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Koninklijk besluit betreffende de stage van de personeelsleden van het basiskader van de politiediensten. - Duitse vertaling | Arrêté royal concernant le stage des membres du personnel du cadre de base des services de police. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
18 JANUARI 2018. - Koninklijk besluit betreffende de stage van de | 18 JANVIER 2018. - Arrêté royal concernant le stage des membres du |
personeelsleden van het basiskader van de politiediensten. - Duitse | personnel du cadre de base des services de police. - Traduction |
vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 18 januari 2018 betreffende de stage van de | l'arrêté royal du 18 janvier 2018 concernant le stage des membres du |
personeelsleden van het basiskader van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 6 februari 2018). | personnel du cadre de base des services de police (Moniteur belge du 6 février 2018). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
18. JANUAR 2018 - Königlicher Erlass über die Probezeit der Mitglieder | 18. JANUAR 2018 - Königlicher Erlass über die Probezeit der Mitglieder |
des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste | des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
Mit dem Königlichen Erlass vom 24. April 2014 zur Einfügung einer | Mit dem Königlichen Erlass vom 24. April 2014 zur Einfügung einer |
Probezeit für die Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der | Probezeit für die Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der |
Polizeidienste ist eine Probezeit eingeführt worden für Mitglieder des | Polizeidienste ist eine Probezeit eingeführt worden für Mitglieder des |
Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste, die ernannt sind, | Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste, die ernannt sind, |
also nach Bestehen der Grundausbildung. | also nach Bestehen der Grundausbildung. |
Die Einführung dieser Probezeit ist durch die Notwendigkeit begründet, | Die Einführung dieser Probezeit ist durch die Notwendigkeit begründet, |
die Inspektoren, die ihre ersten Erfahrungen vor Ort machen, besser zu | die Inspektoren, die ihre ersten Erfahrungen vor Ort machen, besser zu |
unterstützen. Die sechsmonatige Probezeit findet in dem Polizeidienst | unterstützen. Die sechsmonatige Probezeit findet in dem Polizeidienst |
beziehungsweise in der Polizeizone statt, der/die nach Ablauf dieser | beziehungsweise in der Polizeizone statt, der/die nach Ablauf dieser |
Probezeit auch ihr tatsächlicher Arbeitsort sein wird; dadurch werden | Probezeit auch ihr tatsächlicher Arbeitsort sein wird; dadurch werden |
sie optimal betreut werden können und das Gelernte entsprechend den | sie optimal betreut werden können und das Gelernte entsprechend den |
Spezifitäten des Arbeitsorts weiter entwickeln können. | Spezifitäten des Arbeitsorts weiter entwickeln können. |
Die Probezeit ist eine Übergangsmaßnahme in Erwartung der Anpassung | Die Probezeit ist eine Übergangsmaßnahme in Erwartung der Anpassung |
der Verordnungstexte im Anschluss an die jüngsten Schlussfolgerungen | der Verordnungstexte im Anschluss an die jüngsten Schlussfolgerungen |
der Arbeitsgruppe, die mit der Bewertung der Grundausbildung und der | der Arbeitsgruppe, die mit der Bewertung der Grundausbildung und der |
Bewertung der in vorliegendem Erlass erwähnten Probezeit beauftragt | Bewertung der in vorliegendem Erlass erwähnten Probezeit beauftragt |
ist. | ist. |
Da diese Anpassung bis jetzt noch nicht erfolgt ist, ist beschlossen | Da diese Anpassung bis jetzt noch nicht erfolgt ist, ist beschlossen |
worden, die Gültigkeitsdauer der Übergangsmaßnahme zu verlängern. So | worden, die Gültigkeitsdauer der Übergangsmaßnahme zu verlängern. So |
wird die sechsmonatige Probezeit nach der Grundausbildung auf alle | wird die sechsmonatige Probezeit nach der Grundausbildung auf alle |
Polizeiinspektoren zur Anwendung kommen, die die Grundausbildung vor | Polizeiinspektoren zur Anwendung kommen, die die Grundausbildung vor |
dem 1. Januar 2020 beginnen. | dem 1. Januar 2020 beginnen. |
Hinsichtlich der Bemerkung des Staatsrates zur Rückwirkung ist darauf | Hinsichtlich der Bemerkung des Staatsrates zur Rückwirkung ist darauf |
hinzuweisen, dass der vorliegende Entwurf eines Erlasses auf | hinzuweisen, dass der vorliegende Entwurf eines Erlasses auf |
Inspektoren Anwendung findet, die die Ausbildung seit dem 1. Januar | Inspektoren Anwendung findet, die die Ausbildung seit dem 1. Januar |
2017 begonnen haben. Die ersten Inspektoren, die hiervon betroffen | 2017 begonnen haben. Die ersten Inspektoren, die hiervon betroffen |
sind, haben die Grundausbildung am 1. März 2017 begonnen. Für sie wird | sind, haben die Grundausbildung am 1. März 2017 begonnen. Für sie wird |
die Probezeit also frühestens am 1. März 2018 beginnen, d.h. nach | die Probezeit also frühestens am 1. März 2018 beginnen, d.h. nach |
Inkrafttreten des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen Erlasses. | Inkrafttreten des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen Erlasses. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
18. JANUAR 2018 - Königlicher Erlass über die Probezeit der Mitglieder | 18. JANUAR 2018 - Königlicher Erlass über die Probezeit der Mitglieder |
des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste | des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels |
121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; | 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. April 2014 zur Einfügung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. April 2014 zur Einfügung |
einer Probezeit für die Mitglieder des Personals im einfachen Dienst | einer Probezeit für die Mitglieder des Personals im einfachen Dienst |
der Polizeidienste; | der Polizeidienste; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. |
Dezember 2016; | Dezember 2016; |
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 408/4 des | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 408/4 des |
Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. Oktober 2017; | Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. Oktober 2017; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19. |
April 2017; | April 2017; |
Aufgrund des Einverständnisses des mit dem Öffentlichen Dienst | Aufgrund des Einverständnisses des mit dem Öffentlichen Dienst |
beauftragten Ministers vom 11. Mai 2017; | beauftragten Ministers vom 11. Mai 2017; |
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterrats nicht | In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterrats nicht |
ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass | ordnungsgemäß binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass |
kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie | kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie |
infolgedessen außer Acht gelassen worden ist; | infolgedessen außer Acht gelassen worden ist; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 61.954/2/V des Staatsrates vom 10. August | Aufgrund des Gutachtens Nr. 61.954/2/V des Staatsrates vom 10. August |
2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, |
Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 24. April 2014 | Artikel 1 - In Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 24. April 2014 |
zur Einfügung einer Probezeit für die Mitglieder des Personals im | zur Einfügung einer Probezeit für die Mitglieder des Personals im |
einfachen Dienst der Polizeidienste werden die Wörter "spätestens vor | einfachen Dienst der Polizeidienste werden die Wörter "spätestens vor |
dem 1. Januar 2017" durch die Wörter "spätestens vor dem 1. Januar | dem 1. Januar 2017" durch die Wörter "spätestens vor dem 1. Januar |
2020" ersetzt. | 2020" ersetzt. |
Art. 2 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz | Art. 2 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz |
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 18. Januar 2018 | Gegeben zu Brüssel, den 18. Januar 2018 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |