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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 26/01/2007
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 betreffende de inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 betreffende de uitkering van een inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar domein Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006 relatif aux contenus et aux modèles de formulaires visés par les articles 6, § 2, alinéa 3 et § 3, alinéa 3, et 7, § 1er, de la loi du 3 décembre 2005 instaurant une indemnité compensatoire de pertes de revenus en faveur des travailleurs indépendants victimes de nuisances dues à la réalisation de travaux sur le domaine public
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
26 JANUARI 2007. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de 26 JANVIER 2007. - Arrêté royal établissant la traduction officielle
officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006 relatif aux
betreffende de inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de contenus et aux modèles de formulaires visés par les articles 6, § 2,
artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet alinéa 3 et § 3, alinéa 3, et 7, § 1er, de la loi du 3 décembre 2005
van 3 december 2005 betreffende de uitkering van een instaurant une indemnité compensatoire de pertes de revenus en faveur
inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het slachtoffer des travailleurs indépendants victimes de nuisances dues à la
zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar domein réalisation de travaux sur le domaine public
ALBERT II, Koning der Belgen, ALBERT II, Roi des Belges,
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. A tous, présents et à venir, Salut.
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3,
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; remplacé par la loi du 18 juillet 1990;
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté
besluit van 10 juni 2006 betreffende de inhoud en de modellen van royal du 10 juin 2006 relatif aux contenus et aux modèles de
formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, derde lid en § 3, derde formulaires visés par les articles 6, § 2, alinéa 3 et § 3, alinéa 3,
lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 betreffende de uitkering et 7, § 1er, de la loi du 3 décembre 2005 instaurant une indemnité
van een inkomenscompensatievergoeding aan zelfstandigen die het compensatoire de pertes de revenus en faveur des travailleurs
slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van werken op het openbaar indépendants victimes de nuisances dues à la réalisation de travaux
domein, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij sur le domaine public, établi par le Service central de traduction
het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur,
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : Nous avons arrêté et arrêtons :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

vertaling van het koninklijk besluit van 10 juni 2006 betreffende de officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006
relatif aux contenus et aux modèles de formulaires visés par les
inhoud en de modellen van formulieren bedoeld bij de artikelen 6, § 2, articles 6, § 2, alinéa 3 et § 3, alinéa 3, et 7, § 1er, de la loi du
derde lid en § 3, derde lid en 7, § 1, van de wet van 3 december 2005 3 décembre 2005 instaurant une indemnité compensatoire de pertes de
betreffende de uitkering van een inkomenscompensatievergoeding aan revenus en faveur des travailleurs indépendants victimes de nuisances
zelfstandigen die het slachtoffer zijn van hinder ten gevolge van dues à la réalisation de travaux sur le domaine public.
werken op het openbaar domein.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

uitvoering van dit besluit. présent arrêté.
Gegeven te Brussel, 26 januari 2007. Donné à Bruxelles, le 26 janvier 2007.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Bijlage Annexe
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
10. JUNI 2006 - Königlicher Erlass über den Inhalt und die Muster der 10. JUNI 2006 - Königlicher Erlass über den Inhalt und die Muster der
Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 und Artikel Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 und Artikel
7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer
Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger,
deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum
beeinträchtigt ist, erwähnt sind beeinträchtigt ist, erwähnt sind
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Aufgrund des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer
Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger,
deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum
beeinträchtigt ist, insbesondere des Artikels 6 § 2 Absatz 3 und § 3 beeinträchtigt ist, insbesondere des Artikels 6 § 2 Absatz 3 und § 3
Absatz 3 und des Artikels 7 § 1; Absatz 3 und des Artikels 7 § 1;
Aufgrund des Gutachtens 40.179/1 des Staatsrates vom 20. April 2006, Aufgrund des Gutachtens 40.179/1 des Staatsrates vom 20. April 2006,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 3 Absatz 1 der koordinierten abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 3 Absatz 1 der koordinierten
Gesetze über den Staatsrat; Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Mittelstands Auf Vorschlag Unseres Ministers des Mittelstands
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu
verstehen unter: verstehen unter:
- Gesetz: das Gesetz vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer - Gesetz: das Gesetz vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer
Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten Selbständiger,
deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Eigentum
beeinträchtigt ist. beeinträchtigt ist.

Artikel 1.Das in Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte

Artikel 1. Das in Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte
Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit
der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge
gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden, ist in Anlage 1 zu gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden, ist in Anlage 1 zu
vorliegendem Erlass aufgenommen. vorliegendem Erlass aufgenommen.
Art. 2 - Das in Artikel 6 § 3 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte Art. 2 - Das in Artikel 6 § 3 Absatz 3 des Gesetzes erwähnte
Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der
Beteiligungsfonds bestätigt, dass die bestimmte Niederlassung des Beteiligungsfonds bestätigt, dass die bestimmte Niederlassung des
Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist, ist in Anlage 2 Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist, ist in Anlage 2
zu vorliegendem Erlass aufgenommen. zu vorliegendem Erlass aufgenommen.
Art. 3 - Das in Artikel 7 § 1 des Gesetzes erwähnte Antragsformular Art. 3 - Das in Artikel 7 § 1 des Gesetzes erwähnte Antragsformular
zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall ist zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall ist
in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass aufgenommen. in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass aufgenommen.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Art. 5 - Unser Minister des Mittelstands ist mit der Ausführung des Art. 5 - Unser Minister des Mittelstands ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006 Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Mittelstands Die Ministerin des Mittelstands
Frau S. LARUELLE Frau S. LARUELLE
Anlage 1 Anlage 1
Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit Antragsformular zwecks Erteilung einer Bescheinigung der Gemeinde, mit
der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge der gegebenenfalls bestehende Beeinträchtigungen infolge
gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden gemeinnütziger Arbeiten bestätigt werden
VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN
ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN
I. Allgemeine Auskünfte I. Allgemeine Auskünfte
A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht wird: A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht wird:
B. Angaben B. Angaben
1. Bezeichnung des Unternehmens: 1. Bezeichnung des Unternehmens:
2. Gesellschaftssitz des Unternehmens: 2. Gesellschaftssitz des Unternehmens:
3. Unternehmensnummer: 3. Unternehmensnummer:
4. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens: 4. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens:
5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des 5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des
Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt: Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt:
6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des 6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des
Unternehmens: Unternehmens:
7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5 7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5
erwähnten Niederlassung des Unternehmens): erwähnten Niederlassung des Unternehmens):
8. Faxnummer des Unternehmens: 8. Faxnummer des Unternehmens:
9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des 9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des
Verantwortlichen des Unternehmens: Verantwortlichen des Unternehmens:
C. Beschreibung der Arbeiten: C. Beschreibung der Arbeiten:
1. Ort und Adresse der Arbeiten: 1. Ort und Adresse der Arbeiten:
2. Art der Arbeiten: 2. Art der Arbeiten:
II. Beschreibung der Beeinträchtigungen: II. Beschreibung der Beeinträchtigungen:
1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn 1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn
Kalendertagen: Kalendertagen:
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten, 2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten,
gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn
Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung
des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren, des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren,
angeben: angeben:
III. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens III. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens
Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), bestätigt, dass: Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), bestätigt, dass:
- sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, - sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt,
- der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei - der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei
Millionen Euro nicht überschreitet, Millionen Euro nicht überschreitet,
- die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten - die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten
oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den
Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren
eines errichteten Gebäudes stattfindet. eines errichteten Gebäudes stattfindet.
Für die Richtigkeit der Angaben Für die Richtigkeit der Angaben
Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum) Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum)
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die
Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3
und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung
einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten
Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem
Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Mittelstands Die Ministerin des Mittelstands
Frau S. LARUELLE Frau S. LARUELLE
Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes
vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für
Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von
Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist.
Für weitere Informationen wird empfohlen, das vorerwähnte Gesetz und Für weitere Informationen wird empfohlen, das vorerwähnte Gesetz und
seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen.
A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt
werden werden
1. Welches Unternehmen kann einen Bescheinigungsantrag bei der 1. Welches Unternehmen kann einen Bescheinigungsantrag bei der
Gemeinde einreichen? Gemeinde einreichen?
Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ
erfüllt: erfüllt:
- Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. - Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen.
- Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen - Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen
Euro nicht überschreiten. Euro nicht überschreiten.
- Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im - Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im
Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den
Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren
eines errichteten Gebäudes stattfindet. eines errichteten Gebäudes stattfindet.
2. Für welche Art Arbeiten kann ein Bescheinigungsantrag eingereicht 2. Für welche Art Arbeiten kann ein Bescheinigungsantrag eingereicht
werden? werden?
Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag
eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des
Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die
vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden.
3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? 3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen?
Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den
Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige
tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren.
4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? 4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen?
Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die
anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer
Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die
Niederlassung geöffnet zu halten. Niederlassung geöffnet zu halten.
5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen? 5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen?
Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen
Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der
Selbständigen. Selbständigen.
6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? 6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »?
Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28.
Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller
Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet
sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des
Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91.
7. Wer ist der Bauherr? 7. Wer ist der Bauherr?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren
Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. Auftrag Arbeiten ausgeführt werden.
B. Verfahren B. Verfahren
1. Bescheinigungsantrag, der bei der Gemeinde eingereicht werden muss 1. Bescheinigungsantrag, der bei der Gemeinde eingereicht werden muss
Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des
Unternehmens bei der Gemeinde, auf deren Gebiet die Niederlassung des Unternehmens bei der Gemeinde, auf deren Gebiet die Niederlassung des
Unternehmens gelegen ist, eine Bescheinigung, in der gegebenenfalls Unternehmens gelegen ist, eine Bescheinigung, in der gegebenenfalls
bestehende Beeinträchtigungen bestätigt werden. bestehende Beeinträchtigungen bestätigt werden.
Das vorliegende ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Formular Das vorliegende ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Formular
wird gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt. wird gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt.
Die Gemeinde stellt eine Bescheinigung aus, dass die Arbeiten auf dem Die Gemeinde stellt eine Bescheinigung aus, dass die Arbeiten auf dem
Gebiet der Gemeinde oder einer Nachbargemeinde ausgeführt werden. Gebiet der Gemeinde oder einer Nachbargemeinde ausgeführt werden.
Die Gemeinde stellt die Bescheinigung innerhalb sieben Kalendertagen Die Gemeinde stellt die Bescheinigung innerhalb sieben Kalendertagen
nach dem Datum, das in der Empfangsbestätigung vermerkt ist, aus. Ist nach dem Datum, das in der Empfangsbestätigung vermerkt ist, aus. Ist
dies nicht der Fall, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde dies nicht der Fall, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde
bestätigt hat, dass Arbeiten vorgenommen werden, die zu bestätigt hat, dass Arbeiten vorgenommen werden, die zu
Beeinträchtigungen führen, und gilt die Empfangsbestätigung Beeinträchtigungen führen, und gilt die Empfangsbestätigung
gegebenenfalls als Bescheinigung. gegebenenfalls als Bescheinigung.
2. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden 2. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden
muss muss
Der Verantwortliche des Unternehmens muss beim Beteiligungsfonds Der Verantwortliche des Unternehmens muss beim Beteiligungsfonds
anhand des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars einen Antrag auf anhand des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars einen Antrag auf
Anerkennung der von ihm angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte Anerkennung der von ihm angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte
Niederlassung einreichen. Niederlassung einreichen.
Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung gemäss Punkt B.1 der vorliegenden Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung gemäss Punkt B.1 der vorliegenden
Anweisungen ausgestellt hat, fügt der Verantwortliche des Unternehmens Anweisungen ausgestellt hat, fügt der Verantwortliche des Unternehmens
sie seinem Anerkennungsantrag bei. sie seinem Anerkennungsantrag bei.
N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausstellt oder in der N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausstellt oder in der
Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen
führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des
Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als
beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass
ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf
die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung
gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach
sich ziehen. sich ziehen.
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf
Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit
Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet. Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet.
Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die
Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als
beeinträchtigte Niederlassung begründen. beeinträchtigte Niederlassung begründen.
Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen
des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein
innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für
zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung
innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte
Niederlassung anerkannt. Niederlassung anerkannt.
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der
Notifizierung des Beschlusses, so wie oben erwähnt, kann der Notifizierung des Beschlusses, so wie oben erwähnt, kann der
Verantwortliche des Unternehmens beim Minister, zu dessen Verantwortliche des Unternehmens beim Minister, zu dessen
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den
Ablehnungsbeschluss des Beteiligungsfonds einlegen. Ablehnungsbeschluss des Beteiligungsfonds einlegen.
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt.
3. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden 3. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden
muss muss
Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine
beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks
Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand
des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds
einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen. einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen.
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per
Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird. Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird.
Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder
lehnt ihn ab. lehnt ihn ab.
Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss
per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab
dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In
Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag
als gebilligt. als gebilligt.
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem
Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den
Ablehnungsbeschluss einlegen. Ablehnungsbeschluss einlegen.
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt.
Anlage 2 Anlage 2
Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der Antragsformular zwecks Erteilung der Anerkennung, durch die der
Beteiligungsfonds bestätigt, dass die angegebene Niederlassung des Beteiligungsfonds bestätigt, dass die angegebene Niederlassung des
Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist Unternehmens eine beeinträchtigte Niederlassung ist
VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN
ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN
I. Allgemeine Auskünfte I. Allgemeine Auskünfte
A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht worden ist: A. Gemeinde, bei der das Formular eingereicht worden ist:
B. Angaben B. Angaben
1. Bezeichnung des Unternehmens: 1. Bezeichnung des Unternehmens:
2. Unternehmensnummer: 2. Unternehmensnummer:
3. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens: 3. Identität des Verantwortlichen des Unternehmens:
4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Verantwortlichen des 4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Verantwortlichen des
Unternehmens: Unternehmens:
5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des 5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, das nach Meinung des
Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt: Verantwortlichen des Unternehmens Beeinträchtigungen unterliegt:
6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des 6. Telefonnummer der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung des
Unternehmens: Unternehmens:
7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5 7. Telefonnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten der in Punkt I.B.5
erwähnten Niederlassung des Unternehmens): erwähnten Niederlassung des Unternehmens):
8. Faxnummer des Unternehmens: 8. Faxnummer des Unternehmens:
9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des 9. E-Mail-Adresse des Unternehmens und gegebenenfalls des
Verantwortlichen des Unternehmens: Verantwortlichen des Unternehmens:
C. Beschreibung der Arbeiten: C. Beschreibung der Arbeiten:
1. Ort und Adresse der Arbeiten: 1. Ort und Adresse der Arbeiten:
2. Art der Arbeiten: 2. Art der Arbeiten:
II. Beschreibung der Beeinträchtigungen: II. Beschreibung der Beeinträchtigungen:
1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn 1. Haben die Arbeiten zur Folge, dass während mindestens vierzehn
Kalendertagen: Kalendertagen:
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten, 2. Abgesehen von den in der Tabelle weiter oben erwähnten Punkten,
gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn gegebenenfalls andere Zustände, die während mindestens vierzehn
Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung Kalendertagen den Zugang zu der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung
des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren, des Unternehmens behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren,
angeben: angeben:
III. Dauer der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung III. Dauer der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten Niederlassung
des Unternehmens: des Unternehmens:
1. Datum des Beginns der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten 1. Datum des Beginns der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten
Niederlassung des Unternehmens: Niederlassung des Unternehmens:
Achtung: Zwischen dem Datum der Versendung des vorliegenden Antrags Achtung: Zwischen dem Datum der Versendung des vorliegenden Antrags
und dem Datum der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten und dem Datum der Schliessung der in Punkt I.B.5 erwähnten
Niederlassung des Unternehmens muss eine Frist von mindestens vierzehn Niederlassung des Unternehmens muss eine Frist von mindestens vierzehn
Kalendertagen liegen. Kalendertagen liegen.
2. Anzahl Tage, an denen die in Punkt I.B.5 erwähnte Niederlassung des 2. Anzahl Tage, an denen die in Punkt I.B.5 erwähnte Niederlassung des
Unternehmens geschlossen sein wird (mindestens 14 Kalendertage): Unternehmens geschlossen sein wird (mindestens 14 Kalendertage):
IV. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens IV. Erklärung des Verantwortlichen des Unternehmens
Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), erklärt, dass es infolge Der Verantwortliche des Unternehmens, (Name), erklärt, dass es infolge
der Beeinträchtigungen aus operativer Sicht keinen Sinn macht, dass der Beeinträchtigungen aus operativer Sicht keinen Sinn macht, dass
während mindestens vierzehn Kalendertagen die in Punkt I.B.5 erwähnte während mindestens vierzehn Kalendertagen die in Punkt I.B.5 erwähnte
Niederlassung geöffnet bleibt, und dass die Niederlassung folglich ab Niederlassung geöffnet bleibt, und dass die Niederlassung folglich ab
dem xx/xx/xxxx geschlossen sein wird. dem xx/xx/xxxx geschlossen sein wird.
Der vorerwähnte Verantwortliche des Unternehmens bestätigt, dass: Der vorerwähnte Verantwortliche des Unternehmens bestätigt, dass:
- sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, - sein Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt,
- der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei - der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens zwei
Millionen Euro nicht überschreitet, Millionen Euro nicht überschreitet,
- die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten - die Haupttätigkeit des Unternehmens im Direktverkauf von Produkten
oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den oder im Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den
Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit Kleinverbraucher liegt, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren
eines errichteten Gebäudes stattfindet. eines errichteten Gebäudes stattfindet.
Für die Richtigkeit der Angaben Für die Richtigkeit der Angaben
Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum) Unterschrift des Verantwortlichen des Unternehmens (Ort und Datum)
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die
Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3
und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung
einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten
Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem
Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Mittelstands Die Ministerin des Mittelstands
Frau S. LARUELLE Frau S. LARUELLE
Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens Anweisungen für den Verantwortlichen des Unternehmens
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes
vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für
Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von
Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist.
Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und
seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen.
A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt
werden werden
1. Welches Unternehmen kann einen Anerkennungsantrag beim 1. Welches Unternehmen kann einen Anerkennungsantrag beim
Beteiligungsfonds einreichen? Beteiligungsfonds einreichen?
Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ Nur das Unternehmen, das die drei folgenden Bedingungen kumulativ
erfüllt: erfüllt:
- Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. - Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen.
- Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen - Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen
Euro nicht überschreiten. Euro nicht überschreiten.
- Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im - Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im
Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den
Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren
eines errichteten Gebäudes stattfindet. eines errichteten Gebäudes stattfindet.
2. Für welche Art Arbeiten kann ein Anerkennungsantrag eingereicht 2. Für welche Art Arbeiten kann ein Anerkennungsantrag eingereicht
werden? werden?
Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag
eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des
Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die
vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden.
3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? 3. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen?
Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den
Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige
tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren.
4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? 4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen?
Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die
anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer
Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die
Niederlassung geöffnet zu halten. Niederlassung geöffnet zu halten.
5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen? 5. Was ist unter « Selbständigem » zu verstehen?
Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen
Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der
Selbständigen. Selbständigen.
6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? 6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »?
Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28.
Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller
Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet
sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des
Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91.
7. Wer ist der Bauherr? 7. Wer ist der Bauherr?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren
Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. Auftrag Arbeiten ausgeführt werden.
B. Verfahren B. Verfahren
1. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden 1. Anerkennungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden
muss muss
Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des Anhand des vorliegenden Formulars beantragt der Verantwortliche des
Unternehmens beim Beteiligungsfonds die Anerkennung der von ihm Unternehmens beim Beteiligungsfonds die Anerkennung der von ihm
angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte Niederlassung. angegebenen Niederlassung als beeinträchtigte Niederlassung.
Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung ausgestellt hat, fügt der Wenn die Gemeinde eine Bescheinigung ausgestellt hat, fügt der
Verantwortliche des Unternehmens sie seinem Anerkennungsantrag bei. Verantwortliche des Unternehmens sie seinem Anerkennungsantrag bei.
N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausgestellt hat oder in der N.B. Wenn die Gemeinde keine Bescheinigung ausgestellt hat oder in der
Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen Bescheinigung die Ausführung von Arbeiten, die zu Beeinträchtigungen
führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des führen, nicht bestätigt wird, kann der Verantwortliche des
Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als Unternehmens bei Einreichen seines Antrags auf Anerkennung als
beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass beeinträchtigte Niederlassung beim Beteiligungsfonds anfordern, dass
ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf ein eigens ermächtigter Beamter die Lage überprüft und im Hinblick auf
die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung die Vervollständigung dieses Antrags in einer Bescheinigung
gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach gegebenenfalls bestätigt, dass die Arbeiten Beeinträchtigungen nach
sich ziehen. sich ziehen.
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags auf
Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit Anerkennung als beeinträchtigte Niederlassung per Einschreiben mit
Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet. Rückschein, das er dem Verantwortlichen des Unternehmens zusendet.
Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die Der Beteiligungsfonds überprüft danach, inwiefern die
Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als Beeinträchtigungen den Anspruch auf eine Anerkennung als
beeinträchtigte Niederlassung begründen. beeinträchtigte Niederlassung begründen.
Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen Schliesslich notifiziert der Beteiligungsfonds dem Verantwortlichen
des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein des Unternehmens seinen Beschluss per Einschreiben mit Rückschein
innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für innerhalb dreissig Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Akte für
zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung zulässig erklärt worden ist. In Ermangelung einer Notifizierung
innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte innerhalb dieser Frist wird die Niederlassung als beeinträchtigte
Niederlassung anerkannt. Niederlassung anerkannt.
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Datum der
Notifizierung, so wie oben erwähnt, kann der Verantwortliche des Notifizierung, so wie oben erwähnt, kann der Verantwortliche des
Unternehmens beim Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Unternehmens beim Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der
Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Ablehnungsbeschluss des Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Ablehnungsbeschluss des
Beteiligungsfonds einlegen. Beteiligungsfonds einlegen.
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt.
2. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden 2. Entschädigungsantrag, der beim Beteiligungsfonds eingereicht werden
muss muss
Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine
beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks
Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand
des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars beim Beteiligungsfonds
einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen. einen Antrag per Einschreiben mit Rückschein einreichen.
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per
Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird. Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen zugesandt wird.
Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder
lehnt ihn ab. lehnt ihn ab.
Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss
per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab
dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In
Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag
als gebilligt. als gebilligt.
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem
Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den
Ablehnungsbeschluss einlegen. Ablehnungsbeschluss einlegen.
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt.
Anlage 3 Anlage 3
Antragsformular zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für Antragsformular zwecks Erlangung der Ausgleichsentschädigung für
Verdienstausfall Verdienstausfall
VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN VOR AUSFÜLLEN DIE ALS ANLAGE ZU VORLIEGENDEM FORMULAR BEIGEFÜGTEN
ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN
I. Allgemeine Auskünfte I. Allgemeine Auskünfte
A. Angaben A. Angaben
1. Bezeichnung des Unternehmens: 1. Bezeichnung des Unternehmens:
2. Unternehmensnummer: 2. Unternehmensnummer:
3. Name des Selbständigen: 3. Name des Selbständigen:
4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Selbständigen: 4. Gegebenenfalls Unternehmensnummer des Selbständigen:
5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, in der der Selbständige 5. Adresse der Niederlassung des Unternehmens, in der der Selbständige
tätig ist und die durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtigte tätig ist und die durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtigte
Niederlassung anerkannt worden ist: Niederlassung anerkannt worden ist:
6. Telefonnummer des Selbständigen: 6. Telefonnummer des Selbständigen:
7. E-Mail-Adresse des Selbständigen: 7. E-Mail-Adresse des Selbständigen:
8. Konto des Selbständigen, auf das die Entschädigung gegebenenfalls 8. Konto des Selbständigen, auf das die Entschädigung gegebenenfalls
zu überweisen ist: zu überweisen ist:
B. Beschreibung der Arbeiten: B. Beschreibung der Arbeiten:
1. Ort und Adresse der Arbeiten: 1. Ort und Adresse der Arbeiten:
2. Art der Arbeiten: 2. Art der Arbeiten:
II. Erklärung des Selbständigen II. Erklärung des Selbständigen
Der Selbständige erklärt, dass während des Zeitraums, in dem die in Der Selbständige erklärt, dass während des Zeitraums, in dem die in
Punkt I.A.5 erwähnte Niederlassung des Unternehmens, die durch den Punkt I.A.5 erwähnte Niederlassung des Unternehmens, die durch den
Beteiligungsfonds als beeinträchtigte Niederlassung anerkannt worden Beteiligungsfonds als beeinträchtigte Niederlassung anerkannt worden
ist, infolge von Beeinträchtigungen geschlossen sein wird, er weder ist, infolge von Beeinträchtigungen geschlossen sein wird, er weder
Einkünfte aus seinen Tätigkeiten in der oben erwähnten Niederlassung Einkünfte aus seinen Tätigkeiten in der oben erwähnten Niederlassung
noch andere Berufseinkünfte haben wird. noch andere Berufseinkünfte haben wird.
Für die Richtigkeit der Angaben Für die Richtigkeit der Angaben
Unterschrift des Selbständigen (Ort und Datum) Unterschrift des Selbständigen (Ort und Datum)
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2006 über den Inhalt und die
Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3 Muster der Formulare, die in Artikel 6 § 2 Absatz 3 und § 3 Absatz 3
und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung und Artikel 7 § 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2005 zur Einführung
einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall zugunsten
Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Arbeiten auf öffentlichem
Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind Eigentum beeinträchtigt ist, erwähnt sind
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Mittelstands Die Ministerin des Mittelstands
Frau S. LARUELLE Frau S. LARUELLE
Anweisungen für den Selbständigen Anweisungen für den Selbständigen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes Die nachstehenden Anweisungen sind eine Zusammenfassung des Gesetzes
vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für vom 3. Dezember 2005 zur Einführung einer Ausgleichsentschädigung für
Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von Verdienstausfall zugunsten Selbständiger, deren Arbeit aufgrund von
Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist. Arbeiten auf öffentlichem Eigentum beeinträchtigt ist.
Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und Für weitere Informationen wird empfohlen, das oben erwähnte Gesetz und
seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen. seine Ausführungserlasse aufmerksam durchzulesen.
A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt A. Definitionen der Begriffe, die in vorliegendem Formular benutzt
werden werden
1. Welche Selbständige können einen Antrag auf Ausgleichsentschädigung 1. Welche Selbständige können einen Antrag auf Ausgleichsentschädigung
für Verdienstausfall einreichen? für Verdienstausfall einreichen?
Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen Es handelt sich um Selbständige und Helfer im Sinne des Königlichen
Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der
Selbständigen. Selbständigen.
2. In welchem Unternehmen muss der Selbständige tätig sein, um einen 2. In welchem Unternehmen muss der Selbständige tätig sein, um einen
Antrag auf Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall einreichen zu Antrag auf Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall einreichen zu
können? können?
Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das die drei folgenden Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das die drei folgenden
Bedingungen kumulativ erfüllt: Bedingungen kumulativ erfüllt:
- Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen. - Es muss weniger als zehn Personen beschäftigen.
- Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen - Sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen
Euro nicht überschreiten. Euro nicht überschreiten.
- Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im - Seine Haupttätigkeit muss im Direktverkauf von Produkten oder im
Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den Angebot von Dienstleistungen für den Verbraucher oder den
Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit Kleinverbraucher liegen, wobei persönlicher und direkter Kontakt mit
den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren den Kunden erforderlich ist, der unter normalen Umständen im Inneren
eines errichteten Gebäudes stattfindet. eines errichteten Gebäudes stattfindet.
Ausserdem muss die Niederlassung des Unternehmens, in dem der Ausserdem muss die Niederlassung des Unternehmens, in dem der
Selbständige tätig ist, durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtige Selbständige tätig ist, durch den Beteiligungsfonds als beeinträchtige
Niederlassung anerkannt sein. Niederlassung anerkannt sein.
3. Für welche Art Arbeiten kann ein Antrag auf Ausgleichsentschädigung 3. Für welche Art Arbeiten kann ein Antrag auf Ausgleichsentschädigung
für Verdienstausfall eingereicht werden? für Verdienstausfall eingereicht werden?
Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag Es handelt sich um Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit im Auftrag
eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des eines Bauherrn auf öffentlichem Eigentum, ungeachtet des
Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die Ausführungsortes auf Staatsgebiet, mit Ausnahme der Kategorien, die
vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden. vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden.
4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen? 4. Was ist unter « beeinträchtigter Niederlassung » zu verstehen?
Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die Es handelt sich um die Niederlassung des Unternehmens, für die
anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer anerkannt wird, dass es infolge von Beeinträchtigungen aus operativer
Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die Sicht keinen Sinn macht, während mindestens vierzehn Kalendertagen die
Niederlassung geöffnet zu halten. Niederlassung geöffnet zu halten.
5. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen? 5. Was ist unter « Beeinträchtigungen » zu verstehen?
Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den Es handelt sich um den Zustand, der sich aus Arbeiten ergibt, die den
Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige Zugang zu der Niederlassung des Unternehmens, in dem der Selbständige
tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren. tätig ist, behindern, verhindern oder ernsthaft erschweren.
6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »? 6. Wer ist der « Beteiligungsfonds »?
Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28. Es handelt sich um die aufgrund von Artikel 73 des Gesetzes vom 28.
Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller Juli 1992 zur Festlegung steuerrechtlicher und finanzieller
Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet Bestimmungen geschaffene öffentliche Einrichtung. Sein Sitz befindet
sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des sich Rue de Ligne 1 in 1000 Brüssel. Die Telefonnummer des
Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91. Beteiligungsfonds lautet: 02/210 87 91.
7. Wer ist der Bauherr? 7. Wer ist der Bauherr?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, in deren
Auftrag Arbeiten ausgeführt werden. Auftrag Arbeiten ausgeführt werden.
B. Antrag auf Ausgleichsentschädigung, der beim Beteiligungsfonds B. Antrag auf Ausgleichsentschädigung, der beim Beteiligungsfonds
eingereicht werden muss eingereicht werden muss
Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine Wenn der Beteiligungsfonds die Niederlassung des Unternehmens als eine
beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks beeinträchtigte Niederlassung anerkennt, muss der Selbständige zwecks
Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand Erlangung einer Ausgleichsentschädigung für Verdienstausfall anhand
des vorliegenden Formulars beim Beteiligungsfonds einen Antrag per des vorliegenden Formulars beim Beteiligungsfonds einen Antrag per
Einschreiben mit Rückschein einreichen. Einschreiben mit Rückschein einreichen.
Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per Der Beteiligungsfonds bestätigt die Zulässigkeit des Antrags per
Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen des Unternehmens Einschreiben mit Rückschein, das dem Selbständigen des Unternehmens
zugesandt wird. zugesandt wird.
Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder Der Beteiligungsfonds überprüft die Akte und billigt den Antrag oder
lehnt ihn ab. lehnt ihn ab.
Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss Der Beteiligungsfonds notifiziert dem Selbständigen seinen Beschluss
per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab per Einschreiben mit Rückschein innerhalb dreissig Kalendertagen ab
dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In dem Datum, an dem die Akte für zulässig erklärt worden ist. In
Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag Ermangelung einer Notifizierung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag
als gebilligt. als gebilligt.
Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem Innerhalb einer Frist von dreissig Kalendertagen ab dem
Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen Notifizierungsdatum kann der Selbständige beim Minister, zu dessen
Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, Widerspruch gegen den
Ablehnungsbeschluss einlegen. Ablehnungsbeschluss einlegen.
Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem Wenn der Minister des Mittelstands innerhalb sechzig Tagen ab dem
Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt Datum der Einreichung des Widerspruchs keinen Beschluss fasst, gilt
der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt. der Beschluss des Beteiligungsfonds als bestätigt.
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 26 januari 2007. Vu pour être annexé à Notre arrêté du 26 janvier 2007.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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