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Koninklijk besluit tot aanpassing aan de wapenwet van 8 juni 2006 van de modellen van verschillende formulieren en documenten. - Duitse vertaling | Arrêté royal adaptant à la loi sur les armes du 8 juin 2006 les modèles de différents formulaires et documents. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 16 OKTOBER 2008. - Koninklijk besluit tot aanpassing aan de wapenwet van 8 juni 2006 van de modellen van verschillende formulieren en documenten. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 16 OCTOBRE 2008. - Arrêté royal adaptant à la loi sur les armes du 8 juin 2006 les modèles de différents formulaires et documents. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 16 oktober 2008 tot aanpassing aan de wapenwet van 8 juni | l'arrêté royal du 16 octobre 2008 adaptant à la loi sur les armes du 8 |
2006 van de modellen van verschillende formulieren en documenten | juin 2006 les modèles de différents formulaires et documents (Moniteur |
(Belgisch Staatsblad van 20 oktober 2008). | belge du 20 octobre 2008). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
16. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Anpassung der Muster | 16. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Anpassung der Muster |
verschiedener | verschiedener |
Formulare und Dokumente an das Waffengesetz vom 8. Juni 2006 | Formulare und Dokumente an das Waffengesetz vom 8. Juni 2006 |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der | Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der |
wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, Artikel 35 | wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, Artikel 35 |
Nr. 2; | Nr. 2; |
Aufgrund der Stellungnahme des Beirats für Waffen vom 29. März 2007; | Aufgrund der Stellungnahme des Beirats für Waffen vom 29. März 2007; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Mai 2007; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Mai 2007; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass die | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass die |
weitere Benutzung der bestehenden Muster von Formularen und | weitere Benutzung der bestehenden Muster von Formularen und |
Erlaubnisscheinen, wie sie unter dem früheren Waffengesetz bekannt | Erlaubnisscheinen, wie sie unter dem früheren Waffengesetz bekannt |
waren, offenbar zu Missverständnissen in Bezug auf ihre Gültigkeit und | waren, offenbar zu Missverständnissen in Bezug auf ihre Gültigkeit und |
zu allerlei improvisierten Anpassungen dieser Dokumente an die | zu allerlei improvisierten Anpassungen dieser Dokumente an die |
Terminologie und die Verteilung der Zuständigkeiten des neuen | Terminologie und die Verteilung der Zuständigkeiten des neuen |
Waffengesetzes führt; | Waffengesetzes führt; |
Dass diese Verwirrung eingeschränkt werden muss, indem möglichst | Dass diese Verwirrung eingeschränkt werden muss, indem möglichst |
vielen Personen, die auf die Ausstellung ihres Erlaubnisscheins | vielen Personen, die auf die Ausstellung ihres Erlaubnisscheins |
warten, ein Dokument des neuen Musters ausgehändigt wird; | warten, ein Dokument des neuen Musters ausgehändigt wird; |
Dass effizienter gearbeitet werden kann, wenn die neu entwickelten | Dass effizienter gearbeitet werden kann, wenn die neu entwickelten |
elektronischen Muster in Gebrauch genommen werden dürfen; | elektronischen Muster in Gebrauch genommen werden dürfen; |
Dass die alten Muster nach gesetzlicher Vorschrift nur nach | Dass die alten Muster nach gesetzlicher Vorschrift nur nach |
Stellungnahme des Beirats für Waffen angepasst werden konnten und | Stellungnahme des Beirats für Waffen angepasst werden konnten und |
dieser zum Zeitpunkt der Anpassung der meisten | dieser zum Zeitpunkt der Anpassung der meisten |
Verordnungsbestimmungen, die diesen Mustern zugrunde liegen, noch | Verordnungsbestimmungen, die diesen Mustern zugrunde liegen, noch |
nicht zusammengestellt war; | nicht zusammengestellt war; |
Dass es ausserdem zunächst angesichts des langen Zeitraums der | Dass es ausserdem zunächst angesichts des langen Zeitraums der |
Erledigung der mit Umsicht zu behandelnden und der laufenden | Erledigung der mit Umsicht zu behandelnden und der laufenden |
Angelegenheiten, die das Land gekannt hat, dann wegen des Verfahrens | Angelegenheiten, die das Land gekannt hat, dann wegen des Verfahrens |
zur Abänderung des Gesetzes, das gerade mit dem am 1. September 2008 | zur Abänderung des Gesetzes, das gerade mit dem am 1. September 2008 |
in Kraft tretenden Gesetz vom 25. Juli 2008 abgeschlossen worden ist, | in Kraft tretenden Gesetz vom 25. Juli 2008 abgeschlossen worden ist, |
nicht möglich war, diese Anpassung eher vorzunehmen; | nicht möglich war, diese Anpassung eher vorzunehmen; |
Dass es inzwischen immer dringender geworden ist, diese Lücke zu | Dass es inzwischen immer dringender geworden ist, diese Lücke zu |
beheben; | beheben; |
Aufgrund des Gutachtens 45.222/2 des Staatsrates vom 24. September | Aufgrund des Gutachtens 45.222/2 des Staatsrates vom 24. September |
2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, Nr. 1, | 2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, Nr. 1, |
der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz | der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz |
vom 2. April 2003; | vom 2. April 2003; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der |
Justiz und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat | Justiz und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat |
darüber beraten haben, | darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Die Muster der Formulare mit den Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 7, | Artikel 1 - Die Muster der Formulare mit den Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 7, |
9, 10 und 11, die in der Anlage zum Königlichen Erlass vom 20. | 9, 10 und 11, die in der Anlage zum Königlichen Erlass vom 20. |
September 1991 zur Ausführung des Waffengesetzes aufgeführt sind, | September 1991 zur Ausführung des Waffengesetzes aufgeführt sind, |
werden durch die Muster mit den gleichen Überschriften ersetzt, die in | werden durch die Muster mit den gleichen Überschriften ersetzt, die in |
der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführt sind. Die Formulare mit | der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführt sind. Die Formulare mit |
den Nummern 1 und 8 werden aufgehoben. | den Nummern 1 und 8 werden aufgehoben. |
Die nach dem früheren Muster ausgestellten Formulare sind jedoch | Die nach dem früheren Muster ausgestellten Formulare sind jedoch |
innerhalb der durch die Artikel 32 und 48 des Waffengesetzes | innerhalb der durch die Artikel 32 und 48 des Waffengesetzes |
festgelegten Grenzen weiterhin gültig. | festgelegten Grenzen weiterhin gültig. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 3 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Justiz sind, | Art. 3 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Justiz sind, |
jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses | jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses |
beauftragt. | beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 16. Oktober 2008 | Gegeben zu Brüssel, den 16. Oktober 2008 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
J. VANDEURZEN | J. VANDEURZEN |
Anlage zum Königlichen Erlass vom 16. Oktober 2008 zur Anpassung der | Anlage zum Königlichen Erlass vom 16. Oktober 2008 zur Anpassung der |
Muster verschiedener | Muster verschiedener |
Formulare und Dokumente an das Waffengesetz vom 8. Juni 2006 | Formulare und Dokumente an das Waffengesetz vom 8. Juni 2006 |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 16. Oktober 2008 zur Anpassung der | Gesehen, um Unserem Erlass vom 16. Oktober 2008 zur Anpassung der |
Muster verschiedener Formulare und Dokumente an das Waffengesetz vom | Muster verschiedener Formulare und Dokumente an das Waffengesetz vom |
8. Juni 2008 beigefügt zu werden | 8. Juni 2008 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
J. VANDEURZEN | J. VANDEURZEN |