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Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 17 februari 2005 tot vaststelling van de modellen van officiële fytosanitaire certificaten of fytosanitaire certificaten voor wederuitvoer waarvan planten, plantaardige producten of andere materialen afkomstig uit derde landen vergezeld moeten gaan | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 février 2005 établissant les modèles de certificats phytosanitaires ou de certificats phytosanitaires de réexportation officiels, accompagnant des végétaux, des produits végétaux ou autres objets en provenance de pays tiers |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
11 MEI 2005. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële | 11 MAI 2005. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en |
Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 17 februari 2005 tot | langue allemande de l'arrêté royal du 17 février 2005 établissant les |
vaststelling van de modellen van officiële fytosanitaire certificaten | modèles de certificats phytosanitaires ou de certificats |
of fytosanitaire certificaten voor wederuitvoer waarvan planten, | phytosanitaires de réexportation officiels, accompagnant des végétaux, |
plantaardige producten of andere materialen afkomstig uit derde landen | des produits végétaux ou autres objets en provenance de pays tiers |
vergezeld moeten gaan | |
ALBERT II, Koning der Belgen, | ALBERT II, Roi des Belges, |
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. | A tous, présents et à venir, Salut. |
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
besluit van 17 februari 2005 tot vaststelling van de modellen van | royal du 17 février 2005 établissant les modèles de certificats |
officiële fytosanitaire certificaten of fytosanitaire certificaten | phytosanitaires ou de certificats phytosanitaires de réexportation |
voor wederuitvoer waarvan planten, plantaardige producten of andere | officiels, accompagnant des végétaux, des produits végétaux ou autres |
materialen afkomstig uit derde landen vergezeld moeten gaan, opgemaakt | objets en provenance de pays tiers, établi par le Service central de |
door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het | traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; | Malmedy; |
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
vertaling van het koninklijk besluit van 17 februari 2005 tot | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 février 2005 |
vaststelling van de modellen van officiële fytosanitaire certificaten | établissant les modèles de certificats phytosanitaires ou de |
of fytosanitaire certificaten voor wederuitvoer waarvan planten, | certificats phytosanitaires de réexportation officiels, accompagnant |
plantaardige producten of andere materialen afkomstig uit derde landen | des végétaux, des produits végétaux ou autres objets en provenance de |
vergezeld moeten gaan. | pays tiers. |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
uitvoering van dit besluit. | présent arrêté. |
Gegeven te Brussel, 11 mei 2005. | Donné à Bruxelles, le 11 mai 2005. |
ALBERT | ALBERT |
Van Koningswege : | Par le Roi : |
De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Bijlage | Annexe |
FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE | FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE |
17. FEBRUAR 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Muster der | 17. FEBRUAR 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Muster der |
amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und | amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und |
Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den Pflanzen, | Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den Pflanzen, |
Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern | Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern |
beiliegen | beiliegen |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 2. April 1971 über die Bekämpfung der | Aufgrund des Gesetzes vom 2. April 1971 über die Bekämpfung der |
Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, insbesondere | Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, insbesondere |
des Artikels 2 § 1, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. | des Artikels 2 § 1, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. |
Februar 2001 zur Organisation der von der Föderalagentur für die | Februar 2001 zur Organisation der von der Föderalagentur für die |
Sicherheit der Nahrungsmittelkette durchgeführten Kontrollen; | Sicherheit der Nahrungsmittelkette durchgeführten Kontrollen; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1994 über die Bekämpfung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1994 über die Bekämpfung |
der Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, | der Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, |
insbesondere des Artikels 17 Nr. 2; | insbesondere des Artikels 17 Nr. 2; |
Aufgrund der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom 15. Oktober | Aufgrund der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom 15. Oktober |
2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen | 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen |
Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die | Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die |
Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten | Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten |
Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus | Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus |
Drittländern beiliegen; | Drittländern beiliegen; |
Aufgrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der | Aufgrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der |
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette vom 24. | Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette vom 24. |
Januar 2005; | Januar 2005; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz |
vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; | vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass in der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom | In der Erwägung, dass in der Richtlinie 2004/105/EG der Kommission vom |
15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen | 15. Oktober 2004 zur Festlegung der Muster der amtlichen |
Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die | Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die |
Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten | Wiederausfuhr, die den in Richtlinie 2000/29/EG des Rates aufgeführten |
Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus | Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus |
Drittländern beiliegen, den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird, die | Drittländern beiliegen, den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird, die |
notwendigen Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2004 in | notwendigen Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2004 in |
Kraft zu setzen, damit dieser Richtlinie nachgekommen wird; | Kraft zu setzen, damit dieser Richtlinie nachgekommen wird; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten und der | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten und der |
Volksgesundheit | Volksgesundheit |
Haben Wir deschlossen und erlassen WIR: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - § 1 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen | Artikel 1 - § 1 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen |
Gegenständen, die in Anlage V Teil B zum Königlichen Erlass vom 3. Mai | Gegenständen, die in Anlage V Teil B zum Königlichen Erlass vom 3. Mai |
1994 über die Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und | 1994 über die Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und |
Pflanzenerzeugnissen aufgeführt sind und aus dem Internationalen | Pflanzenerzeugnissen aufgeführt sind und aus dem Internationalen |
Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) angehörenden Drittländern stammen, | Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) angehörenden Drittländern stammen, |
müssen Pflanzengesundheitszeugnisse oder Pflanzengesundheitszeugnisse | müssen Pflanzengesundheitszeugnisse oder Pflanzengesundheitszeugnisse |
für die Wiederausfuhr beiliegen, die gemäss den Mustern in Anlage I | für die Wiederausfuhr beiliegen, die gemäss den Mustern in Anlage I |
ausgestellt sind. | ausgestellt sind. |
§ 2 - Die in § 1 erwähnten Zeugnisse werden nur akzeptiert, wenn sie | § 2 - Die in § 1 erwähnten Zeugnisse werden nur akzeptiert, wenn sie |
unter Berücksichtigung der Internationalen FAO-Standards für | unter Berücksichtigung der Internationalen FAO-Standards für |
Pflanzenschutzmassnahmen Nr. 12 über Leitlinien für | Pflanzenschutzmassnahmen Nr. 12 über Leitlinien für |
Pflanzengesundheitszeugnisse ausgefüllt sind. | Pflanzengesundheitszeugnisse ausgefüllt sind. |
Art. 2 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen | Art. 2 - Den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen |
Gegenständen, die in Artikel 1 § 1 erwähnt sind, können spätestens bis | Gegenständen, die in Artikel 1 § 1 erwähnt sind, können spätestens bis |
zum 31. Dezember 2009 Pflanzengesundheitszeugnisse oder | zum 31. Dezember 2009 Pflanzengesundheitszeugnisse oder |
Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr beiliegen, die | Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr beiliegen, die |
gemäss den Mustern in Anlage II ausgestellt sind. | gemäss den Mustern in Anlage II ausgestellt sind. |
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 4 - Unser für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der | Art. 4 - Unser für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 17. Februar 2005 | Gegeben zu Brüssel, den 17. Februar 2005 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
ANLAGE I | ANLAGE I |
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES | MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES |
Nr. . . . . . | Nr. . . . . . |
Pflanzenschutzdienst von . . . . . | Pflanzenschutzdienst von . . . . . |
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . | An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . |
I. Beschreibung der Sendung | I. Beschreibung der Sendung |
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . | Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . |
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . | Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . |
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . | Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . |
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . | Unterscheidungsmerkmale: . . . . . |
Ursprungsort: . . . . . | Ursprungsort: . . . . . |
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . | Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . |
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . | Angegebene Eingangsstelle: . . . . . |
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . | Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . |
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . | Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . |
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, | Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, |
Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände nach | Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände nach |
geeigneten Verfahren amtlich untersucht und/oder getestet und für frei | geeigneten Verfahren amtlich untersucht und/oder getestet und für frei |
von Quarantäneschadorganismen, die von der einführenden Vertragspartei | von Quarantäneschadorganismen, die von der einführenden Vertragspartei |
benannt wurden, befunden wurden und dass sie den geltenden | benannt wurden, befunden wurden und dass sie den geltenden |
phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei, | phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei, |
einschliesslich der Vorschriften für geregelte | einschliesslich der Vorschriften für geregelte |
Nicht-Quarantäneschadorganismen, entsprechen. | Nicht-Quarantäneschadorganismen, entsprechen. |
Die beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen | Die beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen |
geregelten Gegenstände gelten als praktisch frei von anderen | geregelten Gegenstände gelten als praktisch frei von anderen |
Schadorganismen (*). | Schadorganismen (*). |
II. Zusätzliche Erklärung | II. Zusätzliche Erklärung |
III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion | III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion |
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . | Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . |
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . | Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . |
Konzentration: . . . . . | Konzentration: . . . . . |
Zusätzliche Informationen: . . . . . | Zusätzliche Informationen: . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Ausstellungsort: . . . . . | Ausstellungsort: . . . . . |
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . | (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . |
Datum: ............................................. . . . . . | Datum: ............................................. . . . . . |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ............ (Name des | Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ............ (Name des |
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung | Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung |
übernommen (*). | übernommen (*). |
(*) Freiwillige Klausel | (*) Freiwillige Klausel |
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR | MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR |
Nr. . . . . . | Nr. . . . . . |
Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführende Vertragspartei) | Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführende Vertragspartei) |
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende | An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende |
Vertragspartei(en)) | Vertragspartei(en)) |
I. Beschreibung der Sendung | I. Beschreibung der Sendung |
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . | Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . |
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . | Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . |
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . | Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . |
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . | Unterscheidungsmerkmale: . . . . . |
Ursprungsort: . . . . . | Ursprungsort: . . . . . |
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . | Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . |
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . | Angegebene Eingangsstelle: . . . . . |
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . | Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . |
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . | Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . |
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, | Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, |
Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände aus | Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände aus |
............. (Ursprungsvertragspartei) nach .......... | ............. (Ursprungsvertragspartei) nach .......... |
(wiederausführende Vertragspartei) eingeführt wurden und dass ihnen | (wiederausführende Vertragspartei) eingeführt wurden und dass ihnen |
das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) Original |BU | das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) Original |BU |
beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, beigefügt war, | beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, beigefügt war, |
dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den ursprünglichen |BU | dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den ursprünglichen |BU |
neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des ursprünglichen | neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des ursprünglichen |
Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer zusätzlichen Überprüfung | Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer zusätzlichen Überprüfung |
|BU als mit den derzeit geltenden phytosanitären Vorschriften der | |BU als mit den derzeit geltenden phytosanitären Vorschriften der |
einführenden Vertragspartei konform befunden wurden und dass die | einführenden Vertragspartei konform befunden wurden und dass die |
Sendung während der Lagerung in ................. (wiederausführende | Sendung während der Lagerung in ................. (wiederausführende |
Vertragspartei) nicht dem Risiko eines Befalls oder einer Infektion | Vertragspartei) nicht dem Risiko eines Befalls oder einer Infektion |
ausgesetzt wurde. | ausgesetzt wurde. |
II. Zusätzliche Erklärung | II. Zusätzliche Erklärung |
III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion | III. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion |
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . | Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . |
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . | Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . |
Konzentration: . . . . . | Konzentration: . . . . . |
Zusätzliche Informationen: . . . . . | Zusätzliche Informationen: . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Ausstellungsort: . . . . . | Ausstellungsort: . . . . . |
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: | (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: |
Datum: .................... . . . . . | Datum: .................... . . . . . |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .............. (Name des | Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .............. (Name des |
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung | Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung |
übernommen (**). | übernommen (**). |
(*) Zutreffendes ankreuzen | (*) Zutreffendes ankreuzen |
(**) Freiwillige Klausel | (**) Freiwillige Klausel |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
ANLAGE II | ANLAGE II |
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES | MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES |
Nr. . . . . . | Nr. . . . . . |
Pflanzenschutzdienst von . . . . . | Pflanzenschutzdienst von . . . . . |
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . | An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . |
I. Beschreibung der Sendung | I. Beschreibung der Sendung |
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . | Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . |
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . | Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . |
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . | Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . |
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . | Unterscheidungsmerkmale: . . . . . |
Ursprungsort: . . . . . | Ursprungsort: . . . . . |
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . | Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . |
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . | Angegebene Eingangsstelle: . . . . . |
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . | Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . |
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . | Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . |
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder | Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder |
Pflanzenerzeugnisse nach geeigneten Verfahren untersucht und für frei | Pflanzenerzeugnisse nach geeigneten Verfahren untersucht und für frei |
von Quarantäneschadorganismen und anderen Schadorganismen befunden | von Quarantäneschadorganismen und anderen Schadorganismen befunden |
wurden und dass sie den geltenden phytosanitären Vorschriften des | wurden und dass sie den geltenden phytosanitären Vorschriften des |
einführenden Landes entsprechen. | einführenden Landes entsprechen. |
II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion | II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion |
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . | Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . |
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . . | Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . . |
Zusätzliche Informationen: . . . . . | Zusätzliche Informationen: . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Zusätzliche Erklärung: . . . . . | Zusätzliche Erklärung: . . . . . |
Ausstellungsort: . . . . . | Ausstellungsort: . . . . . |
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . | (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . |
Datum: ................... . . . . . | Datum: ................... . . . . . |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .......... (Name des | Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des .......... (Name des |
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung | Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung |
übernommen (*). | übernommen (*). |
(*) Freiwillige Klausel | (*) Freiwillige Klausel |
MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR | MUSTER EINES PFLANZENGESUNDHEITSZEUGNISSES FÜR DIE WIEDERAUSFUHR |
Nr. . . . . . | Nr. . . . . . |
Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführendes Land) | Pflanzenschutzdienst von . . . . . (Wiederausführendes Land) |
An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende(s) Land/Länder) | An: Pflanzenschutzdienst(e) von . . . . . (Einführende(s) Land/Länder) |
I. Beschreibung der Sendung | I. Beschreibung der Sendung |
Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . | Name und Anschrift des Ausführers: . . . . . |
Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . | Angegebener Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . |
Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . | Zahl und Beschreibung der Packstücke: . . . . . |
Unterscheidungsmerkmale: . . . . . | Unterscheidungsmerkmale: . . . . . |
Ursprungsort: . . . . . | Ursprungsort: . . . . . |
Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . | Angegebene(s) Transportmittel: . . . . . |
Angegebene Eingangsstelle: . . . . . | Angegebene Eingangsstelle: . . . . . |
Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . | Art der Ware und angegebene Menge: . . . . . |
Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . | Botanischer Name der Pflanzen: . . . . . |
Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder | Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen oder |
Pflanzenerzeugnisse aus ................ (Ursprungsland) nach | Pflanzenerzeugnisse aus ................ (Ursprungsland) nach |
................. (wiederausführendes Land) eingeführt wurden und dass | ................. (wiederausführendes Land) eingeführt wurden und dass |
ihnen das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) | ihnen das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ........., dessen (*) |
Original |BU beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, | Original |BU beglaubigte Kopie |BU in der Anlage angeschlossen ist, |
beigefügt war, dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den | beigefügt war, dass sie (*) verpackt |BU umgepackt |BU in den |
ursprünglichen |BU neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des | ursprünglichen |BU neuen |BU Behältern sind und dass sie aufgrund des |
ursprünglichen Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer | ursprünglichen Pflanzengesundheitszeugnisses |BU und einer |
zusätzlichen Überprüfung |BU als mit den derzeit geltenden | zusätzlichen Überprüfung |BU als mit den derzeit geltenden |
phytosanitären Vorschriften des einführenden Landes konform befunden | phytosanitären Vorschriften des einführenden Landes konform befunden |
wurden und dass die Sendung während der Lagerung in | wurden und dass die Sendung während der Lagerung in |
................... (wiederausführendes Land) nicht dem Risiko eines | ................... (wiederausführendes Land) nicht dem Risiko eines |
Befalls oder einer Infektion ausgesetzt wurde. | Befalls oder einer Infektion ausgesetzt wurde. |
II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion | II. Behandlung zur Entwesung und/oder Desinfektion |
Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . | Datum: . . . . . Behandlung: . . . . . Mittel (Wirkstoff): . . . . . |
Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . . | Einwirkungsdauer und Temperatur: . . . . . Konzentration: . . . . . |
Zusätzliche Informationen: . . . . . | Zusätzliche Informationen: . . . . . |
Zusätzliche Erklärung: . . . . . | Zusätzliche Erklärung: . . . . . |
Ausstellungsort: . . . . . | Ausstellungsort: . . . . . |
(Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . | (Amtssiegel) Name des Kontrollorgans: . . . . . |
Datum: .................... . . . . . | Datum: .................... . . . . . |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ........... (Name des | Mit dem vorliegenden Zeugnis wird seitens des ........... (Name des |
Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung | Pflanzenschutzdienstes) oder seiner Organe keine finanzielle Haftung |
übernommen (**). | übernommen (**). |
(*) Zutreffendes ankreuzen | (*) Zutreffendes ankreuzen |
(**) Freiwillige Klausel | (**) Freiwillige Klausel |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. Februar 2005 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 11 mei 2005. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 11 mai 2005. |
ALBERT | ALBERT |
Van Koningswege : | Par le Roi : |
De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |