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Omzendbrief betreffende de kiesverrichtingen op 8 oktober 2000 Duitse vertaling | Circulaire relative aux opérations électorales du 8 octobre 2000 Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
22 JUNI 2000. - Omzendbrief betreffende de kiesverrichtingen op 8 | 22 JUIN 2000. - Circulaire relative aux opérations électorales du 8 |
oktober 2000 Duitse vertaling | octobre 2000 Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 juni 2000 betreffende de | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 22 juin 2000 relative aux |
kiesverrichtingen op 8 oktober 2000 (Belgisch Staatsblad van 24 juni | opérations électorales du 8 octobre 2000 (Moniteur belge du 24 juin |
2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | 2000), établie par le Service central de traduction allemande du |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
22. JUNI 2000 - Rundschreiben über die Wahlverrichtungen vom 8. | 22. JUNI 2000 - Rundschreiben über die Wahlverrichtungen vom 8. |
Oktober 2000 | Oktober 2000 |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
Zur Information: | Zur Information: |
An das Bürgermeister- und Schöffenkollegium | An das Bürgermeister- und Schöffenkollegium |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Schöffin, sehr geehrter Herr Schöffe, | Sehr geehrte Frau Schöffin, sehr geehrter Herr Schöffe, |
mit diesem Rundschreiben möchte ich Sie auf eine spezifische Aufgabe | mit diesem Rundschreiben möchte ich Sie auf eine spezifische Aufgabe |
der Vorsitzenden der Wahlbürovorstände hinweisen. Nachdem die Wähler | der Vorsitzenden der Wahlbürovorstände hinweisen. Nachdem die Wähler |
ihre Stimme abgegeben haben, müssen die Vorsitzenden oder ein von | ihre Stimme abgegeben haben, müssen die Vorsitzenden oder ein von |
ihnen beauftragter Beisitzer die Wahlaufforderungen mit einem Stempel | ihnen beauftragter Beisitzer die Wahlaufforderungen mit einem Stempel |
mit dem Namen des Kantons und der Gemeinde, in denen die Stimmabgabe | mit dem Namen des Kantons und der Gemeinde, in denen die Stimmabgabe |
stattfindet, und dem Datum der Wahl versehen (Artikel 9bis § 5 Absatz | stattfindet, und dem Datum der Wahl versehen (Artikel 9bis § 5 Absatz |
3 des Grundlagengesetzes über die Provinzialwahlen und Artikel 37 | 3 des Grundlagengesetzes über die Provinzialwahlen und Artikel 37 |
Absatz 3 des Gemeindewahlgesetzes). | Absatz 3 des Gemeindewahlgesetzes). |
Vorsitzende von Wahlbürovorständen, die dieser Abstempelungspflicht | Vorsitzende von Wahlbürovorständen, die dieser Abstempelungspflicht |
bewusst nicht nachkommen, können strafrechtliche Sanktionen verwirken. | bewusst nicht nachkommen, können strafrechtliche Sanktionen verwirken. |
Laut Artikel 193 des Wahlgesetzbuches werden Mitglieder eines | Laut Artikel 193 des Wahlgesetzbuches werden Mitglieder eines |
Wahlkollegiums, die durch Tätlichkeiten oder Drohungen die | Wahlkollegiums, die durch Tätlichkeiten oder Drohungen die |
Wahlverrichtungen verzögert oder verhindert haben, mit einer | Wahlverrichtungen verzögert oder verhindert haben, mit einer |
Gefängnisstrafe von fünfzehn Tagen bis zu einem Jahr und mit einer | Gefängnisstrafe von fünfzehn Tagen bis zu einem Jahr und mit einer |
Geldstrafe von einhundert bis zu eintausend Franken belegt. | Geldstrafe von einhundert bis zu eintausend Franken belegt. |
Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben im Verwaltungsblatt der Provinz zu | Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben im Verwaltungsblatt der Provinz zu |
veröffentlichen. | veröffentlichen. |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
A. Duquesne. | A. Duquesne. |