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Koninklijk besluit houdende uitvoering van de artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 van het Gerechtelijk Wetboek. - Officieuze coördinatie in het Duits | Arrêté royal portant exécution des articles 32quater/1, § 1er, et 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code judiciaire. - Coordination officieuse en langue allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE | SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE |
14 JUNI 2017. - Koninklijk besluit houdende uitvoering van de | 14 JUIN 2017. - Arrêté royal portant exécution des articles |
artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 van het | 32quater/1, § 1er, et 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code judiciaire. - |
Gerechtelijk Wetboek. - Officieuze coördinatie in het Duits | Coordination officieuse en langue allemande |
De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van | Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue |
het koninklijk besluit van 14 juni 2017 houdende uitvoering van de | allemande de l'arrêté royal du 14 juin 2017 portant exécution des |
artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 van het | articles 32quater/1, § 1er, et 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code |
Gerechtelijk Wetboek (Belgisch Staatsblad van 22 juni 2017), zoals het | judiciaire (Moniteur belge du 22 juin 2017), tel qu'il a été modifié |
werd gewijzigd bij het koninklijk besluit van 28 november 2021 tot | par l'arrêté royal du 28 novembre 2021 modifiant l'arrêté royal du 14 |
wijziging van het koninklijk besluit van 14 juni 2017 houdende | juin 2017 portant exécution des articles 32quater/1, § 1er, et |
uitvoering van de artikelen 32quater/1, § 1 en 32quater/2, §§ 1 en 6 | 32quater/2, §§ 1er et 6, du Code judiciaire en vue de désigner les |
van het Gerechtelijk Wetboek met het oog op de aanduiding van de | |
niet-betekende authentieke akten van het centraal register van | actes authentiques non signifiés du registre central des actes |
gedematerialiseerde authentieke akten van gerechtsdeurwaarders | authentiques dématérialisés des huissiers de justice (Moniteur belge |
(Belgisch Staatsblad van 30 november 2021). | du 30 novembre 2021). |
Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale | Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le |
dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. | Service central de traduction allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
14. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel | 14. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel |
32quater/1 § 1 | 32quater/1 § 1 |
und 32quater/2 §§ 1 und 6 des Gerichtsgesetzbuches | und 32quater/2 §§ 1 und 6 des Gerichtsgesetzbuches |
KAPITEL 1 - Zustellung an die gerichtliche elektronische Adresse | KAPITEL 1 - Zustellung an die gerichtliche elektronische Adresse |
Artikel 1 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel | Artikel 1 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel |
32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches auf elektronischem Weg eine | 32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches auf elektronischem Weg eine |
Zustellung an eine gerichtliche elektronische Adresse vornehmen | Zustellung an eine gerichtliche elektronische Adresse vornehmen |
möchte, sendet über das in Artikel 32quater/2 § 1 des | möchte, sendet über das in Artikel 32quater/2 § 1 des |
Gerichtsgesetzbuches erwähnte Zentralregister der entmaterialisierten | Gerichtsgesetzbuches erwähnte Zentralregister der entmaterialisierten |
authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher an die dem Adressaten | authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher an die dem Adressaten |
zugewiesene gerichtliche elektronische Adresse eine Meldung über die | zugewiesene gerichtliche elektronische Adresse eine Meldung über die |
Zustellung auf elektronischem Weg. | Zustellung auf elektronischem Weg. |
Art. 2 - Diese Meldung über die Zustellung enthält mindestens folgende | Art. 2 - Diese Meldung über die Zustellung enthält mindestens folgende |
Angaben: | Angaben: |
1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Meldung über die | 1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Meldung über die |
Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", | Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", |
wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers | wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers |
ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, | ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, |
2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt | 2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt |
durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den | durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den |
Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt | Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt |
dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden.", | dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden.", |
3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
der die Zustellung vornehmen möchte, | der die Zustellung vornehmen möchte, |
4. folgenden Text: "Die zugestellte Urkunde kann nur vom Inhaber der | 4. folgenden Text: "Die zugestellte Urkunde kann nur vom Inhaber der |
gerichtlichen elektronischen Adresse anhand seines elektronischen | gerichtlichen elektronischen Adresse anhand seines elektronischen |
Personalausweises eingesehen werden. Sie haben die Möglichkeit, die | Personalausweises eingesehen werden. Sie haben die Möglichkeit, die |
Urkunde auszudrucken und aufzubewahren.", | Urkunde auszudrucken und aufzubewahren.", |
5. nach Zustellung der Urkunde oder Einsichtnahme in die Urkunde | 5. nach Zustellung der Urkunde oder Einsichtnahme in die Urkunde |
werden folgende Daten im Register gespeichert: | werden folgende Daten im Register gespeichert: |
a) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, | a) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, |
Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, | Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, |
b) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: | b) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: |
Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der | Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der |
Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und | Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und |
Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, |
die diese Urkunde für diese juristische Person eingesehen hat, | die diese Urkunde für diese juristische Person eingesehen hat, |
c) Zeitpunkt, zu dem die Meldung über die Zustellung auf | c) Zeitpunkt, zu dem die Meldung über die Zustellung auf |
elektronischem Weg versandt wurde, und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde | elektronischem Weg versandt wurde, und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde |
eingesehen wurde, | eingesehen wurde, |
6. folgenden Text: "Diese Daten werden dreißig Jahre im Register | 6. folgenden Text: "Diese Daten werden dreißig Jahre im Register |
aufbewahrt. Sie haben jederzeit das Recht, die verarbeiteten | aufbewahrt. Sie haben jederzeit das Recht, die verarbeiteten |
personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen.", | personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen.", |
7. folgenden Text: "Wenn Sie die Ihnen zugestellte Urkunde nicht | 7. folgenden Text: "Wenn Sie die Ihnen zugestellte Urkunde nicht |
binnen vierundzwanzig Stunden nach Versendung der Meldung über die | binnen vierundzwanzig Stunden nach Versendung der Meldung über die |
Zustellung auf elektronischem Weg geöffnet haben, wird der | Zustellung auf elektronischem Weg geöffnet haben, wird der |
Gerichtsvollzieher Ihnen noch einen gewöhnlichen Brief zusenden, um | Gerichtsvollzieher Ihnen noch einen gewöhnlichen Brief zusenden, um |
Sie über diese Zustellung an Ihre gerichtliche elektronische Adresse | Sie über diese Zustellung an Ihre gerichtliche elektronische Adresse |
zu informieren." | zu informieren." |
KAPITEL 2 - Weise der Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg | KAPITEL 2 - Weise der Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg |
Art. 3 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel | Art. 3 - Ein Gerichtsvollzieher, der in Ausführung von Artikel |
32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches eine Zustellung auf | 32quater/1 § 1 des Gerichtsgesetzbuches eine Zustellung auf |
elektronischem Weg an eine andere elektronische Adresse als die | elektronischem Weg an eine andere elektronische Adresse als die |
gerichtliche elektronische Adresse vornehmen möchte, sendet über das | gerichtliche elektronische Adresse vornehmen möchte, sendet über das |
Zentralregister der entmaterialisierten authentischen Urkunden der | Zentralregister der entmaterialisierten authentischen Urkunden der |
Gerichtsvollzieher an eine elektronische Adresse, die in der Liste der | Gerichtsvollzieher an eine elektronische Adresse, die in der Liste der |
Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes in diesem Register | Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes in diesem Register |
aufgeführt ist, oder in Ermangelung dessen, an eine elektronische | aufgeführt ist, oder in Ermangelung dessen, an eine elektronische |
Adresse, von der der Gerichtsvollzieher vermutet, dass sie vom | Adresse, von der der Gerichtsvollzieher vermutet, dass sie vom |
Adressaten verwendet wird, ein Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung | Adressaten verwendet wird, ein Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung |
auf elektronischem Weg. | auf elektronischem Weg. |
Art. 4 - Dieses Ersuchen enthält mindestens folgende Angaben: | Art. 4 - Dieses Ersuchen enthält mindestens folgende Angaben: |
1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Ersuchen um Zustimmung | 1. im Betreff des Ersuchens, folgenden Text: "Ersuchen um Zustimmung |
zur Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", | zur Zustellung auf elektronischem Weg durch den Gerichtsvollzieher X", |
wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers | wobei "X" durch den Namen und den Vornamen des Gerichtsvollziehers |
ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, | ersetzt wird, der die Zustellung vornehmen möchte, |
2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt | 2. folgenden Text: "Eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt |
durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den | durch die elektronische Zurverfügungstellung einer Urkunde durch den |
Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt | Gerichtsvollzieher und hat zur Folge, dass Sie offiziell vom Inhalt |
dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden." | dieser Urkunde in Kenntnis gesetzt werden." |
3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
der die Zustellung vornehmen möchte, | der die Zustellung vornehmen möchte, |
4. folgenden Text: "Um eine Zustellung auf elektronischem Weg erhalten | 4. folgenden Text: "Um eine Zustellung auf elektronischem Weg erhalten |
zu können, müssen Sie zuerst binnen vierundzwanzig Stunden nach | zu können, müssen Sie zuerst binnen vierundzwanzig Stunden nach |
Empfang des Ersuchens um Zustimmung Ihre Zustimmung erteilen.", | Empfang des Ersuchens um Zustimmung Ihre Zustimmung erteilen.", |
5. folgenden Text: "Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Zustimmung zu | 5. folgenden Text: "Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Zustimmung zu |
erteilen. Wenn Sie mit einer Zustellung auf elektronischem Weg nicht | erteilen. Wenn Sie mit einer Zustellung auf elektronischem Weg nicht |
einverstanden sind, hat dies allein zur Folge, dass Sie die Urkunde | einverstanden sind, hat dies allein zur Folge, dass Sie die Urkunde |
nicht elektronisch einsehen können, aber dass der Gerichtsvollzieher | nicht elektronisch einsehen können, aber dass der Gerichtsvollzieher |
Ihnen diese auf einem in den Artikeln 32 und folgende des | Ihnen diese auf einem in den Artikeln 32 und folgende des |
Gerichtsgesetzbuches erwähnten nicht elektronischen Weg zustellen | Gerichtsgesetzbuches erwähnten nicht elektronischen Weg zustellen |
wird.", | wird.", |
6. folgenden Text: Wenn Sie der Zustellung auf elektronischem Weg | 6. folgenden Text: Wenn Sie der Zustellung auf elektronischem Weg |
zustimmen, müssen zuerst Ihre Identität und Ihre Eigenschaft | zustimmen, müssen zuerst Ihre Identität und Ihre Eigenschaft |
festgestellt und überprüft werden, um sicherzustellen, dass die | festgestellt und überprüft werden, um sicherzustellen, dass die |
Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt ist. | Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt ist. |
Stellt sich heraus, dass die Urkunde nicht für Sie bestimmt ist, | Stellt sich heraus, dass die Urkunde nicht für Sie bestimmt ist, |
erhalten Sie keinen Zugang. Sie brauchen das Ersuchen um Zustellung | erhalten Sie keinen Zugang. Sie brauchen das Ersuchen um Zustellung |
auf elektronischem Weg nicht weiter zu berücksichtigen und können es | auf elektronischem Weg nicht weiter zu berücksichtigen und können es |
löschen. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht aufbewahrt. Sie | löschen. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht aufbewahrt. Sie |
erhalten noch eine separate Nachricht, in der bestätigt wird, dass die | erhalten noch eine separate Nachricht, in der bestätigt wird, dass die |
Urkunde nicht für Sie bestimmt war und dass es keine weiteren Folgen | Urkunde nicht für Sie bestimmt war und dass es keine weiteren Folgen |
geben wird. | geben wird. |
Ist die Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt, haben Sie die | Ist die Urkunde tatsächlich für Sie bestimmt, haben Sie die |
Möglichkeit, sie auszudrucken und aufzubewahren, und werden folgende | Möglichkeit, sie auszudrucken und aufzubewahren, und werden folgende |
Daten im Register gespeichert: | Daten im Register gespeichert: |
a) Ihre Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes, | a) Ihre Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes, |
b) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, | b) wenn die Urkunde für eine natürliche Person bestimmt ist: Name, |
Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, | Vorname und Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, |
c) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: | c) wenn die Urkunde für eine juristische Person bestimmt ist: |
Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der | Unternehmensname, Unternehmensform und Eintragungsnummer bei der |
Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und | Zentralen Datenbank der Unternehmen und Name, Vorname und |
Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer der natürlichen Person, |
die für diese juristische Person dem Ersuchen auf Zustellung auf | die für diese juristische Person dem Ersuchen auf Zustellung auf |
elektronischem Weg zugestimmt hat, | elektronischem Weg zugestimmt hat, |
d) Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zugesandt wurde, | d) Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zugesandt wurde, |
und Zeitpunkt, zu dem Sie es geöffnet haben, | und Zeitpunkt, zu dem Sie es geöffnet haben, |
e) Zeitpunkt, zu dem Ihre Identität und Ihre Eigenschaft festgestellt | e) Zeitpunkt, zu dem Ihre Identität und Ihre Eigenschaft festgestellt |
wurden, und Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Zustimmung zur Zustellung auf | wurden, und Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Zustimmung zur Zustellung auf |
elektronischem Weg erteilt haben, | elektronischem Weg erteilt haben, |
f) Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde geöffnet haben. | f) Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde geöffnet haben. |
Diese Daten werden dreißig Jahre im Register aufbewahrt. Sie haben | Diese Daten werden dreißig Jahre im Register aufbewahrt. Sie haben |
jederzeit das Recht, die verarbeiteten personenbezogenen Daten | jederzeit das Recht, die verarbeiteten personenbezogenen Daten |
einzusehen und zu berichtigen." | einzusehen und zu berichtigen." |
Art. 5 - Ein Adressat, der von einem Gerichtsvollzieher ein Ersuchen | Art. 5 - Ein Adressat, der von einem Gerichtsvollzieher ein Ersuchen |
um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erhalten hat und | um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erhalten hat und |
diesem zustimmt, muss sich unter Anwendung von Informatiktechniken mit | diesem zustimmt, muss sich unter Anwendung von Informatiktechniken mit |
einem angemessenen Sicherheitsniveau identifizieren und sich über das | einem angemessenen Sicherheitsniveau identifizieren und sich über das |
Register authentisieren, damit die Zustellung auf elektronischem Weg | Register authentisieren, damit die Zustellung auf elektronischem Weg |
erfolgen kann. | erfolgen kann. |
Art. 6 - Stellt sich bei der Identifizierung heraus, dass die | Art. 6 - Stellt sich bei der Identifizierung heraus, dass die |
zuzustellende Urkunde nicht für die identifizierte Person bestimmt | zuzustellende Urkunde nicht für die identifizierte Person bestimmt |
ist, wird der Adressat durch folgende Nachricht darüber informiert: | ist, wird der Adressat durch folgende Nachricht darüber informiert: |
"Nach Ihrer Identifizierung hat sich herausgestellt, dass die vom | "Nach Ihrer Identifizierung hat sich herausgestellt, dass die vom |
Gerichtsvollzieher zuzustellende Urkunde nicht für Sie bestimmt ist. | Gerichtsvollzieher zuzustellende Urkunde nicht für Sie bestimmt ist. |
Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Zugang. Für Sie wird es keine | Aus diesem Grund erhalten Sie keinen Zugang. Für Sie wird es keine |
weiteren Folgen geben und Sie können das Ersuchen um Zustimmung zur | weiteren Folgen geben und Sie können das Ersuchen um Zustimmung zur |
Zustellung auf elektronischem Weg löschen. Ihre personenbezogenen | Zustellung auf elektronischem Weg löschen. Ihre personenbezogenen |
Daten werden nicht aufbewahrt." | Daten werden nicht aufbewahrt." |
Art. 7 - Eine Zustellung auf elektronischem Weg kann erst erfolgen, | Art. 7 - Eine Zustellung auf elektronischem Weg kann erst erfolgen, |
wenn der Adressat nach seiner Identifizierung und Authentisierung | wenn der Adressat nach seiner Identifizierung und Authentisierung |
gemäß Artikel 3 erklärt hat, dass er mit folgender Nachricht | gemäß Artikel 3 erklärt hat, dass er mit folgender Nachricht |
einverstanden ist: | einverstanden ist: |
"Wenn Sie Ihre Zustimmung zu dieser Zustellung auf elektronischem Weg | "Wenn Sie Ihre Zustimmung zu dieser Zustellung auf elektronischem Weg |
bestätigen, werden Sie zu einer geschützten Seite weitergeleitet, die | bestätigen, werden Sie zu einer geschützten Seite weitergeleitet, die |
die für Sie bestimmte Urkunde enthält. | die für Sie bestimmte Urkunde enthält. |
Durch die Bestätigung Ihrer Zustimmung gilt die Zustellung auf | Durch die Bestätigung Ihrer Zustimmung gilt die Zustellung auf |
elektronischem Weg als an dem Tag erfolgt, an dem der | elektronischem Weg als an dem Tag erfolgt, an dem der |
Gerichtsvollzieher Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung auf | Gerichtsvollzieher Ihnen das Ersuchen um Zustimmung zur Zustellung auf |
elektronischem Weg zugesandt hat. | elektronischem Weg zugesandt hat. |
Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht bestätigen, kann die Urkunde Ihnen | Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht bestätigen, kann die Urkunde Ihnen |
gegebenenfalls immer noch auf nicht elektronische Weise zugestellt | gegebenenfalls immer noch auf nicht elektronische Weise zugestellt |
werden." | werden." |
KAPITEL 3 - Mitteilungen nach einer Zustellung auf elektronischem Weg | KAPITEL 3 - Mitteilungen nach einer Zustellung auf elektronischem Weg |
Art. 8 - Jedes Mal, wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg | Art. 8 - Jedes Mal, wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg |
erfolgt, erhält der Adressat unter der gerichtlichen elektronischen | erfolgt, erhält der Adressat unter der gerichtlichen elektronischen |
Adresse oder unter der Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes | Adresse oder unter der Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes |
eine Nachricht, die mindestens folgende Angaben enthält: | eine Nachricht, die mindestens folgende Angaben enthält: |
1. die Angabe, dass die zugestellte Urkunde sowie ihr Inhalt im | 1. die Angabe, dass die zugestellte Urkunde sowie ihr Inhalt im |
Register aufbewahrt werden, und zwar: | Register aufbewahrt werden, und zwar: |
a) bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Nationalregisternummer | a) bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Nationalregisternummer |
oder Bis-Registernummer, | oder Bis-Registernummer, |
b) bei juristischen Personen: Unternehmensname, Unternehmensform und | b) bei juristischen Personen: Unternehmensname, Unternehmensform und |
Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen, | Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen, |
c) Zeitpunkt der Versendung und gegebenenfalls der Öffnung des | c) Zeitpunkt der Versendung und gegebenenfalls der Öffnung des |
Ersuchens um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg, | Ersuchens um Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg, |
d) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat identifiziert worden | d) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat identifiziert worden |
ist, | ist, |
e) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine Zustimmung zur | e) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine Zustimmung zur |
Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, | Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, |
f) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde im | f) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde im |
Register geöffnet hat, | Register geöffnet hat, |
2. die Angabe, dass die Adresse des gewählten elektronischen | 2. die Angabe, dass die Adresse des gewählten elektronischen |
Wohnsitzes registriert und aufbewahrt wird, | Wohnsitzes registriert und aufbewahrt wird, |
3. die Angabe, dass folgende Personen Zugriff auf die registrierten | 3. die Angabe, dass folgende Personen Zugriff auf die registrierten |
Daten haben: die Gerichtsvollzieher, die die Zustellung auf | Daten haben: die Gerichtsvollzieher, die die Zustellung auf |
elektronischem Weg vorgenommen haben, und, sofern es Zustellungen | elektronischem Weg vorgenommen haben, und, sofern es Zustellungen |
betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen, die in Artikel 58bis des | betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen, die in Artikel 58bis des |
Gerichtsgesetzbuches erwähnten Magistrate des gerichtlichen Stands, | Gerichtsgesetzbuches erwähnten Magistrate des gerichtlichen Stands, |
die Greffiers und Sekretäre der Staatsanwaltschaft sowie der | die Greffiers und Sekretäre der Staatsanwaltschaft sowie der |
Datenschutzbeauftragte bei der Ausführung seines Auftrags, | Datenschutzbeauftragte bei der Ausführung seines Auftrags, |
4. die Angabe, dass die registrierten Daten dreißig Jahre aufbewahrt | 4. die Angabe, dass die registrierten Daten dreißig Jahre aufbewahrt |
werden, | werden, |
5. die Angabe, dass die Nationale Gerichtsvollzieherkammer der für die | 5. die Angabe, dass die Nationale Gerichtsvollzieherkammer der für die |
Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist, wie im | Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist, wie im |
Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens | Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens |
hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten erwähnt, | hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten erwähnt, |
6. die Angabe, dass der Adressat gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 8. | 6. die Angabe, dass der Adressat gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 8. |
Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der | Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der |
Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht hat, die registrierten | Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht hat, die registrierten |
Daten einzusehen. | Daten einzusehen. |
KAPITEL 4 - Liste der Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes | KAPITEL 4 - Liste der Adressen des gewählten elektronischen Wohnsitzes |
Art. 9 - Wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt ist, wird | Art. 9 - Wenn eine Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt ist, wird |
die Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes in der dazu | die Adresse des gewählten elektronischen Wohnsitzes in der dazu |
bestimmten Liste gespeichert und während dreißig Jahren aufbewahrt. | bestimmten Liste gespeichert und während dreißig Jahren aufbewahrt. |
Art. 10 - Der Gerichtsvollzieher kann in Ausführung seiner | Art. 10 - Der Gerichtsvollzieher kann in Ausführung seiner |
gesetzlichen Aufträge unter Anwendung von Informatiktechniken mit | gesetzlichen Aufträge unter Anwendung von Informatiktechniken mit |
einem angemessenen Sicherheitsniveau die Liste konsultieren, wobei | einem angemessenen Sicherheitsniveau die Liste konsultieren, wobei |
eine Verbindung zwischen der Nationalregisternummer, der | eine Verbindung zwischen der Nationalregisternummer, der |
Bis-Registernummer oder der Nummer der Zentralen Datenbank der | Bis-Registernummer oder der Nummer der Zentralen Datenbank der |
Unternehmen und der Liste der Adressen des gewählten elektronischen | Unternehmen und der Liste der Adressen des gewählten elektronischen |
Wohnsitzes hergestellt wird. | Wohnsitzes hergestellt wird. |
KAPITEL 5 - Zentralregister der entmaterialisierten authentischen | KAPITEL 5 - Zentralregister der entmaterialisierten authentischen |
Urkunden der Gerichtsvollzieher | Urkunden der Gerichtsvollzieher |
Art. 11 - [ § 1] - Alle Urkunden, die auf elektronischem Weg | Art. 11 - [ § 1] - Alle Urkunden, die auf elektronischem Weg |
zugestellt werden, sowie alle authentischen Urkunden von | zugestellt werden, sowie alle authentischen Urkunden von |
Gerichtsvollziehern, die nach ihrer Zustellung entmaterialisiert | Gerichtsvollziehern, die nach ihrer Zustellung entmaterialisiert |
werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem | werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem |
angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der | angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der |
entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher | entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher |
aufbewahrt. | aufbewahrt. |
[ § 2 - Alle nicht zugestellten authentischen Urkunden, die von | [ § 2 - Alle nicht zugestellten authentischen Urkunden, die von |
Gerichtsvollziehern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge ausgefertigt | Gerichtsvollziehern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufträge ausgefertigt |
werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem | werden, werden unter Anwendung von Informatiktechniken mit einem |
angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der | angemessenen Sicherheitsniveau im Zentralregister der |
entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher | entmaterialisierten authentischen Urkunden der Gerichtsvollzieher |
aufbewahrt. | aufbewahrt. |
Bei den in Absatz 1 erwähnten Urkunden handelt es sich um: | Bei den in Absatz 1 erwähnten Urkunden handelt es sich um: |
1. Protokolle über den gerichtlichen, freihändigen oder gütlichen | 1. Protokolle über den gerichtlichen, freihändigen oder gütlichen |
Verkauf beweglicher Güter, | Verkauf beweglicher Güter, |
2. Feststellungsprotokolle, | 2. Feststellungsprotokolle, |
3. Protokolle über die Aufhebung der Stilllegung eines Fahrzeugs, | 3. Protokolle über die Aufhebung der Stilllegung eines Fahrzeugs, |
4. Nichtbestreitungsprotokolle, | 4. Nichtbestreitungsprotokolle, |
5. Protokolle über eine Sicherheitsleistung, | 5. Protokolle über eine Sicherheitsleistung, |
6. Protokolle über die verhältnisgleiche Verteilung, | 6. Protokolle über die verhältnisgleiche Verteilung, |
7. Protokolle über den Aushang von Anschlägen, | 7. Protokolle über den Aushang von Anschlägen, |
8. Protesturkunden, | 8. Protesturkunden, |
9. Protokolle über eine Sequestration, | 9. Protokolle über eine Sequestration, |
10. Protokolle über die Unterschlagung beweglicher Sachen, | 10. Protokolle über die Unterschlagung beweglicher Sachen, |
11. Protokolle über die Verteilung.] | 11. Protokolle über die Verteilung.] |
[Art. 11 § 1 nummeriert durch Art. 1 des K.E. vom 28. November 2021 | [Art. 11 § 1 nummeriert durch Art. 1 des K.E. vom 28. November 2021 |
(B.S. vom 30. November 2021); § 2 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom | (B.S. vom 30. November 2021); § 2 eingefügt durch Art. 1 des K.E. vom |
28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] | 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] |
Art. 12 - Wenn die Urkunden auf elektronischem Weg zugestellt wurden, | Art. 12 - Wenn die Urkunden auf elektronischem Weg zugestellt wurden, |
werden folgende Daten im Zentralregister der entmaterialisierten | werden folgende Daten im Zentralregister der entmaterialisierten |
Urkunden registriert: | Urkunden registriert: |
1. Datum und Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher das Ersuchen um | 1. Datum und Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher das Ersuchen um |
Zustimmung versandt hat, | Zustimmung versandt hat, |
2. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 2. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
der das Ersuchen um Zustimmung versandt hat, | der das Ersuchen um Zustimmung versandt hat, |
3. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat das | 3. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat das |
Ersuchen um Zustimmung geöffnet hat, | Ersuchen um Zustimmung geöffnet hat, |
4. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im | 4. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im |
Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden identifiziert hat, | Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden identifiziert hat, |
5. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im | 5. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat sich im |
Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden authentisiert hat, | Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden authentisiert hat, |
6. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine | 6. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat seine |
Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, | Zustimmung zur Zustellung auf elektronischem Weg erteilt hat, |
7. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde | 7. gegebenenfalls Datum und Zeitpunkt, zu dem der Adressat die Urkunde |
geöffnet hat, jedes Mal, wenn sie geöffnet worden ist, | geöffnet hat, jedes Mal, wenn sie geöffnet worden ist, |
8. die Urkunde, die auf elektronischem Weg zugestellt wurde, | 8. die Urkunde, die auf elektronischem Weg zugestellt wurde, |
9. Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, | 9. Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, |
10. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der | 10. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der |
Zustellung auf elektronischem Weg, | Zustellung auf elektronischem Weg, |
11. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und | 11. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und |
Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine |
natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, | natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, |
Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der | Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der |
Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person | Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person |
betrifft, | betrifft, |
12. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer | 12. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer |
oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person | oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person |
betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz | betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz |
oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank | oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank |
der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. | der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. |
Art. 13 - Der Gerichtsvollzieher, der die Urkunde auf nicht | Art. 13 - Der Gerichtsvollzieher, der die Urkunde auf nicht |
elektronische Weise [erstellt oder gegebenenfalls] zugestellt hat, | elektronische Weise [erstellt oder gegebenenfalls] zugestellt hat, |
muss diese Urkunde schnellstmöglich, in jedem Fall jedoch spätestens | muss diese Urkunde schnellstmöglich, in jedem Fall jedoch spätestens |
innerhalb dreier Kalendertage nach dem Datum [der Erstellung oder | innerhalb dreier Kalendertage nach dem Datum [der Erstellung oder |
gegebenenfalls] der Zustellung in entmaterialisierter Form an das | gegebenenfalls] der Zustellung in entmaterialisierter Form an das |
Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden senden. Die Nationale | Zentralregister der entmaterialisierten Urkunden senden. Die Nationale |
Gerichtsvollzieherkammer kann nachprüfen, ob die Urkunden auf Papier | Gerichtsvollzieherkammer kann nachprüfen, ob die Urkunden auf Papier |
mit den entmaterialisierten Urkunden übereinstimmen. | mit den entmaterialisierten Urkunden übereinstimmen. |
[Art. 13 abgeändert durch Art. 2 Nr. 1 und 2 des K.E. vom 28. November | [Art. 13 abgeändert durch Art. 2 Nr. 1 und 2 des K.E. vom 28. November |
2021 (B.S. vom 30. November 2021)] | 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] |
Art. 14 - In diesem Register werden folgende Daten [in Bezug auf | Art. 14 - In diesem Register werden folgende Daten [in Bezug auf |
zugestellte Urkunden] registriert: | zugestellte Urkunden] registriert: |
1. Datum und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde zugestellt wurde, | 1. Datum und Zeitpunkt, zu dem die Urkunde zugestellt wurde, |
2. Weise der Zustellung der Urkunde, | 2. Weise der Zustellung der Urkunde, |
3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, | 3. Name, Vorname und Adresse der Amtsstube des Gerichtsvollziehers, |
der die Zustellung vorgenommen hat, | der die Zustellung vorgenommen hat, |
4. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der | 4. Betrag der Kosten und Zusammensetzung dieses Betrags infolge der |
Zustellung auf elektronischem Weg, | Zustellung auf elektronischem Weg, |
5. digitale Abschrift der Urkunde, die zugestellt wurde, | 5. digitale Abschrift der Urkunde, die zugestellt wurde, |
6. die Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, | 6. die Angabe, welche Art von Urkunde zugestellt wurde, |
7. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und | 7. in Bezug auf den/die Auftraggeber: Name, Vorname und |
Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine | Nationalregisternummer oder Bis-Registernummer, wenn es eine |
natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, | natürliche Person betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, |
Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der | Gesellschaftssitz oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der |
Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person | Zentralen Datenbank der Unternehmen, wenn es eine juristische Person |
betrifft, | betrifft, |
8. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer | 8. in Bezug auf den Adressaten: Name, Vorname, Nationalregisternummer |
oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person | oder Bis-Registernummer und Adresse, wenn es eine natürliche Person |
betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz | betrifft, und Unternehmensname, Unternehmensform, Gesellschaftssitz |
oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank | oder Betriebssitz und Eintragungsnummer bei der Zentralen Datenbank |
der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. | der Unternehmen, wenn es eine juristische Person betrifft. |
[Art. 14 einziger Absatz einleitende Bestimmung abgeändert durch Art. | [Art. 14 einziger Absatz einleitende Bestimmung abgeändert durch Art. |
3 des K.E. vom 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] | 3 des K.E. vom 28. November 2021 (B.S. vom 30. November 2021)] |
KAPITEL 6 - Authentische Datenbank | KAPITEL 6 - Authentische Datenbank |
Art. 15 - Bei einer elektronischen Signatur durch Gerichtsvollzieher | Art. 15 - Bei einer elektronischen Signatur durch Gerichtsvollzieher |
und Magistrate, wie in Artikel 58bis des Gerichtsgesetzbuches erwähnt, | und Magistrate, wie in Artikel 58bis des Gerichtsgesetzbuches erwähnt, |
wird die Eigenschaft des Unterzeichners der authentischen Urkunde in | wird die Eigenschaft des Unterzeichners der authentischen Urkunde in |
Anwendung von Artikel 1317 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches anhand | Anwendung von Artikel 1317 letzter Absatz des Zivilgesetzbuches anhand |
einer in dem in Artikel 32quater/2 § 1 des Gerichtsgesetzbuches | einer in dem in Artikel 32quater/2 § 1 des Gerichtsgesetzbuches |
erwähnten Zentralregister der entmaterialisierten authentischen | erwähnten Zentralregister der entmaterialisierten authentischen |
Urkunden der Gerichtsvollzieher aufgenommenen Liste von | Urkunden der Gerichtsvollzieher aufgenommenen Liste von |
Gerichtsvollziehern und Liste der Magistrate, die im Rahmen der | Gerichtsvollziehern und Liste der Magistrate, die im Rahmen der |
Ausübung ihres Amts elektronisch unterzeichnen müssen, überprüft. | Ausübung ihres Amts elektronisch unterzeichnen müssen, überprüft. |
KAPITEL 7 - Ausführung | KAPITEL 7 - Ausführung |
Art. 16 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 16 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |