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| Koninklijk besluit houdende de terhandstelling van COVID-19 vaccins door artsen. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à la délivrance des vaccins COVID-19 par les médecins. - Traduction allemande |
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| FEDERAAL AGENTSCHAP VOOR GENEESMIDDELEN EN GEZONDHEIDSPRODUCTEN | AGENCE FEDERALE DES MEDICAMENTS ET DES PRODUITS DE SANTE |
| 26 DECEMBER 2022. - Koninklijk besluit houdende de terhandstelling van | 26 DECEMBRE 2022. - Arrêté royal relatif à la délivrance des vaccins |
| COVID-19 vaccins door artsen. - Duitse vertaling | COVID-19 par les médecins. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 26 december 2022 houdende de terhandstelling van COVID-19 | l'arrêté royal du 26 décembre 2022 relatif à la délivrance des vaccins |
| vaccins door artsen (Belgisch Staatsblad van 30 december 2022). | COVID-19 par les médecins (Moniteur belge du 30 décembre 2022). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALAGENTUR FÜR ARZNEIMITTEL UND GESUNDHEITSPRODUKTE | FÖDERALAGENTUR FÜR ARZNEIMITTEL UND GESUNDHEITSPRODUKTE |
| 26. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass über die Abgabe von | 26. DEZEMBER 2022 - Königlicher Erlass über die Abgabe von |
| COVID-19-Impfstoffen durch Ärzte | COVID-19-Impfstoffen durch Ärzte |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des am 10. Mai 2015 koordinierten Gesetzes über die Ausübung | Aufgrund des am 10. Mai 2015 koordinierten Gesetzes über die Ausübung |
| der Gesundheitspflegeberufe, des Artikels 6 § 2 Nr. 8; | der Gesundheitspflegeberufe, des Artikels 6 § 2 Nr. 8; |
| Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 5. Dezember 2022; | Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 5. Dezember 2022; |
| Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
| In der Erwägung, dass die epidemische Situation derzeit zwar unter | In der Erwägung, dass die epidemische Situation derzeit zwar unter |
| Kontrolle zu sein scheint, ist dennoch zu bemerken, dass weiterhin ein | Kontrolle zu sein scheint, ist dennoch zu bemerken, dass weiterhin ein |
| Risiko des Wiederaufflammens der Epidemie besteht; | Risiko des Wiederaufflammens der Epidemie besteht; |
| Dass die Impfung sowohl für den Einzelnen als auch für die | Dass die Impfung sowohl für den Einzelnen als auch für die |
| Volksgesundheit den besten Schutz bietet, der kurzfristig | Volksgesundheit den besten Schutz bietet, der kurzfristig |
| gewährleistet werden kann; | gewährleistet werden kann; |
| Da es jedoch nicht mehr möglich ist, die Impfzentren | Da es jedoch nicht mehr möglich ist, die Impfzentren |
| aufrechtzuerhalten, haben die Impfzentren bei der Massenimpfung der | aufrechtzuerhalten, haben die Impfzentren bei der Massenimpfung der |
| gesamten Bevölkerung ausgedient; | gesamten Bevölkerung ausgedient; |
| Dass dringend Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit auch Ärzte | Dass dringend Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit auch Ärzte |
| in ihrer Rolle als Impfärzte die Impfstoffe direkt erhalten können, um | in ihrer Rolle als Impfärzte die Impfstoffe direkt erhalten können, um |
| somit den kontinuierlichen Zugang zur Impfung nach Schließung der | somit den kontinuierlichen Zugang zur Impfung nach Schließung der |
| Impfzentren zu gewährleisten, da dies angesichts der neunten Welle | Impfzentren zu gewährleisten, da dies angesichts der neunten Welle |
| dringend erforderlich ist; | dringend erforderlich ist; |
| Dass diese Schließung bereits für den 1. Januar 2023 vorgesehen ist | Dass diese Schließung bereits für den 1. Januar 2023 vorgesehen ist |
| und dass diese Entscheidung daher dringend getroffen werden muss; | und dass diese Entscheidung daher dringend getroffen werden muss; |
| Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit | Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Im Hinblick auf eine von den Gliedstaaten organisierte | Artikel 1 - Im Hinblick auf eine von den Gliedstaaten organisierte |
| Kampagne zur Vorbeugung des COVID-19-Virus werden Ärzte als Personen | Kampagne zur Vorbeugung des COVID-19-Virus werden Ärzte als Personen |
| bestimmt, die in Artikel 6 § 2 Nr. 8 des am 10. Mai 2015 koordinierten | bestimmt, die in Artikel 6 § 2 Nr. 8 des am 10. Mai 2015 koordinierten |
| Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe erwähnt sind. | Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe erwähnt sind. |
| In dieser Eigenschaft sind sie berechtigt, Impfstoffe gegen das | In dieser Eigenschaft sind sie berechtigt, Impfstoffe gegen das |
| vorerwähnte Virus abzugeben. | vorerwähnte Virus abzugeben. |
| Der in Absatz 1 erwähnte Arzt kann einen Krankenpfleger ermächtigen, | Der in Absatz 1 erwähnte Arzt kann einen Krankenpfleger ermächtigen, |
| den Impfstoff in seinem Namen und unter seiner Verantwortung gemäß den | den Impfstoff in seinem Namen und unter seiner Verantwortung gemäß den |
| Bestimmungen des vorliegenden Erlasses an einen bestimmten Patienten | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses an einen bestimmten Patienten |
| abzugeben. Für die Anwendung des vorliegenden Absatzes erfolgt die | abzugeben. Für die Anwendung des vorliegenden Absatzes erfolgt die |
| Abgabe im Namen und für Rechnung des Arztes. | Abgabe im Namen und für Rechnung des Arztes. |
Artikel 1.Der Abgabe der in vorliegendem Erlass erwähnten Impfstoffe |
Artikel 1. Der Abgabe der in vorliegendem Erlass erwähnten Impfstoffe |
| folgt die sofortige Verabreichung durch den Arzt oder einen von ihm | folgt die sofortige Verabreichung durch den Arzt oder einen von ihm |
| beauftragten Krankenpfleger. | beauftragten Krankenpfleger. |
Art. 2.Der Arzt, der die Impfstoffe abgibt, ist für die qualitative |
Art. 2.Der Arzt, der die Impfstoffe abgibt, ist für die qualitative |
| Aufbewahrung der Impfstoffe während des Zeitraums zwischen der | Aufbewahrung der Impfstoffe während des Zeitraums zwischen der |
| Lieferung durch den Großhändler und der Abgabe verantwortlich. | Lieferung durch den Großhändler und der Abgabe verantwortlich. |
| Der in Absatz 1 erwähnte Arzt nimmt die von einem Großhändler | Der in Absatz 1 erwähnte Arzt nimmt die von einem Großhändler |
| gelieferten Impfstoffe an der Adresse seiner Praxis entgegen und | gelieferten Impfstoffe an der Adresse seiner Praxis entgegen und |
| bewahrt sie dort gemäß den Aufbewahrungsanweisungen auf, die in der in | bewahrt sie dort gemäß den Aufbewahrungsanweisungen auf, die in der in |
| Artikel 6 § 1quinquies Absatz 1 des Gesetzes vom 25. März 1964 über | Artikel 6 § 1quinquies Absatz 1 des Gesetzes vom 25. März 1964 über |
| Humanarzneimittel erwähnten Zusammenfassung der Merkmale des | Humanarzneimittel erwähnten Zusammenfassung der Merkmale des |
| Arzneimittels aufgeführt sind. | Arzneimittels aufgeführt sind. |
Art. 3.Vorliegender Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung |
Art. 3.Vorliegender Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung |
| im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | im Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 4.Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der |
Art. 4.Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der |
| Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2022 | Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2022 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
| F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |