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Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID - 19 te beperken. - Erratum. - Duitse vertaling Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Erratum. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
13 MAART 2020. - Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen 13 MARS 2020. - Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour
om de verspreiding van het coronavirus COVID - 19 te beperken. - limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Erratum. -
Erratum. - Duitse vertaling Traduction allemande
Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la
van het coronavirus COVID - 19 te beperken van vrijdag 13 maart 2020 propagation du coronavirus COVID-19 du vendredi 13 mars 2020, deuxième
tweede editie, bladzijde 15580-15581, C-2020/30303 - Erratum op 14 édition, page 15580-15581, C-2020/30303 - Erratum le 14 mars 2020,
maart 2020, C-2020/30330. - Duitse vertaling C-2020/30330. - Traduction allemande
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
13 MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von 13 MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19
einzudämmen einzudämmen
Der Minister der Sicherheit und des Innern, Der Minister der Sicherheit und des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 4; Artikels 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des
Artikels 11; Artikels 11;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 182 und 187; Artikel 182 und 187;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. März 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. März 2020;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13.
März 2020; März 2020;
Aufgrund der am 13. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, Aufgrund der am 13. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister,
die im Rat darüber beraten haben; die im Rat darüber beraten haben;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme
der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr
schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden
Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des
Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der
sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die
erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen; erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen;
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10. und 12. März 2020 Nationalen Sicherheitsrat, der am 10. und 12. März 2020
zusammengetreten ist; zusammengetreten ist;
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung der von der WHO am 30. Januar 2020 erklärten In Erwägung der von der WHO am 30. Januar 2020 erklärten
gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (USPPI); gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (USPPI);
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie;
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen
Übertragbarkeit, des Sterberisikos und der Anzahl festgestellter Übertragbarkeit, des Sterberisikos und der Anzahl festgestellter
Fälle; Fälle;
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem
europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung
der Anzahl Ansteckungen; der Anzahl Ansteckungen;
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden
Dringlichkeit; Dringlichkeit;
In Erwägung der mit diesem Virus verbundenen Gefahr, insbesondere im In Erwägung der mit diesem Virus verbundenen Gefahr, insbesondere im
Hinblick auf gefährdete Personen und auf die lange Inkubationszeit; Hinblick auf gefährdete Personen und auf die lange Inkubationszeit;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege
befällt; befällt;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund
oder Nase erfolgt; oder Nase erfolgt;
In Erwägung der Stellungnahmen der Risk Assessment Group und der Risk In Erwägung der Stellungnahmen der Risk Assessment Group und der Risk
Management Group vom 10. und 12. März, in denen die im vorliegenden Management Group vom 10. und 12. März, in denen die im vorliegenden
Erlass aufgeführten Maßnahmen empfohlen werden; Erlass aufgeführten Maßnahmen empfohlen werden;
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in
geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein
besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen und besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen und
folglich eingeschränkt werden müssen; folglich eingeschränkt werden müssen;
In der Erwägung, dass es demnach erforderlich ist, den Zugang zu In der Erwägung, dass es demnach erforderlich ist, den Zugang zu
Geschäften einzuschränken, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken Geschäften einzuschränken, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken
ausgenommen; ausgenommen;
In der Erwägung, dass es notwendig ist, die empfohlenen Maßnahmen, die In der Erwägung, dass es notwendig ist, die empfohlenen Maßnahmen, die
im Bereich der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung im Bereich der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung
und Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen; und Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen;
In der Erwägung, dass die Maßnahmen ebenfalls dafür sorgen können, In der Erwägung, dass die Maßnahmen ebenfalls dafür sorgen können,
dass das Gesundheitssystem über die erforderliche Zeit zur dass das Gesundheitssystem über die erforderliche Zeit zur
Vorbereitung verfügt und die Forscher mehr Zeit für die Entwicklung Vorbereitung verfügt und die Forscher mehr Zeit für die Entwicklung
effizienter Behandlungen und Impfstoffe haben; effizienter Behandlungen und Impfstoffe haben;
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird;
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - § 1 - Folgende Aktivitäten sind bis zum 3. April 2020 Artikel 1 - § 1 - Folgende Aktivitäten sind bis zum 3. April 2020
einschließlich verboten: einschließlich verboten:
a) private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, a) private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer,
festlicher, folkloristischer oder sportlicher Art sowie festlicher, folkloristischer oder sportlicher Art sowie
Freizeitaktivitäten, Freizeitaktivitäten,
b) Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf b) Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf
dem nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet dem nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet
ausgehend, ausgehend,
c) Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten. c) Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten.
§ 2 - In Abweichung von § 1 sind Aktivitäten im kleinen oder § 2 - In Abweichung von § 1 sind Aktivitäten im kleinen oder
familiären Kreis und Bestattungsfeierlichkeiten erlaubt. familiären Kreis und Bestattungsfeierlichkeiten erlaubt.
Art. 2 - § 1 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen oder Art. 2 - § 1 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen oder
sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im
Freizeitbereich werden bis zum 3. April 2020 einschließlich Freizeitbereich werden bis zum 3. April 2020 einschließlich
geschlossen. geschlossen.
§ 2 - In Abweichung von § 1 dürfen Hotels mit Ausnahme von § 2 - In Abweichung von § 1 dürfen Hotels mit Ausnahme von
angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben. angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben.
§ 3 - Hauslieferungen und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. § 3 - Hauslieferungen und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt.
Art. 3 - § 1 - Bis zum 3. April 2020 einschließlich werden Art. 3 - § 1 - Bis zum 3. April 2020 einschließlich werden
Einkaufszentren, Geschäfte, die Non-food-Erzeugnisse verkaufen, und Einkaufszentren, Geschäfte, die Non-food-Erzeugnisse verkaufen, und
andere Geschäfte samstags und sonntags geschlossen. andere Geschäfte samstags und sonntags geschlossen.
§ 2 - In Abweichung von § 1 dürfen Apotheken an den gewohnten Tagen § 2 - In Abweichung von § 1 dürfen Apotheken an den gewohnten Tagen
und zu den üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben. und zu den üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben.
§ 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen an den gewohnten Tagen und zu den § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen an den gewohnten Tagen und zu den
üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben. üblichen Uhrzeiten geöffnet bleiben.
Art. 4 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- Art. 4 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul-
und Sekundarschulunterricht werden bis zum 3. April 2020 und Sekundarschulunterricht werden bis zum 3. April 2020
einschließlich ausgesetzt. einschließlich ausgesetzt.
Art. 5 - Die Gemeindebehörden und die Polizeidienste sind mit der Art. 5 - Die Gemeindebehörden und die Polizeidienste sind mit der
Kontrolle der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Kontrolle der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 13. März 2020 Brüssel, den 13. März 2020
P. DE CREM P. DE CREM
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