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Omzendbrief GPI 14 betreffende de hospitalisatieverzekering voor alle personeelsleden van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus - Duitse vertaling | Circulaire GPI 14 concernant l'assurance hospitalisation pour tous les membres du personnel de la police intégrée, structurée à deux niveaux - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
4 JANUARI 2002. - Omzendbrief GPI 14 betreffende de | 4 JANVIER 2002. - Circulaire GPI 14 concernant l'assurance |
hospitalisatieverzekering voor alle personeelsleden van de | hospitalisation pour tous les membres du personnel de la police |
geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus - Duitse vertaling | intégrée, structurée à deux niveaux - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
14 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 januari 2002 | circulaire GPI 14 du Ministre de l'Intérieur du 4 janvier 2002 |
betreffende de hospitalisatieverzekering voor alle personeelsleden van | concernant l'assurance hospitalisation pour tous les membres du |
de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch | personnel de la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur |
Staatsblad van 23 februari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst | belge du 23 février 2002), établie par le Service central de |
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
4. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 14 über die Krankenhausversicherung | 4. JANUAR 2002 - Rundschreiben GPI 14 über die Krankenhausversicherung |
für alle Personalmitglieder der auf zwei Ebenen strukturierten | für alle Personalmitglieder der auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizei | integrierten Polizei |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
um den Personalmitgliedern der integrierten Polizei optimalen Schutz | um den Personalmitgliedern der integrierten Polizei optimalen Schutz |
zu bieten und gemäss der im Verhandlungsausschuss für die | zu bieten und gemäss der im Verhandlungsausschuss für die |
Polizeidienste getroffenen Vereinbarung vom 1. Juli 2000 hat die | Polizeidienste getroffenen Vereinbarung vom 1. Juli 2000 hat die |
Behörde eine Krankenhausversicherung zugunsten ihrer Mitglieder | Behörde eine Krankenhausversicherung zugunsten ihrer Mitglieder |
abgeschlossen. Diese Krankenhausversicherung ist ursprünglich speziell | abgeschlossen. Diese Krankenhausversicherung ist ursprünglich speziell |
für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders | für die Personalmitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders |
vorgesehen worden, die nicht in den Genuss der in Artikel X.I.1 des | vorgesehen worden, die nicht in den Genuss der in Artikel X.I.1 des |
Königlichen Erlasses zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals | Königlichen Erlasses zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals |
der Polizeidienste (RSPol) erwähnten Unentgeltlichkeit der | der Polizeidienste (RSPol) erwähnten Unentgeltlichkeit der |
medizinischen Pflege kommen. Der von der Föderalen Ankaufsstelle | medizinischen Pflege kommen. Der von der Föderalen Ankaufsstelle |
ausgeschriebene öffentliche Auftrag Nr. AH99, in dessen Rahmen die | ausgeschriebene öffentliche Auftrag Nr. AH99, in dessen Rahmen die |
neue Krankenhausversicherung erfolgt, ist an die | neue Krankenhausversicherung erfolgt, ist an die |
Versicherungsgesellschaft "La Patriotique" vergeben worden. | Versicherungsgesellschaft "La Patriotique" vergeben worden. |
Diese Krankenhausversicherung beginnt am 1. Januar 2002 und ist auf | Diese Krankenhausversicherung beginnt am 1. Januar 2002 und ist auf |
alle Personalmitglieder der föderalen Polizei und der Polizeikorps der | alle Personalmitglieder der föderalen Polizei und der Polizeikorps der |
lokalen Polizei ausgeweitet worden. Sie bietet eine Beteiligung bei | lokalen Polizei ausgeweitet worden. Sie bietet eine Beteiligung bei |
Krankenhausaufenthalt und schwerer Krankheit sowie eine zusätzliche | Krankenhausaufenthalt und schwerer Krankheit sowie eine zusätzliche |
Garantie im Falle eines Arbeitsunfalls. In der Anlage finden Sie die | Garantie im Falle eines Arbeitsunfalls. In der Anlage finden Sie die |
allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen der | allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen der |
Krankenhausversicherung, eine Erläuterungsschrift und ein | Krankenhausversicherung, eine Erläuterungsschrift und ein |
Beitrittsformular. | Beitrittsformular. |
Der Teil der Jahresprämie, der zu Lasten des Personalmitglieds des | Der Teil der Jahresprämie, der zu Lasten des Personalmitglieds des |
Verwaltungs- und Logistikkaders geht, das nicht in den Genuss der | Verwaltungs- und Logistikkaders geht, das nicht in den Genuss der |
Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommt, wird auf 32,87 EUR | Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommt, wird auf 32,87 EUR |
festgelegt. Die Behörde übernimmt einen gleichen jährlichen Betrag, | festgelegt. Die Behörde übernimmt einen gleichen jährlichen Betrag, |
für den die notwendigen Mittel im Haushaltsplan der Föderalen Polizei | für den die notwendigen Mittel im Haushaltsplan der Föderalen Polizei |
und der integrierten Arbeitsweise eingetragen sind. Der Anteil des | und der integrierten Arbeitsweise eingetragen sind. Der Anteil des |
Arbeitgebers betrifft nicht die anderen Personalmitglieder (nämlich | Arbeitgebers betrifft nicht die anderen Personalmitglieder (nämlich |
die Mitglieder des Einsatzkaders und die Personalmitglieder des | die Mitglieder des Einsatzkaders und die Personalmitglieder des |
Verwaltungs- und Logistikkaders, die in den Genuss der | Verwaltungs- und Logistikkaders, die in den Genuss der |
Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommen), die, falls sie | Unentgeltlichkeit der medizinischen Pflege kommen), die, falls sie |
sich anschliessen, bis zum Alter von 58 Jahren eine Jahresprämie in | sich anschliessen, bis zum Alter von 58 Jahren eine Jahresprämie in |
Höhe von 77,37 EUR zahlen müssen. Die Familienmitglieder der oben | Höhe von 77,37 EUR zahlen müssen. Die Familienmitglieder der oben |
erwähnten Personalmitglieder können sich dieser Police ebenfalls | erwähnten Personalmitglieder können sich dieser Police ebenfalls |
anschliessen. | anschliessen. |
Eine Broschüre und ein Faltblatt, die für alle Personalmitglieder und | Eine Broschüre und ein Faltblatt, die für alle Personalmitglieder und |
deren Familie bestimmt sind, werden von der Versicherungsgesellschaft | deren Familie bestimmt sind, werden von der Versicherungsgesellschaft |
"La Patriotique" verteilt. Eine individuelle Broschüre | "La Patriotique" verteilt. Eine individuelle Broschüre |
"Infonouvelles", der ein Beitrittsformular beigefügt ist, wird | "Infonouvelles", der ein Beitrittsformular beigefügt ist, wird |
demnächst verteilt werden. | demnächst verteilt werden. |
Um in den Genuss der Übergangsmassnahmen (zum Beispiel keine ärztliche | Um in den Genuss der Übergangsmassnahmen (zum Beispiel keine ärztliche |
Untersuchung oder Wartezeit, ausser bei Schwangerschaft) zu kommen, | Untersuchung oder Wartezeit, ausser bei Schwangerschaft) zu kommen, |
müssen die Beitrittsformulare vor dem 15. Februar 2002 bei der | müssen die Beitrittsformulare vor dem 15. Februar 2002 bei der |
Polizeizone oder bei den Direktionen der föderalen Polizei ankommen. | Polizeizone oder bei den Direktionen der föderalen Polizei ankommen. |
Sie müssen spätestens bis zum 22. Februar 2002 dem Dienst DGP/DPW der | Sie müssen spätestens bis zum 22. Februar 2002 dem Dienst DGP/DPW der |
Föderalen Polizei, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, übermittelt | Föderalen Polizei, Rue Fritz Toussaint 47 in 1050 Brüssel, übermittelt |
werden. | werden. |
Die Einhaltung dieser Fristen ist eine unumstössliche Bedingung, um | Die Einhaltung dieser Fristen ist eine unumstössliche Bedingung, um |
den betreffenden Personalmitgliedern ab dem 1. Januar 2002 eine | den betreffenden Personalmitgliedern ab dem 1. Januar 2002 eine |
effektive Deckung zu gewährleisten. | effektive Deckung zu gewährleisten. |
Die Frauen und Herren Gouverneure werden gebeten, den Polizeizonen und | Die Frauen und Herren Gouverneure werden gebeten, den Polizeizonen und |
den Gemeinden, deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist, | den Gemeinden, deren lokales Polizeikorps noch nicht eingerichtet ist, |
vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln | vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |