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              | Ministeriële omzendbrief GPI 36ter betreffende de schadeloosstelling van de gedeeltelijke tijdelijke arbeidsongeschiktheid. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 36ter relative à l'indemnisation de l'incapacité de travail partielle temporaire. - Traduction allemande | 
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | 
| 21 MAART 2014. - Ministeriële omzendbrief GPI 36ter betreffende de | 21 MARS 2014. - Circulaire ministérielle GPI 36ter relative à | 
| schadeloosstelling van de gedeeltelijke tijdelijke | l'indemnisation de l'incapacité de travail partielle temporaire. - | 
| arbeidsongeschiktheid. - Duitse vertaling | Traduction allemande | 
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | 
| 36ter van de Minister van Binnenlandse Zaken van 21 maart 2014 | circulaire GPI 36ter de la Ministre de l'Intérieur du 21 mars 2014 | 
| betreffende de schadeloosstelling van de gedeeltelijke tijdelijke | relative à l'indemnisation de l'incapacité de travail partielle | 
| arbeidsongeschiktheid (Belgisch Staatsblad van 7 april 2014). | temporaire (Moniteur belge du 7 avril 2014). | 
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | 
| 21. MÄRZ 2014 - Ministerielles Rundschreiben GPI 36ter über die | 21. MÄRZ 2014 - Ministerielles Rundschreiben GPI 36ter über die | 
| Entschädigung für teilweise zeitweilige Arbeitsunfähigkeit | Entschädigung für teilweise zeitweilige Arbeitsunfähigkeit | 
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | 
| An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | 
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister | 
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | 
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | 
| An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | 
| An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und | 
| der lokalen Polizei | der lokalen Polizei | 
| Zur Information: | Zur Information: | 
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | 
| Vorbeugung | Vorbeugung | 
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | 
| Polizei | Polizei | 
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | 
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | 
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | 
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | 
| Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | 
| Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | 
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, | 
| aufgrund der im Protokoll 340/1 des Verhandlungsausschusses für die | aufgrund der im Protokoll 340/1 des Verhandlungsausschusses für die | 
| Polizeidienste festgehaltenen Ergebnisse der Sektorenverhandlungen | Polizeidienste festgehaltenen Ergebnisse der Sektorenverhandlungen | 
| 2012-2013 wird mit vorliegendem Rundschreiben bezweckt, das | 2012-2013 wird mit vorliegendem Rundschreiben bezweckt, das | 
| Ministerielle Rundschreiben GPI 36 vom 26. März 2003 über die | Ministerielle Rundschreiben GPI 36 vom 26. März 2003 über die | 
| zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, die bleibende Arbeitsunfähigkeit und | zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, die bleibende Arbeitsunfähigkeit und | 
| die Neuzuweisung infolge von Arbeitsunfällen sowie über die Rente, die | die Neuzuweisung infolge von Arbeitsunfällen sowie über die Rente, die | 
| im Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls an die Rechtsnachfolger zu | im Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls an die Rechtsnachfolger zu | 
| entrichten ist, hinsichtlich der Entschädigung für teilweise | entrichten ist, hinsichtlich der Entschädigung für teilweise | 
| zeitweilige Arbeitsunfähigkeit zu ergänzen. | zeitweilige Arbeitsunfähigkeit zu ergänzen. | 
| Im Rahmen der vorerwähnten Verhandlungen ist nämlich beschlossen | Im Rahmen der vorerwähnten Verhandlungen ist nämlich beschlossen | 
| worden, dass ein Personalmitglied, das infolge eines Arbeitsunfalls | worden, dass ein Personalmitglied, das infolge eines Arbeitsunfalls | 
| teilweise zeitweilig arbeitsunfähig ist, das heißt ein | teilweise zeitweilig arbeitsunfähig ist, das heißt ein | 
| Personalmitglied, dem ein Anspruch auf die Regelung der | Personalmitglied, dem ein Anspruch auf die Regelung der | 
| Teilzeitleistungen zugebilligt worden ist, Anrecht auf die im | Teilzeitleistungen zugebilligt worden ist, Anrecht auf die im | 
| Rundschreiben GPI 36 erwähnte Entschädigung hat. | Rundschreiben GPI 36 erwähnte Entschädigung hat. | 
| Im Prinzip kann ein Personalmitglied, das infolge eines Arbeitsunfalls | Im Prinzip kann ein Personalmitglied, das infolge eines Arbeitsunfalls | 
| Teilzeitleistungen erbringt, auch an Wochenenden, an Feiertagen oder | Teilzeitleistungen erbringt, auch an Wochenenden, an Feiertagen oder | 
| nachts Dienstleistungen erbringen. In Bezug auf die gemäß Punkt 4.2.2 | nachts Dienstleistungen erbringen. In Bezug auf die gemäß Punkt 4.2.2 | 
| des Rundschreibens GPI 36 berechneten Pauschalbeträge für nicht | des Rundschreibens GPI 36 berechneten Pauschalbeträge für nicht | 
| bezogene Zulagen für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit | bezogene Zulagen für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit | 
| ist nunmehr folgende Unterscheidung zu machen: | ist nunmehr folgende Unterscheidung zu machen: | 
| -Wenn das Personalmitglied keine Dienstleistungen an einem Wochenende, | -Wenn das Personalmitglied keine Dienstleistungen an einem Wochenende, | 
| an einem Feiertag oder nachts erbringt, wird der Pauschalbetrag | an einem Feiertag oder nachts erbringt, wird der Pauschalbetrag | 
| gewährt. | gewährt. | 
| - Wenn das Personalmitglied Dienstleistungen an einem Wochenende, an | - Wenn das Personalmitglied Dienstleistungen an einem Wochenende, an | 
| einem Feiertag oder nachts erbringt und der Betrag der für die | einem Feiertag oder nachts erbringt und der Betrag der für die | 
| tatsächlich erbrachten Leistungen gewährten Zulagen unter dem | tatsächlich erbrachten Leistungen gewährten Zulagen unter dem | 
| Pauschalbetrag liegt, wird der Betrag der Zulagen für die tatsächlich | Pauschalbetrag liegt, wird der Betrag der Zulagen für die tatsächlich | 
| erbrachten Leistungen bis zum Pauschalbetrag ergänzt. | erbrachten Leistungen bis zum Pauschalbetrag ergänzt. | 
| - Wenn das Personalmitglied Dienstleistungen an einem Wochenende, an | - Wenn das Personalmitglied Dienstleistungen an einem Wochenende, an | 
| einem Feiertag oder nachts erbringt, der Betrag der für die | einem Feiertag oder nachts erbringt, der Betrag der für die | 
| tatsächlich erbrachten Leistungen gewährten Zulagen jedoch über dem | tatsächlich erbrachten Leistungen gewährten Zulagen jedoch über dem | 
| Pauschalbetrag liegt, erhält das Personalmitglied natürlich nur die | Pauschalbetrag liegt, erhält das Personalmitglied natürlich nur die | 
| für die tatsächlich erbrachten Leistungen geschuldeten Zulagen. | für die tatsächlich erbrachten Leistungen geschuldeten Zulagen. | 
| Die in vorliegendem Rundschreiben festgelegten Grundsätze sind ab dem | Die in vorliegendem Rundschreiben festgelegten Grundsätze sind ab dem | 
| Datum seines Inkrafttretens auf die Zeiträume der teilweisen | Datum seines Inkrafttretens auf die Zeiträume der teilweisen | 
| zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit anwendbar. | zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit anwendbar. | 
| Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | 
| Chancengleichheit | Chancengleichheit | 
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |