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Omzendbrief GPI 76 betreffende de overdracht van verloven van 2013 en de toekenning van sommige verloven in 2014. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 76 concernant le report des congés de 2013 et l'octroi de certains congés en 2014. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
19 DECEMBER 2013. - Omzendbrief GPI 76 betreffende de overdracht van | 19 DECEMBRE 2013. - Circulaire GPI 76 concernant le report des congés |
verloven van 2013 en de toekenning van sommige verloven in 2014. - Duitse vertaling | de 2013 et l'octroi de certains congés en 2014. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de Omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
76 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 december 2013 | Circulaire GPI 76 du Ministre de l'Intérieur du 19 décembre 2013 |
betreffende de overdracht van verloven van 2013 en de toekenning van | concernant le report des congés de 2013 et l'octroi de certains congés |
sommige verloven in 2014 (Belgisch Staatsblad van 6 januari 2014). | en 2014 (Moniteur belge du 6 janvier 2014). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
19. DEZEMBER 2013 - Rundschreiben GPI 76 in Bezug auf die Übertragung | 19. DEZEMBER 2013 - Rundschreiben GPI 76 in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen | von Urlaubstagen |
des Jahres 2013 und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2014 | des Jahres 2013 und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2014 |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, |
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen | aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen |
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 11.12.2013 (HKA | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 11.12.2013 (HKA |
122) geäußert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die | 122) geäußert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die |
Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres | Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres |
2013 und die Richtlinien für das Jahr 2014 in Bezug auf die | 2013 und die Richtlinien für das Jahr 2014 in Bezug auf die |
verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der Generalkommissarin oder | verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der Generalkommissarin oder |
vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, an denen bestimmte | vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, an denen bestimmte |
Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2013: | 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2013: |
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der | Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der |
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne | Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne |
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres | weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres |
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 | genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 |
erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist | erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist |
folglich nicht anwendbar. | folglich nicht anwendbar. |
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen | Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen |
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2013, der nicht | Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2013, der nicht |
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste | genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste |
bedingungslos bis zum 1. April 2014 genommen werden. | bedingungslos bis zum 1. April 2014 genommen werden. |
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die | Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die |
ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen | ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen |
oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder | oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder |
eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. | eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. |
Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April | Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April |
2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 | 2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 |
übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die | übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die |
Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der | Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der |
Internetseite www.poldoc.be einsehen können. | Internetseite www.poldoc.be einsehen können. |
2. Urlaubskalender 2014: | 2. Urlaubskalender 2014: |
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den |
Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom | Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom |
Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei | Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei |
bestimmt, gewährt. | bestimmt, gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2014: | Richtlinien für das Jahr 2014: |
Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin | Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2014 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2014 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2014 fallen ein gesetzlicher Feiertag (1. November) und zwei | Im Jahr 2014 fallen ein gesetzlicher Feiertag (1. November) und zwei |
verordnungsrechtliche Feiertage (2. und 15. November) auf einen | verordnungsrechtliche Feiertage (2. und 15. November) auf einen |
Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein | Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein |
Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 | Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 |
Absatz 2 RSPol sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der | Absatz 2 RSPol sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der |
Polizeidienste auf den 2. Mai, den 30. Mai beziehungsweise den 10. | Polizeidienste auf den 2. Mai, den 30. Mai beziehungsweise den 10. |
November 2014 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen | November 2014 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen |
werden. | werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
auf den 2. Mai, den 30. Mai oder den 10. November festgelegt haben, | auf den 2. Mai, den 30. Mai oder den 10. November festgelegt haben, |
können sie von dieser Regel abweichen. | können sie von dieser Regel abweichen. |
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |