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Ministeriële omzendbrief betreffende de creatie van een opdrachtencentrale binnen de Algemene Directie Civiele Veiligheid. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à la création d'une centrale de marchés au sein de la Direction générale de la Sécurité civile. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
2 APRIL 2015. - Ministeriële omzendbrief betreffende de creatie van | 2 AVRIL 2015. - Circulaire ministérielle relative à la création d'une |
een opdrachtencentrale binnen de Algemene Directie Civiele Veiligheid. | centrale de marchés au sein de la Direction générale de la Sécurité |
- Duitse vertaling | civile. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
circulaire ministérielle du 2 avril 2015 relative à la création d'une | |
omzendbrief betreffende de creatie van een opdrachtencentrale binnen | centrale de marchés au sein de la Direction générale de la Sécurité |
de Algemene Directie Civiele Veiligheid (Belgisch Staatsblad van 21 | civile (Moniteur belge du 21 avril 2015). |
april 2015). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
2. APRIL 2015 - Ministerielles Rundschreiben über die Schaffung einer | 2. APRIL 2015 - Ministerielles Rundschreiben über die Schaffung einer |
zentralen Auftragsstelle innerhalb der Generaldirektion Zivile | zentralen Auftragsstelle innerhalb der Generaldirektion Zivile |
Sicherheit | Sicherheit |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist, die Hilfeleistungszonen und | Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist, die Hilfeleistungszonen und |
die Feuerwehrdienste über den Rückgriff auf die von der Direktion | die Feuerwehrdienste über den Rückgriff auf die von der Direktion |
Material und Neue Technologien der Generaldirektion Zivile Sicherheit | Material und Neue Technologien der Generaldirektion Zivile Sicherheit |
geschaffenen zentralen Auftragsstelle zu informieren. | geschaffenen zentralen Auftragsstelle zu informieren. |
1. Kontext - Rechtsrahmen: | 1. Kontext - Rechtsrahmen: |
Artikel 117 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit | Artikel 117 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit |
sieht vor, dass Zonen, vorläufige Zonen, Gemeinden, der | sieht vor, dass Zonen, vorläufige Zonen, Gemeinden, der |
Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region | Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region |
Brüssel-Hauptstadt und Ausbildungszentren für die zivile Sicherheit | Brüssel-Hauptstadt und Ausbildungszentren für die zivile Sicherheit |
für die Organisation und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im | für die Organisation und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im |
Hinblick auf den Erwerb von Material und Ausrüstung, die für die | Hinblick auf den Erwerb von Material und Ausrüstung, die für die |
Ausführung ihrer Aufträge erforderlich sind, auf die zentrale | Ausführung ihrer Aufträge erforderlich sind, auf die zentrale |
Auftragsstelle zurückgreifen können, die bei der Generaldirektion | Auftragsstelle zurückgreifen können, die bei der Generaldirektion |
Zivile Sicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres | Zivile Sicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres |
eingerichtet worden ist. | eingerichtet worden ist. |
Diese Möglichkeit beruht auf dem Gesetz vom 15. Juni 2006 über | Diese Möglichkeit beruht auf dem Gesetz vom 15. Juni 2006 über |
öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und | öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und |
Dienstleistungsaufträge, das die zentrale Auftragsstelle als | Dienstleistungsaufträge, das die zentrale Auftragsstelle als |
öffentlichen Auftraggeber definiert, der öffentliche Aufträge vergibt | öffentlichen Auftraggeber definiert, der öffentliche Aufträge vergibt |
oder Rahmenvereinbarungen über Bauleistungen, Lieferungen oder | oder Rahmenvereinbarungen über Bauleistungen, Lieferungen oder |
Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber, öffentliche Unternehmen | Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber, öffentliche Unternehmen |
oder Auftraggeber schließt. | oder Auftraggeber schließt. |
Der Vorteil für eine Hilfeleistungszone oder vorläufige Zone liegt | Der Vorteil für eine Hilfeleistungszone oder vorläufige Zone liegt |
darin, dass sie als Auftraggeber, der auf eine derartige zentrale | darin, dass sie als Auftraggeber, der auf eine derartige zentrale |
Auftragsstelle zurückgreift, von der Verpflichtung befreit ist, selbst | Auftragsstelle zurückgreift, von der Verpflichtung befreit ist, selbst |
ein Vergabeverfahren zu organisieren. | ein Vergabeverfahren zu organisieren. |
Die zentrale Auftragsstelle kümmert sich um die Ausarbeitung der | Die zentrale Auftragsstelle kümmert sich um die Ausarbeitung der |
technischen Daten - zusammen mit der eingerichteten Arbeitsgruppe | technischen Daten - zusammen mit der eingerichteten Arbeitsgruppe |
(siehe Punkt 3) -, um den administrativen Teil, die Veröffentlichung | (siehe Punkt 3) -, um den administrativen Teil, die Veröffentlichung |
des Auftrags, die Prüfung der Angebote, die Vergabe des Auftrags und | des Auftrags, die Prüfung der Angebote, die Vergabe des Auftrags und |
die Abnahme des Prototyps. | die Abnahme des Prototyps. |
Sobald der Auftrag vergeben ist, können die Einkaufsdienste der | Sobald der Auftrag vergeben ist, können die Einkaufsdienste der |
Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen dem Lieferanten oder | Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen dem Lieferanten oder |
Dienstleistungserbringer, mit dem der Auftrag abgeschlossen worden | Dienstleistungserbringer, mit dem der Auftrag abgeschlossen worden |
ist, unmittelbar ihre Bestellungen übermitteln. Sie kümmern sich | ist, unmittelbar ihre Bestellungen übermitteln. Sie kümmern sich |
ebenfalls um die Abnahme der Lieferung, das Ausrechnen eventueller | ebenfalls um die Abnahme der Lieferung, das Ausrechnen eventueller |
Geldbußen bei Verspätung und die Zahlung der Rechnungen. Die Direktion | Geldbußen bei Verspätung und die Zahlung der Rechnungen. Die Direktion |
Material und Neue Technologien der Generaldirektion Zivile Sicherheit | Material und Neue Technologien der Generaldirektion Zivile Sicherheit |
kann jedoch um Hilfe gebeten werden. | kann jedoch um Hilfe gebeten werden. |
Ferner setzt die Schaffung der zentralen Auftragsstelle auch einen | Ferner setzt die Schaffung der zentralen Auftragsstelle auch einen |
qualitativen Kundendienst voraus. Bei Beschwerden tritt die Direktion | qualitativen Kundendienst voraus. Bei Beschwerden tritt die Direktion |
Material und Neue Technologien als Vermittler zwischen dem Lieferanten | Material und Neue Technologien als Vermittler zwischen dem Lieferanten |
beziehungsweise Dienstleistungserbringer und den Hilfeleistungszonen | beziehungsweise Dienstleistungserbringer und den Hilfeleistungszonen |
oder vorläufigen Zonen auf. | oder vorläufigen Zonen auf. |
Außerdem steht die Direktion Material und Neue Technologien den | Außerdem steht die Direktion Material und Neue Technologien den |
Hilfeleistungszonen und vorläufigen Zonen bei Unfällen als | Hilfeleistungszonen und vorläufigen Zonen bei Unfällen als |
sachverständige Stelle zur Verfügung. | sachverständige Stelle zur Verfügung. |
Für bestimmte Sonderaufträge, für die eine Hilfeleistungszone über | Für bestimmte Sonderaufträge, für die eine Hilfeleistungszone über |
spezifische Fachkenntnisse verfügt, kann ein Zusammenarbeitsabkommen | spezifische Fachkenntnisse verfügt, kann ein Zusammenarbeitsabkommen |
zwischen dieser Zone und der zentralen Auftragsstelle abgeschlossen | zwischen dieser Zone und der zentralen Auftragsstelle abgeschlossen |
werden, damit diese Zone einen Auftrag im Namen der zentralen | werden, damit diese Zone einen Auftrag im Namen der zentralen |
Auftragsstelle ausschreibt. | Auftragsstelle ausschreibt. |
2. Anwendungsbereich Material - betroffene Aufträge | 2. Anwendungsbereich Material - betroffene Aufträge |
Die zentrale Auftragsstelle vergibt Aufträge für den Erwerb folgenden | Die zentrale Auftragsstelle vergibt Aufträge für den Erwerb folgenden |
Materials: | Materials: |
o Standardeinsatzmaterial wie multifunktionale Löschfahrzeuge, | o Standardeinsatzmaterial wie multifunktionale Löschfahrzeuge, |
Tanklöschfahrzeuge, individuelle Schutzausrüstungen usw., | Tanklöschfahrzeuge, individuelle Schutzausrüstungen usw., |
o spezialisiertes Material wie Waldbrandfahrzeuge oder das System zum | o spezialisiertes Material wie Waldbrandfahrzeuge oder das System zum |
Hochdruckschneiden und zum Löschen mit Mikrovernebelungsstrahl, | Hochdruckschneiden und zum Löschen mit Mikrovernebelungsstrahl, |
o spezifisches Material für Seveso- und Nukleareinsätze wie (Gas-, | o spezifisches Material für Seveso- und Nukleareinsätze wie (Gas-, |
Radioaktivitäts-, PID-) Melder und Schutzkleidung (chemisch, | Radioaktivitäts-, PID-) Melder und Schutzkleidung (chemisch, |
Feststoffpartikel, nuklear), | Feststoffpartikel, nuklear), |
o spezifisches Einsatzmaterial für den Zivilschutz, | o spezifisches Einsatzmaterial für den Zivilschutz, |
o Logistikmaterial über die von der FOR-CMS geöffneten Aufträge, mit | o Logistikmaterial über die von der FOR-CMS geöffneten Aufträge, mit |
der die zentrale Auftragsstelle ein Zusammenarbeitsabkommen | der die zentrale Auftragsstelle ein Zusammenarbeitsabkommen |
abgeschlossen hat, das den Hilfeleistungszonen und vorläufigen Zonen | abgeschlossen hat, das den Hilfeleistungszonen und vorläufigen Zonen |
den Erwerb von Logistikmaterial wie Büroartikel, Mobiliar, Kraftstoff | den Erwerb von Logistikmaterial wie Büroartikel, Mobiliar, Kraftstoff |
usw. ermöglicht. | usw. ermöglicht. |
Die zentrale Auftragsstelle widmet auch der Innovation eine besondere | Die zentrale Auftragsstelle widmet auch der Innovation eine besondere |
Aufmerksamkeit, indem sie Aufträge abschließt, einerseits um | Aufmerksamkeit, indem sie Aufträge abschließt, einerseits um |
Innovationen auf ihre operative Machbarkeit zu testen und andererseits | Innovationen auf ihre operative Machbarkeit zu testen und andererseits |
um Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Innovationen zu schaffen. | um Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Innovationen zu schaffen. |
3. Praktische Modalitäten - Zusammenarbeit mit den Hilfeleistungszonen | 3. Praktische Modalitäten - Zusammenarbeit mit den Hilfeleistungszonen |
und den vorläufigen Zonen: | und den vorläufigen Zonen: |
Jede Hilfeleistungszone oder vorläufige Zone kann der zentralen | Jede Hilfeleistungszone oder vorläufige Zone kann der zentralen |
Auftragsstelle anhand des beiliegenden Beitrittsformulars beitreten. | Auftragsstelle anhand des beiliegenden Beitrittsformulars beitreten. |
Dieser Beitritt ist mit keinerlei Verpflichtung seitens der | Dieser Beitritt ist mit keinerlei Verpflichtung seitens der |
Hilfeleistungszone oder vorläufigen Zone verbunden, ermöglicht ihr | Hilfeleistungszone oder vorläufigen Zone verbunden, ermöglicht ihr |
jedoch, in die Arbeitsweise der zentralen Auftragsstelle einbezogen zu | jedoch, in die Arbeitsweise der zentralen Auftragsstelle einbezogen zu |
werden und für den Erwerb des in Punkt 2 aufgezählten Materials auf | werden und für den Erwerb des in Punkt 2 aufgezählten Materials auf |
sie zurückgreifen zu können. | sie zurückgreifen zu können. |
Die der zentralen Auftragsstelle beigetretenen Hilfeleistungszonen und | Die der zentralen Auftragsstelle beigetretenen Hilfeleistungszonen und |
vorläufigen Zonen werden über einen Strategischen Ausschuss, einen Rat | vorläufigen Zonen werden über einen Strategischen Ausschuss, einen Rat |
der Logistikkoordinatoren und Arbeitsgruppen einbezogen. | der Logistikkoordinatoren und Arbeitsgruppen einbezogen. |
Der Strategische Ausschuss setzt sich aus dem Kommandanten jeder | Der Strategische Ausschuss setzt sich aus dem Kommandanten jeder |
beigetretenen Hilfeleistungszone oder dem Koordinator jeder | beigetretenen Hilfeleistungszone oder dem Koordinator jeder |
beigetretenen vorläufigen Zone zusammen. Er tritt mindestens einmal im | beigetretenen vorläufigen Zone zusammen. Er tritt mindestens einmal im |
Jahr zusammen. Jeder Kommandant oder Koordinator verfügt über eine | Jahr zusammen. Jeder Kommandant oder Koordinator verfügt über eine |
Stimme in diesem Ausschuss. | Stimme in diesem Ausschuss. |
Der Strategische Ausschuss ist beauftragt, die großen strategischen | Der Strategische Ausschuss ist beauftragt, die großen strategischen |
Linien der Einkaufspolitik auszuarbeiten und den Mehrjahresplan der | Linien der Einkaufspolitik auszuarbeiten und den Mehrjahresplan der |
Aufträge zu erstellen, die von der zentralen Auftragsstelle | Aufträge zu erstellen, die von der zentralen Auftragsstelle |
ausgeschrieben werden müssen. Dieser Mehrjahresplan kann jedes Jahr | ausgeschrieben werden müssen. Dieser Mehrjahresplan kann jedes Jahr |
angepasst werden. | angepasst werden. |
Der Strategische Ausschuss legt auf der Grundlage des Mehrjahresplans | Der Strategische Ausschuss legt auf der Grundlage des Mehrjahresplans |
die Bedürfnisse der Hilfeleistungszonen und vorläufigen Zonen fest und | die Bedürfnisse der Hilfeleistungszonen und vorläufigen Zonen fest und |
beschließt, einen Auftrag für bestimmtes Material auszuschreiben. | beschließt, einen Auftrag für bestimmtes Material auszuschreiben. |
Die Zonenkommandanten oder die Koordinatoren der vorläufigen Zonen | Die Zonenkommandanten oder die Koordinatoren der vorläufigen Zonen |
müssen sich zu den Mengen verpflichten, die sie im Rahmen der Aufträge | müssen sich zu den Mengen verpflichten, die sie im Rahmen der Aufträge |
erwerben möchten, an denen sie teilnehmen ("Commitment"), um maximale | erwerben möchten, an denen sie teilnehmen ("Commitment"), um maximale |
Größenvorteile zu erzielen. | Größenvorteile zu erzielen. |
Der Rat der Logistikkoordinatoren setzt sich aus den Verantwortlichen | Der Rat der Logistikkoordinatoren setzt sich aus den Verantwortlichen |
für Logistik und Einkäufe jeder beigetretenen Zone oder vorläufigen | für Logistik und Einkäufe jeder beigetretenen Zone oder vorläufigen |
Zone zusammen. Jeder Logistikkoordinator verfügt über eine Stimme in | Zone zusammen. Jeder Logistikkoordinator verfügt über eine Stimme in |
diesem Rat. | diesem Rat. |
Der Rat der Logistikkoordinatoren ist beauftragt, eine Stellungnahme | Der Rat der Logistikkoordinatoren ist beauftragt, eine Stellungnahme |
über die allgemeinen technischen Eigenschaften des zu erwerbenden | über die allgemeinen technischen Eigenschaften des zu erwerbenden |
Materials und über die wichtigen Elemente der Angebote (wie Dauer der | Materials und über die wichtigen Elemente der Angebote (wie Dauer der |
Garantie und Ausbildungsmodus) abzugeben. | Garantie und Ausbildungsmodus) abzugeben. |
Der Rat ist beauftragt, für jede geschaffene Arbeitsgruppe einen | Der Rat ist beauftragt, für jede geschaffene Arbeitsgruppe einen |
Leiter zu bestimmen, und fungiert als Schiedsrichter bei | Leiter zu bestimmen, und fungiert als Schiedsrichter bei |
Meinungsverschiedenheit innerhalb einer Arbeitsgruppe. | Meinungsverschiedenheit innerhalb einer Arbeitsgruppe. |
Eine Arbeitsgruppe wird für jeden neuen abzuschließenden Auftrag | Eine Arbeitsgruppe wird für jeden neuen abzuschließenden Auftrag |
geschaffen. Jede Arbeitsgruppe wird von einem Leiter geführt, der | geschaffen. Jede Arbeitsgruppe wird von einem Leiter geführt, der |
Sachverständiger für das zu kaufende Material ist und unter dem | Sachverständiger für das zu kaufende Material ist und unter dem |
Personal der Hilfeleistungszonen oder vorläufigen Zonen, die ein | Personal der Hilfeleistungszonen oder vorläufigen Zonen, die ein |
Commitment für das betreffende Material eingegangen sind, bestimmt | Commitment für das betreffende Material eingegangen sind, bestimmt |
wird. Der Leiter ist beauftragt, die Mitglieder der Arbeitsgruppe zu | wird. Der Leiter ist beauftragt, die Mitglieder der Arbeitsgruppe zu |
bestimmen; er muss dabei den Grundsatz eines Vertreters pro Zone oder | bestimmen; er muss dabei den Grundsatz eines Vertreters pro Zone oder |
vorläufige Zone, die ihr grundsätzliches Einverständnis zu der zu | vorläufige Zone, die ihr grundsätzliches Einverständnis zu der zu |
kaufenden Mindestmenge gegeben haben, einhalten. Eine Zone oder | kaufenden Mindestmenge gegeben haben, einhalten. Eine Zone oder |
vorläufige Zone kann jedoch ihren Sitz einem Vertreter einer anderen | vorläufige Zone kann jedoch ihren Sitz einem Vertreter einer anderen |
Zone anvertrauen, wenn sie es möchte. | Zone anvertrauen, wenn sie es möchte. |
Der Leiter muss die funktionale Analyse des Auftrags vornehmen. | Der Leiter muss die funktionale Analyse des Auftrags vornehmen. |
Die Anzahl Stimmen, über die jedes Mitglied der Arbeitsgruppe verfügt, | Die Anzahl Stimmen, über die jedes Mitglied der Arbeitsgruppe verfügt, |
richtet sich nach dem von der Hilfeleistungszone oder der vorläufigen | richtet sich nach dem von der Hilfeleistungszone oder der vorläufigen |
Zone eingegangenen Commitment. | Zone eingegangenen Commitment. |
Jede Arbeitsgruppe wird von einem Ingenieur der Direktion Material und | Jede Arbeitsgruppe wird von einem Ingenieur der Direktion Material und |
Neue Technologien kontrolliert. Dieser ist beauftragt, der | Neue Technologien kontrolliert. Dieser ist beauftragt, der |
Arbeitsgruppe bei der Erstellung der technischen Daten beizustehen und | Arbeitsgruppe bei der Erstellung der technischen Daten beizustehen und |
darauf zu achten, dass die Regeln in Bezug auf öffentliche Aufträge | darauf zu achten, dass die Regeln in Bezug auf öffentliche Aufträge |
eingehalten werden. | eingehalten werden. |
Mit freundlichen Grüßen | Mit freundlichen Grüßen |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Minister der Sicherheit und des Innern | Minister der Sicherheit und des Innern |
Formular für den Beitritt zur zentralen Auftragsstelle | Formular für den Beitritt zur zentralen Auftragsstelle |
Hiermit erklärt | Hiermit erklärt |
die Hilfeleistungszone . . . . . der Provinz . . . . ., | die Hilfeleistungszone . . . . . der Provinz . . . . ., |
vertreten durch | vertreten durch |
. . . . . . | . . . . . . |
..............................................................................................................., | ..............................................................................................................., |
Vorsitzende(r) der Zone, | Vorsitzende(r) der Zone, |
In Erwägung | In Erwägung |
des Beschlusses des Rates der (vorläufigen) Zone vom | des Beschlusses des Rates der (vorläufigen) Zone vom |
........../.........../20......, | ........../.........../20......, |
dass sie - wie in Artikel 117 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehen | dass sie - wie in Artikel 117 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehen |
- der innerhalb der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit des FÖD | - der innerhalb der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit des FÖD |
Inneres geschaffenen zentralen Auftragsstelle für den Ankauf von | Inneres geschaffenen zentralen Auftragsstelle für den Ankauf von |
Material zugunsten der (vorläufigen) Hilfeleistungszone beitreten | Material zugunsten der (vorläufigen) Hilfeleistungszone beitreten |
möchte. | möchte. |
Dieser Beitritt ist mit keiner Verpflichtung seitens der (vorläufigen) | Dieser Beitritt ist mit keiner Verpflichtung seitens der (vorläufigen) |
Hilfeleistungszone verbunden, sei es in Bezug auf das zu kaufende | Hilfeleistungszone verbunden, sei es in Bezug auf das zu kaufende |
Material und die zu kaufende Menge oder in Bezug auf die | Material und die zu kaufende Menge oder in Bezug auf die |
Bereitstellung von Personal oder anderen Mitteln. Dieser Beitritt | Bereitstellung von Personal oder anderen Mitteln. Dieser Beitritt |
ermöglicht der (vorläufigen) Hilfeleistungszone lediglich, Ankäufe | ermöglicht der (vorläufigen) Hilfeleistungszone lediglich, Ankäufe |
über die Aufträge der zentralen Auftragsstelle zu tätigen. | über die Aufträge der zentralen Auftragsstelle zu tätigen. |
Bei den Ankäufen über die Aufträge der zentralen Auftragsstelle muss | Bei den Ankäufen über die Aufträge der zentralen Auftragsstelle muss |
jedoch Folgendes beachtet werden: | jedoch Folgendes beachtet werden: |
- Befreiung von und Schutz vor Haftung: Es wird davon ausgegangen, | - Befreiung von und Schutz vor Haftung: Es wird davon ausgegangen, |
dass der Benutzer vor einer Bestellung die Unterlagen des Auftrags zur | dass der Benutzer vor einer Bestellung die Unterlagen des Auftrags zur |
Kenntnis genommen hat, sodass die zentrale Auftragsstelle bei Fehlern | Kenntnis genommen hat, sodass die zentrale Auftragsstelle bei Fehlern |
und/oder Lücken im Lastenheft nicht vom Benutzer zur Verantwortung | und/oder Lücken im Lastenheft nicht vom Benutzer zur Verantwortung |
gezogen werden kann. Der benutzende Kunde schützt die zentrale | gezogen werden kann. Der benutzende Kunde schützt die zentrale |
Auftragsstelle jedes Mal, wenn ein Auftragnehmer sich im Rahmen einer | Auftragsstelle jedes Mal, wenn ein Auftragnehmer sich im Rahmen einer |
Schadenersatzklage, deren Ursprung in der Beziehung mit diesem | Schadenersatzklage, deren Ursprung in der Beziehung mit diesem |
benutzenden Kunden liegt, an die zentrale Auftragsstelle richtet. | benutzenden Kunden liegt, an die zentrale Auftragsstelle richtet. |
- Jede benutzende Partei muss die vorherige Genehmigung des in ihrem | - Jede benutzende Partei muss die vorherige Genehmigung des in ihrem |
Bereich zuständigen Auszahlungsbevollmächtigten erhalten, bevor sie | Bereich zuständigen Auszahlungsbevollmächtigten erhalten, bevor sie |
für den betreffenden Ankauf den Erwerb vornimmt. Ferner müssen die | für den betreffenden Ankauf den Erwerb vornimmt. Ferner müssen die |
notwendigen finanziellen Mittel für die Zahlung der Bestellungen | notwendigen finanziellen Mittel für die Zahlung der Bestellungen |
zurückgelegt worden sein. | zurückgelegt worden sein. |
- Die zentrale Auftragsstelle übernimmt alle Aufgaben in Bezug auf die | - Die zentrale Auftragsstelle übernimmt alle Aufgaben in Bezug auf die |
Organisation des Vergabeverfahrens. Die Bearbeitung der Bestellungs-, | Organisation des Vergabeverfahrens. Die Bearbeitung der Bestellungs-, |
Lieferungs-, Abnahme- und Zahlungsmodalitäten obliegt der | Lieferungs-, Abnahme- und Zahlungsmodalitäten obliegt der |
(vorläufigen) Hilfeleistungszone. | (vorläufigen) Hilfeleistungszone. |
Für den Beitritt zur zentralen Auftragsstelle: | Für den Beitritt zur zentralen Auftragsstelle: |
. . . . . . | . . . . . . |
............................................................................ | ............................................................................ |
Vorsitzende(r) der (vorläufigen) Hilfeleistungszone | Vorsitzende(r) der (vorläufigen) Hilfeleistungszone |
......................................................... . . . . . | ......................................................... . . . . . |
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Dieses Formular ist per Post an die Direktion Material, Rue de Louvain | Dieses Formular ist per Post an die Direktion Material, Rue de Louvain |
1, 1000 Brüssel, oder per Mail an florentine.lenoir@ibz.fgov.be zu | 1, 1000 Brüssel, oder per Mail an florentine.lenoir@ibz.fgov.be zu |
schicken. | schicken. |