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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 28/10/2011
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Ministerieel besluit tot toekenning van eenmalige financiële hulp aan de steden en gemeenten in het kader van de basisopleiding van de gemeenschapswachten. - Duitse vertaling Arrêté ministériel attribuant aux villes et aux communes une aide financière unique dans le cadre de la formation de base des gardiens de la paix. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
28 OKTOBER 2011. - Ministerieel besluit tot toekenning van eenmalige 28 OCTOBRE 2011. - Arrêté ministériel attribuant aux villes et aux
financiële hulp aan de steden en gemeenten in het kader van de communes une aide financière unique dans le cadre de la formation de
basisopleiding van de gemeenschapswachten. - Duitse vertaling base des gardiens de la paix. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 28 oktober 2011 tot toekenning van eenmalige financiële l'arrêté ministériel du 28 octobre 2011 attribuant aux villes et aux
hulp aan de steden en gemeenten in het kader van de basisopleiding van communes une aide financière unique dans le cadre de la formation de
de gemeenschapswachten (Belgisch Staatsblad van 18 november 2011). base des gardiens de la paix (Moniteur belge du 18 novembre 2011).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
28. OKTOBER 2011 - Ministerieller Erlass zur Gewährung einer 28. OKTOBER 2011 - Ministerieller Erlass zur Gewährung einer
einmaligen finanziellen Beihilfe an die Städte und Gemeinden im Rahmen einmaligen finanziellen Beihilfe an die Städte und Gemeinden im Rahmen
der Grundausbildung der Ordnungshüter der Grundausbildung der Ordnungshüter
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion
eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und
zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes, zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes,
abgeändert durch das Gesetz vom 24. Juli 2008 zur Festlegung abgeändert durch das Gesetz vom 24. Juli 2008 zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen (I), insbesondere durch Titel XII Kapitel verschiedener Bestimmungen (I), insbesondere durch Titel XII Kapitel
III; III;
Aufgrund des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung sozialer Aufgrund des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung sozialer
Bestimmungen, insbesondere Artikel 1 § 2quater, eingefügt durch das Bestimmungen, insbesondere Artikel 1 § 2quater, eingefügt durch das
Gesetz vom 30. März 1994, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Gesetz vom 30. März 1994, abgeändert durch die Gesetze vom 21.
Dezember 1994 und 25. Mai 1999; Dezember 1994 und 25. Mai 1999;
Aufgrund des Gesetzes vom 30. März 1994 zur Festlegung sozialer Aufgrund des Gesetzes vom 30. März 1994 zur Festlegung sozialer
Bestimmungen, insbesondere des Artikels 69, abgeändert durch die Bestimmungen, insbesondere des Artikels 69, abgeändert durch die
Gesetze vom 21. Dezember 1994, 25. Mai 1999 und 22. Dezember 2003; Gesetze vom 21. Dezember 1994, 25. Mai 1999 und 22. Dezember 2003;
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die
Staatsbuchführung, insbesondere der Artikel 55 bis 58; Staatsbuchführung, insbesondere der Artikel 55 bis 58;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 2009 zur Bestimmung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 2009 zur Bestimmung der
Ausbildungsbedingungen, denen Ordnungshüter genügen müssen, sowie der Ausbildungsbedingungen, denen Ordnungshüter genügen müssen, sowie der
Modalitäten für die Bestimmung der Ausbildungseinrichtungen und für Modalitäten für die Bestimmung der Ausbildungseinrichtungen und für
die Zulassung der Ausbildungen; die Zulassung der Ausbildungen;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 8. Juni 2011; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 8. Juni 2011;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom
29. Juli 2011; 29. Juli 2011;
Aufgrund der Billigung des Ministerrats vom 29. September 2011; Aufgrund der Billigung des Ministerrats vom 29. September 2011;
In der Erwägung, dass es zur wirksamen Bekämpfung des wachsenden In der Erwägung, dass es zur wirksamen Bekämpfung des wachsenden
Unsicherheitsgefühls in den Vierteln äusserst wichtig ist, dort die Unsicherheitsgefühls in den Vierteln äusserst wichtig ist, dort die
beruhigende und abschreckende Präsenz von Menschen zu verstärken; beruhigende und abschreckende Präsenz von Menschen zu verstärken;
In der Erwägung, dass der Minister des Innern die Städte und In der Erwägung, dass der Minister des Innern die Städte und
Gemeinden, die Ordnungshüter beschäftigen, insbesondere im Rahmen der Gemeinden, die Ordnungshüter beschäftigen, insbesondere im Rahmen der
Ausbildung dieses Vorbeugungs- und Sicherheitspersonals zusätzlich Ausbildung dieses Vorbeugungs- und Sicherheitspersonals zusätzlich
unterstützen möchte, unterstützen möchte,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Im Rahmen der Vorbeugungspolitik gewährt der Minister des Artikel 1 - Im Rahmen der Vorbeugungspolitik gewährt der Minister des
Innern den Städten und Gemeinden, die Ordnungshüter beschäftigen, eine Innern den Städten und Gemeinden, die Ordnungshüter beschäftigen, eine
einmalige finanzielle Beihilfe im Rahmen der Ausbildung dieses einmalige finanzielle Beihilfe im Rahmen der Ausbildung dieses
Vorbeugungs- und Sicherheitspersonals. Vorbeugungs- und Sicherheitspersonals.
Art. 2 - Diese einmalige finanzielle Beihilfe betrifft eine Art. 2 - Diese einmalige finanzielle Beihilfe betrifft eine
Beteiligung an den Kosten, die mit der Teilnahme an der Beteiligung an den Kosten, die mit der Teilnahme an der
Grundausbildung der Ordnungshüter, die von einer vom Minister des Grundausbildung der Ordnungshüter, die von einer vom Minister des
Innern bestimmten Ausbildungseinrichtung erteilt wird, verbunden sind. Innern bestimmten Ausbildungseinrichtung erteilt wird, verbunden sind.
Unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel beträgt diese Unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel beträgt diese
finanzielle Beihilfe 80 Prozent des Betrags der Einschreibegebühren finanzielle Beihilfe 80 Prozent des Betrags der Einschreibegebühren
für die Ausbildung der Ordnungshüter mit einem Maximum von 600 EUR pro für die Ausbildung der Ordnungshüter mit einem Maximum von 600 EUR pro
Ordnungshüter. Ordnungshüter.
Art. 3 - § 1 - Um in den Genuss dieser einmaligen finanziellen Art. 3 - § 1 - Um in den Genuss dieser einmaligen finanziellen
Beihilfe zu kommen, müssen die Städte und Gemeinden den Bestimmungen Beihilfe zu kommen, müssen die Städte und Gemeinden den Bestimmungen
des Gesetzes vom 15. Mai 2007, insbesondere den Artikeln 2, 3, 6, 10 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, insbesondere den Artikeln 2, 3, 6, 10
und 19, genügen. und 19, genügen.
§ 2 - Ausserdem müssen die Ordnungshüter spätestens am 30. November § 2 - Ausserdem müssen die Ordnungshüter spätestens am 30. November
2011 für die Grundausbildung der Ordnungshüter bei einer vom Minister 2011 für die Grundausbildung der Ordnungshüter bei einer vom Minister
des Innern zugelassenen Ausbildungseinrichtung eingeschrieben sein. des Innern zugelassenen Ausbildungseinrichtung eingeschrieben sein.
Art. 4 - Die Städte und Gemeinden übermitteln dem FÖD Inneres folgende Art. 4 - Die Städte und Gemeinden übermitteln dem FÖD Inneres folgende
Nachweise spätestens einen Monat nach deren Empfang und vor dem 31. Nachweise spätestens einen Monat nach deren Empfang und vor dem 31.
Dezember 2013: Dezember 2013:
1. für jeden Ordnungshüter: den Nachweis der Einschreibung bei einer 1. für jeden Ordnungshüter: den Nachweis der Einschreibung bei einer
vom Minister des Innern zugelassenen Ausbildungseinrichtung, aus dem vom Minister des Innern zugelassenen Ausbildungseinrichtung, aus dem
hervorgeht, dass die Person vor dem 30. November 2011 eingeschrieben hervorgeht, dass die Person vor dem 30. November 2011 eingeschrieben
worden ist; die Bescheinigung über die Ausbildung zum Ordnungshüter, worden ist; die Bescheinigung über die Ausbildung zum Ordnungshüter,
die von einer vom Minister des Innern zugelassenen die von einer vom Minister des Innern zugelassenen
Ausbildungseinrichtung ausgestellt worden ist, Ausbildungseinrichtung ausgestellt worden ist,
2. die finanziellen Rechtfertigungsbelege, auf denen der Gesamtbetrag 2. die finanziellen Rechtfertigungsbelege, auf denen der Gesamtbetrag
der Einschreibegebühr pro Ordnungshüter vermerkt ist. der Einschreibegebühr pro Ordnungshüter vermerkt ist.
3. den Gemeinderatsbeschluss zur Einrichtung des 3. den Gemeinderatsbeschluss zur Einrichtung des
Ordnungshüterdienstes. Ordnungshüterdienstes.
Art. 5 - Die in Artikel 2 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses Art. 5 - Die in Artikel 2 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses
vorgesehene finanzielle Beihilfe wird nach Überprüfung der von den vorgesehene finanzielle Beihilfe wird nach Überprüfung der von den
lokalen Behörden vorgelegten Nachweise gewährt. Diese Überprüfung muss lokalen Behörden vorgelegten Nachweise gewährt. Diese Überprüfung muss
den Beweis liefern, dass alle Ausgaben tatsächlich getätigt wurden, um den Beweis liefern, dass alle Ausgaben tatsächlich getätigt wurden, um
die mit der Einschreibegebühr für die Grundausbildung der die mit der Einschreibegebühr für die Grundausbildung der
Ordnungshüter verbundenen Kosten zu decken. Ordnungshüter verbundenen Kosten zu decken.
Brüssel, den 28. Oktober 2011 Brüssel, den 28. Oktober 2011
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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