Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 15/01/1999
← Terug naar "Omzendbrief OOP 27ter tot wijziging van de omzendbrief OOP 27 van 30 juli 1998 betreffende de handhaving van de openbare orde naar aanleiding van voetbalwedstrijden. - Duitse Vertaling "
Omzendbrief OOP 27ter tot wijziging van de omzendbrief OOP 27 van 30 juli 1998 betreffende de handhaving van de openbare orde naar aanleiding van voetbalwedstrijden. - Duitse Vertaling Circulaire OOP 27ter modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de matches de football. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 15 JANUARI 1999. - Omzendbrief OOP 27ter tot wijziging van de omzendbrief OOP 27 van 30 juli 1998 betreffende de handhaving van de openbare orde naar aanleiding van voetbalwedstrijden. - Duitse Vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP 27ter van 15 januari 1999 tot wijziging van de omzendbrief OOP 27 van 30 juli 1998 betreffende de handhaving van de openbare orde naar aanleiding van voetbalwedstrijden, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. MINISTERE DE L'INTERIEUR 15 JANVIER 1999. - Circulaire OOP 27ter modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de matches de football. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire OOP 27ter du Ministre de l'Intérieur du 15 janvier 1999 modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de matches de football, établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIEUM DES INNERN MINISTERIEUM DES INNERN
15. JANUAR 1999 - Rundschreiben OOP 27ter 15. JANUAR 1999 - Rundschreiben OOP 27ter
zur Abänderung des Rundschreibens OOP 27 vom 30. Juli 1998 zur Abänderung des Rundschreibens OOP 27 vom 30. Juli 1998
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei
Fussballspielen Fussballspielen
An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister und Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
mit diesem Rundschreiben wird das Rundschreiben OOP 27 vom 30. Juli mit diesem Rundschreiben wird das Rundschreiben OOP 27 vom 30. Juli
1998 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei 1998 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei
Fussballspielen mit Wirkung vom 1. Januar 1999 abgeändert. Das Fussballspielen mit Wirkung vom 1. Januar 1999 abgeändert. Das
Rundschreiben OOP 27bis ist ab diesem Datum aufgehoben. Rundschreiben OOP 27bis ist ab diesem Datum aufgehoben.
Diese Abänderung ist nach Verhandlungen zwischen dem Minister des Diese Abänderung ist nach Verhandlungen zwischen dem Minister des
Innern, dem Königlichen Belgischen Fussballverband und der Profiliga Innern, dem Königlichen Belgischen Fussballverband und der Profiliga
zustande gekommen. Die dabei erzielte Vereinbarung soll es zustande gekommen. Die dabei erzielte Vereinbarung soll es
ermöglichen, via das Kartenverkaufssytem gegen Hooliganismus anzugehen ermöglichen, via das Kartenverkaufssytem gegen Hooliganismus anzugehen
und für eine korrekte Trennung der rivalisierenden Fans zu sorgen. Mit und für eine korrekte Trennung der rivalisierenden Fans zu sorgen. Mit
diesem System soll dafür gesorgt werden, dass Zuschauer ihrem diesem System soll dafür gesorgt werden, dass Zuschauer ihrem
Lieblingssport beiwohnen können, ohne von den erforderlich gewordenen Lieblingssport beiwohnen können, ohne von den erforderlich gewordenen
Kontrollen gestört zu werden. Kontrollen gestört zu werden.
Das demnächst in Kraft tretende Fussballgesetz bietet eine Das demnächst in Kraft tretende Fussballgesetz bietet eine
Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus. Hierdurch wird Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus. Hierdurch wird
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Fussballspielen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Fussballspielen
flexibler gehandhabt werden können. flexibler gehandhabt werden können.
Die anzuwendende Vorgehensweise wird aufgrund des betreffenden Spiels Die anzuwendende Vorgehensweise wird aufgrund des betreffenden Spiels
gewählt. Folgende Bestimmungen ersetzen ebenfalls Nummer 2.1 des gewählt. Folgende Bestimmungen ersetzen ebenfalls Nummer 2.1 des
Rundschreibens OOP 27 über das Management der Eintrittskarten. Rundschreibens OOP 27 über das Management der Eintrittskarten.
1) 1. Division 1) 1. Division
1.1 Allgemeine Regel 1.1 Allgemeine Regel
Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben
möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches
Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass)
oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem
Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die
Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers
ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des
Identifizierungsdokuments angegeben sein. Identifizierungsdokuments angegeben sein.
Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer
dürfen Eintrittskarten verkaufen. dürfen Eintrittskarten verkaufen.
1.2 Verkaufsstellen 1.2 Verkaufsstellen
a) Klubsekretariate a) Klubsekretariate
Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den
Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine
Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten,
und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten
mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der
Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen,
die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die
namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den
Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. Polizeidiensten zur Verfügung gestellt.
Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an
Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem
für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der
Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss
vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird,
wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich
während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht
hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
b) Dezentralisierte Verkaufsstellen b) Dezentralisierte Verkaufsstellen
Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat
des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen
elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten
auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind.
Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an
Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem
für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der
Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss
vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird,
wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich
während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht
hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
c) Schalter c) Schalter
Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer
höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich
nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht.
d) Ausnahmen d) Ausnahmen
Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12
Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel
durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden.
1.3. Massnahmen in bezug auf die Zugangskontrollen 1.3. Massnahmen in bezug auf die Zugangskontrollen
1.3.1. Risikospiele 1.3.1. Risikospiele
In der ersten Phase, das heisst, solange bis das Fussballgesetz erste In der ersten Phase, das heisst, solange bis das Fussballgesetz erste
Früchte getragen hat und das Kartenverkaufssystem ausreichende Früchte getragen hat und das Kartenverkaufssystem ausreichende
Garantien bietet, muss der Veranstalter bei Risikospielen zusätzliche Garantien bietet, muss der Veranstalter bei Risikospielen zusätzliche
Kontrollmassnahmen ergreifen. Kontrollmassnahmen ergreifen.
Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche
eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf
den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2 den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2
des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien. des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien.
Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung
Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der
Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch
nehmen. nehmen.
Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche
Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams
je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw.
1.3.2. Trennung der Fans 1.3.2. Trennung der Fans
Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende
Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden
Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben. Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben.
1.3.3. Überbesetzung 1.3.3. Überbesetzung
Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der
Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu
verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt.
Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener
Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien
rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen,
keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen.
1.3.4. Überwachungskameras 1.3.4. Überwachungskameras
Unbeschadet der Anwendung der in Nummer 1.1.4 des Musters des Unbeschadet der Anwendung der in Nummer 1.1.4 des Musters des
Vereinbarungsprotokolls erwähnten Bestimmungen muss jeder Platz im Vereinbarungsprotokolls erwähnten Bestimmungen muss jeder Platz im
Stadion mit einer von der Kommandostelle aus gesteuerten und an ein Stadion mit einer von der Kommandostelle aus gesteuerten und an ein
Aufzeichnungsgerät angeschlossenen Kamera gefilmt werden können. Die Aufzeichnungsgerät angeschlossenen Kamera gefilmt werden können. Die
Aufzeichnungen werden den Behörden zur Verfügung gestellt. Aufzeichnungen werden den Behörden zur Verfügung gestellt.
1.4. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten 1.4. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten
1.4.1. Fälschung 1.4.1. Fälschung
Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen
Nachahmung und Fälschung gesichert sein. Nachahmung und Fälschung gesichert sein.
1.4.2. Inhalt 1.4.2. Inhalt
Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt
sein: sein:
- betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des
Anpfiffs, Anpfiffs,
- Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und
gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer
verursacht, verursacht,
- Plan des Stadions, - Plan des Stadions,
- Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten, - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten,
- Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten.
1.4.3. Zugangskontrolle 1.4.3. Zugangskontrolle
Zugangskontrollen müssen so organisiert werden, dass: Zugangskontrollen müssen so organisiert werden, dass:
- der Zugang zum Stadion so fliessend wie möglich verläuft, - der Zugang zum Stadion so fliessend wie möglich verläuft,
- pro Eintrittskarte nur eine Zugangsmöglichkeit besteht. - pro Eintrittskarte nur eine Zugangsmöglichkeit besteht.
Über jedem Eingang muss vermerkt sein, dass jede Person, die das Über jedem Eingang muss vermerkt sein, dass jede Person, die das
Stadion betritt, sich verpflichtet, die interne Stadionordnung Stadion betritt, sich verpflichtet, die interne Stadionordnung
einzuhalten. einzuhalten.
2) 2. Division 2) 2. Division
2.1. Allgemeines 2.1. Allgemeines
Die Spiele werden nicht mehr vom Minister der Innern, sondern vom Die Spiele werden nicht mehr vom Minister der Innern, sondern vom
Bürgermeister als Risikospiel eingestuft. Diese Einstufung hat Bürgermeister als Risikospiel eingestuft. Diese Einstufung hat
keinerlei Einfluss auf den Kartenverkauf. Der Bürgermeister beruft keinerlei Einfluss auf den Kartenverkauf. Der Bürgermeister beruft
sich hierbei auf die in Nummer 2.2 des Rundschreibens OOP 27 sich hierbei auf die in Nummer 2.2 des Rundschreibens OOP 27
vorgesehenen Kriterien. vorgesehenen Kriterien.
Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen
die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle
Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem
Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt
die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams. die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams.
In bezug auf die Überwachungskameras bleiben die Bestimmungen von Nr. In bezug auf die Überwachungskameras bleiben die Bestimmungen von Nr.
1.1.4 des Musters des Vereinbarungsprotokolls weiterhin anwendbar. 1.1.4 des Musters des Vereinbarungsprotokolls weiterhin anwendbar.
2.2. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten 2.2. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten
Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt
sein: sein:
- betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des
Anpfiffs, Anpfiffs,
- Plan des Stadions, - Plan des Stadions,
- Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten. - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten.
Die Vorschriften für die Trennung der rivalisierenden Fans und die Die Vorschriften für die Trennung der rivalisierenden Fans und die
Massnahmen gegen die Überbesetzung der Blocks gelten Massnahmen gegen die Überbesetzung der Blocks gelten
selbstverständlich auch für die zweite Division. selbstverständlich auch für die zweite Division.
3. Pokalspiele 3. Pokalspiele
Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen
Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen
der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen
müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres
Personalausweises auch an den in Nummer 1.2 Buchstabe b des Personalausweises auch an den in Nummer 1.2 Buchstabe b des
vorliegenden Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten vorliegenden Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten
kaufen können. kaufen können.
4. Ausführungsfrist 4. Ausführungsfrist
Das oben beschriebene System wird im Laufe der zweiten Hälfte der Das oben beschriebene System wird im Laufe der zweiten Hälfte der
Saison 1998-1999 umgesetzt. Saison 1998-1999 umgesetzt.
Ab dem 1. Juli 1999 wird dieses System aufgrund eines Erlasses zur Ab dem 1. Juli 1999 wird dieses System aufgrund eines Erlasses zur
Ausführung des Fussballgesetzes Pflicht. Ausführung des Fussballgesetzes Pflicht.
Ab dem 1. Juli 2000 werden folgende Punkte angepasst: Ab dem 1. Juli 2000 werden folgende Punkte angepasst:
Ab dem 1. Juli 2000 müssen die Personalien der Käufer an den Schaltern Ab dem 1. Juli 2000 müssen die Personalien der Käufer an den Schaltern
fortlaufend ergänzt und zur Verfügung gestellt werden. Dafür kann das fortlaufend ergänzt und zur Verfügung gestellt werden. Dafür kann das
Identifizierungsteam der Polizei durch Ordner ersetzt werden, die mit Identifizierungsteam der Polizei durch Ordner ersetzt werden, die mit
dem Festnahmeteam der Polizei zusammenarbeiten. dem Festnahmeteam der Polizei zusammenarbeiten.
Vereinbarungsprotokoll Vereinbarungsprotokoll
Ich bitte Sie, das zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien Ich bitte Sie, das zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien
unterzeichnete Vereinbarungsprotokoll abzuändern, damit diese unterzeichnete Vereinbarungsprotokoll abzuändern, damit diese
Prinzipien in Kraft treten können. Prinzipien in Kraft treten können.
Je nach Einstufung des Klubs werden folgende Anpassungen empfohlen: Je nach Einstufung des Klubs werden folgende Anpassungen empfohlen:
1. Klubs der ersten Division 1. Klubs der ersten Division
(Anpassung von Nr. 1.2 « Management der Eintrittskarten ») (Anpassung von Nr. 1.2 « Management der Eintrittskarten »)
Nummer 1.2.1 Nummer 1.2.1
Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung
rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem
Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem
Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die
Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen
berücksichtigt werden. berücksichtigt werden.
Nummer 1.2.2 Nummer 1.2.2
Bei der Verteilung der Eintrittskarten ist folgendes Verfahren zu Bei der Verteilung der Eintrittskarten ist folgendes Verfahren zu
beachten: beachten:
Allgemeine Regel Allgemeine Regel
Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben
möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches
Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass)
oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem
Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die
Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers
ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des
Identifizierungsdokuments angegeben sein. Identifizierungsdokuments angegeben sein.
Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer
dürfen Eintrittskarten verkaufen. dürfen Eintrittskarten verkaufen.
Verkaufsstellen Verkaufsstellen
a) Klubsekretariate a) Klubsekretariate
Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den
Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine
Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten,
und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten
mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der
Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen,
die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die
namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den
Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. Polizeidiensten zur Verfügung gestellt.
Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an
Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem
für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der
Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss
vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird,
wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich
während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht
hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
b) Dezentralisierte Verkaufsstellen b) Dezentralisierte Verkaufsstellen
Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat
des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen
elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten
auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind.
Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an
Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem
für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der
Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss
vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird,
wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich
während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht
hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
c) Schalter c) Schalter
Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer
höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich
nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht.
d) Ausnahmen d) Ausnahmen
Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12
Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel
durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden.
Nummer 1.2.3 Nummer 1.2.3
Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein, Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein,
dass man den Block und den Platz in der Tribüne identifizieren kann. dass man den Block und den Platz in der Tribüne identifizieren kann.
Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten: Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten:
Fälschung Fälschung
Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen
Nachahmung und Fälschung gesichert sein. Nachahmung und Fälschung gesichert sein.
Inhalt Inhalt
Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt
sein: sein:
- betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des
Anpfiffs, Anpfiffs,
- Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und
gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer
verursacht, verursacht,
- Plan des Stadions, - Plan des Stadions,
- Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten, - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten,
- Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten.
Nummer 1.2.4 Nummer 1.2.4
Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der
Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu
verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt.
Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener
Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien
rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen,
keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen.
Nummer 1.2.5 Nummer 1.2.5
Risikospiele Risikospiele
Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche
eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf
den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2 den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2
des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien. des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien.
Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung
Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der
Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch
nehmen. nehmen.
Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche
Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams
je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw.
Trennung der Fans Trennung der Fans
Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende
Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden
Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben. Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben.
Nummer 1.2.6 Nummer 1.2.6
Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen
Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen
der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen
müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres
Personalausweises auch an den in Nummer 1.2.2 Buchstabe b vorliegenden Personalausweises auch an den in Nummer 1.2.2 Buchstabe b vorliegenden
Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten kaufen Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten kaufen
können. können.
2. Klubs der 2. Division 2. Klubs der 2. Division
(Anpassung von Nr 1.2 « Management der Eintrittskarten ») (Anpassung von Nr 1.2 « Management der Eintrittskarten »)
Nummer 1.2.1 Nummer 1.2.1
Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung
rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem
Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem
Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die
Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen
berücksichtigt werden. berücksichtigt werden.
Nummer 1.2.2 Nummer 1.2.2
Bei Pokalspielen gegen einen Klub der 1. Division unterliegt die Bei Pokalspielen gegen einen Klub der 1. Division unterliegt die
Verteilung der Eintrittskarten folgendem Verfahren: Verteilung der Eintrittskarten folgendem Verfahren:
Allgemeine Regel Allgemeine Regel
Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben
möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches
Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass)
oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem
Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die
Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers
ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des
Identifizierungsdokuments angegeben sein. Identifizierungsdokuments angegeben sein.
Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer
dürfen Eintrittskarten verkaufen. dürfen Eintrittskarten verkaufen.
Verkaufsstellen Verkaufsstellen
a) Klubsekretariate a) Klubsekretariate
Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den
Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine
Gruppe kauft, darf diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, Gruppe kauft, darf diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten,
und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten
mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der
Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen,
die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die
namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den
Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. Polizeidiensten zur Verfügung gestellt.
Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an
Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem
für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der
Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss
vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird,
wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich
während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht
hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
b) Dezentralisierte Verkaufsstellen b) Dezentralisierte Verkaufsstellen
Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat
des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen
elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten
auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind.
Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an
Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem
für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der
Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss
vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird,
wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich
während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht
hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
c) Schalter c) Schalter
Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer
höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf
Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und
nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der
ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich
nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht.
d) Ausnahmen d) Ausnahmen
Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12
Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel
durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden.
Nummer 1.2.3 Nummer 1.2.3
Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein, Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein,
dass man den Block und den Platz auf der Tribüne identifizieren kann. dass man den Block und den Platz auf der Tribüne identifizieren kann.
Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten: Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten:
Fälschung Fälschung
Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen
Nachahmung und Fälschung gesichert sein. Nachahmung und Fälschung gesichert sein.
Inhalt Inhalt
Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt
sein: sein:
- betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des
Anpfiffs, Anpfiffs,
- Plan des Stadions, - Plan des Stadions,
- Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten. - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten.
Bei Pokalspielen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division Bei Pokalspielen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division
müssen folgende Angaben hinzugefügt werden: müssen folgende Angaben hinzugefügt werden:
- Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und
gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer
verursacht, verursacht,
- Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten.
Nummer 1.2.4 Nummer 1.2.4
Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der
Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu
verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt.
Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener
Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien
rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen,
keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen.
Nummer 1.2.5 Nummer 1.2.5
Risikospiele Risikospiele
Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche
eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf
den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nr. 2.2 des den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nr. 2.2 des
Rundschreibens OOP 27 erwähnten Kriterien. Rundschreibens OOP 27 erwähnten Kriterien.
Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen
die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle
Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem
Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt
die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams. die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams.
Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche
Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams
je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw.
Für Pokalbegegnungen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division, Für Pokalbegegnungen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division,
die als Risikospiele eingestuft werden, wird der Veranstalter gegen die als Risikospiele eingestuft werden, wird der Veranstalter gegen
Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes,
der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist,
in Anspruch nehmen. in Anspruch nehmen.
Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche
Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams
je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw.
Trennung der Fans Trennung der Fans
Sowohl bei Begegnungen der 2. Division als bei Pokalspielen zwischen Sowohl bei Begegnungen der 2. Division als bei Pokalspielen zwischen
Mannschaften der 1. und der 2. Division gilt das Prinzip der Trennung Mannschaften der 1. und der 2. Division gilt das Prinzip der Trennung
der Fans. Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass der Fans. Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass
rivalisierende Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den rivalisierende Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den
bestehenden Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander bestehenden Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander
getrennt bleiben. getrennt bleiben.
3. Polizeilicher Einsatz 3. Polizeilicher Einsatz
(Zusatz zu Nr. 3 « polizeilicher Einsatz ») (Zusatz zu Nr. 3 « polizeilicher Einsatz »)
Für Klubs der 1. Division wird dem Protokoll eine neue Nummer 3.5 Für Klubs der 1. Division wird dem Protokoll eine neue Nummer 3.5
hinzugefügt: hinzugefügt:
Nummer 3.5 Nummer 3.5
Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der
Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des
Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion
beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter
einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der
verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten
aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes
Personal und Material nötig sind, ausführt. Personal und Material nötig sind, ausführt.
Es handelt sich dabei insbesondere: Es handelt sich dabei insbesondere:
Für die Gendarmerie: Für die Gendarmerie:
um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von
Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die
Gendarmerie, Gendarmerie,
Für die Gemeindepolizei: Für die Gemeindepolizei:
um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung
gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann, gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann,
um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige
Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben
werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14. werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14.
September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der
Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für
die eine Vergütung erhoben werden kann. die eine Vergütung erhoben werden kann.
Für Klubs der 2. Division wird dem Protokoll eine Nummer 3.5 Für Klubs der 2. Division wird dem Protokoll eine Nummer 3.5
hinzugefügt: hinzugefügt:
Nummer 3.5 Nummer 3.5
Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der
Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und/oder Festnahmeteams des Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und/oder Festnahmeteams des
Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion
beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter
einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der
verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten
aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes
Personal und Material nötig sind, ausführt. Personal und Material nötig sind, ausführt.
Es handelt sich dabei insbesondere: Es handelt sich dabei insbesondere:
Für die Gendarmerie: Für die Gendarmerie:
um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von
Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die
Gendarmerie, Gendarmerie,
Für die Gemeindepolizei: Für die Gemeindepolizei:
um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung
gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann, gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann,
um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige
Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben
werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14. werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14.
September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der
Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für
die eine Vergütung erhoben werden kann. die eine Vergütung erhoben werden kann.
Ich bitte die Bürgermeister dafür zu sorgen, dass den mit dem Ich bitte die Bürgermeister dafür zu sorgen, dass den mit dem
beziehungsweise den Klubs ihrer Gemeinde unterzeichneten beziehungsweise den Klubs ihrer Gemeinde unterzeichneten
Vereinbarungsprotokollen eine Anlage beigefügt wird und dass der Vereinbarungsprotokollen eine Anlage beigefügt wird und dass der
Gemeinderat die Einsätze der Identifizierungs- und Festnahmeteams als Gemeinderat die Einsätze der Identifizierungs- und Festnahmeteams als
Aufträge definiert, die einen besonderen Aufwand an Personal und Aufträge definiert, die einen besonderen Aufwand an Personal und
Material im Sinne von Artikel 1 Nr. 1 des obenerwähnten Königlichen Material im Sinne von Artikel 1 Nr. 1 des obenerwähnten Königlichen
Erlasses vom 14. September 1997 erfordern. Erlasses vom 14. September 1997 erfordern.
Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die Frauen und Herren Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die Frauen und Herren
Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
L. VAN DEN BOSSCHE L. VAN DEN BOSSCHE
^