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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 29/08/2019
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Koninklijk besluit tot wijziging van de bijlage IIIbis van het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 29 AUGUSTUS 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van de bijlage IIIbis van het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 29 AOUT 2019. - Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 29 augustus 2019 tot wijziging van de bijlage IIIbis van l'arrêté royal du 29 août 2019 modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR
het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel
bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992
inkomstenbelastingen 1992 (Belgisch Staatsblad van 16 september 2019). (Moniteur belge du 16 septembre 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis
zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung
des Berufssteuervorabzugs des Berufssteuervorabzugs
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen
Bestimmungen über den Jobdeal wurde die Anzahl Stunden Überarbeit, für Bestimmungen über den Jobdeal wurde die Anzahl Stunden Überarbeit, für
die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt
werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf
hundertachtzig Stunden erhöht. hundertachtzig Stunden erhöht.
Für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite
Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. In dieser zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. In dieser zweiten
Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92
aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen
möchten. Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs möchten. Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs
für Überarbeit gibt es zurzeit fünf Codes: für Überarbeit gibt es zurzeit fünf Codes:
- Code 44 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer - Code 44 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer
Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent, Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent,
- Code 45 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer - Code 45 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer
Lohnzulage von 20 Prozent, Lohnzulage von 20 Prozent,
- Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten - Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten
auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der
Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100 Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100
Prozent anwendbar ist, Prozent anwendbar ist,
- Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten - Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten
auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der
Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent
anwendbar ist, anwendbar ist,
- Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im - Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im
Horeca-Sektor. Horeca-Sektor.
Für die Jahre 2019 und 2020 wird die Anzahl Überstunden, für die eine Für die Jahre 2019 und 2020 wird die Anzahl Überstunden, für die eine
Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden
kann, für Arbeitnehmer aus allen Sektoren von hundertdreißig auf kann, für Arbeitnehmer aus allen Sektoren von hundertdreißig auf
hundertachtzig Stunden erhöht. Die Auswirkungen dieser Erhöhung auf hundertachtzig Stunden erhöht. Die Auswirkungen dieser Erhöhung auf
den Arbeitsmarkt werden von der Regierung bewertet; außerdem kann den Arbeitsmarkt werden von der Regierung bewertet; außerdem kann
gegebenenfalls beschlossen werden, diese zeitweilige Maßnahme gegebenenfalls beschlossen werden, diese zeitweilige Maßnahme
dauerhaft zu machen. dauerhaft zu machen.
Für die Jahre 2019 und 2020 muss die Befreiung von der Zahlung des Für die Jahre 2019 und 2020 muss die Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs für die fünfzig zusätzlichen Überstunden für Berufssteuervorabzugs für die fünfzig zusätzlichen Überstunden für
Arbeitnehmer, auf die die bestehenden Erhöhungen nicht anwendbar sind, Arbeitnehmer, auf die die bestehenden Erhöhungen nicht anwendbar sind,
weiterhin anhand der "gewöhnlichen" Codes, nämlich der Codes 44 und weiterhin anhand der "gewöhnlichen" Codes, nämlich der Codes 44 und
45, beantragt werden. Für die fünfzig oder zweihundertdreißig 45, beantragt werden. Für die fünfzig oder zweihundertdreißig
zusätzlichen Überstunden, die in den Anwendungsbereich der bestehenden zusätzlichen Überstunden, die in den Anwendungsbereich der bestehenden
Erhöhungen fallen (Erhöhung für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit Erhöhungen fallen (Erhöhung für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit
einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und
Erhöhung für den Horeca-Sektor), muss die Befreiung von der Zahlung Erhöhung für den Horeca-Sektor), muss die Befreiung von der Zahlung
des Berufssteuervorabzugs weiterhin je nach Fall anhand der Codes 51, des Berufssteuervorabzugs weiterhin je nach Fall anhand der Codes 51,
52 beziehungsweise 55 beantragt werden. Im Rahmen der Beurteilung der 52 beziehungsweise 55 beantragt werden. Im Rahmen der Beurteilung der
Auswirkungen der Maßnahme kann auf diese Weise besser bestimmt werden, Auswirkungen der Maßnahme kann auf diese Weise besser bestimmt werden,
welche Schuldner des Berufssteuervorabzugs die zeitweilige Erhöhung in welche Schuldner des Berufssteuervorabzugs die zeitweilige Erhöhung in
Anspruch nehmen. Die Verweise auf die relevanten Teile von Artikel 2751 Anspruch nehmen. Die Verweise auf die relevanten Teile von Artikel 2751
des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in der Bezeichnung der in Anlage des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in der Bezeichnung der in Anlage
3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44, 45, 51, 52 und 55 werden 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44, 45, 51, 52 und 55 werden
angepasst. Selbstverständlich wird die Verwaltung für die Jahre 2019 angepasst. Selbstverständlich wird die Verwaltung für die Jahre 2019
und 2020 nicht verlangen, dass Arbeitgeber, die die Codes 51 und 52 und 2020 nicht verlangen, dass Arbeitgeber, die die Codes 51 und 52
benutzen, den Nachweis erbringen, dass die spezifischen Bedingungen in benutzen, den Nachweis erbringen, dass die spezifischen Bedingungen in
Bezug auf die Erhöhung für Immobilienarbeiten tatsächlich erfüllt Bezug auf die Erhöhung für Immobilienarbeiten tatsächlich erfüllt
sind, um die Befreiung für fünfzig zusätzliche Überstunden erhalten zu sind, um die Befreiung für fünfzig zusätzliche Überstunden erhalten zu
können. können.
In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten von Artikel 7 des Gesetzes In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten von Artikel 7 des Gesetzes
vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992
in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal sind in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal sind
diese Abänderungen auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder diese Abänderungen auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder
zuerkannten Entlohnungen wirksam. zuerkannten Entlohnungen wirksam.
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis
zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung
des Berufssteuervorabzugs des Berufssteuervorabzugs
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992:
- des Artikels 300 § 1 Nr. 1, - des Artikels 300 § 1 Nr. 1,
- des Artikels 312; - des Artikels 312;
Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener
steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49; steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49;
Aufgrund des KE/EStGB 92; Aufgrund des KE/EStGB 92;
In der Erwägung, dass es sich um einen bloßen Erlass zur Ausführung In der Erwägung, dass es sich um einen bloßen Erlass zur Ausführung
von bestehenden Rechtsvorschriften handelt und vorliegender Erlass an von bestehenden Rechtsvorschriften handelt und vorliegender Erlass an
sich keine einzige neue budgetäre Auswirkung hat; sich keine einzige neue budgetäre Auswirkung hat;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass: In der Erwägung, dass:
- Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 durch das Gesetz - Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 durch das Gesetz
vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992
in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal
abgeändert wurde, abgeändert wurde,
- infolge dieser Abänderung die Anzahl Stunden Überarbeit, für die - infolge dieser Abänderung die Anzahl Stunden Überarbeit, für die
eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt
werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf
hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht wurde, hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht wurde,
- die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt - die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt
werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten
Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in
Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen, Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen,
- vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss; - vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss;
In Erwägung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Abänderung des In Erwägung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Abänderung des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen
Bestimmungen über den Jobdeal, der Artikel 7 und 8; Bestimmungen über den Jobdeal, der Artikel 7 und 8;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den
Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen
Erlass vom 31. Juli 2009 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse Erlass vom 31. Juli 2009 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse
vom 21. Februar 2014, 28. April 2015, 23. August 2015, 19. Juli 2018 vom 21. Februar 2014, 28. April 2015, 23. August 2015, 19. Juli 2018
und 13. April 2019, wird wie folgt abgeändert: und 13. April 2019, wird wie folgt abgeändert:
1. Der Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich 1. Der Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich
EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4
zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt.
2. Der Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich 2. Der Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich
EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4
erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt.
3. Der Code "51 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich 3. Der Code "51 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich
und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "51 Überarbeit und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "51 Überarbeit
(Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)"
ersetzt. ersetzt.
4. Der Code "52 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich 4. Der Code "52 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich
und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "52 Überarbeit und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "52 Überarbeit
(Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)"
ersetzt. ersetzt.
5. Der Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und 5. Der Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und
Absatz 8 EStGB 92)" wird durch den Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 Absatz 8 EStGB 92)" wird durch den Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4
zweiter Gedankenstrich und Absatz 9 EStGB 92)" ersetzt. zweiter Gedankenstrich und Absatz 9 EStGB 92)" ersetzt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die ab dem 1. Januar 2019 Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die ab dem 1. Januar 2019
gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wirksam. gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wirksam.
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 29. August 2019 Gegeben zu Brüssel, den 29. August 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
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