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Koninklijk besluit tot wijziging van de bijlage IIIbis van het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling | Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 29 AUGUSTUS 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van de bijlage IIIbis van het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 29 AOUT 2019. - Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 29 augustus 2019 tot wijziging van de bijlage IIIbis van | l'arrêté royal du 29 août 2019 modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR |
het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van | 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel |
bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de | visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992 |
inkomstenbelastingen 1992 (Belgisch Staatsblad van 16 september 2019). | (Moniteur belge du 16 septembre 2019). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis | 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis |
zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des | zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung |
des Berufssteuervorabzugs | des Berufssteuervorabzugs |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des | durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
Bestimmungen über den Jobdeal wurde die Anzahl Stunden Überarbeit, für | Bestimmungen über den Jobdeal wurde die Anzahl Stunden Überarbeit, für |
die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt | die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt |
werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf | werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf |
hundertachtzig Stunden erhöht. | hundertachtzig Stunden erhöht. |
Für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des | Für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des |
Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite | Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite |
Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. In dieser zweiten | Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. In dieser zweiten |
Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 | Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 |
aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen | aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen |
möchten. Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs | möchten. Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs |
für Überarbeit gibt es zurzeit fünf Codes: | für Überarbeit gibt es zurzeit fünf Codes: |
- Code 44 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer | - Code 44 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer |
Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent, | Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent, |
- Code 45 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer | - Code 45 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer |
Lohnzulage von 20 Prozent, | Lohnzulage von 20 Prozent, |
- Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten | - Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten |
auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der | auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der |
Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100 | Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100 |
Prozent anwendbar ist, | Prozent anwendbar ist, |
- Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten | - Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten |
auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der | auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der |
Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent | Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent |
anwendbar ist, | anwendbar ist, |
- Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im | - Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im |
Horeca-Sektor. | Horeca-Sektor. |
Für die Jahre 2019 und 2020 wird die Anzahl Überstunden, für die eine | Für die Jahre 2019 und 2020 wird die Anzahl Überstunden, für die eine |
Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden | Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden |
kann, für Arbeitnehmer aus allen Sektoren von hundertdreißig auf | kann, für Arbeitnehmer aus allen Sektoren von hundertdreißig auf |
hundertachtzig Stunden erhöht. Die Auswirkungen dieser Erhöhung auf | hundertachtzig Stunden erhöht. Die Auswirkungen dieser Erhöhung auf |
den Arbeitsmarkt werden von der Regierung bewertet; außerdem kann | den Arbeitsmarkt werden von der Regierung bewertet; außerdem kann |
gegebenenfalls beschlossen werden, diese zeitweilige Maßnahme | gegebenenfalls beschlossen werden, diese zeitweilige Maßnahme |
dauerhaft zu machen. | dauerhaft zu machen. |
Für die Jahre 2019 und 2020 muss die Befreiung von der Zahlung des | Für die Jahre 2019 und 2020 muss die Befreiung von der Zahlung des |
Berufssteuervorabzugs für die fünfzig zusätzlichen Überstunden für | Berufssteuervorabzugs für die fünfzig zusätzlichen Überstunden für |
Arbeitnehmer, auf die die bestehenden Erhöhungen nicht anwendbar sind, | Arbeitnehmer, auf die die bestehenden Erhöhungen nicht anwendbar sind, |
weiterhin anhand der "gewöhnlichen" Codes, nämlich der Codes 44 und | weiterhin anhand der "gewöhnlichen" Codes, nämlich der Codes 44 und |
45, beantragt werden. Für die fünfzig oder zweihundertdreißig | 45, beantragt werden. Für die fünfzig oder zweihundertdreißig |
zusätzlichen Überstunden, die in den Anwendungsbereich der bestehenden | zusätzlichen Überstunden, die in den Anwendungsbereich der bestehenden |
Erhöhungen fallen (Erhöhung für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit | Erhöhungen fallen (Erhöhung für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit |
einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und | einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und |
Erhöhung für den Horeca-Sektor), muss die Befreiung von der Zahlung | Erhöhung für den Horeca-Sektor), muss die Befreiung von der Zahlung |
des Berufssteuervorabzugs weiterhin je nach Fall anhand der Codes 51, | des Berufssteuervorabzugs weiterhin je nach Fall anhand der Codes 51, |
52 beziehungsweise 55 beantragt werden. Im Rahmen der Beurteilung der | 52 beziehungsweise 55 beantragt werden. Im Rahmen der Beurteilung der |
Auswirkungen der Maßnahme kann auf diese Weise besser bestimmt werden, | Auswirkungen der Maßnahme kann auf diese Weise besser bestimmt werden, |
welche Schuldner des Berufssteuervorabzugs die zeitweilige Erhöhung in | welche Schuldner des Berufssteuervorabzugs die zeitweilige Erhöhung in |
Anspruch nehmen. Die Verweise auf die relevanten Teile von Artikel 2751 | Anspruch nehmen. Die Verweise auf die relevanten Teile von Artikel 2751 |
des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in der Bezeichnung der in Anlage | des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in der Bezeichnung der in Anlage |
3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44, 45, 51, 52 und 55 werden | 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44, 45, 51, 52 und 55 werden |
angepasst. Selbstverständlich wird die Verwaltung für die Jahre 2019 | angepasst. Selbstverständlich wird die Verwaltung für die Jahre 2019 |
und 2020 nicht verlangen, dass Arbeitgeber, die die Codes 51 und 52 | und 2020 nicht verlangen, dass Arbeitgeber, die die Codes 51 und 52 |
benutzen, den Nachweis erbringen, dass die spezifischen Bedingungen in | benutzen, den Nachweis erbringen, dass die spezifischen Bedingungen in |
Bezug auf die Erhöhung für Immobilienarbeiten tatsächlich erfüllt | Bezug auf die Erhöhung für Immobilienarbeiten tatsächlich erfüllt |
sind, um die Befreiung für fünfzig zusätzliche Überstunden erhalten zu | sind, um die Befreiung für fünfzig zusätzliche Überstunden erhalten zu |
können. | können. |
In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten von Artikel 7 des Gesetzes | In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten von Artikel 7 des Gesetzes |
vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal sind | in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal sind |
diese Abänderungen auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder | diese Abänderungen auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder |
zuerkannten Entlohnungen wirksam. | zuerkannten Entlohnungen wirksam. |
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
A. DE CROO | A. DE CROO |
29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis | 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis |
zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des | zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung |
des Berufssteuervorabzugs | des Berufssteuervorabzugs |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: |
- des Artikels 300 § 1 Nr. 1, | - des Artikels 300 § 1 Nr. 1, |
- des Artikels 312; | - des Artikels 312; |
Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener | Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener |
steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49; | steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49; |
Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
In der Erwägung, dass es sich um einen bloßen Erlass zur Ausführung | In der Erwägung, dass es sich um einen bloßen Erlass zur Ausführung |
von bestehenden Rechtsvorschriften handelt und vorliegender Erlass an | von bestehenden Rechtsvorschriften handelt und vorliegender Erlass an |
sich keine einzige neue budgetäre Auswirkung hat; | sich keine einzige neue budgetäre Auswirkung hat; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass: | In der Erwägung, dass: |
- Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 durch das Gesetz | - Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 durch das Gesetz |
vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal | in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal |
abgeändert wurde, | abgeändert wurde, |
- infolge dieser Abänderung die Anzahl Stunden Überarbeit, für die | - infolge dieser Abänderung die Anzahl Stunden Überarbeit, für die |
eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt | eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt |
werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf | werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf |
hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht wurde, | hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht wurde, |
- die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt | - die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt |
werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten | werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten |
Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in | Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in |
Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen, | Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen, |
- vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss; | - vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss; |
In Erwägung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Abänderung des | In Erwägung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
Bestimmungen über den Jobdeal, der Artikel 7 und 8; | Bestimmungen über den Jobdeal, der Artikel 7 und 8; |
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den | Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den |
Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen | Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen |
Erlass vom 31. Juli 2009 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse | Erlass vom 31. Juli 2009 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse |
vom 21. Februar 2014, 28. April 2015, 23. August 2015, 19. Juli 2018 | vom 21. Februar 2014, 28. April 2015, 23. August 2015, 19. Juli 2018 |
und 13. April 2019, wird wie folgt abgeändert: | und 13. April 2019, wird wie folgt abgeändert: |
1. Der Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich | 1. Der Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich |
EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 | EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 |
zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. | zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. |
2. Der Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich | 2. Der Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich |
EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 | EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 |
erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. | erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. |
3. Der Code "51 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich | 3. Der Code "51 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich |
und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "51 Überarbeit | und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "51 Überarbeit |
(Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" | (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" |
ersetzt. | ersetzt. |
4. Der Code "52 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich | 4. Der Code "52 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich |
und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "52 Überarbeit | und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "52 Überarbeit |
(Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" | (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" |
ersetzt. | ersetzt. |
5. Der Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und | 5. Der Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und |
Absatz 8 EStGB 92)" wird durch den Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 | Absatz 8 EStGB 92)" wird durch den Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 |
zweiter Gedankenstrich und Absatz 9 EStGB 92)" ersetzt. | zweiter Gedankenstrich und Absatz 9 EStGB 92)" ersetzt. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die ab dem 1. Januar 2019 | Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die ab dem 1. Januar 2019 |
gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wirksam. | gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wirksam. |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 29. August 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 29. August 2019 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
A. DE CROO | A. DE CROO |