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Meertalige weergave van Omzendbrief van 22/06/2000
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Omzendbrief betreffende de kiesverrichtingen op 8 oktober 2000 Duitse vertaling Circulaire relative aux opérations électorales du 8 octobre 2000 Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
22 JUNI 2000. - Omzendbrief betreffende de kiesverrichtingen op 8 22 JUIN 2000. - Circulaire relative aux opérations électorales du 8
oktober 2000 Duitse vertaling octobre 2000 Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 22 juni 2000 betreffende de circulaire du Ministre de l'Intérieur du 22 juin 2000 relative aux
kiesverrichtingen op 8 oktober 2000 (Belgisch Staatsblad van 24 juni opérations électorales du 8 octobre 2000 (Moniteur belge du 24 juin
2000), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het 2000), établie par le Service central de traduction allemande du
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
22. JUNI 2000 - Rundschreiben über die Wahlverrichtungen vom 8. 22. JUNI 2000 - Rundschreiben über die Wahlverrichtungen vom 8.
Oktober 2000 Oktober 2000
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
Zur Information: Zur Information:
An das Bürgermeister- und Schöffenkollegium An das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Schöffin, sehr geehrter Herr Schöffe, Sehr geehrte Frau Schöffin, sehr geehrter Herr Schöffe,
mit diesem Rundschreiben möchte ich Sie auf eine spezifische Aufgabe mit diesem Rundschreiben möchte ich Sie auf eine spezifische Aufgabe
der Vorsitzenden der Wahlbürovorstände hinweisen. Nachdem die Wähler der Vorsitzenden der Wahlbürovorstände hinweisen. Nachdem die Wähler
ihre Stimme abgegeben haben, müssen die Vorsitzenden oder ein von ihre Stimme abgegeben haben, müssen die Vorsitzenden oder ein von
ihnen beauftragter Beisitzer die Wahlaufforderungen mit einem Stempel ihnen beauftragter Beisitzer die Wahlaufforderungen mit einem Stempel
mit dem Namen des Kantons und der Gemeinde, in denen die Stimmabgabe mit dem Namen des Kantons und der Gemeinde, in denen die Stimmabgabe
stattfindet, und dem Datum der Wahl versehen (Artikel 9bis § 5 Absatz stattfindet, und dem Datum der Wahl versehen (Artikel 9bis § 5 Absatz
3 des Grundlagengesetzes über die Provinzialwahlen und Artikel 37 3 des Grundlagengesetzes über die Provinzialwahlen und Artikel 37
Absatz 3 des Gemeindewahlgesetzes). Absatz 3 des Gemeindewahlgesetzes).
Vorsitzende von Wahlbürovorständen, die dieser Abstempelungspflicht Vorsitzende von Wahlbürovorständen, die dieser Abstempelungspflicht
bewusst nicht nachkommen, können strafrechtliche Sanktionen verwirken. bewusst nicht nachkommen, können strafrechtliche Sanktionen verwirken.
Laut Artikel 193 des Wahlgesetzbuches werden Mitglieder eines Laut Artikel 193 des Wahlgesetzbuches werden Mitglieder eines
Wahlkollegiums, die durch Tätlichkeiten oder Drohungen die Wahlkollegiums, die durch Tätlichkeiten oder Drohungen die
Wahlverrichtungen verzögert oder verhindert haben, mit einer Wahlverrichtungen verzögert oder verhindert haben, mit einer
Gefängnisstrafe von fünfzehn Tagen bis zu einem Jahr und mit einer Gefängnisstrafe von fünfzehn Tagen bis zu einem Jahr und mit einer
Geldstrafe von einhundert bis zu eintausend Franken belegt. Geldstrafe von einhundert bis zu eintausend Franken belegt.
Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben im Verwaltungsblatt der Provinz zu Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben im Verwaltungsblatt der Provinz zu
veröffentlichen. veröffentlichen.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
A. Duquesne. A. Duquesne.
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