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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 26/12/2022
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Koninklijk besluit houdende de terhandstelling van COVID-19 vaccins door artsen. - Duitse vertaling Arrêté royal relatif à la délivrance des vaccins COVID-19 par les médecins. - Traduction allemande
FEDERAAL AGENTSCHAP VOOR GENEESMIDDELEN EN GEZONDHEIDSPRODUCTEN AGENCE FEDERALE DES MEDICAMENTS ET DES PRODUITS DE SANTE
26 DECEMBER 2022. - Koninklijk besluit houdende de terhandstelling van 26 DECEMBRE 2022. - Arrêté royal relatif à la délivrance des vaccins
COVID-19 vaccins door artsen. - Duitse vertaling COVID-19 par les médecins. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 26 december 2022 houdende de terhandstelling van COVID-19 l'arrêté royal du 26 décembre 2022 relatif à la délivrance des vaccins
vaccins door artsen (Belgisch Staatsblad van 30 december 2022). COVID-19 par les médecins (Moniteur belge du 30 décembre 2022).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALAGENTUR FÜR ARZNEIMITTEL UND GESUNDHEITSPRODUKTE FÖDERALAGENTUR FÜR ARZNEIMITTEL UND GESUNDHEITSPRODUKTE
26. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass über die Abgabe von 26. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass über die Abgabe von
COVID-19-Impfstoffen durch Ärzte COVID-19-Impfstoffen durch Ärzte
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des am 10. Mai 2015 koordinierten Gesetzes über die Ausübung Aufgrund des am 10. Mai 2015 koordinierten Gesetzes über die Ausübung
der Gesundheitspflegeberufe, des Artikels 6 § 2 Nr. 8; der Gesundheitspflegeberufe, des Artikels 6 § 2 Nr. 8;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 5. Dezember 2022; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 5. Dezember 2022;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass die epidemische Situation derzeit zwar unter In der Erwägung, dass die epidemische Situation derzeit zwar unter
Kontrolle zu sein scheint, ist dennoch zu bemerken, dass weiterhin ein Kontrolle zu sein scheint, ist dennoch zu bemerken, dass weiterhin ein
Risiko des Wiederaufflammens der Epidemie besteht; Risiko des Wiederaufflammens der Epidemie besteht;
Dass die Impfung sowohl für den Einzelnen als auch für die Dass die Impfung sowohl für den Einzelnen als auch für die
Volksgesundheit den besten Schutz bietet, der kurzfristig Volksgesundheit den besten Schutz bietet, der kurzfristig
gewährleistet werden kann; gewährleistet werden kann;
Da es jedoch nicht mehr möglich ist, die Impfzentren Da es jedoch nicht mehr möglich ist, die Impfzentren
aufrechtzuerhalten, haben die Impfzentren bei der Massenimpfung der aufrechtzuerhalten, haben die Impfzentren bei der Massenimpfung der
gesamten Bevölkerung ausgedient; gesamten Bevölkerung ausgedient;
Dass dringend Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit auch Ärzte Dass dringend Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit auch Ärzte
in ihrer Rolle als Impfärzte die Impfstoffe direkt erhalten können, um in ihrer Rolle als Impfärzte die Impfstoffe direkt erhalten können, um
somit den kontinuierlichen Zugang zur Impfung nach Schließung der somit den kontinuierlichen Zugang zur Impfung nach Schließung der
Impfzentren zu gewährleisten, da dies angesichts der neunten Welle Impfzentren zu gewährleisten, da dies angesichts der neunten Welle
dringend erforderlich ist; dringend erforderlich ist;
Dass diese Schließung bereits für den 1. Januar 2023 vorgesehen ist Dass diese Schließung bereits für den 1. Januar 2023 vorgesehen ist
und dass diese Entscheidung daher dringend getroffen werden muss; und dass diese Entscheidung daher dringend getroffen werden muss;
Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Im Hinblick auf eine von den Gliedstaaten organisierte Artikel 1 - Im Hinblick auf eine von den Gliedstaaten organisierte
Kampagne zur Vorbeugung des COVID-19-Virus werden Ärzte als Personen Kampagne zur Vorbeugung des COVID-19-Virus werden Ärzte als Personen
bestimmt, die in Artikel 6 § 2 Nr. 8 des am 10. Mai 2015 koordinierten bestimmt, die in Artikel 6 § 2 Nr. 8 des am 10. Mai 2015 koordinierten
Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe erwähnt sind. Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe erwähnt sind.
In dieser Eigenschaft sind sie berechtigt, Impfstoffe gegen das In dieser Eigenschaft sind sie berechtigt, Impfstoffe gegen das
vorerwähnte Virus abzugeben. vorerwähnte Virus abzugeben.
Der in Absatz 1 erwähnte Arzt kann einen Krankenpfleger ermächtigen, Der in Absatz 1 erwähnte Arzt kann einen Krankenpfleger ermächtigen,
den Impfstoff in seinem Namen und unter seiner Verantwortung gemäß den den Impfstoff in seinem Namen und unter seiner Verantwortung gemäß den
Bestimmungen des vorliegenden Erlasses an einen bestimmten Patienten Bestimmungen des vorliegenden Erlasses an einen bestimmten Patienten
abzugeben. Für die Anwendung des vorliegenden Absatzes erfolgt die abzugeben. Für die Anwendung des vorliegenden Absatzes erfolgt die
Abgabe im Namen und für Rechnung des Arztes. Abgabe im Namen und für Rechnung des Arztes.

Artikel 1.Der Abgabe der in vorliegendem Erlass erwähnten Impfstoffe

Artikel 1. Der Abgabe der in vorliegendem Erlass erwähnten Impfstoffe
folgt die sofortige Verabreichung durch den Arzt oder einen von ihm folgt die sofortige Verabreichung durch den Arzt oder einen von ihm
beauftragten Krankenpfleger. beauftragten Krankenpfleger.

Art. 2.Der Arzt, der die Impfstoffe abgibt, ist für die qualitative

Art. 2.Der Arzt, der die Impfstoffe abgibt, ist für die qualitative

Aufbewahrung der Impfstoffe während des Zeitraums zwischen der Aufbewahrung der Impfstoffe während des Zeitraums zwischen der
Lieferung durch den Großhändler und der Abgabe verantwortlich. Lieferung durch den Großhändler und der Abgabe verantwortlich.
Der in Absatz 1 erwähnte Arzt nimmt die von einem Großhändler Der in Absatz 1 erwähnte Arzt nimmt die von einem Großhändler
gelieferten Impfstoffe an der Adresse seiner Praxis entgegen und gelieferten Impfstoffe an der Adresse seiner Praxis entgegen und
bewahrt sie dort gemäß den Aufbewahrungsanweisungen auf, die in der in bewahrt sie dort gemäß den Aufbewahrungsanweisungen auf, die in der in
Artikel 6 § 1quinquies Absatz 1 des Gesetzes vom 25. März 1964 über Artikel 6 § 1quinquies Absatz 1 des Gesetzes vom 25. März 1964 über
Humanarzneimittel erwähnten Zusammenfassung der Merkmale des Humanarzneimittel erwähnten Zusammenfassung der Merkmale des
Arzneimittels aufgeführt sind. Arzneimittels aufgeführt sind.

Art. 3.Vorliegender Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung

Art. 3.Vorliegender Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung

im Belgischen Staatsblatt in Kraft. im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 4.Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der

Art. 4.Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der

Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2022 Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Volksgesundheit Der Minister der Volksgesundheit
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
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