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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 20/05/2020
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Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 20 MEI 2020. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 20 MAI 2020. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 20 mei 2020 houdende wijziging van het ministerieel l'arrêté ministériel du 20 mai 2020 modifiant l'arrêté ministériel du
besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation
verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 20 mei 2020). du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 20 mai 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
20. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen 20. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen
Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen
zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19
Der Minister der Sicherheit und des Innern, Der Minister der Sicherheit und des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 4; Artikels 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der
Artikel 11 und 42; Artikel 11 und 42;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 181, 182 und 187; Artikel 181, 182 und 187;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung
von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus COVID-19; Coronavirus COVID-19;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Mai 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Mai 2020;
Aufgrund der am 20. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, Aufgrund der am 20. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister,
die im Rat darüber beraten haben; die im Rat darüber beraten haben;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr
schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden
Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die
sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag
weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung
des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen
Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich
ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen;
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am
15. und 24. April 2020 und am 6., 13. und 20. Mai 2020 15. und 24. April 2020 und am 6., 13. und 20. Mai 2020
zusammengetreten ist; zusammengetreten ist;
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; Übertragbarkeit und des Sterberisikos;
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie;
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet;
In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom
16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der Abschwächung 16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der Abschwächung
in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent bleibt, und in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent bleibt, und
in der diese Länder ermutigt werden, trotz der Komplexität, der in der diese Länder ermutigt werden, trotz der Komplexität, der
Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die zu bringenden Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die zu bringenden
erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und
eine angemessene Strategie zu verfolgen, die gewährleisten muss, dass eine angemessene Strategie zu verfolgen, die gewährleisten muss, dass
die Übertragung des Virus unter Kontrolle gehalten wird und dass die die Übertragung des Virus unter Kontrolle gehalten wird und dass die
Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen und im Hinblick auf den Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen und im Hinblick auf den
Übergang zu einer "neuen Normalität" von den Grundsätzen der Übergang zu einer "neuen Normalität" von den Grundsätzen der
Volksgesundheit bestimmt werden; Volksgesundheit bestimmt werden;
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem
europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der
Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um
jeden Preis vermieden werden muss; jeden Preis vermieden werden muss;
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden
Dringlichkeit; Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege
befällt; befällt;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund
oder Nase erfolgt; oder Nase erfolgt;
In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl
Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020;
In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB
vom 22. April 2020; vom 22. April 2020;
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird;
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in
geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein
besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen;
In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines
Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist;
In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass
einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich
den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen
Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass
andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente
Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln;
In der Erwägung, dass es zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus In der Erwägung, dass es zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus
weiterhin notwendig ist, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten weiterhin notwendig ist, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten
und Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern; und Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern;
dass jedoch gleichzeitig gewisse zusätzliche Lockerungen vorgesehen dass jedoch gleichzeitig gewisse zusätzliche Lockerungen vorgesehen
werden können, um diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die werden können, um diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die
Krankenhausaufnahmen im Vergleich zu den vergangenen Wochen Krankenhausaufnahmen im Vergleich zu den vergangenen Wochen
zurückgehen; dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird; dass zurückgehen; dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird; dass
dies aber auch bedeutet, dass eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen dies aber auch bedeutet, dass eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen
nie ausgeschlossen werden kann; nie ausgeschlossen werden kann;
In Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy In Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy
(GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die (GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die
schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich
auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer
Schutzmaske, Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht Schutzmaske, Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht
zwischen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der zwischen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der
Erfüllung pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und Erfüllung pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und
der Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten der Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten
aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus
Ärzten, Virologen und Wirtschaftsexperten; Ärzten, Virologen und Wirtschaftsexperten;
In Erwägung des Gutachtens der GEES; In Erwägung des Gutachtens der GEES;
In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von
Comeos; Comeos;
In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur
Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt
wird; wird;
In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung
von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
zur Verfügung gestellt wird; zur Verfügung gestellt wird;
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der
Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner
Ausführungserlasse; Ausführungserlasse;
In Erwägung der Konzertierung vom 18. Mai 2020 im In Erwägung der Konzertierung vom 18. Mai 2020 im
Konzertierungsausschuss; Konzertierungsausschuss;
In der Erwägung, dass aufgrund der Entwicklung der Zahlen in Bezug auf In der Erwägung, dass aufgrund der Entwicklung der Zahlen in Bezug auf
Neuansteckungen nunmehr auch der Aufenthalt in einer Zweitwohnung und Neuansteckungen nunmehr auch der Aufenthalt in einer Zweitwohnung und
die Fahrten zu und von dieser Zweitwohnung unter dem Gesichtspunkt der die Fahrten zu und von dieser Zweitwohnung unter dem Gesichtspunkt der
Handhabung erlaubt werden können; Handhabung erlaubt werden können;
In der Erwägung, dass die zuständigen Behörden unbeschadet der In der Erwägung, dass die zuständigen Behörden unbeschadet der
Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen, das Social Distancing Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen, das Social Distancing
einzuhalten, jeden Ansturm auf touristische oder andere Orte einzuhalten, jeden Ansturm auf touristische oder andere Orte
verhindern müssen; verhindern müssen;
In der Erwägung, dass unter dem Gesichtspunkt der Handhabung die In der Erwägung, dass unter dem Gesichtspunkt der Handhabung die
Fortbewegung mobiler Wohnungen wie Wohnwagen noch nicht erlaubt werden Fortbewegung mobiler Wohnungen wie Wohnwagen noch nicht erlaubt werden
kann; dass solche nur dann benutzt werden können, wenn sie bereits an kann; dass solche nur dann benutzt werden können, wenn sie bereits an
einem festen Stellplatz installiert sind; einem festen Stellplatz installiert sind;
Aufgrund der Dringlichkeit, Aufgrund der Dringlichkeit,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Artikel 8 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 Artikel 1 - Artikel 8 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
"Alle müssen zu Hause oder in einer Zweitwohnung bleiben, deren "Alle müssen zu Hause oder in einer Zweitwohnung bleiben, deren
Eigentümer sie sind oder die sie für eine Dauer von mindestens einem Eigentümer sie sind oder die sie für eine Dauer von mindestens einem
Jahr mieten, unter Ausschluss mobiler Zweitwohnungen, die noch nicht Jahr mieten, unter Ausschluss mobiler Zweitwohnungen, die noch nicht
an einem festen Stellplatz installiert sind. an einem festen Stellplatz installiert sind.
Es ist verboten, sich auf der öffentlichen Straße und an öffentlichen Es ist verboten, sich auf der öffentlichen Straße und an öffentlichen
Orten aufzuhalten, außer bei Notwendigkeit. Orten aufzuhalten, außer bei Notwendigkeit.
Als notwendig gelten unter anderem Fahrten und Ausgänge im Hinblick Als notwendig gelten unter anderem Fahrten und Ausgänge im Hinblick
auf: auf:
- Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1, 2 und 3 - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1, 2 und 3
erlaubt ist, erlaubt ist,
- den Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, - den Zugang zu Geldautomaten und Postämtern,
- den Zugang zu medizinischer Versorgung, - den Zugang zu medizinischer Versorgung,
- familiäre Bedürfnisse wie Besuche beim Partner oder bei den Kindern - familiäre Bedürfnisse wie Besuche beim Partner oder bei den Kindern
im Rahmen des geteilten Sorgerechts, im Rahmen des geteilten Sorgerechts,
- Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen
mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen,
- Versorgung von Tieren, - Versorgung von Tieren,
- berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz, Arbeitsplatz,
- Fahrten und Ausgänge von Freiwilligen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in - Fahrten und Ausgänge von Freiwilligen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in
einem Unternehmen eines in Artikel 3 erwähnten Schlüsselsektors oder einem Unternehmen eines in Artikel 3 erwähnten Schlüsselsektors oder
wesentlichen Dienstes, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und wesentlichen Dienstes, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz, Arbeitsplatz,
- die Ausübung von Aktivitäten, die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel - die Ausübung von Aktivitäten, die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel
5bis vorgesehen sind, 5bis vorgesehen sind,
- Fahrten und Ausgänge im Rahmen von Artikel 6, - Fahrten und Ausgänge im Rahmen von Artikel 6,
- Fahrten und Ausgänge im Rahmen des Verkaufs und der Vermietung von - Fahrten und Ausgänge im Rahmen des Verkaufs und der Vermietung von
Immobilien, Immobilien,
- Weg zu und von der in Absatz 1 erwähnten Zweitwohnung." - Weg zu und von der in Absatz 1 erwähnten Zweitwohnung."
Art. 2 - Artikel 5bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 Art. 2 - Artikel 5bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
" § 1 - In Abweichung von Artikel 5 sind Zusammenkünfte von Personen, " § 1 - In Abweichung von Artikel 5 sind Zusammenkünfte von Personen,
die nicht unter demselben Dach leben, unter den in den Paragraphen 2 die nicht unter demselben Dach leben, unter den in den Paragraphen 2
und 3 vorgesehenen Bedingungen erlaubt. und 3 vorgesehenen Bedingungen erlaubt.
§ 2 - Ein Haushalt, gleich welcher Größe, darf zu Hause oder in der § 2 - Ein Haushalt, gleich welcher Größe, darf zu Hause oder in der
Zweitwohnung bis zu vier Personen empfangen. Dabei handelt es sich Zweitwohnung bis zu vier Personen empfangen. Dabei handelt es sich
immer um dieselben Personen. Sie gehören nicht unbedingt demselben immer um dieselben Personen. Sie gehören nicht unbedingt demselben
Haushalt an. Haushalt an.
Wenn eine Person eines Haushalts zu einer anderen Person nach Hause Wenn eine Person eines Haushalts zu einer anderen Person nach Hause
oder in die Zweitwohnung eingeladen wird, verpflichtet dies ihren oder in die Zweitwohnung eingeladen wird, verpflichtet dies ihren
gesamten Haushalt, selbst wenn sie sich allein zu diesem Treffen gesamten Haushalt, selbst wenn sie sich allein zu diesem Treffen
begibt. begibt.
Die Mitglieder dieser so gebildeten neuen "Gruppe" dürfen zu Hause Die Mitglieder dieser so gebildeten neuen "Gruppe" dürfen zu Hause
oder in der Zweitwohnung keine anderen Personen empfangen oder von oder in der Zweitwohnung keine anderen Personen empfangen oder von
anderen Personen empfangen werden. anderen Personen empfangen werden.
Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht man unter Für die Anwendung des vorliegenden Artikels versteht man unter
"Haushalt": die Personen, die unter demselben Dach leben. "Haushalt": die Personen, die unter demselben Dach leben.
§ 3 - Zwischen den verschiedenen Haushalten gelten die Regeln des § 3 - Zwischen den verschiedenen Haushalten gelten die Regeln des
Social Distancing." Social Distancing."
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 20. Mai 2020 in Kraft. Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 20. Mai 2020 in Kraft.
Brüssel, den 20. Mai 2020 Brüssel, den 20. Mai 2020
P. DE CREM P. DE CREM
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