← Terug naar "Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 betreffende de inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 betreffende de uitkering van een inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar domein "
Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 betreffende de inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 betreffende de uitkering van een inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar domein | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006 relatif aux contenus et aux modèles de formulaires visés par les articles 6, § 2, alinéa 3 et § 3, alinéa 3, et 7, § 1er, de la loi du 3 décembre 2005 instaurant une indemnité compensatoire de pertes de revenus en faveur des travailleurs indépendants victimes de nuisances dues à la réalisation de travaux sur le domaine public |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
26 JANUARI 2007. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de | 26 JANVIER 2007. - Arrêté royal établissant la traduction officielle |
officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 | en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006 relatif aux |
betreffende de inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de | contenus et aux modèles de formulaires visés par les articles 6, § 2, |
artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet | alinéa 3 et § 3, alinéa 3, et 7, § 1er, de la loi du 3 décembre 2005 |
van 3 december 2005 betreffende de uitkering van een | instaurant une indemnité compensatoire de pertes de revenus en faveur |
inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het slachtoffer | des travailleurs indépendants victimes de nuisances dues à la |
zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar domein | réalisation de travaux sur le domaine public |
ALBERT II, Koning der Belgen, | ALBERT II, Roi des Belges, |
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. | A tous, présents et à venir, Salut. |
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
besluit van 10 juni 2006 betreffende de inhoud en de modellen van | royal du 10 juin 2006 relatif aux contenus et aux modèles de |
formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde | formulaires visés par les articles 6, § 2, alinéa 3 et § 3, alinéa 3, |
lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 betreffende de uitkering | et 7, § 1er, de la loi du 3 décembre 2005 instaurant une indemnité |
van een inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het | compensatoire de pertes de revenus en faveur des travailleurs |
slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar | indépendants victimes de nuisances dues à la réalisation de travaux |
domein, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij | sur le domaine public, établi par le Service central de traduction |
het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; | allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; |
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 betreffende de | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006 |
relatif aux contenus et aux modèles de formulaires visés par les | |
inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, | articles 6, § 2, alinéa 3 et § 3, alinéa 3, et 7, § 1er, de la loi du |
derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 | 3 décembre 2005 instaurant une indemnité compensatoire de pertes de |
betreffende de uitkering van een inkomenscompensatievergoeding aan | revenus en faveur des travailleurs indépendants victimes de nuisances |
zelfstandigen die het slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van | dues à la réalisation de travaux sur le domaine public. |
werken op het openbaar domein. | |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
uitvoering van dit besluit. | présent arrêté. |
Gegeven te Brussel, 26 januari 2007. | Donné à Bruxelles, le 26 janvier 2007. |
ALBERT | ALBERT |
Van Koningswege : | Par le Roi : |
De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Bijlage | Annexe |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
10. JUNI 2006 - Königlicher Erlass über den Inhalt und die Muster der | 10. JUNI 2006 - Königlicher Erlass über den Inhalt und die Muster der |
Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 und Artikel | Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 und Artikel |
7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer | 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer |
Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, | Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, |
deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum | deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum |
beeinträchtigt ist, erwähnt sind | beeinträchtigt ist, erwähnt sind |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer | Aufgrund des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer |
Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, | Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, |
deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum | deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum |
beeinträchtigt ist, insbesondere des Artikels 6 § 2 Absatz 3 und § 3 | beeinträchtigt ist, insbesondere des Artikels 6 § 2 Absatz 3 und § 3 |
Absatz 3 und des Artikels 7 § 1; | Absatz 3 und des Artikels 7 § 1; |
Aufgrund des Gutachtens 40.179/1 des Staatsrates vom 20. April 2006, | Aufgrund des Gutachtens 40.179/1 des Staatsrates vom 20. April 2006, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 3 Absatz 1 der koordinierten | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 3 Absatz 1 der koordinierten |
Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Mittelstands | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Mittelstands |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu |
verstehen unter: | verstehen unter: |
- Gesetz: das Gesetz vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer | - Gesetz: das Gesetz vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer |
Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, | Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, |
deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum | deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum |
beeinträchtigt ist. | beeinträchtigt ist. |
Artikel 1.Das in Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte |
Artikel 1. Das in Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte |
Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit | Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit |
der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge | der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge |
gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden, ist in Anlage 1 zu | gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden, ist in Anlage 1 zu |
vorliegendem Erlass aufgenommen. | vorliegendem Erlass aufgenommen. |
Art. 2 - Das in Artikel 6 § 3 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte | Art. 2 - Das in Artikel 6 § 3 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte |
Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der | Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der |
Beteiligungsfonds bestätigt, dass die bestimmte Niederlassung des | Beteiligungsfonds bestätigt, dass die bestimmte Niederlassung des |
Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist, ist in Anlage 2 | Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist, ist in Anlage 2 |
zu vorliegendem Erlass aufgenommen. | zu vorliegendem Erlass aufgenommen. |
Art. 3 - Das in Artikel 7 § 1 des Gesetzes erwähnte Antragsformular | Art. 3 - Das in Artikel 7 § 1 des Gesetzes erwähnte Antragsformular |
zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall ist | zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall ist |
in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass aufgenommen. | in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass aufgenommen. |
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. |
Art. 5 - Unser Minister des Mittelstands ist mit der Ausführung des | Art. 5 - Unser Minister des Mittelstands ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006 | Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Mittelstands | Die Ministerin des Mittelstands |
Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |
Anlage 1 | Anlage 1 |
Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit | Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit |
der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge | der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge |
gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden | gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden |
VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN | VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN |
ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN | ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN |
I. Allgemeine Auskünfte | I. Allgemeine Auskünfte |
A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht wird: | A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht wird: |
B. Angaben | B. Angaben |
1. Bezeichnung des Unternehmens: | 1. Bezeichnung des Unternehmens: |
2. Gesellschaftssitz des Unternehmens: | 2. Gesellschaftssitz des Unternehmens: |
3. Unternehmensnummer: | 3. Unternehmensnummer: |
4. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens: | 4. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens: |
5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des | 5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des |
Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt: | Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt: |
6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des | 6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des |
Unternehmens: | Unternehmens: |
7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5 | 7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5 |
erwähnten Niederlassung des Unternehmens): | erwähnten Niederlassung des Unternehmens): |
8. Faxnummer des Unternehmens: | 8. Faxnummer des Unternehmens: |
9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des | 9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des |
Verantwortlichen des Unternehmens: | Verantwortlichen des Unternehmens: |
C. Beschreibung der Arbeiten: | C. Beschreibung der Arbeiten: |
1. Ort und Adresse der Arbeiten: | 1. Ort und Adresse der Arbeiten: |
2. Art der Arbeiten: | 2. Art der Arbeiten: |
II. Beschreibung der Beeinträchtigungen: | II. Beschreibung der Beeinträchtigungen: |
1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn | 1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn |
Kalendertagen: | Kalendertagen: |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten, | 2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten, |
gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn | gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn |
Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung | Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung |
des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren, | des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren, |
angeben: | angeben: |
III. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens | III. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens |
Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), bestätigt, dass: | Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), bestätigt, dass: |
- sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, | - sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, |
- der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei | - der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei |
Millionen Euro nicht überschreitet, | Millionen Euro nicht überschreitet, |
- die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten | - die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten |
oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den | oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den |
Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit | Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit |
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren | den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren |
eines errichteten Gebäudes stattfindet. | eines errichteten Gebäudes stattfindet. |
Für die Richtigkeit der Angaben | Für die Richtigkeit der Angaben |
Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum) | Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum) |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die |
Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 | Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 |
und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung | und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung |
einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten | einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten |
Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem | Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem |
Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind | Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Mittelstands | Die Ministerin des Mittelstands |
Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |
Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens | Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens |
Vorbemerkungen | Vorbemerkungen |
Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes | Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes |
vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für | vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für |
Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von | Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von |
Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. | Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. |
Für weitere Informationen wird empfohlen, das vorerwähnte Gesetz und | Für weitere Informationen wird empfohlen, das vorerwähnte Gesetz und |
seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. | seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. |
A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt | A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt |
werden | werden |
1. Welches Unternehmen kann einen Bescheinigungsantrag bei der | 1. Welches Unternehmen kann einen Bescheinigungsantrag bei der |
Gemeinde einreichen? | Gemeinde einreichen? |
Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ | Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ |
erfüllt: | erfüllt: |
- Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. | - Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. |
- Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen | - Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen |
Euro nicht überschreiten. | Euro nicht überschreiten. |
- Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im | - Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im |
Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den | Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den |
Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit | Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit |
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren | den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren |
eines errichteten Gebäudes stattfindet. | eines errichteten Gebäudes stattfindet. |
2. Für welche Art Arbeiten kann ein Bescheinigungsantrag eingereicht | 2. Für welche Art Arbeiten kann ein Bescheinigungsantrag eingereicht |
werden? | werden? |
Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag | Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag |
eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des | eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des |
Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die | Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die |
vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. | vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. |
3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? | 3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? |
Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den | Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den |
Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige | Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige |
tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. | tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. |
4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? | 4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? |
Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die | Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die |
anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer | anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer |
Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die | Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die |
Niederlassung geöffnet zu halten. | Niederlassung geöffnet zu halten. |
5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen? | 5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen? |
Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen | Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen |
Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der | Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der |
Selbständigen. | Selbständigen. |
6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? | 6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? |
Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. | Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. |
Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller | Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller |
Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet | Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet |
sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des | sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des |
Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. | Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. |
7. Wer ist der Bauherr? | 7. Wer ist der Bauherr? |
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren | Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren |
Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. | Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. |
B. Verfahren | B. Verfahren |
1. Bescheinigungsantrag, der bei der Gemeinde eingereicht werden muss | 1. Bescheinigungsantrag, der bei der Gemeinde eingereicht werden muss |
Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des | Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des |
Unternehmens bei der Gemeinde, auf deren Gebiet die Niederlassung des | Unternehmens bei der Gemeinde, auf deren Gebiet die Niederlassung des |
Unternehmens gelegen ist, eine Bescheinigung, in der gegebenenfalls | Unternehmens gelegen ist, eine Bescheinigung, in der gegebenenfalls |
bestehende Beeinträchtigungen bestätigt werden. | bestehende Beeinträchtigungen bestätigt werden. |
Das vorliegende ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Formular | Das vorliegende ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Formular |
wird gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt. | wird gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt. |
Die Gemeinde stellt eine Bescheinigung aus, dass die Arbeiten auf dem | Die Gemeinde stellt eine Bescheinigung aus, dass die Arbeiten auf dem |
Gebiet der Gemeinde oder einer Nachbargemeinde ausgeführt werden. | Gebiet der Gemeinde oder einer Nachbargemeinde ausgeführt werden. |
Die Gemeinde stellt die Bescheinigung innerhalb sieben Kalendertagen | Die Gemeinde stellt die Bescheinigung innerhalb sieben Kalendertagen |
nach dem Datum, das in der Empfangsbestätigung vermerkt ist, aus. Ist | nach dem Datum, das in der Empfangsbestätigung vermerkt ist, aus. Ist |
dies nicht der Fall, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde | dies nicht der Fall, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde |
bestätigt hat, dass Arbeiten vorgenommen werden, die zu | bestätigt hat, dass Arbeiten vorgenommen werden, die zu |
Beeinträchtigungen führen, und gilt die Empfangsbestätigung | Beeinträchtigungen führen, und gilt die Empfangsbestätigung |
gegebenenfalls als Bescheinigung. | gegebenenfalls als Bescheinigung. |
2. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden | 2. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden |
muss | muss |
Der Verantwortliche des Unternehmens muss beim Beteiligungsfonds | Der Verantwortliche des Unternehmens muss beim Beteiligungsfonds |
anhand des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars einen Antrag auf | anhand des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars einen Antrag auf |
Anerkennung der von ihm angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte | Anerkennung der von ihm angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte |
Niederlassung einreichen. | Niederlassung einreichen. |
Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung gemäss Punkt B.1 der vorliegenden | Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung gemäss Punkt B.1 der vorliegenden |
Anweisungen ausgestellt hat, fügt der Verantwortliche des Unternehmens | Anweisungen ausgestellt hat, fügt der Verantwortliche des Unternehmens |
sie seinem Anerkennungsantrag bei. | sie seinem Anerkennungsantrag bei. |
N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausstellt oder in der | N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausstellt oder in der |
Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen | Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen |
führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des | führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des |
Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als | Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als |
beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass | beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass |
ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf | ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf |
die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung | die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung |
gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach | gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach |
sich ziehen. | sich ziehen. |
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf | Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf |
Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit | Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit |
Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet. | Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet. |
Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die | Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die |
Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als | Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als |
beeinträchtigte Niederlassung begründen. | beeinträchtigte Niederlassung begründen. |
Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen | Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen |
des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein | des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein |
innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für | innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für |
zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung | zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung |
innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte | innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte |
Niederlassung anerkannt. | Niederlassung anerkannt. |
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der | Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der |
Notifizierung des Beschlusses, so wie oben erwähnt, kann der | Notifizierung des Beschlusses, so wie oben erwähnt, kann der |
Verantwortliche des Unternehmens beim Minister, zu dessen | Verantwortliche des Unternehmens beim Minister, zu dessen |
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den | Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den |
Ablehnungsbeschluss des Beteiligungsfonds einlegen. | Ablehnungsbeschluss des Beteiligungsfonds einlegen. |
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem | Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem |
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt | Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt |
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. | der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. |
3. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden | 3. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden |
muss | muss |
Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine | Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine |
beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks | beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks |
Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand | Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand |
des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds | des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds |
einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen. | einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen. |
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per | Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per |
Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird. | Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird. |
Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder | Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder |
lehnt ihn ab. | lehnt ihn ab. |
Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss | Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss |
per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab | per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab |
dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In | dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In |
Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag | Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag |
als gebilligt. | als gebilligt. |
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem | Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem |
Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen | Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen |
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den | Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den |
Ablehnungsbeschluss einlegen. | Ablehnungsbeschluss einlegen. |
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem | Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem |
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt | Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt |
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. | der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. |
Anlage 2 | Anlage 2 |
Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der | Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der |
Beteiligungsfonds bestätigt, dass die angegebene Niederlassung des | Beteiligungsfonds bestätigt, dass die angegebene Niederlassung des |
Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist | Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist |
VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN | VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN |
ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN | ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN |
I. Allgemeine Auskünfte | I. Allgemeine Auskünfte |
A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht worden ist: | A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht worden ist: |
B. Angaben | B. Angaben |
1. Bezeichnung des Unternehmens: | 1. Bezeichnung des Unternehmens: |
2. Unternehmensnummer: | 2. Unternehmensnummer: |
3. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens: | 3. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens: |
4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Verantwortlichen des | 4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Verantwortlichen des |
Unternehmens: | Unternehmens: |
5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des | 5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des |
Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt: | Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt: |
6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des | 6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des |
Unternehmens: | Unternehmens: |
7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5 | 7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5 |
erwähnten Niederlassung des Unternehmens): | erwähnten Niederlassung des Unternehmens): |
8. Faxnummer des Unternehmens: | 8. Faxnummer des Unternehmens: |
9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des | 9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des |
Verantwortlichen des Unternehmens: | Verantwortlichen des Unternehmens: |
C. Beschreibung der Arbeiten: | C. Beschreibung der Arbeiten: |
1. Ort und Adresse der Arbeiten: | 1. Ort und Adresse der Arbeiten: |
2. Art der Arbeiten: | 2. Art der Arbeiten: |
II. Beschreibung der Beeinträchtigungen: | II. Beschreibung der Beeinträchtigungen: |
1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn | 1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn |
Kalendertagen: | Kalendertagen: |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten, | 2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten, |
gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn | gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn |
Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung | Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung |
des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren, | des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren, |
angeben: | angeben: |
III. Dauer der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung | III. Dauer der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung |
des Unternehmens: | des Unternehmens: |
1. Datum des Beginns der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten | 1. Datum des Beginns der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten |
Niederlassung des Unternehmens: | Niederlassung des Unternehmens: |
Achtung: Zwischen dem Datum der Versendung des vorliegenden Antrags | Achtung: Zwischen dem Datum der Versendung des vorliegenden Antrags |
und dem Datum der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten | und dem Datum der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten |
Niederlassung des Unternehmens muss eine Frist von mindestens vierzehn | Niederlassung des Unternehmens muss eine Frist von mindestens vierzehn |
Kalendertagen liegen. | Kalendertagen liegen. |
2. Anzahl Tage, an denen die in Punkt I.B.5 erwähnte Niederlassung des | 2. Anzahl Tage, an denen die in Punkt I.B.5 erwähnte Niederlassung des |
Unternehmens geschlossen sein wird (mindestens 14 Kalendertage): | Unternehmens geschlossen sein wird (mindestens 14 Kalendertage): |
IV. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens | IV. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens |
Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), erklärt, dass es infolge | Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), erklärt, dass es infolge |
der Beeinträchtigungen aus operativer Sicht keinen Sinn macht, dass | der Beeinträchtigungen aus operativer Sicht keinen Sinn macht, dass |
während mindestens vierzehn Kalendertagen die in Punkt I.B.5 erwähnte | während mindestens vierzehn Kalendertagen die in Punkt I.B.5 erwähnte |
Niederlassung geöffnet bleibt, und dass die Niederlassung folglich ab | Niederlassung geöffnet bleibt, und dass die Niederlassung folglich ab |
dem xx/xx/xxxx geschlossen sein wird. | dem xx/xx/xxxx geschlossen sein wird. |
Der vorerwähnte Verantwortliche des Unternehmens bestätigt, dass: | Der vorerwähnte Verantwortliche des Unternehmens bestätigt, dass: |
- sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, | - sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, |
- der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei | - der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei |
Millionen Euro nicht überschreitet, | Millionen Euro nicht überschreitet, |
- die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten | - die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten |
oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den | oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den |
Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit | Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit |
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren | den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren |
eines errichteten Gebäudes stattfindet. | eines errichteten Gebäudes stattfindet. |
Für die Richtigkeit der Angaben | Für die Richtigkeit der Angaben |
Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum) | Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum) |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die |
Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 | Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 |
und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung | und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung |
einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten | einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten |
Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem | Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem |
Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind | Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Mittelstands | Die Ministerin des Mittelstands |
Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |
Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens | Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens |
Vorbemerkungen | Vorbemerkungen |
Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes | Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes |
vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für | vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für |
Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von | Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von |
Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. | Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. |
Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und | Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und |
seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. | seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. |
A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt | A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt |
werden | werden |
1. Welches Unternehmen kann einen Anerkennungsantrag beim | 1. Welches Unternehmen kann einen Anerkennungsantrag beim |
Beteiligungsfonds einreichen? | Beteiligungsfonds einreichen? |
Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ | Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ |
erfüllt: | erfüllt: |
- Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. | - Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. |
- Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen | - Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen |
Euro nicht überschreiten. | Euro nicht überschreiten. |
- Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im | - Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im |
Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den | Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den |
Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit | Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit |
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren | den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren |
eines errichteten Gebäudes stattfindet. | eines errichteten Gebäudes stattfindet. |
2. Für welche Art Arbeiten kann ein Anerkennungsantrag eingereicht | 2. Für welche Art Arbeiten kann ein Anerkennungsantrag eingereicht |
werden? | werden? |
Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag | Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag |
eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des | eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des |
Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die | Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die |
vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. | vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. |
3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? | 3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? |
Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den | Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den |
Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige | Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige |
tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. | tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. |
4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? | 4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? |
Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die | Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die |
anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer | anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer |
Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die | Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die |
Niederlassung geöffnet zu halten. | Niederlassung geöffnet zu halten. |
5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen? | 5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen? |
Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen | Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen |
Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der | Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der |
Selbständigen. | Selbständigen. |
6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? | 6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? |
Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. | Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. |
Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller | Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller |
Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet | Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet |
sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des | sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des |
Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. | Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. |
7. Wer ist der Bauherr? | 7. Wer ist der Bauherr? |
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren | Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren |
Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. | Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. |
B. Verfahren | B. Verfahren |
1. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden | 1. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden |
muss | muss |
Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des | Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des |
Unternehmens beim Beteiligungsfonds die Anerkennung der von ihm | Unternehmens beim Beteiligungsfonds die Anerkennung der von ihm |
angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte Niederlassung. | angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte Niederlassung. |
Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung ausgestellt hat, fügt der | Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung ausgestellt hat, fügt der |
Verantwortliche des Unternehmens sie seinem Anerkennungsantrag bei. | Verantwortliche des Unternehmens sie seinem Anerkennungsantrag bei. |
N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausgestellt hat oder in der | N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausgestellt hat oder in der |
Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen | Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen |
führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des | führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des |
Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als | Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als |
beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass | beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass |
ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf | ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf |
die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung | die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung |
gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach | gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach |
sich ziehen. | sich ziehen. |
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf | Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf |
Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit | Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit |
Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet. | Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet. |
Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die | Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die |
Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als | Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als |
beeinträchtigte Niederlassung begründen. | beeinträchtigte Niederlassung begründen. |
Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen | Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen |
des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein | des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein |
innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für | innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für |
zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung | zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung |
innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte | innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte |
Niederlassung anerkannt. | Niederlassung anerkannt. |
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der | Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der |
Notifizierung, so wie oben erwähnt, kann der Verantwortliche des | Notifizierung, so wie oben erwähnt, kann der Verantwortliche des |
Unternehmens beim Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der | Unternehmens beim Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der |
Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Ablehnungsbeschluss des | Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Ablehnungsbeschluss des |
Beteiligungsfonds einlegen. | Beteiligungsfonds einlegen. |
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem | Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem |
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt | Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt |
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. | der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. |
2. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden | 2. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden |
muss | muss |
Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine | Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine |
beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks | beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks |
Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand | Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand |
des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds | des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds |
einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen. | einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen. |
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per | Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per |
Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird. | Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird. |
Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder | Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder |
lehnt ihn ab. | lehnt ihn ab. |
Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss | Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss |
per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab | per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab |
dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In | dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In |
Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag | Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag |
als gebilligt. | als gebilligt. |
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem | Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem |
Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen | Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen |
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den | Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den |
Ablehnungsbeschluss einlegen. | Ablehnungsbeschluss einlegen. |
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem | Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem |
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt | Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt |
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. | der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. |
Anlage 3 | Anlage 3 |
Antragsformular zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für | Antragsformular zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für |
Verdienstausfall | Verdienstausfall |
VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN | VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN |
ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN | ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN |
I. Allgemeine Auskünfte | I. Allgemeine Auskünfte |
A. Angaben | A. Angaben |
1. Bezeichnung des Unternehmens: | 1. Bezeichnung des Unternehmens: |
2. Unternehmensnummer: | 2. Unternehmensnummer: |
3. Name des Selbständigen: | 3. Name des Selbständigen: |
4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Selbständigen: | 4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Selbständigen: |
5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, in der der Selbständige | 5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, in der der Selbständige |
tätig ist und die durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtigte | tätig ist und die durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtigte |
Niederlassung anerkannt worden ist: | Niederlassung anerkannt worden ist: |
6. Telefonnummer des Selbständigen: | 6. Telefonnummer des Selbständigen: |
7. E-Mail-Adresse des Selbständigen: | 7. E-Mail-Adresse des Selbständigen: |
8. Konto des Selbständigen, auf das die Entschädigung gegebenenfalls | 8. Konto des Selbständigen, auf das die Entschädigung gegebenenfalls |
zu überweisen ist: | zu überweisen ist: |
B. Beschreibung der Arbeiten: | B. Beschreibung der Arbeiten: |
1. Ort und Adresse der Arbeiten: | 1. Ort und Adresse der Arbeiten: |
2. Art der Arbeiten: | 2. Art der Arbeiten: |
II. Erklärung des Selbständigen | II. Erklärung des Selbständigen |
Der Selbständige erklärt, dass während des Zeitraums, in dem die in | Der Selbständige erklärt, dass während des Zeitraums, in dem die in |
Punkt I.A.5 erwähnte Niederlassung des Unternehmens, die durch den | Punkt I.A.5 erwähnte Niederlassung des Unternehmens, die durch den |
Beteiligungsfonds als beeinträchtigte Niederlassung anerkannt worden | Beteiligungsfonds als beeinträchtigte Niederlassung anerkannt worden |
ist, infolge von Beeinträchtigungen geschlossen sein wird, er weder | ist, infolge von Beeinträchtigungen geschlossen sein wird, er weder |
Einkünfte aus seinen Tätigkeiten in der oben erwähnten Niederlassung | Einkünfte aus seinen Tätigkeiten in der oben erwähnten Niederlassung |
noch andere Berufseinkünfte haben wird. | noch andere Berufseinkünfte haben wird. |
Für die Richtigkeit der Angaben | Für die Richtigkeit der Angaben |
Unterschrift des Selbständigen (Ort und Datum) | Unterschrift des Selbständigen (Ort und Datum) |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die |
Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 | Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 |
und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung | und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung |
einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten | einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten |
Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem | Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem |
Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind | Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Mittelstands | Die Ministerin des Mittelstands |
Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |
Anweisungen für den Selbständigen | Anweisungen für den Selbständigen |
Vorbemerkungen | Vorbemerkungen |
Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes | Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes |
vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für | vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für |
Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von | Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von |
Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. | Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. |
Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und | Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und |
seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. | seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. |
A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt | A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt |
werden | werden |
1. Welche Selbständige können einen Antrag auf Ausgleichsentschädigung | 1. Welche Selbständige können einen Antrag auf Ausgleichsentschädigung |
für Verdienstausfall einreichen? | für Verdienstausfall einreichen? |
Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen | Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen |
Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der | Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der |
Selbständigen. | Selbständigen. |
2. In welchem Unternehmen muss der Selbständige tätig sein, um einen | 2. In welchem Unternehmen muss der Selbständige tätig sein, um einen |
Antrag auf Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall einreichen zu | Antrag auf Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall einreichen zu |
können? | können? |
Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das die drei folgenden | Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das die drei folgenden |
Bedingungen kumulativ erfüllt: | Bedingungen kumulativ erfüllt: |
- Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. | - Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. |
- Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen | - Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen |
Euro nicht überschreiten. | Euro nicht überschreiten. |
- Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im | - Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im |
Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den | Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den |
Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit | Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit |
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren | den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren |
eines errichteten Gebäudes stattfindet. | eines errichteten Gebäudes stattfindet. |
Ausserdem muss die Niederlassung des Unternehmens, in dem der | Ausserdem muss die Niederlassung des Unternehmens, in dem der |
Selbständige tätig ist, durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtige | Selbständige tätig ist, durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtige |
Niederlassung anerkannt sein. | Niederlassung anerkannt sein. |
3. Für welche Art Arbeiten kann ein Antrag auf Ausgleichsentschädigung | 3. Für welche Art Arbeiten kann ein Antrag auf Ausgleichsentschädigung |
für Verdienstausfall eingereicht werden? | für Verdienstausfall eingereicht werden? |
Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag | Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag |
eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des | eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des |
Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die | Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die |
vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. | vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. |
4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? | 4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? |
Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die | Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die |
anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer | anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer |
Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die | Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die |
Niederlassung geöffnet zu halten. | Niederlassung geöffnet zu halten. |
5. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? | 5. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? |
Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den | Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den |
Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige | Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige |
tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. | tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. |
6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? | 6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? |
Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. | Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. |
Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller | Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller |
Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet | Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet |
sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des | sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des |
Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. | Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. |
7. Wer ist der Bauherr? | 7. Wer ist der Bauherr? |
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren | Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren |
Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. | Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. |
B. Antrag auf Ausgleichsentschädigung, der beim Beteiligungsfonds | B. Antrag auf Ausgleichsentschädigung, der beim Beteiligungsfonds |
eingereicht werden muss | eingereicht werden muss |
Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine | Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine |
beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks | beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks |
Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand | Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand |
des vorliegenden Formulars beim Beteiligungsfonds einen Antrag per | des vorliegenden Formulars beim Beteiligungsfonds einen Antrag per |
Einschreiben mit Rückschein einreichen. | Einschreiben mit Rückschein einreichen. |
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per | Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per |
Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen des Unternehmens | Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen des Unternehmens |
zugesandt wird. | zugesandt wird. |
Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder | Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder |
lehnt ihn ab. | lehnt ihn ab. |
Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss | Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss |
per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab | per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab |
dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In | dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In |
Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag | Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag |
als gebilligt. | als gebilligt. |
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem | Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem |
Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen | Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen |
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den | Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den |
Ablehnungsbeschluss einlegen. | Ablehnungsbeschluss einlegen. |
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem | Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem |
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt | Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt |
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. | der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. |
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 26 januari 2007. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 26 janvier 2007. |
ALBERT | ALBERT |
Van Koningswege : | Par le Roi : |
De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |