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Meertalige weergave van Omzendbrief van 04/06/2004
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Omzendbrief GPI 39 betreffende de steun in personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling Circulaire GPI 39 relative à l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
4 JUNI 2004. - Omzendbrief GPI 39 betreffende de steun in 4 JUIN 2004. - Circulaire GPI 39 relative à l'appui en membres du
personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale personnel de la police fédérale à un corps de police locale. -
politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling Principes et facturation. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
39 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juni 2004 betreffende circulaire GPI 39 du Ministre de l'Intérieur du 4 juin 2004 relative à
de steun in personeelsleden van de federale politie naar een korps van
de lokale politie - Principes en facturatie (Belgisch Staatsblad van l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de
18 juni 2004), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling police locale - Principes et facturation (Moniteur belge du 18 juin
2004), établie par le Service central de traduction allemande auprès
bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FODERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES FODERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES
4. JUNI 2004 - Rundschreiben GPI 39 über die Unterstützung eines 4. JUNI 2004 - Rundschreiben GPI 39 über die Unterstützung eines
lokalen Polizeikorps lokalen Polizeikorps
durch Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und durch Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und
Fakturierung Fakturierung
An die Frau Provinzgouverneurin, An die Frau Provinzgouverneurin,
An die Herren Provinzgouverneure, An die Herren Provinzgouverneure,
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt,
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Bürgermeister,
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, An die Frauen und Herren Bezirkskommissare,
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei,
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei,
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des
Polizeikollegiums, Polizeikollegiums,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
1. EINLEITUNG 1. EINLEITUNG
1.1 Gesetzesbestimmungen 1.1 Gesetzesbestimmungen
Die zeitweilige Einsetzung von Personalmitgliedern innerhalb der Die zeitweilige Einsetzung von Personalmitgliedern innerhalb der
integrierten Polizei wird in den Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom integrierten Polizei wird in den Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom
30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste (RSPol) geregelt. In Ausführung dieser Bestimmungen Polizeidienste (RSPol) geregelt. In Ausführung dieser Bestimmungen
beschliesst der Minister des Innern über die Entsendung (oder beschliesst der Minister des Innern über die Entsendung (oder
Zurverfügungstellung) von Personalmitgliedern der föderalen Polizei Zurverfügungstellung) von Personalmitgliedern der föderalen Polizei
zugunsten eines lokalen Polizeikorps und bestimmt er die zugunsten eines lokalen Polizeikorps und bestimmt er die
diesbezüglichen Modalitäten. diesbezüglichen Modalitäten.
1.2 Warum entsenden? 1.2 Warum entsenden?
Angesichts der Tatsache, dass die Anwerbungen für den Einsatzkader der Angesichts der Tatsache, dass die Anwerbungen für den Einsatzkader der
Polizei lange im Voraus geplant werden und die Abnahme der frisch Polizei lange im Voraus geplant werden und die Abnahme der frisch
ausgebildeten Anwärter durch die Mobilität nicht immer im gleichen ausgebildeten Anwärter durch die Mobilität nicht immer im gleichen
Rhythmus wie die Anwerbung erfolgt, werden die Anwärter (gemäss den Rhythmus wie die Anwerbung erfolgt, werden die Anwärter (gemäss den
Bestimmungen der Artikel V.II.3 und VI.II.1 ff. des RSPol) am Ende Bestimmungen der Artikel V.II.3 und VI.II.1 ff. des RSPol) am Ende
ihrer Ausbildung in eine allgemeine Reserve der föderalen Polizei ihrer Ausbildung in eine allgemeine Reserve der föderalen Polizei
aufgenommen. Von dort können sie - und das ist einer der grossen aufgenommen. Von dort können sie - und das ist einer der grossen
Trümpfe der integrierten Polizei - leichter in defizitäre Zonen oder Trümpfe der integrierten Polizei - leichter in defizitäre Zonen oder
Dienste entsandt werden, bis sie durch Mobilität in ein Amt bestellt Dienste entsandt werden, bis sie durch Mobilität in ein Amt bestellt
werden. So können Personalmängel in Korps und Diensten flexibel und werden. So können Personalmängel in Korps und Diensten flexibel und
schnell zeitweilig behoben werden. schnell zeitweilig behoben werden.
Die föderale Polizei darf nur Mitglieder des Unterstützungsdienstes Die föderale Polizei darf nur Mitglieder des Unterstützungsdienstes
der DAR zu den lokalen Polizeikorps entsenden, es sei denn, es wird der DAR zu den lokalen Polizeikorps entsenden, es sei denn, es wird
ausnahmsweise anders entschieden. ausnahmsweise anders entschieden.
Ziel des vorliegenden Rundschreiben ist es, die Grundsätze und die Ziel des vorliegenden Rundschreiben ist es, die Grundsätze und die
Fakturierung der Entsendung (oder Zurverfügungstellung) von Fakturierung der Entsendung (oder Zurverfügungstellung) von
Personalmitgliedern des Einsatzkaders der föderalen Polizei zu Personalmitgliedern des Einsatzkaders der föderalen Polizei zu
erläutern. erläutern.
2. GRUNDSÄTZE 2. GRUNDSÄTZE
Bei meiner Entscheidung, Personalmitglieder der föderalen Polizei zu Bei meiner Entscheidung, Personalmitglieder der föderalen Polizei zu
entsenden oder nicht, werden die der föderalen Polizei bewilligten entsenden oder nicht, werden die der föderalen Polizei bewilligten
Personalmittel berücksichtigt, in dem Sinne, dass zumindest Anwärter Personalmittel berücksichtigt, in dem Sinne, dass zumindest Anwärter
mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung noch keine mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung noch keine
Mittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei vorgesehen sind, gegen Mittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei vorgesehen sind, gegen
Bezahlung in die Zonen entsandt werden. Bezahlung in die Zonen entsandt werden.
Für die Gewährung derartiger Entsendungen unterscheide ich zwischen Für die Gewährung derartiger Entsendungen unterscheide ich zwischen
vorrangigen und nicht vorrangigen Entsendungen. vorrangigen und nicht vorrangigen Entsendungen.
2.1 Vorrangige Entsendungen 2.1 Vorrangige Entsendungen
2.1.1 Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Entsendung wird 2.1.1 Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Entsendung wird
die Erfüllung nachstehender Kriterien untersucht: die Erfüllung nachstehender Kriterien untersucht:
2.1.1.1 Stark defizitäre Zone 2.1.1.1 Stark defizitäre Zone
Da jede Zone als defizitär gelten kann, sobald im Vergleich zum Da jede Zone als defizitär gelten kann, sobald im Vergleich zum
Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm
festgelegt werden. Eine Zone ist stark defizitär, wenn die Zahl der festgelegt werden. Eine Zone ist stark defizitär, wenn die Zahl der
Personalmitglieder im Einsatzkader (Zahl der in den Zahlungslisten der Personalmitglieder im Einsatzkader (Zahl der in den Zahlungslisten der
Zone aufgeführten Personalmitglieder) mehr als 5 % unter der Zone aufgeführten Personalmitglieder) mehr als 5 % unter der
Mindestnorm (festgelegt im KE vom 5. September 2001) liegt. Mindestnorm (festgelegt im KE vom 5. September 2001) liegt.
2.1.1.2 Mobilitätsdefizit 2.1.1.2 Mobilitätsdefizit
Wenn in einer Zone ohne überzählige Personalmitglieder (siehe Wenn in einer Zone ohne überzählige Personalmitglieder (siehe
Mitteilung im Belgischen Staatsblatt vom 13. Juli 2002) insgesamt mehr Mitteilung im Belgischen Staatsblatt vom 13. Juli 2002) insgesamt mehr
Personalmitglieder das Korps durch Mobilität verlassen als Personalmitglieder das Korps durch Mobilität verlassen als
hinzukommen, kann eine Entsendung bis in Höhe der Differenz erwogen hinzukommen, kann eine Entsendung bis in Höhe der Differenz erwogen
werden. Manchmal kann es notwendig sein, die Berechnung bis zu einem werden. Manchmal kann es notwendig sein, die Berechnung bis zu einem
bestimmten Dienstgrad (z.B. Inspektor) zu verfeinern. bestimmten Dienstgrad (z.B. Inspektor) zu verfeinern.
2.1.2 Andernfalls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 2.1.2 Andernfalls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
2.1.2.1 Personalbedarfsplan - Stellenplan 2.1.2.1 Personalbedarfsplan - Stellenplan
Die vorrangigen Entsendungen müssen im Rahmen eines Die vorrangigen Entsendungen müssen im Rahmen eines
Personalbedarfsplans beantragt werden, mit dem die Umsetzung des Personalbedarfsplans beantragt werden, mit dem die Umsetzung des
genehmigten Stellenplans bestimmt wird. genehmigten Stellenplans bestimmt wird.
Aus der Antragsakte muss hervorgehen, dass man bei der Umsetzung des Aus der Antragsakte muss hervorgehen, dass man bei der Umsetzung des
Stellenplans in Rückstand geraten ist und dass eine zeitweilige Stellenplans in Rückstand geraten ist und dass eine zeitweilige
Verstärkung nötig ist, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen. Verstärkung nötig ist, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen.
2.1.2.2 Eintragung in den ersten Mobilitätszyklus 2.1.2.2 Eintragung in den ersten Mobilitätszyklus
Wenn vorrangige Entsendungen beantragt werden, muss in den laufenden Wenn vorrangige Entsendungen beantragt werden, muss in den laufenden
Mobilitätszyklen beziehungsweise spätestens im nächstfolgenden Mobilitätszyklen beziehungsweise spätestens im nächstfolgenden
Mobilitätszyklus die entsprechende Anzahl Stellen im betroffenen Mobilitätszyklus die entsprechende Anzahl Stellen im betroffenen
Dienstgrad beziehungsweise in den betroffenen Dienstgraden offen sein. Dienstgrad beziehungsweise in den betroffenen Dienstgraden offen sein.
2.1.2.3 Verpflichtung zur Übernahme der Kosten 2.1.2.3 Verpflichtung zur Übernahme der Kosten
Die beantragende Polizeizone muss sich ausdrücklich verpflichten, Die beantragende Polizeizone muss sich ausdrücklich verpflichten,
gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu
übernehmen. übernehmen.
2.1.3 Dauer der Entsendung - Beurteilung 2.1.3 Dauer der Entsendung - Beurteilung
In der Regel werden die Entsendungen für eine Dauer von 6 Monaten In der Regel werden die Entsendungen für eine Dauer von 6 Monaten
gewährt. gewährt.
Gegebenenfalls, je nach Ergebnis des Mobilitätszyklus, haben die Gegebenenfalls, je nach Ergebnis des Mobilitätszyklus, haben die
Entsendungen einen « erlöschenden » Charakter. Entsendungen einen « erlöschenden » Charakter.
Die Dauer der Entsendungen und/oder der Entsendungen mit « Die Dauer der Entsendungen und/oder der Entsendungen mit «
erlöschendem » Charakter wird im Entsendungsbeschluss vermerkt. erlöschendem » Charakter wird im Entsendungsbeschluss vermerkt.
Damit die Entsendung sich auch rentiert, kann eine Entsendungsdauer Damit die Entsendung sich auch rentiert, kann eine Entsendungsdauer
von mindestens sechs Monaten garantiert werden, wobei notfalls die von mindestens sechs Monaten garantiert werden, wobei notfalls die
Klausel über den Aufschub einer Bestellung aufgrund einer Klausel über den Aufschub einer Bestellung aufgrund einer
Mobilitätsauswahl in Anspruch genommen wird. Mobilitätsauswahl in Anspruch genommen wird.
Für die Brüsseler Zonen wird dies systematisch der Fall sein, sodass Für die Brüsseler Zonen wird dies systematisch der Fall sein, sodass
das Defizit dieser Zonen weitgehend ausgeglichen werden kann. das Defizit dieser Zonen weitgehend ausgeglichen werden kann.
2.2 Nicht vorrangige Entsendungen 2.2 Nicht vorrangige Entsendungen
Falls die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen Falls die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen
Entsendungen noch ausreichen, können auch « aushilfsweise » Entsendungen noch ausreichen, können auch « aushilfsweise »
Entsendungen gewährt werden (z.B.: zeitweilige Vertretung für Entsendungen gewährt werden (z.B.: zeitweilige Vertretung für
schwangere Personalmitglieder, für Langzeitkranke, für Personal in schwangere Personalmitglieder, für Langzeitkranke, für Personal in
langzeitiger Ausbildung, ...). langzeitiger Ausbildung, ...).
Sind derartige Entsendungen genehmigt, können sie bei Bedarf für Sind derartige Entsendungen genehmigt, können sie bei Bedarf für
vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der
föderalen Polizei schnell unterbrochen werden (Ankündigungsfrist: 1 föderalen Polizei schnell unterbrochen werden (Ankündigungsfrist: 1
Woche). Woche).
2.3 Reihenfolge bei der Gewährung von vorrangigen und nicht 2.3 Reihenfolge bei der Gewährung von vorrangigen und nicht
vorrangigen Entsendungen vorrangigen Entsendungen
Um eine vorrangige Entsendung beziehungsweise eine Um eine vorrangige Entsendung beziehungsweise eine
Zurverfügungstellung zu erhalten, genügt es, wenn eines der beiden Zurverfügungstellung zu erhalten, genügt es, wenn eines der beiden
ersten Kriterien (stark defizitäre Zone oder Mobilitätsdefizit) ersten Kriterien (stark defizitäre Zone oder Mobilitätsdefizit)
zusammen mit den drei letzten Kriterien (Rückstand im zusammen mit den drei letzten Kriterien (Rückstand im
Personalbedarfsplan, Eintragung in den Mobilitätszyklus, Verpflichtung Personalbedarfsplan, Eintragung in den Mobilitätszyklus, Verpflichtung
zur Übernahme der Kosten) erfüllt ist. Wenn nicht allen Anträgen Folge zur Übernahme der Kosten) erfüllt ist. Wenn nicht allen Anträgen Folge
geleistet werden kann, werden die beiden ersten Kriterien in dieser geleistet werden kann, werden die beiden ersten Kriterien in dieser
Reihenfolge angewandt. Reihenfolge angewandt.
Vorrangige Entsendungen erhalten immer den Vorzug vor nicht Vorrangige Entsendungen erhalten immer den Vorzug vor nicht
vorrangigen Entsendungen. vorrangigen Entsendungen.
3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
Alle Entsendungsanträge sind an den Generaldirektor des Personals der Alle Entsendungsanträge sind an den Generaldirektor des Personals der
föderalen Polizei zu richten. Wenn sie den oben erwähnten Kriterien föderalen Polizei zu richten. Wenn sie den oben erwähnten Kriterien
und Bedingungen entsprechen, übertrage ich dem Generaldirektor des und Bedingungen entsprechen, übertrage ich dem Generaldirektor des
Personals die Befugnis, die Entsendungen zu gewähren. In den anderen Personals die Befugnis, die Entsendungen zu gewähren. In den anderen
Fällen wird er mir die Akte zur Entscheidung vorlegen. Fällen wird er mir die Akte zur Entscheidung vorlegen.
4. FAKTURIERUNG 4. FAKTURIERUNG
4.1 Kriterien für die Übernahme der Entsendungskosten 4.1 Kriterien für die Übernahme der Entsendungskosten
In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Entsendungen In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Entsendungen
gewährt werden, alle diesbezüglichen Kosten. gewährt werden, alle diesbezüglichen Kosten.
Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein ganz bestimmtes Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein ganz bestimmtes
Personalmitglied eines Korps aufgrund spezifischer Umstände oder Personalmitglied eines Korps aufgrund spezifischer Umstände oder
Qualifikationen in ein anderes Korps entsandt wird (z.B. Qualifikationen in ein anderes Korps entsandt wird (z.B.
Neufchâteau-Untersuchung, spezifische Sprachenkenntnis, ...). In einem Neufchâteau-Untersuchung, spezifische Sprachenkenntnis, ...). In einem
solchen Fall können spezifische Bestimmungen zwischen föderaler und solchen Fall können spezifische Bestimmungen zwischen föderaler und
lokaler Polizei vereinbart werden: Jeder bezahlt sein eigenes lokaler Polizei vereinbart werden: Jeder bezahlt sein eigenes
Personalmitglied und nur die Mehrkosten werden erstattet oder jeder Personalmitglied und nur die Mehrkosten werden erstattet oder jeder
fakturiert dem anderen Korps die Kosten des abgetretenen fakturiert dem anderen Korps die Kosten des abgetretenen
Personalmitglieds. Personalmitglieds.
4.2 Pauschale 4.2 Pauschale
Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die
Fakturierung bezüglich des entsandten Personals auf der Grundlage Fakturierung bezüglich des entsandten Personals auf der Grundlage
einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden
Rundschreiben erläutert. Rundschreiben erläutert.
4.3 Ausrüstung 4.3 Ausrüstung
Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet
(Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). (Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12).
Nur der Regenmantel, die Stablampe und der Tragriemen werden von der Nur der Regenmantel, die Stablampe und der Tragriemen werden von der
lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden.
Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also:
- Polizeikoppel, - Polizeikoppel,
- Gummiknüppel, - Gummiknüppel,
- Gummiknüppel-Halter, - Gummiknüppel-Halter,
- Handschellen, - Handschellen,
- Dienstwaffe, - Dienstwaffe,
- schwarze offene Pistolentasche, - schwarze offene Pistolentasche,
- schwarze Magazintasche, - schwarze Magazintasche,
- Einsatz-Armbinde. - Einsatz-Armbinde.
4.4 Fakturierungsvorgang 4.4 Fakturierungsvorgang
Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen)
den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während
des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen
vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt.
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 15. Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 15.
Mai 2003 und wird mit 1. Januar 2004 wirksam. Bereits vor Mai 2003 und wird mit 1. Januar 2004 wirksam. Bereits vor
Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens durchgeführte Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens durchgeführte
Entsendungen von Offizieren und Hauptinspektoren werden regularisiert. Entsendungen von Offizieren und Hauptinspektoren werden regularisiert.
Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über
Voraufgehendes zu informieren. Voraufgehendes zu informieren.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Anwendung des Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Anwendung des
vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister Der Minister
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage zum Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 Anlage zum Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004
KOSTEN DER ENTSENDUNG KOSTEN DER ENTSENDUNG
1. PAUSCHALE 1. PAUSCHALE
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
Parameter Parameter
(1) Gehaltsindex: 1,3195 (1) Gehaltsindex: 1,3195
Gehalt « PIN »: Inspektor B1 mit Dienstalter von ZWEI Jahren Gehalt « PIN »: Inspektor B1 mit Dienstalter von ZWEI Jahren
Gehalt « andere »: Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade Gehalt « andere »: Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade
innerhalb der föderalen Polizei (DGA - DGJ - DGS) innerhalb der föderalen Polizei (DGA - DGJ - DGS)
(2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres
(3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis
(4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder
Arbeit an Feiertagen: Arbeit an Feiertagen:
- Index 1,3152 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und - Index 1,3152 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und
Abrufbereitschaft Abrufbereitschaft
- Index 1,3110 für Überstunden - Index 1,3110 für Überstunden
NB: Infolge der Anwendung des Protokolls 57 und unter Berücksichtigung NB: Infolge der Anwendung des Protokolls 57 und unter Berücksichtigung
der Anrechnungsregeln der ZDFA muss der durchschnittliche Jahresindex der Anrechnungsregeln der ZDFA muss der durchschnittliche Jahresindex
2004 wie folgt berechnet werden: 2004 wie folgt berechnet werden:
- Überstunden: 2 Monate an 1,2682 und 10 Monate an 1,3195 - Überstunden: 2 Monate an 1,2682 und 10 Monate an 1,3195
- Andere Arten Nachteile: 1 Monat an 1,2682 und 11 Monate an 1,3195 - Andere Arten Nachteile: 1 Monat an 1,2682 und 11 Monate an 1,3195
- Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten
Realisierungen Realisierungen
(5) Auftragskosten: Pauschale (5) Auftragskosten: Pauschale
Verschiedenes: Arbeitgeberbeiträge für statutarisches Personal: 3,85 % Verschiedenes: Arbeitgeberbeiträge für statutarisches Personal: 3,85 %
2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE (in EURO) 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE (in EURO)
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
Gesehen, um dem ministeriellen Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 Gesehen, um dem ministeriellen Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004
über die Unterstützung eines lokalen Polizeikorps durch über die Unterstützung eines lokalen Polizeikorps durch
Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung
- beigefügt zu werden. - beigefügt zu werden.
Der Minister Der Minister
P. DEWAEL P. DEWAEL
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