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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 11/01/2021
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Koninklijk besluit tot vastlegging van het tijdstip waarop de schade definitief is vastgesteld voor de toepassing van het stelsel van de achterwaartse verliesaftrek in het Waalse gewest. - Duitse vertaling Arrêté royal portant fixation du moment auquel le dommage est définitivement constaté pour l'application du régime de rétro-déduction de pertes en Région wallonne. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 11 JANUARI 2021. - Koninklijk besluit tot vastlegging van het tijdstip waarop de schade definitief is vastgesteld voor de toepassing van het stelsel van de achterwaartse verliesaftrek in het Waalse gewest. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 11 JANVIER 2021. - Arrêté royal portant fixation du moment auquel le dommage est définitivement constaté pour l'application du régime de rétro-déduction de pertes en Région wallonne. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 11 januari 2021 tot vastlegging van het tijdstip waarop de l'arrêté royal du 11 janvier 2021 portant fixation du moment auquel le
schade definitief is vastgesteld voor de toepassing van het stelsel dommage est définitivement constaté pour l'application du régime de
van de achterwaartse verliesaftrek in het Waalse gewest (Belgisch Staatsblad van 19 januari 2021). rétro-déduction de pertes en Région wallonne (Moniteur belge du 19 janvier 2021).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
11. JANUAR 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Zeitpunkts, zu 11. JANUAR 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Zeitpunkts, zu
dem Schäden für die Anwendung der Regelung in Bezug auf den dem Schäden für die Anwendung der Regelung in Bezug auf den
rückwirkenden Verlustabzug in der Wallonischen Region endgültig rückwirkenden Verlustabzug in der Wallonischen Region endgültig
festgestellt sind festgestellt sind
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
infolge der lang anhaltenden Trockenheit im Sommer 2018 hatte die infolge der lang anhaltenden Trockenheit im Sommer 2018 hatte die
Regierung in Ausführung des Regierungsabkommens eine Regelung für den Regierung in Ausführung des Regierungsabkommens eine Regelung für den
Landwirtschaftssektor ausgearbeitet, durch die ein rückwirkender Landwirtschaftssektor ausgearbeitet, durch die ein rückwirkender
Verlustabzug ermöglicht wurde. Diese Regelung wurde durch das Gesetz Verlustabzug ermöglicht wurde. Diese Regelung wurde durch das Gesetz
vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen, vom 11. Februar 2019 zur Festlegung von steuerrechtlichen,
finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im finanziellen und verschiedenen Bestimmungen und Bestimmungen im
Bereich der Betrugsbekämpfung implementiert. Bereich der Betrugsbekämpfung implementiert.
Indem der Gesetzgeber den Abzug von Steuerverlusten, die Landwirte Indem der Gesetzgeber den Abzug von Steuerverlusten, die Landwirte
aufgrund schlechter Witterungsbedingungen erleiden, von den aufgrund schlechter Witterungsbedingungen erleiden, von den
Berufseinkünften von vorherigen anstatt von folgenden Berufseinkünften von vorherigen anstatt von folgenden
Besteuerungszeiträumen und auf diese Weise die Erstattung bereits Besteuerungszeiträumen und auf diese Weise die Erstattung bereits
gezahlter Steuern (anstelle der Senkung zukünftiger Steuern) gezahlter Steuern (anstelle der Senkung zukünftiger Steuern)
ermöglicht, möchte der Gesetzgeber den Landwirten mehr finanziellen ermöglicht, möchte der Gesetzgeber den Landwirten mehr finanziellen
Spielraum verschaffen. Spielraum verschaffen.
Das Ziel besteht weiterhin darin, diese Unterstützungsmaßnahme erst zu Das Ziel besteht weiterhin darin, diese Unterstützungsmaßnahme erst zu
dem Zeitpunkt tatsächlich in Kraft treten zu lassen, zu dem ein dem Zeitpunkt tatsächlich in Kraft treten zu lassen, zu dem ein
Protokoll in Bezug auf die Art und Weise, wie der Protokoll in Bezug auf die Art und Weise, wie der
Informationsaustausch erfolgen wird, mit der betreffenden Region Informationsaustausch erfolgen wird, mit der betreffenden Region
geschlossen wird, was erforderlich ist, um den Bestimmungen der geschlossen wird, was erforderlich ist, um den Bestimmungen der
Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im
Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt
in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (Freistellungsverordnung für die Arbeitsweise der Europäischen Union (Freistellungsverordnung für die
Landwirtschaft) zu genügen. Landwirtschaft) zu genügen.
Nachdem die Flämische Region am 27. Mai 2019 ein Nachdem die Flämische Region am 27. Mai 2019 ein
Zusammenarbeitsprotokoll geschlossen hat, hat jetzt auch die Zusammenarbeitsprotokoll geschlossen hat, hat jetzt auch die
Wallonische Region das erforderliche Zusammenarbeitsprotokoll Wallonische Region das erforderliche Zusammenarbeitsprotokoll
geschlossen. geschlossen.
Des Weiteren kann diese Maßnahme erst angewendet werden, nachdem die Des Weiteren kann diese Maßnahme erst angewendet werden, nachdem die
betreffende Region die landwirtschaftliche Naturkatastrophe gemäß den betreffende Region die landwirtschaftliche Naturkatastrophe gemäß den
regionalen Vorschriften tatsächlich anerkannt hat. Daher hat die regionalen Vorschriften tatsächlich anerkannt hat. Daher hat die
Flämische Region diese Trockenheit am 7. November 2018 im Belgischen Flämische Region diese Trockenheit am 7. November 2018 im Belgischen
Staatsblatt als landwirtschaftliche Naturkatastrophe anerkannt (Erlass Staatsblatt als landwirtschaftliche Naturkatastrophe anerkannt (Erlass
der Flämischen Regierung vom 26. Oktober 2018 "houdende erkenning van der Flämischen Regierung vom 26. Oktober 2018 "houdende erkenning van
de droogte tussen 2 juni 2018 en 6 augustus 2018 als landbouwramp en de droogte tussen 2 juni 2018 en 6 augustus 2018 als landbouwramp en
de afbakening van de geografische uitgestrektheid en de getroffen de afbakening van de geografische uitgestrektheid en de getroffen
teelten van die ramp" (Anerkennung der vom 2. Juni 2018 bis zum 6. teelten van die ramp" (Anerkennung der vom 2. Juni 2018 bis zum 6.
August 2018 aufgetretenen Trockenheit als landwirtschaftliche August 2018 aufgetretenen Trockenheit als landwirtschaftliche
Naturkatastrophe und Abgrenzung der geografischen Ausdehnung und der Naturkatastrophe und Abgrenzung der geografischen Ausdehnung und der
durch diese Naturkatastrophe beschädigten Kulturen)). durch diese Naturkatastrophe beschädigten Kulturen)).
Die Wallonische Region hingegen hat die Anerkennung dieser Die Wallonische Region hingegen hat die Anerkennung dieser
landwirtschaftlichen Naturkatastrophe erst am 14. Mai 2020 landwirtschaftlichen Naturkatastrophe erst am 14. Mai 2020
veröffentlicht (Erlass der Wallonischen Regierung vom 7. Mai 2020 zur veröffentlicht (Erlass der Wallonischen Regierung vom 7. Mai 2020 zur
Anerkennung der Dürre vom 2. Juni bis 6. August 2018 als Anerkennung der Dürre vom 2. Juni bis 6. August 2018 als
landwirtschaftliche Naturkatastrophe, zur Abgrenzung ihrer landwirtschaftliche Naturkatastrophe, zur Abgrenzung ihrer
geografischen Ausdehnung und zur Festlegung der Entschädigungen). geografischen Ausdehnung und zur Festlegung der Entschädigungen).
Da die Wallonische Region erst vor kurzem die Veröffentlichung der Da die Wallonische Region erst vor kurzem die Veröffentlichung der
Anerkennung dieser landwirtschaftlichen Naturkatastrophe vorgenommen Anerkennung dieser landwirtschaftlichen Naturkatastrophe vorgenommen
hat, besteht die Gefahr, dass Rechtsunsicherheit darüber herrscht, was hat, besteht die Gefahr, dass Rechtsunsicherheit darüber herrscht, was
die Festlegung des Zeitpunkts betrifft, zu dem die Schäden endgültig die Festlegung des Zeitpunkts betrifft, zu dem die Schäden endgültig
festgestellt worden sind. Dies ist wichtig, weil in dem durch das festgestellt worden sind. Dies ist wichtig, weil in dem durch das
vorerwähnte Gesetz vom 11. Februar 2019 eingeführten System vorgesehen vorerwähnte Gesetz vom 11. Februar 2019 eingeführten System vorgesehen
ist, dass der rückwirkende Verlustabzug nur auf Verluste anwendbar ist, dass der rückwirkende Verlustabzug nur auf Verluste anwendbar
ist, die während des Besteuerungszeitraums erlitten worden sind, in ist, die während des Besteuerungszeitraums erlitten worden sind, in
dem die Schäden endgültig festgestellt worden sind. dem die Schäden endgültig festgestellt worden sind.
In der Begründung zum vorerwähnten Gesetz vom 11. Februar 2019 wurde In der Begründung zum vorerwähnten Gesetz vom 11. Februar 2019 wurde
dies wie folgt begründet (Übersetzung): dies wie folgt begründet (Übersetzung):
"Bei einer Katastrophe werden die Schäden an Landwirtschaftskulturen "Bei einer Katastrophe werden die Schäden an Landwirtschaftskulturen
grundsätzlich ein erstes Mal kurz nach dem Auftreten der schlechten grundsätzlich ein erstes Mal kurz nach dem Auftreten der schlechten
Witterungsbedingungen und danach noch einmal kurz vor der Ernte Witterungsbedingungen und danach noch einmal kurz vor der Ernte
festgestellt. Der Besteuerungszeitraum, in dem die Schäden endgültig festgestellt. Der Besteuerungszeitraum, in dem die Schäden endgültig
festgestellt sind, entspricht daher in der Regel dem festgestellt sind, entspricht daher in der Regel dem
Besteuerungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige mit einem geringeren Besteuerungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige mit einem geringeren
Umsatz infolge einer geringeren Ernte konfrontiert ist." Umsatz infolge einer geringeren Ernte konfrontiert ist."
Um zu gewährleisten, dass der rückwirkende Verlustabzug auf Verluste Um zu gewährleisten, dass der rückwirkende Verlustabzug auf Verluste
angewendet wird, die infolge schlechter Witterungsbedingungen erlitten angewendet wird, die infolge schlechter Witterungsbedingungen erlitten
worden sind - in vorliegendem Fall infolge der Trockenheit im Jahr worden sind - in vorliegendem Fall infolge der Trockenheit im Jahr
2018 -, ist in diesem Entwurf vorgesehen, dass das Datum der 2018 -, ist in diesem Entwurf vorgesehen, dass das Datum der
Unterzeichnung des Protokolls wie erwähnt in Artikel 4 § 5 des Unterzeichnung des Protokolls wie erwähnt in Artikel 4 § 5 des
Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung
des Titels X/1 des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft des Titels X/1 des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft
betreffend den Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche betreffend den Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche
Naturkatastrophen verursachten Schäden als Zeitpunkt betrachtet wird, Naturkatastrophen verursachten Schäden als Zeitpunkt betrachtet wird,
zu dem die Schäden infolge der in der Wallonischen Region anerkannten zu dem die Schäden infolge der in der Wallonischen Region anerkannten
landwirtschaftlichen Naturkatastrophe endgültig festgestellt sind. landwirtschaftlichen Naturkatastrophe endgültig festgestellt sind.
Da dieses Protokoll im Prinzip kurz vor der Ernte erstellt wird, Da dieses Protokoll im Prinzip kurz vor der Ernte erstellt wird,
entspricht dieser Zeitpunkt genau dem Zeitpunkt, den der Gesetzgeber entspricht dieser Zeitpunkt genau dem Zeitpunkt, den der Gesetzgeber
ursprünglich ins Auge gefasst hat. ursprünglich ins Auge gefasst hat.
Sowohl für die betroffenen Landwirte als auch für die Sowohl für die betroffenen Landwirte als auch für die
Generalverwaltung Steuerwesen des FÖD Finanzen ist es nützlich, über Generalverwaltung Steuerwesen des FÖD Finanzen ist es nützlich, über
diese Daten zu verfügen. Aus diesem Grund ist in dem zwischen der diese Daten zu verfügen. Aus diesem Grund ist in dem zwischen der
Wallonischen Region und der Föderalbehörde geschlossenen Wallonischen Region und der Föderalbehörde geschlossenen
Zusammenarbeitsprotokoll vorgesehen, dass die Wallonische Region diese Zusammenarbeitsprotokoll vorgesehen, dass die Wallonische Region diese
Daten dem FÖD Finanzen übermittelt. Daten dem FÖD Finanzen übermittelt.
Da die Protokolle, in denen die Schäden infolge der Trockenheit im Da die Protokolle, in denen die Schäden infolge der Trockenheit im
Jahr 2018 festgestellt worden sind, ebenfalls in diesem Jahr Jahr 2018 festgestellt worden sind, ebenfalls in diesem Jahr
unterzeichnet worden sind, folgt daraus, dass der rückwirkende unterzeichnet worden sind, folgt daraus, dass der rückwirkende
Verlustabzug auf Einkünfte anwendbar sein wird, für die die Verlustabzug auf Einkünfte anwendbar sein wird, für die die
Erklärungsfrist bereits abgelaufen ist. Erklärungsfrist bereits abgelaufen ist.
Die Veranlagung in Bezug auf die angegebenen Einkünfte des Jahres 2018 Die Veranlagung in Bezug auf die angegebenen Einkünfte des Jahres 2018
kann nur noch infolge der Einlegung eines Widerspruchs berichtigt kann nur noch infolge der Einlegung eines Widerspruchs berichtigt
werden. Betroffene Landwirte, die daher von der Möglichkeit Gebrauch werden. Betroffene Landwirte, die daher von der Möglichkeit Gebrauch
machen möchten, Verluste, die sie erlitten haben, rückwirkend machen möchten, Verluste, die sie erlitten haben, rückwirkend
anzurechnen, müssen also einen Widerspruch gegen den Betrag der anzurechnen, müssen also einen Widerspruch gegen den Betrag der
Veranlagung einlegen, die sich auf den Besteuerungszeitraum bezieht, Veranlagung einlegen, die sich auf den Besteuerungszeitraum bezieht,
in dem das vorerwähnte Protokoll unterzeichnet worden ist. Weitere in dem das vorerwähnte Protokoll unterzeichnet worden ist. Weitere
Informationen über die Einlegung eines Widerspruchs sind auf der Informationen über die Einlegung eines Widerspruchs sind auf der
Website des FÖD Finanzen verfügbar: Website des FÖD Finanzen verfügbar:
Für Privatpersonen: Für Privatpersonen:
https://finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/steuererklarung/widerspruch https://finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/steuererklarung/widerspruch
Für Unternehmen: Für Unternehmen:
https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/gesellschaftssteuer/kontrolle-und-widerspruch/widerspruch https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/gesellschaftssteuer/kontrolle-und-widerspruch/widerspruch
Da die Veröffentlichung der Anerkennung der Trockenheit im Jahr 2018 Da die Veröffentlichung der Anerkennung der Trockenheit im Jahr 2018
durch die Wallonische Region nach Ablauf der Frist für die Einreichung durch die Wallonische Region nach Ablauf der Frist für die Einreichung
der Erklärung für das Steuerjahr 2019 erfolgt ist, wird diese der Erklärung für das Steuerjahr 2019 erfolgt ist, wird diese
Veröffentlichung als neuer Umstand betrachtet, der eine verspätete Veröffentlichung als neuer Umstand betrachtet, der eine verspätete
Erklärung rechtfertigt. Folglich kommen betroffene Landwirte für die Erklärung rechtfertigt. Folglich kommen betroffene Landwirte für die
Beantragung eines "Nachlasses von Amts wegen" in Betracht, wenn die Beantragung eines "Nachlasses von Amts wegen" in Betracht, wenn die
Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Zu diesem Zweck verfügen sie im Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Zu diesem Zweck verfügen sie im
Prinzip über eine Frist bis zum 31. Dezember 2023. Jedoch ist es nicht Prinzip über eine Frist bis zum 31. Dezember 2023. Jedoch ist es nicht
wünschenswert, so lange zu warten, da diese Maßnahme nur einen wünschenswert, so lange zu warten, da diese Maßnahme nur einen
vorübergehenden finanziellen Vorteil bewirkt, der für spätere vorübergehenden finanziellen Vorteil bewirkt, der für spätere
Zeiträume wieder zurückgenommen wird. Daher hat der Antrag auf diesen Zeiträume wieder zurückgenommen wird. Daher hat der Antrag auf diesen
Nachlass Folgen nicht nur für das Steuerjahr 2019, sondern auch für Nachlass Folgen nicht nur für das Steuerjahr 2019, sondern auch für
jedes folgende Steuerjahr, für das die Steuererklärung bereits jedes folgende Steuerjahr, für das die Steuererklärung bereits
eingereicht worden ist. eingereicht worden ist.
Schließlich ist darauf zu achten, dass diese Maßnahme nicht Schließlich ist darauf zu achten, dass diese Maßnahme nicht
leichtfertig eingesetzt wird und sie nur dann in Anspruch genommen leichtfertig eingesetzt wird und sie nur dann in Anspruch genommen
wird, wenn sich herausstellt, dass die in der Freistellungsverordnung wird, wenn sich herausstellt, dass die in der Freistellungsverordnung
für die Landwirtschaft vorgesehene Beihilfehöchstintensität nicht für die Landwirtschaft vorgesehene Beihilfehöchstintensität nicht
überschritten wird. Diese Beihilfehöchstintensität und der Teil, der überschritten wird. Diese Beihilfehöchstintensität und der Teil, der
durch die Regionalbeihilfe bereits gewährt wird, werden gemäß dem durch die Regionalbeihilfe bereits gewährt wird, werden gemäß dem
zwischen der Wallonischen Region und der Föderalbehörde geschlossenen zwischen der Wallonischen Region und der Föderalbehörde geschlossenen
Zusammenarbeitsabkommen in dem von der Region gefassten Beschluss Zusammenarbeitsabkommen in dem von der Region gefassten Beschluss
vermerkt. vermerkt.
Bei Überschreitung der Beihilfehöchstintensität wird der Überschuss Bei Überschreitung der Beihilfehöchstintensität wird der Überschuss
der gewährten Beihilfe nämlich gemäß Artikel 168/1 oder Artikel 218/1 der gewährten Beihilfe nämlich gemäß Artikel 168/1 oder Artikel 218/1
des EStGB 92 automatisch in eine Steuererhöhung umgewandelt und auf des EStGB 92 automatisch in eine Steuererhöhung umgewandelt und auf
diese Weise zurückgefordert. diese Weise zurückgefordert.
Infolge des Gutachtens des Staatsrates wurde der Anwendungszeitraum Infolge des Gutachtens des Staatsrates wurde der Anwendungszeitraum
des Erlassentwurfs näher bestimmt, so dass kein Zweifel daran besteht, des Erlassentwurfs näher bestimmt, so dass kein Zweifel daran besteht,
dass dieser Erlass ab dem Steuerjahr 2019 auf berufliche Verluste dass dieser Erlass ab dem Steuerjahr 2019 auf berufliche Verluste
anwendbar ist, die Schäden an Landwirtschaftskulturen zuzurechnen anwendbar ist, die Schäden an Landwirtschaftskulturen zuzurechnen
sind, die durch ab dem 1. Januar 2018 aufgetretene schlechte sind, die durch ab dem 1. Januar 2018 aufgetretene schlechte
Witterungsbedingungen verursacht worden sind. Witterungsbedingungen verursacht worden sind.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
11. JANUAR 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Zeitpunkts, zu 11. JANUAR 2021 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Zeitpunkts, zu
dem Schäden für die Anwendung der Regelung in Bezug auf den dem Schäden für die Anwendung der Regelung in Bezug auf den
rückwirkenden Verlustabzug in der Wallonischen Region endgültig rückwirkenden Verlustabzug in der Wallonischen Region endgültig
festgestellt sind festgestellt sind
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992:
- des Artikels 78 § 2 Absatz 2, - des Artikels 78 § 2 Absatz 2,
- des Artikels 206 § 4 Absatz 2; - des Artikels 206 § 4 Absatz 2;
Aufgrund des KE/EStGB 92; Aufgrund des KE/EStGB 92;
Aufgrund der Stellungnahme der Ständigen Arbeitsgruppe der Aufgrund der Stellungnahme der Ständigen Arbeitsgruppe der
Interministeriellen Konferenz "Agrarpolitik" vom 17. September 2020; Interministeriellen Konferenz "Agrarpolitik" vom 17. September 2020;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. September 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. September 2020;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 24. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 24.
November 2020; November 2020;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.451/3 des Staatsrates vom 28. Dezember Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.451/3 des Staatsrates vom 28. Dezember
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. Mai 2020 zur Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 7. Mai 2020 zur
Anerkennung der Dürre vom 2. Juni bis 6. August 2018 als Anerkennung der Dürre vom 2. Juni bis 6. August 2018 als
landwirtschaftliche Naturkatastrophe, zur Abgrenzung ihrer landwirtschaftliche Naturkatastrophe, zur Abgrenzung ihrer
geografischen Ausdehnung und zur Festlegung der Entschädigungen; geografischen Ausdehnung und zur Festlegung der Entschädigungen;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird ein Abschnitt 16/1 mit Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird ein Abschnitt 16/1 mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Abschnitt 16/1 - Rückwirkender Abzug von beruflichen Verlusten "Abschnitt 16/1 - Rückwirkender Abzug von beruflichen Verlusten
Art. 49ter - Für die Anwendung der Artikel 78 § 2 und 206 § 4 des Art. 49ter - Für die Anwendung der Artikel 78 § 2 und 206 § 4 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird das Datum der Unterzeichnung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird das Datum der Unterzeichnung des
Protokolls wie erwähnt in Artikel 4 § 5 des Erlasses der Wallonischen Protokolls wie erwähnt in Artikel 4 § 5 des Erlasses der Wallonischen
Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung des Titels X/1 des Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung des Titels X/1 des
wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft betreffend den wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft betreffend den
Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche Naturkatastrophen Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche Naturkatastrophen
verursachten Schäden als Zeitpunkt betrachtet, zu dem die Schäden verursachten Schäden als Zeitpunkt betrachtet, zu dem die Schäden
infolge der in der Wallonischen Region anerkannten infolge der in der Wallonischen Region anerkannten
landwirtschaftlichen Naturkatastrophe endgültig festgestellt sind." landwirtschaftlichen Naturkatastrophe endgültig festgestellt sind."
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist ab dem Steuerjahr 2019 auf berufliche Art. 2 - Vorliegender Erlass ist ab dem Steuerjahr 2019 auf berufliche
Verluste anwendbar, die Schäden an Landwirtschaftskulturen zuzurechnen Verluste anwendbar, die Schäden an Landwirtschaftskulturen zuzurechnen
sind, die durch ab dem 1. Januar 2018 aufgetretene schlechte sind, die durch ab dem 1. Januar 2018 aufgetretene schlechte
Witterungsbedingungen verursacht worden sind. Witterungsbedingungen verursacht worden sind.
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 11. Januar 2021 Gegeben zu Brüssel, den 11. Januar 2021
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
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