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Koninklijk besluit betreffende de prijsaanduiding in de horecasector Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à l'indication des prix dans le secteur horeca Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE | SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE |
7 DECEMBER 2016. - Koninklijk besluit betreffende de prijsaanduiding | 7 DECEMBRE 2016. - Arrêté royal relatif à l'indication des prix dans |
in de horecasector Duitse vertaling | le secteur horeca Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 7 december 2016 betreffende de prijsaanduiding in de | l'arrêté royal du 7 décembre 2016 relatif à l'indication des prix dans |
horecasector (Belgisch Staatsblad van 13 januari 2017). | le secteur horeca (Moniteur belge du 13 janvier 2017). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
7. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass über die Angabe der Preise im | 7. DEZEMBER 2016 - Königlicher Erlass über die Angabe der Preise im |
Horeca-Sektor | Horeca-Sektor |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.7; | Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.7; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Juni 1988 über die Angabe | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Juni 1988 über die Angabe |
der Tarife in Einrichtungen, in denen Unterbringung, Mahlzeiten, | der Tarife in Einrichtungen, in denen Unterbringung, Mahlzeiten, |
Speisen oder Getränke angeboten werden; | Speisen oder Getränke angeboten werden; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
vom 20. September 2016; | vom 20. September 2016; |
Aufgrund der Stellungnahme des Verbraucherrates vom 4. Oktober 2016; | Aufgrund der Stellungnahme des Verbraucherrates vom 4. Oktober 2016; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.328/1 des Staatsrates vom 17. November | Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.328/1 des Staatsrates vom 17. November |
2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher und des | Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher und des |
Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB | Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Ein Unternehmen, das Unterbringung, Mahlzeiten, Speisen | Artikel 1 - Ein Unternehmen, das Unterbringung, Mahlzeiten, Speisen |
oder Getränke anbietet, gibt den Preis für die Dienstleistungen, die | oder Getränke anbietet, gibt den Preis für die Dienstleistungen, die |
es erbringt, an einem von außerhalb des Geschäftsraums aus gut | es erbringt, an einem von außerhalb des Geschäftsraums aus gut |
sichtbaren Platz schriftlich, lesbar, sichtbar und unzweideutig an. | sichtbaren Platz schriftlich, lesbar, sichtbar und unzweideutig an. |
Art. 2 - In Abweichung von Artikel 1 darf ein Unternehmen, das | Art. 2 - In Abweichung von Artikel 1 darf ein Unternehmen, das |
Unterbringung anbietet, den Preis im Geschäftsraum an einem für den | Unterbringung anbietet, den Preis im Geschäftsraum an einem für den |
Verbraucher frei zugänglichen Platz lesbar, sichtbar und unzweideutig | Verbraucher frei zugänglichen Platz lesbar, sichtbar und unzweideutig |
angeben. | angeben. |
Bietet das Unternehmen andere Dienstleistungen an, stellt es dem | Bietet das Unternehmen andere Dienstleistungen an, stellt es dem |
Verbraucher ihren Preis zur Verfügung. | Verbraucher ihren Preis zur Verfügung. |
Art. 3 - Unbeschadet des Artikels 1 darf ein Unternehmen, das | Art. 3 - Unbeschadet des Artikels 1 darf ein Unternehmen, das |
Mahlzeiten, Speisen oder Getränke anbietet, die Angabe der Preise für | Mahlzeiten, Speisen oder Getränke anbietet, die Angabe der Preise für |
die angebotenen Getränke an einem von außen gut sichtbaren Platz auf | die angebotenen Getränke an einem von außen gut sichtbaren Platz auf |
die für jede Kategorie repräsentativsten Getränke beschränken. | die für jede Kategorie repräsentativsten Getränke beschränken. |
Das Unternehmen stellt dem Verbraucher innerhalb des Geschäftsraums | Das Unternehmen stellt dem Verbraucher innerhalb des Geschäftsraums |
eine vollständige Preisliste für alle angebotenen Mahlzeiten, Speisen | eine vollständige Preisliste für alle angebotenen Mahlzeiten, Speisen |
und Getränke zur Verfügung. | und Getränke zur Verfügung. |
Art. 4 - Der Königliche Erlass vom 15. Juni 1988 über die Angabe der | Art. 4 - Der Königliche Erlass vom 15. Juni 1988 über die Angabe der |
Tarife in Einrichtungen, in denen Unterbringung, Mahlzeiten, Speisen | Tarife in Einrichtungen, in denen Unterbringung, Mahlzeiten, Speisen |
oder Getränke angeboten werden, abgeändert durch den Königlichen | oder Getränke angeboten werden, abgeändert durch den Königlichen |
Erlass vom 11. Dezember 2001, wird aufgehoben. | Erlass vom 11. Dezember 2001, wird aufgehoben. |
Art. 5 - Der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Minister und | Art. 5 - Der für Wirtschaft und Verbraucher zuständige Minister und |
der für Mittelstand zuständige Minister sind, jeder für seinen | der für Mittelstand zuständige Minister sind, jeder für seinen |
Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 7. Dezember 2016 | Gegeben zu Brüssel, den 7. Dezember 2016 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher | Der Minister der Wirtschaft und der Verbraucher |
K. PEETERS | K. PEETERS |
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB | Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB |
W. BORSUS | W. BORSUS |