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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 22/02/2006
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot vaststelling van het model van de aanvraag die de niet-Belgische burgers van de Europese Unie die in België gevestigd zijn, moeten indienen bij de gemeente van hun hoofdverblijfplaats als zij wensen ingeschreven te worden op de kiezerslijst die opgesteld wordt voor de Europese verkiezingen, evenals de modellen van de beslissing waarbij het college van burgemeester en schepenen deze aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant le modèle de la demande que les citoyens non belges de l'Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette
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22 FEBRUARI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de 22 FEVRIER 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle
officiële Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 13 januari en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier 2006 fixant
2006 tot vaststelling van het model van de aanvraag die de le modèle de la demande que les citoyens non belges de l'Union
niet-Belgische burgers van de Europese Unie die in België gevestigd européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la commune
zijn, moeten indienen bij de gemeente van hun hoofdverblijfplaats als de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits sur la
zij wensen ingeschreven te worden op de kiezerslijst die opgesteld liste des électeurs dressée en prévision des élections européennes,
wordt voor de Europese verkiezingen, evenals de modellen van de ainsi que les modèles de la décision par laquelle le collège des
beslissing waarbij het college van burgemeester en schepenen deze bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la rejette
aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt
ALBERT II, Koning der Belgen, ALBERT II, Roi des Belges,
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. A tous, présents et à venir, Salut.
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3,
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; remplacé par la loi du 18 juillet 1990;
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté
ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot vaststelling van het ministériel du 13 janvier 2006 fixant le modèle de la demande que les
model van de aanvraag die de niet-Belgische burgers van de Europese citoyens non belges de l'Union européenne établis en Belgique doivent
Unie die in België gevestigd zijn, moeten indienen bij de gemeente van introduire auprès de la commune de leur résidence principale s'ils
hun hoofdverblijfplaats als zij wensen ingeschreven te worden op de souhaitent être inscrits sur la liste des électeurs dressée en
kiezerslijst die opgesteld wordt voor de Europese verkiezingen, prévision des élections européennes, ainsi que les modèles de la
evenals de modellen van de beslissing waarbij het college van décision par laquelle le collège des bourgmestre et échevins soit
burgemeester en schepenen deze aanvraag ofwel erkent, ofwel verwerpt, agrée cette demande, soit la rejette, établi par le Service central de
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; Malmedy;
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur,
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : Nous avons arrêté et arrêtons :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

vertaling van het ministerieel besluit van 13 januari 2006 tot officielle en langue allemande de l'arrêté ministériel du 13 janvier
vaststelling van het model van de aanvraag die de niet-Belgische 2006 fixant le modèle de la demande que les citoyens non belges de
burgers van de Europese Unie die in België gevestigd zijn, moeten l'Union européenne établis en Belgique doivent introduire auprès de la
indienen bij de gemeente van hun hoofdverblijfplaats als zij wensen commune de leur résidence principale s'ils souhaitent être inscrits
ingeschreven te worden op de kiezerslijst die opgesteld wordt voor de sur la liste des électeurs dressée en prévision des élections
Europese verkiezingen, evenals de modellen van de beslissing waarbij européennes, ainsi que les modèles de la décision par laquelle le
het college van burgemeester en schepenen deze aanvraag ofwel erkent, collège des bourgmestre et échevins soit agrée cette demande, soit la
ofwel verwerpt. rejette.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

uitvoering van dit besluit. présent arrêté.
Gegeven te Brussel, 22 februari 2006. Donné à Bruxelles, le 22 février 2006.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Bijlage Annexe
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
13. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters des 13. JANUAR 2006 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Musters des
Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger der Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger der
Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen
müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte
Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses
des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung
dieses Antrags dieses Antrags
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über Aufgrund der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über
die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei
den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in
einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen; einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen;
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen
Parlaments, insbesondere des Artikels 1 § 3 Absatz 1 und 7, eingefügt Parlaments, insbesondere des Artikels 1 § 3 Absatz 1 und 7, eingefügt
durch das Gesetz vom 11. April 1994; durch das Gesetz vom 11. April 1994;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 24. Juni 2005; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 24. Juni 2005;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.696/2 des Staatsrates vom 27. Juli Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.696/2 des Staatsrates vom 27. Juli
2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat, koordinierten Gesetze über den Staatsrat,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger Artikel 1 - Der Antrag, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger
der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes
einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen
erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, wird auf einem erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, wird auf einem
Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass Formular erstellt, das dem Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass
entspricht. entspricht.
Art. 2 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Art. 2 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur
Zulassung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular Zulassung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular
erstellt, dass dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass erstellt, dass dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass
entspricht. entspricht.
Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Art. 3 - Der Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur
Ablehnung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular Ablehnung des in Artikel 1 erwähnten Antrags wird auf einem Formular
erstellt, dass dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass erstellt, dass dem Muster in Anlage 3 zu vorliegendem Erlass
entspricht. entspricht.
Brüssel, den 13. Januar 2006 Brüssel, den 13. Januar 2006
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 1 - Muster des Antrags, den nichtbelgische Bürger der Anlage 1 - Muster des Antrags, den nichtbelgische Bürger der
Europäischen Union mit Hauptwohnort in Belgien bei der Gemeinde dieses Europäischen Union mit Hauptwohnort in Belgien bei der Gemeinde dieses
Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die
Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten
Der/Die Unterzeichnete, Der/Die Unterzeichnete,
- Name und Vornamen: . . . . . - Name und Vornamen: . . . . .
- Adresse: . . . . . - Adresse: . . . . .
- Staatsangehörigkeit: . . . . . - Staatsangehörigkeit: . . . . .
beantragt seine/ihre Eintragung in die Wählerliste der belgischen beantragt seine/ihre Eintragung in die Wählerliste der belgischen
Gemeinde...................gemäss Artikel 1 § 3 des Gesetzes vom 23. Gemeinde...................gemäss Artikel 1 § 3 des Gesetzes vom 23.
März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments (1). März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments (1).
Er/Sie erklärt auf Ehre, sein/ihr Stimmrecht in seinem/ihrem Er/Sie erklärt auf Ehre, sein/ihr Stimmrecht in seinem/ihrem
Herkunftsstaat nicht verloren zu haben. Herkunftsstaat nicht verloren zu haben.
Er/Sie verpflichtet sich, sein/ihr Stimmrecht nur für eine belgische Er/Sie verpflichtet sich, sein/ihr Stimmrecht nur für eine belgische
Liste auszuüben. Liste auszuüben.
Bei den letzten Wahlen im Land, dessen Staatsanghörige(r) er/sie ist, Bei den letzten Wahlen im Land, dessen Staatsanghörige(r) er/sie ist,
war der/die Unterzeichnete entweder als Wähler eingetragen (2): war der/die Unterzeichnete entweder als Wähler eingetragen (2):
- im Wahlkreis . . . . . (3) - im Wahlkreis . . . . . (3)
- in der Gemeinde . . . . . (3) - in der Gemeinde . . . . . (3)
- im Konsulat von . . . . . (3) - im Konsulat von . . . . . (3)
oder der/die Unterzeichnete war nie als Wähler in dem Land oder der/die Unterzeichnete war nie als Wähler in dem Land
eingetragen, dessen Staatsangehörige(r) er/sie ist (2). eingetragen, dessen Staatsangehörige(r) er/sie ist (2).
Er/Sie erklärt zu wissen: Er/Sie erklärt zu wissen:
- dass, wenn seiner/ihrer Eintragung stattgegeben wird, er/sie bei - dass, wenn seiner/ihrer Eintragung stattgegeben wird, er/sie bei
Strafe der durch das belgische Wahlgesetz vorgesehenen Sanktionen Strafe der durch das belgische Wahlgesetz vorgesehenen Sanktionen
verpflichtet ist, an der Wahl teilzunehmen, verpflichtet ist, an der Wahl teilzunehmen,
- dass seine/ihre Eintragung abgelehnt werden kann, wenn der Staat, - dass seine/ihre Eintragung abgelehnt werden kann, wenn der Staat,
dessen Staatsangehörige(r) er/sie ist, den belgischen Behörden zur dessen Staatsangehörige(r) er/sie ist, den belgischen Behörden zur
Kenntnis bringt, dass ihm/ihr in diesem Staat das Stimmrecht entzogen Kenntnis bringt, dass ihm/ihr in diesem Staat das Stimmrecht entzogen
ist, ist,
- dass seine/ihre Eintragung ebenfalls abgelehnt werden kann, wenn - dass seine/ihre Eintragung ebenfalls abgelehnt werden kann, wenn
sich herausstellt, dass er/sie unter die Anwendung der Artikel 6 bis sich herausstellt, dass er/sie unter die Anwendung der Artikel 6 bis
9bis des Wahlgesetzbuches fällt, 9bis des Wahlgesetzbuches fällt,
- dass, wenn seine/ihre Eintragung abgelehnt wird, ihm/ihr die in den - dass, wenn seine/ihre Eintragung abgelehnt wird, ihm/ihr die in den
Artikeln 18 bis 39 des Wahlgesetzbuches erwähnten Artikeln 18 bis 39 des Wahlgesetzbuches erwähnten
Einspruchsmöglichkeiten offen stehen. Einspruchsmöglichkeiten offen stehen.
................, den................... ................, den...................
Unterschrift Unterschrift
- Sichtvermerk des Dienstes, der für das Strafregister der Gemeinde - Sichtvermerk des Dienstes, der für das Strafregister der Gemeinde
zuständig ist zuständig ist
- Sichtvermerk des Bevölkerungsdienstes (Überprüfung der Eintragung) - Sichtvermerk des Bevölkerungsdienstes (Überprüfung der Eintragung)
Empfangsbestätigung Empfangsbestätigung
Der Antrag auf Eintragung von Herrn/Frau . . . . . Der Antrag auf Eintragung von Herrn/Frau . . . . .
(Name und Vornamen) ist vom Bevölkerungsdienst am . . . . . (Datum) (Name und Vornamen) ist vom Bevölkerungsdienst am . . . . . (Datum)
entgegengenommen entgegengenommen
worden. worden.
Stempel der Gemeinde Unterschrift Stempel der Gemeinde Unterschrift
_______ _______
Nota's Nota's
(1) Die Wahlberechtigungsbedingungen sind folgende: das achtzehnte (1) Die Wahlberechtigungsbedingungen sind folgende: das achtzehnte
Lebensjahr vollendet haben, in den Bevölkerungsregistern einer Lebensjahr vollendet haben, in den Bevölkerungsregistern einer
belgischen Gemeinde eingetragen sein und sich in keinem der in den belgischen Gemeinde eingetragen sein und sich in keinem der in den
Artikeln 6 bis 9bis des Wahlgesetzbuches vorgesehenen Ausschluss- oder Artikeln 6 bis 9bis des Wahlgesetzbuches vorgesehenen Ausschluss- oder
Aussetzungsfälle befinden; die Bedingung der Eintragung im Aussetzungsfälle befinden; die Bedingung der Eintragung im
Bevölkerungsregister muss am 1. April des Wahljahres erfüllt sein, die Bevölkerungsregister muss am 1. April des Wahljahres erfüllt sein, die
Bedingungen in Bezug auf Alter und auf Nichtausschluss vom Wahlrecht Bedingungen in Bezug auf Alter und auf Nichtausschluss vom Wahlrecht
bzw. Nichtaussetzung des Wahlrechts müssen spätestens am Wahltag bzw. Nichtaussetzung des Wahlrechts müssen spätestens am Wahltag
erfüllt werden. erfüllt werden.
(2) Unzutreffendes bitte streichen. (2) Unzutreffendes bitte streichen.
(3) Entsprechende Rubrik bitte ausfüllen. (3) Entsprechende Rubrik bitte ausfüllen.
Anlage 2 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und Anlage 2 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und
Schöffenkollegium dem Antrag stattgibt, den nichtbelgische Bürger der Schöffenkollegium dem Antrag stattgibt, den nichtbelgische Bürger der
Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht
haben, um in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte haben, um in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte
Wählerliste eingetragen zu werden Wählerliste eingetragen zu werden
Gemeinde . . . . . Gemeinde . . . . .
Verwaltungsbezirk . . . . . Verwaltungsbezirk . . . . .
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium,
Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags) Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags)
von . . . . . von . . . . .
(Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf (Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf
Eintragung in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Eintragung in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte
Wählerliste; Wählerliste;
In der Erwägung, dass der/die Betreffende die In der Erwägung, dass der/die Betreffende die
Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt, um als Wähler(in) an diesen Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt, um als Wähler(in) an diesen
Wahlen teilzunehmen; Wahlen teilzunehmen;
In der Erwägung, dass der/die Betreffende in den Bevölkerungsregistern In der Erwägung, dass der/die Betreffende in den Bevölkerungsregistern
der Gemeinde eingetragen ist und er/sie seinen/ihren Antrag der Gemeinde eingetragen ist und er/sie seinen/ihren Antrag
fristgerecht eingereicht hat, fristgerecht eingereicht hat,
Gibt dem von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf Gibt dem von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf
Eintragung in die Wählerliste statt. Eintragung in die Wählerliste statt.
Den . . . . . (Datum) Den . . . . . (Datum)
Im Namen des Kollegiums: Im Namen des Kollegiums:
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
Anlage 3 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und Anlage 3 - Muster des Beschlusses, durch den das Bürgermeister- und
Schöffenkollegium den Antrag ablehnt, den nichtbelgische Bürger der Schöffenkollegium den Antrag ablehnt, den nichtbelgische Bürger der
Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes eingereicht
haben, um in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte haben, um in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte
Wählerliste eingetragen zu werden Wählerliste eingetragen zu werden
Gemeinde . . . . . Gemeinde . . . . .
Verwaltungsbezirk . . . . . Verwaltungsbezirk . . . . .
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium,
Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags) Aufgrund des am . . . . . (Datum des Einreichens des Antrags)
von . . . . . von . . . . .
(Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf (Name, Vornamen und vollständige Adresse) eingereichten Antrags auf
Eintragung in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Eintragung in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte
Wählerliste; Wählerliste;
In der Erwägung, dass der/die Betreffende die nachfolgend In der Erwägung, dass der/die Betreffende die nachfolgend
angeführte(n) Wahlberechtigungsbedingung(en) nicht erfüllt: (1) angeführte(n) Wahlberechtigungsbedingung(en) nicht erfüllt: (1)
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Lehnt den von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf Lehnt den von der vorerwähnten Person eingereichten Antrag auf
Eintragung in die Wählerliste ab. Eintragung in die Wählerliste ab.
Ein neuer Antrag kann zu denselben Zwecken eingereicht werden, sobald Ein neuer Antrag kann zu denselben Zwecken eingereicht werden, sobald
der Grund für die vorliegende Ablehnung nicht mehr vorhanden ist (2). der Grund für die vorliegende Ablehnung nicht mehr vorhanden ist (2).
Den . . . . . (Datum) Den . . . . . (Datum)
Im Namen des Kollegiums: Im Namen des Kollegiums:
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
_______ _______
Nota's Nota's
(1) Hier ausführlich die Gründe angeben, auf deren Grundlage der (1) Hier ausführlich die Gründe angeben, auf deren Grundlage der
Antrag auf Eintragung abzulehnen ist. Antrag auf Eintragung abzulehnen ist.
(2) Der/Die Betreffende kann sich gemäss den Artikeln 18 bis 39 des (2) Der/Die Betreffende kann sich gemäss den Artikeln 18 bis 39 des
Wahlgesetzbuches diesem Beschluss widersetzen. Der diesbezügliche mit Wahlgesetzbuches diesem Beschluss widersetzen. Der diesbezügliche mit
Gründen versehene Antrag muss gegen Empfangsbescheinigung beim Gründen versehene Antrag muss gegen Empfangsbescheinigung beim
Gemeindesekretariat eingereicht oder per Einschreiben an das Gemeindesekretariat eingereicht oder per Einschreiben an das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet werden. Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet werden.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 13. Januar 2006 beigefügt zu Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 13. Januar 2006 beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 22 februari 2006. Vu pour être annexé à Notre arrêté du 22 février 2006
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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