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Meertalige weergave van Omzendbrief van 04/01/2002
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Omzendbrief GPI 14 betreffende de hospitalisatieverzekering voor alle personeelsleden van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus - Duitse vertaling Circulaire GPI 14 concernant l'assurance hospitalisation pour tous les membres du personnel de la police intégrée, structurée à deux niveaux - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
4 JANUARI 2002. - Omzendbrief GPI 14 betreffende de 4 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 14 concernant l'assurance
hospitalisatieverzekering voor alle personeelsleden van de hospitalisation pour tous les membres du personnel de la police
geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus - Duitse vertaling intégrée, structurée à deux niveaux - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
14 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 januari 2002 circulaire GPI 14 du Ministre de l'Intérieur du 4 janvier 2002
betreffende de hospitalisatieverzekering voor alle personeelsleden van concernant l'assurance hospitalisation pour tous les membres du
de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch personnel de la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur
Staatsblad van 23 februari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst belge du 23 février 2002), établie par le Service central de
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à
Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
4. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 14 über die Krankenhausversicherung 4. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 14 über die Krankenhausversicherung
für alle Personalmitglieder der auf zwei Ebenen strukturierten für alle Personalmitglieder der auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizei integrierten Polizei
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
um den Personalmitgliedern der integrierten Polizei optimalen Schutz um den Personalmitgliedern der integrierten Polizei optimalen Schutz
zu bieten und gemäss der im Verhandlungsausschuss für die zu bieten und gemäss der im Verhandlungsausschuss für die
Polizeidienste getroffenen Vereinbarung vom 1. Juli 2000 hat die Polizeidienste getroffenen Vereinbarung vom 1. Juli 2000 hat die
Behörde eine Krankenhausversicherung zugunsten ihrer Mitglieder Behörde eine Krankenhausversicherung zugunsten ihrer Mitglieder
abgeschlossen. Diese Krankenhausversicherung ist ursprünglich speziell abgeschlossen. Diese Krankenhausversicherung ist ursprünglich speziell
für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders
vorgesehen worden, die nicht in den Genuss der in Artikel X.I.1 des vorgesehen worden, die nicht in den Genuss der in Artikel X.I.1 des
Königlichen Erlasses zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals Königlichen Erlasses zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals
der Polizeidienste (RSPol) erwähnten Unentgeltlichkeit der der Polizeidienste (RSPol) erwähnten Unentgeltlichkeit der
medizinischen Pflege kommen. Der von der Föderalen Ankaufsstelle medizinischen Pflege kommen. Der von der Föderalen Ankaufsstelle
ausgeschriebene öffentliche Auftrag Nr. AH99, in dessen Rahmen die ausgeschriebene öffentliche Auftrag Nr. AH99, in dessen Rahmen die
neue Krankenhausversicherung erfolgt, ist an die neue Krankenhausversicherung erfolgt, ist an die
Versicherungsgesellschaft "La Patriotique" vergeben worden. Versicherungsgesellschaft "La Patriotique" vergeben worden.
Diese Krankenhausversicherung beginnt am 1. Januar 2002 und ist auf Diese Krankenhausversicherung beginnt am 1. Januar 2002 und ist auf
alle Personalmitglieder der föderalen Polizei und der Polizeikorps der alle Personalmitglieder der föderalen Polizei und der Polizeikorps der
lokalen Polizei ausgeweitet worden. Sie bietet eine Beteiligung bei lokalen Polizei ausgeweitet worden. Sie bietet eine Beteiligung bei
Krankenhausaufenthalt und schwerer Krankheit sowie eine zusätzliche Krankenhausaufenthalt und schwerer Krankheit sowie eine zusätzliche
Garantie im Falle eines Arbeitsunfalls. In der Anlage finden Sie die Garantie im Falle eines Arbeitsunfalls. In der Anlage finden Sie die
allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen der allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen der
Krankenhausversicherung, eine Erläuterungsschrift und ein Krankenhausversicherung, eine Erläuterungsschrift und ein
Beitrittsformular. Beitrittsformular.
Der Teil der Jahresprämie, der zu Lasten des Personalmitglieds des Der Teil der Jahresprämie, der zu Lasten des Personalmitglieds des
Verwaltungs- und Logistikkaders geht, das nicht in den Genuss der Verwaltungs- und Logistikkaders geht, das nicht in den Genuss der
Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommt, wird auf 32,87 EUR Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommt, wird auf 32,87 EUR
festgelegt. Die Behörde übernimmt einen gleichen jährlichen Betrag, festgelegt. Die Behörde übernimmt einen gleichen jährlichen Betrag,
für den die notwendigen Mittel im Haushaltsplan der Föderalen Polizei für den die notwendigen Mittel im Haushaltsplan der Föderalen Polizei
und der integrierten Arbeitsweise eingetragen sind. Der Anteil des und der integrierten Arbeitsweise eingetragen sind. Der Anteil des
Arbeitgebers betrifft nicht die anderen Personalmitglieder (nämlich Arbeitgebers betrifft nicht die anderen Personalmitglieder (nämlich
die Mitglieder des Einsatzkaders und die Personalmitglieder des die Mitglieder des Einsatzkaders und die Personalmitglieder des
Verwaltungs- und Logistikkaders, die in den Genuss der Verwaltungs- und Logistikkaders, die in den Genuss der
Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommen), die, falls sie Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommen), die, falls sie
sich anschliessen, bis zum Alter von 58 Jahren eine Jahresprämie in sich anschliessen, bis zum Alter von 58 Jahren eine Jahresprämie in
Höhe von 77,37 EUR zahlen müssen. Die Familienmitglieder der oben Höhe von 77,37 EUR zahlen müssen. Die Familienmitglieder der oben
erwähnten Personalmitglieder können sich dieser Police ebenfalls erwähnten Personalmitglieder können sich dieser Police ebenfalls
anschliessen. anschliessen.
Eine Broschüre und ein Faltblatt, die für alle Personalmitglieder und Eine Broschüre und ein Faltblatt, die für alle Personalmitglieder und
deren Familie bestimmt sind, werden von der Versicherungsgesellschaft deren Familie bestimmt sind, werden von der Versicherungsgesellschaft
"La Patriotique" verteilt. Eine individuelle Broschüre "La Patriotique" verteilt. Eine individuelle Broschüre
"Infonouvelles", der ein Beitrittsformular beigefügt ist, wird "Infonouvelles", der ein Beitrittsformular beigefügt ist, wird
demnächst verteilt werden. demnächst verteilt werden.
Um in den Genuss der Übergangsmassnahmen (zum Beispiel keine ärztliche Um in den Genuss der Übergangsmassnahmen (zum Beispiel keine ärztliche
Untersuchung oder Wartezeit, ausser bei Schwangerschaft) zu kommen, Untersuchung oder Wartezeit, ausser bei Schwangerschaft) zu kommen,
müssen die Beitrittsformulare vor dem 15. Februar 2002 bei der müssen die Beitrittsformulare vor dem 15. Februar 2002 bei der
Polizeizone oder bei den Direktionen der föderalen Polizei ankommen. Polizeizone oder bei den Direktionen der föderalen Polizei ankommen.
Sie müssen spätestens bis zum 22. Februar 2002 dem Dienst DGP/DPW der Sie müssen spätestens bis zum 22. Februar 2002 dem Dienst DGP/DPW der
Föderalen Polizei, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, übermittelt Föderalen Polizei, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, übermittelt
werden. werden.
Die Einhaltung dieser Fristen ist eine unumstössliche Bedingung, um Die Einhaltung dieser Fristen ist eine unumstössliche Bedingung, um
den betreffenden Personalmitgliedern ab dem 1. Januar 2002 eine den betreffenden Personalmitgliedern ab dem 1. Januar 2002 eine
effektive Deckung zu gewährleisten. effektive Deckung zu gewährleisten.
Die Frauen und Herren Gouverneure werden gebeten, den Polizeizonen und Die Frauen und Herren Gouverneure werden gebeten, den Polizeizonen und
den Gemeinden, deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist, den Gemeinden, deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist,
vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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