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| Circulaire OOP 27ter modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de matches de football. - Traduction allemande | Circulaire OOP 27ter modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de matches de football. - Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 15 JANVIER 1999. - Circulaire OOP 27ter modifiant la circulaire OOP 27 | 15 JANVIER 1999. - Circulaire OOP 27ter modifiant la circulaire OOP 27 |
| du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de | du 30 juillet 1998 relative au maintien de l'ordre public lors de |
| matches de football. - Traduction allemande | matches de football. - Traduction allemande |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| circulaire OOP 27ter du Ministre de l'Intérieur du 15 janvier 1999 | circulaire OOP 27ter du Ministre de l'Intérieur du 15 janvier 1999 |
| modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien | modifiant la circulaire OOP 27 du 30 juillet 1998 relative au maintien |
| de l'ordre public lors de matches de football, établie par le Service | de l'ordre public lors de matches de football, établie par le Service |
| central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement | central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement |
| adjoint à Malmedy. | adjoint à Malmedy. |
| MINISTERIEUM DES INNERN | MINISTERIEUM DES INNERN |
| 15. JANUAR 1999 - Rundschreiben OOP 27ter | 15. JANUAR 1999 - Rundschreiben OOP 27ter |
| zur Abänderung des Rundschreibens OOP 27 vom 30. Juli 1998 | zur Abänderung des Rundschreibens OOP 27 vom 30. Juli 1998 |
| über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei | über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei |
| Fussballspielen | Fussballspielen |
| An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister und Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bürgermeister und Bezirkskommissare |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
| Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| mit diesem Rundschreiben wird das Rundschreiben OOP 27 vom 30. Juli | mit diesem Rundschreiben wird das Rundschreiben OOP 27 vom 30. Juli |
| 1998 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei | 1998 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei |
| Fussballspielen mit Wirkung vom 1. Januar 1999 abgeändert. Das | Fussballspielen mit Wirkung vom 1. Januar 1999 abgeändert. Das |
| Rundschreiben OOP 27bis ist ab diesem Datum aufgehoben. | Rundschreiben OOP 27bis ist ab diesem Datum aufgehoben. |
| Diese Abänderung ist nach Verhandlungen zwischen dem Minister des | Diese Abänderung ist nach Verhandlungen zwischen dem Minister des |
| Innern, dem Königlichen Belgischen Fussballverband und der Profiliga | Innern, dem Königlichen Belgischen Fussballverband und der Profiliga |
| zustande gekommen. Die dabei erzielte Vereinbarung soll es | zustande gekommen. Die dabei erzielte Vereinbarung soll es |
| ermöglichen, via das Kartenverkaufssytem gegen Hooliganismus anzugehen | ermöglichen, via das Kartenverkaufssytem gegen Hooliganismus anzugehen |
| und für eine korrekte Trennung der rivalisierenden Fans zu sorgen. Mit | und für eine korrekte Trennung der rivalisierenden Fans zu sorgen. Mit |
| diesem System soll dafür gesorgt werden, dass Zuschauer ihrem | diesem System soll dafür gesorgt werden, dass Zuschauer ihrem |
| Lieblingssport beiwohnen können, ohne von den erforderlich gewordenen | Lieblingssport beiwohnen können, ohne von den erforderlich gewordenen |
| Kontrollen gestört zu werden. | Kontrollen gestört zu werden. |
| Das demnächst in Kraft tretende Fussballgesetz bietet eine | Das demnächst in Kraft tretende Fussballgesetz bietet eine |
| Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus. Hierdurch wird | Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus. Hierdurch wird |
| die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Fussballspielen | die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Fussballspielen |
| flexibler gehandhabt werden können. | flexibler gehandhabt werden können. |
| Die anzuwendende Vorgehensweise wird aufgrund des betreffenden Spiels | Die anzuwendende Vorgehensweise wird aufgrund des betreffenden Spiels |
| gewählt. Folgende Bestimmungen ersetzen ebenfalls Nummer 2.1 des | gewählt. Folgende Bestimmungen ersetzen ebenfalls Nummer 2.1 des |
| Rundschreibens OOP 27 über das Management der Eintrittskarten. | Rundschreibens OOP 27 über das Management der Eintrittskarten. |
| 1) 1. Division | 1) 1. Division |
| 1.1 Allgemeine Regel | 1.1 Allgemeine Regel |
| Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben | Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben |
| möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches | möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches |
| Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) | Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) |
| oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem | oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem |
| Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die | Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die |
| Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers | Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers |
| ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des | ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des |
| Identifizierungsdokuments angegeben sein. | Identifizierungsdokuments angegeben sein. |
| Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer | Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer |
| dürfen Eintrittskarten verkaufen. | dürfen Eintrittskarten verkaufen. |
| 1.2 Verkaufsstellen | 1.2 Verkaufsstellen |
| a) Klubsekretariate | a) Klubsekretariate |
| Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den | Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den |
| Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine | Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine |
| Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, | Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, |
| und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten | und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten |
| mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der | mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der |
| Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, | Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, |
| die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die | die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die |
| namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den | namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den |
| Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. | Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. |
| Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf | Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an |
| Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem | Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem |
| für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der | für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der |
| Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss | Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss |
| vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, | vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, |
| wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich | wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich |
| während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht | während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht |
| hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten | hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| b) Dezentralisierte Verkaufsstellen | b) Dezentralisierte Verkaufsstellen |
| Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat | Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat |
| des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen | des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen |
| elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten | elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten |
| auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. | auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. |
| Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf | Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an |
| Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem | Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem |
| für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der | für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der |
| Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss | Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss |
| vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, | vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, |
| wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich | wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich |
| während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht | während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht |
| hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten | hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| c) Schalter | c) Schalter |
| Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer | Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer |
| höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf | höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich |
| nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. | nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. |
| d) Ausnahmen | d) Ausnahmen |
| Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 | Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 |
| Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel | Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel |
| durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. | durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. |
| 1.3. Massnahmen in bezug auf die Zugangskontrollen | 1.3. Massnahmen in bezug auf die Zugangskontrollen |
| 1.3.1. Risikospiele | 1.3.1. Risikospiele |
| In der ersten Phase, das heisst, solange bis das Fussballgesetz erste | In der ersten Phase, das heisst, solange bis das Fussballgesetz erste |
| Früchte getragen hat und das Kartenverkaufssystem ausreichende | Früchte getragen hat und das Kartenverkaufssystem ausreichende |
| Garantien bietet, muss der Veranstalter bei Risikospielen zusätzliche | Garantien bietet, muss der Veranstalter bei Risikospielen zusätzliche |
| Kontrollmassnahmen ergreifen. | Kontrollmassnahmen ergreifen. |
| Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche | Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche |
| eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf | eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf |
| den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2 | den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2 |
| des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien. | des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien. |
| Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung | Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung |
| Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der | Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der |
| Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch | Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch |
| nehmen. | nehmen. |
| Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche | Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche |
| Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams | Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams |
| je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. | je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. |
| 1.3.2. Trennung der Fans | 1.3.2. Trennung der Fans |
| Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende | Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende |
| Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden | Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden |
| Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben. | Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben. |
| 1.3.3. Überbesetzung | 1.3.3. Überbesetzung |
| Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der | Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der |
| Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu | Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu |
| verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. | verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. |
| Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener | Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener |
| Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien | Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien |
| rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, | rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, |
| keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. | keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. |
| 1.3.4. Überwachungskameras | 1.3.4. Überwachungskameras |
| Unbeschadet der Anwendung der in Nummer 1.1.4 des Musters des | Unbeschadet der Anwendung der in Nummer 1.1.4 des Musters des |
| Vereinbarungsprotokolls erwähnten Bestimmungen muss jeder Platz im | Vereinbarungsprotokolls erwähnten Bestimmungen muss jeder Platz im |
| Stadion mit einer von der Kommandostelle aus gesteuerten und an ein | Stadion mit einer von der Kommandostelle aus gesteuerten und an ein |
| Aufzeichnungsgerät angeschlossenen Kamera gefilmt werden können. Die | Aufzeichnungsgerät angeschlossenen Kamera gefilmt werden können. Die |
| Aufzeichnungen werden den Behörden zur Verfügung gestellt. | Aufzeichnungen werden den Behörden zur Verfügung gestellt. |
| 1.4. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten | 1.4. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten |
| 1.4.1. Fälschung | 1.4.1. Fälschung |
| Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen | Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen |
| Nachahmung und Fälschung gesichert sein. | Nachahmung und Fälschung gesichert sein. |
| 1.4.2. Inhalt | 1.4.2. Inhalt |
| Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt | Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt |
| sein: | sein: |
| - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des | - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des |
| Anpfiffs, | Anpfiffs, |
| - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und | - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und |
| gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer | gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer |
| verursacht, | verursacht, |
| - Plan des Stadions, | - Plan des Stadions, |
| - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten, | - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten, |
| - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. | - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. |
| 1.4.3. Zugangskontrolle | 1.4.3. Zugangskontrolle |
| Zugangskontrollen müssen so organisiert werden, dass: | Zugangskontrollen müssen so organisiert werden, dass: |
| - der Zugang zum Stadion so fliessend wie möglich verläuft, | - der Zugang zum Stadion so fliessend wie möglich verläuft, |
| - pro Eintrittskarte nur eine Zugangsmöglichkeit besteht. | - pro Eintrittskarte nur eine Zugangsmöglichkeit besteht. |
| Über jedem Eingang muss vermerkt sein, dass jede Person, die das | Über jedem Eingang muss vermerkt sein, dass jede Person, die das |
| Stadion betritt, sich verpflichtet, die interne Stadionordnung | Stadion betritt, sich verpflichtet, die interne Stadionordnung |
| einzuhalten. | einzuhalten. |
| 2) 2. Division | 2) 2. Division |
| 2.1. Allgemeines | 2.1. Allgemeines |
| Die Spiele werden nicht mehr vom Minister der Innern, sondern vom | Die Spiele werden nicht mehr vom Minister der Innern, sondern vom |
| Bürgermeister als Risikospiel eingestuft. Diese Einstufung hat | Bürgermeister als Risikospiel eingestuft. Diese Einstufung hat |
| keinerlei Einfluss auf den Kartenverkauf. Der Bürgermeister beruft | keinerlei Einfluss auf den Kartenverkauf. Der Bürgermeister beruft |
| sich hierbei auf die in Nummer 2.2 des Rundschreibens OOP 27 | sich hierbei auf die in Nummer 2.2 des Rundschreibens OOP 27 |
| vorgesehenen Kriterien. | vorgesehenen Kriterien. |
| Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen | Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen |
| die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle | die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle |
| Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem | Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem |
| Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt | Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt |
| die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams. | die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams. |
| In bezug auf die Überwachungskameras bleiben die Bestimmungen von Nr. | In bezug auf die Überwachungskameras bleiben die Bestimmungen von Nr. |
| 1.1.4 des Musters des Vereinbarungsprotokolls weiterhin anwendbar. | 1.1.4 des Musters des Vereinbarungsprotokolls weiterhin anwendbar. |
| 2.2. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten | 2.2. Spezifische Regeln für die Anfertigung von Eintrittskarten |
| Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt | Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt |
| sein: | sein: |
| - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des | - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des |
| Anpfiffs, | Anpfiffs, |
| - Plan des Stadions, | - Plan des Stadions, |
| - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten. | - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten. |
| Die Vorschriften für die Trennung der rivalisierenden Fans und die | Die Vorschriften für die Trennung der rivalisierenden Fans und die |
| Massnahmen gegen die Überbesetzung der Blocks gelten | Massnahmen gegen die Überbesetzung der Blocks gelten |
| selbstverständlich auch für die zweite Division. | selbstverständlich auch für die zweite Division. |
| 3. Pokalspiele | 3. Pokalspiele |
| Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen | Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen |
| Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen | Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen |
| der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen | der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen |
| müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres | müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres |
| Personalausweises auch an den in Nummer 1.2 Buchstabe b des | Personalausweises auch an den in Nummer 1.2 Buchstabe b des |
| vorliegenden Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten | vorliegenden Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten |
| kaufen können. | kaufen können. |
| 4. Ausführungsfrist | 4. Ausführungsfrist |
| Das oben beschriebene System wird im Laufe der zweiten Hälfte der | Das oben beschriebene System wird im Laufe der zweiten Hälfte der |
| Saison 1998-1999 umgesetzt. | Saison 1998-1999 umgesetzt. |
| Ab dem 1. Juli 1999 wird dieses System aufgrund eines Erlasses zur | Ab dem 1. Juli 1999 wird dieses System aufgrund eines Erlasses zur |
| Ausführung des Fussballgesetzes Pflicht. | Ausführung des Fussballgesetzes Pflicht. |
| Ab dem 1. Juli 2000 werden folgende Punkte angepasst: | Ab dem 1. Juli 2000 werden folgende Punkte angepasst: |
| Ab dem 1. Juli 2000 müssen die Personalien der Käufer an den Schaltern | Ab dem 1. Juli 2000 müssen die Personalien der Käufer an den Schaltern |
| fortlaufend ergänzt und zur Verfügung gestellt werden. Dafür kann das | fortlaufend ergänzt und zur Verfügung gestellt werden. Dafür kann das |
| Identifizierungsteam der Polizei durch Ordner ersetzt werden, die mit | Identifizierungsteam der Polizei durch Ordner ersetzt werden, die mit |
| dem Festnahmeteam der Polizei zusammenarbeiten. | dem Festnahmeteam der Polizei zusammenarbeiten. |
| Vereinbarungsprotokoll | Vereinbarungsprotokoll |
| Ich bitte Sie, das zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien | Ich bitte Sie, das zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien |
| unterzeichnete Vereinbarungsprotokoll abzuändern, damit diese | unterzeichnete Vereinbarungsprotokoll abzuändern, damit diese |
| Prinzipien in Kraft treten können. | Prinzipien in Kraft treten können. |
| Je nach Einstufung des Klubs werden folgende Anpassungen empfohlen: | Je nach Einstufung des Klubs werden folgende Anpassungen empfohlen: |
| 1. Klubs der ersten Division | 1. Klubs der ersten Division |
| (Anpassung von Nr. 1.2 « Management der Eintrittskarten ») | (Anpassung von Nr. 1.2 « Management der Eintrittskarten ») |
| Nummer 1.2.1 | Nummer 1.2.1 |
| Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung | Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung |
| rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem | rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem |
| Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem | Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem |
| Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die | Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die |
| Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen | Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen |
| berücksichtigt werden. | berücksichtigt werden. |
| Nummer 1.2.2 | Nummer 1.2.2 |
| Bei der Verteilung der Eintrittskarten ist folgendes Verfahren zu | Bei der Verteilung der Eintrittskarten ist folgendes Verfahren zu |
| beachten: | beachten: |
| Allgemeine Regel | Allgemeine Regel |
| Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben | Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben |
| möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches | möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches |
| Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) | Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) |
| oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem | oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem |
| Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die | Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die |
| Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers | Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers |
| ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des | ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des |
| Identifizierungsdokuments angegeben sein. | Identifizierungsdokuments angegeben sein. |
| Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer | Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer |
| dürfen Eintrittskarten verkaufen. | dürfen Eintrittskarten verkaufen. |
| Verkaufsstellen | Verkaufsstellen |
| a) Klubsekretariate | a) Klubsekretariate |
| Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den | Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den |
| Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine | Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine |
| Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, | Gruppe kauft, kann diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, |
| und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten | und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten |
| mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der | mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der |
| Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, | Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, |
| die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die | die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die |
| namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den | namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den |
| Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. | Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. |
| Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf | Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an |
| Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem | Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem |
| für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der | für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der |
| Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss | Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss |
| vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, | vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, |
| wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich | wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich |
| während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht | während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht |
| hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten | hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| b) Dezentralisierte Verkaufsstellen | b) Dezentralisierte Verkaufsstellen |
| Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat | Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat |
| des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen | des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen |
| elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten | elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten |
| auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. | auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. |
| Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf | Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an |
| Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem | Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem |
| für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der | für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der |
| Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss | Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss |
| vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, | vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, |
| wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich | wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich |
| während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht | während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht |
| hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten | hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| c) Schalter | c) Schalter |
| Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer | Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer |
| höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf | höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich |
| nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. | nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. |
| d) Ausnahmen | d) Ausnahmen |
| Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 | Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 |
| Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel | Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel |
| durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. | durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. |
| Nummer 1.2.3 | Nummer 1.2.3 |
| Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein, | Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein, |
| dass man den Block und den Platz in der Tribüne identifizieren kann. | dass man den Block und den Platz in der Tribüne identifizieren kann. |
| Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten: | Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten: |
| Fälschung | Fälschung |
| Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen | Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen |
| Nachahmung und Fälschung gesichert sein. | Nachahmung und Fälschung gesichert sein. |
| Inhalt | Inhalt |
| Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt | Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt |
| sein: | sein: |
| - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des | - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des |
| Anpfiffs, | Anpfiffs, |
| - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und | - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und |
| gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer | gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer |
| verursacht, | verursacht, |
| - Plan des Stadions, | - Plan des Stadions, |
| - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten, | - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten, |
| - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. | - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. |
| Nummer 1.2.4 | Nummer 1.2.4 |
| Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der | Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der |
| Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu | Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu |
| verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. | verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. |
| Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener | Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener |
| Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien | Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien |
| rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, | rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, |
| keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. | keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. |
| Nummer 1.2.5 | Nummer 1.2.5 |
| Risikospiele | Risikospiele |
| Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche | Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche |
| eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf | eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf |
| den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2 | den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nummer 2.2 |
| des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien. | des Rundschreibens OOP 27 vorgesehenen Kriterien. |
| Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung | Für diese Begegnungen wird der Veranstalter gegen Bezahlung |
| Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der | Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, der mit der |
| Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch | Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, in Anspruch |
| nehmen. | nehmen. |
| Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche | Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche |
| Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams | Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams |
| je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. | je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. |
| Trennung der Fans | Trennung der Fans |
| Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende | Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass rivalisierende |
| Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden | Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den bestehenden |
| Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben. | Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander getrennt bleiben. |
| Nummer 1.2.6 | Nummer 1.2.6 |
| Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen | Pokalspiele zwischen Mannschaften der ersten Division oder zwischen |
| Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen | Mannschaften der ersten und der zweiten Division werden Begegnungen |
| der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen | der ersten Division gleichgesetzt, wobei die Dachverbände dafür sorgen |
| müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres | müssen, dass Anhänger der zweiten Division gegen Vorlage ihres |
| Personalausweises auch an den in Nummer 1.2.2 Buchstabe b vorliegenden | Personalausweises auch an den in Nummer 1.2.2 Buchstabe b vorliegenden |
| Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten kaufen | Rundschreibens erwähnten Verkaufsstellen Eintrittskarten kaufen |
| können. | können. |
| 2. Klubs der 2. Division | 2. Klubs der 2. Division |
| (Anpassung von Nr 1.2 « Management der Eintrittskarten ») | (Anpassung von Nr 1.2 « Management der Eintrittskarten ») |
| Nummer 1.2.1 | Nummer 1.2.1 |
| Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung | Der Klub verpflichtet sich, alle Massnahmen zur Trennung |
| rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem | rivalisierender Fangruppen zu treffen. Bei der Verteilung und dem |
| Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem | Verkauf von Eintrittskarten und bei den Zugangskontrollen ist diesem |
| Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die | Prinzip strikt Folge zu leisten. Bei dieser Politik müssen die |
| Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen | Infrastruktur und die bestehenden Unterteilungen in den Tribünen |
| berücksichtigt werden. | berücksichtigt werden. |
| Nummer 1.2.2 | Nummer 1.2.2 |
| Bei Pokalspielen gegen einen Klub der 1. Division unterliegt die | Bei Pokalspielen gegen einen Klub der 1. Division unterliegt die |
| Verteilung der Eintrittskarten folgendem Verfahren: | Verteilung der Eintrittskarten folgendem Verfahren: |
| Allgemeine Regel | Allgemeine Regel |
| Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben | Wer eine oder mehrere Eintrittskarten oder eine Dauerkarte erwerben |
| möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches | möchte, muss sich ausweisen. Hierzu kann ein amtliches |
| Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) | Identitätsdokument vorgelegt (zum Beispiel: Personalausweis oder Pass) |
| oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem | oder ein elektronisches Ausweismittel benutzt werden. In letzterem |
| Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die | Fall muss das elektronische Ausweismittel selbstverständlich die |
| Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers | Personalangaben enthalten, die die Identifizierung des Inhabers |
| ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des | ermöglichen. Auf der Dauerkarte muss die Nummer des |
| Identifizierungsdokuments angegeben sein. | Identifizierungsdokuments angegeben sein. |
| Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer | Nur vom Veranstalter oder von den Dachverbänden anerkannte Verkäufer |
| dürfen Eintrittskarten verkaufen. | dürfen Eintrittskarten verkaufen. |
| Verkaufsstellen | Verkaufsstellen |
| a) Klubsekretariate | a) Klubsekretariate |
| Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den | Bei Vorlage einer Gruppenkarte, eines Dokuments, das eigens auf den |
| Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine | Namen einer Person ausgestellt worden ist, damit sie Karten für eine |
| Gruppe kauft, darf diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, | Gruppe kauft, darf diese Person maximal 30 Eintrittskarten erhalten, |
| und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten | und zwar nur insofern die Personalien der Empfänger dieser Karten |
| mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der | mitgeteilt werden und nachdem diese Personalien mit den Angaben der |
| Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, | Liste der ausgeschlossenen Zuschauer verglichen worden sind. Personen, |
| die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die | die auf dieser Liste stehen, erhalten keine Eintrittskarte. Die |
| namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den | namentlichen Angaben der Empfänger (registrierte Inhaber) werden den |
| Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. | Polizeidiensten zur Verfügung gestellt. |
| Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf | Individuelle Käufer können maximal 4 Eintrittskarten erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an |
| Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem | Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem |
| für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der | für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der |
| Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss | Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss |
| vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, | vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, |
| wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich | wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich |
| während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht | während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht |
| hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten | hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| b) Dezentralisierte Verkaufsstellen | b) Dezentralisierte Verkaufsstellen |
| Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat | Es handelt sich hierbei um Verkaufsstellen, die nicht vom Sekretariat |
| des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen | des Veranstalters betrieben werden und die für das Ablesen |
| elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten | elektronischer Ausweismittel oder für die Abgabe der Eintrittskarten |
| auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. | auf Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments ausgerüstet sind. |
| Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf | Individuelle Käufer können maximal 2 Eintrittskarten erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Es werden keine Eintrittskarten an |
| Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem | Personen verkauft, die auf dieser Liste stehen. Die Käufer sind zudem |
| für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der | für alle erworbenen Eintrittskarten haftbar. Dies wird auch auf der |
| Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss | Eintrittskarte vermerkt. In der internen Stadionordnung muss |
| vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, | vorgesehen werden, dass die Eintrittskarte dem Käufer entzogen wird, |
| wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich | wenn der Inhaber einer auf diese Weise erworbenen Eintrittskarte sich |
| während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht | während des betreffenden Spiels des Hooliganismus schuldig gemacht |
| hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten | hat. Die namentlichen Angaben des Käufers werden den Polizeidiensten |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| c) Schalter | c) Schalter |
| Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer | Frühestens drei Stunden vor einem Spiel können individuelle Käufer |
| höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf | höchstens eine Eintrittskarte an einem Stadionschalter erwerben, auf |
| Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und | Vorlage eines Identifizierungsdokuments oder einer Legitimation und |
| nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der | nachdem überprüft worden ist, dass ihr Name nicht auf der Liste der |
| ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich | ausgeschlossenen Zuschauer steht. Die Karte wird selbstverständlich |
| nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. | nur abgegeben, wenn der Betreffende nicht auf dieser Liste steht. |
| d) Ausnahmen | d) Ausnahmen |
| Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 | Jeder kann ohne Ausweismittel Eintrittskarten für Kinder unter 12 |
| Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel | Jahren kaufen. Diese Karten müssen sich aber deutlich (zum Beispiel |
| durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. | durch ein vereinbartes Zeichen) von den anderen Karten unterscheiden. |
| Nummer 1.2.3 | Nummer 1.2.3 |
| Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein, | Die in Umlauf gebrachten Eintrittskarten müssen so gestaltet sein, |
| dass man den Block und den Platz auf der Tribüne identifizieren kann. | dass man den Block und den Platz auf der Tribüne identifizieren kann. |
| Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten: | Ferner gelten folgende Regeln bei der Anfertigung der Eintrittskarten: |
| Fälschung | Fälschung |
| Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen | Die Eintrittskarten müssen je nach Stand der Technik ausreichend gegen |
| Nachahmung und Fälschung gesichert sein. | Nachahmung und Fälschung gesichert sein. |
| Inhalt | Inhalt |
| Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt | Auf den Eintrittskarten müssen mindestens folgende Angaben abgedruckt |
| sein: | sein: |
| - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des | - betreffende Begegnung, Austragungsort, Datum und Uhrzeit des |
| Anpfiffs, | Anpfiffs, |
| - Plan des Stadions, | - Plan des Stadions, |
| - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten. | - Name des Veranstalters und Name des Vertreibers der Eintrittskarten. |
| Bei Pokalspielen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division | Bei Pokalspielen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division |
| müssen folgende Angaben hinzugefügt werden: | müssen folgende Angaben hinzugefügt werden: |
| - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und | - Hinweis, dass der registrierte Käufer gesamtschuldnerisch und |
| gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer | gemeinschaftlich mit dem Inhaber für Schäden haftet, die letzterer |
| verursacht, | verursacht, |
| - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. | - Name des Käufers bei Vorverkaufskarten. |
| Nummer 1.2.4 | Nummer 1.2.4 |
| Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der | Der Veranstalter muss ein System für die Numerierung der |
| Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu | Eintrittskarten vorsehen, mit dem es unmöglich wird, mehr Karten zu |
| verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. | verkaufen, als es die Sicherheitskapazität der Blocks erlaubt. |
| Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener | Wenn das Stadion oder ein für eine bestimmte Fangruppe vorgesehener |
| Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien | Block komplett besetzt ist, muss der Veranstalter die Medien |
| rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, | rechtzeitig davon benachrichtigen, um die Fans davon zu überzeugen, |
| keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. | keine Plätze für einen ausverkauften Block zu verlangen. |
| Nummer 1.2.5 | Nummer 1.2.5 |
| Risikospiele | Risikospiele |
| Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche | Als Risikospiele gelten Spiele, die vom Bürgermeister als solche |
| eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf | eingestuft worden sind, wobei diese Einstufung keinerlei Einfluss auf |
| den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nr. 2.2 des | den Kartenverkauf hat. Er beruft sich hierbei auf die in Nr. 2.2 des |
| Rundschreibens OOP 27 erwähnten Kriterien. | Rundschreibens OOP 27 erwähnten Kriterien. |
| Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen | Wenn der Bürgermeister eine Begegnung als Risikospiel einstuft, müssen |
| die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle | die Ordner an den verschiedenen Stadioneingängen für die visuelle |
| Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem | Identifizierung der ausgeschlossenen Fans sorgen, wobei sie mit dem |
| Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt | Festnahmeteam der Polizei in Kontakt stehen. Der Veranstalter trägt |
| die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams. | die Kosten für den Einsatz des Festnahmeteams. |
| Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche | Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche |
| Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams | Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams |
| je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. | je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. |
| Für Pokalbegegnungen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division, | Für Pokalbegegnungen zwischen Mannschaften der 1. und der 2. Division, |
| die als Risikospiele eingestuft werden, wird der Veranstalter gegen | die als Risikospiele eingestuft werden, wird der Veranstalter gegen |
| Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, | Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des Polizeidienstes, |
| der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, | der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion beauftragt ist, |
| in Anspruch nehmen. | in Anspruch nehmen. |
| Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche | Nach Absprache mit dem Bürgermeister bestimmt der verantwortliche |
| Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams | Polizeichef die Zusammensetzung und die Mannschaftsstärke dieser Teams |
| je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. | je nach Art der Zuschauer, der Zuschauerzahl, der Anzahl Zugänge usw. |
| Trennung der Fans | Trennung der Fans |
| Sowohl bei Begegnungen der 2. Division als bei Pokalspielen zwischen | Sowohl bei Begegnungen der 2. Division als bei Pokalspielen zwischen |
| Mannschaften der 1. und der 2. Division gilt das Prinzip der Trennung | Mannschaften der 1. und der 2. Division gilt das Prinzip der Trennung |
| der Fans. Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass | der Fans. Die Eintrittskarten müssen so verteilt werden, dass |
| rivalisierende Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den | rivalisierende Fangruppen je nach Stadioninfrastruktur und den |
| bestehenden Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander | bestehenden Unterteilungen in den Tribünen korrekt voneinander |
| getrennt bleiben. | getrennt bleiben. |
| 3. Polizeilicher Einsatz | 3. Polizeilicher Einsatz |
| (Zusatz zu Nr. 3 « polizeilicher Einsatz ») | (Zusatz zu Nr. 3 « polizeilicher Einsatz ») |
| Für Klubs der 1. Division wird dem Protokoll eine neue Nummer 3.5 | Für Klubs der 1. Division wird dem Protokoll eine neue Nummer 3.5 |
| hinzugefügt: | hinzugefügt: |
| Nummer 3.5 | Nummer 3.5 |
| Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der | Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der |
| Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des | Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und Festnahmeteams des |
| Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion | Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion |
| beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter | beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter |
| einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der | einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der |
| verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten | verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten |
| aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes | aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes |
| Personal und Material nötig sind, ausführt. | Personal und Material nötig sind, ausführt. |
| Es handelt sich dabei insbesondere: | Es handelt sich dabei insbesondere: |
| Für die Gendarmerie: | Für die Gendarmerie: |
| um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von | um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von |
| Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die | Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die |
| Gendarmerie, | Gendarmerie, |
| Für die Gemeindepolizei: | Für die Gemeindepolizei: |
| um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung | um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung |
| gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann, | gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann, |
| um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige | um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige |
| Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben | Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben |
| werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14. | werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14. |
| September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der | September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der |
| Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für | Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für |
| die eine Vergütung erhoben werden kann. | die eine Vergütung erhoben werden kann. |
| Für Klubs der 2. Division wird dem Protokoll eine Nummer 3.5 | Für Klubs der 2. Division wird dem Protokoll eine Nummer 3.5 |
| hinzugefügt: | hinzugefügt: |
| Nummer 3.5 | Nummer 3.5 |
| Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der | Wenn der Bürgermeister ein Spiel als Risikospiel einstuft, wird der |
| Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und/oder Festnahmeteams des | Klub gegen Bezahlung Identifizierungs- und/oder Festnahmeteams des |
| Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion | Polizeidienstes, der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion |
| beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter | beauftragt ist, in Anspruch nehmen. Hierzu reicht der Veranstalter |
| einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der | einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein, damit der |
| verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten | verantwortliche Polizeidienst gegen Erstattung sämtlicher Kosten |
| aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes | aussergewöhnliche verwaltungspolizeiliche Aufträge, für die besonderes |
| Personal und Material nötig sind, ausführt. | Personal und Material nötig sind, ausführt. |
| Es handelt sich dabei insbesondere: | Es handelt sich dabei insbesondere: |
| Für die Gendarmerie: | Für die Gendarmerie: |
| um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von | um einen an den Minister des Innern gerichteteten Antrag im Sinne von |
| Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die | Artikel 70bis § 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die |
| Gendarmerie, | Gendarmerie, |
| Für die Gemeindepolizei: | Für die Gemeindepolizei: |
| um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung | um einen verwaltungspolizeilichen Auftrag, für den eine Vergütung |
| gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann, | gemäss Artikel 223bis des neuen Gemeindegesetzes erhoben werden kann, |
| um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige | um einen an die für verwaltungspolizeiliche Aufträge zuständige |
| Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben | Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag, für den eine Vergütung erhoben |
| werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14. | werden kann gemäss Artikel 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 14. |
| September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der | September 1997 zur Festlegung der Modalitäten bezüglich der von der |
| Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für | Gemeindepolizei ausgeführten verwaltungspolizeilichen Aufträge, für |
| die eine Vergütung erhoben werden kann. | die eine Vergütung erhoben werden kann. |
| Ich bitte die Bürgermeister dafür zu sorgen, dass den mit dem | Ich bitte die Bürgermeister dafür zu sorgen, dass den mit dem |
| beziehungsweise den Klubs ihrer Gemeinde unterzeichneten | beziehungsweise den Klubs ihrer Gemeinde unterzeichneten |
| Vereinbarungsprotokollen eine Anlage beigefügt wird und dass der | Vereinbarungsprotokollen eine Anlage beigefügt wird und dass der |
| Gemeinderat die Einsätze der Identifizierungs- und Festnahmeteams als | Gemeinderat die Einsätze der Identifizierungs- und Festnahmeteams als |
| Aufträge definiert, die einen besonderen Aufwand an Personal und | Aufträge definiert, die einen besonderen Aufwand an Personal und |
| Material im Sinne von Artikel 1 Nr. 1 des obenerwähnten Königlichen | Material im Sinne von Artikel 1 Nr. 1 des obenerwähnten Königlichen |
| Erlasses vom 14. September 1997 erfordern. | Erlasses vom 14. September 1997 erfordern. |
| Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die Frauen und Herren | Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an die Frauen und Herren |
| Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. | Bürgermeister und Bezirkskommissare Ihrer Provinz weiterzuleiten. |
| Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| L. VAN DEN BOSSCHE | L. VAN DEN BOSSCHE |