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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 02/09/2018
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Koninklijk besluit tot vastlegging van het stelsel en de werkingsregels van toepassing op de opvangstructuren en de modaliteiten betreffende de kamercontroles. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant le régime et les règles de fonctionnement applicables aux structures d'accueil et les modalités de contrôle des chambres. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
2 SEPTEMBER 2018. - Koninklijk besluit tot vastlegging van het stelsel 2 SEPTEMBRE 2018. - Arrêté royal déterminant le régime et les règles
en de werkingsregels van toepassing op de opvangstructuren en de de fonctionnement applicables aux structures d'accueil et les
modaliteiten betreffende de kamercontroles. - Duitse vertaling modalités de contrôle des chambres. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 2 september 2018 tot vastlegging van het stelsel en de l'arrêté royal du 2 septembre 2018 déterminant le régime et les règles
werkingsregels van toepassing op de opvangstructuren en de de fonctionnement applicables aux structures d'accueil et les
modaliteiten betreffende de kamercontroles (Belgisch Staatsblad van 1 modalités de contrôle des chambres (Moniteur belge du 1er octobre
oktober 2018). 2018).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
2. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der auf 2. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der auf
Aufnahmestrukturen anwendbaren Vorschriften und Funktionsregeln und Aufnahmestrukturen anwendbaren Vorschriften und Funktionsregeln und
der Modalitäten für Zimmerkontrollen der Modalitäten für Zimmerkontrollen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von
Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern, Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern,
des Artikels 19 § 1 und 19 § 2; des Artikels 19 § 1 und 19 § 2;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 8. Januar 2018; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 8. Januar 2018;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.243/4 des Staatsrates vom 26. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.243/4 des Staatsrates vom 26. April
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers des Innern und Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers des Innern und
des Staatssekretärs für Asyl und Migration, beauftragt mit der des Staatssekretärs für Asyl und Migration, beauftragt mit der
administrativen Vereinfachung, administrativen Vereinfachung,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Vorliegender Königlicher Erlass setzt die Richtlinie Artikel 1 - Vorliegender Königlicher Erlass setzt die Richtlinie
2013/33/EU des Rates der Europäischen Union vom 26. Juni 2013 zur 2013/33/EU des Rates der Europäischen Union vom 26. Juni 2013 zur
Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die
internationalen Schutz beantragen, (Neufassung) teilweise um. internationalen Schutz beantragen, (Neufassung) teilweise um.
Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Beobachtungs- und Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Beobachtungs- und
Orientierungszentren, die in den Artikeln 40 und 41 des Gesetzes Orientierungszentren, die in den Artikeln 40 und 41 des Gesetzes
erwähnt sind. erwähnt sind.
Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen
unter: unter:
1. Gesetz: das Gesetz vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von 1. Gesetz: das Gesetz vom 12. Januar 2007 über die Aufnahme von
Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern, Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von Ausländern,
2. Minister: der für Asyl und Migration zuständige Minister, dem die 2. Minister: der für Asyl und Migration zuständige Minister, dem die
Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (nachstehend "die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (nachstehend "die
Agentur") untersteht, Agentur") untersteht,
3. Aufnahmestruktur: kollektive oder individuelle Aufnahmestruktur im 3. Aufnahmestruktur: kollektive oder individuelle Aufnahmestruktur im
Sinne von Artikel 2 Nr. 10 des Gesetzes, Sinne von Artikel 2 Nr. 10 des Gesetzes,
4. Bewohnern: Aufnahmebegünstigte im Sinne von Artikel 2 Nr. 2 des 4. Bewohnern: Aufnahmebegünstigte im Sinne von Artikel 2 Nr. 2 des
Gesetzes, die tatsächlich in einer Aufnahmestruktur untergebracht Gesetzes, die tatsächlich in einer Aufnahmestruktur untergebracht
sind, sind,
5. Hausordnung: in Artikel 19 § 1 zweiter Satz des Gesetzes erwähnte 5. Hausordnung: in Artikel 19 § 1 zweiter Satz des Gesetzes erwähnte
und in jeder Aufnahmestruktur für anwendbar erklärte Hausordnung, und in jeder Aufnahmestruktur für anwendbar erklärte Hausordnung,
6. Zimmer: privater Lebensraum, der Bewohnern zur Verfügung gestellt 6. Zimmer: privater Lebensraum, der Bewohnern zur Verfügung gestellt
wird und aus einem Zimmer und eventuellen zusätzlichen Räumen, die zur wird und aus einem Zimmer und eventuellen zusätzlichen Räumen, die zur
Wohnung gehören, besteht. Wohnung gehören, besteht.
KAPITEL 2 - Rechte und Pflichten der Bewohner der Aufnahmestrukturen KAPITEL 2 - Rechte und Pflichten der Bewohner der Aufnahmestrukturen
Art. 3 - In Aufnahmestrukturen wird die Achtung des Privat- und Art. 3 - In Aufnahmestrukturen wird die Achtung des Privat- und
Familienlebens aller Bewohner sichergestellt. Familienlebens aller Bewohner sichergestellt.
Vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände haben Bewohner, die ein und Vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände haben Bewohner, die ein und
derselben Familie angehören, das Recht, zusammen untergebracht zu derselben Familie angehören, das Recht, zusammen untergebracht zu
werden oder in solcher Nähe, dass das Ziel der Achtung des werden oder in solcher Nähe, dass das Ziel der Achtung des
Familienlebens erreicht wird. Familienlebens erreicht wird.
Bewohner sind zur Achtung des Privat- und Familienlebens der anderen Bewohner sind zur Achtung des Privat- und Familienlebens der anderen
Bewohner verpflichtet, insbesondere indem sie zur Wahrung einer Bewohner verpflichtet, insbesondere indem sie zur Wahrung einer
ruhigen Atmosphäre innerhalb der Aufnahmestruktur beitragen. ruhigen Atmosphäre innerhalb der Aufnahmestruktur beitragen.
Art. 4 - Unter Einhaltung der einschlägigen internationalen, Art. 4 - Unter Einhaltung der einschlägigen internationalen,
Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen wird dafür Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen wird dafür
gesorgt, dass seitens und zugunsten jedes Bewohners und gesorgt, dass seitens und zugunsten jedes Bewohners und
Personalmitglieds der Aufnahmestruktur die Regeln zur Gewährleistung Personalmitglieds der Aufnahmestruktur die Regeln zur Gewährleistung
der Abwesenheit jeder Form von Diskriminierung eingehalten werden. der Abwesenheit jeder Form von Diskriminierung eingehalten werden.
In Aufnahmestrukturen wird jeder Bewohner vom Personal der In Aufnahmestrukturen wird jeder Bewohner vom Personal der
Aufnahmestruktur gleichwertig, korrekt und respektvoll behandelt. Aufnahmestruktur gleichwertig, korrekt und respektvoll behandelt.
Jeder Bewohner behandelt die anderen Bewohner und die Jeder Bewohner behandelt die anderen Bewohner und die
Personalmitglieder auf die gleiche Weise. Personalmitglieder auf die gleiche Weise.
Art. 5 - Bewohner haben Anrecht auf drei Mahlzeiten pro Tag, die aus Art. 5 - Bewohner haben Anrecht auf drei Mahlzeiten pro Tag, die aus
Gründen, die unter anderem mit der Einrichtung der Räume der Gründen, die unter anderem mit der Einrichtung der Räume der
Aufnahmestruktur zusammenhängen, in verschiedener Form geliefert Aufnahmestruktur zusammenhängen, in verschiedener Form geliefert
werden können, oder sie haben Anrecht auf die Mittel und den Zugang werden können, oder sie haben Anrecht auf die Mittel und den Zugang
zum notwendigen Material, um selber drei Mahlzeiten pro Tag zubereiten zum notwendigen Material, um selber drei Mahlzeiten pro Tag zubereiten
zu können. zu können.
Art. 6 - Unter Einhaltung von Artikel 21 des Gesetzes und seiner Art. 6 - Unter Einhaltung von Artikel 21 des Gesetzes und seiner
Ausführungserlasse und gemäß den von der Aufnahmestruktur vorgesehenen Ausführungserlasse und gemäß den von der Aufnahmestruktur vorgesehenen
Organisationsmodalitäten wird das Besuchsrecht der Bewohner Organisationsmodalitäten wird das Besuchsrecht der Bewohner
gewährleistet. gewährleistet.
KAPITEL 3 - Lebensregeln und Arbeitsweise in Aufnahmestrukturen KAPITEL 3 - Lebensregeln und Arbeitsweise in Aufnahmestrukturen
Art. 7 - Bei der Ankunft eines Bewohners in der Aufnahmestruktur Art. 7 - Bei der Ankunft eines Bewohners in der Aufnahmestruktur
werden ihm die Struktur und alle ihre Dienstleistungen vorgestellt. werden ihm die Struktur und alle ihre Dienstleistungen vorgestellt.
Unbeschadet der Anwendung von Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes bekommt Unbeschadet der Anwendung von Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes bekommt
der Bewohner die erforderliche Information über seine Rechte und der Bewohner die erforderliche Information über seine Rechte und
Pflichten. Es wird darauf geachtet, dass der Bewohner diese Pflichten. Es wird darauf geachtet, dass der Bewohner diese
Information gut versteht. Information gut versteht.
Die in Artikel 10 des vorliegenden Erlasses erwähnten Regeln in Sachen Die in Artikel 10 des vorliegenden Erlasses erwähnten Regeln in Sachen
Brandverhütung und Brandschutz, einschließlich der Verpflichtung, das Brandverhütung und Brandschutz, einschließlich der Verpflichtung, das
Material zur Branderkennung und -bekämpfung zu respektieren, werden Material zur Branderkennung und -bekämpfung zu respektieren, werden
dem Bewohner bei seiner Ankunft in der Aufnahmestruktur erläutert. dem Bewohner bei seiner Ankunft in der Aufnahmestruktur erläutert.
Bei der Ankunft des Bewohners in der Aufnahmestruktur wird dafür Bei der Ankunft des Bewohners in der Aufnahmestruktur wird dafür
gesorgt, dass er Zugang zu einem medizinischen Dienst hat. gesorgt, dass er Zugang zu einem medizinischen Dienst hat.
Art. 8 - Bewohner respektieren die Gebäude und das Material der Art. 8 - Bewohner respektieren die Gebäude und das Material der
Aufnahmestruktur und ihr unmittelbares Umfeld. Aufnahmestruktur und ihr unmittelbares Umfeld.
Körperliche oder verbale Gewalt seitens Bewohnern oder Schäden, die Körperliche oder verbale Gewalt seitens Bewohnern oder Schäden, die
sie vorsätzlich Personen oder Gütern zugefügt haben, können Gegenstand sie vorsätzlich Personen oder Gütern zugefügt haben, können Gegenstand
einer Klage bei den zuständigen Behörden sein. einer Klage bei den zuständigen Behörden sein.
Gemäß den Regeln in Sachen außervertragliche zivilrechtliche Gemäß den Regeln in Sachen außervertragliche zivilrechtliche
Haftpflicht und ohne dass das durch Artikel 3 des Gesetzes Haftpflicht und ohne dass das durch Artikel 3 des Gesetzes
gewährleistete Anrecht in Frage gestellt werden kann, können Bewohner gewährleistete Anrecht in Frage gestellt werden kann, können Bewohner
verpflichtet werden, die während ihres Aufenthalts in der verpflichtet werden, die während ihres Aufenthalts in der
Aufnahmestruktur vorsätzlich herbeigeführten Schäden zu ersetzen. Aufnahmestruktur vorsätzlich herbeigeführten Schäden zu ersetzen.
Wenn einem Bewohner die Schlüssel seines Zimmers übergeben werden oder Wenn einem Bewohner die Schlüssel seines Zimmers übergeben werden oder
wenn ihm Material geliehen oder zur Verfügung gestellt wird, kann von wenn ihm Material geliehen oder zur Verfügung gestellt wird, kann von
ihm verlangt werden, dass er eine Sicherheit leistet. Diese Sicherheit ihm verlangt werden, dass er eine Sicherheit leistet. Diese Sicherheit
wird bei Verlust der Schlüssel oder Beschädigung beziehungsweise wird bei Verlust der Schlüssel oder Beschädigung beziehungsweise
Verlust des geliehenen Materials in Anspruch genommen. Sie wird dem Verlust des geliehenen Materials in Anspruch genommen. Sie wird dem
Bewohner zurückgegeben, wenn er die Aufnahmestruktur verlässt oder Bewohner zurückgegeben, wenn er die Aufnahmestruktur verlässt oder
wenn er das geliehene Material zurückgibt, und zwar gemäß den in der wenn er das geliehene Material zurückgibt, und zwar gemäß den in der
Hausordnung bestimmten Modalitäten. Hausordnung bestimmten Modalitäten.
Art. 9 - Bewohner sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit in der Art. 9 - Bewohner sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit in der
Aufnahmestruktur zu respektieren, und sind verantwortlich für den Aufnahmestruktur zu respektieren, und sind verantwortlich für den
Unterhalt ihres Zimmers. Unterhalt ihres Zimmers.
Art. 10 - Bewohner sind verpflichtet, die in der Aufnahmestruktur Art. 10 - Bewohner sind verpflichtet, die in der Aufnahmestruktur
geltenden Regeln in Sachen Brandverhütung und Brandschutz zu beachten. geltenden Regeln in Sachen Brandverhütung und Brandschutz zu beachten.
Art. 11 - Die Aufnahmestruktur muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Art. 11 - Die Aufnahmestruktur muss alle Maßnahmen ergreifen, um die
Sicherheit und eine gute Belüftung und Hygiene der Aufnahmestruktur zu Sicherheit und eine gute Belüftung und Hygiene der Aufnahmestruktur zu
gewährleisten. gewährleisten.
Bewohner tragen zu dem im vorhergehenden Absatz festgelegten Ziel bei. Bewohner tragen zu dem im vorhergehenden Absatz festgelegten Ziel bei.
Art. 12 - In der Aufnahmestruktur sind Besitz und Konsum von Alkohol Art. 12 - In der Aufnahmestruktur sind Besitz und Konsum von Alkohol
und Drogen verboten. und Drogen verboten.
Es ist verboten, in den Gebäuden der kollektiven Aufnahmestruktur zu Es ist verboten, in den Gebäuden der kollektiven Aufnahmestruktur zu
rauchen, ausgenommen in den eigens dafür vorgesehenen Räumen. rauchen, ausgenommen in den eigens dafür vorgesehenen Räumen.
Art. 13 - Der Besitz gefährlicher Gegenstände, die die körperliche Art. 13 - Der Besitz gefährlicher Gegenstände, die die körperliche
Unversehrtheit der anderen Bewohner oder der Personalmitglieder Unversehrtheit der anderen Bewohner oder der Personalmitglieder
beeinträchtigen können oder die Infrastruktur der Aufnahmestruktur beeinträchtigen können oder die Infrastruktur der Aufnahmestruktur
beschädigen können, ist verboten. beschädigen können, ist verboten.
In Aufnahmestrukturen sind Tiere verboten. In Aufnahmestrukturen sind Tiere verboten.
Art. 14 - Mit dem Recht der Bewohner, in dem ihnen zugewiesenen Art. 14 - Mit dem Recht der Bewohner, in dem ihnen zugewiesenen
obligatorischen Eintragungsort untergebracht zu werden, geht eine obligatorischen Eintragungsort untergebracht zu werden, geht eine
Mindestverpflichtung zum Aufenthalt in der Aufnahmestruktur einher; Mindestverpflichtung zum Aufenthalt in der Aufnahmestruktur einher;
wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, wird der Platz der wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, wird der Platz der
Bewohner zur Verfügung gestellt und müssen sie die Zuweisung einer Bewohner zur Verfügung gestellt und müssen sie die Zuweisung einer
neuen Aufnahmestruktur aufgrund des Gesetzes beantragen. neuen Aufnahmestruktur aufgrund des Gesetzes beantragen.
Nächtliche Abwesenheiten müssen der Aufnahmestruktur angekündigt Nächtliche Abwesenheiten müssen der Aufnahmestruktur angekündigt
werden. Nach drei aufeinander folgenden Nächten der Abwesenheit ohne werden. Nach drei aufeinander folgenden Nächten der Abwesenheit ohne
vorherige Ankündigung oder nach insgesamt zehn Nächten Abwesenheit in vorherige Ankündigung oder nach insgesamt zehn Nächten Abwesenheit in
einem Zeitraum von dreißig Tagen können Bewohner ihre Eintragung in einem Zeitraum von dreißig Tagen können Bewohner ihre Eintragung in
der Aufnahmestruktur verlieren. der Aufnahmestruktur verlieren.
KAPITEL 4 - Zimmerkontrolle KAPITEL 4 - Zimmerkontrolle
Art. 15 - § 1 - Im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung der Art. 15 - § 1 - Im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung der
Hausordnung seitens der Aufnahmebegünstigten, um die bestmögliche Hausordnung seitens der Aufnahmebegünstigten, um die bestmögliche
Vorbeugung in Sachen Brandschutz und -bekämpfung und eine optimale Vorbeugung in Sachen Brandschutz und -bekämpfung und eine optimale
Hygiene in den Zimmern zu gewährleisten, können die vom Direktor oder Hygiene in den Zimmern zu gewährleisten, können die vom Direktor oder
vom Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmten Personen, deren vom Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmten Personen, deren
Eigenschaft den Bewohnern bei ihrer Ankunft mitgeteilt wird, Zugang zu Eigenschaft den Bewohnern bei ihrer Ankunft mitgeteilt wird, Zugang zu
den Zimmern der Bewohner und zu ihren Schränken haben, um dort den Zimmern der Bewohner und zu ihren Schränken haben, um dort
Kontrollen durchzuführen. Kontrollen durchzuführen.
Die Anzahl der für die Überwachung der Kontrollen im Sinne des Die Anzahl der für die Überwachung der Kontrollen im Sinne des
vorliegenden Paragraphen bestimmten Personalmitglieder der vorliegenden Paragraphen bestimmten Personalmitglieder der
Aufnahmestrukturen kann für Zentren mit einer Kapazität von weniger Aufnahmestrukturen kann für Zentren mit einer Kapazität von weniger
als zweihundertfünfzig Aufnahmeplätzen sechs Personalmitglieder und als zweihundertfünfzig Aufnahmeplätzen sechs Personalmitglieder und
für Zentren mit einer Kapazität von mindestens zweihundertfünfzig für Zentren mit einer Kapazität von mindestens zweihundertfünfzig
Plätzen zehn Personalmitglieder nicht überschreiten. Jede Änderung der Plätzen zehn Personalmitglieder nicht überschreiten. Jede Änderung der
Eigenschaft der bestimmten Personalmitglieder wird den Bewohnern einer Eigenschaft der bestimmten Personalmitglieder wird den Bewohnern einer
kollektiven Aufnahmestruktur sofort mitgeteilt. kollektiven Aufnahmestruktur sofort mitgeteilt.
Regelmäßige Kontrollen werden grundsätzlich höchstens zwei Mal pro Regelmäßige Kontrollen werden grundsätzlich höchstens zwei Mal pro
Monat und in der Zeitspanne zwischen 9 Uhr und 17 Uhr organisiert. Monat und in der Zeitspanne zwischen 9 Uhr und 17 Uhr organisiert.
Bewohner werden im Voraus über diese Kontrollen informiert. Bewohner werden im Voraus über diese Kontrollen informiert.
§ 2 - In den in Artikel 19 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vorgesehenen § 2 - In den in Artikel 19 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vorgesehenen
Fällen können unerwartete Zimmerkontrollen außerhalb der in der Fällen können unerwartete Zimmerkontrollen außerhalb der in der
Hausordnung bestimmten Zeitspannen, ohne vorherige Information und von Hausordnung bestimmten Zeitspannen, ohne vorherige Information und von
anderen Personalmitgliedern als denjenigen, die vom Direktor oder vom anderen Personalmitgliedern als denjenigen, die vom Direktor oder vom
Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmt worden sind, Verantwortlichen der Aufnahmestruktur bestimmt worden sind,
durchgeführt werden. durchgeführt werden.
§ 3 - Bei den in § 1 und § 2 erwähnten Kontrollen können Gegenstände, § 3 - Bei den in § 1 und § 2 erwähnten Kontrollen können Gegenstände,
die gefährlich sind oder sich nachteilig auf die Erfüllung einer im die gefährlich sind oder sich nachteilig auf die Erfüllung einer im
vorliegenden Erlass oder in der Hausordnung festgelegten Zielsetzung vorliegenden Erlass oder in der Hausordnung festgelegten Zielsetzung
oder Verpflichtung auswirken können, beschlagnahmt werden. oder Verpflichtung auswirken können, beschlagnahmt werden.
Wenn ein Bewohner zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in seinem Zimmer Wenn ein Bewohner zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in seinem Zimmer
anwesend ist, wird er schriftlich informiert und wird ihm eine Liste anwesend ist, wird er schriftlich informiert und wird ihm eine Liste
eventuell beschlagnahmter Gegenstände übermittelt. eventuell beschlagnahmter Gegenstände übermittelt.
Wenn die beschlagnahmten Gegenstände eine Gefahr darstellen, werden Wenn die beschlagnahmten Gegenstände eine Gefahr darstellen, werden
sie den zuständigen Diensten übergeben. Andernfalls werden sie, wenn sie den zuständigen Diensten übergeben. Andernfalls werden sie, wenn
die Bewohner sie behalten dürfen, den Bewohnern zurückgegeben, wenn die Bewohner sie behalten dürfen, den Bewohnern zurückgegeben, wenn
diese die Aufnahmestruktur verlassen. diese die Aufnahmestruktur verlassen.
§ 4 - Die Hausordnung enthält genauere Angaben zu den praktischen § 4 - Die Hausordnung enthält genauere Angaben zu den praktischen
Modalitäten dieser Kontrollen. Modalitäten dieser Kontrollen.
KAPITEL 5 - Sanktionen, Ordnungsmaßnahmen, Klagen und Beschwerden KAPITEL 5 - Sanktionen, Ordnungsmaßnahmen, Klagen und Beschwerden
Art. 16 - Die Hausordnung enthält eine konkrete und leicht Art. 16 - Die Hausordnung enthält eine konkrete und leicht
verständliche Übersicht über die Umstände und Verfahren, die dazu verständliche Übersicht über die Umstände und Verfahren, die dazu
führen können, dass eine Ordnungsmaßnahme oder Sanktion im Sinne der führen können, dass eine Ordnungsmaßnahme oder Sanktion im Sinne der
Artikel 44 und 45 des Gesetzes und ihrer Ausführungserlasse gegen Artikel 44 und 45 des Gesetzes und ihrer Ausführungserlasse gegen
einen Bewohner verhängt wird. einen Bewohner verhängt wird.
In der Hausordnung wird auf die gleiche Weise eine Übersicht über die In der Hausordnung wird auf die gleiche Weise eine Übersicht über die
Klage- und Beschwerdeverfahren gegeben, die Bewohner aufgrund der Klage- und Beschwerdeverfahren gegeben, die Bewohner aufgrund der
Artikel 46 und 47 des Gesetzes in Anspruch nehmen können, wenn gegen Artikel 46 und 47 des Gesetzes in Anspruch nehmen können, wenn gegen
sie eine Ordnungsmaßnahme oder eine Sanktion verhängt worden ist. sie eine Ordnungsmaßnahme oder eine Sanktion verhängt worden ist.
KAPITEL 6 - Schlussbestimmungen KAPITEL 6 - Schlussbestimmungen
Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Art. 18 - Unser für Asyl und Migration zuständiger Minister ist mit Art. 18 - Unser für Asyl und Migration zuständiger Minister ist mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 2. September 2018 Gegeben zu Brüssel, den 2. September 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Staatssekretär für Asyl und Migration, beauftragt mit der Der Staatssekretär für Asyl und Migration, beauftragt mit der
Administrativen Vereinfachung Administrativen Vereinfachung
Th. FRANCKEN Th. FRANCKEN
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