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| Koninklijk besluit tot oprichting van Paritaire Subcomités voor de textielnijverheid en het breiwerk en tot vaststelling van hun benaming en hun bevoegdheid. - Duitse vertaling | Arrêté royal instituant des Sous-commissions paritaires de l'industrie textile et la bonneterie et fixant leur dénomination et leur compétence. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 3 SEPTEMBER 2000. - Koninklijk besluit tot oprichting van Paritaire | 3 SEPTEMBRE 2000. - Arrêté royal instituant des Sous-commissions |
| Subcomités voor de textielnijverheid en het breiwerk en tot | paritaires de l'industrie textile et la bonneterie et fixant leur |
| vaststelling van hun benaming en hun bevoegdheid. - Duitse vertaling | dénomination et leur compétence. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 3 september 2000 tot oprichting van Paritaire Subcomités | l'arrêté royal du 3 septembre 2000 instituant des Sous-commissions |
| voor de textielnijverheid en het breiwerk en tot vaststelling van hun | paritaires de l'industrie textile et la bonneterie et fixant leur |
| benaming en hun bevoegdheid (Belgisch Staatsblad van 20 september 2000). | dénomination et leur compétence (Moniteur belge du 20 septembre 2000). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| MINISTERIUM DER BESCHÄFTIGUNG UND DER ARBEIT | MINISTERIUM DER BESCHÄFTIGUNG UND DER ARBEIT |
| 3. SEPTEMBER 2000 - Königlicher Erlass zur Einrichtung paritätischer | 3. SEPTEMBER 2000 - Königlicher Erlass zur Einrichtung paritätischer |
| Unterkommissionen für die Textil- und die Wirk- und | Unterkommissionen für die Textil- und die Wirk- und |
| Strickwarenindustrie und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und | Strickwarenindustrie und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und |
| Zuständigkeit | Zuständigkeit |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven | Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven |
| Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der | Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der |
| Artikel 8 und 37; | Artikel 8 und 37; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Februar 1974 zur Einrichtung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Februar 1974 zur Einrichtung |
| bestimmter paritätischer Kommissionen und zur Festlegung ihrer | bestimmter paritätischer Kommissionen und zur Festlegung ihrer |
| Bezeichnung und Zuständigkeit, insbesondere des Artikels 1 § 1 Nr. 1, | Bezeichnung und Zuständigkeit, insbesondere des Artikels 1 § 1 Nr. 1, |
| abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 4. Oktober 1982 und 4. | abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 4. Oktober 1982 und 4. |
| Juni 1999; | Juni 1999; |
| Aufgrund des Antrags der Paritätischen Kommission für die Textil- und | Aufgrund des Antrags der Paritätischen Kommission für die Textil- und |
| die Wirk- und Strickwarenindustrie auf die Einrichtung paritätischer | die Wirk- und Strickwarenindustrie auf die Einrichtung paritätischer |
| Unterkommissionen; | Unterkommissionen; |
| Aufgrund der Stellungnahme der Paritätischen Kommission für die | Aufgrund der Stellungnahme der Paritätischen Kommission für die |
| Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie über den | Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie über den |
| Zuständigkeitsbereich der paritätischen Unterkommissionen; | Zuständigkeitsbereich der paritätischen Unterkommissionen; |
| Aufgrund der gleich lautenden Stellungnahme der Paritätischen | Aufgrund der gleich lautenden Stellungnahme der Paritätischen |
| Kommission für die Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie über | Kommission für die Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie über |
| die Billigung der kollektiven Arbeitsabkommen, die in den | die Billigung der kollektiven Arbeitsabkommen, die in den |
| paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, durch diese | paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, durch diese |
| Kommission; | Kommission; |
| Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates; | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Es werden paritätische Unterkommissionen, "Paritätische | Artikel 1 - Es werden paritätische Unterkommissionen, "Paritätische |
| Unterkommission für die Textilindustrie des Verwaltungsbezirks | Unterkommission für die Textilindustrie des Verwaltungsbezirks |
| Verviers", "Paritätische Unterkommission für die Flachsaufbereitung" | Verviers", "Paritätische Unterkommission für die Flachsaufbereitung" |
| und "Paritätische Unterkommission für die Herstellung von und den | und "Paritätische Unterkommission für die Herstellung von und den |
| Handel mit Säcken aus Jute oder Ersatzmaterialien" genannt, | Handel mit Säcken aus Jute oder Ersatzmaterialien" genannt, |
| eingerichtet. | eingerichtet. |
| Art. 2 - Die Paritätische Unterkommission für die Textilindustrie des | Art. 2 - Die Paritätische Unterkommission für die Textilindustrie des |
| Verwaltungsbezirks Verviers ist zuständig für Arbeitnehmer, die | Verwaltungsbezirks Verviers ist zuständig für Arbeitnehmer, die |
| hauptsächlich manuelle Arbeit verrichten, und ihre Arbeitgeber, und | hauptsächlich manuelle Arbeit verrichten, und ihre Arbeitgeber, und |
| zwar für: | zwar für: |
| 1. die im Verwaltungsbezirk Verviers gelegenen Unternehmen folgender | 1. die im Verwaltungsbezirk Verviers gelegenen Unternehmen folgender |
| Sektoren: | Sektoren: |
| Reissen, Garnettieren, | Reissen, Garnettieren, |
| Waschen, Karbonisieren und Kämmen der Wolle, | Waschen, Karbonisieren und Kämmen der Wolle, |
| Spinnen von Baumwolle, Flachs, Wolle, Jute, Hanf, Papier, Hartfasern, | Spinnen von Baumwolle, Flachs, Wolle, Jute, Hanf, Papier, Hartfasern, |
| Decken, Nähgarnen, Asbest, Amiant, sowie Verarbeitung von Glasfasern | Decken, Nähgarnen, Asbest, Amiant, sowie Verarbeitung von Glasfasern |
| für Textilzwecke, | für Textilzwecke, |
| Seilerwaren und Tauwerk, | Seilerwaren und Tauwerk, |
| künstliche und synthetische Textilfasern, | künstliche und synthetische Textilfasern, |
| Wickeln von Strickwolle und Nähgarn auf Spulen, Spindeln und Rollen, | Wickeln von Strickwolle und Nähgarn auf Spulen, Spindeln und Rollen, |
| Weben von Stoffen aus Baumwolle, Leinen und Mischleinen, Fibranne, | Weben von Stoffen aus Baumwolle, Leinen und Mischleinen, Fibranne, |
| Wolle, Seide, Jute, schweren Stoffen aus Leinen, Hanf oder Baumwolle, | Wolle, Seide, Jute, schweren Stoffen aus Leinen, Hanf oder Baumwolle, |
| Stoffen für Korsette, Bändern, Gummibändern, Etiketten, Gurten, | Stoffen für Korsette, Bändern, Gummibändern, Etiketten, Gurten, |
| Posamenten und Tressen, Decken und Aufwischtüchern, Teppichen und | Posamenten und Tressen, Decken und Aufwischtüchern, Teppichen und |
| Möbelstoffen, handgeknüpften Teppichen, Chenilleteppichen, | Möbelstoffen, handgeknüpften Teppichen, Chenilleteppichen, |
| Axminster-Teppichen, Murzuk-Teppichen und Kokosteppichen, Reyonweberei | Axminster-Teppichen, Murzuk-Teppichen und Kokosteppichen, Reyonweberei |
| und im Allgemeinen Weben von Stoffen aus Kunst- und/oder | und im Allgemeinen Weben von Stoffen aus Kunst- und/oder |
| Synthesefasern, Glas- und Kunststoffweberei, | Synthesefasern, Glas- und Kunststoffweberei, |
| Endfertigung von Artikeln wie Tücher, Kopfkissen, Handtücher, | Endfertigung von Artikeln wie Tücher, Kopfkissen, Handtücher, |
| Waschlappen und ähnlichen Artikeln, | Waschlappen und ähnlichen Artikeln, |
| Kartenstanzen, Montage von Harnischen und Jacquards, | Kartenstanzen, Montage von Harnischen und Jacquards, |
| Maschinenspitze, | Maschinenspitze, |
| Bau und Endfertigung von Matratzen aus Gummi oder ähnlichem Material | Bau und Endfertigung von Matratzen aus Gummi oder ähnlichem Material |
| und von anderen nichtmetallischen Matratzen, es sei denn, diese | und von anderen nichtmetallischen Matratzen, es sei denn, diese |
| Arbeitsgänge finden in Möbelfabriken statt, | Arbeitsgänge finden in Möbelfabriken statt, |
| Herstellung von Filz und Hutformen, | Herstellung von Filz und Hutformen, |
| Watte, | Watte, |
| Sortieren, Waschen, Verpackung und Verarbeitung von Textilabfällen, | Sortieren, Waschen, Verpackung und Verarbeitung von Textilabfällen, |
| Verpackung von Textilstoffen und -erzeugnissen einschliesslich der zu | Verpackung von Textilstoffen und -erzeugnissen einschliesslich der zu |
| diesem Zweck vorgenommenen Lagerung, sofern die Laboratorien | diesem Zweck vorgenommenen Lagerung, sofern die Laboratorien |
| ausschliesslich für die Textilindustrie arbeiten, | ausschliesslich für die Textilindustrie arbeiten, |
| Herstellung und Verpackung von Verbänden und Fäden, | Herstellung und Verpackung von Verbänden und Fäden, |
| Veredelung, | Veredelung, |
| Filzen, | Filzen, |
| Texturieren, | Texturieren, |
| Verpackung von Watte, | Verpackung von Watte, |
| Herstellung von Haarnetzen, | Herstellung von Haarnetzen, |
| Herstellung von Hygieneartikeln aus Textilien, | Herstellung von Hygieneartikeln aus Textilien, |
| Herstellung von Kanevassen, Grundstoffen, Gazen für Malerei, | Herstellung von Kanevassen, Grundstoffen, Gazen für Malerei, |
| Stickereiarbeiten, Teppiche usw., | Stickereiarbeiten, Teppiche usw., |
| Latexierung von Textilerzeugnissen in Textilunternehmen, | Latexierung von Textilerzeugnissen in Textilunternehmen, |
| 2. die im Verwaltungsbezirk Verviers gelegenen Unternehmen, die Wirk- | 2. die im Verwaltungsbezirk Verviers gelegenen Unternehmen, die Wirk- |
| und Strickwaren herstellen oder Wirk- und Strickwaren herstellen und | und Strickwaren herstellen oder Wirk- und Strickwaren herstellen und |
| konfektionieren, sofern es sich dabei ausschliesslich oder | konfektionieren, sofern es sich dabei ausschliesslich oder |
| hauptsächlich um ihre eigene Produktion handelt. | hauptsächlich um ihre eigene Produktion handelt. |
| Art. 3 - Die Paritätische Unterkommission für die Flachsaufbereitung | Art. 3 - Die Paritätische Unterkommission für die Flachsaufbereitung |
| ist zuständig für Arbeitnehmer, die hauptsächlich manuelle Arbeit | ist zuständig für Arbeitnehmer, die hauptsächlich manuelle Arbeit |
| verrichten, und ihre Arbeitgeber, und zwar für: Händler in und | verrichten, und ihre Arbeitgeber, und zwar für: Händler in und |
| Verarbeiter oder Aufbereiter von Flachsstroh, Flachsfasern, | Verarbeiter oder Aufbereiter von Flachsstroh, Flachsfasern, |
| Flachswerg, Leinsamen und Flachsabfällen; Versandunternehmer für | Flachswerg, Leinsamen und Flachsabfällen; Versandunternehmer für |
| Flachs, Flachsimporteure und -exporteure, Flachsrupfer, Reinigung der | Flachs, Flachsimporteure und -exporteure, Flachsrupfer, Reinigung der |
| Spreu, sofern die gereinigte Spreu nicht für die Futterzubereitung | Spreu, sofern die gereinigte Spreu nicht für die Futterzubereitung |
| gemischt, konzentriert oder melassiert wird. Die Zuständigkeit | gemischt, konzentriert oder melassiert wird. Die Zuständigkeit |
| erstreckt sich auch auf Unternehmen, die Werkvertragsarbeit in den | erstreckt sich auch auf Unternehmen, die Werkvertragsarbeit in den |
| vorerwähnten Tätigkeitsbereichen oder für die vorerwähnten Erzeugnisse | vorerwähnten Tätigkeitsbereichen oder für die vorerwähnten Erzeugnisse |
| verrichten. | verrichten. |
| Art. 4 - Die Paritätische Unterkommission für die Herstellung von und | Art. 4 - Die Paritätische Unterkommission für die Herstellung von und |
| den Handel mit Säcken aus Jute oder Ersatzmaterialien ist zuständig | den Handel mit Säcken aus Jute oder Ersatzmaterialien ist zuständig |
| für Arbeitnehmer, die hauptsächlich manuelle Arbeit verrichten, und | für Arbeitnehmer, die hauptsächlich manuelle Arbeit verrichten, und |
| ihre Arbeitgeber, und zwar für Unternehmen, die Säcke aus Jute oder | ihre Arbeitgeber, und zwar für Unternehmen, die Säcke aus Jute oder |
| aus Ersatzmaterialien herstellen, damit handeln, diese ausbessern, | aus Ersatzmaterialien herstellen, damit handeln, diese ausbessern, |
| verarbeiten, reinigen oder vermieten, sofern sie nicht in den | verarbeiten, reinigen oder vermieten, sofern sie nicht in den |
| Zuständigkeitsbereich einer anderen paritätischen Kommission fallen. | Zuständigkeitsbereich einer anderen paritätischen Kommission fallen. |
| Art. 5 - Die kollektiven Arbeitsabkommen, die in den durch Artikel 1 | Art. 5 - Die kollektiven Arbeitsabkommen, die in den durch Artikel 1 |
| eingerichteten paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, | eingerichteten paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, |
| müssen nicht von der Paritätischen Kommission für die Textil- und die | müssen nicht von der Paritätischen Kommission für die Textil- und die |
| Wirk- und Strickwarenindustrie gebilligt werden. | Wirk- und Strickwarenindustrie gebilligt werden. |
| Art. 6 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2000. | Art. 6 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2000. |
| Art. 7 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des | Art. 7 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 3. September 2000 | Gegeben zu Brüssel, den 3. September 2000 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin der Beschäftigung | Die Ministerin der Beschäftigung |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |