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Meertalige weergave van Omzendbrief van 04/05/1999
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Ministeriële omzendbrief OOP 28 aangaande de uitvoering van de wet van 21 december 1998 betreffende de veiligheid bij voetbalwedstrijden. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle OOP 28 concernant la mise en oeuvre de la loi du 21 décembre 1998 relative à la sécurité lors des matches de football. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
4 MEI 1999. - Ministeriële omzendbrief OOP 28 aangaande de uitvoering 4 MAI 1999. - Circulaire ministérielle OOP 28 concernant la mise en
van de wet van 21 december 1998 betreffende de veiligheid bij oeuvre de la loi du 21 décembre 1998 relative à la sécurité lors des
voetbalwedstrijden. - Duitse vertaling matches de football. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
28 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 mei 1999 aangaande de circulaire OOP 28 du Ministre de l'Intérieur du 4 mai 1999 concernant
uitvoering van de wet van 21 december 1998 betreffende de veiligheid la mise en oeuvre de la loi du 21 décembre 1998 relative à la sécurité
bij voetbalwedstrijden (Belgisch Staatsblad van 8 juli 1999), lors des matches de football (Moniteur belge du 8 juillet 1999),
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
4. MAI 1999 - Ministerielles Rundschreiben OOP 28 zur Ausführung des 4. MAI 1999 - Ministerielles Rundschreiben OOP 28 zur Ausführung des
Gesetzes vom 21. Dezember 1998 Gesetzes vom 21. Dezember 1998
über die Sicherheit bei Fussballspielen über die Sicherheit bei Fussballspielen
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
Zur Information: an die Frauen und Herren Bürgermeister und Zur Information: an die Frauen und Herren Bürgermeister und
Bezirkskommissare Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
1. Das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei 1. Das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei
Fussballspielen: ein neuer Rahmen. Fussballspielen: ein neuer Rahmen.
1. Am 3. Februar 1999 ist das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die 1. Am 3. Februar 1999 ist das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die
Sicherheit bei Fussballspielen im Belgischen Staatsblatt erschienen. Sicherheit bei Fussballspielen im Belgischen Staatsblatt erschienen.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 13. Februar 1999 ist ein völlig Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 13. Februar 1999 ist ein völlig
neues Instrument in die belgische Rechtsordnung eingeführt worden: Im neues Instrument in die belgische Rechtsordnung eingeführt worden: Im
« Fussballgesetz » sind in der Tat Neuerungen im Hinblick auf den « Fussballgesetz » sind in der Tat Neuerungen im Hinblick auf den
Kampf gegen den Hooliganismus enthalten. Kampf gegen den Hooliganismus enthalten.
Es beschränkt sich nicht auf die Einführung neuer Sanktionen zur Es beschränkt sich nicht auf die Einführung neuer Sanktionen zur
Bekämpfung der Gewalt bei Fussballspielen: Einerseits sind darin eine Bekämpfung der Gewalt bei Fussballspielen: Einerseits sind darin eine
Reihe Verpflichtungen für das Publikum und die Veranstalter Reihe Verpflichtungen für das Publikum und die Veranstalter
vorgesehen; andererseits wird damit ein besonderes und spezifisches vorgesehen; andererseits wird damit ein besonderes und spezifisches
Verfahren hinsichtlich der im Gesetz festgelegten Verstösse Verfahren hinsichtlich der im Gesetz festgelegten Verstösse
eingeführt. eingeführt.
Durch dieses Gesetz werden die bestehenden Strafbestimmungen folglich Durch dieses Gesetz werden die bestehenden Strafbestimmungen folglich
nicht ersetzt. Es stellt nicht nur einen Zusatz, sondern eine nicht ersetzt. Es stellt nicht nur einen Zusatz, sondern eine
wirkliche Ergänzung des Strafarsenals dar, indem es spezifische « wirkliche Ergänzung des Strafarsenals dar, indem es spezifische «
Verstösse » und dem Hooliganmilieu angepasste Sanktionen vorsieht. Die Verstösse » und dem Hooliganmilieu angepasste Sanktionen vorsieht. Die
im Gesetz vorgesehenen Verfahren lassen sich zudem sehr schnell im Gesetz vorgesehenen Verfahren lassen sich zudem sehr schnell
durchführen. durchführen.
Schnelligkeit und Spezifität sind demnach die beiden Merkmale, anhand Schnelligkeit und Spezifität sind demnach die beiden Merkmale, anhand
deren sich die Philosophie, die durch das neue Gesetz eingeführt deren sich die Philosophie, die durch das neue Gesetz eingeführt
worden ist, qualifizieren lässt. worden ist, qualifizieren lässt.
Aus diesem Gesetz gehen drei grosse Abschnitte hervor: erstens die Aus diesem Gesetz gehen drei grosse Abschnitte hervor: erstens die
Bestimmungen in bezug auf die Veranstalter, zweitens die Bestimmungen Bestimmungen in bezug auf die Veranstalter, zweitens die Bestimmungen
in bezug auf das Publikum und drittens die Bestimmungen, durch die das in bezug auf das Publikum und drittens die Bestimmungen, durch die das
Verwaltungsverfahren bei Verstoss gegen einen der beiden anderen Verwaltungsverfahren bei Verstoss gegen einen der beiden anderen
Abschnitte geregelt wird. Abschnitte geregelt wird.
2. Anweisungen für die Ausführung des Gesetzes 2. Anweisungen für die Ausführung des Gesetzes
A. Die Veranstalter A. Die Veranstalter
2.1 Die Veranstalter haben eine Reihe Verpflichtungen zu erfüllen: für 2.1 Die Veranstalter haben eine Reihe Verpflichtungen zu erfüllen: für
eine den einschlägigen Verordnungsbestimmungen gemässe Infrastruktur eine den einschlägigen Verordnungsbestimmungen gemässe Infrastruktur
zu sorgen, Überwachungskameras zu installieren, genügend zu sorgen, Überwachungskameras zu installieren, genügend
ordnungsgemäss ausgebildete Ordner einzusetzen usw. Die ordnungsgemäss ausgebildete Ordner einzusetzen usw. Die
Polizeibeamten, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion Polizeibeamten, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Stadion
zuständig sind, haben hierbei eine nicht zu unterschätzende Rolle zu zuständig sind, haben hierbei eine nicht zu unterschätzende Rolle zu
spielen: Ich erwarte von ihnen, dass sie dem vom König bestimmten spielen: Ich erwarte von ihnen, dass sie dem vom König bestimmten
Beamten, das heisst dem Generaldirektor und dem Generaldirektor, Beamten, das heisst dem Generaldirektor und dem Generaldirektor,
zweisprachigem Beigeordneten, der Generaldirektion der Allgemeinen zweisprachigem Beigeordneten, der Generaldirektion der Allgemeinen
Polizei des Königreichs oder dem Beamten beziehungsweise Bediensteten Polizei des Königreichs oder dem Beamten beziehungsweise Bediensteten
mit einem Dienstgrad von mindestens Rang 13, der einen der beiden mit einem Dienstgrad von mindestens Rang 13, der einen der beiden
ersetzt, jeden Verstoss der Veranstalter gegen ihre Verpflichtungen, ersetzt, jeden Verstoss der Veranstalter gegen ihre Verpflichtungen,
sowohl in der Vorbereitungsphase der Spiele als auch während der sowohl in der Vorbereitungsphase der Spiele als auch während der
Spiele selbst, melden, damit dieser Beamte Verwaltungssanktionen Spiele selbst, melden, damit dieser Beamte Verwaltungssanktionen
verhängen kann. verhängen kann.
2.2 Ich erwarte, dass folgendes gemeldet wird: 2.2 Ich erwarte, dass folgendes gemeldet wird:
1. die Benutzung von Stadien oder Teilen davon, die nicht den 1. die Benutzung von Stadien oder Teilen davon, die nicht den
diesbezüglich festgelegten Normen entsprechen, diesbezüglich festgelegten Normen entsprechen,
2. das Fehlen, der verspätete Abschluss oder die Lückenhaftigkeit der 2. das Fehlen, der verspätete Abschluss oder die Lückenhaftigkeit der
Vereinbarung mit den Rettungsdiensten und den Verwaltungs- und Vereinbarung mit den Rettungsdiensten und den Verwaltungs- und
Polizeibehörden oder -diensten sowie Verstösse gegen diese Polizeibehörden oder -diensten sowie Verstösse gegen diese
Vereinbarung (Fehlen oder Unzulänglichkeit der Kommandostelle usw.), Vereinbarung (Fehlen oder Unzulänglichkeit der Kommandostelle usw.),
3. das Fehlen eines Sicherheitsverantwortlichen oder dessen 3. das Fehlen eines Sicherheitsverantwortlichen oder dessen
vollständiger oder teilweiser Mangel an Engagement oder Initiative vor vollständiger oder teilweiser Mangel an Engagement oder Initiative vor
Ort (er kümmert sich beispielsweise nicht um die Ordner oder Ort (er kümmert sich beispielsweise nicht um die Ordner oder
vernachlässigt die Inspektion des Stadions usw.), vernachlässigt die Inspektion des Stadions usw.),
4. das Fehlen, die unzureichende Präsenz oder die Untauglichkeit von 4. das Fehlen, die unzureichende Präsenz oder die Untauglichkeit von
Ordnern, deren Mangel an Ausbildung, Vorbereitung oder Koordination; Ordnern, deren Mangel an Ausbildung, Vorbereitung oder Koordination;
deren falsche Aufstellung vor Ort, deren negative oder provokative deren falsche Aufstellung vor Ort, deren negative oder provokative
Einstellung gegenüber den Zuschauern (insbesondere die Tatsache, dass Einstellung gegenüber den Zuschauern (insbesondere die Tatsache, dass
sie das Spiel verfolgen statt die Zuschauer im Auge zu behalten!), sie das Spiel verfolgen statt die Zuschauer im Auge zu behalten!),
5. das Fehlen, die unvollständige Zusammensetzung oder die mangelnde 5. das Fehlen, die unvollständige Zusammensetzung oder die mangelnde
Tätigkeit des lokalen Beirats für die Sicherheit bei Fussballspielen, Tätigkeit des lokalen Beirats für die Sicherheit bei Fussballspielen,
6. das Fehlen, die Lückenhaftigkeit oder die mangelnde Einhaltung der 6. das Fehlen, die Lückenhaftigkeit oder die mangelnde Einhaltung der
Hausordnung, Hausordnung,
7. eine unzureichende oder nicht vorhandene Trennung der Zuschauer, 7. eine unzureichende oder nicht vorhandene Trennung der Zuschauer,
8. ein Kartenverkauf, der den einschlägigen Regeln nicht entspricht, 8. ein Kartenverkauf, der den einschlägigen Regeln nicht entspricht,
9. das Fehlen, die Unzulänglichkeit oder die Funktionsuntüchtigkeit 9. das Fehlen, die Unzulänglichkeit oder die Funktionsuntüchtigkeit
der Überwachungskameras. der Überwachungskameras.
Dies ist natürlich keine erschöpfende Liste. Dies ist natürlich keine erschöpfende Liste.
B. DIE ZUSCHAUER B. DIE ZUSCHAUER
2.3 Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit zunächst auf die Tatsache lenken, 2.3 Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit zunächst auf die Tatsache lenken,
dass der Anwendungsbereich der Bestimmungen in bezug auf Zuschauer von dass der Anwendungsbereich der Bestimmungen in bezug auf Zuschauer von
Spiel zu Spiel variiert, das heisst gemäss Artikel 19 des Gesetzes « Spiel zu Spiel variiert, das heisst gemäss Artikel 19 des Gesetzes «
binnen dem gesamten Zeitraum, während dessen das Stadion, in dem ein binnen dem gesamten Zeitraum, während dessen das Stadion, in dem ein
nationales Fussballspiel oder ein internationales Fussballspiel nationales Fussballspiel oder ein internationales Fussballspiel
stattfindet, für Zuschauer zugänglich ist ». In der Praxis sind damit stattfindet, für Zuschauer zugänglich ist ». In der Praxis sind damit
grössere Probleme im Fall einer allmählichen Räumung des Stadions grössere Probleme im Fall einer allmählichen Räumung des Stadions
verbunden (wenn beispielsweise eine Fangruppe im Stadion verbunden (wenn beispielsweise eine Fangruppe im Stadion
zurückgehalten wird, während die gegnerischen Fans das Stadion zurückgehalten wird, während die gegnerischen Fans das Stadion
verlassen); in diesem Fall ist das Gesetz weiterhin auf die im Stadion verlassen); in diesem Fall ist das Gesetz weiterhin auf die im Stadion
zurückgehaltenen Zuschauer anwendbar. Zuschauer, die das Stadion zurückgehaltenen Zuschauer anwendbar. Zuschauer, die das Stadion
eigentlich hätten verlassen müssen, sich aber immer noch dort eigentlich hätten verlassen müssen, sich aber immer noch dort
aufhalten oder dort einzudringen versuchen, fallen unter die Anwendung aufhalten oder dort einzudringen versuchen, fallen unter die Anwendung
von Artikel 22 (Eindringen ohne gültige Eintrittskarte). von Artikel 22 (Eindringen ohne gültige Eintrittskarte).
Ich weise nachdrücklich darauf hin, dass jede im Stadion anwesende Ich weise nachdrücklich darauf hin, dass jede im Stadion anwesende
Person von dieser Bestimmung betroffen ist: Dies gilt also auch für Person von dieser Bestimmung betroffen ist: Dies gilt also auch für
Ordner, Stadionpersonal usw. Im Grunde gilt dies ebenfalls für Ordner, Stadionpersonal usw. Im Grunde gilt dies ebenfalls für
Schiedsrichter, Trainer, Spieler usw. Es versteht sich von selbst, Schiedsrichter, Trainer, Spieler usw. Es versteht sich von selbst,
dass die Behörde in diesem Fall für eine angepasste Reaktion sorgen dass die Behörde in diesem Fall für eine angepasste Reaktion sorgen
muss. muss.
2.4 In vier Bestimmungen sind Taten vorgesehen, die Zuschauern 2.4 In vier Bestimmungen sind Taten vorgesehen, die Zuschauern
verboten sind und eine Verwaltungssanktion nach sich ziehen: verboten sind und eine Verwaltungssanktion nach sich ziehen:
a) das Werfen oder Schleudern von Gegenständen von den Tribünen oder a) das Werfen oder Schleudern von Gegenständen von den Tribünen oder
dem Spielfeld aus oder in diese Richtung (Artikel 20), dem Spielfeld aus oder in diese Richtung (Artikel 20),
b) das unrechtmässige Betreten des Stadions (Artikel 21), b) das unrechtmässige Betreten des Stadions (Artikel 21),
c) das Eindringen in bestimmte Bereiche des Stadions, ohne im Besitz c) das Eindringen in bestimmte Bereiche des Stadions, ohne im Besitz
einer für diese Bereiche gültigen Eintrittskarte zu sein, oder in einer für diese Bereiche gültigen Eintrittskarte zu sein, oder in
einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort (Artikel 22), einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort (Artikel 22),
d) Anstiftung, alleine oder in einer Gruppe, zu Hass und Wut oder zur d) Anstiftung, alleine oder in einer Gruppe, zu Hass und Wut oder zur
Körperverletzung (Artikel 23). Körperverletzung (Artikel 23).
2.4.1 In Artikel 20 ist die Rede vom Werfen oder Schleudern von 2.4.1 In Artikel 20 ist die Rede vom Werfen oder Schleudern von
Gegenständen. Für jeden geworfenen Gegenstand muss ein Protokoll Gegenständen. Für jeden geworfenen Gegenstand muss ein Protokoll
aufgenommen werden, sofern es sich dabei um eine Störung der aufgenommen werden, sofern es sich dabei um eine Störung der
öffentlichen Ordnung oder des friedlichen Ablaufs der Begegnung öffentlichen Ordnung oder des friedlichen Ablaufs der Begegnung
handelt. Momentan ist die Toleranzgrenze dafür sehr niedrig angesetzt, handelt. Momentan ist die Toleranzgrenze dafür sehr niedrig angesetzt,
so dass ein Protokoll aufgenommen werden muss ungeachtet der so dass ein Protokoll aufgenommen werden muss ungeachtet der
eigentlichen Gefährlichkeit des Gegenstands und ungeachtet der Frage, eigentlichen Gefährlichkeit des Gegenstands und ungeachtet der Frage,
ob jemand getroffen oder bedroht worden ist oder ob materieller ob jemand getroffen oder bedroht worden ist oder ob materieller
Schaden entstanden ist oder nicht - und auch ungeachtet des Schaden entstanden ist oder nicht - und auch ungeachtet des
Zeitpunkts, an dem der Gegenstand geworfen wurde (vor, während oder Zeitpunkts, an dem der Gegenstand geworfen wurde (vor, während oder
nach dem Spiel oder während der Pause), und des anvisierten oder nach dem Spiel oder während der Pause), und des anvisierten oder
erreichten Ziels (Leichtathletikbahn, Reservebank usw.). erreichten Ziels (Leichtathletikbahn, Reservebank usw.).
Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: wenn ein Gegenstand aus einem Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: wenn ein Gegenstand aus einem
legitimen Grund geworfen wird; hier einige deutliche Beispiele: einen legitimen Grund geworfen wird; hier einige deutliche Beispiele: einen
Ball, der in den Tribünen gelandet ist, auf das Spielfeld Ball, der in den Tribünen gelandet ist, auf das Spielfeld
zurückwerfen, das Trikot am Ende des Spiels als Souvenir in die zurückwerfen, das Trikot am Ende des Spiels als Souvenir in die
Tribünen werfen usw. Ob ein Grund legitim ist, bleibt der Beurteilung Tribünen werfen usw. Ob ein Grund legitim ist, bleibt der Beurteilung
des Polizeibeamten überlassen. Im Zweifelsfall sollte ein Protokoll des Polizeibeamten überlassen. Im Zweifelsfall sollte ein Protokoll
aufgenommen werden. Die Behörde hat immer noch die Möglichkeit zu aufgenommen werden. Die Behörde hat immer noch die Möglichkeit zu
beurteilen, ob es angebracht ist, eine Verfolgung einzuleiten, und der beurteilen, ob es angebracht ist, eine Verfolgung einzuleiten, und der
Betreffende kann gegebenenfalls seine Rechte bei seiner Verteidigung Betreffende kann gegebenenfalls seine Rechte bei seiner Verteidigung
geltend machen. geltend machen.
2.4.2 Durch Artikel 21 wird das unrechtmässige Betreten des Stadions 2.4.2 Durch Artikel 21 wird das unrechtmässige Betreten des Stadions
verboten, das bedeutet, Betreten des Stadions trotz administrativen verboten, das bedeutet, Betreten des Stadions trotz administrativen
oder gerichtlichen Stadionverbots oder trotz der Verweigerung des oder gerichtlichen Stadionverbots oder trotz der Verweigerung des
Einlasses durch einen Ordner. Einlasses durch einen Ordner.
Unter « administrativem oder gerichtlichem Stadionverbot » versteht Unter « administrativem oder gerichtlichem Stadionverbot » versteht
man jedes öffentlich-rechtliche Stadionverbot, mit Ausnahme also von man jedes öffentlich-rechtliche Stadionverbot, mit Ausnahme also von
zivilrechtlichen Stadionverboten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, zivilrechtlichen Stadionverboten. Ich mache Sie darauf aufmerksam,
dass das System des zivilrechtlichen Stadionverbots aufgrund von dass das System des zivilrechtlichen Stadionverbots aufgrund von
Artikel 10 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes unter die Verantwortung des Artikel 10 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes unter die Verantwortung des
Veranstalters eines Fussballspiels und nicht unter die Verantwortung Veranstalters eines Fussballspiels und nicht unter die Verantwortung
der Behörden fällt. Diese Art Ausschliessung beruht auf anderen als der Behörden fällt. Diese Art Ausschliessung beruht auf anderen als
den im Gesetz beschriebenen Taten, die bei einem Verwaltungsverfahren den im Gesetz beschriebenen Taten, die bei einem Verwaltungsverfahren
folglich nicht berücksichtigt werden können. folglich nicht berücksichtigt werden können.
Jede Person, die mit einem öffentlich-rechtlichen Stadionverbot belegt Jede Person, die mit einem öffentlich-rechtlichen Stadionverbot belegt
worden ist, wird in eine Datei aufgenommen, die von der worden ist, wird in eine Datei aufgenommen, die von der
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs
fortgeschrieben wird. Die persönlichen Daten dieser Personen werden fortgeschrieben wird. Die persönlichen Daten dieser Personen werden
dem Königlichen Belgischen Fussballverband und den Klubs zur Verfügung dem Königlichen Belgischen Fussballverband und den Klubs zur Verfügung
gestellt, damit diesen Personen keine Eintrittskarten mehr verkauft gestellt, damit diesen Personen keine Eintrittskarten mehr verkauft
werden. Die Polizeidienste haben ebenfalls Zugriff auf diese Daten, werden. Die Polizeidienste haben ebenfalls Zugriff auf diese Daten,
damit sie punktuelle Kontrollen durchführen können um nachzuprüfen, ob damit sie punktuelle Kontrollen durchführen können um nachzuprüfen, ob
eine (verdächtige) Person überhaupt berechtigt ist, das Stadion zu eine (verdächtige) Person überhaupt berechtigt ist, das Stadion zu
betreten. Diese Daten müssen ebenfalls die Zugangskontrolle durch betreten. Diese Daten müssen ebenfalls die Zugangskontrolle durch
Identifikations- und Festnahmeteams des mit der Aufrechterhaltung der Identifikations- und Festnahmeteams des mit der Aufrechterhaltung der
Ordnung im Stadion beauftragten Polizeidienstes ermöglichen, die der Ordnung im Stadion beauftragten Polizeidienstes ermöglichen, die der
Veranstalter unter bestimmten Umständen anfordern muss (Einzelheiten Veranstalter unter bestimmten Umständen anfordern muss (Einzelheiten
dazu finden sich im Königlichen Erlass zur Regelung des dazu finden sich im Königlichen Erlass zur Regelung des
Kartenmanagements bei Fussballspielen). Kartenmanagements bei Fussballspielen).
Die Kontrolle der Einhaltung der auferlegten Stadionverbote ist für Die Kontrolle der Einhaltung der auferlegten Stadionverbote ist für
die Glaubwürdigkeit und die Effizienz des Systems von grösster die Glaubwürdigkeit und die Effizienz des Systems von grösster
Bedeutung. Ich fordere daher nachdrücklich die systematische Anwendung Bedeutung. Ich fordere daher nachdrücklich die systematische Anwendung
dieser Bestimmung. dieser Bestimmung.
Aufgrund von Artikel 13 des Gesetzes können Ordner jeder Person, die Aufgrund von Artikel 13 des Gesetzes können Ordner jeder Person, die
sich einer oberflächlichen Kontrolle von Kleidung und Gepäck sich einer oberflächlichen Kontrolle von Kleidung und Gepäck
widersetzt hat, sich weigert, dem Ordner einen Gegenstand widersetzt hat, sich weigert, dem Ordner einen Gegenstand
auszuhändigen, der aufgrund der Hausordnung nicht ins Stadion auszuhändigen, der aufgrund der Hausordnung nicht ins Stadion
mitgenommen werden darf, oder im Besitz einer Waffe oder eines mitgenommen werden darf, oder im Besitz einer Waffe oder eines
gefährlichen Gegenstands ist, den Zutritt zum Stadion verweigern. Da gefährlichen Gegenstands ist, den Zutritt zum Stadion verweigern. Da
Ordner keinerlei Zwang ausüben dürfen, dürfen sie sich einer Person, Ordner keinerlei Zwang ausüben dürfen, dürfen sie sich einer Person,
die das Stadion dennoch zu betreten versucht, selbst nicht körperlich die das Stadion dennoch zu betreten versucht, selbst nicht körperlich
widersetzen, sondern müssen die Ordnungskräfte hinzuziehen. Dieser widersetzen, sondern müssen die Ordnungskräfte hinzuziehen. Dieser
Fall findet sich in Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzes wieder. Fall findet sich in Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzes wieder.
Auch in diesem Fall fordere ich eine strikte, ausnahmslose Anwendung Auch in diesem Fall fordere ich eine strikte, ausnahmslose Anwendung
des Gesetzes. Einer Person, die sich einer Kontrolle widersetzt hat des Gesetzes. Einer Person, die sich einer Kontrolle widersetzt hat
(selbst wenn sie nichts zu verbergen hat), Zutritt zu gewähren, stellt (selbst wenn sie nichts zu verbergen hat), Zutritt zu gewähren, stellt
nämlich ein zu grosses Risiko für die Sicherheit der anderen Zuschauer nämlich ein zu grosses Risiko für die Sicherheit der anderen Zuschauer
und den friedlichen Ablauf des Spiels dar. und den friedlichen Ablauf des Spiels dar.
2.4.3 In Artikel 22 wird der Zugang zu Bereichen, die der 2.4.3 In Artikel 22 wird der Zugang zu Bereichen, die der
Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, oder zu Bereichen, für die man Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, oder zu Bereichen, für die man
keine gültige Eintrittskarte besitzt, verboten. Dies gilt natürlich keine gültige Eintrittskarte besitzt, verboten. Dies gilt natürlich
für das Stürmen des Spielfelds, für das Erklettern oder Übersteigen für das Stürmen des Spielfelds, für das Erklettern oder Übersteigen
von Gittern, Mauern oder Absperrungen, aber auch für die Anwesenheit von Gittern, Mauern oder Absperrungen, aber auch für die Anwesenheit
an Orten, deren Betreten durch ein Piktogramm oder ein anderes vom an Orten, deren Betreten durch ein Piktogramm oder ein anderes vom
Veranstalter angebrachtes Zeichen verboten wird (Umkleideräume für Veranstalter angebrachtes Zeichen verboten wird (Umkleideräume für
Spieler und Schiedsrichter, dorthin führende Gänge, Klubhaus, Büros Spieler und Schiedsrichter, dorthin führende Gänge, Klubhaus, Büros
der Klubleitung usw.). Es kann jedoch vorkommen, dass die der Klubleitung usw.). Es kann jedoch vorkommen, dass die
Ordnungskräfte oder der Veranstalter den Zuschauern gestattet, das Ordnungskräfte oder der Veranstalter den Zuschauern gestattet, das
Spielfeld zu stürmen, um auf diese Weise einen Sieg zu feiern; dies Spielfeld zu stürmen, um auf diese Weise einen Sieg zu feiern; dies
ist natürlich nicht strafbar. Ich lege allerdings Wert darauf, dass ist natürlich nicht strafbar. Ich lege allerdings Wert darauf, dass
dies nur nach Beendigung des Spiels gestattet wird. Das Betreten des dies nur nach Beendigung des Spiels gestattet wird. Das Betreten des
Spielfelds ist natürlich auch nicht verboten, wenn Zuschauern dadurch Spielfelds ist natürlich auch nicht verboten, wenn Zuschauern dadurch
die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Schlägereien, einem Brand usw. die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Schlägereien, einem Brand usw.
zu entkommen, die auf den Tribünen ausgebrochen sind (im Gesetz ist in zu entkommen, die auf den Tribünen ausgebrochen sind (im Gesetz ist in
diesem Zusammenhang die Rede von « einer gesetzlichen Vorschrift, diesem Zusammenhang die Rede von « einer gesetzlichen Vorschrift,
eines behördlichen Befehls oder einer anderen ausdrücklichen, eines behördlichen Befehls oder einer anderen ausdrücklichen,
vorherigen Erlaubnis oder eines legitimen Grundes als Nachweis der vorherigen Erlaubnis oder eines legitimen Grundes als Nachweis der
Zulässigkeit »). Zulässigkeit »).
Selbst das einfache Klettern an Gittern, ohne dabei andere Zuschauer Selbst das einfache Klettern an Gittern, ohne dabei andere Zuschauer
zu beleidigen, zu provozieren usw. oder dabei den Versuch zu zu beleidigen, zu provozieren usw. oder dabei den Versuch zu
unternehmen, an einen anderen Ort zu gelangen, muss protokolliert unternehmen, an einen anderen Ort zu gelangen, muss protokolliert
werden. werden.
2.4.4 Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass in Artikel 22 2.4.4 Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass in Artikel 22
Sanktionen für das Eindringen in obenerwähnte Bereiche ohne Sanktionen für das Eindringen in obenerwähnte Bereiche ohne
entsprechende Eintrittskarte vorgesehen sind, es sei denn, dieses entsprechende Eintrittskarte vorgesehen sind, es sei denn, dieses
Eindringen geschieht auf Anordnung der Behörde. Es versteht sich von Eindringen geschieht auf Anordnung der Behörde. Es versteht sich von
selbst, dass diese Massnahme nur unter aussergewöhnlichen Umständen selbst, dass diese Massnahme nur unter aussergewöhnlichen Umständen
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung angewandt werden kann. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung angewandt werden kann.
Es darf natürlich nicht zugelassen werden, dass eine derartige Es darf natürlich nicht zugelassen werden, dass eine derartige
Ausnahmesituation von den Zuschauern ausgenutzt und von ihnen selbst Ausnahmesituation von den Zuschauern ausgenutzt und von ihnen selbst
systematisch organisiert oder sogar herbeigeführt wird. systematisch organisiert oder sogar herbeigeführt wird.
Ich bestehe daher darauf, dass Versuchen bestimmter Fans, sich in Ich bestehe daher darauf, dass Versuchen bestimmter Fans, sich in
letzter Minute gruppenweise Zugang zum Stadion zu verschaffen, um auf letzter Minute gruppenweise Zugang zum Stadion zu verschaffen, um auf
diese Weise das Eintrittsgeld zu sparen, aber vor allem um den diese Weise das Eintrittsgeld zu sparen, aber vor allem um den
Zugangskontrollen zu entgehen, bei denen Durchsuchungen vorgenommen Zugangskontrollen zu entgehen, bei denen Durchsuchungen vorgenommen
werden, ausgeschlossene Fans eventuell abgefangen werden usw., nicht werden, ausgeschlossene Fans eventuell abgefangen werden usw., nicht
ohne weiteres nachgegeben wird. ohne weiteres nachgegeben wird.
In Ermangelung einer Reaktion auf derartige Situationen ist die Gefahr In Ermangelung einer Reaktion auf derartige Situationen ist die Gefahr
gross, dass die Gesetzesbestimmungen, durch Verschulden der gross, dass die Gesetzesbestimmungen, durch Verschulden der
Ordnungskräfte selbst, ausgehöhlt werden. Ich wünsche daher, dass Ordnungskräfte selbst, ausgehöhlt werden. Ich wünsche daher, dass
diese Polizeipraktik sich strikt auf nachgewiesene Fälle höherer diese Polizeipraktik sich strikt auf nachgewiesene Fälle höherer
Gewalt beschränkt (beispielsweise Verspätung eines begleiteten Gewalt beschränkt (beispielsweise Verspätung eines begleiteten
gemeinsamen Transportmittels durch höhere Gewalt). gemeinsamen Transportmittels durch höhere Gewalt).
2.4.5 Im allgemeinen sind, was die Artikel 21 und 22 anbelangt, die 2.4.5 Im allgemeinen sind, was die Artikel 21 und 22 anbelangt, die
Anwesenheit von Personen an nicht zugänglichen Orten und der Versuch, Anwesenheit von Personen an nicht zugänglichen Orten und der Versuch,
dorthin vorzudringen, schwerwiegende Ursachen für Unruhe; deswegen ist dorthin vorzudringen, schwerwiegende Ursachen für Unruhe; deswegen ist
die Toleranzgrenze hierfür am niedrigsten angesetzt. die Toleranzgrenze hierfür am niedrigsten angesetzt.
2.4.6 In Artikel 23 geht es um das Stören des Spielablaufs durch die 2.4.6 In Artikel 23 geht es um das Stören des Spielablaufs durch die
Anstiftung, alleine oder in einer Gruppe, zu Hass und Wut oder zur Anstiftung, alleine oder in einer Gruppe, zu Hass und Wut oder zur
Körperverletzung. Typisch hierfür sind beleidigende Lieder, Körperverletzung. Typisch hierfür sind beleidigende Lieder,
gruppenweise gerufene rassistische Parolen, faschistische Grüsse usw., gruppenweise gerufene rassistische Parolen, faschistische Grüsse usw.,
für die die Toleranzgrenze ganz unten angesetzt werden muss. Es für die die Toleranzgrenze ganz unten angesetzt werden muss. Es
stimmt, dass solche Fälle manchmal schwierig zu beurteilen sind; unter stimmt, dass solche Fälle manchmal schwierig zu beurteilen sind; unter
Umständen liegt das Verhalten in manchen Fällen, in denen es « hoch Umständen liegt das Verhalten in manchen Fällen, in denen es « hoch
hergeht » (beispielsweise Gruppengesänge), hart an der Grenze zwischen hergeht » (beispielsweise Gruppengesänge), hart an der Grenze zwischen
Provokation und einfachem Singen von Klubliedern. Die Beurteilung Provokation und einfachem Singen von Klubliedern. Die Beurteilung
bleibt dem Polizeibeamten überlassen. bleibt dem Polizeibeamten überlassen.
C. DAS VERFAHREN C. DAS VERFAHREN
3.1 Jedes Protokoll zur Feststellung einer in den Artikeln 20 bis 23 3.1 Jedes Protokoll zur Feststellung einer in den Artikeln 20 bis 23
erwähnten Tat muss dem vom König bestimmten Beamten (dem erwähnten Tat muss dem vom König bestimmten Beamten (dem
Generaldirektor der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Generaldirektor der Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des
Königreichs oder einem Beamten im Rang 10, der dieser Verwaltung Königreichs oder einem Beamten im Rang 10, der dieser Verwaltung
angehört - ich verweise auf den Königlichen Erlass vom 11. März 1999 angehört - ich verweise auf den Königlichen Erlass vom 11. März 1999
zur Festlegung der Modalitäten für das durch das Gesetz vom 21. zur Festlegung der Modalitäten für das durch das Gesetz vom 21.
Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen eingeführte Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen eingeführte
Verwaltungsverfahren, Belgisches Staatsblatt vom 26. März) und dem Verwaltungsverfahren, Belgisches Staatsblatt vom 26. März) und dem
Prokurator des Königs übermittelt werden. Denn jede dieser Taten kann Prokurator des Königs übermittelt werden. Denn jede dieser Taten kann
auch entweder direkt (beispielsweise Werfen eines Gegenstands, das zu auch entweder direkt (beispielsweise Werfen eines Gegenstands, das zu
einer Körperverletzung führt; unrechtmässiges Betreten, das zu einer Körperverletzung führt; unrechtmässiges Betreten, das zu
Zerstörungen an beweglichen und unbeweglichen Gütern führt) oder Zerstörungen an beweglichen und unbeweglichen Gütern führt) oder
indirekt (beispielsweise unrechtmässiges Betreten, das zu einem indirekt (beispielsweise unrechtmässiges Betreten, das zu einem
Einbruchsdiebstahl führt) den Tatbestand eines strafrechtlichen Einbruchsdiebstahl führt) den Tatbestand eines strafrechtlichen
Verstosses erfüllen. Verstosses erfüllen.
Das Protokoll zur Feststellung eines Verstosses von seiten des Das Protokoll zur Feststellung eines Verstosses von seiten des
Veranstalters muss hingegen nur dem vom König bestimmten Beamten Veranstalters muss hingegen nur dem vom König bestimmten Beamten
zugeschickt werden. zugeschickt werden.
Der Prokurator des Königs verfügt über einen Monat, um über eventuelle Der Prokurator des Königs verfügt über einen Monat, um über eventuelle
weitere gerichtliche Schritte bezüglich der festgestellten Taten zu weitere gerichtliche Schritte bezüglich der festgestellten Taten zu
befinden, wodurch das Verwaltungsverfahren erlischt. Wenn der befinden, wodurch das Verwaltungsverfahren erlischt. Wenn der
Prokurator bei Ablauf dieser Frist keine Entscheidung verkündet hat Prokurator bei Ablauf dieser Frist keine Entscheidung verkündet hat
oder die Taten nicht weiterverfolgen möchte, kann eine oder die Taten nicht weiterverfolgen möchte, kann eine
Verwaltungssanktion verhängt werden. Natürlich muss der Prokurator Verwaltungssanktion verhängt werden. Natürlich muss der Prokurator
keinen ganzen Monat warten, um sich im negativen Sinne zu äussern: Die keinen ganzen Monat warten, um sich im negativen Sinne zu äussern: Die
Sanktion kann verhängt werden, sobald seine Stellungnahme vorliegt. Sanktion kann verhängt werden, sobald seine Stellungnahme vorliegt.
3.2 Die verwaltungsmässige Bearbeitung der Akte beginnt, sobald das 3.2 Die verwaltungsmässige Bearbeitung der Akte beginnt, sobald das
Protokoll zur Feststellung eines Verstosses von seiten des Protokoll zur Feststellung eines Verstosses von seiten des
Veranstalters dem Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Veranstalters dem Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des
Königreichs vorliegt; dieser übermittelt dem Betreffenden eine Akte, Königreichs vorliegt; dieser übermittelt dem Betreffenden eine Akte,
die (unter anderem) die ihm zur Last gelegten Taten und eine Kopie des die (unter anderem) die ihm zur Last gelegten Taten und eine Kopie des
Protokolls umfasst. Der Veranstalter verfügt über dreissig Tage, um zu Protokolls umfasst. Der Veranstalter verfügt über dreissig Tage, um zu
reagieren, das heisst, um seine Verteidigungsmittel per reagieren, das heisst, um seine Verteidigungsmittel per
Einschreibebrief einzureichen oder mitzuteilen, dass er sich mündlich Einschreibebrief einzureichen oder mitzuteilen, dass er sich mündlich
verteidigen möchte, woraufhin der Generaldirektor entscheidet, ob eine verteidigen möchte, woraufhin der Generaldirektor entscheidet, ob eine
Sanktion auferlegt werden muss. Sanktion auferlegt werden muss.
Das gleiche gilt für die Bearbeitung von Akten bezüglich einer in den Das gleiche gilt für die Bearbeitung von Akten bezüglich einer in den
Artikeln 20 bis 23 des Gesetzes erwähnten Tat, wenn auch der Artikeln 20 bis 23 des Gesetzes erwähnten Tat, wenn auch der
Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs in diesen Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs in diesen
Fällen mit der Verhängung einer Sanktion warten muss, bis er die Fällen mit der Verhängung einer Sanktion warten muss, bis er die
Stellungnahme des Prokurators des Königs erhalten hat. Stellungnahme des Prokurators des Königs erhalten hat.
Diese Sanktion muss binnen sechs Monaten nach Feststellung der Taten Diese Sanktion muss binnen sechs Monaten nach Feststellung der Taten
verhängt werden. Die Sanktion ist einen Monat nach ihrer Notifizierung verhängt werden. Die Sanktion ist einen Monat nach ihrer Notifizierung
an den Betreffenden vollstreckbar, sofern er in dieser Zeit keine an den Betreffenden vollstreckbar, sofern er in dieser Zeit keine
Berufung beim Polizeigericht eingelegt hat. Berufung beim Polizeigericht eingelegt hat.
Die Fristen sind demnach sehr kurz: Die ganze Angelegenheit muss Die Fristen sind demnach sehr kurz: Die ganze Angelegenheit muss
binnen sechs Monaten abgewickelt sein; eine Sanktion kann in weniger binnen sechs Monaten abgewickelt sein; eine Sanktion kann in weniger
als einem Monat verhängt werden (wenn der Prokurator des Königs sehr als einem Monat verhängt werden (wenn der Prokurator des Königs sehr
schnell reagiert oder seine Stellungnahme nicht erforderlich ist und schnell reagiert oder seine Stellungnahme nicht erforderlich ist und
wenn der Betreffende seine Argumente sehr schnell geltend macht)! Dass wenn der Betreffende seine Argumente sehr schnell geltend macht)! Dass
dies so schnell vonstatten gehen kann, wirkt sich vorteilhaft auf die dies so schnell vonstatten gehen kann, wirkt sich vorteilhaft auf die
Effizienz bei der Bearbeitung und Verfolgung aus, setzt aber ebenfalls Effizienz bei der Bearbeitung und Verfolgung aus, setzt aber ebenfalls
eine schnelle Reaktion des protokollierenden Polizeibeamten voraus. eine schnelle Reaktion des protokollierenden Polizeibeamten voraus.
Ich möchte Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, dass ein Ich möchte Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, dass ein
administratives und ein als Sicherheitsmassnahme dienendes administratives und ein als Sicherheitsmassnahme dienendes
Stadionverbot sich ebenfalls auf andere Fussballstadien erstrecken und Stadionverbot sich ebenfalls auf andere Fussballstadien erstrecken und
nicht auf das Stadion beschränkt sind, in dem der Betreffende die dem nicht auf das Stadion beschränkt sind, in dem der Betreffende die dem
Stadionverbot zugrunde liegende Tat begangen hat. Das Betreten eines Stadionverbot zugrunde liegende Tat begangen hat. Das Betreten eines
Stadions, in dem ein nationales Fussballspiel (1) oder ein Stadions, in dem ein nationales Fussballspiel (1) oder ein
internationales Fussballspiel (2) ausgetragen wird, stellt, sofern man internationales Fussballspiel (2) ausgetragen wird, stellt, sofern man
mit einem Stadionverbot belegt ist, einen Verstoss gegen Artikel 21 mit einem Stadionverbot belegt ist, einen Verstoss gegen Artikel 21
des Gesetzes dar. des Gesetzes dar.
3.3 Das Protokoll (wovon sich ein Muster in Anlage befindet) muss 3.3 Das Protokoll (wovon sich ein Muster in Anlage befindet) muss
folgende Elemente umfassen: folgende Elemente umfassen:
Name, Vorname, Dienstgrad, Korps, Befugnis und Unterschrift der Name, Vorname, Dienstgrad, Korps, Befugnis und Unterschrift der
protokollierenden Person, protokollierenden Person,
Tag, Datum, Ort und Uhrzeit, an dem die Tat begangen wurde, sowie das Tag, Datum, Ort und Uhrzeit, an dem die Tat begangen wurde, sowie das
Fussballspiel, während dessen sie festgestellt wurde, Fussballspiel, während dessen sie festgestellt wurde,
Beschreibung der festgestellten Tat, Beschreibung der festgestellten Tat,
Gesetzesbestimmung, gegen die durch das festgestellte Verhalten Gesetzesbestimmung, gegen die durch das festgestellte Verhalten
verstossen wurde, verstossen wurde,
Name, Vorname, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum der Name, Vorname, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum der
Person, die Gegenstand des Protokolls ist, Person, die Gegenstand des Protokolls ist,
Verwaltungsanschrift des Beamten, der bestimmt worden ist, um von der Verwaltungsanschrift des Beamten, der bestimmt worden ist, um von der
Angelegenheit Kenntnis zu nehmen, Angelegenheit Kenntnis zu nehmen,
gegebenenfalls Vermerk der Tatsache, dass dem Prokurator des Königs gegebenenfalls Vermerk der Tatsache, dass dem Prokurator des Königs
eine Kopie zugeschickt worden ist, eine Kopie zugeschickt worden ist,
gegebenenfalls die verwaltungsmässige Erfassung des Betreffenden wegen gegebenenfalls die verwaltungsmässige Erfassung des Betreffenden wegen
früherer Vorfälle bei Fussballspielen (administrative Festnahme, früherer Vorfälle bei Fussballspielen (administrative Festnahme,
Protokollaufnahme wegen Verstosses gegen das Gesetz über die Protokollaufnahme wegen Verstosses gegen das Gesetz über die
Sicherheit bei Fussballspielen usw.). Sicherheit bei Fussballspielen usw.).
Da das Protokoll ein grundlegendes Element bei der Bearbeitung der Da das Protokoll ein grundlegendes Element bei der Bearbeitung der
Akte darstellt, muss es klar, genau und vollständig sein, vor allem in Akte darstellt, muss es klar, genau und vollständig sein, vor allem in
Anbetracht der Tatsache, dass der Person, die Gegenstand des Anbetracht der Tatsache, dass der Person, die Gegenstand des
Protokolls ist, eine Kopie davon bei der Übermittlung der Akte durch Protokolls ist, eine Kopie davon bei der Übermittlung der Akte durch
den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs den Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
übermittelt wird. übermittelt wird.
3.4 Der Beschluss, ein als Sicherheitsmassnahme dienendes 3.4 Der Beschluss, ein als Sicherheitsmassnahme dienendes
Stadionverbot zu verhängen, dem ein Protokoll beigefügt wird (Muster Stadionverbot zu verhängen, dem ein Protokoll beigefügt wird (Muster
in Anlage), unterscheidet sich davon und umfasst folgende Elemente: in Anlage), unterscheidet sich davon und umfasst folgende Elemente:
Name, Vorname, Dienstgrad, Korps, Befugnis und Unterschrift der Name, Vorname, Dienstgrad, Korps, Befugnis und Unterschrift der
protokollierenden Person, protokollierenden Person,
Tag, Datum, Ort und Uhrzeit, an dem die Tat begangen wurde, sowie das Tag, Datum, Ort und Uhrzeit, an dem die Tat begangen wurde, sowie das
Fussballspiel, während dessen sie festgestellt wurde, Fussballspiel, während dessen sie festgestellt wurde,
Beschreibung der festgestellten Tat, Beschreibung der festgestellten Tat,
Name, Vorname, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum der Name, Vorname, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum der
Person, die Gegenstand des Protokolls ist, Person, die Gegenstand des Protokolls ist,
Verwaltungsanschrift des Beamten, der bestimmt worden ist, um das als Verwaltungsanschrift des Beamten, der bestimmt worden ist, um das als
Sicherheitsmassnahme dienende Stadionverbot zu bestätigen, Sicherheitsmassnahme dienende Stadionverbot zu bestätigen,
gegebenenfalls die verwaltungsmässige Erfassung des Betreffenden wegen gegebenenfalls die verwaltungsmässige Erfassung des Betreffenden wegen
früherer Vorfälle bei Fussballspielen (administrative Festnahme, früherer Vorfälle bei Fussballspielen (administrative Festnahme,
Protokollaufnahme wegen Verstosses gegen das Gesetz über die Protokollaufnahme wegen Verstosses gegen das Gesetz über die
Sicherheit bei Fussballspielen usw.), Sicherheit bei Fussballspielen usw.),
ob der Betreffende angehört worden ist oder nicht, und wenn dies nicht ob der Betreffende angehört worden ist oder nicht, und wenn dies nicht
der Fall ist, Angabe der Gründe, die dies rechtfertigen, der Fall ist, Angabe der Gründe, die dies rechtfertigen,
dass ein Magistrat zu Rate gezogen worden ist, sowie dessen dass ein Magistrat zu Rate gezogen worden ist, sowie dessen
Entscheidung, Entscheidung,
dass dem Betreffenden mitgeteilt worden ist, dass er Gegenstand eines dass dem Betreffenden mitgeteilt worden ist, dass er Gegenstand eines
solchen Verbots ist, solchen Verbots ist,
gegebenenfalls Angabe der Strafbestimmung, gegen die durch das gegebenenfalls Angabe der Strafbestimmung, gegen die durch das
festgestellte Verhalten verstossen wurde, festgestellte Verhalten verstossen wurde,
dass der Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs die dass der Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs die
Sicherheitsmassnahme bestätigen kann, anschliessend eine Verfolgung Sicherheitsmassnahme bestätigen kann, anschliessend eine Verfolgung
auf der Grundlage des Protokolls einleiten und beschliessen kann, eine auf der Grundlage des Protokolls einleiten und beschliessen kann, eine
administrative Geldstrafe oder ein administratives Stadionverbot als administrative Geldstrafe oder ein administratives Stadionverbot als
Ersatz für die Sicherheitsmassnahme zu verhängen, Ersatz für die Sicherheitsmassnahme zu verhängen,
dass die Massnahme eine Mindestdauer von vierzehn Tagen und, sofern dass die Massnahme eine Mindestdauer von vierzehn Tagen und, sofern
sie der zuständige Beamte bestätigt, eine Höchstdauer von drei Monaten sie der zuständige Beamte bestätigt, eine Höchstdauer von drei Monaten
hat, hat,
dass das Stadionverbot für alle Stadien gilt, in denen Fussballspiele dass das Stadionverbot für alle Stadien gilt, in denen Fussballspiele
ausgetragen werden. ausgetragen werden.
Da die Frist, binnen der der bestimmte Beamte diese Massnahme Da die Frist, binnen der der bestimmte Beamte diese Massnahme
bestätigen muss, sehr kurz ist (vierzehn Tage nach Begehen der Tat), bestätigen muss, sehr kurz ist (vierzehn Tage nach Begehen der Tat),
bestehe ich darauf, dass das Protokoll den zuständigen Behörden bestehe ich darauf, dass das Protokoll den zuständigen Behörden
unverzüglich übermittelt wird. Dies ist eine der unverzüglich übermittelt wird. Dies ist eine der
Sicherheitsmassnahmen, auf die ich als sofortige Antwort auf den Sicherheitsmassnahmen, auf die ich als sofortige Antwort auf den
Hooliganismus am meisten baue. Hooliganismus am meisten baue.
3.5 Die festgestellte Tat kann ebenfalls den Tatbestand eines 3.5 Die festgestellte Tat kann ebenfalls den Tatbestand eines
strafrechtlichen Verstosses erfüllen; in diesem Fall muss der strafrechtlichen Verstosses erfüllen; in diesem Fall muss der
Polizeibeamte dem Prokurator des Königs die Tat unverzüglich melden. Polizeibeamte dem Prokurator des Königs die Tat unverzüglich melden.
Dieser beurteilt, ob der Betreffende mit einem als Dieser beurteilt, ob der Betreffende mit einem als
Sicherheitsmassnahme dienenden Stadionverbot belegt werden sollte. Sicherheitsmassnahme dienenden Stadionverbot belegt werden sollte.
Hält der Prokurator dies für nicht notwendig, vermerkt der Hält der Prokurator dies für nicht notwendig, vermerkt der
Polizeibeamte dies auf dem Protokoll und lässt das oben beschriebene Polizeibeamte dies auf dem Protokoll und lässt das oben beschriebene
klassische Verfahren seinen Lauf nehmen. Beschliesst der Prokurator klassische Verfahren seinen Lauf nehmen. Beschliesst der Prokurator
einzuschreiten, ist die « administrative » Sicherheitsmassnahme nicht einzuschreiten, ist die « administrative » Sicherheitsmassnahme nicht
mehr erforderlich. Zur Vorbeugung gegen jegliche Risiken wünsche ich, mehr erforderlich. Zur Vorbeugung gegen jegliche Risiken wünsche ich,
dass der Prokurator des Königs systematisch informiert wird, sobald dass der Prokurator des Königs systematisch informiert wird, sobald
der Polizeibeamte die Verhängung eines als Sicherheitsmassnahme der Polizeibeamte die Verhängung eines als Sicherheitsmassnahme
dienenden Stadionverbots für erforderlich hält, selbst wenn er nicht dienenden Stadionverbots für erforderlich hält, selbst wenn er nicht
sicher ist, dass es sich bei der Tat um einen strafrechtlichen sicher ist, dass es sich bei der Tat um einen strafrechtlichen
Verstoss handelt. Es obliegt folglich dem Prokurator zu entscheiden, Verstoss handelt. Es obliegt folglich dem Prokurator zu entscheiden,
ob es sich um einen strafrechtlichen Verstoss handelt oder nicht; ob es sich um einen strafrechtlichen Verstoss handelt oder nicht;
gegebenenfalls sollte er, falls er dies für notwendig hält, ein als gegebenenfalls sollte er, falls er dies für notwendig hält, ein als
Sicherheitsmassnahme dienendes « gerichtliches » Stadionverbot Sicherheitsmassnahme dienendes « gerichtliches » Stadionverbot
verhängen. Geschieht dies nicht, kann der Polizeioffizier immer noch verhängen. Geschieht dies nicht, kann der Polizeioffizier immer noch
ein als Sicherheitsmassnahme dienendes « administratives » ein als Sicherheitsmassnahme dienendes « administratives »
Stadionverbot verhängen. Stadionverbot verhängen.
3.6 Es empfiehlt sich, ein als Sicherheitsmassnahme dienendes 3.6 Es empfiehlt sich, ein als Sicherheitsmassnahme dienendes
Stadionverbot zu verhängen, wenn die Anwesenheit des Betreffenden bei Stadionverbot zu verhängen, wenn die Anwesenheit des Betreffenden bei
den folgenden Spielen eine reelle Gefahr für die öffentliche Ordnung den folgenden Spielen eine reelle Gefahr für die öffentliche Ordnung
darstellt - dies kann unter anderem aus der « administrativen darstellt - dies kann unter anderem aus der « administrativen
Vergangenheit » des Betreffenden hervorgehen. Vergangenheit » des Betreffenden hervorgehen.
3.7 Bei der in Anwendung von Artikel 44 Absatz 5 des Gesetzes 3.7 Bei der in Anwendung von Artikel 44 Absatz 5 des Gesetzes
vorzunehmenden Benachrichtigung der Person, die Gegenstand einer vorzunehmenden Benachrichtigung der Person, die Gegenstand einer
solchen Massnahme ist, können zwei Arten Probleme auftreten: Entweder solchen Massnahme ist, können zwei Arten Probleme auftreten: Entweder
ist der Betreffende den Polizeidiensten bekannt, kann aber aus ist der Betreffende den Polizeidiensten bekannt, kann aber aus
praktischen Gründen nicht sofort angehört werden, oder der Betreffende praktischen Gründen nicht sofort angehört werden, oder der Betreffende
kann nicht sofort identifiziert werden. kann nicht sofort identifiziert werden.
Im ersten Fall muss der Polizeibeamte dem Betreffenden (wenn nötig Im ersten Fall muss der Polizeibeamte dem Betreffenden (wenn nötig
mündlich) mitteilen, dass er Gegenstand eines als Sicherheitsmassnahme mündlich) mitteilen, dass er Gegenstand eines als Sicherheitsmassnahme
dienenden Stadionverbots ist; auf Grundlage dessen erstellt und dienenden Stadionverbots ist; auf Grundlage dessen erstellt und
verschickt er das Protokoll, auf dem er vermerkt, dass der Betreffende verschickt er das Protokoll, auf dem er vermerkt, dass der Betreffende
nicht angehört werden konnte, und die Gründe angibt, aus denen dies nicht angehört werden konnte, und die Gründe angibt, aus denen dies
nicht möglich war. Selbst wenn der Polizeibeamte beabsichtigt, diese nicht möglich war. Selbst wenn der Polizeibeamte beabsichtigt, diese
Person in den folgenden Tagen vorzuladen, muss er dem Generaldirektor Person in den folgenden Tagen vorzuladen, muss er dem Generaldirektor
der Allgemeinen Polizei des Königreichs das Protokoll und den der Allgemeinen Polizei des Königreichs das Protokoll und den
Beschluss, ein als Sicherheitsmassnahme dienendes Stadionverbot zu Beschluss, ein als Sicherheitsmassnahme dienendes Stadionverbot zu
verhängen, unverzüglich zukommen lassen. verhängen, unverzüglich zukommen lassen.
Im zweiten Fall sorgt der Polizeibeamte einerseits für die Im zweiten Fall sorgt der Polizeibeamte einerseits für die
Übermittlung des Protokolls bezüglich der festgestellten Taten an den Übermittlung des Protokolls bezüglich der festgestellten Taten an den
Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs und Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs und
andererseits für die Identifizierung der Person, entweder indem er sie andererseits für die Identifizierung der Person, entweder indem er sie
selbst vornimmt oder indem er seinen Kollegen alle Elemente mitteilt, selbst vornimmt oder indem er seinen Kollegen alle Elemente mitteilt,
die eine Identifizierung dieser Person ermöglichen (beispielsweise die eine Identifizierung dieser Person ermöglichen (beispielsweise
einen Abzug der von den Überwachungskameras aufgenommenen Bilder). einen Abzug der von den Überwachungskameras aufgenommenen Bilder).
Gelingt die Identifizierung vor dem 14. Tag seit Begehen der Tat, muss Gelingt die Identifizierung vor dem 14. Tag seit Begehen der Tat, muss
der Polizeibeamte, der die Taten festgestellt hat, dafür sorgen, dass der Polizeibeamte, der die Taten festgestellt hat, dafür sorgen, dass
sein Beschluss (wovon sich ein Muster in der Anlage befindet) dem sein Beschluss (wovon sich ein Muster in der Anlage befindet) dem
Betreffenden ordnungsgemäss mitgeteilt wird (Aushändigung durch einen Betreffenden ordnungsgemäss mitgeteilt wird (Aushändigung durch einen
vereidigten Polizeibeamten, Einschreibebrief usw.), und ihn dem vereidigten Polizeibeamten, Einschreibebrief usw.), und ihn dem
Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs unverzüglich Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs unverzüglich
mitteilen. Gelingt die Identifizierung nicht binnen 14 Tagen, kann die mitteilen. Gelingt die Identifizierung nicht binnen 14 Tagen, kann die
Sicherheitsmassnahme natürlich nicht verhängt werden, jedoch kann der Sicherheitsmassnahme natürlich nicht verhängt werden, jedoch kann der
Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs immer noch ein Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs immer noch ein
Verwaltungsverfahren einleiten, sobald er Kenntnis von der Identität Verwaltungsverfahren einleiten, sobald er Kenntnis von der Identität
des Betreffenden erlangt. des Betreffenden erlangt.
4. In Artikel 34 ist eine Zusatzmassnahme im Hinblick auf 4. In Artikel 34 ist eine Zusatzmassnahme im Hinblick auf
Zuwiderhandelnde vorgesehen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren Zuwiderhandelnde vorgesehen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren
Hauptwohnort in Belgien haben. Wenn eine solche Person eine in den Hauptwohnort in Belgien haben. Wenn eine solche Person eine in den
Artikeln 20 bis 23 des Gesetzes erwähnte Tat begeht, kann der durch Artikeln 20 bis 23 des Gesetzes erwähnte Tat begeht, kann der durch
den Königlichen Erlass vom 11. März 1999 zur Festlegung der den Königlichen Erlass vom 11. März 1999 zur Festlegung der
Modalitäten für das durch das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Modalitäten für das durch das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die
Sicherheit bei Fussballspielen eingeführte Verwaltungsverfahren Sicherheit bei Fussballspielen eingeführte Verwaltungsverfahren
bestimmte Beamte (das heisst, jeder Beamte oder Bedienstete der bestimmte Beamte (das heisst, jeder Beamte oder Bedienstete der
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs mit einem Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs mit einem
Dienstgrad von mindestens Rang 10, der bei der Fussballzelle innerhalb Dienstgrad von mindestens Rang 10, der bei der Fussballzelle innerhalb
dieser Verwaltung beschäftigt ist) von dieser Person sofort einen dieser Verwaltung beschäftigt ist) von dieser Person sofort einen
Betrag von zehntausend Franken einziehen, sofern sie damit Betrag von zehntausend Franken einziehen, sofern sie damit
einverstanden ist. Durch diese Zahlung erlischt die Möglichkeit, der einverstanden ist. Durch diese Zahlung erlischt die Möglichkeit, der
Person zusätzlich eine administrative Geldstrafe aufzuerlegen. Dennoch Person zusätzlich eine administrative Geldstrafe aufzuerlegen. Dennoch
besteht weiterhin die Möglichkeit, sie mit einem Stadionverbot in Form besteht weiterhin die Möglichkeit, sie mit einem Stadionverbot in Form
einer Verwaltungssanktion oder einer Sicherheitsmassnahme zu belegen. einer Verwaltungssanktion oder einer Sicherheitsmassnahme zu belegen.
Nicht die Polizeibeamten sind beauftragt, diese Zahlung vorzuschlagen Nicht die Polizeibeamten sind beauftragt, diese Zahlung vorzuschlagen
und entgegenzunehmen, sondern die obenerwähnten Beamten des und entgegenzunehmen, sondern die obenerwähnten Beamten des
Ministeriums des Innern, die sich bei internationalen Begegnungen oder Ministeriums des Innern, die sich bei internationalen Begegnungen oder
Begegnungen, denen möglicherweise ausländische Zuschauer beiwohnen, Begegnungen, denen möglicherweise ausländische Zuschauer beiwohnen,
vor Ort begeben. Es sollte eine optimale Zusammenarbeit zwischen vor Ort begeben. Es sollte eine optimale Zusammenarbeit zwischen
diesen Beamten und den mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im diesen Beamten und den mit der Aufrechterhaltung der Ordnung im
Stadion beauftragten Polizeidiensten geben. Stadion beauftragten Polizeidiensten geben.
Da die festgestellte Tat ebenfalls den Tatbestand eines Da die festgestellte Tat ebenfalls den Tatbestand eines
strafrechtlichen Verstosses erfüllen kann, wird der Bericht über die strafrechtlichen Verstosses erfüllen kann, wird der Bericht über die
Einziehung dieses Betrags dem Prokurator des Königs zugeschickt, der Einziehung dieses Betrags dem Prokurator des Königs zugeschickt, der
nach wie vor eine Strafverfolgung einleiten kann. nach wie vor eine Strafverfolgung einleiten kann.
5. Das Protokoll zur Feststellung einer verwaltungsrechtlich 5. Das Protokoll zur Feststellung einer verwaltungsrechtlich
geahndeten Tat, das Protokoll zur Verhängung eines als geahndeten Tat, das Protokoll zur Verhängung eines als
Sicherheitsmassnahme dienenden Stadionverbots und der numerierte Sicherheitsmassnahme dienenden Stadionverbots und der numerierte
Stammteil des Heftchens bei sofortiger Einziehung eines Geldbetrags Stammteil des Heftchens bei sofortiger Einziehung eines Geldbetrags
sind an folgenden Dienst zu richten: sind an folgenden Dienst zu richten:
Ministerium des Innern Ministerium des Innern
Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs Generaldirektion der Allgemeinen Polizei des Königreichs
Fussballzelle Fussballzelle
Rue Royale 56 Rue Royale 56
1000 Brüssel 1000 Brüssel
Da das Gesetz sehr kurze Bearbeitungsfristen vorschreibt, bestehe ich Da das Gesetz sehr kurze Bearbeitungsfristen vorschreibt, bestehe ich
auf eine möglichst zügige Bearbeitung der Protokolle: Das Protokoll auf eine möglichst zügige Bearbeitung der Protokolle: Das Protokoll
muss dem bestimmten Beamten und gegebenenfalls dem Prokurator des muss dem bestimmten Beamten und gegebenenfalls dem Prokurator des
Königs noch am selben Tag oder, sofern dies nicht möglich ist, am Königs noch am selben Tag oder, sofern dies nicht möglich ist, am
ersten Werktag nach seiner Erstellung übermittelt werden. ersten Werktag nach seiner Erstellung übermittelt werden.
Ich möchte Sie bitten, den Frauen und Herren Bürgermeistern und Ich möchte Sie bitten, den Frauen und Herren Bürgermeistern und
Bezirkskommissaren Ihrer Provinz vorliegendes Rundschreiben zu Bezirkskommissaren Ihrer Provinz vorliegendes Rundschreiben zu
übermitteln. übermitteln.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
L. VAN DEN BOSSCHE L. VAN DEN BOSSCHE
Anlagen Anlagen
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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