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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 17/12/2023
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Koninklijk besluit tot aanpassing van twee drempels in de wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, leveringen en diensten en concessies. - Duitse vertaling Arrêté royal modifiant deux seuils dans la loi du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies de recours en matière de marchés publics, de certains marchés de travaux, de fournitures et de services et de concessions. - Traduction allemande
17 DECEMBER 2023. - Koninklijk besluit tot aanpassing van twee 17 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal modifiant deux seuils dans la loi du
drempels in de wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies de
informatie en de rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde recours en matière de marchés publics, de certains marchés de travaux,
opdrachten voor werken, leveringen en diensten en concessies. - Duitse de fournitures et de services et de concessions. - Traduction
vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 17 december 2023 tot aanpassing van twee drempels in de l'arrêté royal du 17 décembre 2023 modifiant deux seuils dans la loi
wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de informatie en de du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies
rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor de recours en matière de marchés publics, de certains marchés de
werken, leveringen en diensten en concessies (Belgisch Staatsblad van travaux, de fournitures et de services et de concessions (Moniteur
21 december 2023). belge du 21 décembre 2023).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
17. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Anpassung zweier 17. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Anpassung zweier
Schwellenwerte im Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Schwellenwerte im Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der
Konzessionen Konzessionen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der
Konzessionen, des Artikels 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16. Konzessionen, des Artikels 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16.
Februar 2017; Februar 2017;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen
Aufträge vom 28. November 2023; Aufträge vom 28. November 2023;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. November 2023; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. November 2023;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt: Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt:
In der Erwägung, dass die delegierten Verordnungen (EU) Nr. 2023/2495, In der Erwägung, dass die delegierten Verordnungen (EU) Nr. 2023/2495,
2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Kommission vom 15. November 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Kommission vom 15. November
2023 im Hinblick auf die anwendbaren Schwellenwerte für die Verfahren 2023 im Hinblick auf die anwendbaren Schwellenwerte für die Verfahren
zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen neue Schwellenwerte zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen neue Schwellenwerte
festlegen, wobei die derzeitigen Schwellenwerte von 140.000 EUR für festlegen, wobei die derzeitigen Schwellenwerte von 140.000 EUR für
öffentliche Aufträge in den klassischen Bereichen und 431.000 EUR für öffentliche Aufträge in den klassischen Bereichen und 431.000 EUR für
öffentliche Aufträge in den Sonderbereichen nach oben angepasst öffentliche Aufträge in den Sonderbereichen nach oben angepasst
werden, werden,
In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 140.000 EUR In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 140.000 EUR
auch in Artikel 90 Absatz 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. auch in Artikel 90 Absatz 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18.
April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen
Bereichen als Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das Bereichen als Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung angewendet werden Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung angewendet werden
kann, weshalb der entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz kann, weshalb der entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz
1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der
Konzessionen geändert werden muss, Konzessionen geändert werden muss,
In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 431.000 EUR In der Erwägung, dass der derzeitige Schwellenwert von 431.000 EUR
auch in Artikel 88 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 auch in Artikel 88 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017
über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen als über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen als
Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das Verhandlungsverfahren ohne Betrag verwendet wird, unterhalb dessen das Verhandlungsverfahren ohne
vorherigen Aufruf zum Wettbewerb angewendet werden kann, weshalb der vorherigen Aufruf zum Wettbewerb angewendet werden kann, weshalb der
entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes entsprechende Schwellenwert in Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes
vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die
Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-,
Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen geändert Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen geändert
werden muss, werden muss,
In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Vergabestellen so schnell In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Vergabestellen so schnell
wie möglich über die neuen Beträge zu informieren, die für öffentliche wie möglich über die neuen Beträge zu informieren, die für öffentliche
Aufträge gelten, die ab dem 1. Januar 2024 vergeben werden; Aufträge gelten, die ab dem 1. Januar 2024 vergeben werden;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von fünf Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von fünf
Tagen, der am 6. Dezember 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, Tagen, der am 6. Dezember 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist,
in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag auf Begutachtung mit der Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag auf Begutachtung mit der
Nummer 75.044/1 am 6. Dezember 2023 gemäß Artikel 84 § 5 der am 12. Nummer 75.044/1 am 6. Dezember 2023 gemäß Artikel 84 § 5 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat von der Liste Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat von der Liste
gestrichen worden ist; gestrichen worden ist;
Auf Vorschlag des Premierministers Auf Vorschlag des Premierministers
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 Artikel 1 - In Artikel 29 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2013
über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich
der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen, ersetzt durch das Gesetz Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen, ersetzt durch das Gesetz
vom 16. Februar 2017 und zuletzt abgeändert durch den Königlichen vom 16. Februar 2017 und zuletzt abgeändert durch den Königlichen
Erlass vom 17. Dezember 2021, wird der Betrag "140.000 EUR" durch den Erlass vom 17. Dezember 2021, wird der Betrag "140.000 EUR" durch den
Betrag "143.000 EUR" und der Betrag "431.000 EUR" durch den Betrag Betrag "143.000 EUR" und der Betrag "431.000 EUR" durch den Betrag
"443.000 EUR" ersetzt. "443.000 EUR" ersetzt.
Art. 2 - Für Aufträge, deren geschätzter Wert unter den Art. 2 - Für Aufträge, deren geschätzter Wert unter den
Schwellenwerten für die europäische Bekanntmachung liegt, tritt Schwellenwerten für die europäische Bekanntmachung liegt, tritt
vorliegender Erlass am 1. Januar 2024 in Kraft, in dem Maße, wie diese vorliegender Erlass am 1. Januar 2024 in Kraft, in dem Maße, wie diese
Aufträge ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten Aufträge ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten
veröffentlicht werden müssen, oder in Ermangelung einer Verpflichtung veröffentlicht werden müssen, oder in Ermangelung einer Verpflichtung
zur vorherigen Bekanntmachung, in dem Maße, wie ab diesem Datum zur zur vorherigen Bekanntmachung, in dem Maße, wie ab diesem Datum zur
Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Abgabe eines Angebots aufgefordert wird.
Absatz 1 ist auch auf Aufträge anwendbar, deren geschätzter Wert Absatz 1 ist auch auf Aufträge anwendbar, deren geschätzter Wert
mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung
erreicht. Bei diesen Aufträgen gilt jedoch das Datum der Absendung der erreicht. Bei diesen Aufträgen gilt jedoch das Datum der Absendung der
Bekanntmachung über die e-Procurement-Plattform an das Amtsblatt der Bekanntmachung über die e-Procurement-Plattform an das Amtsblatt der
Europäischen Union als Datum der Veröffentlichung des Auftrags. Europäischen Union als Datum der Veröffentlichung des Auftrags.
Art. 3 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 3 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 17. Dezember 2023 Gegeben zu Brüssel, den 17. Dezember 2023
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
A. DE CROO A. DE CROO
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