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Vervanging van de niet-vervallen identiteitskaarten van het "oude model" door elektronische identiteitskaarten. - Duitse vertaling Remplacement des cartes d'identité "ancien modèle" non périmées par des cartes d'identité électroniques. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
10 APRIL 2008. - Vervanging van de niet-vervallen identiteitskaarten 10 AVRIL 2008. - Remplacement des cartes d'identité "ancien modèle"
van het "oude model" door elektronische identiteitskaarten. - Duitse non périmées par des cartes d'identité électroniques. - Traduction
vertaling allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 april 2008 betreffende de circulaire du Ministre de l'Intérieur du 10 avril 2008 relative au
vervanging van de niet-vervallen identiteitskaarten van het "oude remplacement des cartes d'identité "ancien modèle" non périmées par
model" door elektronische identiteitskaarten (Belgisch Staatsblad van 10 april 2008). des cartes d'identité électroniques (Moniteur belge du 10 avril 2008).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
Ersetzung noch nicht abgelaufener Personalausweise "nach altem Muster" Ersetzung noch nicht abgelaufener Personalausweise "nach altem Muster"
durch elektronische Personalausweise durch elektronische Personalausweise
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der derzeitigen Ersetzung der bestehenden Personalausweise im Rahmen der derzeitigen Ersetzung der bestehenden Personalausweise
durch neue, elektronische Personalausweise ist im Königlichen Erlass durch neue, elektronische Personalausweise ist im Königlichen Erlass
vom 18. Januar 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. vom 18. Januar 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25.
März 2003 zur Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den März 2003 zur Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den
elektronischen Personalausweis (Belgisches Staatsblatt vom 28. Februar elektronischen Personalausweis (Belgisches Staatsblatt vom 28. Februar
2008) vorgesehen, dass traditionelle Personalausweise annulliert 2008) vorgesehen, dass traditionelle Personalausweise annulliert
werden, wenn ihre Inhaber der Aufforderung nicht nachkommen, ihren werden, wenn ihre Inhaber der Aufforderung nicht nachkommen, ihren
Personalausweis im Hinblick auf eine beschleunigte Ersetzung, wie in Personalausweis im Hinblick auf eine beschleunigte Ersetzung, wie in
Artikel 2 Absatz 2 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 Artikel 2 Absatz 2 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003
zur Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen zur Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen
Personalausweis vorgesehen, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums Personalausweis vorgesehen, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums
ersetzen zu lassen. Dies wird auf der Aufforderung vermerkt. ersetzen zu lassen. Dies wird auf der Aufforderung vermerkt.
Es wird ebenfalls bestimmt, dass der neue elektronische Es wird ebenfalls bestimmt, dass der neue elektronische
Personalausweis in allen Fällen der Erneuerung des bestehenden Personalausweis in allen Fällen der Erneuerung des bestehenden
Personalausweises annulliert und vernichtet wird, wenn der Inhaber ihn Personalausweises annulliert und vernichtet wird, wenn der Inhaber ihn
nicht binnen drei Monaten nach dem ersten Erinnerungsschreiben der nicht binnen drei Monaten nach dem ersten Erinnerungsschreiben der
Gemeindeverwaltung abgeholt hat. Gemeindeverwaltung abgeholt hat.
Diese Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 Diese Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003
berücksichtigt eine Empfehlung des Kollegiums der föderalen berücksichtigt eine Empfehlung des Kollegiums der föderalen
Ombudsmänner. Ombudsmänner.
1. Rechtsgrundlage für die derzeitige Ersetzung der Personalausweise 1. Rechtsgrundlage für die derzeitige Ersetzung der Personalausweise
"nach altem Muster" durch elektronische Personalausweise "nach altem Muster" durch elektronische Personalausweise
In Artikel 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 zur In Artikel 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 zur
Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen
Personalausweis ist bestimmt, dass alle im Königlichen Erlass vom 29. Personalausweis ist bestimmt, dass alle im Königlichen Erlass vom 29.
Juli 1985 über die Personalausweise erwähnten Personalausweise Juli 1985 über die Personalausweise erwähnten Personalausweise
innerhalb fünf Jahren ersetzt werden. In Absatz 2 Nr. 1 desselben innerhalb fünf Jahren ersetzt werden. In Absatz 2 Nr. 1 desselben
Artikels, in dem die Fälle der Ersetzung der Personalausweise Artikels, in dem die Fälle der Ersetzung der Personalausweise
aufgezählt werden, ist ferner bestimmt, dass Personalausweise bei aufgezählt werden, ist ferner bestimmt, dass Personalausweise bei
Ablauf ihres Gültigkeitszeitraums oder früher, im Hinblick auf die Ablauf ihres Gültigkeitszeitraums oder früher, im Hinblick auf die
Einhaltung der in Absatz 1 bestimmten Frist, erneuert werden. Einhaltung der in Absatz 1 bestimmten Frist, erneuert werden.
Dieser Königliche Erlass betraf zunächst nur einige Pilotgemeinden. Dieser Königliche Erlass betraf zunächst nur einige Pilotgemeinden.
Der vorerwähnte Königliche Erlass vom 25. März 2003 ist jedoch durch Der vorerwähnte Königliche Erlass vom 25. März 2003 ist jedoch durch
den Königlichen Erlass vom 1. September 2004 zur Abänderung des den Königlichen Erlass vom 1. September 2004 zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 zur Festlegung von Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 zur Festlegung von
Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen Personalausweis Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen Personalausweis
abgeändert worden. abgeändert worden.
Mit diesem Abänderungserlass ist der elektronische Personalausweis in Mit diesem Abänderungserlass ist der elektronische Personalausweis in
allen Gemeinden des Königreichs eingeführt worden. In Artikel 4 dieses allen Gemeinden des Königreichs eingeführt worden. In Artikel 4 dieses
Abänderungserlasses ist ausserdem festgelegt, dass er am Tag seiner Abänderungserlasses ist ausserdem festgelegt, dass er am Tag seiner
Veröffentlichung, sprich am 15. September 2004, in Kraft tritt. Veröffentlichung, sprich am 15. September 2004, in Kraft tritt.
Man kann also davon ausgehen, dass die Frist von fünf Jahren, in der Man kann also davon ausgehen, dass die Frist von fünf Jahren, in der
die traditionellen Personalausweise ersetzt werden müssen, am 15. die traditionellen Personalausweise ersetzt werden müssen, am 15.
September 2004 begonnen hat und somit am 15. September 2009 endet. September 2004 begonnen hat und somit am 15. September 2009 endet.
Bürger, die der Aufforderung, im Hinblick auf den Erhalt eines neuen, Bürger, die der Aufforderung, im Hinblick auf den Erhalt eines neuen,
elektronischen Personalausweises ein Grunddokument auszufüllen, nicht elektronischen Personalausweises ein Grunddokument auszufüllen, nicht
nachkommen oder ihren neuen Ausweis nicht abholen kommen, verhindern nachkommen oder ihren neuen Ausweis nicht abholen kommen, verhindern
also die Einhaltung dieser Frist. Im Königlichen Erlass vom 18. Januar also die Einhaltung dieser Frist. Im Königlichen Erlass vom 18. Januar
2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 zur 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2003 zur
Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen Festlegung von Übergangsmassnahmen in Bezug auf den elektronischen
Personalausweis sind demnach Verordnungsmassnahmen vorgesehen, die für Personalausweis sind demnach Verordnungsmassnahmen vorgesehen, die für
die Umsetzung der verallgemeinerten Einführung des elektronischen die Umsetzung der verallgemeinerten Einführung des elektronischen
Personalausweises zu gegebener Zeit und unter Einhaltung der Personalausweises zu gegebener Zeit und unter Einhaltung der
vorgesehenen Frist erforderlich sind. vorgesehenen Frist erforderlich sind.
2. Empfohlene allgemeine praktische Bestimmungen 2. Empfohlene allgemeine praktische Bestimmungen
2.1 Was tun, wenn der Betreffende der Aufforderung nicht nachkommt? 2.1 Was tun, wenn der Betreffende der Aufforderung nicht nachkommt?
Aufforderungen enthalten das Datum, an dem der Betreffende sich bei Aufforderungen enthalten das Datum, an dem der Betreffende sich bei
der Gemeindeverwaltung melden muss, um dort sein Grunddokument der Gemeindeverwaltung melden muss, um dort sein Grunddokument
auszufüllen, und den Vermerk, dass sein derzeitiger Personalausweis auszufüllen, und den Vermerk, dass sein derzeitiger Personalausweis
annulliert wird, wenn er nicht binnen drei Monaten nach dem vom annulliert wird, wenn er nicht binnen drei Monaten nach dem vom
Bevölkerungsdienst angegebenen Datum (siehe neues Aufforderungsmuster Bevölkerungsdienst angegebenen Datum (siehe neues Aufforderungsmuster
in Anlage 1) bei diesem Dienst vorstellig wird. in Anlage 1) bei diesem Dienst vorstellig wird.
Meldet sich der Betreffende nicht, erhält er von der Gemeinde einen Meldet sich der Betreffende nicht, erhält er von der Gemeinde einen
Monat nach dem Datum, bis zu dem er sich beim Bevölkerungsdienst hätte Monat nach dem Datum, bis zu dem er sich beim Bevölkerungsdienst hätte
melden müssen, eine erste Erinnerung (siehe Muster in Anlage 2). Diese melden müssen, eine erste Erinnerung (siehe Muster in Anlage 2). Diese
Erinnerung enthält das Datum, an dem der derzeitige Personalausweis Erinnerung enthält das Datum, an dem der derzeitige Personalausweis
des Bürgers annulliert werden wird. des Bürgers annulliert werden wird.
Ist der Betreffende zwei Monate, nachdem er sich beim Ist der Betreffende zwei Monate, nachdem er sich beim
Bevölkerungsdienst hätte melden müssen, noch immer nicht vorstellig Bevölkerungsdienst hätte melden müssen, noch immer nicht vorstellig
geworden, wird den Gemeinden empfohlen, eine Untersuchung über die geworden, wird den Gemeinden empfohlen, eine Untersuchung über die
Gründe, aus denen er nicht auf die Erinnerungen reagiert hat, Gründe, aus denen er nicht auf die Erinnerungen reagiert hat,
vorzunehmen. Lebt der Betreffende noch tatsächlich an seinem vorzunehmen. Lebt der Betreffende noch tatsächlich an seinem
Hauptwohnort? Bei Abwesenheit der betreffenden Person wird eine von Hauptwohnort? Bei Abwesenheit der betreffenden Person wird eine von
der Gemeindebehörde unterzeichnete Mitteilung, in der der Betreffende der Gemeindebehörde unterzeichnete Mitteilung, in der der Betreffende
aufgefordert wird, beim Bevölkerungsdienst vorstellig zu werden, im aufgefordert wird, beim Bevölkerungsdienst vorstellig zu werden, im
Briefkasten hinterlassen. Briefkasten hinterlassen.
Meldet der Betreffende sich fünfzehn Tage nach der Untersuchung noch Meldet der Betreffende sich fünfzehn Tage nach der Untersuchung noch
immer nicht, schickt die Gemeindeverwaltung ihm eine zweite Erinnerung immer nicht, schickt die Gemeindeverwaltung ihm eine zweite Erinnerung
(siehe Muster in Anlage 3), in der ihm mitgeteilt wird, dass sein (siehe Muster in Anlage 3), in der ihm mitgeteilt wird, dass sein
derzeitiger Personalausweis nach Ablauf einer Frist von fünfzehn Tagen derzeitiger Personalausweis nach Ablauf einer Frist von fünfzehn Tagen
von der Gemeinde annulliert und somit ungültig wird. Nachlässige von der Gemeinde annulliert und somit ungültig wird. Nachlässige
Bürger riskieren also strafrechtliche Sanktionen, weil sie keinen Bürger riskieren also strafrechtliche Sanktionen, weil sie keinen
gültigen Personalausweis mitführen. Dies kann auch zu zahlreichen gültigen Personalausweis mitführen. Dies kann auch zu zahlreichen
weiteren Unannehmlichkeiten führen, insbesondere in Verwaltungs- oder weiteren Unannehmlichkeiten führen, insbesondere in Verwaltungs- oder
Finanzangelegenheiten oder bei Fahrten durch Belgien beziehungsweise Finanzangelegenheiten oder bei Fahrten durch Belgien beziehungsweise
Reisen ins Ausland. Reisen ins Ausland.
Drei Monate, nachdem der Bürger sich beim Bevölkerungsdienst hätte Drei Monate, nachdem der Bürger sich beim Bevölkerungsdienst hätte
melden müssen (= auf der Aufforderung angegebenes Datum + 3 Monate) melden müssen (= auf der Aufforderung angegebenes Datum + 3 Monate)
wird der Personalausweis "nach altem Muster" des Betreffenden in der wird der Personalausweis "nach altem Muster" des Betreffenden in der
zentralen Personalausweisdatei annulliert (Annullierungscode: "Start zentralen Personalausweisdatei annulliert (Annullierungscode: "Start
eID"; ein spezifischer Code wird demnächst vorgesehen). eID"; ein spezifischer Code wird demnächst vorgesehen).
Die Frist für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises Die Frist für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises
wird für zeitweilig abwesende Personen, wie in Artikel 18 des wird für zeitweilig abwesende Personen, wie in Artikel 18 des
Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die Bevölkerungsregister
und das Fremdenregister erwähnt, auf maximal ein Jahr erhöht. In und das Fremdenregister erwähnt, auf maximal ein Jahr erhöht. In
diesem Artikel werden die Kategorien von Bürgern festgelegt, die als diesem Artikel werden die Kategorien von Bürgern festgelegt, die als
zeitweilig abwesend gelten. Diese zeitweilige Abwesenheit ist in den zeitweilig abwesend gelten. Diese zeitweilige Abwesenheit ist in den
Punkten 95 und 96 der zuletzt zum 27. April 2007 koordinierten Punkten 95 und 96 der zuletzt zum 27. April 2007 koordinierten
Allgemeinen Anweisungen über die Führung der Bevölkerungsregister Allgemeinen Anweisungen über die Führung der Bevölkerungsregister
detailliert erläutert. detailliert erläutert.
2.2 Was tun, wenn der Betreffende seinen elektronischen 2.2 Was tun, wenn der Betreffende seinen elektronischen
Personalausweis bei der Gemeindeverwaltung nicht abholen kommt? Personalausweis bei der Gemeindeverwaltung nicht abholen kommt?
Ist der Ausweis hergestellt und der Gemeinde zur Ausstellung Ist der Ausweis hergestellt und der Gemeinde zur Ausstellung
übermittelt worden, müsste der Bürger nach Erhalt seiner übermittelt worden, müsste der Bürger nach Erhalt seiner
PIN/PUK-Mailing logischerweise schnellstmöglich bei der PIN/PUK-Mailing logischerweise schnellstmöglich bei der
Gemeindeverwaltung vorstellig werden, um seinen elektronischen Gemeindeverwaltung vorstellig werden, um seinen elektronischen
Personalausweis aktivieren zu lassen und abzuholen. Der Bürger hat Personalausweis aktivieren zu lassen und abzuholen. Der Bürger hat
seinen elektronischen Personalausweis nämlich bereits bei Ausstellung seinen elektronischen Personalausweis nämlich bereits bei Ausstellung
seines Grunddokuments bezahlt. seines Grunddokuments bezahlt.
Es ist ebenfalls aus Sicherheitsgründen wichtig, den Bürgern die Es ist ebenfalls aus Sicherheitsgründen wichtig, den Bürgern die
elektronischen Personalausweise so schnell wie möglich auszuhändigen. elektronischen Personalausweise so schnell wie möglich auszuhändigen.
Aus diesem Grund muss ab dem fünfzehnten Tag nach Lieferung des Aus diesem Grund muss ab dem fünfzehnten Tag nach Lieferung des
elektronischen Personalausweises an die Gemeindeverwaltung eine elektronischen Personalausweises an die Gemeindeverwaltung eine
Erinnerung (siehe Muster in Anlage 4) an die Bürger versendet werden. Erinnerung (siehe Muster in Anlage 4) an die Bürger versendet werden.
Meist genügt diese Erinnerung. Vor Versendung einer solchen Erinnerung Meist genügt diese Erinnerung. Vor Versendung einer solchen Erinnerung
sollte der Gemeindebeauftragte die Situation des Betreffenden im sollte der Gemeindebeauftragte die Situation des Betreffenden im
Nationalregister überprüfen (Tod? Adressenwechsel? Wegzug ins Nationalregister überprüfen (Tod? Adressenwechsel? Wegzug ins
Ausland?). Ausland?).
Hat sich der Betreffende innerhalb der im Erinnerungsschreiben Hat sich der Betreffende innerhalb der im Erinnerungsschreiben
festgelegten Frist nicht bei der Gemeindeverwaltung gemeldet, muss die festgelegten Frist nicht bei der Gemeindeverwaltung gemeldet, muss die
Gemeinde einen Monat nach Versendung dieser Unterlage alles daran Gemeinde einen Monat nach Versendung dieser Unterlage alles daran
setzen, mit dem Betreffenden Kontakt aufzunehmen (zweites setzen, mit dem Betreffenden Kontakt aufzunehmen (zweites
Erinnerungsschreiben, Anruf, Hausbesuch...), damit sein elektronischer Erinnerungsschreiben, Anruf, Hausbesuch...), damit sein elektronischer
Personalausweis aktiviert und ihm ausgehändigt werden kann (bei Personalausweis aktiviert und ihm ausgehändigt werden kann (bei
Verhinderung aus schwerwiegendem Grund: Krankenhausaufenthalt, Verhinderung aus schwerwiegendem Grund: Krankenhausaufenthalt,
Inhaftierung... kann für die Aktivierung per schriftliche und Inhaftierung... kann für die Aktivierung per schriftliche und
unterzeichnete Vollmacht ein Bevollmächtigter bestimmt werden). unterzeichnete Vollmacht ein Bevollmächtigter bestimmt werden).
Drei Monate nach Versendung der ersten Erinnerung durch die Drei Monate nach Versendung der ersten Erinnerung durch die
Gemeindeverwaltung dürfen nicht abgeholte elektronische Gemeindeverwaltung dürfen nicht abgeholte elektronische
Personalausweise annulliert (Annullierungscode: "Nichterscheinen des Personalausweise annulliert (Annullierungscode: "Nichterscheinen des
Bürgers") und vernichtet werden. Bürgers") und vernichtet werden.
Wie bereits in Nr. 2.1 vermerkt, wird die Frist für die Ausstellung Wie bereits in Nr. 2.1 vermerkt, wird die Frist für die Ausstellung
elektronischer Personalausweise für zeitweilig abwesende Personen, wie elektronischer Personalausweise für zeitweilig abwesende Personen, wie
in Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die in Artikel 18 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 über die
Bevölkerungsregister und das Fremdenregister erwähnt, auf maximal ein Bevölkerungsregister und das Fremdenregister erwähnt, auf maximal ein
Jahr erhöht. Jahr erhöht.
3. Für den Fall der zeitweiligen Abwesenheit empfohlene praktische 3. Für den Fall der zeitweiligen Abwesenheit empfohlene praktische
Bestimmungen Bestimmungen
Die unter dieser Nummer festgelegten Bestimmungen finden nur Anwendung Die unter dieser Nummer festgelegten Bestimmungen finden nur Anwendung
auf Bürger, für die der Informationstyp 026 (= zeitweilige auf Bürger, für die der Informationstyp 026 (= zeitweilige
Abwesenheit) im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragen Abwesenheit) im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragen
ist. ist.
Der Betreffende ist unter der Adresse eines Haushalts oder unter einer Der Betreffende ist unter der Adresse eines Haushalts oder unter einer
Bezugsadresse eingetragen: Bezugsadresse eingetragen:
a) Die Aufforderung wird an die Adresse des Haushalts oder an die a) Die Aufforderung wird an die Adresse des Haushalts oder an die
Bezugsadresse geschickt. Der Umschlag mit den Codes wird ebenfalls an Bezugsadresse geschickt. Der Umschlag mit den Codes wird ebenfalls an
diese Adresse geschickt. diese Adresse geschickt.
b) Auf der Aufforderung wird die Frist, innerhalb deren der Bürger bei b) Auf der Aufforderung wird die Frist, innerhalb deren der Bürger bei
der Gemeindeverwaltung vorstellig werden muss, auf maximal ein Jahr der Gemeindeverwaltung vorstellig werden muss, auf maximal ein Jahr
erhöht. erhöht.
c) Wird das Grunddokument aus ausserordentlichen Gründen vom c) Wird das Grunddokument aus ausserordentlichen Gründen vom
Nationalregister ausgedruckt, bleibt dieses Dokument maximal ein Jahr Nationalregister ausgedruckt, bleibt dieses Dokument maximal ein Jahr
gültig. In diesem Fall wird spätestens drei Monate nach Versendung der gültig. In diesem Fall wird spätestens drei Monate nach Versendung der
Aufforderung eine erste Erinnerung versendet, in der darauf Aufforderung eine erste Erinnerung versendet, in der darauf
hingewiesen wird, dass das Grunddokument nach Ablauf der auf dieser hingewiesen wird, dass das Grunddokument nach Ablauf der auf dieser
Erinnerung erwähnten Frist annulliert wird. Erinnerung erwähnten Frist annulliert wird.
d) Ist das Grunddokument unterzeichnet worden und hat die betreffende d) Ist das Grunddokument unterzeichnet worden und hat die betreffende
Person sich innerhalb maximal eines Jahres nach Versendung der Person sich innerhalb maximal eines Jahres nach Versendung der
Erinnerung durch die Gemeindeverwaltung nicht gemeldet, um ihren Erinnerung durch die Gemeindeverwaltung nicht gemeldet, um ihren
Personalausweis abzuholen, wird der Personalausweis annulliert und Personalausweis abzuholen, wird der Personalausweis annulliert und
vernichtet. vernichtet.
Ein erstes Erinnerungsschreiben, in dem die eventuelle Annullierung Ein erstes Erinnerungsschreiben, in dem die eventuelle Annullierung
des Ausweises angekündigt wird, wird der betreffenden Person jedoch des Ausweises angekündigt wird, wird der betreffenden Person jedoch
drei Monate nach Versendung der Aufforderung zugeschickt. drei Monate nach Versendung der Aufforderung zugeschickt.
Kapitel V Nr. 4 und 5 der Allgemeinen Anweisungen in Bezug auf den Kapitel V Nr. 4 und 5 der Allgemeinen Anweisungen in Bezug auf den
elektronischen Personalausweis (zum 14. November 2005 koordinierte elektronischen Personalausweis (zum 14. November 2005 koordinierte
Fassung) werden aufgehoben. Fassung) werden aufgehoben.
4. Ausdruck des Grunddokuments 4. Ausdruck des Grunddokuments
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Grunddokumente grundsätzlich im Ich möchte Sie daran erinnern, dass Grunddokumente grundsätzlich im
Beisein des Bürgers ausgedruckt werden und das vorzeitige Ausdrucken Beisein des Bürgers ausgedruckt werden und das vorzeitige Ausdrucken
von Grunddokumenten ausser in bestimmten Sonderfällen verboten ist von Grunddokumenten ausser in bestimmten Sonderfällen verboten ist
(siehe Kapitel V der zum 14. November 2005 koordinierten Allgemeinen (siehe Kapitel V der zum 14. November 2005 koordinierten Allgemeinen
Anweisungen in Bezug auf den elektronischen Personalausweis; Anweisungen in Bezug auf den elektronischen Personalausweis;
eventuelle technische Probleme oder Gemeindezweigstellen, die nicht eventuelle technische Probleme oder Gemeindezweigstellen, die nicht
über einen RA-PC verfügen). Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen, über einen RA-PC verfügen). Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen,
dass der vorzeitige Ausdruck von Grunddokumenten der Philosophie des dass der vorzeitige Ausdruck von Grunddokumenten der Philosophie des
Projekts widerspricht, das ja schliesslich bezweckt, die Lagerung von Projekts widerspricht, das ja schliesslich bezweckt, die Lagerung von
Dokumenten in Ihren Diensten einzuschränken und die Sicherheit der Dokumenten in Ihren Diensten einzuschränken und die Sicherheit der
Identitätsdokumente zu erhöhen. Identitätsdokumente zu erhöhen.
Zur Vereinfachung dieser Verwaltungsschritte finden Sie beiliegend Zur Vereinfachung dieser Verwaltungsschritte finden Sie beiliegend
neue Muster für Aufforderung und Erinnerungsschreiben. neue Muster für Aufforderung und Erinnerungsschreiben.
Für weitere Informationen steht meine Verwaltung Ihnen natürlich gerne Für weitere Informationen steht meine Verwaltung Ihnen natürlich gerne
zur Verfügung. zur Verfügung.
Besuchen Sie ebenfalls unsere Website: www.ibz.rrn.fgov.be, die (unter Besuchen Sie ebenfalls unsere Website: www.ibz.rrn.fgov.be, die (unter
"Elektronische Identitätsdokumente und Personalausweise - eID") eine "Elektronische Identitätsdokumente und Personalausweise - eID") eine
Rubrik über den elektronischen Personalausweis enthält. Rubrik über den elektronischen Personalausweis enthält.
Ich möchte Ihnen noch einmal für die bis jetzt geleistete Arbeit Ich möchte Ihnen noch einmal für die bis jetzt geleistete Arbeit
danken und wünsche Ihnen für die Erneuerung der Personalausweise danken und wünsche Ihnen für die Erneuerung der Personalausweise
weiterhin viel Erfolg. weiterhin viel Erfolg.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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