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Omzendbrief POL 21quinquies tot aanvulling van de omzendbrief POL 21ter houdende commentaar over de bepalingen van titel IV, hoofdstuk III, van de nieuwe gemeentewet. - Duitse vertaling | Circulaire POL 21quinquies complétant la circulaire POL 21ter commentant les dispositions du titre IV, chapitre III, de la nouvelle loi communale. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
2 OKTOBER 2000. - Omzendbrief POL 21quinquies tot aanvulling van de | 2 OCTOBRE 2000. - Circulaire POL 21quinquies complétant la circulaire |
omzendbrief POL 21ter houdende commentaar over de bepalingen van titel | POL 21ter commentant les dispositions du titre IV, chapitre III, de la |
IV, hoofdstuk III, van de nieuwe gemeentewet. - Duitse vertaling | nouvelle loi communale. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief POL | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
21quinquies van de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 oktober 2000 | circulaire POL 21quinquies du Ministre de l'Intérieur du 2 octobre |
tot aanvulling van de omzendbrief POL 21ter houdende commentaar over | 2000 complétant la circulaire POL 21ter commentant les dispositions du |
de bepalingen van titel IV, hoofdstuk III, van de nieuwe gemeentewet | titre IV, chapitre III, de la nouvelle loi communale (Moniteur belge |
(Belgisch Staatsblad van 7 oktober 2000), opgemaakt door de Centrale | du 7 octobre 2000), établie par le Service central de traduction |
dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy | allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
2. OKTOBER 2000 - Rundschreiben POL 21quinquies zur Ergänzung des | 2. OKTOBER 2000 - Rundschreiben POL 21quinquies zur Ergänzung des |
Rundschreibens POL 21ter zur Erläuterung der Bestimmungen von Titel IV | Rundschreibens POL 21ter zur Erläuterung der Bestimmungen von Titel IV |
Kapitel III des Neuen Gemeindegesetzes | Kapitel III des Neuen Gemeindegesetzes |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Mitglieder des Ständigen Ausschusses | An die Frauen und Herren Mitglieder des Ständigen Ausschusses |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen | An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
die administrativen Verfahren in bezug auf die Ernennung und den | die administrativen Verfahren in bezug auf die Ernennung und den |
Rücktritt von Offizieren der Gemeindepolizei werden zur Zeit durch das | Rücktritt von Offizieren der Gemeindepolizei werden zur Zeit durch das |
oben erwähnte Rundschreiben POL 21ter vom 12. April 1994, ergänzt | oben erwähnte Rundschreiben POL 21ter vom 12. April 1994, ergänzt |
durch das Rundschreiben POL 21quater vom 7. September 1995, geregelt. | durch das Rundschreiben POL 21quater vom 7. September 1995, geregelt. |
Mit vorliegendem Rundschreiben sollen die beiden vorerwähnten Texte, | Mit vorliegendem Rundschreiben sollen die beiden vorerwähnten Texte, |
die nach wie vor in Kraft sind, ergänzt werden. | die nach wie vor in Kraft sind, ergänzt werden. |
Ich möchte Sie zunächst auf die Bedeutung der Gespräche aufmerksam | Ich möchte Sie zunächst auf die Bedeutung der Gespräche aufmerksam |
machen, die der Gouverneur mit den Kandidaten sowohl im Rahmen der | machen, die der Gouverneur mit den Kandidaten sowohl im Rahmen der |
Ernennungsverfahren für Polizeikommissare und Polizeihauptkommissare | Ernennungsverfahren für Polizeikommissare und Polizeihauptkommissare |
(Artikel 191 und 192 des NGG) als auch im Rahmen der | (Artikel 191 und 192 des NGG) als auch im Rahmen der |
Ernennungsverfahren für beigeordnete Polizeikommissare (Artikel 193 | Ernennungsverfahren für beigeordnete Polizeikommissare (Artikel 193 |
des NGG) führt. | des NGG) führt. |
Bei diesen Gesprächen soll folgendes beurteilt werden: | Bei diesen Gesprächen soll folgendes beurteilt werden: |
- die Eignung des Kandidaten für die Ausübung der Funktion, um die er | - die Eignung des Kandidaten für die Ausübung der Funktion, um die er |
sich bewirbt, wobei seine berufliche Laufbahn, die Art und Weise, wie | sich bewirbt, wobei seine berufliche Laufbahn, die Art und Weise, wie |
er sich vorstellt, und seine vom Korpschef beschriebene Arbeitsweise | er sich vorstellt, und seine vom Korpschef beschriebene Arbeitsweise |
berücksichtigt werden, | berücksichtigt werden, |
- die Motivation des Kandidaten für die Funktion, um die er sich | - die Motivation des Kandidaten für die Funktion, um die er sich |
bewirbt, | bewirbt, |
- die Art und Weise, wie er die Funktion, um die er sich bewirbt, | - die Art und Weise, wie er die Funktion, um die er sich bewirbt, |
auffasst, | auffasst, |
- die Reaktion des Kandidaten auf bestimmte aktuelle Themen, wie | - die Reaktion des Kandidaten auf bestimmte aktuelle Themen, wie |
beispielsweise die Reform der Polizeidienste, | beispielsweise die Reform der Polizeidienste, |
- die Allgemeinbildung des Kandidaten, indem relevante Fragen im | - die Allgemeinbildung des Kandidaten, indem relevante Fragen im |
Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, gestellt werden. | Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, gestellt werden. |
Es sollte darauf geachtet werden, dass das Gespräch nicht zu einer | Es sollte darauf geachtet werden, dass das Gespräch nicht zu einer |
Prüfung über theoretische oder juristische Kenntnisse wird. Es obliegt | Prüfung über theoretische oder juristische Kenntnisse wird. Es obliegt |
in der Tat der Gemeinde, in ihrer Verordnung gegebenenfalls eine | in der Tat der Gemeinde, in ihrer Verordnung gegebenenfalls eine |
Eignungsprüfung vorzusehen, bei der unter anderem die theoretischen | Eignungsprüfung vorzusehen, bei der unter anderem die theoretischen |
Kenntnisse und insbesondere die juristischen Kenntnisse des Kandidaten | Kenntnisse und insbesondere die juristischen Kenntnisse des Kandidaten |
im Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, beurteilt werden | im Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, beurteilt werden |
können. | können. |
Zum zweiten möchte ich unterstreichen, dass unbedingt dafür gesorgt | Zum zweiten möchte ich unterstreichen, dass unbedingt dafür gesorgt |
werden sollte, dass die Ernennungsakten so schnell und so sorgfältig | werden sollte, dass die Ernennungsakten so schnell und so sorgfältig |
wie möglich behandelt werden, wobei man sich vergegenwärtigen muss, | wie möglich behandelt werden, wobei man sich vergegenwärtigen muss, |
dass die Verwaltung davon sowohl den Bedürfnissen der Gemeindebehörden | dass die Verwaltung davon sowohl den Bedürfnissen der Gemeindebehörden |
als auch den Vorschriften der Föderal- oder Provinzialbehörden | als auch den Vorschriften der Föderal- oder Provinzialbehörden |
entsprechen muss. | entsprechen muss. |
Sobald der Gouverneur die Ernennungsakte erhält, sollte er sich | Sobald der Gouverneur die Ernennungsakte erhält, sollte er sich |
schnellstmöglich vergewissern, ob sie vorschriftsmässig erstellt und | schnellstmöglich vergewissern, ob sie vorschriftsmässig erstellt und |
vollständig ist, ob der Vorschlag der Kandidaten durch die | vollständig ist, ob der Vorschlag der Kandidaten durch die |
Gemeindebehörden die freie Wahl der Ernennungsbehörde gewährleistet | Gemeindebehörden die freie Wahl der Ernennungsbehörde gewährleistet |
und ob die von den Gemeindebehörden vorgeschlagenen Kandidaten | und ob die von den Gemeindebehörden vorgeschlagenen Kandidaten |
ausreichende Gewähr bieten. | ausreichende Gewähr bieten. |
Ich möchte Sie bitten, den Tag, an dem vorliegendes Rundschreiben im | Ich möchte Sie bitten, den Tag, an dem vorliegendes Rundschreiben im |
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt | Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt |
anzugeben. | anzugeben. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |