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Omzendbrief GPI 39 betreffende de steun in personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 39 relative à l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
4 JUNI 2004. - Omzendbrief GPI 39 betreffende de steun in | 4 JUIN 2004. - Circulaire GPI 39 relative à l'appui en membres du |
personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale | personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - |
politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling | Principes et facturation. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
39 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juni 2004 betreffende | circulaire GPI 39 du Ministre de l'Intérieur du 4 juin 2004 relative à |
de steun in personeelsleden van de federale politie naar een korps van | |
de lokale politie - Principes en facturatie (Belgisch Staatsblad van | l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de |
18 juni 2004), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling | police locale - Principes et facturation (Moniteur belge du 18 juin |
2004), établie par le Service central de traduction allemande auprès | |
bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
FODERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES | FODERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES |
4. JUNI 2004 - Rundschreiben GPI 39 über die Unterstützung eines | 4. JUNI 2004 - Rundschreiben GPI 39 über die Unterstützung eines |
lokalen Polizeikorps | lokalen Polizeikorps |
durch Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und | durch Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und |
Fakturierung | Fakturierung |
An die Frau Provinzgouverneurin, | An die Frau Provinzgouverneurin, |
An die Herren Provinzgouverneure, | An die Herren Provinzgouverneure, |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des |
Polizeikollegiums, | Polizeikollegiums, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. EINLEITUNG | 1. EINLEITUNG |
1.1 Gesetzesbestimmungen | 1.1 Gesetzesbestimmungen |
Die zeitweilige Einsetzung von Personalmitgliedern innerhalb der | Die zeitweilige Einsetzung von Personalmitgliedern innerhalb der |
integrierten Polizei wird in den Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom | integrierten Polizei wird in den Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom |
30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
Polizeidienste (RSPol) geregelt. In Ausführung dieser Bestimmungen | Polizeidienste (RSPol) geregelt. In Ausführung dieser Bestimmungen |
beschliesst der Minister des Innern über die Entsendung (oder | beschliesst der Minister des Innern über die Entsendung (oder |
Zurverfügungstellung) von Personalmitgliedern der föderalen Polizei | Zurverfügungstellung) von Personalmitgliedern der föderalen Polizei |
zugunsten eines lokalen Polizeikorps und bestimmt er die | zugunsten eines lokalen Polizeikorps und bestimmt er die |
diesbezüglichen Modalitäten. | diesbezüglichen Modalitäten. |
1.2 Warum entsenden? | 1.2 Warum entsenden? |
Angesichts der Tatsache, dass die Anwerbungen für den Einsatzkader der | Angesichts der Tatsache, dass die Anwerbungen für den Einsatzkader der |
Polizei lange im Voraus geplant werden und die Abnahme der frisch | Polizei lange im Voraus geplant werden und die Abnahme der frisch |
ausgebildeten Anwärter durch die Mobilität nicht immer im gleichen | ausgebildeten Anwärter durch die Mobilität nicht immer im gleichen |
Rhythmus wie die Anwerbung erfolgt, werden die Anwärter (gemäss den | Rhythmus wie die Anwerbung erfolgt, werden die Anwärter (gemäss den |
Bestimmungen der Artikel V.II.3 und VI.II.1 ff. des RSPol) am Ende | Bestimmungen der Artikel V.II.3 und VI.II.1 ff. des RSPol) am Ende |
ihrer Ausbildung in eine allgemeine Reserve der föderalen Polizei | ihrer Ausbildung in eine allgemeine Reserve der föderalen Polizei |
aufgenommen. Von dort können sie - und das ist einer der grossen | aufgenommen. Von dort können sie - und das ist einer der grossen |
Trümpfe der integrierten Polizei - leichter in defizitäre Zonen oder | Trümpfe der integrierten Polizei - leichter in defizitäre Zonen oder |
Dienste entsandt werden, bis sie durch Mobilität in ein Amt bestellt | Dienste entsandt werden, bis sie durch Mobilität in ein Amt bestellt |
werden. So können Personalmängel in Korps und Diensten flexibel und | werden. So können Personalmängel in Korps und Diensten flexibel und |
schnell zeitweilig behoben werden. | schnell zeitweilig behoben werden. |
Die föderale Polizei darf nur Mitglieder des Unterstützungsdienstes | Die föderale Polizei darf nur Mitglieder des Unterstützungsdienstes |
der DAR zu den lokalen Polizeikorps entsenden, es sei denn, es wird | der DAR zu den lokalen Polizeikorps entsenden, es sei denn, es wird |
ausnahmsweise anders entschieden. | ausnahmsweise anders entschieden. |
Ziel des vorliegenden Rundschreiben ist es, die Grundsätze und die | Ziel des vorliegenden Rundschreiben ist es, die Grundsätze und die |
Fakturierung der Entsendung (oder Zurverfügungstellung) von | Fakturierung der Entsendung (oder Zurverfügungstellung) von |
Personalmitgliedern des Einsatzkaders der föderalen Polizei zu | Personalmitgliedern des Einsatzkaders der föderalen Polizei zu |
erläutern. | erläutern. |
2. GRUNDSÄTZE | 2. GRUNDSÄTZE |
Bei meiner Entscheidung, Personalmitglieder der föderalen Polizei zu | Bei meiner Entscheidung, Personalmitglieder der föderalen Polizei zu |
entsenden oder nicht, werden die der föderalen Polizei bewilligten | entsenden oder nicht, werden die der föderalen Polizei bewilligten |
Personalmittel berücksichtigt, in dem Sinne, dass zumindest Anwärter | Personalmittel berücksichtigt, in dem Sinne, dass zumindest Anwärter |
mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung noch keine | mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung noch keine |
Mittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei vorgesehen sind, gegen | Mittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei vorgesehen sind, gegen |
Bezahlung in die Zonen entsandt werden. | Bezahlung in die Zonen entsandt werden. |
Für die Gewährung derartiger Entsendungen unterscheide ich zwischen | Für die Gewährung derartiger Entsendungen unterscheide ich zwischen |
vorrangigen und nicht vorrangigen Entsendungen. | vorrangigen und nicht vorrangigen Entsendungen. |
2.1 Vorrangige Entsendungen | 2.1 Vorrangige Entsendungen |
2.1.1 Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Entsendung wird | 2.1.1 Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Entsendung wird |
die Erfüllung nachstehender Kriterien untersucht: | die Erfüllung nachstehender Kriterien untersucht: |
2.1.1.1 Stark defizitäre Zone | 2.1.1.1 Stark defizitäre Zone |
Da jede Zone als defizitär gelten kann, sobald im Vergleich zum | Da jede Zone als defizitär gelten kann, sobald im Vergleich zum |
Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm | Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm |
festgelegt werden. Eine Zone ist stark defizitär, wenn die Zahl der | festgelegt werden. Eine Zone ist stark defizitär, wenn die Zahl der |
Personalmitglieder im Einsatzkader (Zahl der in den Zahlungslisten der | Personalmitglieder im Einsatzkader (Zahl der in den Zahlungslisten der |
Zone aufgeführten Personalmitglieder) mehr als 5 % unter der | Zone aufgeführten Personalmitglieder) mehr als 5 % unter der |
Mindestnorm (festgelegt im KE vom 5. September 2001) liegt. | Mindestnorm (festgelegt im KE vom 5. September 2001) liegt. |
2.1.1.2 Mobilitätsdefizit | 2.1.1.2 Mobilitätsdefizit |
Wenn in einer Zone ohne überzählige Personalmitglieder (siehe | Wenn in einer Zone ohne überzählige Personalmitglieder (siehe |
Mitteilung im Belgischen Staatsblatt vom 13. Juli 2002) insgesamt mehr | Mitteilung im Belgischen Staatsblatt vom 13. Juli 2002) insgesamt mehr |
Personalmitglieder das Korps durch Mobilität verlassen als | Personalmitglieder das Korps durch Mobilität verlassen als |
hinzukommen, kann eine Entsendung bis in Höhe der Differenz erwogen | hinzukommen, kann eine Entsendung bis in Höhe der Differenz erwogen |
werden. Manchmal kann es notwendig sein, die Berechnung bis zu einem | werden. Manchmal kann es notwendig sein, die Berechnung bis zu einem |
bestimmten Dienstgrad (z.B. Inspektor) zu verfeinern. | bestimmten Dienstgrad (z.B. Inspektor) zu verfeinern. |
2.1.2 Andernfalls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: | 2.1.2 Andernfalls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: |
2.1.2.1 Personalbedarfsplan - Stellenplan | 2.1.2.1 Personalbedarfsplan - Stellenplan |
Die vorrangigen Entsendungen müssen im Rahmen eines | Die vorrangigen Entsendungen müssen im Rahmen eines |
Personalbedarfsplans beantragt werden, mit dem die Umsetzung des | Personalbedarfsplans beantragt werden, mit dem die Umsetzung des |
genehmigten Stellenplans bestimmt wird. | genehmigten Stellenplans bestimmt wird. |
Aus der Antragsakte muss hervorgehen, dass man bei der Umsetzung des | Aus der Antragsakte muss hervorgehen, dass man bei der Umsetzung des |
Stellenplans in Rückstand geraten ist und dass eine zeitweilige | Stellenplans in Rückstand geraten ist und dass eine zeitweilige |
Verstärkung nötig ist, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen. | Verstärkung nötig ist, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen. |
2.1.2.2 Eintragung in den ersten Mobilitätszyklus | 2.1.2.2 Eintragung in den ersten Mobilitätszyklus |
Wenn vorrangige Entsendungen beantragt werden, muss in den laufenden | Wenn vorrangige Entsendungen beantragt werden, muss in den laufenden |
Mobilitätszyklen beziehungsweise spätestens im nächstfolgenden | Mobilitätszyklen beziehungsweise spätestens im nächstfolgenden |
Mobilitätszyklus die entsprechende Anzahl Stellen im betroffenen | Mobilitätszyklus die entsprechende Anzahl Stellen im betroffenen |
Dienstgrad beziehungsweise in den betroffenen Dienstgraden offen sein. | Dienstgrad beziehungsweise in den betroffenen Dienstgraden offen sein. |
2.1.2.3 Verpflichtung zur Übernahme der Kosten | 2.1.2.3 Verpflichtung zur Übernahme der Kosten |
Die beantragende Polizeizone muss sich ausdrücklich verpflichten, | Die beantragende Polizeizone muss sich ausdrücklich verpflichten, |
gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu | gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu |
übernehmen. | übernehmen. |
2.1.3 Dauer der Entsendung - Beurteilung | 2.1.3 Dauer der Entsendung - Beurteilung |
In der Regel werden die Entsendungen für eine Dauer von 6 Monaten | In der Regel werden die Entsendungen für eine Dauer von 6 Monaten |
gewährt. | gewährt. |
Gegebenenfalls, je nach Ergebnis des Mobilitätszyklus, haben die | Gegebenenfalls, je nach Ergebnis des Mobilitätszyklus, haben die |
Entsendungen einen « erlöschenden » Charakter. | Entsendungen einen « erlöschenden » Charakter. |
Die Dauer der Entsendungen und/oder der Entsendungen mit « | Die Dauer der Entsendungen und/oder der Entsendungen mit « |
erlöschendem » Charakter wird im Entsendungsbeschluss vermerkt. | erlöschendem » Charakter wird im Entsendungsbeschluss vermerkt. |
Damit die Entsendung sich auch rentiert, kann eine Entsendungsdauer | Damit die Entsendung sich auch rentiert, kann eine Entsendungsdauer |
von mindestens sechs Monaten garantiert werden, wobei notfalls die | von mindestens sechs Monaten garantiert werden, wobei notfalls die |
Klausel über den Aufschub einer Bestellung aufgrund einer | Klausel über den Aufschub einer Bestellung aufgrund einer |
Mobilitätsauswahl in Anspruch genommen wird. | Mobilitätsauswahl in Anspruch genommen wird. |
Für die Brüsseler Zonen wird dies systematisch der Fall sein, sodass | Für die Brüsseler Zonen wird dies systematisch der Fall sein, sodass |
das Defizit dieser Zonen weitgehend ausgeglichen werden kann. | das Defizit dieser Zonen weitgehend ausgeglichen werden kann. |
2.2 Nicht vorrangige Entsendungen | 2.2 Nicht vorrangige Entsendungen |
Falls die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen | Falls die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen |
Entsendungen noch ausreichen, können auch « aushilfsweise » | Entsendungen noch ausreichen, können auch « aushilfsweise » |
Entsendungen gewährt werden (z.B.: zeitweilige Vertretung für | Entsendungen gewährt werden (z.B.: zeitweilige Vertretung für |
schwangere Personalmitglieder, für Langzeitkranke, für Personal in | schwangere Personalmitglieder, für Langzeitkranke, für Personal in |
langzeitiger Ausbildung, ...). | langzeitiger Ausbildung, ...). |
Sind derartige Entsendungen genehmigt, können sie bei Bedarf für | Sind derartige Entsendungen genehmigt, können sie bei Bedarf für |
vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der | vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der |
föderalen Polizei schnell unterbrochen werden (Ankündigungsfrist: 1 | föderalen Polizei schnell unterbrochen werden (Ankündigungsfrist: 1 |
Woche). | Woche). |
2.3 Reihenfolge bei der Gewährung von vorrangigen und nicht | 2.3 Reihenfolge bei der Gewährung von vorrangigen und nicht |
vorrangigen Entsendungen | vorrangigen Entsendungen |
Um eine vorrangige Entsendung beziehungsweise eine | Um eine vorrangige Entsendung beziehungsweise eine |
Zurverfügungstellung zu erhalten, genügt es, wenn eines der beiden | Zurverfügungstellung zu erhalten, genügt es, wenn eines der beiden |
ersten Kriterien (stark defizitäre Zone oder Mobilitätsdefizit) | ersten Kriterien (stark defizitäre Zone oder Mobilitätsdefizit) |
zusammen mit den drei letzten Kriterien (Rückstand im | zusammen mit den drei letzten Kriterien (Rückstand im |
Personalbedarfsplan, Eintragung in den Mobilitätszyklus, Verpflichtung | Personalbedarfsplan, Eintragung in den Mobilitätszyklus, Verpflichtung |
zur Übernahme der Kosten) erfüllt ist. Wenn nicht allen Anträgen Folge | zur Übernahme der Kosten) erfüllt ist. Wenn nicht allen Anträgen Folge |
geleistet werden kann, werden die beiden ersten Kriterien in dieser | geleistet werden kann, werden die beiden ersten Kriterien in dieser |
Reihenfolge angewandt. | Reihenfolge angewandt. |
Vorrangige Entsendungen erhalten immer den Vorzug vor nicht | Vorrangige Entsendungen erhalten immer den Vorzug vor nicht |
vorrangigen Entsendungen. | vorrangigen Entsendungen. |
3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE | 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE |
Alle Entsendungsanträge sind an den Generaldirektor des Personals der | Alle Entsendungsanträge sind an den Generaldirektor des Personals der |
föderalen Polizei zu richten. Wenn sie den oben erwähnten Kriterien | föderalen Polizei zu richten. Wenn sie den oben erwähnten Kriterien |
und Bedingungen entsprechen, übertrage ich dem Generaldirektor des | und Bedingungen entsprechen, übertrage ich dem Generaldirektor des |
Personals die Befugnis, die Entsendungen zu gewähren. In den anderen | Personals die Befugnis, die Entsendungen zu gewähren. In den anderen |
Fällen wird er mir die Akte zur Entscheidung vorlegen. | Fällen wird er mir die Akte zur Entscheidung vorlegen. |
4. FAKTURIERUNG | 4. FAKTURIERUNG |
4.1 Kriterien für die Übernahme der Entsendungskosten | 4.1 Kriterien für die Übernahme der Entsendungskosten |
In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Entsendungen | In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Entsendungen |
gewährt werden, alle diesbezüglichen Kosten. | gewährt werden, alle diesbezüglichen Kosten. |
Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein ganz bestimmtes | Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein ganz bestimmtes |
Personalmitglied eines Korps aufgrund spezifischer Umstände oder | Personalmitglied eines Korps aufgrund spezifischer Umstände oder |
Qualifikationen in ein anderes Korps entsandt wird (z.B. | Qualifikationen in ein anderes Korps entsandt wird (z.B. |
Neufchâteau-Untersuchung, spezifische Sprachenkenntnis, ...). In einem | Neufchâteau-Untersuchung, spezifische Sprachenkenntnis, ...). In einem |
solchen Fall können spezifische Bestimmungen zwischen föderaler und | solchen Fall können spezifische Bestimmungen zwischen föderaler und |
lokaler Polizei vereinbart werden: Jeder bezahlt sein eigenes | lokaler Polizei vereinbart werden: Jeder bezahlt sein eigenes |
Personalmitglied und nur die Mehrkosten werden erstattet oder jeder | Personalmitglied und nur die Mehrkosten werden erstattet oder jeder |
fakturiert dem anderen Korps die Kosten des abgetretenen | fakturiert dem anderen Korps die Kosten des abgetretenen |
Personalmitglieds. | Personalmitglieds. |
4.2 Pauschale | 4.2 Pauschale |
Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die | Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die |
Fakturierung bezüglich des entsandten Personals auf der Grundlage | Fakturierung bezüglich des entsandten Personals auf der Grundlage |
einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden | einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden |
Rundschreiben erläutert. | Rundschreiben erläutert. |
4.3 Ausrüstung | 4.3 Ausrüstung |
Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet | Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet |
(Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). | (Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). |
Nur der Regenmantel, die Stablampe und der Tragriemen werden von der | Nur der Regenmantel, die Stablampe und der Tragriemen werden von der |
lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. | lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. |
Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: | Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: |
- Polizeikoppel, | - Polizeikoppel, |
- Gummiknüppel, | - Gummiknüppel, |
- Gummiknüppel-Halter, | - Gummiknüppel-Halter, |
- Handschellen, | - Handschellen, |
- Dienstwaffe, | - Dienstwaffe, |
- schwarze offene Pistolentasche, | - schwarze offene Pistolentasche, |
- schwarze Magazintasche, | - schwarze Magazintasche, |
- Einsatz-Armbinde. | - Einsatz-Armbinde. |
4.4 Fakturierungsvorgang | 4.4 Fakturierungsvorgang |
Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) | Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) |
den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während | den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während |
des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen | des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen |
vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. | vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. |
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 15. | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 15. |
Mai 2003 und wird mit 1. Januar 2004 wirksam. Bereits vor | Mai 2003 und wird mit 1. Januar 2004 wirksam. Bereits vor |
Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens durchgeführte | Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens durchgeführte |
Entsendungen von Offizieren und Hauptinspektoren werden regularisiert. | Entsendungen von Offizieren und Hauptinspektoren werden regularisiert. |
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über | Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über |
Voraufgehendes zu informieren. | Voraufgehendes zu informieren. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Anwendung des | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Anwendung des |
vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem | vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister | Der Minister |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage zum Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 | Anlage zum Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 |
KOSTEN DER ENTSENDUNG | KOSTEN DER ENTSENDUNG |
1. PAUSCHALE | 1. PAUSCHALE |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Parameter | Parameter |
(1) Gehaltsindex: 1,3195 | (1) Gehaltsindex: 1,3195 |
Gehalt « PIN »: Inspektor B1 mit Dienstalter von ZWEI Jahren | Gehalt « PIN »: Inspektor B1 mit Dienstalter von ZWEI Jahren |
Gehalt « andere »: Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade | Gehalt « andere »: Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade |
innerhalb der föderalen Polizei (DGA - DGJ - DGS) | innerhalb der föderalen Polizei (DGA - DGJ - DGS) |
(2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres | (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres |
(3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis | (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis |
(4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder | (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder |
Arbeit an Feiertagen: | Arbeit an Feiertagen: |
- Index 1,3152 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und | - Index 1,3152 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und |
Abrufbereitschaft | Abrufbereitschaft |
- Index 1,3110 für Überstunden | - Index 1,3110 für Überstunden |
NB: Infolge der Anwendung des Protokolls 57 und unter Berücksichtigung | NB: Infolge der Anwendung des Protokolls 57 und unter Berücksichtigung |
der Anrechnungsregeln der ZDFA muss der durchschnittliche Jahresindex | der Anrechnungsregeln der ZDFA muss der durchschnittliche Jahresindex |
2004 wie folgt berechnet werden: | 2004 wie folgt berechnet werden: |
- Überstunden: 2 Monate an 1,2682 und 10 Monate an 1,3195 | - Überstunden: 2 Monate an 1,2682 und 10 Monate an 1,3195 |
- Andere Arten Nachteile: 1 Monat an 1,2682 und 11 Monate an 1,3195 | - Andere Arten Nachteile: 1 Monat an 1,2682 und 11 Monate an 1,3195 |
- Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten | - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten |
Realisierungen | Realisierungen |
(5) Auftragskosten: Pauschale | (5) Auftragskosten: Pauschale |
Verschiedenes: Arbeitgeberbeiträge für statutarisches Personal: 3,85 % | Verschiedenes: Arbeitgeberbeiträge für statutarisches Personal: 3,85 % |
2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE (in EURO) | 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE (in EURO) |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Gesehen, um dem ministeriellen Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 | Gesehen, um dem ministeriellen Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 |
über die Unterstützung eines lokalen Polizeikorps durch | über die Unterstützung eines lokalen Polizeikorps durch |
Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung | Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung |
- beigefügt zu werden. | - beigefügt zu werden. |
Der Minister | Der Minister |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |