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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 10/07/2020
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Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 30 juni 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 30 juin 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
10 JULI 2020. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het 10 JUILLET 2020. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel
ministerieel besluit van 30 juni 2020 houdende dringende maatregelen du 30 juin 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la
om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 10 juli 2020 houdende wijziging van het ministerieel l'arrêté ministériel du 10 juillet 2020 modifiant l'arrêté ministériel
besluit van 30 juni 2020 houdende dringende maatregelen om de du 30 juin 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la
verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 10 juli 2020). propagation du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 10 juillet 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. JULI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des 10. JULI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des
Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 COVID-19
Der Minister der Sicherheit und des Innern, Der Minister der Sicherheit und des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 4; Artikels 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der
Artikel 11 und 42; Artikel 11 und 42;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 181, 182 und 187; Artikel 181, 182 und 187;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Festlegung
von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus COVID-19; Coronavirus COVID-19;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Juli 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Juli 2020;
Aufgrund der am 10. Juli 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, Aufgrund der am 10. Juli 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister,
die im Rat darüber beraten haben; die im Rat darüber beraten haben;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der
Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die sich auf epidemiologische Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die sich auf epidemiologische
Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag weiterentwickeln, wobei die Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag weiterentwickeln, wobei die
jüngsten Ergebnisse, die während der Beratung des jüngsten Ergebnisse, die während der Beratung des
Konzertierungsausschusses vom 8. und 9. Juli 2020 beschlossenen Konzertierungsausschusses vom 8. und 9. Juli 2020 beschlossenen
Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich
ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen;
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am
15. und 24. April 2020, am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020, am 3., 24. 15. und 24. April 2020, am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020, am 3., 24.
und 30. Juni 2020 und am 10. Juli 2020 zusammengetreten ist; und 30. Juni 2020 und am 10. Juli 2020 zusammengetreten ist;
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; Übertragbarkeit und des Sterberisikos;
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie;
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet;
In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom
3. Juni 2020, wonach der Übergang zu einer "neuen Normalität" auf den 3. Juni 2020, wonach der Übergang zu einer "neuen Normalität" auf den
Grundsätzen der Volksgesundheit und auf wirtschaftlichen und Grundsätzen der Volksgesundheit und auf wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Überlegungen fußen muss und dass die gesellschaftlichen Überlegungen fußen muss und dass die
Entscheidungsträger auf allen Ebenen dem Leitgrundsatz eines Entscheidungsträger auf allen Ebenen dem Leitgrundsatz eines
schrittweisen und behutsamen Übergangs folgen müssen; schrittweisen und behutsamen Übergangs folgen müssen;
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem
europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der
Ansteckungen weiter ansteigt; Ansteckungen weiter ansteigt;
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden
Dringlichkeit; Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege
befällt; befällt;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund
oder Nase erfolgt; oder Nase erfolgt;
In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl
Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020;
In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB
vom 22. April 2020; vom 22. April 2020;
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird;
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden bestimmte In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden bestimmte
Zusammenkünfte in geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter Zusammenkünfte in geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter
freiem Himmel noch stets ein besonderes Risiko für die Gesundheit der freiem Himmel noch stets ein besonderes Risiko für die Gesundheit der
Bevölkerung darstellen; Bevölkerung darstellen;
In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Beschränkung und In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Beschränkung und
Überwachung von Zusammenkünften von mehr als 15 Personen folglich Überwachung von Zusammenkünften von mehr als 15 Personen folglich
unerlässlich und verhältnismäßig ist; unerlässlich und verhältnismäßig ist;
In der Erwägung, dass die vorerwähnte Maßnahme dazu führt, dass In der Erwägung, dass die vorerwähnte Maßnahme dazu führt, dass
einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich
den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen
Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass
andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente
Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; dass diese Maßnahme Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; dass diese Maßnahme
auch eine Kontaktrückverfolgung erleichtert; auch eine Kontaktrückverfolgung erleichtert;
In Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy In Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy
(GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die (GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die
schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich
auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer
Schutzmaske, Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht Schutzmaske, Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht
zwischen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der zwischen der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der
Erfüllung pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und Erfüllung pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und
der Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten der Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten
aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus
Ärzten, Virologen und Wirtschaftsexperten; Ärzten, Virologen und Wirtschaftsexperten;
In Erwägung der Gutachten der GEES, insbesondere in Bezug auf die In Erwägung der Gutachten der GEES, insbesondere in Bezug auf die
Erweiterung der Verpflichtung, eine Schutzmaske zu tragen; Erweiterung der Verpflichtung, eine Schutzmaske zu tragen;
In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 9. Juli In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 9. Juli
2020; 2020;
In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von
Comeos; Comeos;
In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur
Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt
wird; wird;
In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung
von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
zur Verfügung gestellt wird; zur Verfügung gestellt wird;
In Erwägung des "Leitfadens für eine sichere Wiederaufnahme des In Erwägung des "Leitfadens für eine sichere Wiederaufnahme des
Gaststättengewerbes zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der Gaststättengewerbes zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der
auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur
Verfügung gestellt wird; Verfügung gestellt wird;
In Erwägung der Protokolle, die von den zuständigen Ministern in In Erwägung der Protokolle, die von den zuständigen Ministern in
Konzertierung mit den betreffenden Sektoren bestimmt werden; Konzertierung mit den betreffenden Sektoren bestimmt werden;
In der Erwägung, dass ein Bürgermeister, wenn er feststellt, dass In der Erwägung, dass ein Bürgermeister, wenn er feststellt, dass
Tätigkeiten unter Verstoß gegen den vorliegenden Ministeriellen Erlass Tätigkeiten unter Verstoß gegen den vorliegenden Ministeriellen Erlass
oder die anwendbaren Protokolle ausgeübt werden, im Interesse der oder die anwendbaren Protokolle ausgeübt werden, im Interesse der
Volksgesundheit die verwaltungsrechtliche Schließung der betreffenden Volksgesundheit die verwaltungsrechtliche Schließung der betreffenden
Niederlassung anordnen kann; Niederlassung anordnen kann;
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der
Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner
Ausführungserlasse; Ausführungserlasse;
In Erwägung der Konzertierung im Konzertierungsausschuss; In Erwägung der Konzertierung im Konzertierungsausschuss;
In der Erwägung, dass die durchschnittliche tägliche Anzahl In der Erwägung, dass die durchschnittliche tägliche Anzahl
Neuansteckungen und Todesfälle in Verbindung mit dem Coronavirus Neuansteckungen und Todesfälle in Verbindung mit dem Coronavirus
COVID-19 einen seit mehreren Wochen rückläufigen Trend fortsetzt; dass COVID-19 einen seit mehreren Wochen rückläufigen Trend fortsetzt; dass
das Virus jedoch nicht aus Belgien verschwunden ist und dort weiterhin das Virus jedoch nicht aus Belgien verschwunden ist und dort weiterhin
zirkuliert; dass eine zweite Ansteckungswelle bisher nicht zirkuliert; dass eine zweite Ansteckungswelle bisher nicht
ausgeschlossen werden kann; ausgeschlossen werden kann;
In der Erwägung, dass aufgrund dieser günstigen Entwicklung die In der Erwägung, dass aufgrund dieser günstigen Entwicklung die
Wiedereröffnung von Kasinos und Automatenspielhallen erlaubt werden Wiedereröffnung von Kasinos und Automatenspielhallen erlaubt werden
konnte; dass jedoch bestimmte Einschränkungen vorgesehen werden konnte; dass jedoch bestimmte Einschränkungen vorgesehen werden
müssen, um die Ansteckungsgefahr und das Risiko der Ausbreitung des müssen, um die Ansteckungsgefahr und das Risiko der Ausbreitung des
Virus einzudämmen; dass die Einschränkungen hinsichtlich der Öffnungs- Virus einzudämmen; dass die Einschränkungen hinsichtlich der Öffnungs-
und Schließzeiten dieser Einrichtungen mit den für Schankstätten und und Schließzeiten dieser Einrichtungen mit den für Schankstätten und
Restaurants vorgesehenen Zeiten übereinstimmen; dass verhindert werden Restaurants vorgesehenen Zeiten übereinstimmen; dass verhindert werden
muss, dass Tätigkeiten in diesen Einrichtungen oder in ihrer Umgebung muss, dass Tätigkeiten in diesen Einrichtungen oder in ihrer Umgebung
zu unkontrollierten Zusammenkünften in Verbindung mit dem Nachtleben zu unkontrollierten Zusammenkünften in Verbindung mit dem Nachtleben
führen; führen;
In der Erwägung, dass die derzeitige globale epidemiologische In der Erwägung, dass die derzeitige globale epidemiologische
Entwicklung von COVID-19 auf der Grundlage objektiver Entwicklung von COVID-19 auf der Grundlage objektiver
epidemiologischer Kriterien nicht in allen Ländern oder Regionen als epidemiologischer Kriterien nicht in allen Ländern oder Regionen als
günstig angesehen werden kann; günstig angesehen werden kann;
In der Erwägung, dass sich die erste Viruswelle im Laufe des Monats In der Erwägung, dass sich die erste Viruswelle im Laufe des Monats
März 2020 in Belgien exponentiell und schnell ausgebreitet hat März 2020 in Belgien exponentiell und schnell ausgebreitet hat
aufgrund der Komplexität der Rückverfolgung der nach Belgien aufgrund der Komplexität der Rückverfolgung der nach Belgien
zurückkehrenden Reisenden; zurückkehrenden Reisenden;
In der Erwägung, dass die Wachsamkeit und die Befürchtung einer In der Erwägung, dass die Wachsamkeit und die Befürchtung einer
unmittelbar bevorstehenden zweiten weltweiten Viruswelle im Falle unmittelbar bevorstehenden zweiten weltweiten Viruswelle im Falle
einer ungünstigen epidemiologischen Entwicklung in einer Region oder einer ungünstigen epidemiologischen Entwicklung in einer Region oder
einem Land gerechtfertigt sind; einem Land gerechtfertigt sind;
In Erwägung des Auftretens neuer, örtlich begrenzter Infektionsherde In Erwägung des Auftretens neuer, örtlich begrenzter Infektionsherde
in Europa; dass es vor dem Hintergrund der Sommerferien angebracht in Europa; dass es vor dem Hintergrund der Sommerferien angebracht
ist, nicht wesentliche Reisen in und aus Gebieten, die von den ist, nicht wesentliche Reisen in und aus Gebieten, die von den
betreffenden nationalen Behörden erneut mit einer Ausgangssperre betreffenden nationalen Behörden erneut mit einer Ausgangssperre
belegt worden sind, und Reisen in und aus Städten, Gemeinden, belegt worden sind, und Reisen in und aus Städten, Gemeinden,
Bezirken, Regionen und Ländern, die auf der Grundlage objektiver Bezirken, Regionen und Ländern, die auf der Grundlage objektiver
epidemiologischer Kriterien als sehr risikoreich gelten, zu verbieten, epidemiologischer Kriterien als sehr risikoreich gelten, zu verbieten,
insbesondere, um zu verhindern, dass die Rückkehr aus dem Urlaub aus insbesondere, um zu verhindern, dass die Rückkehr aus dem Urlaub aus
diesen Gebieten zu einem Wiederaufleben der Epidemie in Belgien führt; diesen Gebieten zu einem Wiederaufleben der Epidemie in Belgien führt;
In der Erwägung, dass die Gesundheitslage instabil ist und bestimmte In der Erwägung, dass die Gesundheitslage instabil ist und bestimmte
Gebiete, die ursprünglich als sicher galten, schnell zu Risikogebieten Gebiete, die ursprünglich als sicher galten, schnell zu Risikogebieten
werden können; dass in dieser Hinsicht Dringlichkeits- und werden können; dass in dieser Hinsicht Dringlichkeits- und
Zwangsmaßnahmen erforderlich sind; dass zudem ein flexibler Ansatz auf Zwangsmaßnahmen erforderlich sind; dass zudem ein flexibler Ansatz auf
der Grundlage der Stellungnahmen des CELEVAL festgelegt werden muss, der Grundlage der Stellungnahmen des CELEVAL festgelegt werden muss,
um die Liste der Gebiete mit sehr hohem Risiko auf der Grundlage um die Liste der Gebiete mit sehr hohem Risiko auf der Grundlage
objektiver epidemiologischer Kriterien dynamisch anpassen zu können; objektiver epidemiologischer Kriterien dynamisch anpassen zu können;
In der Erwägung, dass es im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 in In der Erwägung, dass es im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 in
Belgien erforderlich ist, eine genaue Überwachung des Belgien erforderlich ist, eine genaue Überwachung des
Gesundheitszustands von Personen zu gewährleisten, die aus Städten, Gesundheitszustands von Personen zu gewährleisten, die aus Städten,
Gemeinden, Bezirken, Regionen oder Ländern, auch innerhalb des Gemeinden, Bezirken, Regionen oder Ländern, auch innerhalb des
Schengen-Raums, der Europäischen Union oder des Vereinigten Schengen-Raums, der Europäischen Union oder des Vereinigten
Königreichs, zurückkehren, für die CELEVAL auf der Grundlage Königreichs, zurückkehren, für die CELEVAL auf der Grundlage
objektiver epidemiologischer Kriterien eine hohe Gesundheitsgefahr objektiver epidemiologischer Kriterien eine hohe Gesundheitsgefahr
festgestellt hat; festgestellt hat;
In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Einhaltung aller In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Einhaltung aller
Gesundheitsempfehlungen und des Social Distancing noch immer an das Gesundheitsempfehlungen und des Social Distancing noch immer an das
Verantwortungsbewusstsein und die Solidarität jedes Bürgers appelliert Verantwortungsbewusstsein und die Solidarität jedes Bürgers appelliert
wird; wird;
In der Erwägung, dass das Tragen einer Schutzmaske oder einer anderen In der Erwägung, dass das Tragen einer Schutzmaske oder einer anderen
Alternative aus Stoff eine wichtige Rolle bei der Strategie der Alternative aus Stoff eine wichtige Rolle bei der Strategie der
schrittweisen Rücknahme der Maßnahmen spielt; dass das Tragen einer schrittweisen Rücknahme der Maßnahmen spielt; dass das Tragen einer
Schutzmaske der Bevölkerung daher in allen Situationen, in denen die Schutzmaske der Bevölkerung daher in allen Situationen, in denen die
Regeln des Social Distancing nicht eingehalten werden können, Regeln des Social Distancing nicht eingehalten werden können,
empfohlen wird, damit eine Weiterverbreitung des Virus vermieden wird; empfohlen wird, damit eine Weiterverbreitung des Virus vermieden wird;
dass das Tragen einer Schutzmaske in bestimmten Einrichtungen und dass das Tragen einer Schutzmaske in bestimmten Einrichtungen und
spezifischen Situationen Pflicht ist; dass das Tragen einer spezifischen Situationen Pflicht ist; dass das Tragen einer
Schutzmaske jedoch nicht ausreicht und immer mit den anderen Schutzmaske jedoch nicht ausreicht und immer mit den anderen
Präventionsmaßnahmen einhergehen muss; dass Social Distancing die Präventionsmaßnahmen einhergehen muss; dass Social Distancing die
wichtigste und prioritäre Maßnahme bleibt; wichtigste und prioritäre Maßnahme bleibt;
In der Erwägung, dass die grundlegenden Hygienemaßnahmen unerlässlich In der Erwägung, dass die grundlegenden Hygienemaßnahmen unerlässlich
bleiben; bleiben;
In der Erwägung, dass Tätigkeiten im Freien nach Möglichkeit bevorzugt In der Erwägung, dass Tätigkeiten im Freien nach Möglichkeit bevorzugt
werden sollten; dass, sofern dies nicht möglich ist, die Räume werden sollten; dass, sofern dies nicht möglich ist, die Räume
ausreichend durchgelüftet werden müssen; ausreichend durchgelüftet werden müssen;
In der Erwägung, dass es notwendig ist, in Bezug auf Personen, die zu In der Erwägung, dass es notwendig ist, in Bezug auf Personen, die zu
einer Risikogruppe gehören, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen; einer Risikogruppe gehören, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen;
In der Erwägung, dass, obschon die meisten Tätigkeiten wieder erlaubt In der Erwägung, dass, obschon die meisten Tätigkeiten wieder erlaubt
sind, es dennoch notwendig ist, Tätigkeiten, bei denen ein hohes sind, es dennoch notwendig ist, Tätigkeiten, bei denen ein hohes
Risiko der Weiterverbreitung des Virus besteht, besondere Risiko der Weiterverbreitung des Virus besteht, besondere
Aufmerksamkeit zu widmen und Tätigkeiten, die zu einem zu engen Aufmerksamkeit zu widmen und Tätigkeiten, die zu einem zu engen
Kontakt zwischen den Beteiligten führen und/oder zu viele Menschen Kontakt zwischen den Beteiligten führen und/oder zu viele Menschen
zusammenführen, weiterhin zu verbieten; zusammenführen, weiterhin zu verbieten;
In der Erwägung, dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird; In der Erwägung, dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird;
dass dies bedeutet, dass eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen nie dass dies bedeutet, dass eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen nie
ausgeschlossen werden kann; ausgeschlossen werden kann;
Aufgrund der Dringlichkeit, Aufgrund der Dringlichkeit,
Erlasst: Erlasst:
Artikel 1 - Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 Artikel 1 - Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird durch eine Nr. 4 mit Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird durch eine Nr. 4 mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
"4. "Beförderungsunternehmen" wie in Artikel 18 erwähnt: öffentlich- "4. "Beförderungsunternehmen" wie in Artikel 18 erwähnt: öffentlich-
oder privatrechtliche Luftfahrtunternehmen, öffentlich- oder oder privatrechtliche Luftfahrtunternehmen, öffentlich- oder
privatrechtliche Seetransportunternehmen." privatrechtliche Seetransportunternehmen."
Art. 2 - Der Ministerielle Erlass vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von Art. 2 - Der Ministerielle Erlass vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 wird durch einen Artikel 8bis mit folgendem Wortlaut ergänzt: COVID-19 wird durch einen Artikel 8bis mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Art. 8bis - Kasinos und Automatenspielhallen dürfen ab den üblichen "Art. 8bis - Kasinos und Automatenspielhallen dürfen ab den üblichen
Öffnungszeiten bis 1 Uhr morgens offen sein, es sei denn, die Öffnungszeiten bis 1 Uhr morgens offen sein, es sei denn, die
Gemeindebehörde erlegt eine frühere Schließung auf, und müssen ab 1 Gemeindebehörde erlegt eine frühere Schließung auf, und müssen ab 1
Uhr morgens während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens Uhr morgens während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens
fünf aufeinanderfolgenden Stunden geschlossen bleiben." fünf aufeinanderfolgenden Stunden geschlossen bleiben."
Art. 3 - Artikel 18 des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Art. 3 - Artikel 18 des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur
Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
"Art. 18 - § 1 - Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach "Art. 18 - § 1 - Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach
Belgien sind verboten. Belgien sind verboten.
§ 2 - In Abweichung von § 1 und unbeschadet des Artikels 20 ist es § 2 - In Abweichung von § 1 und unbeschadet des Artikels 20 ist es
erlaubt: erlaubt:
1. von Belgien aus in alle Länder der Europäischen Union, des 1. von Belgien aus in alle Länder der Europäischen Union, des
Schengen-Raums und in das Vereinigte Königreich zu reisen und von Schengen-Raums und in das Vereinigte Königreich zu reisen und von
diesen Ländern aus nach Belgien zu reisen, mit Ausnahme der als rote diesen Ländern aus nach Belgien zu reisen, mit Ausnahme der als rote
Zone bestimmten Gebiete, deren Liste auf der Website des Föderalen Zone bestimmten Gebiete, deren Liste auf der Website des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ist, Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ist,
2. Ferienlager in einer Entfernung von höchstens 150 Kilometern zur 2. Ferienlager in einer Entfernung von höchstens 150 Kilometern zur
belgischen Grenze zu organisieren, mit Ausnahme der als rote Zone belgischen Grenze zu organisieren, mit Ausnahme der als rote Zone
bestimmten Gebiete, deren Liste auf der Website des Föderalen bestimmten Gebiete, deren Liste auf der Website des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ist, Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ist,
3. von Belgien aus in Länder zu reisen, die in der auf der Website des 3. von Belgien aus in Länder zu reisen, die in der auf der Website des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten
veröffentlichten Liste aufgenommen sind, und von diesen Ländern aus veröffentlichten Liste aufgenommen sind, und von diesen Ländern aus
nach Belgien zu reisen, mit Ausnahme der als rote Zone bestimmten nach Belgien zu reisen, mit Ausnahme der als rote Zone bestimmten
Gebiete, deren Liste auf der Website des Föderalen Öffentlichen Gebiete, deren Liste auf der Website des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ist. Dienstes Auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht ist.
§ 3 - Für Reisen, die gemäß den Paragraphen 1 und 2 von einem Land § 3 - Für Reisen, die gemäß den Paragraphen 1 und 2 von einem Land
aus, das nicht dem Schengen-Raum angehört, nach Belgien erlaubt sind, aus, das nicht dem Schengen-Raum angehört, nach Belgien erlaubt sind,
ist der Reisende verpflichtet, vor der Reise das auf den Websites des ist der Reisende verpflichtet, vor der Reise das auf den Websites des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten und des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten und des
Ausländeramts veröffentlichte Passenger Locator Form auszufüllen, zu Ausländeramts veröffentlichte Passenger Locator Form auszufüllen, zu
unterzeichnen und dem Beförderungsunternehmen zu übermitteln. unterzeichnen und dem Beförderungsunternehmen zu übermitteln.
In Ermangelung einer solchen Erklärung oder bei falschen, In Ermangelung einer solchen Erklärung oder bei falschen,
irreführenden oder unvollständigen Informationen in dieser Erklärung irreführenden oder unvollständigen Informationen in dieser Erklärung
kann die Einreise gemäß Artikel 14 des Schengener Grenzkodex oder kann die Einreise gemäß Artikel 14 des Schengener Grenzkodex oder
Artikel 43 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Artikel 43 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von
Ausländern verweigert werden. Ausländern verweigert werden.
§ 4 - Im Fall einer Reise von einem als rote Zone bestimmten § 4 - Im Fall einer Reise von einem als rote Zone bestimmten
Staatsgebiet des Schengen-Raums aus ist der Reisende verpflichtet, vor Staatsgebiet des Schengen-Raums aus ist der Reisende verpflichtet, vor
der Reise das auf den Websites des Föderalen Öffentlichen Dienstes der Reise das auf den Websites des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Auswärtige Angelegenheiten und des Ausländeramts veröffentlichte Auswärtige Angelegenheiten und des Ausländeramts veröffentlichte
Passenger Locator Form auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Passenger Locator Form auszufüllen, zu unterzeichnen und dem
Beförderungsunternehmen zu übermitteln. Das Beförderungsunternehmen Beförderungsunternehmen zu übermitteln. Das Beförderungsunternehmen
ist verpflichtet, diese Erklärung unverzüglich an Saniport ist verpflichtet, diese Erklärung unverzüglich an Saniport
weiterzuleiten. weiterzuleiten.
§ 5 - Im Fall einer in den Paragraphen 3 und 4 erwähnten Reise, bei § 5 - Im Fall einer in den Paragraphen 3 und 4 erwähnten Reise, bei
der kein Beförderungsunternehmen in Anspruch genommen wird, ist der der kein Beförderungsunternehmen in Anspruch genommen wird, ist der
Reisende persönlich verpflichtet, das auf den Websites des Föderalen Reisende persönlich verpflichtet, das auf den Websites des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten und des Ausländeramts Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten und des Ausländeramts
veröffentlichte Passenger Locator Form binnen zwölf Stunden nach veröffentlichte Passenger Locator Form binnen zwölf Stunden nach
seiner Einreise in Belgien auszufüllen, zu unterzeichnen und Saniport seiner Einreise in Belgien auszufüllen, zu unterzeichnen und Saniport
zu übermitteln." zu übermitteln."
Art. 4 - Der Ministerielle Erlass vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von Art. 4 - Der Ministerielle Erlass vom 30. Juni 2020 zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 wird durch einen Artikel 21bis mit folgendem Wortlaut COVID-19 wird durch einen Artikel 21bis mit folgendem Wortlaut
ergänzt: ergänzt:
"Art. 21bis - Ab dem Alter von zwölf Jahren ist jeder verpflichtet, in "Art. 21bis - Ab dem Alter von zwölf Jahren ist jeder verpflichtet, in
folgenden Einrichtungen Mund und Nase mit einer Maske oder einer folgenden Einrichtungen Mund und Nase mit einer Maske oder einer
anderen Alternative aus Stoff zu bedecken: anderen Alternative aus Stoff zu bedecken:
1. Geschäften und Einkaufszentren, 1. Geschäften und Einkaufszentren,
2. Kinos, 2. Kinos,
3. Veranstaltungs-, Konzert- oder Konferenzsälen, 3. Veranstaltungs-, Konzert- oder Konferenzsälen,
4. Hörsälen, 4. Hörsälen,
5. Kultstätten, 5. Kultstätten,
6. Museen, 6. Museen,
7. Bibliotheken, 7. Bibliotheken,
8. Kasinos und Automatenspielhallen, 8. Kasinos und Automatenspielhallen,
9. Gerichtsgebäuden (in den für die Öffentlichkeit zugänglichen 9. Gerichtsgebäuden (in den für die Öffentlichkeit zugänglichen
Gebäudeteilen). Gebäudeteilen).
Ist das Tragen einer Schutzmaske oder einer Alternative aus Stoff aus Ist das Tragen einer Schutzmaske oder einer Alternative aus Stoff aus
medizinischen Gründen nicht möglich, kann ein Gesichtsschutzschirm medizinischen Gründen nicht möglich, kann ein Gesichtsschutzschirm
benutzt werden." benutzt werden."
Art. 5 - Artikel 22 des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur Art. 5 - Artikel 22 des Ministeriellen Erlasses vom 30. Juni 2020 zur
Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
"Art. 22 - Mit den in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über "Art. 22 - Mit den in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über
die zivile Sicherheit vorgesehenen Strafen werden Verstöße gegen die zivile Sicherheit vorgesehenen Strafen werden Verstöße gegen
folgende Artikel geahndet: folgende Artikel geahndet:
- die Artikel 4 bis 8, mit Ausnahme der Bestimmungen, die die - die Artikel 4 bis 8, mit Ausnahme der Bestimmungen, die die
Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen,
- Artikel 10, mit Ausnahme der Bestimmungen, die die Beziehung - Artikel 10, mit Ausnahme der Bestimmungen, die die Beziehung
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Verpflichtungen der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Verpflichtungen der
zuständigen Gemeindebehörden betreffen, zuständigen Gemeindebehörden betreffen,
- die Artikel 11, 16, 18, 19 und 21bis." - die Artikel 11, 16, 18, 19 und 21bis."
Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am 11. Juli 2020 in Kraft. Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am 11. Juli 2020 in Kraft.
Brüssel, den 10. Juli 2020 Brüssel, den 10. Juli 2020
P. DE CREM P. DE CREM
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