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Document du 16 décembre 1996
publié le 27 septembre 1997

Mesures préventives de protection contre le vol des documents d'identité entreposés dans les administrations communales. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
1997000242
pub.
27/09/1997
prom.
16/12/1996
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERE DE L'INTERIEUR


16 DECEMBRE 1996. Mesures préventives de protection contre le vol des documents d'identité entreposés dans les administrations communales. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur du 16 décembre 1996 - Mesures préventives de protection contre le vol des documents d'identité entreposés dans les administrations communales (Moniteur belge du 30 janvier 1997), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. 16. DEZEMBER 1996 - Präventive Sicherheitsma(nahmen gegen Diebstahl der in den Gemeindeverwaltungen aufbewahrten Identitätsdokumente An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen Zur Information: An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure In den letzten Jahren sind immer mehr Identitätsdokumente aus den Gemeindeverwaltungen gestohlen worden.Es handelt sich hauptsächlich um Blankodokumente: Pässe, Personalausweise für Ausländer (gelbe und blaue), Registrierungsbescheinigungen, Reisescheine, Führerscheine und Aufkleber, die auf der Rückseite der Personalausweise für Belgier angebracht werden.

Oft nehmen die Täter auch bereits ausgefüllte Dokumente mit: Grunddokumente und Personalausweise für Belgier, aber auch Siegel, Gummistempel, Trockenstempel und Zangen.

So wird die Anzahl Dokumente, die seit dem 1. Januar 1994 in den Gemeindeverwaltungen gestohlen worden sind, auf etwa 50.000 geschätzt.

Es wurde auch festgestellt, da( manche Gemeindeverwaltungen in relativ kurzer Zeit mehrmals Opfer eines solchen Diebstahls waren.

Der Schaden für den Staat und für die belgische Gesellschaft, aber auch für andere Länder, die Opfer von Betrügereien und anderen Straftaten sind, die mit Hilfe in Belgien gestohlener Identitätsdokumente begangen werden, ist so gro(, da( es dringend notwendig ist, Mindestnormen zum Schutz der Räume der Gemeindeverwaltungen vor Einbrüchen zu bestimmen und diese Verwaltungen aufzufordern, zusätzliche präventive Ma(nahmen zur Verhütung des Diebstahls von Identitätsdokumenten zu treffen.

Somit bitte ich Sie, schnellstmöglich die nötigen Vorkehrungen im Hinblick auf die Durchführung folgender Schutzma(nahmen zu treffen: 1. Zum Schutz der Räume der Gemeindeverwaltungen und insbesondere der Räume des Bevölkerungsdienstes, in denen die weiter oben erwähnten Blankoidentitätsdokumente aufbewahrt werden, müssen die Bestimmungen von Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 28.Oktober 1993 über den Schutz der Gemeindepolizeikommissariate vor Einbrüchen (B.S. vom 28.

Dezember 1993) sinngemä( angewandt werden. 2. Blankoidentitätsdokumente einerseits, Siegel, Stempel und Zangen andererseits müssen getrennt gelagert werden.Sie müssen in einem in die Wand des Lagerraums eingelassenen Safe aufbewahrt werden (vgl.

Artikel 3 Nr. 4 des weiter oben erwähnten Königlichen Erlasses vom 28.

Oktober 1993). 3. Personalausweise für Belgier und Grunddokumente müssen am Tag selbst ihrer Annullierung vernichtet werden.Die Vernichtung darf auf keinen Fall aufgeschoben werden. 4. Die Sicherheitsdienste haben festgestellt, da( Diebe beim Gebrauch von Winkelschleifern oder Schwei(brennern die Fenster oft mit gro(en Bögen Papier oder Karton verdunkeln.Daher ist es anzuraten, solches Papier nicht in den Büros liegen zu lassen. 5. Selbstverständlich mu( jedes verdächtige Verhalten, das bei einem Besuch in den Gemeindegebäuden festgestellt wird, dem Polizeidienst gemeldet werden. Der Minister des Innern, J. Vande Lanotte.

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