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| Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 18, § 3, van het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de voordelen van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming en van elektriciteit. - Duitse vertaling | Arrêté royal modifiant l'article 18, § 3, de l'AR/CIR 92 en matière d'évaluation forfaitaire des avantages de toute nature pour la disposition gratuite du chauffage et de l'électricité. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES |
| 19 DECEMBER 2021. - Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 18, § | 19 DECEMBRE 2021. - Arrêté royal modifiant l'article 18, § 3, de |
| 3, van het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de | l'AR/CIR 92 en matière d'évaluation forfaitaire des avantages de toute |
| voordelen van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming | nature pour la disposition gratuite du chauffage et de l'électricité. |
| en van elektriciteit. - Duitse vertaling | - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 19 december 2021 tot wijziging van artikel 18, § 3, van | l'arrêté royal du 19 décembre 2021 modifiant l'article 18, § 3, de |
| het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de voordelen | l'AR/CIR 92 en matière d'évaluation forfaitaire des avantages de toute |
| van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming en van | nature pour la disposition gratuite du chauffage et de l'électricité |
| elektriciteit (Belgisch Staatsblad van 27 december 2021). | (Moniteur belge du 27 décembre 2021). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
| 19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § | 19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § |
| 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von | 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von |
| Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und | Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und |
| über Strom | über Strom |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| in Ausführung des Regierungsabkommens wird die Regierung eine | in Ausführung des Regierungsabkommens wird die Regierung eine |
| umfassende Steuerreform vorbereiten, um das Besteuerungssystem zu | umfassende Steuerreform vorbereiten, um das Besteuerungssystem zu |
| modernisieren, zu vereinfachen und gerechter und neutraler zu | modernisieren, zu vereinfachen und gerechter und neutraler zu |
| gestalten. In Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen wird eine | gestalten. In Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen wird eine |
| Vereinfachung angestrebt, wozu unter anderem eine allmähliche | Vereinfachung angestrebt, wozu unter anderem eine allmähliche |
| Verschiebung von alternativen Vergütungsformen hin zu einer Vergütung | Verschiebung von alternativen Vergütungsformen hin zu einer Vergütung |
| in Euro gehört. Im Rahmen eines Cafeteria-Modells, einer Form der in | in Euro gehört. Im Rahmen eines Cafeteria-Modells, einer Form der in |
| steuerlicher (beziehungsweise steuerähnlicher) Hinsicht vorteilhaften | steuerlicher (beziehungsweise steuerähnlicher) Hinsicht vorteilhaften |
| Lohnflexibilisierung, werden Ausgaben eines Arbeitnehmers häufig von | Lohnflexibilisierung, werden Ausgaben eines Arbeitnehmers häufig von |
| seinem Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitnehmer wird dann auf einen | seinem Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitnehmer wird dann auf einen |
| Vorteil jeglicher Art besteuert. Ein Beispiel, das kürzlich in der | Vorteil jeglicher Art besteuert. Ein Beispiel, das kürzlich in der |
| Presse erschienen ist, ist ein Modell, das den Arbeitnehmern von | Presse erschienen ist, ist ein Modell, das den Arbeitnehmern von |
| teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Stromrechnung | teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Stromrechnung |
| über ein Cafeteria-Modell steuerlich vorteilhaft von ihrem Arbeitgeber | über ein Cafeteria-Modell steuerlich vorteilhaft von ihrem Arbeitgeber |
| bezahlen zu lassen. Eine solche Lohnflexibilisierung steht im | bezahlen zu lassen. Eine solche Lohnflexibilisierung steht im |
| Widerspruch zu den Beschlüssen der Regierung. Einer der Bestandteile, | Widerspruch zu den Beschlüssen der Regierung. Einer der Bestandteile, |
| auf denen solche Modelle beruhen, ist die Pauschalbewertung des | auf denen solche Modelle beruhen, ist die Pauschalbewertung des |
| Vorteils jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom | Vorteils jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom |
| (Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92). Daher wird vorgeschlagen, in | (Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92). Daher wird vorgeschlagen, in |
| Erwartung der Steuerreform die Pauschalbewertung des Vorteils | Erwartung der Steuerreform die Pauschalbewertung des Vorteils |
| jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom und über Heizung | jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom und über Heizung |
| bereits jetzt auf die Fälle zu beschränken, in denen diese Bewertung | bereits jetzt auf die Fälle zu beschränken, in denen diese Bewertung |
| derzeit üblicherweise verwendet wird. Dies sind insbesondere die | derzeit üblicherweise verwendet wird. Dies sind insbesondere die |
| Fälle, in denen Strom und/oder Heizung zusammen mit der kostenlosen | Fälle, in denen Strom und/oder Heizung zusammen mit der kostenlosen |
| Zurverfügungstellung einer Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt | Zurverfügungstellung einer Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt |
| wird (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs). Diese zusätzliche Präzisierung | wird (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs). Diese zusätzliche Präzisierung |
| gilt für Vorteile, die ab dem 1. Januar 2022 gewährt werden (Artikel 2 | gilt für Vorteile, die ab dem 1. Januar 2022 gewährt werden (Artikel 2 |
| des Entwurfs). | des Entwurfs). |
| Indem der Vorteil, der sich aus der Beteiligung des Arbeitgebers an | Indem der Vorteil, der sich aus der Beteiligung des Arbeitgebers an |
| den Energiekosten ergibt, im Rahmen von Cafeteria-Modellen | den Energiekosten ergibt, im Rahmen von Cafeteria-Modellen |
| entsprechend dem Realwert des Vorteils bewertet wird, wird auch ein | entsprechend dem Realwert des Vorteils bewertet wird, wird auch ein |
| weiterer Schritt zur Harmonisierung des Lohnbegriffs auf sozialer und | weiterer Schritt zur Harmonisierung des Lohnbegriffs auf sozialer und |
| steuerlicher Ebene unternommen. | steuerlicher Ebene unternommen. |
| Bei den durch Artikel 1 Nr. 2 bis 4 des Entwurfs vorgenommenen | Bei den durch Artikel 1 Nr. 2 bis 4 des Entwurfs vorgenommenen |
| Abänderungen handelt es sich um rein technische Anpassungen. | Abänderungen handelt es sich um rein technische Anpassungen. |
| Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige | der ehrerbietige |
| und treue Diener | und treue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
| 19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § | 19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § |
| 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von | 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von |
| Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und | Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und |
| über Strom | über Strom |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 |
| Absatz 2; | Absatz 2; |
| Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Oktober 2021; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Oktober 2021; |
| Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
| 27. Oktober 2021; | 27. Oktober 2021; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.398/3 des Staatsrates vom 29. November | Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.398/3 des Staatsrates vom 29. November |
| 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92, ersetzt durch den | Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92, ersetzt durch den |
| Königlichen Erlass vom 23. Februar 2012, wird wie folgt abgeändert: | Königlichen Erlass vom 23. Februar 2012, wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Vor Absatz 1, der Absatz 2 wird, wird ein Absatz mit folgendem | 1. Vor Absatz 1, der Absatz 2 wird, wird ein Absatz mit folgendem |
| Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
| "Der Vorteil der kostenlosen Verfügung über Heizung und/oder über | "Der Vorteil der kostenlosen Verfügung über Heizung und/oder über |
| Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken wird nur dann pauschal auf | Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken wird nur dann pauschal auf |
| den gemäß den Absätzen 2 und 3 bestimmten Betrag veranschlagt, wenn | den gemäß den Absätzen 2 und 3 bestimmten Betrag veranschlagt, wenn |
| derjenige, der den Vorteil gewährt, auch das unbewegliche Gut zur | derjenige, der den Vorteil gewährt, auch das unbewegliche Gut zur |
| Verfügung stellt, für das der Vorteil gewährt wird." | Verfügung stellt, für das der Vorteil gewährt wird." |
| 2. In Absatz 1, der Absatz 2 geworden ist, werden die Wörter "Der | 2. In Absatz 1, der Absatz 2 geworden ist, werden die Wörter "Der |
| Vorteil wird wie folgt veranschlagt:" durch die Wörter "In dem in | Vorteil wird wie folgt veranschlagt:" durch die Wörter "In dem in |
| Absatz 1 erwähnten Fall wird der Vorteil wie folgt veranschlagt:" | Absatz 1 erwähnten Fall wird der Vorteil wie folgt veranschlagt:" |
| ersetzt. | ersetzt. |
| 3. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Absatz | 3. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Absatz |
| 1" durch die Wörter "Absatz 2" ersetzt. | 1" durch die Wörter "Absatz 2" ersetzt. |
| 4. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Artikel | 4. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Artikel |
| 178 § 3 Nr. 2" durch die Wörter "Artikel 178 § 3 Absatz 1 Nr. 2" | 178 § 3 Nr. 2" durch die Wörter "Artikel 178 § 3 Absatz 1 Nr. 2" |
| ersetzt. | ersetzt. |
| Art. 2 - Artikel 1 Nr. 1 bis 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und | Art. 2 - Artikel 1 Nr. 1 bis 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und |
| ist auf die ab diesem Datum gewährten Vorteile anwendbar. | ist auf die ab diesem Datum gewährten Vorteile anwendbar. |
| Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2021 | Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2021 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |