← Terug naar "Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters "
| Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 3 FEBRUARI 2004. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 3 FEVRIER 2004. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres |
| ALBERT II, Koning der Belgen, | ALBERT II, Roi des Belges, |
| Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. | A tous, présents et à venir, Salut. |
| Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
| voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
| en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
| Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
| besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging van het koninklijk besluit | royal du 30 octobre 2003 modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 |
| van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van | désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres, établi |
| burgemeesters, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling | par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat |
| bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; | d'arrondissement adjoint à Malmedy; |
| Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
| Hebben Wij besloten en besluiten Wij : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
| vertaling van het koninklijk besluit van 30 oktober 2003 tot wijziging | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 30 octobre 2003 |
| van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de | modifiant l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du |
| leden van de Adviesraad van burgemeesters. | Conseil consultatif des bourgmestres. |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
| uitvoering van dit besluit. | présent arrêté. |
| Gegeven te Brussel, 3 februari 2004. | Donné à Bruxelles, le 3 février 2004. |
| ALBERT | ALBERT |
| Van Koningswege : | Par le Roi : |
| De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Bijlage | Annexe |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 30. OKTOBER 2003 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 30. OKTOBER 2003 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Mitglieder des | Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der Mitglieder des |
| Bürgermeisterbeirats | Bürgermeisterbeirats |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
| zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
| des Artikels 8; | des Artikels 8; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den |
| Bürgermeisterbeirat; | Bürgermeisterbeirat; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Bestellung der |
| Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; | Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 28. |
| Juli 2003; | Juli 2003; |
| Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 | Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 |
| veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert | veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert |
| wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und | wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und |
| als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der | als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der |
| Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; | Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; |
| Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 | Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 |
| veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb | veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb |
| deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; | deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; |
| Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach den zwei | Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach den zwei |
| Bewerberaufrufen eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um | Bewerberaufrufen eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um |
| gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der | gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der |
| Ersatzmitglieder zu besetzen; | Ersatzmitglieder zu besetzen; |
| Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 7. April | Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 7. April |
| 2003 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats die | 2003 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats die |
| Stellen der ordentlichen Mitglieder im Hinblick auf eine reibungslose | Stellen der ordentlichen Mitglieder im Hinblick auf eine reibungslose |
| Arbeitsweise des Beirats besetzt wurden; | Arbeitsweise des Beirats besetzt wurden; |
| Aufgrund der Tatsache, dass beschlossen wurde, die Bestellung der | Aufgrund der Tatsache, dass beschlossen wurde, die Bestellung der |
| Ersatzmitglieder nach einem dritten, im Belgischen Staatsblatt vom 16. | Ersatzmitglieder nach einem dritten, im Belgischen Staatsblatt vom 16. |
| Mai 2003 veröffentlichten Bewerberaufruf vorzunehmen, in dem die | Mai 2003 veröffentlichten Bewerberaufruf vorzunehmen, in dem die |
| Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von | Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von |
| dreissig Tagen nach der Veröffentlichung einzureichen; | dreissig Tagen nach der Veröffentlichung einzureichen; |
| Aufgrund der Tatsache, dass nur ein weiterer Bewerber seine Bewerbung | Aufgrund der Tatsache, dass nur ein weiterer Bewerber seine Bewerbung |
| eingereicht hat und dass demnach anhand der Gesamtanzahl zulässiger | eingereicht hat und dass demnach anhand der Gesamtanzahl zulässiger |
| Bewerbungen nach dem dritten Bewerberaufruf immer noch nicht alle für | Bewerbungen nach dem dritten Bewerberaufruf immer noch nicht alle für |
| Ersatzmitglieder vorgesehenen Stellen besetzt werden können; dass es | Ersatzmitglieder vorgesehenen Stellen besetzt werden können; dass es |
| im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats, dessen | im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats, dessen |
| Amtsantritt auf den 6. August 2003 festgesetzt ist, aber wichtig ist, | Amtsantritt auf den 6. August 2003 festgesetzt ist, aber wichtig ist, |
| die Ersatzmitglieder zu bestellen; | die Ersatzmitglieder zu bestellen; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer | Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer |
| ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit | ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit |
| Begutachtungsbefugnis; dass eine Abweichung von diesem Gesetz aufgrund | Begutachtungsbefugnis; dass eine Abweichung von diesem Gesetz aufgrund |
| der unzureichenden Anzahl weiblicher Bewerbungen gerechtfertigt ist; | der unzureichenden Anzahl weiblicher Bewerbungen gerechtfertigt ist; |
| Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region | Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region |
| Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; | Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; |
| In der Erwägung, dass sich kein Brüsseler Bürgermeister für das Mandat | In der Erwägung, dass sich kein Brüsseler Bürgermeister für das Mandat |
| eines Ersatzmitglieds beworben hat; | eines Ersatzmitglieds beworben hat; |
| Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen |
| Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; | Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; |
| In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Dannemark dieses | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Dannemark dieses |
| Kriterium erfüllt; | Kriterium erfüllt; |
| Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen |
| Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; | Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; |
| In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Urbain aus der | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Urbain aus der |
| Provinz Hennegau dieses Kriterium erfüllt; | Provinz Hennegau dieses Kriterium erfüllt; |
| Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
| Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; | Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; |
| In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Roland dieses | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn Roland dieses |
| Kriterium erfüllt; | Kriterium erfüllt; |
| Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
| Provinz Lüttich stammen muss; | Provinz Lüttich stammen muss; |
| In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen | In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen |
| sieben dieses Kriterium erfüllen, einschliesslich der Bewerbung des | sieben dieses Kriterium erfüllen, einschliesslich der Bewerbung des |
| deutschsprachigen Bewerbers; dass es jedoch angebracht ist, Frau Lizin | deutschsprachigen Bewerbers; dass es jedoch angebracht ist, Frau Lizin |
| zu bestellen, da sie aus einer Eingemeindezone kommt; dass Frau Lizin | zu bestellen, da sie aus einer Eingemeindezone kommt; dass Frau Lizin |
| darüber hinaus die einzige Frau unter den sieben Bewerbern ist und | darüber hinaus die einzige Frau unter den sieben Bewerbern ist und |
| dass das Gesetz vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer ausgeglichenen | dass das Gesetz vom 20. Juli 1990 zur Förderung einer ausgeglichenen |
| Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit Begutachtungsbefugnis | Vertretung von Männern und Frauen in Organen mit Begutachtungsbefugnis |
| zu berücksichtigen ist; | zu berücksichtigen ist; |
| Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
| Provinz Luxemburg stammen muss; | Provinz Luxemburg stammen muss; |
| Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerber aus der Provinz | Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerber aus der Provinz |
| Luxemburg ihre Bewerbung eingereicht haben; | Luxemburg ihre Bewerbung eingereicht haben; |
| Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Wallonischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Wallonischen Region |
| aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen müssen; | aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen müssen; |
| In der Erwägung, dass die Bewerbungen von Frau Lizin und Herrn Roland | In der Erwägung, dass die Bewerbungen von Frau Lizin und Herrn Roland |
| unbedingt berücksichtigt werden müssen, da beide aus einer | unbedingt berücksichtigt werden müssen, da beide aus einer |
| Eingemeindezone kommen; dass es wünschenswert ist, einen | Eingemeindezone kommen; dass es wünschenswert ist, einen |
| deutschsprachigen Bürgermeister im Beirat zu haben; | deutschsprachigen Bürgermeister im Beirat zu haben; |
| In der Erwägung, dass eine der Bewerbungen der luxemburgischen | In der Erwägung, dass eine der Bewerbungen der luxemburgischen |
| Bürgermeister automatisch nicht berücksichtigt wird, da die Quote für | Bürgermeister automatisch nicht berücksichtigt wird, da die Quote für |
| Bewerber einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern bereits erreicht | Bewerber einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern bereits erreicht |
| ist; dass es demnach angebracht ist, Herrn Ledoux zu bestellen, der | ist; dass es demnach angebracht ist, Herrn Ledoux zu bestellen, der |
| aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 | aus einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 |
| Personen stammt; | Personen stammt; |
| Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Provinz Namur | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Provinz Namur |
| stammen muss; | stammen muss; |
| In der Erwägung, dass nur eine Bewerbung dieses Kriterium erfüllt; | In der Erwägung, dass nur eine Bewerbung dieses Kriterium erfüllt; |
| dass Herr De Laveleye jedoch nicht bestellt werden kann, da er einer | dass Herr De Laveleye jedoch nicht bestellt werden kann, da er einer |
| Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört, und dass die Stellen, | Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört, und dass die Stellen, |
| die mit einer solchen Zone übereinstimmen, unbedingt anderen Bewerbern | die mit einer solchen Zone übereinstimmen, unbedingt anderen Bewerbern |
| zugewiesen werden mussten, in diesem Fall Frau Lizin, einzige | zugewiesen werden mussten, in diesem Fall Frau Lizin, einzige |
| weibliche Bewerberin, Herrn Dannemark, einziger deutschsprachiger | weibliche Bewerberin, Herrn Dannemark, einziger deutschsprachiger |
| Bewerber, und Herrn Roland, Bewerber aus einer Eingemeindezone; dass | Bewerber, und Herrn Roland, Bewerber aus einer Eingemeindezone; dass |
| es demnach nicht möglich ist, einen Bürgermeister für die Provinz | es demnach nicht möglich ist, einen Bürgermeister für die Provinz |
| Namur zu bestellen; | Namur zu bestellen; |
| Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Flämischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass drei Bürgermeister der Flämischen Region |
| aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen | aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen |
| stammen müssen; | stammen müssen; |
| In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; | In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; |
| dass demnach die Herren Beke und Dehaene, die aus der Provinz | dass demnach die Herren Beke und Dehaene, die aus der Provinz |
| Ostflandern beziehungsweise Westflandern stammen, bestellt werden | Ostflandern beziehungsweise Westflandern stammen, bestellt werden |
| müssen; | müssen; |
| Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region |
| aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen | aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen |
| stammen müssen; | stammen müssen; |
| In der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine ausreichende | In der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine ausreichende |
| Eingemeindezonen-Quote angebracht ist, Herrn Minnebo, der aus der | Eingemeindezonen-Quote angebracht ist, Herrn Minnebo, der aus der |
| Provinz Antwerpen stammt, zu bestellen; | Provinz Antwerpen stammt, zu bestellen; |
| In der Erwägung, dass der zweite Bürgermeister dieser Kategorie zur | In der Erwägung, dass der zweite Bürgermeister dieser Kategorie zur |
| Gewährleistung der Vertretung der Provinz Flämisch-Brabant unbedingt | Gewährleistung der Vertretung der Provinz Flämisch-Brabant unbedingt |
| aus dieser Provinz kommen muss, deren Bewerber alle einer Zone mit | aus dieser Provinz kommen muss, deren Bewerber alle einer Zone mit |
| weniger als 50 000 Einwohnern angehören; | weniger als 50 000 Einwohnern angehören; |
| In der Erwägung, dass sechs Bewerber dieses Kriterium erfüllen; dass | In der Erwägung, dass sechs Bewerber dieses Kriterium erfüllen; dass |
| aus der Prüfung der verschiedenen Bewerbungen hervorgeht, dass Herr | aus der Prüfung der verschiedenen Bewerbungen hervorgeht, dass Herr |
| Baert hohe Motivation in Sachen Polizeiwesen und echten persönlichen | Baert hohe Motivation in Sachen Polizeiwesen und echten persönlichen |
| Einsatz für die damit verbundene Problematik zeigt; dass aus seiner | Einsatz für die damit verbundene Problematik zeigt; dass aus seiner |
| Bewerbung hervorgeht, dass seine Erfahrung im Polizeiwesen und sein | Bewerbung hervorgeht, dass seine Erfahrung im Polizeiwesen und sein |
| diesbezüglicher Einsatz ihm ermöglicht haben, bestimmte Ziele wie | diesbezüglicher Einsatz ihm ermöglicht haben, bestimmte Ziele wie |
| Datenverwaltung und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen | Datenverwaltung und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen |
| Parteien zu erreichen; dass er ebenfalls hervorhebt, über eine gewisse | Parteien zu erreichen; dass er ebenfalls hervorhebt, über eine gewisse |
| Erfahrung in der Lösung von Problemen, mit denen eine Polizeizone | Erfahrung in der Lösung von Problemen, mit denen eine Polizeizone |
| täglich konfrontiert werden kann, zu verfügen; dass aus der Prüfung | täglich konfrontiert werden kann, zu verfügen; dass aus der Prüfung |
| seiner Bewerbung ebenfalls hervorgeht, dass er sich zur Aufgabe | seiner Bewerbung ebenfalls hervorgeht, dass er sich zur Aufgabe |
| gemacht hat, zusammen mit anderen Bürgermeistern aus Mehrgemeindezonen | gemacht hat, zusammen mit anderen Bürgermeistern aus Mehrgemeindezonen |
| den Standpunkt der lokalen Polizei zu verteidigen; dass es also | den Standpunkt der lokalen Polizei zu verteidigen; dass es also |
| angebracht ist, Herrn Baert zum Ersatzmitglied des Beirats zu | angebracht ist, Herrn Baert zum Ersatzmitglied des Beirats zu |
| bestellen; | bestellen; |
| Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit | Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit |
| einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen kommen | einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen kommen |
| müssen; | müssen; |
| In der Erwägung, dass die Provinz Limburg noch nicht vertreten ist und | In der Erwägung, dass die Provinz Limburg noch nicht vertreten ist und |
| dass fünf Bürgermeister aus dieser Provinz ihre Bewerbung rechtsgültig | dass fünf Bürgermeister aus dieser Provinz ihre Bewerbung rechtsgültig |
| eingereicht haben; | eingereicht haben; |
| In der Erwägung, dass in der Flämischen Region nur zwei Bürgermeister | In der Erwägung, dass in der Flämischen Region nur zwei Bürgermeister |
| aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen dürfen; dass die | aus Zonen mit weniger als 50 000 Einwohnern kommen dürfen; dass die |
| Stellen, die einer solchen Zone vorbehalten sind, unbedingt von einem | Stellen, die einer solchen Zone vorbehalten sind, unbedingt von einem |
| Bürgermeister der Provinz Antwerpen, der aus einer Eingemeindezone | Bürgermeister der Provinz Antwerpen, der aus einer Eingemeindezone |
| kommt, und von einem Bürgermeister der Provinz Flämisch-Brabant | kommt, und von einem Bürgermeister der Provinz Flämisch-Brabant |
| besetzt werden müssen, wobei beide Bewerber Zonen mit weniger als 50 | besetzt werden müssen, wobei beide Bewerber Zonen mit weniger als 50 |
| 000 Einwohnern angehören müssen; | 000 Einwohnern angehören müssen; |
| In der Erwägung, dass demnach unter den beiden Bürgermeistern der | In der Erwägung, dass demnach unter den beiden Bürgermeistern der |
| Provinz Limburg, die aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 | Provinz Limburg, die aus Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 |
| 000 und 100 000 Personen kommen, ausgewählt werden muss; dass Herr De | 000 und 100 000 Personen kommen, ausgewählt werden muss; dass Herr De |
| Vis sich auf ein gewisses Know-how berufen kann, das er sich bei der | Vis sich auf ein gewisses Know-how berufen kann, das er sich bei der |
| Schaffung seiner Polizeizone insbesondere in Sachen Haushalt | Schaffung seiner Polizeizone insbesondere in Sachen Haushalt |
| angeeignet hat; dass es demnach angebracht ist, Herrn De Vis zu | angeeignet hat; dass es demnach angebracht ist, Herrn De Vis zu |
| bestellen; | bestellen; |
| In der Erwägung, dass alle Provinzen der Flämischen Region vertreten | In der Erwägung, dass alle Provinzen der Flämischen Region vertreten |
| sind; dass jedoch noch zwei Stellen Bürgermeistern zuzuweisen sind, | sind; dass jedoch noch zwei Stellen Bürgermeistern zuzuweisen sind, |
| die Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 | die Zonen mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 |
| Personen angehören; | Personen angehören; |
| In der Erwägung, dass neun Bürgermeister der Flämischen Region dieses | In der Erwägung, dass neun Bürgermeister der Flämischen Region dieses |
| Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, | Kriterium erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, |
| dass Herr Vereecke aufgrund seiner Ausbildung zum Juristen und | dass Herr Vereecke aufgrund seiner Ausbildung zum Juristen und |
| Kriminologen sowie aufgrund seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt, | Kriminologen sowie aufgrund seiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt, |
| der auf Strafrecht spezialisiert ist, im Bürgermeisterbeirat seine | der auf Strafrecht spezialisiert ist, im Bürgermeisterbeirat seine |
| konstruktive und achtbare Meinung einbringen kann; dass Herr Schrauwen | konstruktive und achtbare Meinung einbringen kann; dass Herr Schrauwen |
| Motivation und Einsatz hinsichtlich einer reibungslosen Arbeitsweise | Motivation und Einsatz hinsichtlich einer reibungslosen Arbeitsweise |
| seiner lokalen Polizei zeigt; dass aus seiner Bewerbung hervorgeht, | seiner lokalen Polizei zeigt; dass aus seiner Bewerbung hervorgeht, |
| dass er bereits mit der Arbeitsweise und den heutigen Strukturen der | dass er bereits mit der Arbeitsweise und den heutigen Strukturen der |
| Polizeilandschaft sowie mit den Problemen, mit denen die Polizei | Polizeilandschaft sowie mit den Problemen, mit denen die Polizei |
| konfrontiert werden kann, vertraut ist; dass es also angebracht ist, | konfrontiert werden kann, vertraut ist; dass es also angebracht ist, |
| die Herren Vereecke und Schrauwen zu Ersatzmitgliedern zu bestellen; | die Herren Vereecke und Schrauwen zu Ersatzmitgliedern zu bestellen; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der |
| Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 7. April 2003 zur Bestellung | Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 7. April 2003 zur Bestellung |
| der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird ein Artikel 1bis mit | der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird ein Artikel 1bis mit |
| folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
| « Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region | « Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region |
| werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
| - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 |
| Einwohnern: | Einwohnern: |
| Herr Willy Minnebo, Bürgermeister von Zwijndrecht, | Herr Willy Minnebo, Bürgermeister von Zwijndrecht, |
| Herr Michel Baert, Bürgermeister von Boortmeerbeek, | Herr Michel Baert, Bürgermeister von Boortmeerbeek, |
| - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 |
| Einwohnern: | Einwohnern: |
| Herr Dirk De Vis, Bürgermeister von Ham, | Herr Dirk De Vis, Bürgermeister von Ham, |
| Herr Carl Vereecke, Bürgermeister von Kuurne, | Herr Carl Vereecke, Bürgermeister von Kuurne, |
| Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen, | Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen, |
| - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: |
| Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern, | Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern, |
| Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent. | Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent. |
| Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu | Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu |
| Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
| - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 |
| Einwohnern: | Einwohnern: |
| Herr Jean-Luc Roland, Bürgermeister von Ottignies-Louvain-la-Neuve, | Herr Jean-Luc Roland, Bürgermeister von Ottignies-Louvain-la-Neuve, |
| Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy, | Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy, |
| - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: | - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: |
| Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach, | Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach, |
| - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 |
| Einwohnern: | Einwohnern: |
| Herr Jean-Paul Ledoux, Bürgermeister von Durbuy, | Herr Jean-Paul Ledoux, Bürgermeister von Durbuy, |
| - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: |
| Herr Robert Urbain, Bürgermeister von Boussu. | Herr Robert Urbain, Bürgermeister von Boussu. |
| Kein Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich für das | Kein Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich für das |
| Mandat eines Ersatzmitglieds des Bürgermeisterbeirats beworben. » | Mandat eines Ersatzmitglieds des Bürgermeisterbeirats beworben. » |
| Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. |
| Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2003 | Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2003 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 3 februari 2004. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 3 février 2004. |
| ALBERT | ALBERT |
| Van Koningswege : | Par le Roi : |
| De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |