← Terug naar "Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling "
Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 MEI 2020. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 MAI 2020. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 20 mei 2020 houdende wijziging van het ministerieel | l'arrêté ministériel du 20 mai 2020 modifiant l'arrêté ministériel du |
besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de | 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation |
verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 20 mei 2020). | du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 20 mai 2020). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
20. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen | 20. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen |
Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen | Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen |
zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 | zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 |
Der Minister der Sicherheit und des Innern, | Der Minister der Sicherheit und des Innern, |
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des | Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des |
Artikels 4; | Artikels 4; |
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der | Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der |
Artikel 11 und 42; | Artikel 11 und 42; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
Artikel 181, 182 und 187; | Artikel 181, 182 und 187; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung |
von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des | von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des |
Coronavirus COVID-19; | Coronavirus COVID-19; |
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember |
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen |
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der |
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Mai 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Mai 2020; |
Aufgrund der am 20. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, | Aufgrund der am 20. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, |
die im Rat darüber beraten haben; | die im Rat darüber beraten haben; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; |
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der | Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der |
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten | Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten |
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr | Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr |
schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden | schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden |
Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die | Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die |
sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag | sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag |
weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung | weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung |
des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen | des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen |
Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich | Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich |
ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; | ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; |
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der | In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der |
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im | föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im |
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am | Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am |
15. und 24. April 2020 und am 6., 13. und 20. Mai 2020 | 15. und 24. April 2020 und am 6., 13. und 20. Mai 2020 |
zusammengetreten ist; | zusammengetreten ist; |
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der | In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der |
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der |
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven |
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses |
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der |
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten |
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; |
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des | In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des |
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen | Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen |
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; | Übertragbarkeit und des Sterberisikos; |
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen | In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen |
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; | Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; |
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe | In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe |
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die | in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die |
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; | Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; |
In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom | In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom |
16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der Abschwächung | 16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der Abschwächung |
in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent bleibt, und | in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent bleibt, und |
in der diese Länder ermutigt werden, trotz der Komplexität, der | in der diese Länder ermutigt werden, trotz der Komplexität, der |
Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die zu bringenden | Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die zu bringenden |
erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und | erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und |
eine angemessene Strategie zu verfolgen, die gewährleisten muss, dass | eine angemessene Strategie zu verfolgen, die gewährleisten muss, dass |
die Übertragung des Virus unter Kontrolle gehalten wird und dass die | die Übertragung des Virus unter Kontrolle gehalten wird und dass die |
Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen und im Hinblick auf den | Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen und im Hinblick auf den |
Übergang zu einer "neuen Normalität" von den Grundsätzen der | Übergang zu einer "neuen Normalität" von den Grundsätzen der |
Volksgesundheit bestimmt werden; | Volksgesundheit bestimmt werden; |
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem | In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem |
europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der | europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der |
Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um | Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um |
jeden Preis vermieden werden muss; | jeden Preis vermieden werden muss; |
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr | In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr |
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden | für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden |
Dringlichkeit; | Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine |
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege | Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege |
befällt; | befällt; |
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu |
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der | Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der |
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund | Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund |
oder Nase erfolgt; | oder Nase erfolgt; |
In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl | In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl |
Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; | Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; |
In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; | In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
vom 22. April 2020; | vom 22. April 2020; |
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der | In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der |
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die | Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die |
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung |
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; | kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; |
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in | In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in |
geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein | geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein |
besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; | besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; |
In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines | In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines |
Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; | Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; |
In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass | In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass |
einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich | einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich |
den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen | den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen |
Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass | Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass |
andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente | andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente |
Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; | Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; |
In der Erwägung, dass es zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus | In der Erwägung, dass es zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus |
weiterhin notwendig ist, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten | weiterhin notwendig ist, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten |
und Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern; | und Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern; |
dass jedoch gleichzeitig gewisse zusätzliche Lockerungen vorgesehen | dass jedoch gleichzeitig gewisse zusätzliche Lockerungen vorgesehen |
werden können, um diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die | werden können, um diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die |
Krankenhausaufnahmen im Vergleich zu den vergangenen Wochen | Krankenhausaufnahmen im Vergleich zu den vergangenen Wochen |
zurückgehen; dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird; dass | zurückgehen; dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird; dass |
dies aber auch bedeutet, dass eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen | dies aber auch bedeutet, dass eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen |
nie ausgeschlossen werden kann; | nie ausgeschlossen werden kann; |
In Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy | In Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy |
(GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die | (GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die |
schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich | schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich |
auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer | auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer |
Schutzmaske, Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht | Schutzmaske, Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht |
zwischen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der | zwischen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der |
Erfüllung pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und | Erfüllung pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und |
der Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten | der Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten |
aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus | aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus |
Ärzten, Virologen und Wirtschaftsexperten; | Ärzten, Virologen und Wirtschaftsexperten; |
In Erwägung des Gutachtens der GEES; | In Erwägung des Gutachtens der GEES; |
In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von | In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von |
Comeos; | Comeos; |
In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur | In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur |
Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des | Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des |
Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt | Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt |
wird; | wird; |
In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung | In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung |
von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen | von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung | Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung |
zur Verfügung gestellt wird; | zur Verfügung gestellt wird; |
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der | Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der |
Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner | Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner |
Ausführungserlasse; | Ausführungserlasse; |
In Erwägung der Konzertierung vom 18. Mai 2020 im | In Erwägung der Konzertierung vom 18. Mai 2020 im |
Konzertierungsausschuss; | Konzertierungsausschuss; |
In der Erwägung, dass aufgrund der Entwicklung der Zahlen in Bezug auf | In der Erwägung, dass aufgrund der Entwicklung der Zahlen in Bezug auf |
Neuansteckungen nunmehr auch der Aufenthalt in einer Zweitwohnung und | Neuansteckungen nunmehr auch der Aufenthalt in einer Zweitwohnung und |
die Fahrten zu und von dieser Zweitwohnung unter dem Gesichtspunkt der | die Fahrten zu und von dieser Zweitwohnung unter dem Gesichtspunkt der |
Handhabung erlaubt werden können; | Handhabung erlaubt werden können; |
In der Erwägung, dass die zuständigen Behörden unbeschadet der | In der Erwägung, dass die zuständigen Behörden unbeschadet der |
Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen, das Social Distancing | Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen, das Social Distancing |
einzuhalten, jeden Ansturm auf touristische oder andere Orte | einzuhalten, jeden Ansturm auf touristische oder andere Orte |
verhindern müssen; | verhindern müssen; |
In der Erwägung, dass unter dem Gesichtspunkt der Handhabung die | In der Erwägung, dass unter dem Gesichtspunkt der Handhabung die |
Fortbewegung mobiler Wohnungen wie Wohnwagen noch nicht erlaubt werden | Fortbewegung mobiler Wohnungen wie Wohnwagen noch nicht erlaubt werden |
kann; dass solche nur dann benutzt werden können, wenn sie bereits an | kann; dass solche nur dann benutzt werden können, wenn sie bereits an |
einem festen Stellplatz installiert sind; | einem festen Stellplatz installiert sind; |
Aufgrund der Dringlichkeit, | Aufgrund der Dringlichkeit, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Artikel 8 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 | Artikel 1 - Artikel 8 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 |
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der | zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der |
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: | Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: |
"Alle müssen zu Hause oder in einer Zweitwohnung bleiben, deren | "Alle müssen zu Hause oder in einer Zweitwohnung bleiben, deren |
Eigentümer sie sind oder die sie für eine Dauer von mindestens einem | Eigentümer sie sind oder die sie für eine Dauer von mindestens einem |
Jahr mieten, unter Ausschluss mobiler Zweitwohnungen, die noch nicht | Jahr mieten, unter Ausschluss mobiler Zweitwohnungen, die noch nicht |
an einem festen Stellplatz installiert sind. | an einem festen Stellplatz installiert sind. |
Es ist verboten, sich auf der öffentlichen Straße und an öffentlichen | Es ist verboten, sich auf der öffentlichen Straße und an öffentlichen |
Orten aufzuhalten, außer bei Notwendigkeit. | Orten aufzuhalten, außer bei Notwendigkeit. |
Als notwendig gelten unter anderem Fahrten und Ausgänge im Hinblick | Als notwendig gelten unter anderem Fahrten und Ausgänge im Hinblick |
auf: | auf: |
- Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1, 2 und 3 | - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1, 2 und 3 |
erlaubt ist, | erlaubt ist, |
- den Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, | - den Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, |
- den Zugang zu medizinischer Versorgung, | - den Zugang zu medizinischer Versorgung, |
- familiäre Bedürfnisse wie Besuche beim Partner oder bei den Kindern | - familiäre Bedürfnisse wie Besuche beim Partner oder bei den Kindern |
im Rahmen des geteilten Sorgerechts, | im Rahmen des geteilten Sorgerechts, |
- Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen | - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen |
mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, | mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, |
- Versorgung von Tieren, | - Versorgung von Tieren, |
- berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und | - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und |
Arbeitsplatz, | Arbeitsplatz, |
- Fahrten und Ausgänge von Freiwilligen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in | - Fahrten und Ausgänge von Freiwilligen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in |
einem Unternehmen eines in Artikel 3 erwähnten Schlüsselsektors oder | einem Unternehmen eines in Artikel 3 erwähnten Schlüsselsektors oder |
wesentlichen Dienstes, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und | wesentlichen Dienstes, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und |
Arbeitsplatz, | Arbeitsplatz, |
- die Ausübung von Aktivitäten, die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel | - die Ausübung von Aktivitäten, die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel |
5bis vorgesehen sind, | 5bis vorgesehen sind, |
- Fahrten und Ausgänge im Rahmen von Artikel 6, | - Fahrten und Ausgänge im Rahmen von Artikel 6, |
- Fahrten und Ausgänge im Rahmen des Verkaufs und der Vermietung von | - Fahrten und Ausgänge im Rahmen des Verkaufs und der Vermietung von |
Immobilien, | Immobilien, |
- Weg zu und von der in Absatz 1 erwähnten Zweitwohnung." | - Weg zu und von der in Absatz 1 erwähnten Zweitwohnung." |
Art. 2 - Artikel 5bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 | Art. 2 - Artikel 5bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 |
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der | zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der |
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: | Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: |
" § 1 - In Abweichung von Artikel 5 sind Zusammenkünfte von Personen, | " § 1 - In Abweichung von Artikel 5 sind Zusammenkünfte von Personen, |
die nicht unter demselben Dach leben, unter den in den Paragraphen 2 | die nicht unter demselben Dach leben, unter den in den Paragraphen 2 |
und 3 vorgesehenen Bedingungen erlaubt. | und 3 vorgesehenen Bedingungen erlaubt. |
§ 2 - Ein Haushalt, gleich welcher Größe, darf zu Hause oder in der | § 2 - Ein Haushalt, gleich welcher Größe, darf zu Hause oder in der |
Zweitwohnung bis zu vier Personen empfangen. Dabei handelt es sich | Zweitwohnung bis zu vier Personen empfangen. Dabei handelt es sich |
immer um dieselben Personen. Sie gehören nicht unbedingt demselben | immer um dieselben Personen. Sie gehören nicht unbedingt demselben |
Haushalt an. | Haushalt an. |
Wenn eine Person eines Haushalts zu einer anderen Person nach Hause | Wenn eine Person eines Haushalts zu einer anderen Person nach Hause |
oder in die Zweitwohnung eingeladen wird, verpflichtet dies ihren | oder in die Zweitwohnung eingeladen wird, verpflichtet dies ihren |
gesamten Haushalt, selbst wenn sie sich allein zu diesem Treffen | gesamten Haushalt, selbst wenn sie sich allein zu diesem Treffen |
begibt. | begibt. |
Die Mitglieder dieser so gebildeten neuen "Gruppe" dürfen zu Hause | Die Mitglieder dieser so gebildeten neuen "Gruppe" dürfen zu Hause |
oder in der Zweitwohnung keine anderen Personen empfangen oder von | oder in der Zweitwohnung keine anderen Personen empfangen oder von |
anderen Personen empfangen werden. | anderen Personen empfangen werden. |
Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht man unter | Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht man unter |
"Haushalt": die Personen, die unter demselben Dach leben. | "Haushalt": die Personen, die unter demselben Dach leben. |
§ 3 - Zwischen den verschiedenen Haushalten gelten die Regeln des | § 3 - Zwischen den verschiedenen Haushalten gelten die Regeln des |
Social Distancing." | Social Distancing." |
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 20. Mai 2020 in Kraft. | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 20. Mai 2020 in Kraft. |
Brüssel, den 20. Mai 2020 | Brüssel, den 20. Mai 2020 |
P. DE CREM | P. DE CREM |