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| Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 18 MAART 2020. - Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 18 MARS 2020. - Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 18 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de | l'arrêté ministériel du 18 mars 2020 portant des mesures d'urgence |
| verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch | pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du |
| Staatsblad van 18 maart 2020). | 18 mars 2020). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 18. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von | 18. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von |
| Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus | Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus |
| COVID-19 | COVID-19 |
| Der Minister der Sicherheit und des Innern, | Der Minister der Sicherheit und des Innern, |
| Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des | Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des |
| Artikels 4; | Artikels 4; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der | Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der |
| Artikel 11 und 42; | Artikel 11 und 42; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
| Artikel 181, 182 und 187; | Artikel 181, 182 und 187; |
| Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember |
| 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen |
| administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der |
| Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2020; |
| Aufgrund der am 18. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, | Aufgrund der am 18. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, |
| die im Rat darüber beraten haben; | die im Rat darüber beraten haben; |
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; |
| Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme | Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme |
| der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten | der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten |
| Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr | Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr |
| schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden | schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden |
| Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der | Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der |
| Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des | Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des |
| Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der | Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der |
| sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die | sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die |
| erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen; | erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen; |
| In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der | In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der |
| föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im | föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im |
| Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12. und 17. März 2020 | Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12. und 17. März 2020 |
| zusammengetreten ist; | zusammengetreten ist; |
| In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der | In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der |
| Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der |
| Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven |
| Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses |
| Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der |
| Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten |
| wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; |
| In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des | In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des |
| Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen | Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen |
| Übertragbarkeit und des Sterberisikos; | Übertragbarkeit und des Sterberisikos; |
| In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen | In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen |
| Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; | Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; |
| In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe | In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe |
| in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die | in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die |
| Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; | Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; |
| In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem | In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem |
| europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung | europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung |
| der Anzahl Ansteckungen; dass diese exponentielle Entwicklung mit den | der Anzahl Ansteckungen; dass diese exponentielle Entwicklung mit den |
| bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend eingedämmt werden | bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend eingedämmt werden |
| konnte; dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere | konnte; dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere |
| der Intensivstationen, kritisch wird; | der Intensivstationen, kritisch wird; |
| In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr | In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr |
| für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden | für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden |
| Dringlichkeit; | Dringlichkeit; |
| In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine |
| Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege | Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege |
| befällt; | befällt; |
| In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu |
| Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der | Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der |
| Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund | Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund |
| oder Nase erfolgt; | oder Nase erfolgt; |
| In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; | In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; |
| In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in | In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in |
| geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein | geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein |
| besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; | besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; |
| In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Maßnahmen, die im Bereich | In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Maßnahmen, die im Bereich |
| der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung und | der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung und |
| Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen; | Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen; |
| In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines | In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines |
| Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; | Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; |
| In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass | In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass |
| einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich | einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich |
| den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen | den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen |
| Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass | Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass |
| andererseits den Forscher mehr Zeit gegeben wird, um effiziente | andererseits den Forscher mehr Zeit gegeben wird, um effiziente |
| Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; | Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; |
| In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der | In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der |
| Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die | Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die |
| ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung |
| kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; | kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; |
| In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl | In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl |
| Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; | Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; |
| In Erwägung der dringenden Notwendigkeit, | In Erwägung der dringenden Notwendigkeit, |
| Erlässt: | Erlässt: |
| Artikel 1 - § 1 - Handelsgeschäfte und andere Geschäfte bleiben | Artikel 1 - § 1 - Handelsgeschäfte und andere Geschäfte bleiben |
| geschlossen, mit Ausnahme von: | geschlossen, mit Ausnahme von: |
| - Lebensmittelgeschäften, einschließlich Nightshops, | - Lebensmittelgeschäften, einschließlich Nightshops, |
| - Tiernahrungsgeschäften, | - Tiernahrungsgeschäften, |
| - Apotheken, | - Apotheken, |
| - Zeitschriftengeschäften, | - Zeitschriftengeschäften, |
| - Tankstellen und Brennstofflieferanten, | - Tankstellen und Brennstofflieferanten, |
| - Friseuren, sofern sie nur einen Kunden auf einmal und auf Termin | - Friseuren, sofern sie nur einen Kunden auf einmal und auf Termin |
| bedienen. | bedienen. |
| Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Anwendung | Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Anwendung |
| der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines | der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines |
| Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese | Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese |
| Maßnahmen gelten für alle Aktivitäten, die in vorliegendem Erlass | Maßnahmen gelten für alle Aktivitäten, die in vorliegendem Erlass |
| erwähnt sind. | erwähnt sind. |
| § 2 - Der Zugang zu Supermärkten darf nur gemäß den nachfolgenden | § 2 - Der Zugang zu Supermärkten darf nur gemäß den nachfolgenden |
| Modalitäten erfolgen: | Modalitäten erfolgen: |
| - höchstens 1 Kunde pro Geschäftsfläche von 10 m2 während höchstens 30 | - höchstens 1 Kunde pro Geschäftsfläche von 10 m2 während höchstens 30 |
| Minuten, | Minuten, |
| - Kunden begeben sich, sofern möglich, allein dorthin. | - Kunden begeben sich, sofern möglich, allein dorthin. |
| Ausverkäufe und Rabatt-Aktionen sind verboten. | Ausverkäufe und Rabatt-Aktionen sind verboten. |
| § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet | § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet |
| sein. | sein. |
| Nightshops dürfen ab der normalen Öffnungszeit bis 22.00 Uhr geöffnet | Nightshops dürfen ab der normalen Öffnungszeit bis 22.00 Uhr geöffnet |
| bleiben. | bleiben. |
| § 4 - Märkte sind verboten, mit Ausnahme von Lebensmittelständen, die | § 4 - Märkte sind verboten, mit Ausnahme von Lebensmittelständen, die |
| in Gegenden, in denen keine kommerzielle Lebensmittelinfrastruktur | in Gegenden, in denen keine kommerzielle Lebensmittelinfrastruktur |
| vorhanden ist, unentbehrlich sind. | vorhanden ist, unentbehrlich sind. |
| § 5 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen, rekreativen oder | § 5 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen, rekreativen oder |
| sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im | sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im |
| Freizeitbereich werden geschlossen. Das Terrassenmobiliar des Hotel- | Freizeitbereich werden geschlossen. Das Terrassenmobiliar des Hotel- |
| und Gaststättengewerbes ist drinnen zu lagern. | und Gaststättengewerbes ist drinnen zu lagern. |
| In Abweichung von vorhergehendem Absatz dürfen Hotels mit Ausnahme von | In Abweichung von vorhergehendem Absatz dürfen Hotels mit Ausnahme von |
| angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben. | angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben. |
| Lieferungen von Mahlzeiten und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. | Lieferungen von Mahlzeiten und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. |
| Art. 2 - Homeoffice ist Pflicht für alle nicht wesentlichen | Art. 2 - Homeoffice ist Pflicht für alle nicht wesentlichen |
| Unternehmen gleich welcher Größe, und zwar für alle | Unternehmen gleich welcher Größe, und zwar für alle |
| Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. | Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. |
| Für Funktionen, für die kein Homeoffice möglich ist, müssen | Für Funktionen, für die kein Homeoffice möglich ist, müssen |
| Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung | Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung |
| der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines | der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines |
| Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese | Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese |
| Regel gilt ebenfalls für die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung. | Regel gilt ebenfalls für die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung. |
| Nicht wesentliche Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die | Nicht wesentliche Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die |
| vorerwähnten Maßnahmen einzuhalten, müssen schließen. | vorerwähnten Maßnahmen einzuhalten, müssen schließen. |
| Art. 3 - Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten nicht für Unternehmen, | Art. 3 - Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten nicht für Unternehmen, |
| die zu den in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten | die zu den in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten |
| Schlüsselsektoren und wesentlichen Diensten gehören. | Schlüsselsektoren und wesentlichen Diensten gehören. |
| Diese Unternehmen und Dienste müssen jedoch alles tun, um nach | Diese Unternehmen und Dienste müssen jedoch alles tun, um nach |
| Möglichkeit das System des Homeoffice und die Regeln des Social | Möglichkeit das System des Homeoffice und die Regeln des Social |
| Distancing umzusetzen. | Distancing umzusetzen. |
| Art. 4 - Die öffentliche Personenbeförderung wird aufrechterhalten. | Art. 4 - Die öffentliche Personenbeförderung wird aufrechterhalten. |
| Sie muss so organisiert werden, dass die Anwendung der Regeln des | Sie muss so organisiert werden, dass die Anwendung der Regeln des |
| Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5 | Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5 |
| m zwischen den Personen, gewährleistet ist. | m zwischen den Personen, gewährleistet ist. |
| Art. 5 - Verboten sind: | Art. 5 - Verboten sind: |
| - Zusammenkünfte, | - Zusammenkünfte, |
| - private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, | - private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, |
| rekreativer, folkloristischer oder sportlicher Art sowie | rekreativer, folkloristischer oder sportlicher Art sowie |
| Freizeitaktivitäten, | Freizeitaktivitäten, |
| - Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf dem | - Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf dem |
| nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet ausgehend, | nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet ausgehend, |
| - Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten. | - Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten. |
| In Abweichung von Absatz 1 sind erlaubt: | In Abweichung von Absatz 1 sind erlaubt: |
| - Aktivitäten im kleinen oder familiären Kreis und | - Aktivitäten im kleinen oder familiären Kreis und |
| Bestattungsfeierlichkeiten, | Bestattungsfeierlichkeiten, |
| - Spaziergänge mit Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben, | - Spaziergänge mit Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben, |
| in Begleitung einer anderen Person, Ausübung individueller | in Begleitung einer anderen Person, Ausübung individueller |
| körperlicher Aktivitäten oder zusammen mit Familienmitgliedern, die im | körperlicher Aktivitäten oder zusammen mit Familienmitgliedern, die im |
| selben Haushalt leben, oder stets mit demselben Freund sowie unter | selben Haushalt leben, oder stets mit demselben Freund sowie unter |
| Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Personen. | Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Personen. |
| Art. 6 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- | Art. 6 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- |
| und Sekundarschulunterricht werden ausgesetzt. | und Sekundarschulunterricht werden ausgesetzt. |
| Eine Betreuung wird jedoch gewährleistet. | Eine Betreuung wird jedoch gewährleistet. |
| Hochschulen und Universitäten arbeiten nur per Fernunterricht. | Hochschulen und Universitäten arbeiten nur per Fernunterricht. |
| Art. 7 - Nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus sind verboten. | Art. 7 - Nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus sind verboten. |
| Art. 8 - Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der | Art. 8 - Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der |
| öffentlichen Straße und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im | öffentlichen Straße und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im |
| Notfall und aus dringenden Gründen wie: | Notfall und aus dringenden Gründen wie: |
| - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3 | - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3 |
| erlaubt ist, | erlaubt ist, |
| - Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, | - Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, |
| - Zugang zu medizinischer Versorgung, | - Zugang zu medizinischer Versorgung, |
| - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen | - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen |
| mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, | mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, |
| - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und | - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und |
| Arbeitsplatz, | Arbeitsplatz, |
| - in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehene Situationen. | - in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehene Situationen. |
| Art. 9 - Im Rahmen der Anwendung der in vorliegendem Erlass | Art. 9 - Im Rahmen der Anwendung der in vorliegendem Erlass |
| vorgeschriebenen Maßnahmen und sofern die operativen Erfordernisse es | vorgeschriebenen Maßnahmen und sofern die operativen Erfordernisse es |
| verlangen, sind für die Dauer der Anwendung des vorliegenden Erlasses | verlangen, sind für die Dauer der Anwendung des vorliegenden Erlasses |
| Abweichungen von den in Teil IV Titel I des Königlichen Erlasses vom | Abweichungen von den in Teil IV Titel I des Königlichen Erlasses vom |
| 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
| Polizeidienste vorgeschriebenen Bestimmungen in Sachen Organisation | Polizeidienste vorgeschriebenen Bestimmungen in Sachen Organisation |
| der Arbeits- und Ruhezeiten erlaubt. | der Arbeits- und Ruhezeiten erlaubt. |
| Art. 10 - § 1 - Verstöße gegen die Artikel 1, 5 und 8 werden mit den | Art. 10 - § 1 - Verstöße gegen die Artikel 1, 5 und 8 werden mit den |
| in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
| Sicherheit vorgesehenen Strafen geahndet. | Sicherheit vorgesehenen Strafen geahndet. |
| § 2 - In Artikel 2 erwähnte Unternehmen, die, nachdem eine erste | § 2 - In Artikel 2 erwähnte Unternehmen, die, nachdem eine erste |
| Feststellung zu ihren Lasten erfolgt ist, die Verpflichtungen in | Feststellung zu ihren Lasten erfolgt ist, die Verpflichtungen in |
| Sachen Social Distancing noch immer nicht einhalten, setzen sich einer | Sachen Social Distancing noch immer nicht einhalten, setzen sich einer |
| Schließungsmaßnahme aus. | Schließungsmaßnahme aus. |
| Art. 11 - Die Behörden der Verwaltungspolizei sind mit der Ausführung | Art. 11 - Die Behörden der Verwaltungspolizei sind mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Die Polizeidienste sind beauftragt, für die Einhaltung des | Die Polizeidienste sind beauftragt, für die Einhaltung des |
| vorliegenden Erlasses zu sorgen, notfalls unter Anwendung von Zwang | vorliegenden Erlasses zu sorgen, notfalls unter Anwendung von Zwang |
| und Gewalt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über | und Gewalt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über |
| das Polizeiamt. | das Polizeiamt. |
| Art. 12 - Der Ministerielle Erlass vom 13. März 2020 zur Festlegung | Art. 12 - Der Ministerielle Erlass vom 13. März 2020 zur Festlegung |
| von Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus | von Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus |
| COVID-19 einzudämmen, wird aufgehoben. | COVID-19 einzudämmen, wird aufgehoben. |
| Art. 13 - Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen | Art. 13 - Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen |
| sind bis zum 5. April 2020 einschließlich anwendbar. | sind bis zum 5. April 2020 einschließlich anwendbar. |
| Art. 14 - Vorliegender Erlass tritt um 12 Uhr am Tag seiner | Art. 14 - Vorliegender Erlass tritt um 12 Uhr am Tag seiner |
| Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| Brüssel, den 18. März 2020 | Brüssel, den 18. März 2020 |
| P. DE CREM | P. DE CREM |
| Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 | Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 |
| Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die | Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die |
| für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der | für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der |
| Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind | Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind |
| Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die | Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die |
| für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der | für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der |
| Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind, sind die Folgenden: | Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind, sind die Folgenden: |
| - gesetzgebende und ausführende Gewalt mit all ihren Diensten, | - gesetzgebende und ausführende Gewalt mit all ihren Diensten, |
| - medizinische Pflegeeinrichtungen einschließlich Präventivpflege, | - medizinische Pflegeeinrichtungen einschließlich Präventivpflege, |
| - Pflege-, Aufnahme- und Unterstützungseinrichtungen für Betagte, | - Pflege-, Aufnahme- und Unterstützungseinrichtungen für Betagte, |
| Minderjährige, Personen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen, | Minderjährige, Personen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen, |
| - Dienste für Asyl und Migration einschließlich Aufnahme und | - Dienste für Asyl und Migration einschließlich Aufnahme und |
| Inhaftierung im Rahmen von Rückführungen, | Inhaftierung im Rahmen von Rückführungen, |
| - Integrations- und Eingliederungsdienste, | - Integrations- und Eingliederungsdienste, |
| - Telekommunikationsinfrastrukturen und -dienste und digitale | - Telekommunikationsinfrastrukturen und -dienste und digitale |
| Infrastruktur, | Infrastruktur, |
| - Medien, Journalisten und Kommunikationsdienste, | - Medien, Journalisten und Kommunikationsdienste, |
| - Dienste für die Müllsammlung und -behandlung, | - Dienste für die Müllsammlung und -behandlung, |
| - Hilfeleistungszonen, | - Hilfeleistungszonen, |
| - Dienste der privaten und besonderen Sicherheit, | - Dienste der privaten und besonderen Sicherheit, |
| - Polizeidienste, | - Polizeidienste, |
| - Dienst für medizinische Hilfe und dringende medizinische Hilfe, | - Dienst für medizinische Hilfe und dringende medizinische Hilfe, |
| - Ministerium der Landesverteidigung, | - Ministerium der Landesverteidigung, |
| - Zivilschutz, | - Zivilschutz, |
| - Nachrichten- und Sicherheitsdienste einschließlich des KOBA, | - Nachrichten- und Sicherheitsdienste einschließlich des KOBA, |
| - Justizdienste und damit verbundene Berufe: Justizhäuser, Magistratur | - Justizdienste und damit verbundene Berufe: Justizhäuser, Magistratur |
| und Strafanstalten, Zentren für Jugendliche, elektronische | und Strafanstalten, Zentren für Jugendliche, elektronische |
| Überwachung, gerichtliche Sachverständigen, Gerichtsvollzieher, | Überwachung, gerichtliche Sachverständigen, Gerichtsvollzieher, |
| Gerichtspersonal, Übersetzer-Dolmetscher, Rechtsanwälte, | Gerichtspersonal, Übersetzer-Dolmetscher, Rechtsanwälte, |
| - Staatsrat und Verwaltungsgerichtsbarkeiten, | - Staatsrat und Verwaltungsgerichtsbarkeiten, |
| - internationale Einrichtungen und diplomatische Vertretungen, | - internationale Einrichtungen und diplomatische Vertretungen, |
| - Noteinsatzplanungs- und Krisenbewältigungsdienste, | - Noteinsatzplanungs- und Krisenbewältigungsdienste, |
| - Generalverwaltung Zoll und Akzisen, | - Generalverwaltung Zoll und Akzisen, |
| - Kindertagesstätten und Schulen im Hinblick auf die Organisation der | - Kindertagesstätten und Schulen im Hinblick auf die Organisation der |
| Betreuung, | Betreuung, |
| - Universitäten und Hochschulen, | - Universitäten und Hochschulen, |
| - Taxidienste, Dienste für öffentlichen Verkehr, Flughäfen und | - Taxidienste, Dienste für öffentlichen Verkehr, Flughäfen und |
| wesentliche Dienste zur Unterstützung des Luftverkehrs, | wesentliche Dienste zur Unterstützung des Luftverkehrs, |
| Flugverkehrsleitdienste und Flugplanung, Schienenverkehr, | Flugverkehrsleitdienste und Flugplanung, Schienenverkehr, |
| Personenverkehr und Logistik, | Personenverkehr und Logistik, |
| - Kraftstoffversorger und -beförderer und Anbieter von Brennholz, | - Kraftstoffversorger und -beförderer und Anbieter von Brennholz, |
| - Handelsgeschäfte und Betriebe, die an der Lebensmittelkette, der | - Handelsgeschäfte und Betriebe, die an der Lebensmittelkette, der |
| Lebensmittelindustrie, dem Land- und Gartenbau, der Herstellung von | Lebensmittelindustrie, dem Land- und Gartenbau, der Herstellung von |
| Düngemitteln und der Fischerei beteiligt sind, | Düngemitteln und der Fischerei beteiligt sind, |
| - Produktionsketten, die aus technischen Gründen nicht stillgelegt | - Produktionsketten, die aus technischen Gründen nicht stillgelegt |
| werden können, | werden können, |
| - Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten, | - Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten, |
| - Apotheken und Arzneimittelindustrie, | - Apotheken und Arzneimittelindustrie, |
| - Hotels, | - Hotels, |
| - dringende Pannen- und Reparaturdienste für Fahrzeuge, | - dringende Pannen- und Reparaturdienste für Fahrzeuge, |
| - Dienste, die für dringende Reparaturen wesentlich sind, die ein | - Dienste, die für dringende Reparaturen wesentlich sind, die ein |
| Sicherheits- oder Hygienerisiko darstellen, | Sicherheits- oder Hygienerisiko darstellen, |
| - Postdienste, | - Postdienste, |
| - Bestattungsunternehmen und Krematorien, | - Bestattungsunternehmen und Krematorien, |
| - öffentliche Dienste und öffentliche Infrastruktur, die bei den | - öffentliche Dienste und öffentliche Infrastruktur, die bei den |
| wesentlichen Dienstleistungen der erlaubten Kategorien eine Rolle | wesentlichen Dienstleistungen der erlaubten Kategorien eine Rolle |
| spielen, | spielen, |
| - Wasserwirtschaft, | - Wasserwirtschaft, |
| - Inspektions- und Kontrolldienste, | - Inspektions- und Kontrolldienste, |
| - Sozialsekretariate, | - Sozialsekretariate, |
| - Notrufzentralen und ASTRID, | - Notrufzentralen und ASTRID, |
| - Wetterdienste, | - Wetterdienste, |
| - Einrichtungen für die Auszahlung von Sozialleistungen, | - Einrichtungen für die Auszahlung von Sozialleistungen, |
| - Bereich der Energieversorgung (Gas, Strom und Erdöl): Gewinnung | - Bereich der Energieversorgung (Gas, Strom und Erdöl): Gewinnung |
| beziehungsweise Erzeugung, Transport, Verteilung und Markt, | beziehungsweise Erzeugung, Transport, Verteilung und Markt, |
| - Bereich der Wasserversorgung: Trinkwasser, Reinigung, Gewinnung und | - Bereich der Wasserversorgung: Trinkwasser, Reinigung, Gewinnung und |
| Verteilung, | Verteilung, |
| - chemische Industrie, | - chemische Industrie, |
| - Produktion von medizinischen Instrumenten, | - Produktion von medizinischen Instrumenten, |
| - Finanzsektor: Banken, elektronische Zahlungen und alle in diesem | - Finanzsektor: Banken, elektronische Zahlungen und alle in diesem |
| Rahmen relevanten Dienste, Handel mit Wertpapieren, Infrastruktur des | Rahmen relevanten Dienste, Handel mit Wertpapieren, Infrastruktur des |
| Finanzmarkts, Außenhandel, Dienste für die Bargeldversorgung, | Finanzmarkts, Außenhandel, Dienste für die Bargeldversorgung, |
| Geldtransporte, Fondsverwalter, finanzielle Berichterstattung unter | Geldtransporte, Fondsverwalter, finanzielle Berichterstattung unter |
| den Banken, | den Banken, |
| - Bodenstationen von Raumfahrtsystemen, | - Bodenstationen von Raumfahrtsystemen, |
| - Produktion von radioaktiven Isotopen, | - Produktion von radioaktiven Isotopen, |
| - wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung, | - wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung, |
| - internationale Beförderung, | - internationale Beförderung, |
| - Häfen, | - Häfen, |
| - Nuklearsektor und radiologischer Sektor. | - Nuklearsektor und radiologischer Sektor. |
| Für den Privatsektor wird vorerwähnte Liste nach paritätischen | Für den Privatsektor wird vorerwähnte Liste nach paritätischen |
| Kommissionen geregelt | Kommissionen geregelt |
| Einschränkungen | Einschränkungen |
| 102.9 Paritätische Unterkommissionen für die Kalksteinbruch- und | 102.9 Paritätische Unterkommissionen für die Kalksteinbruch- und |
| Kalkofenindustrie | Kalkofenindustrie |
| 104 Paritätische Kommission für die Eisen- und Stahlindustrie | 104 Paritätische Kommission für die Eisen- und Stahlindustrie |
| 105 Paritätische Kommission für Nichteisenmetalle | 105 Paritätische Kommission für Nichteisenmetalle |
| 110 Paritätische Kommission für Textilreinigung | 110 Paritätische Kommission für Textilreinigung |
| Kontinuierlich funktionierende Betriebe | Kontinuierlich funktionierende Betriebe |
| Paritätische Kommission 102.02 | Paritätische Kommission 102.02 |
| Kontinuierlich funktionierende Betriebe | Kontinuierlich funktionierende Betriebe |
| Paritätische Kommission 110 für Reinigungs- und Hygienebetriebe | Paritätische Kommission 110 für Reinigungs- und Hygienebetriebe |
| 112 Paritätische Kommission für Autowerkstätten | 112 Paritätische Kommission für Autowerkstätten |
| Auf Pannen- und Reparaturdienste begrenzt | Auf Pannen- und Reparaturdienste begrenzt |
| 116 Paritätische Kommission für die chemische Industrie | 116 Paritätische Kommission für die chemische Industrie |
| 117 Paritätische Kommission für die Erdölindustrie und den Erdölhandel | 117 Paritätische Kommission für die Erdölindustrie und den Erdölhandel |
| 118 Paritätische Kommission für die Nahrungsmittelindustrie | 118 Paritätische Kommission für die Nahrungsmittelindustrie |
| 119 Paritätische Kommission für den Nahrungsmittelhandel | 119 Paritätische Kommission für den Nahrungsmittelhandel |
| 127 Paritätische Kommission für den Brennstoffhandel | 127 Paritätische Kommission für den Brennstoffhandel |
| 130 Paritätische Kommission für Buchdruck, grafische Künste und | 130 Paritätische Kommission für Buchdruck, grafische Künste und |
| Tageszeitungen | Tageszeitungen |
| 132 Paritätische Kommission für Betriebe für technische | 132 Paritätische Kommission für Betriebe für technische |
| Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten | Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten |
| Auf den Druck von Tages- und Wochenzeitungen begrenzt | Auf den Druck von Tages- und Wochenzeitungen begrenzt |
| 139 Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt | 139 Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt |
| 140 Paritätische Kommission für Transport und Logistik | 140 Paritätische Kommission für Transport und Logistik |
| Unterkommissionen: 140.01, 140.03, 140.04 | Unterkommissionen: 140.01, 140.03, 140.04 |
| Auf Personenverkehr, Kraftverkehr und Logistik begrenzt | Auf Personenverkehr, Kraftverkehr und Logistik begrenzt |
| 143 Paritätische Kommission für die Seefischerei | 143 Paritätische Kommission für die Seefischerei |
| 144 Paritätische Kommission für die Landwirtschaft | 144 Paritätische Kommission für die Landwirtschaft |
| 145 Paritätische Kommission für Gartenbauunternehmen | 145 Paritätische Kommission für Gartenbauunternehmen |
| 149.01 Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und | 149.01 Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und |
| Versorgung | Versorgung |
| 152 Paritätische Kommission für subventionierte freie Lehranstalten | 152 Paritätische Kommission für subventionierte freie Lehranstalten |
| 200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte | 200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte |
| Auf Angestellte der Betriebe begrenzt, die den paritätischen | Auf Angestellte der Betriebe begrenzt, die den paritätischen |
| Kommissionen für Arbeiter angehören, die in der Liste aufgenommen sind | Kommissionen für Arbeiter angehören, die in der Liste aufgenommen sind |
| und keine eigene paritätische Kommission für Angestellte haben | und keine eigene paritätische Kommission für Angestellte haben |
| 201 Paritätische Kommission für den selbständigen Einzelhandel | 201 Paritätische Kommission für den selbständigen Einzelhandel |
| Auf Lebensmittel und Futtermittel begrenzt | Auf Lebensmittel und Futtermittel begrenzt |
| 202 Paritätische Kommission für Angestellte im Einzelhandel mit | 202 Paritätische Kommission für Angestellte im Einzelhandel mit |
| Lebensmitteln | Lebensmitteln |
| 202.01 Paritätische Unterkommission für die mittleren | 202.01 Paritätische Unterkommission für die mittleren |
| Lebensmittelunternehmen | Lebensmittelunternehmen |
| 207 Paritätische Kommission für die Angestellten der chemischen | 207 Paritätische Kommission für die Angestellten der chemischen |
| Industrie | Industrie |
| 210 Paritätische Kommission für die Angestellten der Eisen- und | 210 Paritätische Kommission für die Angestellten der Eisen- und |
| Stahlindustrie | Stahlindustrie |
| 211 Paritätische Kommission für die Angestellten der Erdölindustrie | 211 Paritätische Kommission für die Angestellten der Erdölindustrie |
| und des Erdölhandels | und des Erdölhandels |
| 220 Paritätische Kommission für die Angestellten der | 220 Paritätische Kommission für die Angestellten der |
| Nahrungsmittelindustrie | Nahrungsmittelindustrie |
| 225 Paritätische Kommission für die Angestellten der subventionierten | 225 Paritätische Kommission für die Angestellten der subventionierten |
| freien Lehranstalten | freien Lehranstalten |
| 226 Paritätische Kommission für die Angestellten des internationalen | 226 Paritätische Kommission für die Angestellten des internationalen |
| Handels, des Transports und der Logistik | Handels, des Transports und der Logistik |
| 301 Paritätische Kommission für die Häfen | 301 Paritätische Kommission für die Häfen |
| 302 Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe | 302 Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe |
| Auf Hotels begrenzt | Auf Hotels begrenzt |
| 304 Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen | 304 Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen |
| Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt | Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt |
| 309 Paritätische Kommission für Börsengesellschaften | 309 Paritätische Kommission für Börsengesellschaften |
| 310 Paritätische Kommission für Banken | 310 Paritätische Kommission für Banken |
| Auf wesentliche Bankgeschäfte | Auf wesentliche Bankgeschäfte |
| 311 Paritätische Kommission für große Einzelhandelsbetriebe | 311 Paritätische Kommission für große Einzelhandelsbetriebe |
| Auf Futtermittel begrenzt | Auf Futtermittel begrenzt |
| 312 Paritätische Kommission für Warenhäuser | 312 Paritätische Kommission für Warenhäuser |
| 313 Paritätische Kommission für Apotheken und Tariffestsetzungsämter | 313 Paritätische Kommission für Apotheken und Tariffestsetzungsämter |
| 315 Paritätische Kommission für die kommerzielle Luftfahrt | 315 Paritätische Kommission für die kommerzielle Luftfahrt |
| 317 Paritätische Kommission für Wachdienste | 317 Paritätische Kommission für Wachdienste |
| 318 Paritätische Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste | 318 Paritätische Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste |
| 319 Paritätische Kommission für Erziehungs- und | 319 Paritätische Kommission für Erziehungs- und |
| Unterbringungseinrichtungen und -dienste (und Unterkommissionen) | Unterbringungseinrichtungen und -dienste (und Unterkommissionen) |
| 320 Paritätische Kommission für Bestattungsunternehmen | 320 Paritätische Kommission für Bestattungsunternehmen |
| 321 Paritätische Kommission für Großhandelsverteiler von Arzneimitteln | 321 Paritätische Kommission für Großhandelsverteiler von Arzneimitteln |
| 326 Paritätische Kommission für die Gas- und Stromindustrie | 326 Paritätische Kommission für die Gas- und Stromindustrie |
| 328 Paritätische Kommission für städtischen und regionalen Verkehr | 328 Paritätische Kommission für städtischen und regionalen Verkehr |
| 330 Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und | 330 Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und |
| -dienste | -dienste |
| 331 Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe | 331 Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe |
| und der Gesundheitspflege | und der Gesundheitspflege |
| 332 Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den | 332 Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den |
| deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege | deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege |
| 335 Paritätische Kommission für die Dienstleistungserbringung und die | 335 Paritätische Kommission für die Dienstleistungserbringung und die |
| Unterstützung der Wirtschaft und der Selbständigen | Unterstützung der Wirtschaft und der Selbständigen |
| Auf Sozialsekretariate begrenzt | Auf Sozialsekretariate begrenzt |
| 336 Paritätische Kommission für die freien Berufe | 336 Paritätische Kommission für die freien Berufe |
| 339 Paritätische Kommission für zugelassene Gesellschaften für | 339 Paritätische Kommission für zugelassene Gesellschaften für |
| sozialen Wohnungsbau (und Unterkommissionen) | sozialen Wohnungsbau (und Unterkommissionen) |
| 340 Paritätische Kommission für orthopedische Technologien | 340 Paritätische Kommission für orthopedische Technologien |
| Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 beigefügt zu | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 18. März 2020 beigefügt zu |
| werden | werden |
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
| P. DE CREM | P. DE CREM |