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Meertalige weergave van Omzendbrief van 22/05/2002
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Omzendbrief GPI 21 betreffende de overgooier van de politieambtenaren en van de hulpagenten van politie. - Duitse vertaling Circulaire GPI 21 relative au survêtement des fonctionnaires de police et des auxiliaires de police. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
22 MEI 2002. - Omzendbrief GPI 21 betreffende de overgooier van de 22 MAI 2002. - Circulaire GPI 21 relative au survêtement des
politieambtenaren en van de hulpagenten van politie. - Duitse fonctionnaires de police et des auxiliaires de police. - Traduction
vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
21 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 mei 2002 betreffende circulaire GPI 21 du Ministre de l'Intérieur du 22 mai 2002 relative
de overgooier van de politieambtenaren en van de hulpagenten van au survêtement des fonctionnaires de police et des auxiliaires de
politie (Belgisch Staatsblad van 22 juni 2002), opgemaakt door de police (Moniteur belge du 22 juin 2002), établie par le Service
Centrale dienst voor Duitse vertaling van het central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
22. MAI 2002 - Rundschreiben GPI 21 in Bezug auf die Verkehrsweste der 22. MAI 2002 - Rundschreiben GPI 21 in Bezug auf die Verkehrsweste der
Polizeibeamten und Polizeihilfsbediensteten Polizeibeamten und Polizeihilfsbediensteten
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
1. Einleitung 1. Einleitung
In Artikel 141 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation In Artikel 141 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird
bestimmt, dass der König neben der Dienstuniform, den Dienstabzeichen bestimmt, dass der König neben der Dienstuniform, den Dienstabzeichen
und Legitimationskarten auch die anderen Ausweismittel festlegt. und Legitimationskarten auch die anderen Ausweismittel festlegt.
Im Rundschreiben GPI 12 vom 7. November 2001 über die Grundausrüstung Im Rundschreiben GPI 12 vom 7. November 2001 über die Grundausrüstung
der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei wird die der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei wird die
Verkehrsweste als Funktionsausrüstung angesehen. Verkehrsweste als Funktionsausrüstung angesehen.
2. Benutzung 2. Benutzung
2.1 Polizeibeamte: 2.1 Polizeibeamte:
Wie bereits erwähnt, wird die Verkehrsweste als Funktionsausrüstung Wie bereits erwähnt, wird die Verkehrsweste als Funktionsausrüstung
angesehen. Die Verkehrsweste wird entweder über der Grund- oder angesehen. Die Verkehrsweste wird entweder über der Grund- oder
Ausgehuniform oder über der Zivilkleidung getragen und zwar bei Ausgehuniform oder über der Zivilkleidung getragen und zwar bei
Polizeiaktionen, bei denen der Polizeibeamte sehr gut sichtbar sein Polizeiaktionen, bei denen der Polizeibeamte sehr gut sichtbar sein
muss. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Aufträge in Bezug auf den muss. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Aufträge in Bezug auf den
Strassenverkehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Strassenverkehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Zudem kann die Verkehrsweste auch als Ausweismittel unter Zudem kann die Verkehrsweste auch als Ausweismittel unter
Polizeibeamten und dem Bürger gegenüber benutzt werden. Denken wir nur Polizeibeamten und dem Bürger gegenüber benutzt werden. Denken wir nur
an Geld- und Häftlingstransporte. an Geld- und Häftlingstransporte.
Das Tragen der Verkehrsweste entbindet die Beamten NICHT davon, die Das Tragen der Verkehrsweste entbindet die Beamten NICHT davon, die
Legitimation vorzulegen. Folglich darf die Verkehrsweste niemals mit Legitimation vorzulegen. Folglich darf die Verkehrsweste niemals mit
einer Legitimation gleichgesetzt werden. einer Legitimation gleichgesetzt werden.
Der lokale Polizeichef ist befugt, für spezifische Operationen den Der lokale Polizeichef ist befugt, für spezifische Operationen den
Gebrauch der Verkehrsweste näher festzulegen. Gebrauch der Verkehrsweste näher festzulegen.
Aufgrund des Voranstehenden wird dieses Ausrüstungsstück künftig in Aufgrund des Voranstehenden wird dieses Ausrüstungsstück künftig in
die verpflichtende Liste der spezifischen Mindestausrüstung die verpflichtende Liste der spezifischen Mindestausrüstung
aufgenommen, die für das Personal vorgesehen ist, das Aufträge im aufgenommen, die für das Personal vorgesehen ist, das Aufträge im
Bereich Strassenverkehr und/oder Aufrechterhaltung der öffentlichen Bereich Strassenverkehr und/oder Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung ausführt. Denken wir z.B. an die Ausrüstung des Personals der Ordnung ausführt. Denken wir z.B. an die Ausrüstung des Personals der
Eisenbahnpolizei. Eisenbahnpolizei.
2.2 Polizeihilfsbedienstete: 2.2 Polizeihilfsbedienstete:
Die Polizeihilfsbediensteten tragen die Verkehrsweste über ihrer Die Polizeihilfsbediensteten tragen die Verkehrsweste über ihrer
Grund- oder Ausgehuniform, und zwar im Rahmen der Aufträge, die in Grund- oder Ausgehuniform, und zwar im Rahmen der Aufträge, die in
Artikel 58 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines Artikel 58 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnt
sind. sind.
3. Verteilung 3. Verteilung
Um die Integration und einheitliche Erkennbarkeit der Mitglieder der Um die Integration und einheitliche Erkennbarkeit der Mitglieder der
Polizeidienste anzutreiben und zu beschleunigen, hat der Minister des Polizeidienste anzutreiben und zu beschleunigen, hat der Minister des
Innern beschlossen, ausnahmsweise und nur einmal allen Polizeibeamten Innern beschlossen, ausnahmsweise und nur einmal allen Polizeibeamten
und Polizeihilfsbediensteten eine identische Verkehrsweste zur und Polizeihilfsbediensteten eine identische Verkehrsweste zur
Verfügung zu stellen. Verfügung zu stellen.
Die Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei wird Die Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei wird
die Verteilung der Verkehrswesten sowohl an die föderale als auch an die Verteilung der Verkehrswesten sowohl an die föderale als auch an
die lokale Polizei durchführen. die lokale Polizei durchführen.
Die erste Lieferung wird auf Kosten des Föderalstaats erfolgen. Die erste Lieferung wird auf Kosten des Föderalstaats erfolgen.
Zusätzliche Anträge können gerichtet werden an die: Zusätzliche Anträge können gerichtet werden an die:
Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei
Avenue de la Force Aérienne 3 - 1040 ETTERBEEK Avenue de la Force Aérienne 3 - 1040 ETTERBEEK
Tel.: 02-642 76 49 - Fax: 02-642 79 49 Tel.: 02-642 76 49 - Fax: 02-642 79 49
Ergänzende Lieferungen werden gegen Zahlung vorgenommen. Ergänzende Lieferungen werden gegen Zahlung vorgenommen.
4. Visuelle Identität 4. Visuelle Identität
In Bezug auf die visuelle Identität (den Look) und die diesbezüglichen In Bezug auf die visuelle Identität (den Look) und die diesbezüglichen
technischen Spezifikationen sei auf die GPI-Normenhandbücher technischen Spezifikationen sei auf die GPI-Normenhandbücher
hingewiesen, die in Ausarbeitung sind und von denen das erste Handbuch hingewiesen, die in Ausarbeitung sind und von denen das erste Handbuch
Ihnen bereits über die föderale Polizei zugestellt worden ist. Die Ihnen bereits über die föderale Polizei zugestellt worden ist. Die
Verkehrsweste, die für Polizeibeamte wie für Polizeihilfsbedienstete Verkehrsweste, die für Polizeibeamte wie für Polizeihilfsbedienstete
von gleicher Farbe sein wird, wird im Normenhandbuch « von gleicher Farbe sein wird, wird im Normenhandbuch «
Funktionsausrüstung » beschrieben werden. Funktionsausrüstung » beschrieben werden.
Diese Normenhandbücher werden herausgebracht von der: Diese Normenhandbücher werden herausgebracht von der:
Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei Generaldirektion der Materiellen Mittel der föderalen Polizei
Direktion Ausrüstung Direktion Ausrüstung
Dienststelle R & D-Normierung Dienststelle R & D-Normierung
Rue Fritz Toussaint 47, 1050 BRÜSSEL Rue Fritz Toussaint 47, 1050 BRÜSSEL
Tel.: 02-642 64 94 - Fax: 02-642 64 76 Tel.: 02-642 64 94 - Fax: 02-642 64 76
Diese Dienststelle wird die Normierung bald mit der visuellen Diese Dienststelle wird die Normierung bald mit der visuellen
Identität und den technischen Mindestspezifikationen der Verkehrsweste Identität und den technischen Mindestspezifikationen der Verkehrsweste
vervollständigen. vervollständigen.
Bei der Normierung der Uniformen zur Aufrechterhaltung der Bei der Normierung der Uniformen zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung wird dies berücksichtigt werden. öffentlichen Ordnung wird dies berücksichtigt werden.
Die heutigen Verkehrswesten der föderalen und der lokalen Polizei Die heutigen Verkehrswesten der föderalen und der lokalen Polizei
müssen nach und nach bis spätestens zum 1. Januar 2006 aus dem müssen nach und nach bis spätestens zum 1. Januar 2006 aus dem
Strassenbild verschwunden sein. Strassenbild verschwunden sein.
5. Aufbewahrung 5. Aufbewahrung
Die Verkehrsweste muss so aufbewahrt werden, dass Missbräuche durch Die Verkehrsweste muss so aufbewahrt werden, dass Missbräuche durch
Unbefugte unmöglich sind. Die Aufbewahrung der Verkehrsweste liegt in Unbefugte unmöglich sind. Die Aufbewahrung der Verkehrsweste liegt in
der Verantwortung der Einheit oder des individuellen Polizeibeamten. der Verantwortung der Einheit oder des individuellen Polizeibeamten.
6. Verlust und Diebstahl 6. Verlust und Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl einer Verkehrsweste ist als Der Verlust oder Diebstahl einer Verkehrsweste ist als
Sicherheitsvorfall anzusehen. Es muss eine Untersuchung über die Sicherheitsvorfall anzusehen. Es muss eine Untersuchung über die
Umstände dieser Vorfälle eingeleitet werden. Umstände dieser Vorfälle eingeleitet werden.
7. Beschädigung 7. Beschädigung
Im Fall einer irreparablen Beschädigung darf die Verkehrsweste vor Ort Im Fall einer irreparablen Beschädigung darf die Verkehrsweste vor Ort
durch die Einheit vernichtet werden. Dem betroffenen Polizeibeamten durch die Einheit vernichtet werden. Dem betroffenen Polizeibeamten
wird eine neue Verkehrsweste ausgehändigt. wird eine neue Verkehrsweste ausgehändigt.
8. Rücknahme 8. Rücknahme
In folgenden Fällen wird die Verkehrsweste zurückgenommen: In folgenden Fällen wird die Verkehrsweste zurückgenommen:
- Pensionierung, - Pensionierung,
- endgültige Amtsenthebung, - endgültige Amtsenthebung,
- Änderung der Stellung (von statutarisch zu Calog), - Änderung der Stellung (von statutarisch zu Calog),
- Todesfall, - Todesfall,
- als interne Massnahme. - als interne Massnahme.
Die Verkehrsweste ist Teil der Funktionsausrüstung, bleibt Eigentum Die Verkehrsweste ist Teil der Funktionsausrüstung, bleibt Eigentum
des Polizeikorps und muss somit im Fall von Mobilität zurückgegeben des Polizeikorps und muss somit im Fall von Mobilität zurückgegeben
werden. werden.
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über
Voraufgehendes zu informieren. Voraufgehendes zu informieren.
Des Weiteren bitte ich Sie, das Datum, an dem das vorliegende Des Weiteren bitte ich Sie, das Datum, an dem das vorliegende
Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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