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Omzendbrief ZPZ 25 - Procedures voor hernieuwing en aanwijzing « en régime » in het mandaat van korpschef. - Duitse vertaling | Circulaire ZPZ 25 - Procédures de renouvellement et de désignation « en régime » du mandat de chef de corps. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
7 DECEMBER 2005. - Omzendbrief ZPZ 25 - Procedures voor hernieuwing en | 7 DECEMBRE 2005. - Circulaire ZPZ 25 - Procédures de renouvellement et |
aanwijzing « en régime » in het mandaat van korpschef. - Duitse | de désignation « en régime » du mandat de chef de corps. - Traduction |
vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
25 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 december 2005 | circulaire ZPZ 25 du Ministre de l'Intérieur du 7 décembre 2005 |
betreffende de procedures voor hernieuwing en aanwijzing « en régime » | relative aux procédures de renouvellement et de désignation « en |
in het mandaat van korpschef (Belgisch Staatsblad van 15 december | régime » du mandat de chef de corps (Moniteur belge du 15 décembre |
2005), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het | 2005), établie par le Service central de traduction allemande auprès |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
7. DEZEMBER 2005 - Rundschreiben ZPZ 25 - Verfahren zur Erneuerung des | 7. DEZEMBER 2005 - Rundschreiben ZPZ 25 - Verfahren zur Erneuerung des |
Mandats als Korpschef und zur gewöhnlichen verordnungsgemässen | Mandats als Korpschef und zur gewöhnlichen verordnungsgemässen |
Bestellung zu diesem Mandat | Bestellung zu diesem Mandat |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Die fünfjährigen Mandate der erstbestellten Korpschefs der lokalen | Die fünfjährigen Mandate der erstbestellten Korpschefs der lokalen |
Polizei laufen langsam aus. Einige lokale Polizeizonen beginnen | Polizei laufen langsam aus. Einige lokale Polizeizonen beginnen |
bereits damit, für die Erneuerung des Mandats ihres Korpschefs oder | bereits damit, für die Erneuerung des Mandats ihres Korpschefs oder |
die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung eines neuen Korpschefs | die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung eines neuen Korpschefs |
ihre Vorschlagsakte, die zu diesem Zweck vom Gemeinderat | ihre Vorschlagsakte, die zu diesem Zweck vom Gemeinderat |
beziehungsweise vom Polizeirat dem König vorzulegen ist, intensiv | beziehungsweise vom Polizeirat dem König vorzulegen ist, intensiv |
vorzubereiten. | vorzubereiten. |
2. Vorschlagsakte | 2. Vorschlagsakte |
Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen der lokalen Polizei | Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen der lokalen Polizei |
je zwei Checklisten der Unterlagen, die in der Vorschlagsakte | je zwei Checklisten der Unterlagen, die in der Vorschlagsakte |
enthalten sein müssen, zugestellt werden, je nachdem, ob es sich um | enthalten sein müssen, zugestellt werden, je nachdem, ob es sich um |
eine Erneuerung des Mandats als Korpschef oder eine gewöhnliche | eine Erneuerung des Mandats als Korpschef oder eine gewöhnliche |
verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat handelt. Diese Listen | verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat handelt. Diese Listen |
sind vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 1 und 2). Zudem | sind vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 1 und 2). Zudem |
kann meine Verwaltung bei Bedarf weitere Unterlagen bei den | kann meine Verwaltung bei Bedarf weitere Unterlagen bei den |
Polizeizonen anfordern. | Polizeizonen anfordern. |
3. Rechtsvorschriften | 3. Rechtsvorschriften |
Ferner scheint es mir wichtig, den Polizeizonen die Liste der | Ferner scheint es mir wichtig, den Polizeizonen die Liste der |
Gesetzes- und Verordnungstexte zu übermitteln, die auf die Erneuerung | Gesetzes- und Verordnungstexte zu übermitteln, die auf die Erneuerung |
des Mandats als Korpschef beziehungsweise gewöhnliche | des Mandats als Korpschef beziehungsweise gewöhnliche |
verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat anzuwenden sind. Diese | verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat anzuwenden sind. Diese |
Listen sind ebenfalls vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 3 | Listen sind ebenfalls vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 3 |
und 4). | und 4). |
4. Begründung der Verwaltungsakte | 4. Begründung der Verwaltungsakte |
Darüber hinaus möchte ich in Bezug auf die Vorschlagsakte zur | Darüber hinaus möchte ich in Bezug auf die Vorschlagsakte zur |
gewöhnlichen verordnungsgemässen Bestellung eines neuen Korpschefs | gewöhnlichen verordnungsgemässen Bestellung eines neuen Korpschefs |
Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 48 GIP lenken. Darin wird | Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 48 GIP lenken. Darin wird |
nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf einen mit | nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf einen mit |
Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats beziehungsweise des | Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats beziehungsweise des |
Polizeirats hin vom König für seine Funktion bestimmt wird. Durch | Polizeirats hin vom König für seine Funktion bestimmt wird. Durch |
diesen Artikel sind die lokalen Polizeizonen gesetzlich verpflichtet, | diesen Artikel sind die lokalen Polizeizonen gesetzlich verpflichtet, |
ihre Vorschlagsakte zu begründen. Diese Pflicht ist übrigens eine | ihre Vorschlagsakte zu begründen. Diese Pflicht ist übrigens eine |
Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 29. Juli 1991 über | Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 29. Juli 1991 über |
die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, denen zufolge in | die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, denen zufolge in |
jedem Verwaltungsakt im Sinne von Artikel 1 dieses Gesetzes die | jedem Verwaltungsakt im Sinne von Artikel 1 dieses Gesetzes die |
rechtlichen und faktischen Grundlagen für den Beschluss in | rechtlichen und faktischen Grundlagen für den Beschluss in |
angemessener Weise angegeben werden müssen. Der Akt ist erst dann | angemessener Weise angegeben werden müssen. Der Akt ist erst dann |
ausreichend mit Gründen versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, | ausreichend mit Gründen versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, |
dass die Ansprüche und Verdienste der Betreffenden tatsächlich | dass die Ansprüche und Verdienste der Betreffenden tatsächlich |
miteinander verglichen worden sind, und andererseits die Gründe darin | miteinander verglichen worden sind, und andererseits die Gründe darin |
angegeben sind, die zu dieser Wahl geführt haben. | angegeben sind, die zu dieser Wahl geführt haben. |
Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 GIP sowohl von den | Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 GIP sowohl von den |
Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des | Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des |
Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes | Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes |
gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen | gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen |
obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise | obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise |
formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl | formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl |
im Fall eines Vorschlags für eine Bestellung anzugeben. Die einfache | im Fall eines Vorschlags für eine Bestellung anzugeben. Die einfache |
Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine | Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine |
ausreichende Begründung dar. | ausreichende Begründung dar. |
Der begründete Vorschlag, den die Auswahlkommission gemäss Artikel | Der begründete Vorschlag, den die Auswahlkommission gemäss Artikel |
VII.III.41 RSPol nach Vergleich der Ansprüche und Verdienste zwecks | VII.III.41 RSPol nach Vergleich der Ansprüche und Verdienste zwecks |
Bewertung der für eine gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung des | Bewertung der für eine gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung des |
neuen Korpschefs in Frage kommenden Bewerber erstellt, unterliegt | neuen Korpschefs in Frage kommenden Bewerber erstellt, unterliegt |
übrigens den gleichen gesetzlichen Verpflichtungen. | übrigens den gleichen gesetzlichen Verpflichtungen. |
5. Spezifische Verwaltungsaufsicht | 5. Spezifische Verwaltungsaufsicht |
Im Übrigen gehört die Kontrolle der Vorschlagsakten sowohl in Sachen | Im Übrigen gehört die Kontrolle der Vorschlagsakten sowohl in Sachen |
Erneuerung des Mandats als Korpschef als auch in Sachen gewöhnliche | Erneuerung des Mandats als Korpschef als auch in Sachen gewöhnliche |
verordnungsgemässe Bestellung zum Zuständigkeitsbereich der besonderen | verordnungsgemässe Bestellung zum Zuständigkeitsbereich der besonderen |
Verwaltungsaufsicht, die durch Artikel 85 GIP eingerichtet worden ist. | Verwaltungsaufsicht, die durch Artikel 85 GIP eingerichtet worden ist. |
Die Ausübung dieser Aufsicht fällt in erster Instanz in den | Die Ausübung dieser Aufsicht fällt in erster Instanz in den |
Zuständigkeitsbereich des Gouverneurs, der gegebenenfalls die | Zuständigkeitsbereich des Gouverneurs, der gegebenenfalls die |
Aufschiebung der Beschlüsse über Ernennungsvorschläge verkünden kann. | Aufschiebung der Beschlüsse über Ernennungsvorschläge verkünden kann. |
6. Kontakt | 6. Kontakt |
Die verschiedenen vollständigen Vorschlagsakten müssen meiner | Die verschiedenen vollständigen Vorschlagsakten müssen meiner |
Verwaltung per Einschreiben übermittelt werden: | Verwaltung per Einschreiben übermittelt werden: |
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik |
Direktion Polizeiverwaltung | Direktion Polizeiverwaltung |
Boulevard de Waterloo / Waterloolaan 76 | Boulevard de Waterloo / Waterloolaan 76 |
1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
Weitere Informationen sind erhältlich über die E-Mail-Adresse der | Weitere Informationen sind erhältlich über die E-Mail-Adresse der |
zuständigen Behörde: psp.zonepol@ibz.fgov.be. | zuständigen Behörde: psp.zonepol@ibz.fgov.be. |
Brüssel, den 7. Dezember 2005 | Brüssel, den 7. Dezember 2005 |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 1 - Checkliste für die Erneuerung des Mandats als Korpschef | Anlage 1 - Checkliste für die Erneuerung des Mandats als Korpschef |
Die Vorschlagsakte zur Erneuerung des Mandats des Korpschefs einer | Die Vorschlagsakte zur Erneuerung des Mandats des Korpschefs einer |
Polizeizone muss folgende Unterlagen umfassen: | Polizeizone muss folgende Unterlagen umfassen: |
1. den an den Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat gerichteten Antrag | 1. den an den Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat gerichteten Antrag |
auf Erneuerung des Mandats, | auf Erneuerung des Mandats, |
2. das Datum des Königlichen Erlasses zur Bestellung des Korpschefs, | 2. das Datum des Königlichen Erlasses zur Bestellung des Korpschefs, |
3. das Datum, an dem der Korpschef sein Mandat tatsächlich angetreten | 3. das Datum, an dem der Korpschef sein Mandat tatsächlich angetreten |
hat, zwecks Bestimmung des Datums, an dem das Mandat abläuft, | hat, zwecks Bestimmung des Datums, an dem das Mandat abläuft, |
4. die Akte in Bezug auf die Endbewertung: | 4. die Akte in Bezug auf die Endbewertung: |
- den Übersichtsbericht (+ Datum der Einreichung), | - den Übersichtsbericht (+ Datum der Einreichung), |
- die Aktenstücke, die dem Mandatsinhaber zur Beurteilung seines | - die Aktenstücke, die dem Mandatsinhaber zur Beurteilung seines |
Antrags auf Erneuerung relevant erscheinen, | Antrags auf Erneuerung relevant erscheinen, |
- alle Untersuchungen und Feststellungen, die die Generalinspektion | - alle Untersuchungen und Feststellungen, die die Generalinspektion |
der föderalen Polizei und der lokalen Polizei im Rahmen ihrer Aufträge | der föderalen Polizei und der lokalen Polizei im Rahmen ihrer Aufträge |
gemacht hat, | gemacht hat, |
- alle Untersuchungen und Feststellungen, die auf Antrag des | - alle Untersuchungen und Feststellungen, die auf Antrag des |
Vorsitzenden der Bewertungskommission gemacht worden sind, | Vorsitzenden der Bewertungskommission gemacht worden sind, |
- den Bericht über die Endbewertung der Bewertungskommission, | - den Bericht über die Endbewertung der Bewertungskommission, |
- den Briefwechsel im Rahmen der Endbewertung, | - den Briefwechsel im Rahmen der Endbewertung, |
5. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Gemeinderats | 5. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Gemeinderats |
beziehungsweise des Polizeirats (Artikel 49 GIP), | beziehungsweise des Polizeirats (Artikel 49 GIP), |
6. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Bürgermeisters | 6. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Bürgermeisters |
beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 49 GIP), | beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 49 GIP), |
7. im Fall einer günstigen Endbewertung die Empfangsbestätigung für | 7. im Fall einer günstigen Endbewertung die Empfangsbestätigung für |
den Antrag auf mit Gründen versehene Stellungnahme beim | den Antrag auf mit Gründen versehene Stellungnahme beim |
Generalprokurator und beim Gouverneur (Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens | Generalprokurator und beim Gouverneur (Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens |
GPI 43). | GPI 43). |
Anlage 2 - Checkliste für die gewöhnliche verordnungsgemässe | Anlage 2 - Checkliste für die gewöhnliche verordnungsgemässe |
Bestellung des Korpschefs | Bestellung des Korpschefs |
Die Vorschlagsakte für die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung | Die Vorschlagsakte für die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung |
des Korpschefs muss folgende Unterlagen umfassen: | des Korpschefs muss folgende Unterlagen umfassen: |
1. den in Vollzeitstellen umgerechneten Personalbestand der | 1. den in Vollzeitstellen umgerechneten Personalbestand der |
Polizeizone, Einsatzkader und Verwaltungs- und Logistikkader zusammen | Polizeizone, Einsatzkader und Verwaltungs- und Logistikkader zusammen |
genommen, | genommen, |
2. den Beschluss zur Vakanterklärung der Stelle durch den Gemeinde- | 2. den Beschluss zur Vakanterklärung der Stelle durch den Gemeinde- |
beziehungsweise Polizeirat, | beziehungsweise Polizeirat, |
3. die Bestimmung der Art der Auswahlkommission (lokale oder nationale | 3. die Bestimmung der Art der Auswahlkommission (lokale oder nationale |
Auswahlkommission) und gegebenenfalls ihrer Zusammensetzung durch den | Auswahlkommission) und gegebenenfalls ihrer Zusammensetzung durch den |
Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat, | Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat, |
4. den von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der | 4. den von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der |
föderalen Polizei veröffentlichten Bewerbungsaufruf für die vakante | föderalen Polizei veröffentlichten Bewerbungsaufruf für die vakante |
Stelle, | Stelle, |
5. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der | 5. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der |
vorgeschlagenen Bewerber: | vorgeschlagenen Bewerber: |
- den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht und entsprechend den | - den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht und entsprechend den |
von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der | von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der |
föderalen Polizei festgelegten Modalitäten eingeschickt wurde, | föderalen Polizei festgelegten Modalitäten eingeschickt wurde, |
- das in Artikel VI.II.19 § 1 Nr. 1 RSPol erwähnte Musterformular für | - das in Artikel VI.II.19 § 1 Nr. 1 RSPol erwähnte Musterformular für |
die Bewerbung um die Mobilität und das in Artikel VI.II.13 Nr. 2 RSPol | die Bewerbung um die Mobilität und das in Artikel VI.II.13 Nr. 2 RSPol |
erwähnte Mobilitätsblatt, die in Anlage 2 beziehungsweise Anlage 3 zum | erwähnte Mobilitätsblatt, die in Anlage 2 beziehungsweise Anlage 3 zum |
Königlichen Erlass vom 20. November 2001 zur Bestimmung der | Königlichen Erlass vom 20. November 2001 zur Bestimmung der |
Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste | Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste |
festgelegt sind, | festgelegt sind, |
- den Lebenslauf, | - den Lebenslauf, |
- einen Auszug aus der Geburtsurkunde, | - einen Auszug aus der Geburtsurkunde, |
- ein kurzes Schreiben des Bewerbers, in dem er seine Ansprüche und | - ein kurzes Schreiben des Bewerbers, in dem er seine Ansprüche und |
Verdienste sowie seine Motivation zur Ausübung des betreffenden | Verdienste sowie seine Motivation zur Ausübung des betreffenden |
Mandats darlegt, | Mandats darlegt, |
- eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, dass der | - eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, dass der |
Bewerber Inhaber des erforderlichen Dienstgrads (ernannter | Bewerber Inhaber des erforderlichen Dienstgrads (ernannter |
Polizeikommissar oder Polizeihauptkommissar) ist, | Polizeikommissar oder Polizeihauptkommissar) ist, |
- für Nicht-Mandatsinhaber die Stellungnahme, wie sie in Artikel | - für Nicht-Mandatsinhaber die Stellungnahme, wie sie in Artikel |
XII.VII.2 RSPol erwähnt ist (Standardformular für Stellungnahmen), und | XII.VII.2 RSPol erwähnt ist (Standardformular für Stellungnahmen), und |
für Mandatsinhaber eine Bescheinigung der Behörde, dass zum Zeitpunkt | für Mandatsinhaber eine Bescheinigung der Behörde, dass zum Zeitpunkt |
des Bewerbungsaufrufs keine andere Zwischenbewertung im Sinne von | des Bewerbungsaufrufs keine andere Zwischenbewertung im Sinne von |
Artikel VII.III.90 läuft, | Artikel VII.III.90 läuft, |
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber keine | - eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber keine |
schwere Disziplinarmassnahme im Sinne von Artikel 5 des Gesetzes vom | schwere Disziplinarmassnahme im Sinne von Artikel 5 des Gesetzes vom |
13. Mai 1999 zur Festlegung des Disziplinarstatuts der | 13. Mai 1999 zur Festlegung des Disziplinarstatuts der |
Personalmitglieder der Polizeidienste erhalten hat, die nicht gelöscht | Personalmitglieder der Polizeidienste erhalten hat, die nicht gelöscht |
ist (Artikel VII.III.20 RSPol), | ist (Artikel VII.III.20 RSPol), |
6. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit | 6. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit |
der Bewerbungen, | der Bewerbungen, |
7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs « Assessment Center », | 7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs « Assessment Center », |
einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, | einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, |
8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ansprüche und | 8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ansprüche und |
Verdienste der Bewerber nach ihrer Anhörung im Hinblick auf die | Verdienste der Bewerber nach ihrer Anhörung im Hinblick auf die |
Beurteilung ihrer Eignung klassiert werden, | Beurteilung ihrer Eignung klassiert werden, |
9. die Empfangsbestätigung für den Antrag auf mit Gründen versehene | 9. die Empfangsbestätigung für den Antrag auf mit Gründen versehene |
Stellungnahme beim Generalprokurator und beim Gouverneur (in | Stellungnahme beim Generalprokurator und beim Gouverneur (in |
entsprechender Anwendung von Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens GPI 43), | entsprechender Anwendung von Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens GPI 43), |
10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinde- beziehungsweise | 10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinde- beziehungsweise |
des Polizeirats über den Bestellungsvorschlag, | des Polizeirats über den Bestellungsvorschlag, |
11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters | 11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters |
beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines | beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines |
anderen Bewerbers. | anderen Bewerbers. |
Anlage 3 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die | Anlage 3 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die |
Erneuerung des Mandats als Korpschef | Erneuerung des Mandats als Korpschef |
- Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel | strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel |
48, 49, 51 bis 52, | 48, 49, 51 bis 52, |
- Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts | - Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts |
der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung | der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung |
verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, | verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, |
insbesondere die Artikel 74 bis 79, | insbesondere die Artikel 74 bis 79, |
- Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der |
Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte | Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte |
Stellen der föderalen Polizei und der Generalinspektion der föderalen | Stellen der föderalen Polizei und der Generalinspektion der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizei, | Polizei und der lokalen Polizei, |
- Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der |
Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte | Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte |
Stellen der lokalen Polizei, | Stellen der lokalen Polizei, |
- Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die |
Artikel VII.III.2 bis VII.III.7, VII.III.47, VII.III.48, VII.III.51, | Artikel VII.III.2 bis VII.III.7, VII.III.47, VII.III.48, VII.III.51, |
VII.III.52, VII.III.55 bis VII.III.57, VII.III.86 bis VII.III.93, | VII.III.52, VII.III.55 bis VII.III.57, VII.III.86 bis VII.III.93, |
VII.III.100 bis VII.III.132, XI.II.17, XI.II.18 und XI.III.27, | VII.III.100 bis VII.III.132, XI.II.17, XI.II.18 und XI.III.27, |
- Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, |
- Königlicher Erlass vom 19. April 2002 zur Festlegung spezifischer | - Königlicher Erlass vom 19. April 2002 zur Festlegung spezifischer |
statutarischer Bestimmungen in Bezug auf Personen, die in bestimmte | statutarischer Bestimmungen in Bezug auf Personen, die in bestimmte |
Stellen der föderalen Polizei, der lokalen Polizei und der | Stellen der föderalen Polizei, der lokalen Polizei und der |
Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
bestellt sind, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 5. Dezember | bestellt sind, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 5. Dezember |
2003, | 2003, |
- Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des | - Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des |
Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. | Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten, | integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten, |
- Rundschreiben vom 28. Februar 2005 in Bezug auf die Richtlinien über | - Rundschreiben vom 28. Februar 2005 in Bezug auf die Richtlinien über |
den Antrag auf Erneuerung des Mandats bestimmter Mandatsinhaber. | den Antrag auf Erneuerung des Mandats bestimmter Mandatsinhaber. |
Anlage 4 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die | Anlage 4 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die |
gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung | gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung |
zum Mandat eines Korpschefs | zum Mandat eines Korpschefs |
- Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel | strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel |
48, 50 und 52, | 48, 50 und 52, |
- Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts | - Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts |
der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung | der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung |
verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, | verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, |
insbesondere die Artikel 65 bis 73, | insbesondere die Artikel 65 bis 73, |
- Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die |
Artikel VII.III.1 bis VII.III.21, VII.III.28, VII.III.33 bis | Artikel VII.III.1 bis VII.III.21, VII.III.28, VII.III.33 bis |
VII.III.59, VII.III.69 bis VII.III.77, XI.II.17 bis XI.II.18 und | VII.III.59, VII.III.69 bis VII.III.77, XI.II.17 bis XI.II.18 und |
XI.III.27, | XI.III.27, |
- Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, |
- Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 über die Einrichtung der | - Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 über die Einrichtung der |
lokalen Polizei - Verwaltungstechnische Aspekte. | lokalen Polizei - Verwaltungstechnische Aspekte. |