von Wohnungen und dem dazugehörigen Grund und Boden und Lieferungen von Wohnungen und dem dazugehörigen Grund und Boden und
auf Begründungen, Abtretungen oder Rückabtretungen dinglicher Rechte auf Begründungen, Abtretungen oder Rückabtretungen dinglicher Rechte
im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzbuches an einer im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzbuches an einer
Wohnung und dem dazugehörigen Grund und Boden, die nicht gemäß Artikel Wohnung und dem dazugehörigen Grund und Boden, die nicht gemäß Artikel
44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches steuerfrei sind, durch den 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches steuerfrei sind, durch den
Steuerpflichtigen, der den Abbruch eines Gebäudes und den damit Steuerpflichtigen, der den Abbruch eines Gebäudes und den damit
einhergehenden Wiederaufbau einer Wohnung vorgenommen hat, die auf einhergehenden Wiederaufbau einer Wohnung vorgenommen hat, die auf
derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist, wenn der derselben Katasterparzelle wie dieses Gebäude gelegen ist, wenn der
Steueranspruch in Bezug auf diese Leistungen gemäß Artikel 17 § 1 des Steueranspruch in Bezug auf diese Leistungen gemäß Artikel 17 § 1 des
Gesetzbuches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 Gesetzbuches zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022
entstanden ist. entstanden ist.
Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende Für den Vorteil des ermäßigten Steuersatzes müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen erfüllt sein:
1. Die in Absatz 1 erwähnte Leistung betrifft eine Wohnung, die nach 1. Die in Absatz 1 erwähnte Leistung betrifft eine Wohnung, die nach
der Lieferung: der Lieferung:
a) entweder zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten a) entweder zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten
Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung Inbesitznahme als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung
im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. im Sinne von Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16.
Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen
vom Erwerber genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort vom Erwerber genutzt wird, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und eine Gesamtwohnfläche von unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, und eine Gesamtwohnfläche von
höchstens 200 m2 hat, höchstens 200 m2 hat,
b) oder vom Erwerber an eine Agentur für Sozialwohnungen vermietet b) oder vom Erwerber an eine Agentur für Sozialwohnungen vermietet
wird oder im Rahmen eines Verwaltungsmandats vermietet wird, das der wird oder im Rahmen eines Verwaltungsmandats vermietet wird, das der
Erwerber einer Agentur für Sozialwohnungen erteilt hat. Erwerber einer Agentur für Sozialwohnungen erteilt hat.
2. Der Lieferer: 2. Der Lieferer:
a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 17 § 1 des a) sendet vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 17 § 1 des
Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, oder im Falle eines Kaufs ab Gesetzbuches der Steueranspruch entsteht, oder im Falle eines Kaufs ab
Plan vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 16 § 1 Absatz 1 des Plan vor dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Artikel 16 § 1 Absatz 1 des
Gesetzbuches der Steuertatbestand eintritt, eine Erklärung an die vom Gesetzbuches der Steuertatbestand eintritt, eine Erklärung an die vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse. In dieser vom Erwerber des Gebäudes elektronische Adresse. In dieser vom Erwerber des Gebäudes
gegengezeichneten Erklärung wird angegeben, dass das Gebäude, das der gegengezeichneten Erklärung wird angegeben, dass das Gebäude, das der
Lieferer hat abreißen und wieder aufbauen lassen und das Gegenstand Lieferer hat abreißen und wieder aufbauen lassen und das Gegenstand
einer in Absatz 1 erwähnten Leistung ist, entweder dazu bestimmt ist, einer in Absatz 1 erwähnten Leistung ist, entweder dazu bestimmt ist,
als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von als einzige Wohnung und hauptsächlich als eigene Wohnung im Sinne von
Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 Artikel 5/5 § 4 Absatz 2 bis 8 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989
bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vom
Erwerber genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort Erwerber genutzt zu werden, der eine natürliche Person ist und dort
unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine unverzüglich seinen Wohnsitz nimmt, wobei diese Wohnung eine
Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird, oder dazu bestimmt Gesamtwohnfläche von höchstens 200 m2 haben wird, oder dazu bestimmt
ist, vom Erwerber an eine Agentur für Sozialwohnungen vermietet zu ist, vom Erwerber an eine Agentur für Sozialwohnungen vermietet zu
werden oder im Rahmen eines Verwaltungsmandats vermietet zu werden, werden oder im Rahmen eines Verwaltungsmandats vermietet zu werden,
das einer Agentur für Sozialwohnungen erteilt worden ist; beigefügt das einer Agentur für Sozialwohnungen erteilt worden ist; beigefügt
wird dieser Erklärung eine Abschrift: wird dieser Erklärung eine Abschrift:
- der Städtebaugenehmigung, - der Städtebaugenehmigung,
- des Unternehmensvertrags beziehungsweise der Unternehmensverträge in - des Unternehmensvertrags beziehungsweise der Unternehmensverträge in
Bezug auf den Abbruch des Gebäudes und den Wiederaufbau der Wohnung, Bezug auf den Abbruch des Gebäudes und den Wiederaufbau der Wohnung,
- des Vertrags oder der authentischen Urkunde in Bezug auf die in - des Vertrags oder der authentischen Urkunde in Bezug auf die in
Absatz 1 erwähnte Leistung, Absatz 1 erwähnte Leistung,
b) händigt seinem Vertragspartner beziehungsweise seinen b) händigt seinem Vertragspartner beziehungsweise seinen
Vertragspartnern eine Abschrift der in Buchstabe a) erwähnten Vertragspartnern eine Abschrift der in Buchstabe a) erwähnten
Erklärung aus. Erklärung aus.
3. Auf den vom Lieferer der Güter ausgestellten Rechnungen und den 3. Auf den vom Lieferer der Güter ausgestellten Rechnungen und den
Duplikaten, die er aufbewahrt, sowie auf den Vereinbarungen oder Duplikaten, die er aufbewahrt, sowie auf den Vereinbarungen oder
authentischen Urkunden in Bezug auf die in Absatz 1 erwähnten authentischen Urkunden in Bezug auf die in Absatz 1 erwähnten
Leistungen ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Buchstabe b) erwähnten Leistungen ist auf der Grundlage der in Nr. 2 Buchstabe b) erwähnten
Abschrift der Erklärung das Bestehen der Voraussetzungen, die die Abschrift der Erklärung das Bestehen der Voraussetzungen, die die
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen, angegeben; außer Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen, angegeben; außer
bei Kollusion zwischen den Parteien oder offensichtlicher bei Kollusion zwischen den Parteien oder offensichtlicher
Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung befreit die in Nr. 2 Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmung befreit die in Nr. 2
Buchstabe a) erwähnte Gegenzeichnung des Erwerbers auf der Erklärung Buchstabe a) erwähnte Gegenzeichnung des Erwerbers auf der Erklärung
den Lieferer der Güter von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die den Lieferer der Güter von seiner Verantwortlichkeit in Bezug auf die
Festlegung des Steuersatzes. Festlegung des Steuersatzes.
Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der Für die Anwendung von Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) werden bei der
Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Erwerbers ist, der Bestimmung, ob die Wohnung die einzige Wohnung des Erwerbers ist, der
eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt: eine natürliche Person ist, folgende Wohnungen nicht berücksichtigt:
- andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder - andere Wohnungen, deren Miteigentümer, Nackteigentümer oder
Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist, Nießbraucher er aufgrund einer Erbschaft ist,
- eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen - eine andere Wohnung, die er als eigene Wohnung nutzt, wo er seinen
Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres Wohnsitz begründet hat und die spätestens am 31. Dezember des Jahres
nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme nach dem Jahr der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme
der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden der in Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Wohnung verkauft worden
ist. ist.
Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Teil des Preises, Der ermäßigte Steuersatz ist nicht anwendbar auf den Teil des Preises,
der sich auf Schwimmbäder, Saunen, Minigolfanlagen, Tennisplätze und der sich auf Schwimmbäder, Saunen, Minigolfanlagen, Tennisplätze und
ähnliche Einrichtungen bezieht. ähnliche Einrichtungen bezieht.
§ 4 - Die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) § 4 - Die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a)
erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums, erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums,
der frühestens wie folgt endet: der frühestens wie folgt endet:
1. in Bezug auf den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer 1. in Bezug auf den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer
Wohnung am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der ersten Wohnung am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der ersten
Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch den Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch den
Bauherrn, der eine natürliche Person ist, Bauherrn, der eine natürliche Person ist,
2. in Bezug auf die Lieferung einer Wohnung mit dem dazugehörigen 2. in Bezug auf die Lieferung einer Wohnung mit dem dazugehörigen
Grund und Boden und die Begründung, Abtretung und Rückabtretung Grund und Boden und die Begründung, Abtretung und Rückabtretung
dinglicher Rechte an einer Wohnung und dem dazugehörigen Grund und dinglicher Rechte an einer Wohnung und dem dazugehörigen Grund und
Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches Boden, die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches
steuerfrei sind, am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der steuerfrei sind, am 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der
ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung durch
den Erwerber, der eine natürliche Person ist. den Erwerber, der eine natürliche Person ist.
Sollten sich innerhalb des weiter oben genannten Zeitraums Änderungen Sollten sich innerhalb des weiter oben genannten Zeitraums Änderungen
ergeben, wodurch die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz ergeben, wodurch die in § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz
2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, 2 Nr. 1 Buchstabe a) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind,
muss der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, muss der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber,
der eine natürliche Person ist: der eine natürliche Person ist:
1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von
drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse sendet, elektronische Adresse sendet,
2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen
Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird,
und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünftels pro Jahr und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünftels pro Jahr
rückführen. rückführen.
Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt, Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt,
wenn der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber, wenn der Bauherr, der eine natürliche Person ist, oder der Erwerber,
der eine natürliche Person ist, stirbt oder bei ordnungsgemäß der eine natürliche Person ist, stirbt oder bei ordnungsgemäß
nachgewiesener höherer Gewalt, die ihn endgültig daran hindert, die in nachgewiesener höherer Gewalt, die ihn endgültig daran hindert, die in
§ 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a) § 1 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a)
erwähnten Bedingungen zu erfüllen. erwähnten Bedingungen zu erfüllen.
§ 5 - Die in § 2 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) § 5 - Die in § 2 Absatz 2 Nr. 1 und § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b)
erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums, erwähnten Bedingungen müssen erfüllt bleiben während eines Zeitraums,
der frühestens am 31. Dezember des fünfzehnten Jahres nach dem Jahr der frühestens am 31. Dezember des fünfzehnten Jahres nach dem Jahr
der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung der ersten Ingebrauchnahme oder der ersten Inbesitznahme der Wohnung
endet. Dieser Mindestvermietungszeitraum wird je nach Fall im endet. Dieser Mindestvermietungszeitraum wird je nach Fall im
Mietvertrag oder im Vertrag über das Verwaltungsmandat, der mit der Mietvertrag oder im Vertrag über das Verwaltungsmandat, der mit der
Agentur für Sozialwohnungen geschlossen wird, festgelegt. Agentur für Sozialwohnungen geschlossen wird, festgelegt.
Sollten sich innerhalb des weiter oben genannten Zeitraums Änderungen Sollten sich innerhalb des weiter oben genannten Zeitraums Änderungen
ergeben, wodurch die in § 2 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz ergeben, wodurch die in § 2 Absatz 2 Nr. 1 beziehungsweise § 3 Absatz
2 Nr. 1 Buchstabe b) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, 2 Nr. 1 Buchstabe b) erwähnten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind,
muss der Bauherr oder der Erwerber: muss der Bauherr oder der Erwerber:
1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von 1. dies in einer Erklärung vermerken, die er innerhalb einer Frist von
drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom drei Monaten ab dem Datum des Eintretens der Änderungen an die vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten angegebene
elektronische Adresse sendet, elektronische Adresse sendet,
2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen 2. dem Staat innerhalb der in Nr. 1 erwähnten Frist den erhaltenen
Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird, Steuervorteil für das Jahr, in dem diese Änderung vorgenommen wird,
und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünfzehntels pro Jahr und die verbleibenden Jahre in Höhe eines Fünfzehntels pro Jahr
rückführen. rückführen.
Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt bei Die in Absatz 2 Nr. 2 erwähnte Rückführung wird nicht durchgeführt bei
ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt, die den Bauherrn oder den ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt, die den Bauherrn oder den
Erwerber endgültig daran hindert, die in § 2 Absatz 2 Nr. 1 Erwerber endgültig daran hindert, die in § 2 Absatz 2 Nr. 1
beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) erwähnten Bedingungen beziehungsweise § 3 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b) erwähnten Bedingungen
zu erfüllen. zu erfüllen.
§ 6 - Was die in den Paragraphen 1 und 2 erwähnten Abbruch- und § 6 - Was die in den Paragraphen 1 und 2 erwähnten Abbruch- und
Wiederaufbauleistungen betrifft, für die gemäß den Artikeln 22 und Wiederaufbauleistungen betrifft, für die gemäß den Artikeln 22 und
22bis § 1 des Gesetzbuches vor dem 1. Januar 2021 ein Steueranspruch 22bis § 1 des Gesetzbuches vor dem 1. Januar 2021 ein Steueranspruch
entstanden ist, ist der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent gemäß den entstanden ist, ist der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent gemäß den
Paragraphen 1 und 2 auf die Leistungen anwendbar, für die der Paragraphen 1 und 2 auf die Leistungen anwendbar, für die der
Steueranspruch ab diesem Datum entsteht, vorausgesetzt, die in § 1 Steueranspruch ab diesem Datum entsteht, vorausgesetzt, die in § 1
Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a) und § 2 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a) Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a) und § 2 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a)
erwähnte Erklärung wird spätestens am 31. März 2021 eingereicht. erwähnte Erklärung wird spätestens am 31. März 2021 eingereicht.
§ 7 - Was die in den Paragraphen 1 und 2 erwähnten Abbruch- und § 7 - Was die in den Paragraphen 1 und 2 erwähnten Abbruch- und
Wiederaufbauleistungen betrifft, für die die Städtebaugenehmigung für Wiederaufbauleistungen betrifft, für die die Städtebaugenehmigung für
die erwähnten Leistungen ab dem 1. Juli 2022 bei der zuständigen die erwähnten Leistungen ab dem 1. Juli 2022 bei der zuständigen
Behörde beantragt wurde, wird die Anwendung des ermäßigten Behörde beantragt wurde, wird die Anwendung des ermäßigten
Steuersatzes von 6 Prozent auf 25 Prozent des Gesamtbetrags der im Steuersatzes von 6 Prozent auf 25 Prozent des Gesamtbetrags der im
Antrag auf Städtebaugenehmigung vorgesehenen Arbeiten begrenzt, für Antrag auf Städtebaugenehmigung vorgesehenen Arbeiten begrenzt, für
die der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent gemäß den Paragraphen 1 und die der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent gemäß den Paragraphen 1 und
2 gewährt werden kann, sofern der Steuerpflichtige den Gegenbeweis 2 gewährt werden kann, sofern der Steuerpflichtige den Gegenbeweis
erbringt, dass der vor dem 31. Dezember 2022 in Rechnung gestellte erbringt, dass der vor dem 31. Dezember 2022 in Rechnung gestellte
Betrag Abbruch- und Wiederaufbauleistungen entspricht, die tatsächlich Betrag Abbruch- und Wiederaufbauleistungen entspricht, die tatsächlich
vor diesem Datum abgeschlossen wurden. vor diesem Datum abgeschlossen wurden.
§ 8 - Für die Anwendung des vorliegenden Artikels wird die § 8 - Für die Anwendung des vorliegenden Artikels wird die
Gesamtwohnfläche eines Einfamilienhauses durch Addition der Flächen Gesamtwohnfläche eines Einfamilienhauses durch Addition der Flächen
aller Wohnräume, gemessen von und bis zu den Innenseiten der aller Wohnräume, gemessen von und bis zu den Innenseiten der
aufgehenden Mauern, ermittelt. aufgehenden Mauern, ermittelt.
Für die Anwendung des vorliegenden Artikels wird die Gesamtwohnfläche Für die Anwendung des vorliegenden Artikels wird die Gesamtwohnfläche
eines Appartements durch Addition der Flächen jedes ebenen Teils des eines Appartements durch Addition der Flächen jedes ebenen Teils des
Appartements, gemessen von und bis zu den Innenseiten der Appartements, gemessen von und bis zu den Innenseiten der
gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche von gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche von
gemeinschaftlichen Teilen oder Räumen, einschließlich des Flachdachs, gemeinschaftlichen Teilen oder Räumen, einschließlich des Flachdachs,
des zentralen Vorraums, der Treppenhäuser und der Außenmauer, wird des zentralen Vorraums, der Treppenhäuser und der Außenmauer, wird
nicht berücksichtigt. nicht berücksichtigt.
Für die Anwendung des vorliegenden Artikels wird die Gesamtwohnfläche Für die Anwendung des vorliegenden Artikels wird die Gesamtwohnfläche
einer Wohneinheit, die Teil eines integrierten Immobilienprojekts für einer Wohneinheit, die Teil eines integrierten Immobilienprojekts für
gemeinschaftliches Wohnen ist, durch Addition der Flächen aller gemeinschaftliches Wohnen ist, durch Addition der Flächen aller
Wohnräume dieser Wohneinheit, gemessen von und bis zu den Innenseiten Wohnräume dieser Wohneinheit, gemessen von und bis zu den Innenseiten
der gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche der der gemeinschaftlichen Grenzmauern, ermittelt. Die Fläche der
Wohnräume, die von den Bewohnern der verschiedenen Wohneinheiten des Wohnräume, die von den Bewohnern der verschiedenen Wohneinheiten des
Projekts gemeinschaftlich genutzt werden, wird für jede individuelle Projekts gemeinschaftlich genutzt werden, wird für jede individuelle
Wohneinheit des Projekts im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten im Wohneinheit des Projekts im Verhältnis zur Anzahl der Wohneinheiten im
Projekt berücksichtigt. Projekt berücksichtigt.
Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen gelten Küchen, Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen gelten Küchen,
Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, bewohnbare Dach- und Kellerräume, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, bewohnbare Dach- und Kellerräume,
Büros und andere zu Wohnzwecken bestimmte Räume als Wohnräume. Büros und andere zu Wohnzwecken bestimmte Räume als Wohnräume.
Wohnräumen gleichgesetzt werden alle Räume, die für die Ausübung einer Wohnräumen gleichgesetzt werden alle Räume, die für die Ausübung einer
wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden. wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden.
Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen wird die Fläche der in Für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen wird die Fläche der in
Absatz 4 erwähnten Wohnräume nur dann berücksichtigt, wenn diese Räume Absatz 4 erwähnten Wohnräume nur dann berücksichtigt, wenn diese Räume
eine Mindestfläche von 4 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m über dem eine Mindestfläche von 4 m2 und eine Mindesthöhe von 2 m über dem
Fußboden haben. Fußboden haben.
Der König kann vorliegenden Paragraphen abändern, ergänzen, ersetzen Der König kann vorliegenden Paragraphen abändern, ergänzen, ersetzen
oder aufheben." oder aufheben."
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2020 Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
A. DE CROO A. DE CROO
Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit
P.-Y. DERMAGNE P.-Y. DERMAGNE
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Fr. VANDENBROUCKE Fr. VANDENBROUCKE
Der Minister der Justiz, beauftragt mit der Nordsee Der Minister der Justiz, beauftragt mit der Nordsee
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
Der Minister der Selbständigen Der Minister der Selbständigen
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
Die Ministerin der Pensionen Die Ministerin der Pensionen
K. LALIEUX K. LALIEUX
Die Staatssekretärin für Haushalt Die Staatssekretärin für Haushalt
E. DE BLEEKER E. DE BLEEKER
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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