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Ministerieel besluit tot wijziging van het ministerieel besluit van 28 december 2001 tot uitvoering van sommige bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten, met betrekking tot de medische criteria. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel portant modification de l'arrêté ministériel du 28 décembre 2001 portant exécution de certaines dispositions de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police, en ce qui concerne les critères médicaux. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
21 NOVEMBER 2013. - Ministerieel besluit tot wijziging van het | 21 NOVEMBRE 2013. - Arrêté ministériel portant modification de |
ministerieel besluit van 28 december 2001 tot uitvoering van sommige | l'arrêté ministériel du 28 décembre 2001 portant exécution de |
bepalingen van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling | certaines dispositions de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la |
van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten, met | position juridique du personnel des services de police, en ce qui |
betrekking tot de medische criteria. - Duitse vertaling | concerne les critères médicaux. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 21 november 2013 tot wijziging van het ministerieel | l'arrêté ministériel du 21 novembre 2013 portant modification de |
besluit van 28 december 2001 tot uitvoering van sommige bepalingen van | l'arrêté ministériel du 28 décembre 2001 portant exécution de |
het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de | certaines dispositions de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la |
rechtspositie van het personeel van de politiediensten, met betrekking | position juridique du personnel des services de police, en ce qui |
tot de medische criteria (Belgisch Staatsblad van 6 december 2013). | concerne les critères médicaux (Moniteur belge du 6 décembre 2013). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
21. NOVEMBER 2013 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des | 21. NOVEMBER 2013 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des |
Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste |
hinsichtlich der medizinischen Kriterien | hinsichtlich der medizinischen Kriterien |
Die Ministerin des Innern, | Die Ministerin des Innern, |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels |
121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; | 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels |
IV.I.27 Nr. 3; | IV.I.27 Nr. 3; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur |
Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. | Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. |
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
Polizeidienste (AEPol); | Polizeidienste (AEPol); |
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 304/5 des | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 304/5 des |
Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 14. November 2012; | Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 14. November 2012; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 25. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 25. |
Februar 2013; | Februar 2013; |
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den |
Öffentlichen Dienst vom 23. Mai 2013; | Öffentlichen Dienst vom 23. Mai 2013; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 26. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 26. |
Juli 2013; | Juli 2013; |
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht | In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht |
ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass | ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass |
kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie | kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie |
infolgedessen außer Acht gelassen worden ist; | infolgedessen außer Acht gelassen worden ist; |
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 7. Oktober 2013, abgegeben | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 7. Oktober 2013, abgegeben |
in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 | in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat, | koordinierten Gesetze über den Staatsrat, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Im AEPol wird die Anlage 4bis, eingefügt durch den | Artikel 1 - Im AEPol wird die Anlage 4bis, eingefügt durch den |
Ministeriellen Erlass vom 30. April 2010, durch die Anlage ersetzt, | Ministeriellen Erlass vom 30. April 2010, durch die Anlage ersetzt, |
die vorliegendem Erlass beigefügt ist. | die vorliegendem Erlass beigefügt ist. |
Brüssel, den 21. November 2013 | Brüssel, den 21. November 2013 |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 21. November 2013 zur Abänderung | Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 21. November 2013 zur Abänderung |
des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste |
hinsichtlich der medizinischen Kriterien | hinsichtlich der medizinischen Kriterien |
Anlage 4bis zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur | Anlage 4bis zum Ministeriellen Erlass vom 28. Dezember 2001 zur |
Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. | Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. |
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
Polizeidienste | Polizeidienste |
LISTE DER MEDIZINISCHEN KRITERIEN | LISTE DER MEDIZINISCHEN KRITERIEN |
Biometrie - äußerlich | Biometrie - äußerlich |
Größe | Größe |
? Die erforderliche Mindestgröße beträgt 152 Zentimeter. | ? Die erforderliche Mindestgröße beträgt 152 Zentimeter. |
? Diese Größe wird barfuß auf dem Boden stehend und mit offenem Haar | ? Diese Größe wird barfuß auf dem Boden stehend und mit offenem Haar |
gemessen. | gemessen. |
Gewicht | Gewicht |
? Der Körpermaßindex (KMI = das Körpergewicht in Kilogramm geteilt | ? Der Körpermaßindex (KMI = das Körpergewicht in Kilogramm geteilt |
durch die Größe in Metern zum Quadrat) liegt vorzugsweise zwischen 17 | durch die Größe in Metern zum Quadrat) liegt vorzugsweise zwischen 17 |
und 30. | und 30. |
? Ein Körpermaßindex, der über 30 liegt, führt zu einer Messung des | ? Ein Körpermaßindex, der über 30 liegt, führt zu einer Messung des |
prozentualen Fettanteils. | prozentualen Fettanteils. |
? Um zugrunde liegende Pathologien auszuschließen, können zusätzliche | ? Um zugrunde liegende Pathologien auszuschließen, können zusätzliche |
Untersuchungen durchgeführt werden. | Untersuchungen durchgeführt werden. |
Anatomische Anomalien | Anatomische Anomalien |
? Missbildungen, anatomische Anomalien oder der Verlust von Gliedmaßen | ? Missbildungen, anatomische Anomalien oder der Verlust von Gliedmaßen |
oder Teilen von Gliedmaßen können zur Untauglichkeit führen, wenn sie | oder Teilen von Gliedmaßen können zur Untauglichkeit führen, wenn sie |
mit dem operativen Einsatz oder dem Tragen der Uniform unvereinbar | mit dem operativen Einsatz oder dem Tragen der Uniform unvereinbar |
sind. | sind. |
? Jeder Fall wird individuell bewertet. | ? Jeder Fall wird individuell bewertet. |
Haut | Haut |
? Narben oder chronische Hautkrankheiten können zur Untauglichkeit | ? Narben oder chronische Hautkrankheiten können zur Untauglichkeit |
führen, wenn sie aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer | führen, wenn sie aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer |
Komplikationen die normale Ausübung der Aufträge beeinträchtigen. | Komplikationen die normale Ausübung der Aufträge beeinträchtigen. |
? Jeder Fall wird individuell bewertet. | ? Jeder Fall wird individuell bewertet. |
Tätowierungen | Tätowierungen |
? Tätowierungen auf dem Hals und im Gesicht führen zur Untauglichkeit. | ? Tätowierungen auf dem Hals und im Gesicht führen zur Untauglichkeit. |
? Tätowierungen auf sichtbaren Körperteilen können zur Untauglichkeit | ? Tätowierungen auf sichtbaren Körperteilen können zur Untauglichkeit |
führen, insbesondere wenn sie einen rassistischen oder | führen, insbesondere wenn sie einen rassistischen oder |
diskriminierenden Charakter haben. | diskriminierenden Charakter haben. |
Herz-Kreislauf-System | Herz-Kreislauf-System |
Blutdruck | Blutdruck |
? Der systolische Blutdruck sollte vorzugsweise nicht höher als 140 | ? Der systolische Blutdruck sollte vorzugsweise nicht höher als 140 |
mmHg und der diastolische Blutdruck nicht höher als 90 mmHg liegen. | mmHg und der diastolische Blutdruck nicht höher als 90 mmHg liegen. |
? Die Einnahme von blutdrucksenkenden Medikamenten ist zugelassen. | ? Die Einnahme von blutdrucksenkenden Medikamenten ist zugelassen. |
? Ein Blutdruck, der trotz blutdrucksenkender Medikamente höher als | ? Ein Blutdruck, der trotz blutdrucksenkender Medikamente höher als |
140/90 mmHg ist, führt zu einer individuellen Bewertung. | 140/90 mmHg ist, führt zu einer individuellen Bewertung. |
? Ein systolischer Blutdruck über 180 mmHg und/oder ein diastolischer | ? Ein systolischer Blutdruck über 180 mmHg und/oder ein diastolischer |
Blutdruck über 100 mmHg führen zur Untauglichkeit. | Blutdruck über 100 mmHg führen zur Untauglichkeit. |
? Ein zu niedriger Blutdruck oder Bluttiefdruck kann zur | ? Ein zu niedriger Blutdruck oder Bluttiefdruck kann zur |
Untauglichkeit führen, wenn er von Synkopen begleitet wird. | Untauglichkeit führen, wenn er von Synkopen begleitet wird. |
Venenerkrankungen | Venenerkrankungen |
? Symptome, die auf eine venöse Insuffizienz (Bildung von Krampfadern, | ? Symptome, die auf eine venöse Insuffizienz (Bildung von Krampfadern, |
Dermatitis hypostatica, positives Trendelenburg-Zeichen, | Dermatitis hypostatica, positives Trendelenburg-Zeichen, |
Venenentzündung usw.) hindeuten, können zur Untauglichkeit führen. | Venenentzündung usw.) hindeuten, können zur Untauglichkeit führen. |
? Jeder Fall wird individuell bewertet. | ? Jeder Fall wird individuell bewertet. |
Arterienerkrankungen | Arterienerkrankungen |
? Arterielle Insuffizienz und bekannte Aneurysmen können zur | ? Arterielle Insuffizienz und bekannte Aneurysmen können zur |
Untauglichkeit führen. | Untauglichkeit führen. |
Lympherkrankungen | Lympherkrankungen |
? Symptome, die auf eine Insuffizienz des Lymphsystems (Lymphödem | ? Symptome, die auf eine Insuffizienz des Lymphsystems (Lymphödem |
usw.) hindeuten, können zur Untauglichkeit führen. | usw.) hindeuten, können zur Untauglichkeit führen. |
Herzerkrankungen | Herzerkrankungen |
? Der Bewerber ist ungeeignet: | ? Der Bewerber ist ungeeignet: |
- wenn er an einer Erkrankung mit erhöhter Gefahr einer plötzlichen | - wenn er an einer Erkrankung mit erhöhter Gefahr einer plötzlichen |
Bewusstlosigkeit oder eines plötzlichen Funktionsverlustes leidet, | Bewusstlosigkeit oder eines plötzlichen Funktionsverlustes leidet, |
- wenn er Beschwerden aufweist infolge einer chronischen | - wenn er Beschwerden aufweist infolge einer chronischen |
Herzinsuffizienz bei normaler körperlicher Belastung (NYHA Klasse 2), | Herzinsuffizienz bei normaler körperlicher Belastung (NYHA Klasse 2), |
einer Kardiomyopathie, einer angeborenen Schwäche des Herzens und der | einer Kardiomyopathie, einer angeborenen Schwäche des Herzens und der |
Hauptarterien, eines angeborenen oder erworbenen Herzklappenfehlers | Hauptarterien, eines angeborenen oder erworbenen Herzklappenfehlers |
(mit oder ohne Prothese), einer durch eine Erkrankung der | (mit oder ohne Prothese), einer durch eine Erkrankung der |
Koronargefäße bedingten ischämischen Herzkrankheit, | Koronargefäße bedingten ischämischen Herzkrankheit, |
- wenn er schwere Herzrhythmus- oder atrioventrikuläre | - wenn er schwere Herzrhythmus- oder atrioventrikuläre |
Reizleitungsstörungen hat, | Reizleitungsstörungen hat, |
- wenn ihm ein Herzschrittmacher implantiert worden ist, | - wenn ihm ein Herzschrittmacher implantiert worden ist, |
- wenn ihm ein Defibrillator implantiert worden ist, | - wenn ihm ein Defibrillator implantiert worden ist, |
- wenn er an Angina Pectoris leidet, die im Ruhezustand, bei der | - wenn er an Angina Pectoris leidet, die im Ruhezustand, bei der |
geringsten Erregung oder aufgrund eines anderen relevanten auslösenden | geringsten Erregung oder aufgrund eines anderen relevanten auslösenden |
Faktors auftritt, | Faktors auftritt, |
- wenn er an schweren Herzmuskelschäden, deutlich nachgewiesenen | - wenn er an schweren Herzmuskelschäden, deutlich nachgewiesenen |
Schäden durch einen früheren Herzinfarkt, offenkundigen Anzeichen von | Schäden durch einen früheren Herzinfarkt, offenkundigen Anzeichen von |
Koronarerkrankungen und Herzinsuffizienz leidet. | Koronarerkrankungen und Herzinsuffizienz leidet. |
? Angeborene oder erworbene Fehlbildungen des Herzens, die eine | ? Angeborene oder erworbene Fehlbildungen des Herzens, die eine |
Verringerung der Leistungsfähigkeit oder eine erhöhte Gefahr einer | Verringerung der Leistungsfähigkeit oder eine erhöhte Gefahr einer |
Herzrhythmusstörung oder einer vorzeitigen schweren Herzerkrankung | Herzrhythmusstörung oder einer vorzeitigen schweren Herzerkrankung |
verursachen, führen zur Untauglichkeit. | verursachen, führen zur Untauglichkeit. |
? Der Leistungstest kann bei männlichen Bewerbern ab einem Alter von | ? Der Leistungstest kann bei männlichen Bewerbern ab einem Alter von |
40 Jahren und bei weiblichen Bewerbern ab einem Alter von 45 Jahren | 40 Jahren und bei weiblichen Bewerbern ab einem Alter von 45 Jahren |
durchgeführt werden. | durchgeführt werden. |
Lungen-System | Lungen-System |
? Der Gebrauch von Standardmedikamenten (z.B. Sympathomimetika, | ? Der Gebrauch von Standardmedikamenten (z.B. Sympathomimetika, |
inhalative Corticoide, Chromoglykat, Leukotrienantagonisten, | inhalative Corticoide, Chromoglykat, Leukotrienantagonisten, |
Theophyllin oder Anticholinergica) ist zugelassen. | Theophyllin oder Anticholinergica) ist zugelassen. |
? Folgendes führt zur Untauglichkeit: | ? Folgendes führt zur Untauglichkeit: |
- aktive Lungentuberkulose, | - aktive Lungentuberkulose, |
- die orale Einnahme von Corticoiden oder IgE-Antikörpern. | - die orale Einnahme von Corticoiden oder IgE-Antikörpern. |
? Erkrankungen des Lungen-Systems mit Auswirkungen auf die | ? Erkrankungen des Lungen-Systems mit Auswirkungen auf die |
Lungenfunktionsparameter können zur Untauglichkeit führen, wenn die | Lungenfunktionsparameter können zur Untauglichkeit führen, wenn die |
Einsekundenkapazität (FEV 1 = Forced Expiratory Volume) und/oder der | Einsekundenkapazität (FEV 1 = Forced Expiratory Volume) und/oder der |
exspiratorische Spitzenfluss (PEF = Peak Expiratory Flow) 20 % oder | exspiratorische Spitzenfluss (PEF = Peak Expiratory Flow) 20 % oder |
mehr unter den für das Alter, die Größe, das Geschlecht und die Rasse | mehr unter den für das Alter, die Größe, das Geschlecht und die Rasse |
erwarteten theoretischen Mittelwerten liegen. Der Tiffeneau-Index muss | erwarteten theoretischen Mittelwerten liegen. Der Tiffeneau-Index muss |
mindestens 70 % betragen. | mindestens 70 % betragen. |
? Jeder Fall wird individuell bewertet. | ? Jeder Fall wird individuell bewertet. |
Magen-Darm-System | Magen-Darm-System |
? Folgendes führt zur Untauglichkeit: | ? Folgendes führt zur Untauglichkeit: |
- jede Form von künstlichem Darmausgang oder | - jede Form von künstlichem Darmausgang oder |
- schwere Leberinsuffizienz. | - schwere Leberinsuffizienz. |
? Anomalien, Missbildungen oder Erkrankungen des Oropharynx, der | ? Anomalien, Missbildungen oder Erkrankungen des Oropharynx, der |
Speiseröhre, des Magens, des Dünndarms, des Dickdarms, des Anus, der | Speiseröhre, des Magens, des Dünndarms, des Dickdarms, des Anus, der |
Leber, der Gallenblase und der Bauchspeicheldrüse, die eine | Leber, der Gallenblase und der Bauchspeicheldrüse, die eine |
Funktionseinschränkung verursachen können, können zur Untauglichkeit | Funktionseinschränkung verursachen können, können zur Untauglichkeit |
führen. | führen. |
? Eine Erkrankung des Magen-Darm-Systems, die eine | ? Eine Erkrankung des Magen-Darm-Systems, die eine |
Medikamentenbehandlung erfordert, führt nicht automatisch zur | Medikamentenbehandlung erfordert, führt nicht automatisch zur |
Untauglichkeit. | Untauglichkeit. |
? Bariatrische Chirurgie führt nicht automatisch zur Untauglichkeit. | ? Bariatrische Chirurgie führt nicht automatisch zur Untauglichkeit. |
Bei der Bewertung dieses chirurgischen Eingriffs wird den psychischen | Bei der Bewertung dieses chirurgischen Eingriffs wird den psychischen |
Faktoren, die möglicherweise der Grund des Eingriffs sind, und den | Faktoren, die möglicherweise der Grund des Eingriffs sind, und den |
Folgen des chirurgischen Eingriffs besondere Aufmerksamkeit gewidmet. | Folgen des chirurgischen Eingriffs besondere Aufmerksamkeit gewidmet. |
? Jeder Fall wird individuell bewertet. | ? Jeder Fall wird individuell bewertet. |
Infektionskrankheiten und Störungen des Immunsystems | Infektionskrankheiten und Störungen des Immunsystems |
? Der Bewerber, der an einer akuten Infektionskrankheit leidet, die | ? Der Bewerber, der an einer akuten Infektionskrankheit leidet, die |
chronisch werden kann, wird zeitweilig für ungeeignet erklärt. Diese | chronisch werden kann, wird zeitweilig für ungeeignet erklärt. Diese |
zeitweilige Untauglichkeit kann je nach Entwicklung der Erkrankung und | zeitweilige Untauglichkeit kann je nach Entwicklung der Erkrankung und |
der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet werden. | der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet werden. |
? Störungen des Immunsystems können zur Untauglichkeit führen. | ? Störungen des Immunsystems können zur Untauglichkeit führen. |
Vorliegen von Tumoren | Vorliegen von Tumoren |
? Das Vorliegen bösartiger Tumore führt immer zur zeitweiligen | ? Das Vorliegen bösartiger Tumore führt immer zur zeitweiligen |
Untauglichkeit. Jeder Fall wird nach Abschluss der vollständigen | Untauglichkeit. Jeder Fall wird nach Abschluss der vollständigen |
Behandlung individuell bewertet. Eine ausreichende Wiederherstellung | Behandlung individuell bewertet. Eine ausreichende Wiederherstellung |
der körperlichen Verfassung ist erforderlich, um für geeignet erklärt | der körperlichen Verfassung ist erforderlich, um für geeignet erklärt |
zu werden. | zu werden. |
? Das Vorliegen gutartiger Tumore kann zur Untauglichkeit führen, | ? Das Vorliegen gutartiger Tumore kann zur Untauglichkeit führen, |
insbesondere wenn sie eine Funktionseinschränkung verursachen, die die | insbesondere wenn sie eine Funktionseinschränkung verursachen, die die |
normale Ausübung der Aufträge beeinträchtigt. | normale Ausübung der Aufträge beeinträchtigt. |
Hormonelle Erkrankungen und Stoffwechselerkrankungen | Hormonelle Erkrankungen und Stoffwechselerkrankungen |
Allgemeines | Allgemeines |
? Die Behandlung dieser Erkrankungen mit Medikamenten führt nicht | ? Die Behandlung dieser Erkrankungen mit Medikamenten führt nicht |
automatisch zur Untauglichkeit, unter der Bedingung, dass die | automatisch zur Untauglichkeit, unter der Bedingung, dass die |
Erkrankung angemessen behandelt wird. | Erkrankung angemessen behandelt wird. |
? Jede endokrine und Stoffwechselerkrankung wird individuell bewertet. | ? Jede endokrine und Stoffwechselerkrankung wird individuell bewertet. |
Diabetes mellitus | Diabetes mellitus |
? Der an Diabetes mellitus leidende Bewerber ist ungeeignet: | ? Der an Diabetes mellitus leidende Bewerber ist ungeeignet: |
- wenn bei ihm die Gefahr einer plötzlichen Bewusstlosigkeit aufgrund | - wenn bei ihm die Gefahr einer plötzlichen Bewusstlosigkeit aufgrund |
einer Hypo- oder Hyperglykämie besteht, | einer Hypo- oder Hyperglykämie besteht, |
- wenn seine Erkrankung mit schweren Komplikationen im Bereich der | - wenn seine Erkrankung mit schweren Komplikationen im Bereich der |
Augen, des Nervensystems, des Herzens, der Nieren oder der Blutgefäße | Augen, des Nervensystems, des Herzens, der Nieren oder der Blutgefäße |
einhergeht, | einhergeht, |
- wenn er mit Insulin oder blutzuckersenkenden Tabletten behandelt | - wenn er mit Insulin oder blutzuckersenkenden Tabletten behandelt |
wird, die in therapeutischer Dosis eine Hypoglykämie verursachen | wird, die in therapeutischer Dosis eine Hypoglykämie verursachen |
können. | können. |
? Der an Diabetes mellitus leidende Bewerber, der mit einer Diät oder | ? Der an Diabetes mellitus leidende Bewerber, der mit einer Diät oder |
mit blutzuckersenkenden Tabletten behandelt wird, die in | mit blutzuckersenkenden Tabletten behandelt wird, die in |
therapeutischer Dosis keine Hypoglykämie verursachen können, kann für | therapeutischer Dosis keine Hypoglykämie verursachen können, kann für |
geeignet erklärt werden. Der Diabetes des Bewerbers muss stabilisiert | geeignet erklärt werden. Der Diabetes des Bewerbers muss stabilisiert |
sein, der Bewerber muss unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht stehen, | sein, der Bewerber muss unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht stehen, |
sich seiner Krankheit ausreichend bewusst sein, das Risiko einer | sich seiner Krankheit ausreichend bewusst sein, das Risiko einer |
Hypoglykämie kennen und deren Symptome erkennen, eine Diabetesschulung | Hypoglykämie kennen und deren Symptome erkennen, eine Diabetesschulung |
absolviert haben und seine Behandlung genau befolgen. | absolviert haben und seine Behandlung genau befolgen. |
? Das Tragen einer Insulinpumpe führt zur Untauglichkeit. | ? Das Tragen einer Insulinpumpe führt zur Untauglichkeit. |
Urogenitalsystem | Urogenitalsystem |
? Folgendes führt zur Untauglichkeit: | ? Folgendes führt zur Untauglichkeit: |
- schwere Niereninsuffizienz, | - schwere Niereninsuffizienz, |
- jede Form von künstlichem Darmausgang, | - jede Form von künstlichem Darmausgang, |
- eine Nierentransplantation. | - eine Nierentransplantation. |
? (Angeborene oder erworbene) Anomalien des Urogenitalsystems, die | ? (Angeborene oder erworbene) Anomalien des Urogenitalsystems, die |
funktionelle Auswirkungen haben und die Einsatzfähigkeit des Bewerbers | funktionelle Auswirkungen haben und die Einsatzfähigkeit des Bewerbers |
gefährden können, können zur Untauglichkeit führen. | gefährden können, können zur Untauglichkeit führen. |
? Jeder Fall wird individuell bewertet. | ? Jeder Fall wird individuell bewertet. |
Sehvermögen | Sehvermögen |
Allgemeines | Allgemeines |
? Bei der Bewertung der Tauglichkeit werden die verschiedenen Aspekte | ? Bei der Bewertung der Tauglichkeit werden die verschiedenen Aspekte |
der Sehfunktion berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit wird der | der Sehfunktion berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit wird der |
Sehschärfe, dem Gesichtsfeld, dem Dämmerungssehvermögen, der Licht- | Sehschärfe, dem Gesichtsfeld, dem Dämmerungssehvermögen, der Licht- |
und Kontrastempfindlichkeit, der Diplopie sowie anderen Sehfunktionen | und Kontrastempfindlichkeit, der Diplopie sowie anderen Sehfunktionen |
gewidmet, die zur sicheren Ausführung operativer Aufträge (z.B. das | gewidmet, die zur sicheren Ausführung operativer Aufträge (z.B. das |
Führen eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs, das Tragen einer Waffe | Führen eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs, das Tragen einer Waffe |
usw.) erforderlich sind. | usw.) erforderlich sind. |
? Eine progressive Sehfunktionsstörung kann zur Untauglichkeit führen. | ? Eine progressive Sehfunktionsstörung kann zur Untauglichkeit führen. |
? Keratokonus führt zur Untauglichkeit. | ? Keratokonus führt zur Untauglichkeit. |
Sehschärfe | Sehschärfe |
? Die erforderliche Mindestsehschärfe - nötigenfalls mit Sehhilfe - | ? Die erforderliche Mindestsehschärfe - nötigenfalls mit Sehhilfe - |
beträgt 8/10 für jedes Auge. Diese Mindestsehschärfe kann durch | beträgt 8/10 für jedes Auge. Diese Mindestsehschärfe kann durch |
Brillengläser erreicht werden, sofern sie eine Stärke von nicht mehr | Brillengläser erreicht werden, sofern sie eine Stärke von nicht mehr |
als plus oder minus 8 Dioptrien haben. Kontaktlinsen sind bis zu | als plus oder minus 8 Dioptrien haben. Kontaktlinsen sind bis zu |
gleich welcher Stärke zugelassen, unter der Bedingung, dass sie gut | gleich welcher Stärke zugelassen, unter der Bedingung, dass sie gut |
verträglich sind. | verträglich sind. |
Ohne Sehhilfe muss die Mindestsehschärfe 1/10 für jedes Auge betragen. | Ohne Sehhilfe muss die Mindestsehschärfe 1/10 für jedes Auge betragen. |
? Refraktive Chirurgie führt zu einer zeitweiligen Untauglichkeit von | ? Refraktive Chirurgie führt zu einer zeitweiligen Untauglichkeit von |
drei Monaten. Der Bewerber muss einen augenärztlichen Bericht | drei Monaten. Der Bewerber muss einen augenärztlichen Bericht |
vorlegen, durch den das gute Ergebnis des Eingriffs und die Qualität | vorlegen, durch den das gute Ergebnis des Eingriffs und die Qualität |
des Heilungsprozesses bestätigt werden. | des Heilungsprozesses bestätigt werden. |
? Die Sehschärfe wird anhand einer Skala von Optotypen | ? Die Sehschärfe wird anhand einer Skala von Optotypen |
(Snellen-Tafeln) aus einer Entfernung von 5 Metern oder anhand einer | (Snellen-Tafeln) aus einer Entfernung von 5 Metern oder anhand einer |
gleichwertigen Methode gemessen. | gleichwertigen Methode gemessen. |
? Intraokularlinsen führen nicht zur Untauglichkeit. | ? Intraokularlinsen führen nicht zur Untauglichkeit. |
Gesichtsfeld | Gesichtsfeld |
? Der Bewerber, der nur auf einem Auge sieht, ist ungeeignet. | ? Der Bewerber, der nur auf einem Auge sieht, ist ungeeignet. |
? Das Gesichtsfeld darf weder einen Defekt noch eine Verengung | ? Das Gesichtsfeld darf weder einen Defekt noch eine Verengung |
aufweisen. | aufweisen. |
? Das horizontale binokulare Gesichtsfeld muss mindestens 160° | ? Das horizontale binokulare Gesichtsfeld muss mindestens 160° |
betragen. Ab der Mitte dieses Gesichtsfelds muss die Amplitude | betragen. Ab der Mitte dieses Gesichtsfelds muss die Amplitude |
mindestens 70° nach links und rechts sowie mindestens 30° nach oben | mindestens 70° nach links und rechts sowie mindestens 30° nach oben |
und unten erreichen. Die mittleren 30° müssen absolut frei von | und unten erreichen. Die mittleren 30° müssen absolut frei von |
Defekten sein. | Defekten sein. |
? Die Messung des Gesichtsfelds erfolgt durch einen Perimeter. | ? Die Messung des Gesichtsfelds erfolgt durch einen Perimeter. |
Ist ein Bewerber zum Tragen einer Sehhilfe gezwungen, erfolgt die | Ist ein Bewerber zum Tragen einer Sehhilfe gezwungen, erfolgt die |
Messung des Gesichtsfelds mit dieser Sehhilfe. | Messung des Gesichtsfelds mit dieser Sehhilfe. |
Dämmerungssehvermögen | Dämmerungssehvermögen |
? Der Bewerber muss nach fünf Minuten der Anpassung an die Dämmerung - | ? Der Bewerber muss nach fünf Minuten der Anpassung an die Dämmerung - |
nötigenfalls mit Sehhilfe - eine Sehschärfe von 2/10 haben. | nötigenfalls mit Sehhilfe - eine Sehschärfe von 2/10 haben. |
? Die Sehschärfe wird für beide Augen gleichzeitig gemessen anhand | ? Die Sehschärfe wird für beide Augen gleichzeitig gemessen anhand |
einer Skala von Optotypen, die aus schwarzen Buchstaben auf weißem | einer Skala von Optotypen, die aus schwarzen Buchstaben auf weißem |
Grund bestehen, mit 1 Lux beleuchtet und 5 Meter vom Bewerber | Grund bestehen, mit 1 Lux beleuchtet und 5 Meter vom Bewerber |
angebracht werden. Im Zweifelsfall wird eine gründlichere Untersuchung | angebracht werden. Im Zweifelsfall wird eine gründlichere Untersuchung |
mit einem Adaptometer vorgenommen. Die höchstzulässige Abweichung | mit einem Adaptometer vorgenommen. Die höchstzulässige Abweichung |
beträgt eine log-Einheit. | beträgt eine log-Einheit. |
Grundfarben | Grundfarben |
? Der Bewerber muss die Grundfarben (Rot, Grün [sic, zu lesen ist: | ? Der Bewerber muss die Grundfarben (Rot, Grün [sic, zu lesen ist: |
Blau] und Gelb) einfach wahrnehmen und unterscheiden können. | Blau] und Gelb) einfach wahrnehmen und unterscheiden können. |
Hals-Nasen-Ohren-System | Hals-Nasen-Ohren-System |
? Der mittlere Gehörverlust für die Frequenzen 500, 1000 und 2000 | ? Der mittlere Gehörverlust für die Frequenzen 500, 1000 und 2000 |
Hertz, ohne Hörhilfe und für jedes Ohr getrennt gemessen, darf nicht | Hertz, ohne Hörhilfe und für jedes Ohr getrennt gemessen, darf nicht |
mehr als 30 dBA betragen. | mehr als 30 dBA betragen. |
? Das Tragen eines (externen oder implantierten) Hörgeräts führt zur | ? Das Tragen eines (externen oder implantierten) Hörgeräts führt zur |
Untauglichkeit. | Untauglichkeit. |
? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: | ? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: |
- Fehlen des normalen Gebrauchs der Stimme, | - Fehlen des normalen Gebrauchs der Stimme, |
- Erkrankungen, die akute, chronische oder wiederkehrende | - Erkrankungen, die akute, chronische oder wiederkehrende |
Gleichgewichtsstörungen oder Schwindelanfälle verursachen. | Gleichgewichtsstörungen oder Schwindelanfälle verursachen. |
? Jede Perforation des Trommelfells wird individuell bewertet. | ? Jede Perforation des Trommelfells wird individuell bewertet. |
Muskel-Skelett-System | Muskel-Skelett-System |
Allgemeines | Allgemeines |
? Das Vorliegen von Osteosynthesematerial führt nicht automatisch zur | ? Das Vorliegen von Osteosynthesematerial führt nicht automatisch zur |
Untauglichkeit. | Untauglichkeit. |
? Jede Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems wird individuell | ? Jede Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems wird individuell |
bewertet. Bei dieser Bewertung werden hauptsächlich die Ergebnisse der | bewertet. Bei dieser Bewertung werden hauptsächlich die Ergebnisse der |
klinischen Untersuchung, eventuell ergänzt durch die Ergebnisse | klinischen Untersuchung, eventuell ergänzt durch die Ergebnisse |
technischer Untersuchungen oder Begutachtungen, berücksichtigt. | technischer Untersuchungen oder Begutachtungen, berücksichtigt. |
Wirbelsäule | Wirbelsäule |
? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: | ? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: |
- schwere Schäden durch Wirbelerkrankungen oder Wirbelfrakturen, die | - schwere Schäden durch Wirbelerkrankungen oder Wirbelfrakturen, die |
Auswirkungen auf die Stabilität der Wirbelsäule haben, | Auswirkungen auf die Stabilität der Wirbelsäule haben, |
- Kyphosen, Skoliosen und Hyperlordosen, die eine | - Kyphosen, Skoliosen und Hyperlordosen, die eine |
Funktionseinschränkung verursachen, | Funktionseinschränkung verursachen, |
- bilaterale Spondylolyse mit Antero- oder Retrolisthesis, | - bilaterale Spondylolyse mit Antero- oder Retrolisthesis, |
- Folgeschäden chirurgischer Eingriffe im Bereich der Wirbelsäule, die | - Folgeschäden chirurgischer Eingriffe im Bereich der Wirbelsäule, die |
eine funktionelle Auswirkung haben und den operativen Einsatz des | eine funktionelle Auswirkung haben und den operativen Einsatz des |
Bewerbers gefährden können. | Bewerbers gefährden können. |
Schädelhöhle | Schädelhöhle |
? Erkrankungen der Schädelhöhle, die neurologische Störungen | ? Erkrankungen der Schädelhöhle, die neurologische Störungen |
verursachen oder die Ausführung normaler Aufgaben gefährden, führen | verursachen oder die Ausführung normaler Aufgaben gefährden, führen |
zur Untauglichkeit. | zur Untauglichkeit. |
Schultergürtel und obere Gliedmaße | Schultergürtel und obere Gliedmaße |
? Folgendes führt zur Untauglichkeit: | ? Folgendes führt zur Untauglichkeit: |
- der anatomische oder funktionelle Verlust eines oberen Gliedmaßes | - der anatomische oder funktionelle Verlust eines oberen Gliedmaßes |
oder eines Teils davon, | oder eines Teils davon, |
- die gestörte Beweglichkeit der Gelenke der oberen Gliedmaße, wenn | - die gestörte Beweglichkeit der Gelenke der oberen Gliedmaße, wenn |
diese Einschränkung die normale Ausführung der Aufgaben unmöglich | diese Einschränkung die normale Ausführung der Aufgaben unmöglich |
macht, | macht, |
- der Verlust des Greifvermögens einer Hand. | - der Verlust des Greifvermögens einer Hand. |
? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: | ? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: |
- der anatomische oder funktionelle Verlust eines oder mehrerer Finger | - der anatomische oder funktionelle Verlust eines oder mehrerer Finger |
oder eines Teils davon, | oder eines Teils davon, |
- die Instabilität einer Schulter. | - die Instabilität einer Schulter. |
Beckengürtel und untere Gliedmaße | Beckengürtel und untere Gliedmaße |
? Folgendes führt zur Untauglichkeit: | ? Folgendes führt zur Untauglichkeit: |
- der anatomische oder funktionelle Verlust eines unteren Gliedmaßes | - der anatomische oder funktionelle Verlust eines unteren Gliedmaßes |
oder eines Teils davon, | oder eines Teils davon, |
- die gestörte Beweglichkeit der Gelenke der unteren Gliedmaße, wenn | - die gestörte Beweglichkeit der Gelenke der unteren Gliedmaße, wenn |
diese Einschränkung die normale Ausführung der Aufgaben unmöglich | diese Einschränkung die normale Ausführung der Aufgaben unmöglich |
macht. | macht. |
? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: | ? Folgendes kann zur Untauglichkeit führen: |
- die Instabilität eines Knies oder Knöchels. | - die Instabilität eines Knies oder Knöchels. |
Degenerative Erkrankungen | Degenerative Erkrankungen |
? Degenerative Muskel-, Sehnen-, Bänder- sowie Knochen- und | ? Degenerative Muskel-, Sehnen-, Bänder- sowie Knochen- und |
Gelenkerkrankungen oder rheumatische Erkrankungen, die es unmöglich | Gelenkerkrankungen oder rheumatische Erkrankungen, die es unmöglich |
machen, die normalen funktionalen Anforderungen des Berufs zu | machen, die normalen funktionalen Anforderungen des Berufs zu |
erfüllen, führen zur Untauglichkeit. | erfüllen, führen zur Untauglichkeit. |
Nervensystem | Nervensystem |
Allgemeines | Allgemeines |
? Jede Erkrankung des Nervensystems wird individuell bewertet. | ? Jede Erkrankung des Nervensystems wird individuell bewertet. |
Neurologische Erkrankungen | Neurologische Erkrankungen |
? Der Bewerber kann für geeignet erklärt werden, wenn bei ihm seit | ? Der Bewerber kann für geeignet erklärt werden, wenn bei ihm seit |
mindestens einem Jahr keine schweren neurologischen Störungen mehr | mindestens einem Jahr keine schweren neurologischen Störungen mehr |
aufgetreten sind. Die Untersuchung durch einen Neurologen ist | aufgetreten sind. Die Untersuchung durch einen Neurologen ist |
erforderlich. | erforderlich. |
? Der Bewerber ist ungeeignet: | ? Der Bewerber ist ungeeignet: |
- wenn er an einer Schwäche des zentralen oder peripheren | - wenn er an einer Schwäche des zentralen oder peripheren |
Nervensystems leidet, die zu einer akuten Störung der Hirnfunktionen | Nervensystems leidet, die zu einer akuten Störung der Hirnfunktionen |
mit plötzlicher Bewusstlosigkeit oder plötzlicher Bewusstseinsstörung | mit plötzlicher Bewusstlosigkeit oder plötzlicher Bewusstseinsstörung |
führen kann, | führen kann, |
- wenn seine funktionellen, sensorischen, kognitiven oder | - wenn seine funktionellen, sensorischen, kognitiven oder |
lokomotorischen Fähigkeiten infolge eines chirurgischen Eingriffs nach | lokomotorischen Fähigkeiten infolge eines chirurgischen Eingriffs nach |
einer intrakraniellen Erkrankung gestört sind, | einer intrakraniellen Erkrankung gestört sind, |
- wenn er eine zerebrovaskuläre Erkrankung gehabt hat, | - wenn er eine zerebrovaskuläre Erkrankung gehabt hat, |
- wenn er an einer fortschreitenden neurologischen Erkrankung leidet, | - wenn er an einer fortschreitenden neurologischen Erkrankung leidet, |
die die funktionellen Fähigkeiten beeinflusst, sofern diese Erkrankung | die die funktionellen Fähigkeiten beeinflusst, sofern diese Erkrankung |
die sichere Ausführung operativer Aufträge gefährdet. | die sichere Ausführung operativer Aufträge gefährdet. |
Epilepsie | Epilepsie |
? Der Bewerber leidet an Epilepsie, wenn er innerhalb eines Zeitraums | ? Der Bewerber leidet an Epilepsie, wenn er innerhalb eines Zeitraums |
von fünf Jahren zwei oder mehr nicht provozierte epileptische Anfälle | von fünf Jahren zwei oder mehr nicht provozierte epileptische Anfälle |
gehabt hat. | gehabt hat. |
? Der Bewerber, der an Epilepsie leidet oder einen epileptischen | ? Der Bewerber, der an Epilepsie leidet oder einen epileptischen |
Anfall gehabt hat, ist ungeachtet der Tatsache, ob er sich einem | Anfall gehabt hat, ist ungeachtet der Tatsache, ob er sich einem |
kurativen chirurgischen Eingriff am Gehirn unterzogen hat oder nicht, | kurativen chirurgischen Eingriff am Gehirn unterzogen hat oder nicht, |
ungeeignet. | ungeeignet. |
? Ausnahmen: | ? Ausnahmen: |
In nachstehenden Fällen kann der Bewerber für geeignet erklärt werden, | In nachstehenden Fällen kann der Bewerber für geeignet erklärt werden, |
wenn er innerhalb des erforderlichen Zeitraums ohne Antiepileptika | wenn er innerhalb des erforderlichen Zeitraums ohne Antiepileptika |
anfallfrei geblieben ist, wenn er unter regelmäßiger ärztlicher | anfallfrei geblieben ist, wenn er unter regelmäßiger ärztlicher |
Aufsicht steht, wenn er sich seiner Krankheit voll bewusst ist, wenn | Aufsicht steht, wenn er sich seiner Krankheit voll bewusst ist, wenn |
ein Elektroenzephalogramm keine epileptiforme Anomalie aufweist und | ein Elektroenzephalogramm keine epileptiforme Anomalie aufweist und |
wenn bei der Neuroradiologie keine epileptogene Hirnpathologie | wenn bei der Neuroradiologie keine epileptogene Hirnpathologie |
festgestellt wird. Ein günstiger neurologischer Bericht ist stets | festgestellt wird. Ein günstiger neurologischer Bericht ist stets |
erforderlich: | erforderlich: |
- Der Bewerber, der einen einmaligen nicht provozierten epileptischen | - Der Bewerber, der einen einmaligen nicht provozierten epileptischen |
Anfall gehabt hat und seit fünf Jahren keine Form von Anfall gehabt | Anfall gehabt hat und seit fünf Jahren keine Form von Anfall gehabt |
hat, kann für geeignet erklärt werden. | hat, kann für geeignet erklärt werden. |
- Der Bewerber, der infolge eines erklärbaren und vermeidbaren Faktors | - Der Bewerber, der infolge eines erklärbaren und vermeidbaren Faktors |
einen einmaligen provozierten epileptischen Anfall gehabt hat, kann | einen einmaligen provozierten epileptischen Anfall gehabt hat, kann |
nach einem anfallfreien Zeitraum von mindestens einem Jahr für | nach einem anfallfreien Zeitraum von mindestens einem Jahr für |
geeignet erklärt werden. | geeignet erklärt werden. |
- Der Bewerber, der an irgendeiner Form von Epilepsie leidet, kann | - Der Bewerber, der an irgendeiner Form von Epilepsie leidet, kann |
nach einem ununterbrochenen, völlig anfallfreien Zeitraum von | nach einem ununterbrochenen, völlig anfallfreien Zeitraum von |
mindestens zehn Jahren für geeignet erklärt werden. | mindestens zehn Jahren für geeignet erklärt werden. |
Krankhafte Schläfrigkeit | Krankhafte Schläfrigkeit |
? Der Bewerber, der an krankhafter Schläfrigkeit oder an | ? Der Bewerber, der an krankhafter Schläfrigkeit oder an |
Bewusstseinsstörungen infolge des Narkolepsie/Kataplexie-Syndroms oder | Bewusstseinsstörungen infolge des Narkolepsie/Kataplexie-Syndroms oder |
des Schlafapnoe-Syndroms leidet, ist ungeeignet. | des Schlafapnoe-Syndroms leidet, ist ungeeignet. |
Psychiatrische Erkrankungen | Psychiatrische Erkrankungen |
? Jede psychiatrische Erkrankung wird individuell bewertet. | ? Jede psychiatrische Erkrankung wird individuell bewertet. |
? Folgendes führt zur Untauglichkeit: | ? Folgendes führt zur Untauglichkeit: |
- geistige Erkrankungen, die plötzliche Bewusstseinsstörungen, | - geistige Erkrankungen, die plötzliche Bewusstseinsstörungen, |
dissoziative oder akute Störungen der Gehirnfunktionen verursachen | dissoziative oder akute Störungen der Gehirnfunktionen verursachen |
können, die sich durch Verhaltensstörungen, einen plötzlichen Verlust | können, die sich durch Verhaltensstörungen, einen plötzlichen Verlust |
der normalen Funktionen oder Störungen des Urteils-, Anpassungs- oder | der normalen Funktionen oder Störungen des Urteils-, Anpassungs- oder |
Wahrnehmungsvermögens äußern oder die die psychomotorischen Reaktionen | Wahrnehmungsvermögens äußern oder die die psychomotorischen Reaktionen |
des Bewerbers stören können, | des Bewerbers stören können, |
- manisch-depressives Syndrom / Schizophrenie / | - manisch-depressives Syndrom / Schizophrenie / |
Persönlichkeitsstörungen, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen. | Persönlichkeitsstörungen, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen. |
Erkrankungen des blutbildenden und des Lymphsystems | Erkrankungen des blutbildenden und des Lymphsystems |
? Schwere Erkrankungen des Bluts und der blutbildenden Organe wie | ? Schwere Erkrankungen des Bluts und der blutbildenden Organe wie |
Blutgerinnungsstörung, schwere Anämie, Thrombopenie und Neutropenie | Blutgerinnungsstörung, schwere Anämie, Thrombopenie und Neutropenie |
können zur Untauglichkeit führen. Jeder Fall wird individuell | können zur Untauglichkeit führen. Jeder Fall wird individuell |
bewertet. | bewertet. |
? Blutkrebs und Lymphkrebs führen immer zur zeitweiligen | ? Blutkrebs und Lymphkrebs führen immer zur zeitweiligen |
Untauglichkeit. Jeder Fall wird nach Abschluss der vollständigen | Untauglichkeit. Jeder Fall wird nach Abschluss der vollständigen |
Behandlung individuell bewertet. Eine ausreichende Wiederherstellung | Behandlung individuell bewertet. Eine ausreichende Wiederherstellung |
der körperlichen Verfassung ist erforderlich, um für geeignet erklärt | der körperlichen Verfassung ist erforderlich, um für geeignet erklärt |
zu werden. | zu werden. |
? Die Einnahme von Antikoagulanzien, Thrombozytenaggregationshemmern | ? Die Einnahme von Antikoagulanzien, Thrombozytenaggregationshemmern |
oder Thrombolytika kann zur Untauglichkeit führen. | oder Thrombolytika kann zur Untauglichkeit führen. |
Normen mit Bezug auf die Einnahme von Alkohol, psychotropen Stoffen | Normen mit Bezug auf die Einnahme von Alkohol, psychotropen Stoffen |
und psychotropen Medikamenten | und psychotropen Medikamenten |
Allgemeines | Allgemeines |
? Jeglicher Konsum von Alkohol, psychotropen Stoffen und psychotropen | ? Jeglicher Konsum von Alkohol, psychotropen Stoffen und psychotropen |
Medikamenten wird individuell bewertet. | Medikamenten wird individuell bewertet. |
Psychotrope Stoffe und Medikamente | Psychotrope Stoffe und Medikamente |
? Der Bewerber ist ungeeignet: | ? Der Bewerber ist ungeeignet: |
- wenn er von psychotropen Stoffen abhängig ist oder, auch ohne | - wenn er von psychotropen Stoffen abhängig ist oder, auch ohne |
abhängig zu sein, davon übermäßig Gebrauch macht, | abhängig zu sein, davon übermäßig Gebrauch macht, |
- wenn er regelmäßig in irgendeiner Form psychotrope Stoffe einnimmt, | - wenn er regelmäßig in irgendeiner Form psychotrope Stoffe einnimmt, |
die die Ausübung seiner Funktion beeinträchtigen können, oder er eine | die die Ausübung seiner Funktion beeinträchtigen können, oder er eine |
solche Menge davon einnimmt, dass das Verhalten negativ beeinflusst | solche Menge davon einnimmt, dass das Verhalten negativ beeinflusst |
wird, | wird, |
- wenn er andere Medikamente oder andere Medikamentenkombinationen | - wenn er andere Medikamente oder andere Medikamentenkombinationen |
einnimmt, die einen negativen Einfluss auf Wahrnehmung, Stimmung, | einnimmt, die einen negativen Einfluss auf Wahrnehmung, Stimmung, |
Aufmerksamkeit, Psychomotorik und Urteilsvermögen ausüben. | Aufmerksamkeit, Psychomotorik und Urteilsvermögen ausüben. |
? Der Bewerber, der von psychotropen Stoffen oder psychotropen | ? Der Bewerber, der von psychotropen Stoffen oder psychotropen |
Medikamenten abhängig war oder davon übermäßig Gebrauch gemacht hat, | Medikamenten abhängig war oder davon übermäßig Gebrauch gemacht hat, |
kann jedoch nach Ablauf eines mindestens zweijährigen Zeitraums | kann jedoch nach Ablauf eines mindestens zweijährigen Zeitraums |
nachgewiesener Abstinenz für geeignet erklärt werden. | nachgewiesener Abstinenz für geeignet erklärt werden. |
Alkohol | Alkohol |
? Der Bewerber, der alkoholabhängig ist oder den Alkoholgenuss nicht | ? Der Bewerber, der alkoholabhängig ist oder den Alkoholgenuss nicht |
lassen kann, ist ungeeignet. | lassen kann, ist ungeeignet. |
? Der Bewerber, der alkoholabhängig war, kann jedoch nach Ablauf eines | ? Der Bewerber, der alkoholabhängig war, kann jedoch nach Ablauf eines |
mindestens zweijährigen Zeitraums nachgewiesener Abstinenz für | mindestens zweijährigen Zeitraums nachgewiesener Abstinenz für |
geeignet erklärt werden. | geeignet erklärt werden. |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 21. November 2013 zur | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 21. November 2013 zur |
Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur | Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur |
Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. | Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. |
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
Polizeidienste hinsichtlich der medizinischen Kriterien beigefügt zu | Polizeidienste hinsichtlich der medizinischen Kriterien beigefügt zu |
werden | werden |
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der |
Chancengleichheit | Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |