gepubliceerd op 27 september 1997
Preventieve veiligheidsmaatregelen tegen diefstal van de identiteitsdocumenten, die bij de gemeentebesturen opgeslagen zijn. - Duitse vertaling
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
16 DECEMBER 1996. Preventieve veiligheidsmaatregelen tegen diefstal van de identiteitsdocumenten, die bij de gemeentebesturen opgeslagen zijn. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken van 16 december 1996 - Preventieve veiligheidsmaatregelen tegen diefstal van de identiteitsdocumenten, die bij de gemeentebesturen opgeslagen zijn (Belgisch Staatsblad van 30 januari 1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. 16. DEZEMBER 1996 - Präventive Sicherheitsma(nahmen gegen Diebstahl der in den Gemeindeverwaltungen aufbewahrten Identitätsdokumente An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen Zur Information: An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure In den letzten Jahren sind immer mehr Identitätsdokumente aus den Gemeindeverwaltungen gestohlen worden.Es handelt sich hauptsächlich um Blankodokumente: Pässe, Personalausweise für Ausländer (gelbe und blaue), Registrierungsbescheinigungen, Reisescheine, Führerscheine und Aufkleber, die auf der Rückseite der Personalausweise für Belgier angebracht werden.
Oft nehmen die Täter auch bereits ausgefüllte Dokumente mit: Grunddokumente und Personalausweise für Belgier, aber auch Siegel, Gummistempel, Trockenstempel und Zangen.
So wird die Anzahl Dokumente, die seit dem 1. Januar 1994 in den Gemeindeverwaltungen gestohlen worden sind, auf etwa 50.000 geschätzt.
Es wurde auch festgestellt, da( manche Gemeindeverwaltungen in relativ kurzer Zeit mehrmals Opfer eines solchen Diebstahls waren.
Der Schaden für den Staat und für die belgische Gesellschaft, aber auch für andere Länder, die Opfer von Betrügereien und anderen Straftaten sind, die mit Hilfe in Belgien gestohlener Identitätsdokumente begangen werden, ist so gro(, da( es dringend notwendig ist, Mindestnormen zum Schutz der Räume der Gemeindeverwaltungen vor Einbrüchen zu bestimmen und diese Verwaltungen aufzufordern, zusätzliche präventive Ma(nahmen zur Verhütung des Diebstahls von Identitätsdokumenten zu treffen.
Somit bitte ich Sie, schnellstmöglich die nötigen Vorkehrungen im Hinblick auf die Durchführung folgender Schutzma(nahmen zu treffen: 1. Zum Schutz der Räume der Gemeindeverwaltungen und insbesondere der Räume des Bevölkerungsdienstes, in denen die weiter oben erwähnten Blankoidentitätsdokumente aufbewahrt werden, müssen die Bestimmungen von Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 28.Oktober 1993 über den Schutz der Gemeindepolizeikommissariate vor Einbrüchen (B.S. vom 28.
Dezember 1993) sinngemä( angewandt werden. 2. Blankoidentitätsdokumente einerseits, Siegel, Stempel und Zangen andererseits müssen getrennt gelagert werden.Sie müssen in einem in die Wand des Lagerraums eingelassenen Safe aufbewahrt werden (vgl.
Artikel 3 Nr. 4 des weiter oben erwähnten Königlichen Erlasses vom 28.
Oktober 1993). 3. Personalausweise für Belgier und Grunddokumente müssen am Tag selbst ihrer Annullierung vernichtet werden.Die Vernichtung darf auf keinen Fall aufgeschoben werden. 4. Die Sicherheitsdienste haben festgestellt, da( Diebe beim Gebrauch von Winkelschleifern oder Schwei(brennern die Fenster oft mit gro(en Bögen Papier oder Karton verdunkeln.Daher ist es anzuraten, solches Papier nicht in den Büros liegen zu lassen. 5. Selbstverständlich mu( jedes verdächtige Verhalten, das bei einem Besuch in den Gemeindegebäuden festgestellt wird, dem Polizeidienst gemeldet werden. Der Minister des Innern, J. Vande Lanotte.