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Meertalige weergave van Omzendbrief van 19/12/2013
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Omzendbrief GPI 76 betreffende de overdracht van verloven van 2013 en de toekenning van sommige verloven in 2014. - Duitse vertaling Circulaire GPI 76 concernant le report des congés de 2013 et l'octroi de certains congés en 2014. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
19 DECEMBER 2013. - Omzendbrief GPI 76 betreffende de overdracht van 19 DECEMBRE 2013. - Circulaire GPI 76 concernant le report des congés
verloven van 2013 en de toekenning van sommige verloven in 2014. - Duitse vertaling de 2013 et l'octroi de certains congés en 2014. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de Omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
76 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 december 2013 Circulaire GPI 76 du Ministre de l'Intérieur du 19 décembre 2013
betreffende de overdracht van verloven van 2013 en de toekenning van concernant le report des congés de 2013 et l'octroi de certains congés
sommige verloven in 2014 (Belgisch Staatsblad van 6 januari 2014). en 2014 (Moniteur belge du 6 janvier 2014).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
19. DEZEMBER 2013 - Rundschreiben GPI 76 in Bezug auf die Übertragung 19. DEZEMBER 2013 - Rundschreiben GPI 76 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen von Urlaubstagen
des Jahres 2013 und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2014 des Jahres 2013 und die Gewährung bestimmter Urlaubstage im Jahr 2014
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin,
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 11.12.2013 (HKA Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 11.12.2013 (HKA
122) geäußert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die 122) geäußert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die
Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres Richtlinien in Bezug auf die Übertragung von Urlaubstagen des Jahres
2013 und die Richtlinien für das Jahr 2014 in Bezug auf die 2013 und die Richtlinien für das Jahr 2014 in Bezug auf die
verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der Generalkommissarin oder verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der Generalkommissarin oder
vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, an denen bestimmte vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, an denen bestimmte
Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2013: 1. Übertragung der Urlaubstage des Jahres 2013:
Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der Im Rahmen der Neubewertung des Statuts der Personalmitglieder der
Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne Polizeidienste ist beschlossen worden, dass der Jahresurlaub ohne
weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres weitere Formalitäten bis zum 1. April des folgenden Kalenderjahres
genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7 genommen werden kann. Die in Artikel VIII.1 Absatz 2 AEPol/ST7
erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist erwähnte Bedingung für die Verweigerung des beantragten Urlaubs ist
folglich nicht anwendbar. folglich nicht anwendbar.
Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen Bis zur formellen Anpassung der diesbezüglichen
Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2013, der nicht Verordnungsbestimmungen kann der Jahresurlaub von 2013, der nicht
genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste genommen worden ist, von allen Personalmitgliedern der Polizeidienste
bedingungslos bis zum 1. April 2014 genommen werden. bedingungslos bis zum 1. April 2014 genommen werden.
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die
ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen
oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder
eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1.
Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April
2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015
übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die übertragen können. Für weitere Informationen verweise ich Sie auf die
Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der Mitteilung DGS/DSJ/A-2010/14916 vom 20. April 2010, die Sie auf der
Internetseite www.poldoc.be einsehen können. Internetseite www.poldoc.be einsehen können.
2. Urlaubskalender 2014: 2. Urlaubskalender 2014:
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den
Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom
Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei
bestimmt, gewährt. bestimmt, gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2014: Richtlinien für das Jahr 2014:
Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2014 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2014
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2014 fallen ein gesetzlicher Feiertag (1. November) und zwei Im Jahr 2014 fallen ein gesetzlicher Feiertag (1. November) und zwei
verordnungsrechtliche Feiertage (2. und 15. November) auf einen verordnungsrechtliche Feiertage (2. und 15. November) auf einen
Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein
Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13
Absatz 2 RSPol sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der Absatz 2 RSPol sind diese drei Tage für alle Personalmitglieder der
Polizeidienste auf den 2. Mai, den 30. Mai beziehungsweise den 10. Polizeidienste auf den 2. Mai, den 30. Mai beziehungsweise den 10.
November 2014 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen November 2014 festgelegt worden, sodass drei Brückentage geschaffen
werden. werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 2. Mai, den 30. Mai oder den 10. November festgelegt haben, auf den 2. Mai, den 30. Mai oder den 10. November festgelegt haben,
können sie von dieser Regel abweichen. können sie von dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der
Chancengleichheit Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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